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Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern

dip / drucksache 07.05.2026 · WP 21 · 21/5824 · Antrag · Original ↗

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Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit der jetzigen Haltefristregelung wird hochvolatilen Kryptowerten ein unfairer Steuervorteil gewährt, der sie gegenüber anderen Assetklassen wie Aktien künstlich bevorzugt. Zudem werden Kryptogewinne nicht nach § 20 des Einkommensteuergesetzes (EstG) versteuert – anders als Gewinne aus Aktienhandel. Neben dieser ungerechtfertigten steuerlichen Bevorzugung stellt auch die steuerliche Erfassung ein massives Problem dar. Laut der Studienergebnisse eines Steuertools für Kryptowertinvestoren (Blockpit) entrichten 97 Prozent der Anlegerinnen und Anleger die auf ihre Kryptoinvestitionen anfallenden Steuern nicht oder nicht ordnungsgemäß. Im Jahr 2024 wurden 47,3 Mrd. Euro Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten realisiert, wovon zwei Drittel aufgrund der Haltefrist-Regelung nicht besteuert wurden (vgl. www.blockpit.io/de-de/kss2025de). Die Einführung des Melderahmens für Kryptowerte (CARF) und der DAC8-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2226) sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus, um die Probleme umfassend zu lösen. Kryptobörsen sollten Steuerdaten systematisch und automatisiert an die Finanzbehörden weitergeben. Da die überwiegende Mehrheit der Halterinnen und Halter ihre Kryptowerte auf zentralen Börsen verwaltet, stellte dies die effizienteste Lösung dar und reduzierte gleichzeitig die Bürokratie für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Finanzämter. Für im Steuervollzug komplexe Fälle, wie etwa bei Transfers außerhalb von Kryptobörsen oder Geschäften mit dezentralisierten Finanzprodukten (DeFi), besteht Handlungsbedarf, um Umgehungstatbestände auszuschließen. Orientierung könnte hierbei eine Pauschalierung oder Steuerfiktionslösung nach dem Vorbild des holländischen Modells bieten. Für das Jahr 2025 berichten Blockchain-Analysefirmen von einem Geldwäsche- Volumen in Höhe von mindestens 82 Mrd. US-Dollar, das über Kryptonetzwerke gewaschen wurde (vgl. https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/krypto-geld- waesche-erreichte-2025-laut-forschern-82-milliarden-us-dollar-ce7e5bd8df81f02d? utm_source=copy&utm_medium=social&utm_campaign=share). Aufgrund der verstärkten Nutzung von Kryptowerten für Geldwäsche, für die Sanktionsumgehung z. B. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5824 21. Wahlperiode 07.05.2026 durch Russland, sowie die von Aufsichtsbehörden immer wieder hervorgehobenen Risiken für die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz, braucht es eine regulatorische Verschärfung. Geldwäschenetzwerke nutzen Kryptowerte, um Geld für Kriminelle und unter Sanktionen stehende Personen zu waschen, wie die Financial Times berichtet (vgl. www.ft.com/content/a61e692d-213e-4089-a36a-32fc17e148fb?syn-2- 5a6b1a6=1). Kryptoassets sind nicht nur höchst ungleich verteilt, sondern ermöglichen Geldwäsche zu sehr niedrigen Transferkosten. Die aktuelle Aufsichtsstruktur ermöglicht dabei eine gefährliche regulatorische Arbitrage, bei der Kryptoasset-Dienstleister gezielt EU-Standorte mit laxer Prüfung wählen. Auch die Tatsache, dass der Energieverbrauch von Proof-of-Work-Coins mittlerweile das Niveau ganzer Staaten erreicht, ist in Zeiten der Klima- und Energiekrise kritisch zu bewerten. Schließlich erkennt der Bundestag an, dass Kryptowerte durch große operationelle und insbesondere Cybersicherheitsrisiken geprägt sind, die andere Anlageklassen nicht in gleicher Weise prägen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten vorzulegen, der a) den Melderahmen für Kryptowerte (CARF) zeitnah und vollumfänglich in nationales Recht überführt und einen automatisierten Datenaustausch zwischen Krypto-Handelsplattformen und den Finanzbehörden ermöglicht; b) eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten vorschreibt; c) bei Feststellung von verbleibenden Steuervollzugsdefizite im Rahmen der Evaluation der Bundesregierung die Pflicht auferlegt, zu prüfen, ob auch bei dezentralen Transaktionen, eine Steuerfiktion für Vermögenszuwächse nach dem Vorbild des niederländischen Box-3-Systems eingeführt werden kann; d) Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses) unterwirft; 2. dem Bundestag einen regelmäßigen Bericht über die Verteilung von Kryptovermögen in Deutschland sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Steueraufkommen vorzulegen und die soziale Schieflage der Besteuerung transparent zu machen; 3. sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, die Finanzverwaltung personell und technisch so auszustatten, dass eine spezialisierte Prüfung von komplexen Kryptotransaktionen und Blockchain-Analysen flächendeckend sichergestellt werden kann; 4. sich dafür einzusetzen, die regulatorische Aufsicht auf europäischer Ebene zu verschärfen, indem a) auf EU-Ebene eine zentrale Kryptoaufsicht unter dem Dach der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) geschaffen wird, die über direkte Durchgriffsrechte verfügt, um Finanzstabilitätsrisiken und Geldwäsche grenzüberschreitend konsequent zu bekämpfen und regulatorische Arbitrage zu verhindern; b) sie sich im Rahmen der Überprüfung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) für die Schließung bestehender Regulierungslücken einsetzt, insbesondere bei der Überwachung von Stablecoin- Umtauschvorgängen, dezentralen Finanzprodukten (DeFi) sowie der Kreditvergabe in Kryptowerten; c) sie sich für eine EU-weite Regelung einsetzt, die der Aufsichtsbehörde die Befugnis verleiht, Handelsverbote für Kryptowerte auszusprechen, die entweder keine volkswirtschaftliche Funktion erfüllen, aufgrund von Proof-of- Work-Verfahren massive Umweltschäden verursachen oder signifikante systemische Risiken für die Finanzstabilität darstellen; d) sie sich dafür einsetzt, dass auch für selbstverwaltete, sogenannte „self- hosted“ Wallets Identitätsfeststellungspflichten bei Interaktionen mit regulierten Dienstleistern eingeführt werden, um die Nutzung von Kryptowerten für Geldwäsche effektiv zu unterbinden. Berlin, den 5. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Zur Forderung 1: Die EU-Richtlinie DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) verpflichtet seit 2026 Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldung von Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden und zum automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU sowie mit teilnehmenden Drittstaaten. Zusammen mit dem OECD-Rahmenwerk CARF, auf dem DAC8 aufbaut und das durch multilaterale Abkommen (CARF MCAA) international verankert wird, wird die steuerliche Transparenz im Kryptobereich strukturell erhöht. Die Instrumente greifen jedoch zu kurz. Ihr entscheidender struktureller Mangel liegt darin, dass ausschließlich regulierte, zentralisierte Dienstleister (CASPs) erfasst werden. Dezentrale Börsen (DEX), Peer-to-Peer- Transaktionen und selbstverwaltete Wallets, Infrastruktur, die bei professionellen Verschleierungsstrukturen oft genutzt wird, bleiben vollständig außerhalb des Anwendungsbereichs. Darüber hinaus adressieren DAC8 und CARF jedoch nicht die bestehenden systemischen Risiken durch lückenhafte europäische Aufsicht oder die soziale Schieflage der bestehenden steuerlichen Begünstigung von Großhaltern. Die jüngsten Studienergebnisse von Blockpit, einem Steuertool für Kryptowertinvestoren, zeigen: „Deutschland zählt über 7 Mio. aktive Kryptonutzerinnen und -nutzer, welche im Jahr 2024 knapp 47,3 Mrd. Euro an Gewinnen realisierten. Hochgerechnet fallen rund 4 Mrd. Euro an Steuern dafür an, doch nur ein Bruchteil wird tatsächlich erklärt“ (www.blockpit.io/ dede/kss2025de). Dem Bericht des Kryptosteuersoftware-Anbieters Divly aus dem Jahr 2023 zufolge zahlen in Deutschland weniger als 3 Prozent der Kryptoinvestoren ihre Steuern auf Kryptowerte. Die Bundesregierung verfügt, so ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken (Bundestagsdrucksache 21/1707) bislang über keine zentralen amtlichen Statistiken, aus denen hervorgeht, in welcher Höhe aus diesen Transaktionen Steueraufkommen entsteht. Weiter wird aufgezeigt, dass die Zahl der Selbstanzeigen nach § 371 AO seit 2018 sogar rückläufig ist und im letzten Jahr nur noch bei 5.154 Selbstanzeigen lag (vgl. 2018: 7.052). Laut PwC Global Crypto Tax Report 2024 (vgl. www.pwc.com/ee/en/publications/pwc-global-crypto-tax-report-2024.pdf) schätzen Steuerverwaltungen weltweit die Nicht- oder Falschangabe von Kryptoeinkünften auf 55 bis 95 %. Zur Forderung 2: Ein Blick in das Nachbarland Österreich zeigt, dass eine klare steuerliche Erfassung möglich ist: Dort werden seit 1. März 2022 Kryptoerträge regulär mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer belegt (www.bmf.gv.at/ themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html#:~:text=Durch%20die%- 20%C3%96kosoziale%20Steuerreform%20treten,von%2027%2C5%20Prozent%20erfolgt). Die Nichtbesteuerung nach einem Jahr ist nicht nur steuersystematisch fragwürdig und ungerecht, sondern begünstigt zusätzlich sehr Vermögende. So legt Prof. Dr. Georg dar, dass bei deutschen Kryptohalterinnen und Kryptohaltern die Vermögendsten 20 Prozent im Schnitt über 230.000 Euro an digitalen Vermögenswerten halten, während die untersten 20 Prozent lediglich 244 Euro halten. Vor allem besonders Vermögende profitieren somit überproportional von der bestehenden steuerlichen Regelung. Die von Blockpit errechneten Zahlen, deuten nach Einschätzung von Prof. Dr. Georg darauf hin, dass dem deutschen Staat allein 2024 ein mittlerer einstelliger Milliardenbetrag entgangen ist (www.bundestag.de/resource/blob/1114796/05-Georg.pdf). Zu den Forderungen 3 und 4: Im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten Kryptowerte als Hochrisikosegment. Die Financial Action Task Force (FATF) stellte im Juni 2025 fest, dass nur 40 von 138 bewerteten Jurisdiktionen ihre Kryptostandards weitgehend umsetzen (vgl. www.fatf-gafi.org/content/dam/fatf-gafi/recommendations/2025-Targeted- Upate-VA-VASPs.pdf.coredownload.pdf). Der Europol Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2024 betont, dass Kryptowährungen zunehmend bei Anlagebetrug und Geldwäsche eingesetzt werden (vgl. www.europol.europa.eu/ publicationevents/main-reports/internet-organised-crime-threat-assessment-iocta-2024). Weltweit werden mit Kryptowerten erhebliche Summen an illegalen Aktivitäten abgewickelt (vgl. https://pa- pers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4742235), Blockchain-Analysefirmen berichten für 2025 von mindestens 82 Mrd. US-Dollar an Geldwäsche über Kryptonetzwerke (vgl. https://de.marketscreener.com/boerse- nachrichten/krypto-geldwaesche-erreichte-2025-laut-forschern-82-milliarden-us-dollar-ce7e5bd8df81f02d? utm_source=copy&utm_medium=social&utm_campaign=share). Der aktuelle Finanzstabilitätsbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) warnt zudem vor wachsenden systemischen Risiken durch Kryptowährungen (www.ecb.europa.eu/press/financial-stability-publications/fsr/html/- ecb.fsr202511~263b5810d4.en.html). Die hohe Konzentration bei Großhaltern und Stablecoin-Emittenten wie Tether schafft gefährliche Liquiditätsengpässe und Rückkopplungseffekte zu traditionellen Kredit- und Staatsanleihemärkten. Da die Korrelation zu globalen Aktienindizes signifikant gestiegen ist, wirken Kryptomärkte heute prozyklisch und verstärken Schocks im Finanzsystem. Mangelnde Transparenz, fehlende Wirtschaftsprüfungen bei Stablecoins sowie die Anfälligkeit der Infrastruktur für Cyberangriffe erhöhen zudem das Risiko von Kaskadeneffekten und algorithmischen Notverkaufsspiralen, die die allgemeine Finanzstabilität bedrohen. Eine zentralisierte europäische Kryptoaufsicht unter dem Dach der ESMA würde die aktuelle regulatorische Arbitrage (vgl. www.finanzwende.de/standpunkte/standpunkt-krypto-europaeisch-beaufsichtigen) verhindern, indem sie den bestehenden Flickenteppich nationaler Zuständigkeiten beendet und einheitliche Prüfstandards für den gesamten EU-Binnenmarkt durchsetzt. Angesichts der zunehmenden Verflechtung von Kryptowerten mit dem traditionellen Finanzsektor ist diese Harmonisierung zwingend erforderlich, um systemische Risiken frühzeitig zu erkennen und die Finanzstabilität über Staatsgrenzen hinweg wirksam zu sichern. Auch der Energieverbrauch ist enorm, Proof-of-Work-Coins wie Bitcoin verbrauchen global so viel Strom wie das Land Thailand (vgl. https://digiconomist.net/bitcoin-energy-consumption) – dementsprechend sind auch Verbote von besonders energieintensiven ‚proof of work‘ oder besonders geldwäscheanfälligen Coins durch eine zu schaffende EU-Kryptoaufsicht zu prüfen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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