Antimuslimische Vorfälle im ersten Halbjahr 2025
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Antimuslimische Vorfälle im ersten Halbjahr 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/499
21. Wahlperiode 17.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lamya Kaddor, Schahina Gambir, Marlene Schönberger und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antimuslimische Vorfälle im ersten Halbjahr 2025
Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom
29. Juni 2023 stellt fest, „dass Muslimfeindlichkeit kein gesellschaftliches
Randphänomen darstellt, sondern in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung
verbreitet ist und sich seit vielen Jahren auf einem beständig hohen Niveau
hält“ (vgl. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publika
tionen/Studien/uem-abschlussbericht.html).
Auch die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit CLAIM kommt in
ihren zehn Forderungen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus
vom 20. März 2025 (vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2025/03/2025
0320_forderungen_claim_amr-1.pdf?x16651) zu dem Ergebnis: „Ohne eine
präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen
und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention
möglich.“
CLAIM stellt in ihrem zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer
Rassismus (Ausgabe 2024; vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/20
240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf?x16651) einen starken Anstieg von
Meldungen und Beratungsanfragen im vierten Quartal 2023 in der Folge des
Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Dieser Angriff bot
eine „Gelegenheitsstruktur“ für antisemitische und rassistische Handlungen.
Insofern im anschließenden politischen Diskurs allerdings oftmals „muslimische
und migrantisierte Gemeinschaften pauschal als antisemitisch beschrieben und
für den Anstieg antisemitischer Vorfälle verantwortlich gemacht wurden“, war
zugleich auch ein Anstieg von Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt
gegen muslimische und als muslimisch markierte Einzelpersonen und
Gemeinschaften festzustellen. Erste Zahlen aus 2024 deuten auf einen weiteren Anstieg
solcher Vorfälle hin.
Das hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle bestätigt auch eine repräsentative
Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung.
Zahlen, die in der aktuellen Ausgabe des Nationalen Rassismus- und
Diskriminierungsmonitors veröffentlicht wurden, belegen, dass mehr als 60 Prozent
muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer
mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind (vgl. www.dezim-institu
t.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-6300.pdf).
Auch in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des
Bundeskriminalamts (BKA) spiegelt sich dieser Anstieg wider (Vorstellung der
Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2024; vgl. www.bka.de/DE/Unser
eAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_nod
e.html). Die Einführung der gesonderten Erfassung „islamfeindlicher
Straftaten“ in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität seit 2017 wird im
Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit als
„wichtige(r) Meilenstein“ gewürdigt, dennoch gibt es weiterhin Leerstellen bei der
systematischen Erfassung von Muslimfeindlichkeit.
Vorbemerkung: Sollten der Bundesregierung die Zahlen für das erste
Halbjahr 2025 noch nicht vorliegen, bitten die Fragesteller um Beantwortung der bis
zum Beantwortungszeitpunkt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2025 mit
Angabe des Stichtags.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes von sowohl antimuslimischer als auch islamfeindlicher
Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) sind der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 bekannt (bitte
nach unmittelbarer Benachteiligung, mittelbarer Benachteiligung,
Belästigung, sexueller Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung, vgl. § 3
AGG, differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter
angeben)?
2. In welchem Umfeld fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die
antimuslimischen und/oder islamfeindlichen Vorfälle, die bei der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingingen, statt (bitte, wenn möglich, nach
Lebensbereichen differenzieren)?
3. Wie viele Fälle antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Beleidigung,
Bedrohung, Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede und Volksverhetzung
sind der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach
Straftatbeständen differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort (online bzw.
offline) und Anzahl Beschuldigter angeben)?
4. Wie viele Fälle antimuslimischer und/oder islamfeindlicher
Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte sind der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach Sachbeschädigung,
einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer
Körperverletzung, versuchter Tötung, Tötung, schwerer Brandstiftung,
besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und sonstigen
Gewalttaten differenzieren; bitte jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl
Beschuldigter sowie (bei Sachbeschädigung bzw. Brandstiftung) die
Schadenshöhe angeben)?
5. Bei wie vielen antimuslimisch und/oder islamfeindlich motivierten
Straftaten war im ersten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung der
Tatort eine Moschee (bitte jeweils nach Art und Motivation der Straftat
und Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im
ersten Halbjahr 2025 ermittelt, und wie viele Tatverdächtige
festgenommen (bitte gemäß der zwei in den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich
relevanten Kategorien differenzieren)?
7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher
Straftaten im ersten Halbjahr 2025 eingeleitet (bitte gemäß der zwei in
den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien
differenzieren)?
8. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder
islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2025 eingestellt (bitte gemäß der zwei
in den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien
differenzieren)?
9. Welchen Phänomenbereichen der PMK-Statistik sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die antimuslimischen und/oder islamfeindlichen
Straftaten im ersten Halbjahr 2025 zuzuordnen (bitte gemäß der zwei in den
Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien und der
Phänomenbereiche -links, -rechts, -ausländische Ideologie, -religiöse
Ideologie und -sonstige Zuordnung differenzieren)?
10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr
2025 zu welchen Strafen verurteilt (bitte gemäß der zwei in den Fragen 3
und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
11. Wie hat sich die Zahl der mutmaßlich antimuslimischen und/oder
islamfeindlichen Straftaten im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zu den
Vorjahren entwickelt (bitte nach den Halbjahren 2.2024, 1.2024, 2.2023,
1.2023, 2.2022 aufschlüsseln)?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die in der PMK festgestellten
Steigerung der islamfeindlichen Straftaten im Jahr 2024 sowie die von CLAIM
ermittelte Zunahme an Meldungen und Beratungsanfragen zu
islamfeindlichen und/oder antimuslimischen Vorfällen in den letzten Jahren (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Ursachen sieht sie dafür?
13. In welcher Form ist antimuslimischer Rassismus und/oder
Islamfeindlichkeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten
des Bundes sowie Bundesbeamte (bitte nach konkreten Behörden
differenzieren)?
a) Welche und wie viele Veranstaltungen bzw. Lehreinheiten fanden
hierzu mit welchem Umfang im ersten Halbjahr 2025 statt?
b) Welche Lehrinhalte werden vermittelt?
14. Welche Strukturen des Monitorings antimuslimischer und/oder
islamfeindlicher Vorfälle sowie für Beratung und Opferschutz von Betroffenen
antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle werden in welchem
Umfang im ersten Halbjahr 2025 von der Bundesregierung unterstützt?
15. Welche Informationsmaßnahmen und Informationsangebote für
Betroffene antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle wurden von der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 in welchem Umfang
verwirklicht?
16. Welche Tätigkeiten und Maßnahmen der Beauftragten der
Bundesregierung für Antirassismus im ersten Halbjahr 2025 sind dem Themenbereich
antimuslimischer Rassismus und/oder Islamfeindlichkeit zuzuordnen?
17. Welche der im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises
Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 aufgestellten Handlungsempfehlungen hat die
Bundesregierung bereits umgesetzt, wie gedenkt die Bundesregierung die
noch offenen Handlungsempfehlungen umzusetzen, und für wann ist dies
geplant (bitte, sofern möglich, einen Fahrplan der Maßnahmen
aufstellen)?
Berlin, den 13. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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