polradar

Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/4487)

dip / drucksache 18.03.2026 · WP 21 · 21/4846 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/4487) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4846 21. Wahlperiode 18.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4487 – Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesrechnungshof hat in seiner Information über die Entwicklung des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 vom 23. September 2025 erneut darauf hingewiesen (vgl. www.bundesre chnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2026/0 5-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 16), dass der Bundesregierung ein vollständiger und verlässlicher Gesamtüberblick über die deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen fehle. Der Bundesrechnungshof stellt fest, dass bislang lediglich Beitragszahlungen an Organisationen der Vereinten Nationen systematisch erfasst werden, während Zahlungen an andere internationale Organisationen nicht vollständig berücksichtigt sind. Beitragszahlungen an internationale Organisationen dienen der Verwirklichung außenpolitischer Interessen Deutschlands. Ohne einen solchen Gesamtüberblick kann die Bundesregierung diese Zahlungen weder hinreichend koordinieren, noch das Parlament angemessen darüber unterrichten. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat diese Bemerkung des Bundesrechnungshofs zustimmend zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert, spätestens ab dem Jahr 2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen Zahlungen an internationale Organisationen mit korrekter Zuordnung sämtlicher Beitragsarten vorzuhalten. Das Auswärtige Amt soll diese Übersicht zentral führen; sie soll allen Ressorts leicht zugänglich sein und laufend aktualisiert werden. Darüber hinaus wurde das Auswärtige Amt aufgefordert, mit aktiver Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen dem Deutschen Bundestag ab den Haushaltsberatungen 2027 regelmäßig über die deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen zu berichten. Zur Konkretisierung dieses Befundes hatte der Bundesrechnungshof bereits in seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes aufgezeigt (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Be richte/2024/hauptband-2024/gesamtband-volltext.pdf?__blob=publicationFile &v=2; S. 90 ff.), dass sich die deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen im Jahr 2022 auf insgesamt 8,7 Mrd. Euro beliefen, während die Bundesregierung lediglich 6,8 Mrd. Euro erfasst hatte. Beitragszahlungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. in Höhe von 1,9 Mrd. Euro blieben damit unberücksichtigt. Diese Zahlen verdeutlichen das strukturelle Defizit, das der Bundesrechnungshof seit dem Jahr 2004 wiederholt beanstandet hat. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag mit Antrag vom 14. Oktober 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2209) gefordert, einen vollständigen, transparenten und systematischen Überblick über sämtliche deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen herzustellen und dem Parlament regelmäßig vorzulegen. Die Fragesteller halten es daher für erforderlich, erneut nach dem aktuellen Umsetzungsstand zu fragen. Eine vollständige, transparente und systematische Erfassung aller deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen – einschließlich der korrekten Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwilligen Beiträgen – ist in ihren Augen für die Wahrnehmung des Budgetrechts des Deutschen Bundestages, für eine sachgerechte haushaltsrechtliche Steuerung sowie für eine angemessene Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der „portfolio.atlas“, der 2024 in Betrieb genommen wurde, bietet einen gesammelten Überblick über das Förderengagement der Bundesregierung im Ausland. Das Auswärtige Amt (AA) setzt dieses vom Haushaltssauschuss des Deutschen Bundestages beauftragte Projekt um und gewährleistet den Betrieb. Der portfolio.atlas, der zukünftig auch als Anwendung für die Aufbereitung von Zahlungen (Pflichtbeiträge und freiwillige Zahlungen) an internationale Organisationen dienen wird, steht seit März 2025 allen Bundesressorts als Werkzeug zur Verfügung. Die technische Umsetzung der Komponente für Zahlungen an internationale Organisationen soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Daten des portfo- lio.atlas werden dem AA durch die Ressorts in jeweils eigener Verantwortung zugeliefert. Der portfolio.atlas schafft damit auch die Grundlage, um die Berichterstattung an den Bundestag auf den üblichen Wegen zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.  1. Verfügt die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage über einen vollständigen, ressortübergreifenden Gesamtüberblick über alle deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (bitte unter Angabe des Stichtags beantworten)?  2. Wenn Frage 1 verneint wird, a) welche Beitragszahlungen (bitte nach Organisation, Ressort und Beitragsart differenzieren) sind derzeit nicht in einem solchen Gesamtüberblick enthalten, und b) welches Gesamtvolumen betreffen diese nicht erfassten Zahlungen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Eine Übersicht über die Zahlungen wird im „Bericht zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems“ für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bunderegierung verwiesen.  3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der zustimmenden Kenntnisnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Bemerkung des Bundesrechnungshofs ggf. ergriffen, um spätestens ab dem Jahr 2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen Zahlungen an internationale Organisationen vorzuhalten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Welche verbindlichen Zeitpläne bestehen für a) die technische Umsetzung, b) die vollständige Datenzulieferung aller Ressorts und c) die erstmalige Vorlage eines vollständigen Gesamtüberblicks (vgl. Frage 3)? Die technische Umsetzung und vollständige Datenzulieferung soll bis Ende 2026 erfolgen, anschließend kann der portfolio.atlas für die Erstellung eines Gesamtüberblicks innerhalb der Bundesregierung genutzt werden.  5. Welche Organisationseinheit im Auswärtigen Amt trägt die fachliche Gesamtverantwortung für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung dieses Gesamtüberblicks? Das AA wird im Zuge der Fertigstellung des portfolio.atlas über die fachliche Gesamtverantwortung entscheiden.  6. Welche konkreten Aufgaben übernimmt das Bundesministerium der Finanzen bei der Umsetzung der vom Rechnungsprüfungsausschuss geforderten Maßnahmen?  7. Hat das Bundesministerium der Finanzen verbindliche haushaltstechnische Vorgaben erlassen oder vorbereitet, um eine einheitliche Erfassung und Kennzeichnung aller Beitragszahlungen an internationale Organisationen sicherzustellen, wenn ja, seit wann gelten diese, und wenn nein, aus welchen Gründen bislang nicht, und bis wann ist der Erlass solcher Vorgaben vorgesehen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Das Haushaltsführungsrundschreiben 2026 des Bundesministeriums der Finanzen (abrufbar unter: https://zrb.bund.de/vorschriften/haushaltsfuehrung-und-jah resabschluss#c2503) hat nähere Angaben zur Erfassung und Übermittlung der Daten zu Zahlungen an internationale Organisationen zum Gegenstand.  8. Welche einheitlichen Arbeitsdefinitionen für Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge gelten derzeit ressortübergreifend bei Beitragszahlungen an internationale Organisationen? Im Ausgabensystem der Vereinten Nationen (VN) wird grundsätzlich zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen unterschieden: Pflichtbeiträge sind Beiträge, die jeder Mitgliedstaat an den ordentlichen Haushalt der VN, an die Haushalte der Friedensmissionen sowie in den Pflichtteil der regulären Haushalte der Sonderorganisationen der VN entrichten muss. Freiwillige Beiträge sind zusätzliche Gelder, die Mitgliedstaaten der VN und andere Geldgeber an bestimmte Bereiche des Systems der Vereinten Nationen zahlen.  9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fehlzuordnungen von Beitragsarten künftig ausgeschlossen werden, und welche Kontrollmechanismen sind hierfür vorgesehen? Die Bundesregierung stellt dies auch weiterhin durch Handreichungen und Erläuterungen sowie mit Hilfstexten im Datenstandard und bei Bedarf direkter persönlicher Beratung der Ressorts sicher. Des Weiteren werden die Datenlieferungen für den portfolio.atlas einer regelmäßigen Prüfung und Validierung unterzogen. 10. Welche Rolle spielt die Datenbank portfolio.atlas bei der Herstellung des geforderten Gesamtüberblicks? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche Arten von Beitragszahlungen an internationale Organisationen können derzeit tatsächlich in portfolio.atlas erfasst und ausgewertet werden, und welche nicht oder noch nicht? Der portfolio.atlas stellt derzeit die projektbezogenen Zahlungen an einzelne internationale Organisationen dar. Eine Erfassung von Pflichtbeiträgen an internationale Organisationen erfolgt aktuell noch nicht, befindet sich jedoch bereits in der technischen Umsetzung. Mit Blick auf die zukünftigen Funktionen des portfolio.atlas wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Bis wann plant die Bundesregierung ggf., portfolio.atlas so weiterzuentwickeln, dass sämtliche Pflicht- und freiwilligen Beitragszahlungen an internationalen Organisationen vollständig, korrekt und automatisiert abgebildet werden können? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Ab welchem Haushaltsjahr plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag erstmals eine vollständige, konsolidierte Übersicht über alle deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen vorzulegen? 14. In welcher Form wird die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 13) sicherstellen, dass a) Pflicht- und freiwillige Beiträge eindeutig unterschieden und b) die Zahlungen den jeweiligen Ressorts eindeutig zugeordnet werden? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Erstellung weiterer Berichte ist derzeit nicht vorgesehen. 15. Welche Folgen zieht die Bundesregierung ggf. in Betracht, falls die vom Rechnungsprüfungsausschuss geforderte Herstellung eines automatisierten Gesamtüberblicks bis zum Jahr 2026 nicht umgesetzt wird? 16. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (vgl. Frage 15) die Risiken für das Budgetrecht des Deutschen Bundestages, wenn weiterhin Beitragszahlungen in Milliardenhöhe ohne vollständige Transparenz verausgabt werden? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Plant das Auswärtige Amt nach Vorbild der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine öffentlich zugängliche Datenbank über alle vom Auswärtigen Amt geförderten Projekte bzw. institutionell geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://projectdata.giz.de/pro jektdaten/region/-1/countries/)? Das AA veröffentlicht projektbezogene Zuwendungsdaten, die die Kriterien für Öffentliche Mittel für Entwicklungsleistungen (ODA) erfüllen, im Rahmen der Internationalen Transparenzstandards-Berichterstattung sowie im Rahmen der ODA-Meldung durch die OECD. Die Empfänger institutioneller Förderungen können dem jährlichen Haushaltsplan des Bundes entnommen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen