polradar

Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023 (Antwort zu Drs. 21/3009)

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3281 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023 (Antwort zu Drs. 21/3009) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3281 21. Wahlperiode 16.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3009 – Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Verschiedene Untersuchungen zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von antisemitischen und antimuslimischen Vorfällen, Einstellungen und Straftaten seit dem 7. Oktober 2023. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), die Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfasst, zählte für 2024 8 627 antisemitische Vorfälle. Das sind 77 Prozent mehr als im Vorjahr. Allerdings verzeichnete die letzte „Mitte-Studie“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, die wenige Tage vor dem 7. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, bereits damals ein deutliches Ansteigen der antisemitischen Einstellungen. Mit fast 6 Prozent hat sich die Zahl derer, die antisemitischen Positionen eindeutig zustimmen, im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht. Auch die Zahl der Antworten im sog. Graubereich stieg auf ca. 15 Prozent. Die Fallzahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Bereich der antisemitischen Hasskriminalität stiegen im Jahr 2024 um 22,8 Prozent auf 6 236 an. Von diesen Taten sind 3 016 Taten der Politisch motivierten Kriminalitätrechts (PMK-rechts) zuzuordnen, 1 940 Taten liegen im Bereich PMK- ausländische Ideologie, 685 im Bereich PMK-religiöse Ideologie, 486 im Bereich PMK-sonstige Zuordnung und 109 im Bereich PMK-links. Weitere Studien verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Aktuelle Erhebungen zeigen ein besorgniserregendes Niveau: Das Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit dokumentiert, dass im Jahr 2023 52 Prozent der nichtmuslimischen Befragten den Islam als bedrohlich empfinden (Zahlen und Fakten | Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit; https://kompete nznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompetenznetzwerk/zahlen-und-fakten/). Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentieren strukturelle Diskriminierung und eine Zunahme antimuslimischer Vorfälle. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. auf Migrantinnen und Migranten (Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/m uslimfeindlichkeit-als-rechtsextremes-einfallstor). Die erhebliche Diskrepanz zwischen zivilgesellschaftlichen Zahlen (CLAIM: 3 080 Fälle für 2024) und behördlichen Zahlen (BKA: 1 848 Fälle) deutet aus Sicht der Fragestellenden auf strukturelle Erfassungsprobleme hin (Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM, www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmierende-jahresbil anz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-deutschland-202 4-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jeden-tag/; PMK-2024 Übersicht | Bundesministerium des Innern [BMI], www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_ pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Hinzu kommt ein systematisches Problem verzögerter Erfassung: Für das Jahr 2024 wurden zunächst 621 islamfeindliche Straftaten in den Quartalsberichten gemeldet. Die finale Zahl lag jedoch bei 1 848 Fällen – eine Steigerung um 198 Prozent allein durch Nachmeldungen. Besonders gravierend zeigt sich dies im dritten Quartal 2024, wo von ursprünglich 117 gemeldeten Fällen die Zahl auf final 512 Fälle anstieg – eine Zunahme um 338 Prozent. Zusätzlich erscheinen 294 Fälle des Jahres 2024 aufgrund systemimmanenter Erfassungslogik nicht in den Quartalssummen, sondern nur in der Jahresstatistik. Diese erheblichen zeitlichen Verzögerungen und methodischen Erfassungslücken bei der Meldung durch die Bundesregierung führen aus Sicht der Fragestellenden zu einem fundamental verzerrten Bild der tatsächlichen Dimension islamfeindlicher Gewalt und erschweren eine zeitnahe politische Reaktion (Bundestagsdrucksachen 20/11292, 20/12498, 20/13575, 20/14898 für Quartals- Erstmeldungen 2024; PMK-2024 Übersicht | BMI, www.bmi.bund.de/SharedDocs/do wnloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersic ht.pdf?__blob=publicationFile&v=5 für Jahressumme 2024 mit 1 848 Fällen; Bundestagsdrucksache 21/2705, Anlage 4 für finale Zahlen 2024). Aktuelle Daten aus dem ersten bis dritten Quartal 2025 unterstreichen zusätzliche strukturelle Defizite: Laut Bundestagsdrucksache 21/2705 wurden für Januar bis September 2025 vorläufig 930 islamfeindliche Straftaten registriert, darunter 31 Angriffe auf Moscheen und Gebetsstätten sowie 38 Verletzte. Bei 930 registrierten Straftaten erfolgten jedoch lediglich fünf Festnahmen – eine Festnahmequote von 0,5 Prozent. Haftbefehle wurden keine erlassen. Dies deutet auf erhebliche Defizite bei der Strafverfolgung islamfeindlicher Gewalt hin (Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 auf Bundestagsdrucksache 21/2705). Studien belegen außerdem, dass 60 bis 80 Prozent der Beiträge in der deutschen überregionalen Presse und in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern den Islam im Kontext körperlicher Gewalt oder anderer negativer Themen wie Terrorismus thematisieren (Zahlen und Fakten | Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit, https://kompetenznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompe tenznetzwerk/zahlen-und-fakten/). Diese Entwicklungen verdeutlichen aus Sicht der Fragestellenden, wie internationale Konflikte, die gesellschaftliche Bearbeitung und Rahmung derselben und mediale Diskurse konkrete, manifeste Folgen für die Sicherheit von jüdischen und muslimischen Menschen sowie Menschen, die so wahrgenommen werden, haben.  1. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg islamfeindlicher Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023? Die Bundesregierung sieht sich verpflichtet, von rassistischer Diskriminierung, Gewalt oder anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit betroffene Personen zu schützen. Sie sind durch das Regierungshandeln sowie durch Maßnahmen von öffentlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen zu stärken und bei der Erarbeitung von Lösungen miteinzubeziehen. Insbesondere der Anstieg hoch emotionalisierter Inhalte und Desinformation in sozialen Medien können Radikalisierungsprozesse anstoßen oder beschleunigen und Gewalttaten begünstigen. Aus diesem Grund sind neben angemessenen reaktiven Maßnahmen, insbesondere der Richtigstellung von Falschinformationen, Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz für die Bundesregierung von großer Bedeutung. So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, den Nationale Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R) neu aufzulegen. Die Neuauflage wird einen phänomenübergreifenden Ansatz verfolgen, der darauf abzielt, alle Formen von Rassismus zu bekämpfen. Antimuslimischer Rassismus wird als eine der Erscheinungsformen von Rassismus im NAP-R entsprechend bearbeitet werden.  2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg antisemitischer Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023? Die Bundesregierung sieht sich verpflichtet, von rassistischer Diskriminierung, Gewalt oder anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit betroffene Personen zu schützen. Sie sind durch das Regierungshandeln sowie durch Maßnahmen von öffentlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen zu stärken und bei der Erarbeitung von Lösungen miteinzubeziehen. Dies gilt auch im Kontext von Antisemitismus. Insbesondere der Anstieg hoch emotionalisierter Inhalte und Desinformation in sozialen Medien können Radikalisierungsprozesse anstoßen oder beschleunigen und Gewalttaten begünstigen. Aus diesem Grund sind neben angemessenen reaktiven Maßnahmen, insbesondere der Richtigstellung von Falschinformationen, Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Um effektive Strategien weiterzuentwickeln, wurde ein Bericht zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgelegt. Die Bundesregierung setzt sich nun nachhaltig für die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen ein. Dazu zählen insbesondere, die Koordinierung, Evaluierung und Verbesserung vorhandener Programme, die Wissenserweiterung durch Forschungsaufbau und die stärkere Berücksichtigung der Lebensrealität von Jüdinnen und Juden in Deutschland. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat den bereits vorhandenen Schwerpunkt der Antisemitismusprävention noch einmal ausgebaut und wird 2026, zusätzlich zur bestehenden Förderung im Themenfeld Antisemitismus, Sondervorhaben für die Sozialräume Schule und Sport sowie für den digitalen Raum in die Förderung aufnehmen. Auch die Einrichtung des neuen „Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ ist ein wichtiger Schritt zur strategischen Weiterentwicklung von Präventionsarbeit. Das neue Gremium soll künftig dauerhaft die Bundesregierung beraten – mit dem Ziel, die Bekämpfung des Islamismus noch stärker als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verankern. Dabei geht es nicht allein um Sicherheitsfragen, sondern ebenso um Bildung, Integration, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratieförderung. Dieser Beraterkreis wird wissenschaftliche Expertise, Erfahrungen aus der zivilgesellschaftlichen Präventionspraxis und die Perspektiven der Sicherheitsbehörden zusammenführen. Durch diese interdisziplinäre Zusammensetzung wird eine neue Qualität des Austauschs entstehen – zwischen Theorie und Praxis, zwischen Staat und Gesellschaft.  3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell den Schutz jüdischer, israelischer palästinensischer und muslimischer Menschen und Einrichtungen ein, und welche Maßnahmen ergreift sie gegebenenfalls, um diesen Schutz zu verbessern? Der Schutz jüdischer, israelischer, palästinensischer und muslimischer Einrichtungen ist grundsätzlich originäre hoheitliche Aufgabe der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz klar geregelt. Die Länder nehmen in Eigenverantwortung die Bewertung der Gefährdungslage für diese Einrichtungen vor, leiten daraus die Gefährdungsstufen ab und treffen selbst die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Der Bund unterstützt die Erkenntnislage der Länder. Die Sicherheitsbehörden des Bundes stehen in engem Austausch sowohl untereinander und mit internationalen Partnern als auch mit den Behörden der Länder. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern sind in ständigem Kontakt mit den betreffenden Betreibern der Einrichtungen, um lageangepasst die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Jüdische und israelische Einrichtungen unterliegen in Deutschland einer hohen besonderen (abstrakten) Gefährdung. Möglichen Gefährdungshinweisen gehen die deutschen Sicherheitsbehörden mit Nachdruck nach. Nach dem 7. Oktober 2023 haben die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder die Maßnahmen zum Schutz von Juden sowie von jüdischen und israelischen Einrichtungen in Deutschland an die Lage angepasst und, soweit erforderlich, weiter verstärkt. Die Bundesregierung finanziert zusätzliche bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen. Diese Sondermittel des Bundes in Höhe von 22 Mio. Euro wurden im Jahr 2020 als Konsequenz eines Anschlags auf die Synagoge von Halle an der Saale zur Verfügung gestellt. Der Zentralrat der Juden in Deutschland steuert die Verteilung der Mittel innerhalb der jüdischen Gemeinschaft, in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden. Die Sondermittel des Bundes ergänzen die umfangreichen Maßnahmen der Länder zur Sicherung jüdischer Einrichtungen.  4. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung antimuslimischer Vorfälle ergriffen, nachdem zivilgesellschaftliche Organisationen wie CLAIM für 2024 mit 3 080 Fällen mehr als das Doppelte der behördlich registrierten Zahlen dokumentieren, und wenn ja, welche? Die von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhobenen Zahlen können sich aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden von behördlich registrierten Zahlen unterscheiden. Unter anderem erheben zivilgesellschaftliche Organisationen auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und solche, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Die Erhebung von antimuslimischen Vorfällen durch Community-Organisationen soll die Sichtbarkeit der Diskriminierungserfahrungen von Musliminnen und Muslimen erhöhen und Dunkelziffern reduzieren und kann als komplementär zu den behördlichen Zahlen gesehen werden. Dafür wird die CLAIM gGmbH z. B. als Teil des Kooperationsverbunds „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im Praxisfeld Rassismus“ über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert.  5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Forschungsergebnissen zur Rolle medialer Berichterstattung bei der Entstehung und Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen, und plant sie, Gegenmaßnahmen zu entwickeln, wenn ja, welche? Die Bundesregierung nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis. Aus Gründen der Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots übt der Staat keinen Einfluss auf journalistische Inhalte aus und fördert diese nicht. Die Bundesregierung verurteilt darüber hinaus alle Formen rassistischer Diskriminierung sowie gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einschließlich Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit. Die Bundesregierung fördert unter anderem im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) Projekte zur Medienkompetenzschulung, zum Beispiel durch die Bildungsstätte Anne Frank. Medien sind grundsätzlich unabhängig von staatlichem Einfluss organisiert.  6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen medialer Berichterstattung und politischer Diskurse auf die Entstehung und Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung, und wenn ja, welche? Studien wie unter anderem der UEM-Bericht zeigen, dass die Berichterstattung zum Thema „Islam“ sich oftmals auf negative Themenkontexte konzentriert. Eine solche negative Berichterstattung kann muslimfeindliche Einstellungen in der Bevölkerung konsolidieren oder sogar verstärken. Dies kann zu Vertrauensverlusten bei Muslimen führen. Muslimfeindlichkeit fällt im Internet sprachlich wie inhaltlich drastischer aus als in den Massenmedien.  7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit bestehender institutioneller Strukturen zur Bekämpfung von Antisemitismus, und inwiefern plant sie, vergleichbare Strukturen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus zu etablieren? Melde- und Beratungsstellen wie RIAS stellen eine wichtige Säule bei der Bekämpfung von Antisemitismus dar. Diese stärken auch den Austausch zwischen Behörden und Zivilgesellschaft. Ein solcher Austausch kann helfen, Vertrauen bei Betroffenen aufzubauen und so Lücken in der Strafverfolgung weiter zu schließen. Die Bundesregierung fördert im Bereich der Islamfeindlichkeit ebenfalls ein zivilgesellschaftliches Monitoring, welches unter anderem ein eigenes Lagebild veröffentlicht und den Aufbau einer zivilgesellschaftlichen Verbundstruktur aus Beratungsorganisationen und Meldestellen unterstützt. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird im Handlungsbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ ein Kooperationsverbund gegen Antisemitismus gefördert, der mit dem Anne Frank-Zentrum, der Bildungsstätte Anne Frank, dem Bundesverband RIAS, dem Kompetenzzentrum antisemitismuskritische Bildung und Forschung der ZWST, der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus und dem Zentralrat der Juden, aus erfahrenen Trägern der präventiv-pädagogischen Arbeit gegen Antisemitismus besteht. Der Kooperationsverbund hat die Aufgabe zur Strukturentwicklung im Themenfeld beizutragen, bundesweiter Vernetzung voranzubringen, zur Qualitätsentwicklung beizutragen und den Transfer erfolgreicher Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. Analog dazu wird über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der Kooperationsverbund „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im Praxisfeld Rassismus“ gefördert, der auch Muslimfeindlichkeit thematisiert und über den z. B. das Community-basierte Monitoring antimuslimischer Vorfälle, umgesetzt durch die CLAIM gGmbH, unterstützt wird. Darüber hinaus wird über „Demokratie leben!“ ein Kooperationsverbund zur Opfer- und Betroffenenberatung gefördert, der Beratungsangebote in den Ländern für von rassistischer und antisemitischer Gewalt Betroffene unterstützt. In weiteren Kooperationsverbünden, wie zum Beispiel im Themenfeld Rechtsextremismusprävention, wird die Arbeit gegen Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus mittelbar berücksichtigt und in die Strukturbildung einbezogen.  8. Inwiefern plant die Bundesregierung die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen antimuslimischen Rassismus, wie er von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen gefordert wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ein Nationaler Aktionsplan gegen antimuslimischen Rassismus ist derzeit nicht geplant.  9. Plant die Bundesregierung, die vom Expertenkreis Antisemitismus bereits 2017 entwickelte Forderung nach einer dauerhaften Förderung von Trägern der Antisemitismusprävention umzusetzen, und wenn nein, warum nicht? Die Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen erfolgt im Bund primär über Projektförderungen im Rahmen bestehender Bundesförderprogramme. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus und das Bundesministerium des Innern fördern mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits zahlreiche Projekte und Träger im Bereich der Antisemitismusbekämpfung. Ansonsten wird auf die zahlreichen Antworten der Bundesregierung auf die Fragen aus dem parlamentarischen Raum verwiesen, zum Beispiel auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu), welche auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne der Fragestellung umfassen. 10. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen und Strategien, um zu verhindern, dass berechtigte Sorgen über Antisemitismus und Maßnahmen zu dessen Bekämpfung instrumentalisiert werden, um antimuslimischen Rassismus zu schüren und pauschalisierende Narrative über muslimische Gemeinschaften zu verstärken, insbesondere vor dem Hintergrund der von der Bundeszentrale für politische Bildung dokumentierten rechtsextremen Instrumentalisierung, und wenn ja, welche? Projekte, die im Rahmen der DIK gefördert werden und sich gegen Antisemitismus richten, berücksichtigen stets auch die Diskriminierungserfahrungen der jeweiligen Zielgruppen. Auch die Förderung des interreligiösen Dialogs im Rahmen der DIK soll dafür sorgen, Vorurteile abzubauen und andere Perspektiven anzuerkennen. Im November 2025 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte für Antirassismus einen Förderaufruf zur Gewährung von Fördermitteln für Modellprojekte im Rahmen des Haushaltstitels „Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention“ gestartet. Im Fokus steht die Motivierung zu bzw. Ertüchtigung für ein nachhaltiges und wirksames Engagement gegen Antisemitismus und antimuslimischen bzw. antipalästinensischen Rassismus. Gegenstand der Förderung sind unter anderem Dialogformate und Angebote der Wissensvermittlung insbesondere zur Rolle von Antisemitismus und Rassismus im Kontext des Nahostkonflikts. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden – neben Maßnahmen, die gezielt auf Einzelphänomene eingehen – Maßnahmen gefördert, die phänomenübergreifend präventiv-pädagogische Maßnahmen entwickeln und erproben und dabei auch Mehrfachdiskriminierung sowie die unterschiedlichen Verknüpfungen verschiedener Diskriminierungsmerkmale in den Blick nehmen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen