Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/4487)
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Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/4487)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4846
21. Wahlperiode 18.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4487 –
Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz
bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesrechnungshof hat in seiner Information über die Entwicklung des
Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) für die Beratungen zum Bundeshaushalt
2026 vom 23. September 2025 erneut darauf hingewiesen (vgl. www.bundesre
chnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2026/0
5-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 16), dass der Bundesregierung
ein vollständiger und verlässlicher Gesamtüberblick über die deutschen
Beitragszahlungen an internationale Organisationen fehle. Der
Bundesrechnungshof stellt fest, dass bislang lediglich Beitragszahlungen an Organisationen der
Vereinten Nationen systematisch erfasst werden, während Zahlungen an
andere internationale Organisationen nicht vollständig berücksichtigt sind.
Beitragszahlungen an internationale Organisationen dienen der Verwirklichung
außenpolitischer Interessen Deutschlands. Ohne einen solchen
Gesamtüberblick kann die Bundesregierung diese Zahlungen weder hinreichend
koordinieren, noch das Parlament angemessen darüber unterrichten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages hat diese Bemerkung des Bundesrechnungshofs zustimmend zur
Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert, spätestens ab dem
Jahr 2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen
Zahlungen an internationale Organisationen mit korrekter Zuordnung sämtlicher
Beitragsarten vorzuhalten. Das Auswärtige Amt soll diese Übersicht zentral
führen; sie soll allen Ressorts leicht zugänglich sein und laufend aktualisiert
werden. Darüber hinaus wurde das Auswärtige Amt aufgefordert, mit aktiver
Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen dem Deutschen
Bundestag ab den Haushaltsberatungen 2027 regelmäßig über die deutschen
Beitragszahlungen an internationale Organisationen zu berichten.
Zur Konkretisierung dieses Befundes hatte der Bundesrechnungshof bereits in
seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
aufgezeigt (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Be
richte/2024/hauptband-2024/gesamtband-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=2; S. 90 ff.), dass sich die deutschen Beitragszahlungen an internationale
Organisationen im Jahr 2022 auf insgesamt 8,7 Mrd. Euro beliefen, während
die Bundesregierung lediglich 6,8 Mrd. Euro erfasst hatte. Beitragszahlungen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
in Höhe von 1,9 Mrd. Euro blieben damit unberücksichtigt. Diese Zahlen
verdeutlichen das strukturelle Defizit, das der Bundesrechnungshof seit dem Jahr
2004 wiederholt beanstandet hat.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag
mit Antrag vom 14. Oktober 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2209) gefordert,
einen vollständigen, transparenten und systematischen Überblick über
sämtliche deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
herzustellen und dem Parlament regelmäßig vorzulegen.
Die Fragesteller halten es daher für erforderlich, erneut nach dem aktuellen
Umsetzungsstand zu fragen. Eine vollständige, transparente und systematische
Erfassung aller deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
– einschließlich der korrekten Unterscheidung zwischen Pflicht- und
freiwilligen Beiträgen – ist in ihren Augen für die Wahrnehmung des Budgetrechts des
Deutschen Bundestages, für eine sachgerechte haushaltsrechtliche Steuerung
sowie für eine angemessene Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit
von zentraler Bedeutung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der „portfolio.atlas“, der 2024 in Betrieb genommen wurde, bietet einen
gesammelten Überblick über das Förderengagement der Bundesregierung im
Ausland. Das Auswärtige Amt (AA) setzt dieses vom Haushaltssauschuss des
Deutschen Bundestages beauftragte Projekt um und gewährleistet den Betrieb.
Der portfolio.atlas, der zukünftig auch als Anwendung für die Aufbereitung
von Zahlungen (Pflichtbeiträge und freiwillige Zahlungen) an internationale
Organisationen dienen wird, steht seit März 2025 allen Bundesressorts als
Werkzeug zur Verfügung.
Die technische Umsetzung der Komponente für Zahlungen an internationale
Organisationen soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Daten des portfo-
lio.atlas werden dem AA durch die Ressorts in jeweils eigener Verantwortung
zugeliefert. Der portfolio.atlas schafft damit auch die Grundlage, um die
Berichterstattung an den Bundestag auf den üblichen Wegen zu beschleunigen und
effizienter zu gestalten.
1. Verfügt die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der
vorliegenden Kleinen Anfrage über einen vollständigen,
ressortübergreifenden Gesamtüberblick über alle deutschen Beitragszahlungen an
internationale Organisationen (bitte unter Angabe des Stichtags
beantworten)?
2. Wenn Frage 1 verneint wird,
a) welche Beitragszahlungen (bitte nach Organisation, Ressort und
Beitragsart differenzieren) sind derzeit nicht in einem solchen
Gesamtüberblick enthalten, und
b) welches Gesamtvolumen betreffen diese nicht erfassten Zahlungen?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Eine Übersicht über die Zahlungen wird im „Bericht zur Zusammenarbeit
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und
einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im
Rahmen des VN-Systems“ für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bunderegierung verwiesen.
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
zustimmenden Kenntnisnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Bemerkung des Bundesrechnungshofs ggf. ergriffen, um spätestens ab dem
Jahr 2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen
Zahlungen an internationale Organisationen vorzuhalten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche verbindlichen Zeitpläne bestehen für
a) die technische Umsetzung,
b) die vollständige Datenzulieferung aller Ressorts und
c) die erstmalige Vorlage
eines vollständigen Gesamtüberblicks (vgl. Frage 3)?
Die technische Umsetzung und vollständige Datenzulieferung soll bis Ende
2026 erfolgen, anschließend kann der portfolio.atlas für die Erstellung eines
Gesamtüberblicks innerhalb der Bundesregierung genutzt werden.
5. Welche Organisationseinheit im Auswärtigen Amt trägt die fachliche
Gesamtverantwortung für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung dieses
Gesamtüberblicks?
Das AA wird im Zuge der Fertigstellung des portfolio.atlas über die fachliche
Gesamtverantwortung entscheiden.
6. Welche konkreten Aufgaben übernimmt das Bundesministerium der
Finanzen bei der Umsetzung der vom Rechnungsprüfungsausschuss
geforderten Maßnahmen?
7. Hat das Bundesministerium der Finanzen verbindliche
haushaltstechnische Vorgaben erlassen oder vorbereitet, um eine einheitliche Erfassung
und Kennzeichnung aller Beitragszahlungen an internationale
Organisationen sicherzustellen, wenn ja, seit wann gelten diese, und wenn nein,
aus welchen Gründen bislang nicht, und bis wann ist der Erlass solcher
Vorgaben vorgesehen?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Das Haushaltsführungsrundschreiben 2026 des Bundesministeriums der
Finanzen (abrufbar unter: https://zrb.bund.de/vorschriften/haushaltsfuehrung-und-jah
resabschluss#c2503) hat nähere Angaben zur Erfassung und Übermittlung der
Daten zu Zahlungen an internationale Organisationen zum Gegenstand.
8. Welche einheitlichen Arbeitsdefinitionen für Pflichtbeiträge und
freiwillige Beiträge gelten derzeit ressortübergreifend bei Beitragszahlungen an
internationale Organisationen?
Im Ausgabensystem der Vereinten Nationen (VN) wird grundsätzlich zwischen
Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen unterschieden: Pflichtbeiträge sind
Beiträge, die jeder Mitgliedstaat an den ordentlichen Haushalt der VN, an die
Haushalte der Friedensmissionen sowie in den Pflichtteil der regulären
Haushalte der Sonderorganisationen der VN entrichten muss.
Freiwillige Beiträge sind zusätzliche Gelder, die Mitgliedstaaten der VN und
andere Geldgeber an bestimmte Bereiche des Systems der Vereinten Nationen
zahlen.
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fehlzuordnungen von
Beitragsarten künftig ausgeschlossen werden, und welche
Kontrollmechanismen sind hierfür vorgesehen?
Die Bundesregierung stellt dies auch weiterhin durch Handreichungen und
Erläuterungen sowie mit Hilfstexten im Datenstandard und bei Bedarf direkter
persönlicher Beratung der Ressorts sicher. Des Weiteren werden die
Datenlieferungen für den portfolio.atlas einer regelmäßigen Prüfung und Validierung
unterzogen.
10. Welche Rolle spielt die Datenbank portfolio.atlas bei der Herstellung des
geforderten Gesamtüberblicks?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche Arten von Beitragszahlungen an internationale Organisationen
können derzeit tatsächlich in portfolio.atlas erfasst und ausgewertet
werden, und welche nicht oder noch nicht?
Der portfolio.atlas stellt derzeit die projektbezogenen Zahlungen an einzelne
internationale Organisationen dar. Eine Erfassung von Pflichtbeiträgen an
internationale Organisationen erfolgt aktuell noch nicht, befindet sich jedoch bereits
in der technischen Umsetzung. Mit Blick auf die zukünftigen Funktionen des
portfolio.atlas wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Bis wann plant die Bundesregierung ggf., portfolio.atlas so
weiterzuentwickeln, dass sämtliche Pflicht- und freiwilligen Beitragszahlungen an
internationalen Organisationen vollständig, korrekt und automatisiert
abgebildet werden können?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Ab welchem Haushaltsjahr plant die Bundesregierung, dem Deutschen
Bundestag erstmals eine vollständige, konsolidierte Übersicht über alle
deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
vorzulegen?
14. In welcher Form wird die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 13)
sicherstellen, dass
a) Pflicht- und freiwillige Beiträge eindeutig unterschieden und
b) die Zahlungen den jeweiligen Ressorts eindeutig zugeordnet werden?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Erstellung weiterer Berichte
ist derzeit nicht vorgesehen.
15. Welche Folgen zieht die Bundesregierung ggf. in Betracht, falls die vom
Rechnungsprüfungsausschuss geforderte Herstellung eines
automatisierten Gesamtüberblicks bis zum Jahr 2026 nicht umgesetzt wird?
16. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (vgl.
Frage 15) die Risiken für das Budgetrecht des Deutschen Bundestages,
wenn weiterhin Beitragszahlungen in Milliardenhöhe ohne vollständige
Transparenz verausgabt werden?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Plant das Auswärtige Amt nach Vorbild der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine öffentlich zugängliche
Datenbank über alle vom Auswärtigen Amt geförderten Projekte bzw.
institutionell geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wenn ja,
bis wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://projectdata.giz.de/pro
jektdaten/region/-1/countries/)?
Das AA veröffentlicht projektbezogene Zuwendungsdaten, die die Kriterien für
Öffentliche Mittel für Entwicklungsleistungen (ODA) erfüllen, im Rahmen der
Internationalen Transparenzstandards-Berichterstattung sowie im Rahmen der
ODA-Meldung durch die OECD.
Die Empfänger institutioneller Förderungen können dem jährlichen
Haushaltsplan des Bundes entnommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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