Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025
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Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3983
21. Wahlperiode 04.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lamya Kaddor, Schahina Gambir, Marlene Schönberger,
Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Lukas Benner, Leon Eckert, Marcel Emmerich,
Dr. Lena Gumnior, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von
Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025
Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom
29. Juni 2023 stellt fest, „dass Muslimfeindlichkeit kein gesellschaftliches
Randphänomen darstellt, sondern in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung
verbreitet ist und sich seit vielen Jahren auf einem beständig hohen Niveau
hält“ (vgl. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publika
tionen/Studien/uem-abschlussbericht.html). Nach der Antwort der
Bundesregierung vom 1. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage zu Antimuslimischen
Vorfällen im ersten Halbjahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/741) stehen hier die
Entwicklungen im zweiten Halbjahr im Vordergrund.
Auch die Allianz gegen Islamfeindlichkeit und Muslimfeindlichkeit (CLAIM)
kommt in ihren zehn Forderungen zur Bekämpfung von antimuslimischem
Rassismus vom 20. März 2025 (vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/202
5/03/20250320_forderungen_claim_amr-1.pdf?x16651) zu dem Ergebnis:
„Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt,
Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch
Prävention möglich.“
CLAIM stellt in ihrem Zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer
Rassismus (Ausgabe 2024; vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/20
240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf?x16651) einen starken Anstieg von
Meldungen und Beratungsanfragen im vierten Quartal 2023 in der Folge des
Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 fest. Dieser Angriff bot
eine „Gelegenheitsstruktur“ für antisemitische und rassistische Handlungen.
Insofern im anschließenden politischen Diskurs allerdings oftmals „muslimische
und migrantisierte Gemeinschaften pauschal als antisemitisch beschrieben und
für den Anstieg antisemitischer Vorfälle verantwortlich gemacht wurden“, war
zugleich auch ein Anstieg von Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt
gegen muslimische und als muslimisch markierte Einzelpersonen und
Gemeinschaften festzustellen. Erste Zahlen aus dem Jahr 2024 deuten auf einen
weiteren Anstieg solcher Vorfälle hin.
Das hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle bestätigt auch eine repräsentative
Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung.
Zahlen, die in der aktuellen Ausgabe des Nationalen Rassismus- und
Diskriminierungsmonitors veröffentlicht wurden, belegen, dass mehr als 60 Prozent
muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer
mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind (vgl. www.dezim-institu
t.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-6300.pdf).
Auch in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des
Bundeskriminalamts (BKA) spiegelt sich dieser Anstieg wider (Vorstellung der
Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2024; vgl. www.bka.de/DE/Unser
eAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_nod
e.html). Die Einführung der gesonderten Erfassung „islamfeindlicher
Straftaten“ in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität seit 2017 wird im
Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit als „wichtiger
Meilenstein“ gewürdigt, dennoch gibt es weiterhin Leerstellen bei der
systematischen Erfassung von Muslimfeindlichkeit.
Vorbemerkung: Sollten der Bundesregierung die Zahlen für das zweite
Halbjahr 2025 noch nicht vorliegen, bitten die Fragestellenden um Beantwortung
der bis zum Beantwortungszeitpunkt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2025 mit
Angabe des Stichtags.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes von sowohl antimuslimischer als auch islamfeindlicher
Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte
nach unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung,
Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung [vgl. § 3
AGG] differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter
angeben)?
2. In welchem Umfeld fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die
antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Vorfälle, die bei der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingingen, statt (bitte, wenn möglich,
nach Lebensbereichen differenzieren)?
3. Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher
Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Verleumdung, übler Nachrede und
Volksverhetzung. sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt
(bitte nach Straftatbeständen differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort
[online bzw. offline] und Anzahl Beschuldigter angeben)?
4. Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher
Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte sind der
Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach
Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung,
schwerer Körperverletzung, versuchter Tötung, Tötung, schwerer Brandstiftung,
besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und
sonstigen Gewalttaten differenzieren, bitte jeweils Zeitpunkt, Ort und
Anzahl Beschuldigter sowie [bei Sachbeschädigung bzw. Brandstiftung] die
Schadenshöhe angeben)?
5. Bei wie vielen antimuslimisch und bzw. oder islamfeindlich motivierten
Straftaten war im zweiten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung der Tatort eine Moschee (bitte jeweils nach Art und Motivation der
Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher
Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 ermittelt, und wie viele Tatverdächtige
wurden festgenommen (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten
zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik (HCr) wegen mutmaßlich
antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten
Halbjahr 2025 eingeleitet (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4
genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
8. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der
HateCrime-Statistik die Ermittlungen wegen mutmaßlich
antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten
Halbjahr 2025 eingestellt (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4
genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
9. Welchen Phänomenbereichen der PMK-Statistik sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen
Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 zuzuordnen (bitte gemäß den in den
Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien und
den Phänomenbereichen PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische
Ideologie, PMK-religiöse Ideologie und PMK-sonstige Zuordnung
differenzieren)?
10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der
HateCrime-Statistik wegen antimuslimischer und bzw. oder
islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 zu welchen Strafen
verurteilt (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei
strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
11. Wie hat sich die Zahl der mutmaßlich antimuslimischen und bzw. oder
islamfeindlichen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 im Vergleich zu den
Vorjahren entwickelt (bitte nach den Halbjahren Erstes 2025, Zweites
2024, Erstes 2024, Erstes 2023 und Zweites 2023 aufschlüsseln)?
12. In welcher Form ist antimuslimischer Rassismus und bzw. oder
Islamfeindlichkeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die
Beschäftigten des Bundes sowie die Bundesbeamten (bitte nach konkreten
Behörden differenzieren)?
a) Welche und wie viele Veranstaltungen bzw. Lehreinheiten fanden
hierzu mit welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 statt?
b) Welche Lehrinhalte werden vermittelt?
13. Welche Strukturen des Monitorings antimuslimischer und bzw. oder
islamfeindlicher Vorfälle sowie für Beratung und Opferschutz von
Betroffenen antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle werden in
welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 von der Bundesregierung
unterstützt?
14. Welche Informationsmaßnahmen und Informationsangebote für
Betroffene antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle wurden von
der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 in welchem Umfang
verwirklicht?
15. Welche Tätigkeiten und Maßnahmen der Beauftragten der
Bundesregierung für Antirassismus im zweiten Halbjahr 2025 sind dem
Themenbereich antimuslimischer Rassismus und bzw. oder Islamfeindlichkeit
zuzuordnen?
16. Welche der im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises
Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 aufgestellten Handlungsempfehlungen hat die
Bundesregierung bereits umgesetzt, insbesondere im zweiten Halbjahr
2025, wie gedenkt die Bundesregierung, die noch offenen
Handlungsempfehlungen umzusetzen, und für wann ist dies geplant (bitte, sofern
möglich, einen Fahrplan der Maßnahmen aufstellen)?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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