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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1937, 21/2622)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2631 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1937, 21/2622) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2631 21. Wahlperiode 05.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansın Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1937, 21/2622 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Kryptowerte („Kryptowerte“ i. S. d. § 1 Absatz 11 Satz 4 des Gesetzes über das Kreditwesen [KWG]) werden in Deutschland seit mehreren Jahren in erheblichem Umfang gehandelt. Die durch den Kryptosteuersoftware-Anbieter Blockpit Ende März 2025 veröffentlichte „Krypto Steuer Studie 2025 Deutschland“ kommt zu dem Schluss, dass deutsche Kryptonutzende im Jahr 2024 47,3 Milliarden Euro Gewinne generiert haben (https://drive.google.com/file/d/1jUvDG_2NsGEn- hVC9ZiEVQ8uykK2i2TtM/view). Insgesamt umfasst die Zahl der Kryptonutzenden laut dieser Studie sowie nach Schätzungen der Bundesregierung aktuell 7 Millionen Menschen (ebd.). Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Markt für Kryptowerte weiterhin wachsen wird. Die aktuellen Ermittlungen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen sind ein erster Erfolg im Kampf gegen Hinterziehung von Steuern auf Gewinne aus dem Kryptowertehandel (www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik- aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/lbf-nrw-wertet-zweites-grosses-datenpaket). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will den Steuerbehörden ermöglichen, zukünftig verlässlichere Informationen über Gewinne aus Kryptogeschäften zu erhalten. Damit wird eine relevante Gesetzeslücke geschlossen, die bisher zur Folge hatte, dass der Staat kaum Kenntnisse über die Vermögensentwicklung in Kryptowerten hatte. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen. Dies ist auch notwendig, weil nach Schätzungen des Kryptosteuersoftware- Anbieters Divly aus dem Jahr 2023 weniger als 3 Prozent der Kryptoinvestierenden in Deutschland ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind (https://divly.com/en/gui- des/global-crypto-tax-report). Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Gesetz zudem „eine intensive und effiziente Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der direkten Steuern“ (Drs. 21/1937) zu ermöglichen. Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 13.10.2025 hat jedoch offenbart, dass Deutschland mit der bestehenden Haltefristregelung eine Sonderrolle innerhalb der Europäischen Union einnimmt. Nach dieser sind die Gewinne von Kryptowährungen steuerfrei, sofern sie mehr als ein Jahr gehalten wurden (§ 23 EstG). Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht, womit diese automatisch unter § 20 EstG fallen würden. Berlin, den 4. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,]

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