Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1937, 21/2622)
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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1937, 21/2622)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2631
21. Wahlperiode 05.11.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Christian Görke, Cem Ince, Cansın Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada
Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1937, 21/2622 –
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Kryptowerte („Kryptowerte“ i. S. d. § 1 Absatz 11 Satz 4 des Gesetzes über das
Kreditwesen [KWG]) werden in Deutschland seit mehreren Jahren in erheblichem
Umfang gehandelt. Die durch den Kryptosteuersoftware-Anbieter Blockpit Ende
März 2025 veröffentlichte „Krypto Steuer Studie 2025 Deutschland“ kommt zu
dem Schluss, dass deutsche Kryptonutzende im Jahr 2024 47,3 Milliarden Euro
Gewinne generiert haben (https://drive.google.com/file/d/1jUvDG_2NsGEn-
hVC9ZiEVQ8uykK2i2TtM/view). Insgesamt umfasst die Zahl der
Kryptonutzenden laut dieser Studie sowie nach Schätzungen der Bundesregierung aktuell
7 Millionen Menschen (ebd.). Die Bundesregierung geht davon aus, dass der
Markt für Kryptowerte weiterhin wachsen wird. Die aktuellen Ermittlungen des
Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen sind
ein erster Erfolg im Kampf gegen Hinterziehung von Steuern auf Gewinne aus
dem Kryptowertehandel (www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-
aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/lbf-nrw-wertet-zweites-grosses-datenpaket).
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will den Steuerbehörden ermöglichen,
zukünftig verlässlichere Informationen über Gewinne aus Kryptogeschäften zu
erhalten. Damit wird eine relevante Gesetzeslücke geschlossen, die bisher zur
Folge hatte, dass der Staat kaum Kenntnisse über die Vermögensentwicklung in
Kryptowerten hatte. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um Steuerhinterziehung
effektiv zu bekämpfen.
Dies ist auch notwendig, weil nach Schätzungen des Kryptosteuersoftware-
Anbieters Divly aus dem Jahr 2023 weniger als 3 Prozent der Kryptoinvestierenden
in Deutschland ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind (https://divly.com/en/gui-
des/global-crypto-tax-report). Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Gesetz
zudem „eine intensive und effiziente Zusammenarbeit der Finanzbehörden der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der direkten Steuern“
(Drs. 21/1937) zu ermöglichen. Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf im
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 13.10.2025 hat jedoch offenbart, dass
Deutschland mit der bestehenden Haltefristregelung eine Sonderrolle innerhalb
der Europäischen Union einnimmt. Nach dieser sind die Gewinne von
Kryptowährungen steuerfrei, sofern sie mehr als ein Jahr gehalten wurden (§ 23 EstG).
Diese Regelung gilt es im Sinne einer Praxisangleichung innerhalb der
Europäischen Union zu überprüfen. Zudem stellt sie eine ungerechtfertigte steuerliche
Bevorteilung von Vermögenswerten in Kryptowährung dar.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Mindereinnahmen durch die steuerliche Bevorteilung von Kryptowerten auf
Grundlage der bestehenden Haltefrist zu quantifizieren, diese Auswertung dem
Deutschen Bundestag zugänglich zu machen, sowie ggf. bis zum 30.06.2026
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung der Haltefrist von
Kryptowerten und/oder die Einordnung von Kryptowerten als Finanzinstrumente vorsieht,
womit diese automatisch unter § 20 EstG fallen würden.
Berlin, den 4. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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