Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023
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Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3009
21. Wahlperiode 01.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke,
Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem
7. Oktober 2023
Verschiedene Untersuchungen zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von
antisemitischen und antimuslimischen Vorfällen, Einstellungen und Straftaten
seit dem 7. Oktober 2023.
Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), die Vorfälle
auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfasst, zählte für 2024 8 627
antisemitische Vorfälle. Das sind 77 Prozent mehr als im Vorjahr.
Allerdings verzeichnete die letzte „Mitte-Studie“ der Friedrich-Ebert-Stiftung,
die wenige Tage vor dem 7. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, bereits damals
ein deutliches Ansteigen der antisemitischen Einstellungen. Mit fast 6 Prozent
hat sich die Zahl derer, die antisemitischen Positionen eindeutig zustimmen, im
Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht. Auch die Zahl der Antworten im
sog. Graubereich stieg auf ca. 15 Prozent.
Die Fallzahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Bereich der antisemitischen
Hasskriminalität stiegen im Jahr 2024 um 22,8 Prozent auf 6 236 an. Von
diesen Taten sind 3 016 Taten der Politisch motivierten Kriminalität-rechts (PMK-
rechts) zuzuordnen, 1 940 Taten liegen im Bereich PMK-ausländische
Ideologie, 685 im Bereich PMK-religiöse Ideologie, 486 im Bereich PMK-sonstige
Zuordnung und 109 im Bereich PMK-links.
Weitere Studien verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen
Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Aktuelle
Erhebungen zeigen ein besorgniserregendes Niveau: Das Kompetenznetzwerk
Islam- und Muslimfeindlichkeit dokumentiert, dass im Jahr 2023 52 Prozent
der nichtmuslimischen Befragten den Islam als bedrohlich empfinden (Zahlen
und Fakten | Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit; https://kom
petenznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompetenznetzwerk/zahlen-und-fakten/).
Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentieren strukturelle
Diskriminierung und eine Zunahme antimuslimischer Vorfälle. Dies machen sich nach
Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) rechtspopulistische
und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit
muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die
antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass auf
Migrantinnen und Migranten (Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes
Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/muslimf
eindlichkeit-als-rechtsextremes-einfallstor).
Die erhebliche Diskrepanz zwischen zivilgesellschaftlichen Zahlen (CLAIM:
3 080 Fälle für 2024) und behördlichen Zahlen (BKA: 1 848 Fälle) deutet aus
Sicht der Fragestellenden auf strukturelle Erfassungsprobleme hin
(Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM,
www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmierende-jahresbila
nz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-deutschland-2024-u
eber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jeden-tag/; PMK-2024
Übersicht | Bundesministerium des Innern [BMI], www.bmi.bund.de/SharedDo
cs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebe
rsicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Hinzu kommt ein systematisches
Problem verzögerter Erfassung: Für das Jahr 2024 wurden zunächst 621
islamfeindliche Straftaten in den Quartalsberichten gemeldet. Die finale Zahl lag
jedoch bei 1 848 Fällen – eine Steigerung um 198 Prozent allein durch
Nachmeldungen. Besonders gravierend zeigt sich dies im dritten Quartal 2024, wo von
ursprünglich 117 gemeldeten Fällen die Zahl auf final 512 Fälle anstieg – eine
Zunahme um 338 Prozent. Zusätzlich erscheinen 294 Fälle des Jahres 2024
aufgrund systemimmanenter Erfassungslogik nicht in den Quartalssummen,
sondern nur in der Jahresstatistik. Diese erheblichen zeitlichen Verzögerungen
und methodischen Erfassungslücken bei der Meldung durch die
Bundesregierung führen aus Sicht der Fragestellenden zu einem fundamental verzerrten
Bild der tatsächlichen Dimension islamfeindlicher Gewalt und erschweren eine
zeitnahe politische Reaktion (Bundestagsdrucksachen 20/11292, 20/12498,
20/13575, 20/14898 für Quartals-Erstmeldungen 2024; PMK-2024 Übersicht |
BMI, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sic
herheit/BMI25053_pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5 für
Jahressumme 2024 mit 1 848 Fällen; Bundestagsdrucksache 21/2705, Anlage 4
für finale Zahlen 2024).
Aktuelle Daten aus dem ersten bis dritten Quartal 2025 unterstreichen
zusätzliche strukturelle Defizite: Laut Bundestagsdrucksache 21/2705 wurden für
Januar bis September 2025 vorläufig 930 islamfeindliche Straftaten registriert,
darunter 31 Angriffe auf Moscheen und Gebetsstätten sowie 38 Verletzte. Bei
930 registrierten Straftaten erfolgten jedoch lediglich fünf Festnahmen – eine
Festnahmequote von 0,5 Prozent. Haftbefehle wurden keine erlassen. Dies
deutet auf erhebliche Defizite bei der Strafverfolgung islamfeindlicher Gewalt hin
(Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 auf Bundestagsdrucksache 21/2705).
Studien belegen außerdem, dass 60 bis 80 Prozent der Beiträge in der
deutschen überregionalen Presse und in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern den
Islam im Kontext körperlicher Gewalt oder anderer negativer Themen wie
Terrorismus thematisieren (Zahlen und Fakten | Kompetenznetzwerk Islam- und
Muslimfeindlichkeit, https://kompetenznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompetenzn
etzwerk/zahlen-und-fakten/).
Diese Entwicklungen verdeutlichen aus Sicht der Fragestellenden, wie
internationale Konflikte, die gesellschaftliche Bearbeitung und Rahmung derselben
und mediale Diskurse konkrete, manifeste Folgen für die Sicherheit von
jüdischen und muslimischen Menschen sowie Menschen, die so wahrgenommen
werden, haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung
zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg islamfeindlicher
Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023?
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung
zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg antisemitischer
Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023?
3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell den Schutz jüdischer, israelischer
palästinensischer und muslimischer Menschen und Einrichtungen ein, und
welche Maßnahmen ergreift sie gegebenenfalls, um diesen Schutz zu
verbessern?
4. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der
Erfassung antimuslimischer Vorfälle ergriffen, nachdem
zivilgesellschaftliche Organisationen wie CLAIM für 2024 mit 3 080 Fällen mehr als das
Doppelte der behördlich registrierten Zahlen dokumentieren, und wenn ja,
welche?
5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Forschungsergebnissen zur Rolle medialer Berichterstattung bei der Entstehung und
Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen, und plant sie,
Gegenmaßnahmen zu entwickeln, wenn ja, welche?
6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen medialer
Berichterstattung und politischer Diskurse auf die Entstehung und
Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung, und wenn ja,
welche?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit
bestehender institutioneller Strukturen zur Bekämpfung von Antisemitismus,
und inwiefern plant sie, vergleichbare Strukturen zur Bekämpfung von
antimuslimischem Rassismus zu etablieren?
8. Inwiefern plant die Bundesregierung die Entwicklung eines Nationalen
Aktionsplans gegen antimuslimischen Rassismus, wie er von
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen gefordert wird?
9. Plant die Bundesregierung, die vom Expertenkreis Antisemitismus bereits
2017 entwickelte Forderung nach einer dauerhaften Förderung von
Trägern der Antisemitismusprävention umzusetzen, und wenn nein, warum
nicht?
10. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen und Strategien, um zu
verhindern, dass berechtigte Sorgen über Antisemitismus und Maßnahmen zu
dessen Bekämpfung instrumentalisiert werden, um antimuslimischen
Rassismus zu schüren und pauschalisierende Narrative über muslimische
Gemeinschaften zu verstärken, insbesondere vor dem Hintergrund der von
der Bundeszentrale für politische Bildung dokumentierten rechtsextremen
Instrumentalisierung, und wenn ja, welche?
Berlin, den 29. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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