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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1504, 21/1927, 21/2752)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2776 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1504, 21/1927, 21/2752) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2776 21. Wahlperiode 12.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1504, 21/1927, 21/2752 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit den von der Bundesregierung eingebrachten Änderungen am „Gesetz über neue psychoaktive Stoffe“ (BT-Drucksache 21/1504) wird das Ziel verfolgt, den Erwerb, die Nutzung und den Missbrauch von Lachgas zu sogenannten „Party- und Belustigungszwecken“ insbesondere durch Jugendliche zu unterbinden. Darüber hinaus sollen die Chemikalien GBL und BDO, die vergleichsweise einfach als Ausgangsstoffe für sogenannte „K.-O.-Tropfen“ verwendet werden können, künftig besser reguliert und durch entsprechende Handelsbeschränkungen für Privatpersonen deutlich schwerer zugänglich gemacht werden als bisher. Beide Zielsetzungen sind ausdrücklich zu begrüßen. Die Regulierung von GBL und BDO dient, ebenso wie die übrigen vorgesehenen Maßnahmen, dem Ziel eines wirksameren Schutzes potenzieller Opfer vor Sexualstraftaten. Allerdings werden auch zahlreiche andere Substanzen im Zusammenhang mit Übergriffen eingesetzt, darunter Benzodiazepine, Ketamin und insbesondere Alkohol, sodass der vorliegende Gesetzentwurf nur einen kleinen Teil zur Eindämmung leisten kann. Um sicherzustellen, dass die mit den Gesetzesänderungen verfolgten Zielsetzungen tatsächlich erreicht werden, sind flankierende Maßnahmen erforderlich. In den kommenden zwei Jahren sollte wissenschaftlich überprüft werden, ob die Verbreitung von Lachgas, GBL und BDO unter Privatpersonen tatsächlich zurückgeht. Sollte dies nicht der Fall sein, hat sich der Bundestag spätestens dann erneut mit der Frage zu befassen, welche alternativen Maßnahmen geeignet sind, um die angestrebten Ziele zu realisieren. Darüber hinaus kann die neue Einstufung von GBL und BDO als neue psychoaktive Stoffe nicht als alleinige Maßnahme des Opferschutzes bei Straftaten mit sogenannten „K.-O.-Tropfen“ betrachtet werden. Einerseits hat sich das Prinzip des NpSG als nicht nachhaltig erwiesen, da schnell vergleichbare Substanzen mit ähnlichen chemischen Verbindungen entwickelt werden und bekannte Substanzen weiterhin illegal verfügbar sind, und andererseits greift ein Substanzverbot als Opferschutz zu kurz. Erforderlich sind bundesweit niedrigschwellig erreichbare und ausreichend bekannte Anlaufstellen, eine erhöhte Sensibilität bei Strafverfolgungsbehörden und im medizinischen Bereich sowie gezielte Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf potenzielle Täter*innen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, 1. in Begleitung der Umsetzung des Gesetzes innerhalb der kommenden zwei Jahre eine wissenschaftliche Erhebung sicherzustellen, die Aufschluss darüber gibt, wie sich die Verbreitung von Lachgas, GBL und BDO unter Privatpersonen sowie gegebenenfalls ein neu entstehender Schwarzmarkt für diese Substanzen entwickeln, und dem Deutschen Bundestag nach Ablauf dieses Zeitraums hierüber Bericht zu erstatten; 2. in Begleitung der Umsetzung des Gesetzes darauf hinzuwirken, dass insbesondere im Hinblick auf sogenannte „K.-O.-Tropfen“ durch öffentlich geförderte Kampagnen eine gezieltere Sensibilisierung für die Risiken einer unfreiwilligen Einnahme erfolgt, niedrigschwellige Anlaufstellen für Betroffene gestärkt werden, die Sensibilität bei Strafverfolgungsbehörden und im medizinischen Bereich erhöht wird sowie Ansätze für verbesserte Ermittlungsmethoden und gezielte Präventionsmaßnahmen, auch im Hinblick auf potenzielle Täter*innen, entwickelt und umgesetzt werden. Berlin, den 11. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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