Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1504, 21/1927, 21/2752)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1504, 21/1927, 21/2752)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2776
21. Wahlperiode 12.11.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1504, 21/1927, 21/2752 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit den von der Bundesregierung eingebrachten Änderungen am „Gesetz über
neue psychoaktive Stoffe“ (BT-Drucksache 21/1504) wird das Ziel verfolgt, den
Erwerb, die Nutzung und den Missbrauch von Lachgas zu sogenannten „Party-
und Belustigungszwecken“ insbesondere durch Jugendliche zu unterbinden.
Darüber hinaus sollen die Chemikalien GBL und BDO, die vergleichsweise einfach
als Ausgangsstoffe für sogenannte „K.-O.-Tropfen“ verwendet werden können,
künftig besser reguliert und durch entsprechende Handelsbeschränkungen für
Privatpersonen deutlich schwerer zugänglich gemacht werden als bisher.
Beide Zielsetzungen sind ausdrücklich zu begrüßen. Die Regulierung von GBL
und BDO dient, ebenso wie die übrigen vorgesehenen Maßnahmen, dem Ziel
eines wirksameren Schutzes potenzieller Opfer vor Sexualstraftaten. Allerdings
werden auch zahlreiche andere Substanzen im Zusammenhang mit Übergriffen
eingesetzt, darunter Benzodiazepine, Ketamin und insbesondere Alkohol, sodass
der vorliegende Gesetzentwurf nur einen kleinen Teil zur Eindämmung leisten
kann.
Um sicherzustellen, dass die mit den Gesetzesänderungen verfolgten
Zielsetzungen tatsächlich erreicht werden, sind flankierende Maßnahmen erforderlich. In
den kommenden zwei Jahren sollte wissenschaftlich überprüft werden, ob die
Verbreitung von Lachgas, GBL und BDO unter Privatpersonen tatsächlich
zurückgeht. Sollte dies nicht der Fall sein, hat sich der Bundestag spätestens dann
erneut mit der Frage zu befassen, welche alternativen Maßnahmen geeignet sind,
um die angestrebten Ziele zu realisieren.
Darüber hinaus kann die neue Einstufung von GBL und BDO als neue
psychoaktive Stoffe nicht als alleinige Maßnahme des Opferschutzes bei Straftaten mit
sogenannten „K.-O.-Tropfen“ betrachtet werden. Einerseits hat sich das Prinzip
des NpSG als nicht nachhaltig erwiesen, da schnell vergleichbare Substanzen mit
ähnlichen chemischen Verbindungen entwickelt werden und bekannte
Substanzen weiterhin illegal verfügbar sind, und andererseits greift ein Substanzverbot
als Opferschutz zu kurz.
Erforderlich sind bundesweit niedrigschwellig erreichbare und ausreichend
bekannte Anlaufstellen, eine erhöhte Sensibilität bei Strafverfolgungsbehörden und
im medizinischen Bereich sowie gezielte Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf
potenzielle Täter*innen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
1. in Begleitung der Umsetzung des Gesetzes innerhalb der kommenden zwei
Jahre eine wissenschaftliche Erhebung sicherzustellen, die Aufschluss
darüber gibt, wie sich die Verbreitung von Lachgas, GBL und BDO unter
Privatpersonen sowie gegebenenfalls ein neu entstehender Schwarzmarkt für
diese Substanzen entwickeln, und dem Deutschen Bundestag nach Ablauf
dieses Zeitraums hierüber Bericht zu erstatten;
2. in Begleitung der Umsetzung des Gesetzes darauf hinzuwirken, dass
insbesondere im Hinblick auf sogenannte „K.-O.-Tropfen“ durch öffentlich
geförderte Kampagnen eine gezieltere Sensibilisierung für die Risiken einer
unfreiwilligen Einnahme erfolgt, niedrigschwellige Anlaufstellen für
Betroffene gestärkt werden, die Sensibilität bei Strafverfolgungsbehörden und
im medizinischen Bereich erhöht wird sowie Ansätze für verbesserte
Ermittlungsmethoden und gezielte Präventionsmaßnahmen, auch im Hinblick auf
potenzielle Täter*innen, entwickelt und umgesetzt werden.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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