K.O.-Tropfen (Spiking) - Dunkelfeld sexualisierter Gewalt und Handlungsbedarf bei Prävention, Beweissicherung und Versorgung
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K.O.-Tropfen (Spiking) - Dunkelfeld sexualisierter Gewalt und Handlungsbedarf bei Prävention, Beweissicherung und Versorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5915
21. Wahlperiode 12.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws,
Dr. Lena Gumnior, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Johannes Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
K.O.-Tropfen (Spiking) – Dunkelfeld sexualisierter Gewalt und Handlungsbedarf
bei Prävention, Beweissicherung und Versorgung
Sexualisierte Gewalt unter Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen („Spiking“) wird
in Deutschland nach Einschätzung laufender Forschungsvorhaben bislang nur
unzureichend erkannt, erfasst und verfolgt. In diesem Sinne zeigt die kürzlich
veröffentlichte Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im
Alltag (LeSuBiA)“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und des
Bundeskriminalamts mit rund 15 000 Teilnehmern, dass 5,2 Prozent der Bevölkerung
glauben, dass ihnen irgendwann einmal K.O.‑Tropfen verabreicht wurden. Die
Prävalenz ist höher unter Frauen und jüngeren Menschen (Leitgöb-Guzy, N.,
Bieber, I. (2026). Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit
und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ I: Gewalterfahrungen innerhalb und
außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium des Innern;
Bundeskriminalamt). In Ergänzung hierzu zeigt eine laufende Studie der Technischen
Universität Chemnitz unter Leitung von Jun.-Prof. Dr. Charlotte Förster auf, dass ein
erheblicher Teil der Fälle im Dunkelfeld liegt, weil viele Betroffene weder
medizinische Hilfe in Anspruch nehmen noch Anzeige erstatten – unter anderem
aufgrund von Unsicherheit, Scham, fehlender Erinnerung oder mangelndem
Vertrauen in die Erfolgsaussichten einer Strafverfolgung. (online abrufbar
unter: www.tu-chemnitz.de/tu/pressestelle/aktuell/13298 und www.tu-chemnit
z.de/tu/pressestelle/aktuell/13348).
Unter dem Begriff der sogenannten K.O.-Tropfen wird dabei kein einheitlicher
Stoff verstanden, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Substanzen, die zur
Betäubung oder Beeinflussung von Personen eingesetzt werden können.
Betroffene berichten häufig von plötzlichem Kontrollverlust, Erinnerungslücken
und körperlichen Ausfallerscheinungen, ohne dass eine sichere Einordnung
oder unmittelbare Beweissicherung erfolgt. Während Betroffene häufig weder
medizinische Hilfe in Anspruch nehmen noch Anzeige erstatten, werden Fälle
auch im Kontext der Inanspruchnahme medizinischer Hilfe möglicherweise
nicht erkannt oder können aufgrund der kurzen Nachweisfenster der
eingesetzten Substanzen nicht mehr zuverlässig diagnostiziert werden (Bendau, A.,
Michnevich, T., Petzold, M. B., Piest, A., Schmolke, R., Jakobson, D.,
Ahrend, K., Reitz, T., Roediger, L., Betzler, F. (2025). Spiking Versus
Speculation? Perceived Prevalence, Probability, and Fear of Drink and Needle Spiking.
Journal of Drug Issues, 55(1), 89–103; Bicker, W. (2015). „K.O.‑Tropfen“:
Eine forensisch-toxikologische Betrachtung. Deliktszenarien, Substanzen,
Wirkungen, Beweismittel, chemische Analytik, toxikologische Beurteilung
[„Knockout Drops“: A Forensic Toxicological Analysis. Crime Scenarios,
Substances, Effects, Evidence, Chemical Analysis, Toxicological Assessment].
SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis, (3),
13–26; Davies, E. L., Piatkowski, T., Frankovitch, A., Puljević, C.,
Barratt, M. J., Ferris, J. A., Winstock, A. R. (2025). Exploring experiences of drink
and needle spiking incidents among global drug survey respondents from
22 countries. Journal of drug issues, 55(4), 672–687; Taylor, N.,
Charlton, K., Prichard, J. (2004). National Project on Drink Spiking: Investigating
the nature and extent of drink spiking in Australia. Australian Institute of
Criminology).
Der Begriff selbst ist dabei weder wissenschaftlich trennscharf noch
systematisch erfassbar: Während der international verwendete Begriff des „Spiking“
die Handlung beschreibt, fehlt bislang eine einheitliche, fachlich präzise
Begriffs- und Kategorisierungssystematik für die verwendeten Substanzen (vgl.
Forschung von Prof. Dr. Charlotte Förster, Chemnitz). Dies erschwert sowohl
die medizinische Diagnostik als auch die statistische Erfassung, etwa in der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), erheblich. Aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller besteht daher ein Bedarf an einer klaren, wissenschaftlich
fundierten Terminologie sowie an entsprechenden Diagnose- und
Erfassungskategorien, um das Ausmaß des Problems belastbar abbilden zu können. Mit
der jüngsten Änderung im Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurden
im Januar 2026 die Industriechemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und
Butandiol (BDO), die immer wieder als Grundstoff für K.O.‑Tropfen verwendet
werden, strenger reguliert. Es bleibt unklar, wie wirksam dieser grundsätzlich
richtige Schritt zur Unterbindung von Taten wirklich sein wird, weil die
Datengrundlage zur missbräuchlichen Verwendung sehr gering ist.
Zugleich weisen aktuelle Studienergebnisse wie die der Technischen
Universität Chemnitz auf strukturelle Defizite im Umgang mit diesen Taten hin: Die
eingesetzten Substanzen sind häufig nur für einen sehr kurzen Zeitraum – teils
nur wenige Stunden – nachweisbar, was die Beweissicherung erheblich
erschwert (Bicker, 2015). Gleichzeitig bestehen hohe Hürden beim Zugang zu
medizinischer und forensischer Diagnostik, unter anderem aufgrund fehlender
niedrigschwelliger Angebote, fehlender Routine in der Versorgung, mangelnder
Ausbildung und Sensibilisierung von Rettungsdienst und medizinischem
Personal sowie unklarer oder nicht gesicherter Kostenübernahme (Bendau et al.,
2025).
Die öffentliche Debatte konzentriert sich bislang häufig auf Vorfälle im
Nachtleben. Gleichzeitig deuten aktuelle Erkenntnisse und auch breit öffentlich
diskutierte Fälle wie jener von Gisèle Pelicot und den von dem Rechercheteam
von STRG F aufgedeckten Fällen (online abrufbar unter: www.tagesschau.de/i
nvestigativ/ndr/telegram-ko-tropfen-vergewaltigung-netzwerk-100.html) darauf
hin, dass ein erheblicher Teil der Taten im sozialen Nahraum stattfindet und
damit in einem Bereich, in dem Schutzmechanismen und
Unterstützungsstrukturen bislang unzureichend greifen.
Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass entsprechende Substanzen auch
im Kontext von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eingesetzt
werden könnten. In solchen Konstellationen bestehen aufgrund von
Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnissen besonders hohe Hürden, Taten zu
erkennen, einzuordnen oder zur Anzeige zu bringen. Zugleich ist davon
auszugehen, dass viele Betroffene entsprechende Gewalterfahrungen erst zu einem
deutlich späteren Zeitpunkt verarbeiten und benennen können. Dies verstärkt
die ohnehin bestehenden Defizite bei Erfassung, Beweissicherung und
Strafverfolgung zusätzlich.
Insgesamt trägt dies dazu bei, dass viele Fälle weder medizinisch erfasst noch
strafrechtlich verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch eine stärkere
Fokussierung auf wirksame Prävention erforderlich. Dazu gehört insbesondere,
Täterinnen und Tätern den Zugang zu entsprechenden Substanzen zu
erschweren.
Zugleich zeigen die bestehenden Erkenntnisse, dass auch bei der
Strafverfolgung erhebliche strukturelle Hürden bestehen. Insbesondere die kurzen
Nachweisfenster der eingesetzten Substanzen, fehlende Beweismittel sowie die
häufig eingeschränkte Erinnerungsfähigkeit der Betroffenen erschweren eine
erfolgreiche strafrechtliche Aufarbeitung erheblich. Dies kann dazu führen, dass
selbst bei bestehendem Tatverdacht Verfahren nicht weiterverfolgt werden.
Daher bedarf es neben präventiven Maßnahmen auch einer Prüfung, inwieweit
die bestehenden strafrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die
Anforderungen an Beweisführung und Einwilligungssituationen den Besonderheiten
solcher Taten ausreichend Rechnung tragen.
Zudem bedarf es unterschiedlichster vielschichtiger Maßnahmen insbesondere
im Bereich der Prävention, der Aufklärung sowie der Verbesserung von Schutz-
und Unterstützungsstrukturen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des
Einsatzes von K.O.-Tropfen (Spiking) in Deutschland vor?
a) Welche Erkenntnisse liegen zur Entwicklung der Fallzahlen in den
vergangenen Jahren vor?
b) Welche Erkenntnisse liegen zur Verteilung nach Alter, Geschlecht und
weiteren relevanten soziodemografischen Merkmalen der Betroffenen
vor?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Dunkelziffer
sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen vor?
3. Inwieweit werden entsprechende Fälle in der Polizeilichen
Kriminalstatistik gesondert erfasst?
a) Unter welchen Begriffen oder Kategorien werden diese Fälle dort
geführt?
b) Inwieweit ermöglicht die bestehende Erfassung eine belastbare
Auswertung des Phänomens?
4. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die statistische
Erfassung und Sichtbarkeit dieser Fälle zu verbessern, und wie konkret
sind entsprechende Planungen?
5. Wie schätzt die Bundesregierung die Aufnahme von GBL und BDO in das
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz hinsichtlich ihrer tatsächlichen
Wirksamkeit zur Eindämmung von Handel und Verfügbarkeit ein?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit von Stoffverboten
oder Stoffbeschränkungen generell im Hinblick auf die Verhinderung des
missbräuchlichen Einsatzes von Substanzen als K.O.-Tropfen?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, welche
Substanzen neben GBL bzw. GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) im
Zusammenhang mit K.O.-Tropfen typischerweise verwendet werden?
8. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um
(potenziellen) Tätern und Täterinnen den Zugang zu entsprechenden Substanzen
zu erschweren und präventiv gegen deren missbräuchlichen Einsatz
vorzugehen?
9. Inwieweit werden mögliche Zusammenhänge zwischen dem
missbräuchlichen Einsatz von Substanzen im Kontext von „Spiking“ und Strukturen
der Organisierten Kriminalität systematisch untersucht?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
b) Welche Behörden oder Stellen sind mit entsprechenden
Untersuchungen befasst?
10. Welche weiteren regulatorischen Maßnahmen zieht die Bundesregierung
in Betracht, um Missbrauch und Verfügbarkeit einzudämmen?
a) Welche möglichen Auswirkungen auf bestehende Konsum- bzw.
Abhängigkeitssituationen – insbesondere bei GBL – werden dabei
berücksichtigt?
b) Wie wird sichergestellt, dass Maßnahmen zur Eindämmung des
Missbrauchs nicht zu unbeabsichtigten negativen Folgen für abhängige
Personen führen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung und das Zusammenspiel
der bestehenden regulatorischen Instrumente (insbesondere
Betäubungsmittelgesetz [BtMG], REACH-Verordnung [REACH = Registration,
Evaluation, Authorisation of Chemicals], Chemikalienrecht und
Grundstoffüberwachungsgesetz), um den missbräuchlichen Einsatz entsprechender
Substanzen wirksam einzudämmen?
a) Wo sieht die Bundesregierung Regelungslücken oder
Abstimmungsbedarfe zwischen den verschiedenen Rechtsbereichen?
b) Inwiefern wird ein Anpassungs- oder Weiterentwicklungsbedarf
geprüft?
12. Wie bewertet die Bundesregierung unterschiedliche Formen des
sogenannten Spiking, insbesondere im Hinblick auf Unterschiede zwischen
dem Einsatz von geschmacks- und geruchsneutralen Substanzen und der
missbräuchlichen Beimischung von Alkohol ohne Wissen oder
Zustimmung der betroffenen Person?
a) Inwiefern unterscheiden sich diese Fallkonstellationen aus Sicht der
Bundesregierung hinsichtlich Nachweisbarkeit, Beweissicherung und
strafrechtlicher Einordnung?
b) Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund unterschiedlichen
Handlungsbedarf?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die missbräuchliche Verwendung von
Alkohol zum Zwecke des „Drink Spiking“, also wenn einer Person ohne
deren Zustimmung Alkohol oder eine höhere als vereinbarte Menge
Alkohol beigemischt wird (z. B. Bier mit Schuss statt Bier oder Glühwein mit
Schuss statt Glühwein), inwiefern sieht sie hier Handlungsbedarf, und
welchen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Möglichkeiten der
medizinischen und forensischen Beweissicherung bei Verdachtsfällen des
Einsatzes von K.O.-Tropfen?
a) Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
insbesondere beim Zugang zu entsprechender Diagnostik und
Spurensicherung (z. B. hinsichtlich Kostenübernahme, Verfügbarkeit und zeitnaher
Durchführung)?
b) Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um eine
niedrigschwellige und flächendeckende Beweissicherung unabhängig von
einer vorherigen Anzeige sicherzustellen?
c) Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um Betroffene
in der besonderen, sowohl psychisch als auch physisch
hochbelastenden Situation unmittelbar nach dem Einsatz von K.O.‑Tropfen und
einem sexuellen Übergriff gezielt zu unterstützen, gerade vor dem
Hintergrund, dass eben diese Ausnahmesituation die unverzügliche
und sachgerechte Beweissicherung in besonderem Maße erschwert?
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine frühzeitige und
niedrigschwellige Spurensicherung flächendeckend sicherzustellen?
16. Wie ist der Stand der anonymen Spurensicherung bei Fällen sexualisierter
Gewalt in Deutschland, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit,
Finanzierung und Inanspruchnahme?
a) Inwiefern ist die anonyme Spurensicherung auch bei Verdachtsfällen
im Zusammenhang mit dem Einsatz von K.O.-Tropfen sichergestellt?
b) Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern?
17. Inwieweit werden Kosten für toxikologische Untersuchungen derzeit
durch die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie
gegebenenfalls durch weitere öffentliche Stellen übernommen, und sieht die
Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
a) Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Kostenübernahme?
b) Welche Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen
Kostenträgern?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl eingeleiteter
und erfolgreich abgeschlossener Strafverfahren in diesem Kontext vor?
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang von Betroffenen zu
medizinischer, psychologischer und rechtlicher Unterstützung sowie die
Information über bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote?
a) Welche Erkenntnisse liegen zur tatsächlichen Inanspruchnahme dieser
Angebote vor?
b) Welche Hürden bestehen aus Sicht der Bundesregierung beim Zugang
sowie bei der Auffindbarkeit entsprechender Unterstützungsangebote?
20. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in
welchem Umfang Gesundheitsberufe im Rahmen von Aus-, Fort- und
Weiterbildung über den Einsatz von K.O.‑Tropfen (Spiking), entsprechende
Symptome sowie Möglichkeiten der Diagnostik und Beweissicherung
informiert werden?
a) Welche Defizite bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesem Bereich?
b) Inwieweit steht die Bundesregierung hierzu im Austausch mit
zuständigen Berufskammern und Berufsverbänden, um die Information und
Aufklärung zu verbessern?
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Schulungen und die
Sensibilisierung für relevante Berufsgruppen im Gesundheitswesen –
insbesondere für Rettungsdienst, Personal in Notaufnahmen, Arztpraxen und
kinderärztliche Einrichtungen – im Umgang mit Verdachtsfällen des
Einsatzes von K.O.‑Tropfen zu stärken?
a) Welche Maßnahmen sind darüber hinaus geplant, um auch
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – insbesondere im Erstkontakt mit
Betroffenen – entsprechend zu schulen und zu sensibilisieren?
b) Wie wird sichergestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen
Rettungsdienst, medizinischem Personal und Polizei im Sinne einer effektiven
und niedrigschwelligen Beweissicherung koordiniert erfolgt?
22. Welche Maßnahmen existieren zur Sensibilisierung von Richterinnen und
Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Umgang mit
Fällen sexualisierter Gewalt – insbesondere im Zusammenhang mit dem
Einsatz von K.O.‑Tropfen (Spiking), und sieht die Bundesregierung hier
weiteren Handlungsbedarf?
a) Inwiefern werden dabei spezifische Herausforderungen wie
eingeschränkte Erinnerungsfähigkeit der Betroffenen und erschwerte
Beweissicherung berücksichtigt?
b) Welche Fort- und Weiterbildungsangebote bestehen in diesem
Bereich?
23. Inwieweit plant oder prüft die Bundesregierung die Einführung
spezifischer Abrechnungsziffern sowie eine umfassende Kostenübernahme für
die Diagnostik und Beweissicherung?
24. Welche Aufklärungs- und Präventionskampagnen verfolgt die
Bundesregierung derzeit, und wie bewertet sie deren Reichweite und
Wirksamkeit?
25. Welche Maßnahmen existieren zur Sensibilisierung von Personal in
Gastronomie, Veranstaltungs- und Nachtlebenkontexten, und sieht die
Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf?
26. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung zur Prävention im
häuslichen bzw. sozialen Nahraum?
27. Welche Forschungsprojekte werden derzeit gefördert, insbesondere im
Hinblick auf Tätervorgehen, Substanzbeschaffung und
Versorgungsstrukturen?
28. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Forschung
in diesem Bereich weiter auszubauen?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden
Verjährungsregelungen im Kontext sexualisierter Gewalt, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass Betroffene entsprechende Taten häufig erst Jahre oder Jahrzehnte
später erkennen und anzeigen können?
30. Inwieweit sieht die Bundesregierung Herausforderungen bei der
praktischen Anwendung der bestehenden strafrechtlichen Regelungen –
insbesondere von § 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) – in Fällen, in denen
Betroffene aufgrund des Einsatzes von Substanzen nicht in der Lage sind,
einen entgegenstehenden Willen zu äußern?
a) Welche Erkenntnisse liegen hierzu hinsichtlich Anzeigeverhalten,
Ermittlungsverfahren und Verurteilungsquoten vor?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine effektivere
Strafverfolgung in diesen Fällen sicherzustellen?
Berlin, den 4. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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