polradar

Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025

dip / drucksache 04.02.2026 · WP 21 · 21/3983 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3983 21. Wahlperiode 04.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lamya Kaddor, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Lukas Benner, Leon Eckert, Marcel Emmerich, Dr. Lena Gumnior, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025 Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 stellt fest, „dass Muslimfeindlichkeit kein gesellschaftliches Randphänomen darstellt, sondern in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung verbreitet ist und sich seit vielen Jahren auf einem beständig hohen Niveau hält“ (vgl. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publika tionen/Studien/uem-abschlussbericht.html). Nach der Antwort der Bundesregierung vom 1. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage zu Antimuslimischen Vorfällen im ersten Halbjahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/741) stehen hier die Entwicklungen im zweiten Halbjahr im Vordergrund. Auch die Allianz gegen Islamfeindlichkeit und Muslimfeindlichkeit (CLAIM) kommt in ihren zehn Forderungen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus vom 20. März 2025 (vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/202 5/03/20250320_forderungen_claim_amr-1.pdf?x16651) zu dem Ergebnis: „Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention möglich.“ CLAIM stellt in ihrem Zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer Rassismus (Ausgabe 2024; vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/20 240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf?x16651) einen starken Anstieg von Meldungen und Beratungsanfragen im vierten Quartal 2023 in der Folge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 fest. Dieser Angriff bot eine „Gelegenheitsstruktur“ für antisemitische und rassistische Handlungen. Insofern im anschließenden politischen Diskurs allerdings oftmals „muslimische und migrantisierte Gemeinschaften pauschal als antisemitisch beschrieben und für den Anstieg antisemitischer Vorfälle verantwortlich gemacht wurden“, war zugleich auch ein Anstieg von Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt gegen muslimische und als muslimisch markierte Einzelpersonen und Gemeinschaften festzustellen. Erste Zahlen aus dem Jahr 2024 deuten auf einen weiteren Anstieg solcher Vorfälle hin. Das hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle bestätigt auch eine repräsentative Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Zahlen, die in der aktuellen Ausgabe des Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitors veröffentlicht wurden, belegen, dass mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind (vgl. www.dezim-institu t.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-6300.pdf). Auch in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts (BKA) spiegelt sich dieser Anstieg wider (Vorstellung der Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2024; vgl. www.bka.de/DE/Unser eAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_nod e.html). Die Einführung der gesonderten Erfassung „islamfeindlicher Straftaten“ in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität seit 2017 wird im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit als „wichtiger Meilenstein“ gewürdigt, dennoch gibt es weiterhin Leerstellen bei der systematischen Erfassung von Muslimfeindlichkeit. Vorbemerkung: Sollten der Bundesregierung die Zahlen für das zweite Halbjahr 2025 noch nicht vorliegen, bitten die Fragestellenden um Beantwortung der bis zum Beantwortungszeitpunkt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2025 mit Angabe des Stichtags. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Anfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes von sowohl antimuslimischer als auch islamfeindlicher Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung [vgl. § 3 AGG] differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter angeben)?  2. In welchem Umfeld fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Vorfälle, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingingen, statt (bitte, wenn möglich, nach Lebensbereichen differenzieren)? 3. Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Verleumdung, übler Nachrede und Volksverhetzung. sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach Straftatbeständen differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort [online bzw. offline] und Anzahl Beschuldigter angeben)?  4. Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, versuchter Tötung, Tötung, schwerer Brandstiftung, besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und sonstigen Gewalttaten differenzieren, bitte jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter sowie [bei Sachbeschädigung bzw. Brandstiftung] die Schadenshöhe angeben)?  5. Bei wie vielen antimuslimisch und bzw. oder islamfeindlich motivierten Straftaten war im zweiten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung der Tatort eine Moschee (bitte jeweils nach Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?  6. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 ermittelt, und wie viele Tatverdächtige wurden festgenommen (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?  7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik (HCr) wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 eingeleitet (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?  8. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 eingestellt (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?  9. Welchen Phänomenbereichen der PMK-Statistik sind nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 zuzuordnen (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien und den Phänomenbereichen PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie und PMK-sonstige Zuordnung differenzieren)? 10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik wegen antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 zu welchen Strafen verurteilt (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)? 11. Wie hat sich die Zahl der mutmaßlich antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt (bitte nach den Halbjahren Erstes 2025, Zweites 2024, Erstes 2024, Erstes 2023 und Zweites 2023 aufschlüsseln)? 12. In welcher Form ist antimuslimischer Rassismus und bzw. oder Islamfeindlichkeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten des Bundes sowie die Bundesbeamten (bitte nach konkreten Behörden differenzieren)? a) Welche und wie viele Veranstaltungen bzw. Lehreinheiten fanden hierzu mit welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 statt? b) Welche Lehrinhalte werden vermittelt? 13. Welche Strukturen des Monitorings antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle sowie für Beratung und Opferschutz von Betroffenen antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle werden in welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 von der Bundesregierung unterstützt? 14. Welche Informationsmaßnahmen und Informationsangebote für Betroffene antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle wurden von der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 in welchem Umfang verwirklicht? 15. Welche Tätigkeiten und Maßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus im zweiten Halbjahr 2025 sind dem Themenbereich antimuslimischer Rassismus und bzw. oder Islamfeindlichkeit zuzuordnen? 16. Welche der im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 aufgestellten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, insbesondere im zweiten Halbjahr 2025, wie gedenkt die Bundesregierung, die noch offenen Handlungsempfehlungen umzusetzen, und für wann ist dies geplant (bitte, sofern möglich, einen Fahrplan der Maßnahmen aufstellen)? Berlin, den 28. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen