Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023 (Antwort zu Drs. 21/3009)
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Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023 (Antwort zu Drs. 21/3009)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3281
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger,
Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3009 –
Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem
7. Oktober 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Verschiedene Untersuchungen zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von
antisemitischen und antimuslimischen Vorfällen, Einstellungen und Straftaten
seit dem 7. Oktober 2023.
Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), die Vorfälle
auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfasst, zählte für 2024 8 627
antisemitische Vorfälle. Das sind 77 Prozent mehr als im Vorjahr.
Allerdings verzeichnete die letzte „Mitte-Studie“ der Friedrich-Ebert-Stiftung,
die wenige Tage vor dem 7. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, bereits damals
ein deutliches Ansteigen der antisemitischen Einstellungen. Mit fast 6 Prozent
hat sich die Zahl derer, die antisemitischen Positionen eindeutig zustimmen,
im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht. Auch die Zahl der Antworten
im sog. Graubereich stieg auf ca. 15 Prozent.
Die Fallzahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Bereich der
antisemitischen Hasskriminalität stiegen im Jahr 2024 um 22,8 Prozent auf 6 236 an.
Von diesen Taten sind 3 016 Taten der Politisch motivierten
Kriminalitätrechts (PMK-rechts) zuzuordnen, 1 940 Taten liegen im Bereich PMK-
ausländische Ideologie, 685 im Bereich PMK-religiöse Ideologie, 486 im Bereich
PMK-sonstige Zuordnung und 109 im Bereich PMK-links.
Weitere Studien verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen
Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Aktuelle
Erhebungen zeigen ein besorgniserregendes Niveau: Das Kompetenznetzwerk
Islam- und Muslimfeindlichkeit dokumentiert, dass im Jahr 2023 52 Prozent der
nichtmuslimischen Befragten den Islam als bedrohlich empfinden (Zahlen und
Fakten | Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit; https://kompete
nznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompetenznetzwerk/zahlen-und-fakten/).
Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentieren strukturelle Diskriminierung
und eine Zunahme antimuslimischer Vorfälle. Dies machen sich nach
Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) rechtspopulistische
und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit
muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die
antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 15. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auf Migrantinnen und Migranten (Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes
Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/m
uslimfeindlichkeit-als-rechtsextremes-einfallstor).
Die erhebliche Diskrepanz zwischen zivilgesellschaftlichen Zahlen (CLAIM:
3 080 Fälle für 2024) und behördlichen Zahlen (BKA: 1 848 Fälle) deutet aus
Sicht der Fragestellenden auf strukturelle Erfassungsprobleme hin
(Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM,
www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmierende-jahresbil
anz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-deutschland-202
4-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jeden-tag/;
PMK-2024 Übersicht | Bundesministerium des Innern [BMI], www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_
pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Hinzu kommt ein
systematisches Problem verzögerter Erfassung: Für das Jahr 2024 wurden
zunächst 621 islamfeindliche Straftaten in den Quartalsberichten gemeldet. Die
finale Zahl lag jedoch bei 1 848 Fällen – eine Steigerung um 198 Prozent
allein durch Nachmeldungen. Besonders gravierend zeigt sich dies im dritten
Quartal 2024, wo von ursprünglich 117 gemeldeten Fällen die Zahl auf final
512 Fälle anstieg – eine Zunahme um 338 Prozent. Zusätzlich erscheinen
294 Fälle des Jahres 2024 aufgrund systemimmanenter Erfassungslogik nicht
in den Quartalssummen, sondern nur in der Jahresstatistik. Diese erheblichen
zeitlichen Verzögerungen und methodischen Erfassungslücken bei der
Meldung durch die Bundesregierung führen aus Sicht der Fragestellenden zu
einem fundamental verzerrten Bild der tatsächlichen Dimension
islamfeindlicher Gewalt und erschweren eine zeitnahe politische Reaktion
(Bundestagsdrucksachen 20/11292, 20/12498, 20/13575, 20/14898 für Quartals-
Erstmeldungen 2024; PMK-2024 Übersicht | BMI, www.bmi.bund.de/SharedDocs/do
wnloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersic
ht.pdf?__blob=publicationFile&v=5 für Jahressumme 2024 mit 1 848 Fällen;
Bundestagsdrucksache 21/2705, Anlage 4 für finale Zahlen 2024).
Aktuelle Daten aus dem ersten bis dritten Quartal 2025 unterstreichen
zusätzliche strukturelle Defizite: Laut Bundestagsdrucksache 21/2705 wurden für
Januar bis September 2025 vorläufig 930 islamfeindliche Straftaten registriert,
darunter 31 Angriffe auf Moscheen und Gebetsstätten sowie 38 Verletzte. Bei
930 registrierten Straftaten erfolgten jedoch lediglich fünf Festnahmen – eine
Festnahmequote von 0,5 Prozent. Haftbefehle wurden keine erlassen. Dies
deutet auf erhebliche Defizite bei der Strafverfolgung islamfeindlicher Gewalt
hin (Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 auf Bundestagsdrucksache 21/2705).
Studien belegen außerdem, dass 60 bis 80 Prozent der Beiträge in der
deutschen überregionalen Presse und in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern den
Islam im Kontext körperlicher Gewalt oder anderer negativer Themen wie
Terrorismus thematisieren (Zahlen und Fakten | Kompetenznetzwerk Islam-
und Muslimfeindlichkeit, https://kompetenznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompe
tenznetzwerk/zahlen-und-fakten/).
Diese Entwicklungen verdeutlichen aus Sicht der Fragestellenden, wie
internationale Konflikte, die gesellschaftliche Bearbeitung und Rahmung derselben
und mediale Diskurse konkrete, manifeste Folgen für die Sicherheit von
jüdischen und muslimischen Menschen sowie Menschen, die so wahrgenommen
werden, haben.
1. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung
zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg islamfeindlicher
Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023?
Die Bundesregierung sieht sich verpflichtet, von rassistischer Diskriminierung,
Gewalt oder anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit betroffene Personen zu
schützen. Sie sind durch das Regierungshandeln sowie durch Maßnahmen von
öffentlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen zu stärken
und bei der Erarbeitung von Lösungen miteinzubeziehen. Insbesondere der
Anstieg hoch emotionalisierter Inhalte und Desinformation in sozialen Medien
können Radikalisierungsprozesse anstoßen oder beschleunigen und
Gewalttaten begünstigen.
Aus diesem Grund sind neben angemessenen reaktiven Maßnahmen,
insbesondere der Richtigstellung von Falschinformationen, Prävention und der Aufbau
von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz für die Bundesregierung
von großer Bedeutung. So hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag
vereinbart, den Nationale Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R) neu aufzulegen.
Die Neuauflage wird einen phänomenübergreifenden Ansatz verfolgen, der
darauf abzielt, alle Formen von Rassismus zu bekämpfen. Antimuslimischer
Rassismus wird als eine der Erscheinungsformen von Rassismus im NAP-R
entsprechend bearbeitet werden.
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung
zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg antisemitischer
Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023?
Die Bundesregierung sieht sich verpflichtet, von rassistischer Diskriminierung,
Gewalt oder anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit betroffene Personen zu
schützen. Sie sind durch das Regierungshandeln sowie durch Maßnahmen von
öffentlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen zu stärken
und bei der Erarbeitung von Lösungen miteinzubeziehen. Dies gilt auch im
Kontext von Antisemitismus. Insbesondere der Anstieg hoch emotionalisierter
Inhalte und Desinformation in sozialen Medien können
Radikalisierungsprozesse anstoßen oder beschleunigen und Gewalttaten begünstigen.
Aus diesem Grund sind neben angemessenen reaktiven Maßnahmen,
insbesondere der Richtigstellung von Falschinformationen, Prävention und der Aufbau
von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz für die Bundesregierung
von großer Bedeutung. Um effektive Strategien weiterzuentwickeln, wurde ein
Bericht zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland
vorgelegt. Die Bundesregierung setzt sich nun nachhaltig für die Umsetzung der
darin enthaltenen Empfehlungen ein. Dazu zählen insbesondere, die
Koordinierung, Evaluierung und Verbesserung vorhandener Programme, die
Wissenserweiterung durch Forschungsaufbau und die stärkere Berücksichtigung der
Lebensrealität von Jüdinnen und Juden in Deutschland.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat den bereits vorhandenen
Schwerpunkt der Antisemitismusprävention noch einmal ausgebaut und wird
2026, zusätzlich zur bestehenden Förderung im Themenfeld Antisemitismus,
Sondervorhaben für die Sozialräume Schule und Sport sowie für den digitalen
Raum in die Förderung aufnehmen.
Auch die Einrichtung des neuen „Beraterkreises Islamismusprävention und
Islamismusbekämpfung“ ist ein wichtiger Schritt zur strategischen
Weiterentwicklung von Präventionsarbeit. Das neue Gremium soll künftig dauerhaft die
Bundesregierung beraten – mit dem Ziel, die Bekämpfung des Islamismus noch
stärker als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verankern. Dabei
geht es nicht allein um Sicherheitsfragen, sondern ebenso um Bildung,
Integration, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratieförderung. Dieser
Beraterkreis wird wissenschaftliche Expertise, Erfahrungen aus der
zivilgesellschaftlichen Präventionspraxis und die Perspektiven der Sicherheitsbehörden
zusammenführen. Durch diese interdisziplinäre Zusammensetzung wird eine
neue Qualität des Austauschs entstehen – zwischen Theorie und Praxis,
zwischen Staat und Gesellschaft.
3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell den Schutz jüdischer,
israelischer palästinensischer und muslimischer Menschen und Einrichtungen
ein, und welche Maßnahmen ergreift sie gegebenenfalls, um diesen
Schutz zu verbessern?
Der Schutz jüdischer, israelischer, palästinensischer und muslimischer
Einrichtungen ist grundsätzlich originäre hoheitliche Aufgabe der Länder der
Bundesrepublik Deutschland. Dies ist in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern im Grundgesetz klar geregelt. Die Länder nehmen in
Eigenverantwortung die Bewertung der Gefährdungslage für diese Einrichtungen vor, leiten
daraus die Gefährdungsstufen ab und treffen selbst die erforderlichen
Schutzmaßnahmen. Der Bund unterstützt die Erkenntnislage der Länder. Die
Sicherheitsbehörden des Bundes stehen in engem Austausch sowohl untereinander und mit
internationalen Partnern als auch mit den Behörden der Länder. Die
Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern sind in ständigem Kontakt mit den
betreffenden Betreibern der Einrichtungen, um lageangepasst die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen.
Jüdische und israelische Einrichtungen unterliegen in Deutschland einer hohen
besonderen (abstrakten) Gefährdung. Möglichen Gefährdungshinweisen gehen
die deutschen Sicherheitsbehörden mit Nachdruck nach. Nach dem 7. Oktober
2023 haben die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder die
Maßnahmen zum Schutz von Juden sowie von jüdischen und israelischen
Einrichtungen in Deutschland an die Lage angepasst und, soweit erforderlich, weiter
verstärkt.
Die Bundesregierung finanziert zusätzliche bauliche und technische
Sicherungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen. Diese Sondermittel des Bundes
in Höhe von 22 Mio. Euro wurden im Jahr 2020 als Konsequenz eines
Anschlags auf die Synagoge von Halle an der Saale zur Verfügung gestellt. Der
Zentralrat der Juden in Deutschland steuert die Verteilung der Mittel innerhalb
der jüdischen Gemeinschaft, in enger Abstimmung mit den
Sicherheitsbehörden. Die Sondermittel des Bundes ergänzen die umfangreichen Maßnahmen der
Länder zur Sicherung jüdischer Einrichtungen.
4. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der
Erfassung antimuslimischer Vorfälle ergriffen, nachdem
zivilgesellschaftliche Organisationen wie CLAIM für 2024 mit 3 080 Fällen mehr als das
Doppelte der behördlich registrierten Zahlen dokumentieren, und wenn
ja, welche?
Die von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhobenen Zahlen können sich
aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden von behördlich registrierten
Zahlen unterscheiden. Unter anderem erheben zivilgesellschaftliche
Organisationen auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und solche, die nicht zur
Anzeige gebracht werden. Die Erhebung von antimuslimischen Vorfällen durch
Community-Organisationen soll die Sichtbarkeit der
Diskriminierungserfahrungen von Musliminnen und Muslimen erhöhen und Dunkelziffern reduzieren
und kann als komplementär zu den behördlichen Zahlen gesehen werden. Dafür
wird die CLAIM gGmbH z. B. als Teil des Kooperationsverbunds
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im Praxisfeld Rassismus“ über das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert.
5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Forschungsergebnissen zur Rolle medialer Berichterstattung bei der Entstehung und
Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen, und plant sie,
Gegenmaßnahmen zu entwickeln, wenn ja, welche?
Die Bundesregierung nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis. Aus Gründen der
Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots übt der Staat keinen
Einfluss auf journalistische Inhalte aus und fördert diese nicht. Die
Bundesregierung verurteilt darüber hinaus alle Formen rassistischer Diskriminierung sowie
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einschließlich Antisemitismus und
Muslimfeindlichkeit.
Die Bundesregierung fördert unter anderem im Rahmen der Deutschen Islam
Konferenz (DIK) Projekte zur Medienkompetenzschulung, zum Beispiel durch
die Bildungsstätte Anne Frank. Medien sind grundsätzlich unabhängig von
staatlichem Einfluss organisiert.
6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen medialer
Berichterstattung und politischer Diskurse auf die Entstehung und
Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung, und wenn
ja, welche?
Studien wie unter anderem der UEM-Bericht zeigen, dass die Berichterstattung
zum Thema „Islam“ sich oftmals auf negative Themenkontexte konzentriert.
Eine solche negative Berichterstattung kann muslimfeindliche Einstellungen in
der Bevölkerung konsolidieren oder sogar verstärken. Dies kann zu
Vertrauensverlusten bei Muslimen führen. Muslimfeindlichkeit fällt im Internet sprachlich
wie inhaltlich drastischer aus als in den Massenmedien.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit
bestehender institutioneller Strukturen zur Bekämpfung von
Antisemitismus, und inwiefern plant sie, vergleichbare Strukturen zur Bekämpfung
von antimuslimischem Rassismus zu etablieren?
Melde- und Beratungsstellen wie RIAS stellen eine wichtige Säule bei der
Bekämpfung von Antisemitismus dar. Diese stärken auch den Austausch zwischen
Behörden und Zivilgesellschaft. Ein solcher Austausch kann helfen, Vertrauen
bei Betroffenen aufzubauen und so Lücken in der Strafverfolgung weiter zu
schließen. Die Bundesregierung fördert im Bereich der Islamfeindlichkeit
ebenfalls ein zivilgesellschaftliches Monitoring, welches unter anderem ein eigenes
Lagebild veröffentlicht und den Aufbau einer zivilgesellschaftlichen
Verbundstruktur aus Beratungsorganisationen und Meldestellen unterstützt.
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird im Handlungsbereich
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ ein Kooperationsverbund gegen
Antisemitismus gefördert, der mit dem Anne Frank-Zentrum, der
Bildungsstätte Anne Frank, dem Bundesverband RIAS, dem Kompetenzzentrum
antisemitismuskritische Bildung und Forschung der ZWST, der Kreuzberger Initiative
gegen Antisemitismus und dem Zentralrat der Juden, aus erfahrenen Trägern
der präventiv-pädagogischen Arbeit gegen Antisemitismus besteht. Der
Kooperationsverbund hat die Aufgabe zur Strukturentwicklung im Themenfeld
beizutragen, bundesweiter Vernetzung voranzubringen, zur
Qualitätsentwicklung beizutragen und den Transfer erfolgreicher Präventionsmaßnahmen zu
unterstützen.
Analog dazu wird über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ der
Kooperationsverbund „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im Praxisfeld
Rassismus“ gefördert, der auch Muslimfeindlichkeit thematisiert und über den
z. B. das Community-basierte Monitoring antimuslimischer Vorfälle, umgesetzt
durch die CLAIM gGmbH, unterstützt wird.
Darüber hinaus wird über „Demokratie leben!“ ein Kooperationsverbund zur
Opfer- und Betroffenenberatung gefördert, der Beratungsangebote in den
Ländern für von rassistischer und antisemitischer Gewalt Betroffene unterstützt. In
weiteren Kooperationsverbünden, wie zum Beispiel im Themenfeld
Rechtsextremismusprävention, wird die Arbeit gegen Antisemitismus und
antimuslimischen Rassismus mittelbar berücksichtigt und in die Strukturbildung
einbezogen.
8. Inwiefern plant die Bundesregierung die Entwicklung eines Nationalen
Aktionsplans gegen antimuslimischen Rassismus, wie er von
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen gefordert
wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ein Nationaler Aktionsplan
gegen antimuslimischen Rassismus ist derzeit nicht geplant.
9. Plant die Bundesregierung, die vom Expertenkreis Antisemitismus
bereits 2017 entwickelte Forderung nach einer dauerhaften Förderung von
Trägern der Antisemitismusprävention umzusetzen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen erfolgt im Bund primär über
Projektförderungen im Rahmen bestehender Bundesförderprogramme.
Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und
den Kampf gegen Antisemitismus und das Bundesministerium des Innern
fördern mit den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits zahlreiche
Projekte und Träger im Bereich der Antisemitismusbekämpfung.
Ansonsten wird auf die zahlreichen Antworten der Bundesregierung auf die
Fragen aus dem parlamentarischen Raum verwiesen, zum Beispiel auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu),
welche auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne der
Fragestellung umfassen.
10. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen und Strategien, um zu
verhindern, dass berechtigte Sorgen über Antisemitismus und Maßnahmen zu
dessen Bekämpfung instrumentalisiert werden, um antimuslimischen
Rassismus zu schüren und pauschalisierende Narrative über muslimische
Gemeinschaften zu verstärken, insbesondere vor dem Hintergrund der
von der Bundeszentrale für politische Bildung dokumentierten
rechtsextremen Instrumentalisierung, und wenn ja, welche?
Projekte, die im Rahmen der DIK gefördert werden und sich gegen
Antisemitismus richten, berücksichtigen stets auch die Diskriminierungserfahrungen der
jeweiligen Zielgruppen. Auch die Förderung des interreligiösen Dialogs im
Rahmen der DIK soll dafür sorgen, Vorurteile abzubauen und andere
Perspektiven anzuerkennen. Im November 2025 hat die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte für
Antirassismus einen Förderaufruf zur Gewährung von Fördermitteln für
Modellprojekte im Rahmen des Haushaltstitels „Dialoge für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und zur Extremismusprävention“ gestartet. Im Fokus steht die
Motivierung zu bzw. Ertüchtigung für ein nachhaltiges und wirksames
Engagement gegen Antisemitismus und antimuslimischen bzw. antipalästinensischen
Rassismus. Gegenstand der Förderung sind unter anderem Dialogformate und
Angebote der Wissensvermittlung insbesondere zur Rolle von Antisemitismus
und Rassismus im Kontext des Nahostkonflikts.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden – neben Maßnahmen,
die gezielt auf Einzelphänomene eingehen – Maßnahmen gefördert, die
phänomenübergreifend präventiv-pädagogische Maßnahmen entwickeln und
erproben und dabei auch Mehrfachdiskriminierung sowie die unterschiedlichen
Verknüpfungen verschiedener Diskriminierungsmerkmale in den Blick nehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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