Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern
Text
Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern
Antrag
der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara
Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der jetzigen Haltefristregelung wird hochvolatilen Kryptowerten ein unfairer
Steuervorteil gewährt, der sie gegenüber anderen Assetklassen wie Aktien künstlich
bevorzugt. Zudem werden Kryptogewinne nicht nach § 20 des Einkommensteuergesetzes
(EstG) versteuert – anders als Gewinne aus Aktienhandel.
Neben dieser ungerechtfertigten steuerlichen Bevorzugung stellt auch die steuerliche
Erfassung ein massives Problem dar. Laut der Studienergebnisse eines Steuertools für
Kryptowertinvestoren (Blockpit) entrichten 97 Prozent der Anlegerinnen und Anleger
die auf ihre Kryptoinvestitionen anfallenden Steuern nicht oder nicht ordnungsgemäß.
Im Jahr 2024 wurden 47,3 Mrd. Euro Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten
realisiert, wovon zwei Drittel aufgrund der Haltefrist-Regelung nicht besteuert wurden
(vgl. www.blockpit.io/de-de/kss2025de).
Die Einführung des Melderahmens für Kryptowerte (CARF) und der DAC8-Richtlinie
(Richtlinie (EU) 2023/2226) sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, reichen
jedoch nicht aus, um die Probleme umfassend zu lösen.
Kryptobörsen sollten Steuerdaten systematisch und automatisiert an die
Finanzbehörden weitergeben. Da die überwiegende Mehrheit der Halterinnen und Halter ihre
Kryptowerte auf zentralen Börsen verwaltet, stellte dies die effizienteste Lösung dar und
reduzierte gleichzeitig die Bürokratie für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie
Finanzämter. Für im Steuervollzug komplexe Fälle, wie etwa bei Transfers außerhalb
von Kryptobörsen oder Geschäften mit dezentralisierten Finanzprodukten (DeFi),
besteht Handlungsbedarf, um Umgehungstatbestände auszuschließen. Orientierung
könnte hierbei eine Pauschalierung oder Steuerfiktionslösung nach dem Vorbild des
holländischen Modells bieten.
Für das Jahr 2025 berichten Blockchain-Analysefirmen von einem Geldwäsche-
Volumen in Höhe von mindestens 82 Mrd. US-Dollar, das über Kryptonetzwerke
gewaschen wurde (vgl. https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/krypto-geld-
waesche-erreichte-2025-laut-forschern-82-milliarden-us-dollar-ce7e5bd8df81f02d?
utm_source=copy&utm_medium=social&utm_campaign=share). Aufgrund der
verstärkten Nutzung von Kryptowerten für Geldwäsche, für die Sanktionsumgehung z. B.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5824
21. Wahlperiode 07.05.2026
durch Russland, sowie die von Aufsichtsbehörden immer wieder hervorgehobenen
Risiken für die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz, braucht es eine
regulatorische Verschärfung. Geldwäschenetzwerke nutzen Kryptowerte, um Geld für
Kriminelle und unter Sanktionen stehende Personen zu waschen, wie die Financial Times
berichtet (vgl. www.ft.com/content/a61e692d-213e-4089-a36a-32fc17e148fb?syn-2-
5a6b1a6=1). Kryptoassets sind nicht nur höchst ungleich verteilt, sondern ermöglichen
Geldwäsche zu sehr niedrigen Transferkosten. Die aktuelle Aufsichtsstruktur
ermöglicht dabei eine gefährliche regulatorische Arbitrage, bei der Kryptoasset-Dienstleister
gezielt EU-Standorte mit laxer Prüfung wählen. Auch die Tatsache, dass der
Energieverbrauch von Proof-of-Work-Coins mittlerweile das Niveau ganzer Staaten erreicht,
ist in Zeiten der Klima- und Energiekrise kritisch zu bewerten. Schließlich erkennt der
Bundestag an, dass Kryptowerte durch große operationelle und insbesondere
Cybersicherheitsrisiken geprägt sind, die andere Anlageklassen nicht in gleicher Weise
prägen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten vorzulegen,
der
a) den Melderahmen für Kryptowerte (CARF) zeitnah und vollumfänglich in
nationales Recht überführt und einen automatisierten Datenaustausch
zwischen Krypto-Handelsplattformen und den Finanzbehörden ermöglicht;
b) eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen zur steuerlichen Erfassung von
Kryptowerten vorschreibt;
c) bei Feststellung von verbleibenden Steuervollzugsdefizite im Rahmen der
Evaluation der Bundesregierung die Pflicht auferlegt, zu prüfen, ob auch bei
dezentralen Transaktionen, eine Steuerfiktion für Vermögenszuwächse nach
dem Vorbild des niederländischen Box-3-Systems eingeführt werden kann;
d) Kryptowerte ab dem Stichtag der Gesetzesverkündung in den Katalog des
§ 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufnimmt und der
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (Besteuerung des Vermögenszuwachses)
unterwirft;
2. dem Bundestag einen regelmäßigen Bericht über die Verteilung von
Kryptovermögen in Deutschland sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf das
Steueraufkommen vorzulegen und die soziale Schieflage der Besteuerung
transparent zu machen;
3. sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, die Finanzverwaltung
personell und technisch so auszustatten, dass eine spezialisierte Prüfung von
komplexen Kryptotransaktionen und Blockchain-Analysen flächendeckend
sichergestellt werden kann;
4. sich dafür einzusetzen, die regulatorische Aufsicht auf europäischer Ebene zu
verschärfen, indem
a) auf EU-Ebene eine zentrale Kryptoaufsicht unter dem Dach der
Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) geschaffen wird, die
über direkte Durchgriffsrechte verfügt, um Finanzstabilitätsrisiken und
Geldwäsche grenzüberschreitend konsequent zu bekämpfen und
regulatorische Arbitrage zu verhindern;
b) sie sich im Rahmen der Überprüfung der Verordnung über Märkte für
Kryptowerte (MiCA) für die Schließung bestehender Regulierungslücken
einsetzt, insbesondere bei der Überwachung von Stablecoin-
Umtauschvorgängen, dezentralen Finanzprodukten (DeFi) sowie der Kreditvergabe in
Kryptowerten;
c) sie sich für eine EU-weite Regelung einsetzt, die der Aufsichtsbehörde die
Befugnis verleiht, Handelsverbote für Kryptowerte auszusprechen, die
entweder keine volkswirtschaftliche Funktion erfüllen, aufgrund von Proof-of-
Work-Verfahren massive Umweltschäden verursachen oder signifikante
systemische Risiken für die Finanzstabilität darstellen;
d) sie sich dafür einsetzt, dass auch für selbstverwaltete, sogenannte „self-
hosted“ Wallets Identitätsfeststellungspflichten bei Interaktionen mit
regulierten Dienstleistern eingeführt werden, um die Nutzung von Kryptowerten für
Geldwäsche effektiv zu unterbinden.
Berlin, den 5. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zur Forderung 1: Die EU-Richtlinie DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) verpflichtet seit 2026 Anbieter von
Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldung von Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden und zum
automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU sowie mit teilnehmenden Drittstaaten. Zusammen mit
dem OECD-Rahmenwerk CARF, auf dem DAC8 aufbaut und das durch multilaterale Abkommen (CARF
MCAA) international verankert wird, wird die steuerliche Transparenz im Kryptobereich strukturell erhöht. Die
Instrumente greifen jedoch zu kurz. Ihr entscheidender struktureller Mangel liegt darin, dass ausschließlich
regulierte, zentralisierte Dienstleister (CASPs) erfasst werden. Dezentrale Börsen (DEX), Peer-to-Peer-
Transaktionen und selbstverwaltete Wallets, Infrastruktur, die bei professionellen Verschleierungsstrukturen oft genutzt
wird, bleiben vollständig außerhalb des Anwendungsbereichs. Darüber hinaus adressieren DAC8 und CARF
jedoch nicht die bestehenden systemischen Risiken durch lückenhafte europäische Aufsicht oder die soziale
Schieflage der bestehenden steuerlichen Begünstigung von Großhaltern. Die jüngsten Studienergebnisse von Blockpit,
einem Steuertool für Kryptowertinvestoren, zeigen: „Deutschland zählt über 7 Mio. aktive Kryptonutzerinnen
und -nutzer, welche im Jahr 2024 knapp 47,3 Mrd. Euro an Gewinnen realisierten. Hochgerechnet fallen rund 4
Mrd. Euro an Steuern dafür an, doch nur ein Bruchteil wird tatsächlich erklärt“ (www.blockpit.io/
dede/kss2025de).
Dem Bericht des Kryptosteuersoftware-Anbieters Divly aus dem Jahr 2023 zufolge zahlen in Deutschland
weniger als 3 Prozent der Kryptoinvestoren ihre Steuern auf Kryptowerte. Die Bundesregierung verfügt, so ihre
Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken (Bundestagsdrucksache 21/1707) bislang über keine zentralen amtlichen
Statistiken, aus denen hervorgeht, in welcher Höhe aus diesen Transaktionen Steueraufkommen entsteht. Weiter
wird aufgezeigt, dass die Zahl der Selbstanzeigen nach § 371 AO seit 2018 sogar rückläufig ist und im letzten
Jahr nur noch bei 5.154 Selbstanzeigen lag (vgl. 2018: 7.052). Laut PwC Global Crypto Tax Report 2024 (vgl.
www.pwc.com/ee/en/publications/pwc-global-crypto-tax-report-2024.pdf) schätzen Steuerverwaltungen
weltweit die Nicht- oder Falschangabe von Kryptoeinkünften auf 55 bis 95 %.
Zur Forderung 2:
Ein Blick in das Nachbarland Österreich zeigt, dass eine klare steuerliche Erfassung möglich ist: Dort werden
seit 1. März 2022 Kryptoerträge regulär mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer belegt (www.bmf.gv.at/
themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html#:~:text=Durch%20die%-
20%C3%96kosoziale%20Steuerreform%20treten,von%2027%2C5%20Prozent%20erfolgt).
Die Nichtbesteuerung nach einem Jahr ist nicht nur steuersystematisch fragwürdig und ungerecht, sondern
begünstigt zusätzlich sehr Vermögende. So legt Prof. Dr. Georg dar, dass bei deutschen Kryptohalterinnen und
Kryptohaltern die Vermögendsten 20 Prozent im Schnitt über 230.000 Euro an digitalen Vermögenswerten
halten, während die untersten 20 Prozent lediglich 244 Euro halten. Vor allem besonders Vermögende profitieren
somit überproportional von der bestehenden steuerlichen Regelung. Die von Blockpit errechneten Zahlen, deuten
nach Einschätzung von Prof. Dr. Georg darauf hin, dass dem deutschen Staat allein 2024 ein mittlerer einstelliger
Milliardenbetrag entgangen ist (www.bundestag.de/resource/blob/1114796/05-Georg.pdf).
Zu den Forderungen 3 und 4:
Im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten Kryptowerte als Hochrisikosegment. Die Financial
Action Task Force (FATF) stellte im Juni 2025 fest, dass nur 40 von 138 bewerteten Jurisdiktionen ihre
Kryptostandards weitgehend umsetzen (vgl. www.fatf-gafi.org/content/dam/fatf-gafi/recommendations/2025-Targeted-
Upate-VA-VASPs.pdf.coredownload.pdf).
Der Europol Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2024 betont, dass Kryptowährungen
zunehmend bei Anlagebetrug und Geldwäsche eingesetzt werden (vgl. www.europol.europa.eu/
publicationevents/main-reports/internet-organised-crime-threat-assessment-iocta-2024).
Weltweit werden mit Kryptowerten erhebliche Summen an illegalen Aktivitäten abgewickelt (vgl. https://pa-
pers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4742235), Blockchain-Analysefirmen berichten für 2025 von
mindestens 82 Mrd. US-Dollar an Geldwäsche über Kryptonetzwerke (vgl. https://de.marketscreener.com/boerse-
nachrichten/krypto-geldwaesche-erreichte-2025-laut-forschern-82-milliarden-us-dollar-ce7e5bd8df81f02d?
utm_source=copy&utm_medium=social&utm_campaign=share).
Der aktuelle Finanzstabilitätsbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) warnt zudem vor wachsenden
systemischen Risiken durch Kryptowährungen (www.ecb.europa.eu/press/financial-stability-publications/fsr/html/-
ecb.fsr202511~263b5810d4.en.html). Die hohe Konzentration bei Großhaltern und Stablecoin-Emittenten wie
Tether schafft gefährliche Liquiditätsengpässe und Rückkopplungseffekte zu traditionellen Kredit- und
Staatsanleihemärkten. Da die Korrelation zu globalen Aktienindizes signifikant gestiegen ist, wirken Kryptomärkte
heute prozyklisch und verstärken Schocks im Finanzsystem. Mangelnde Transparenz, fehlende
Wirtschaftsprüfungen bei Stablecoins sowie die Anfälligkeit der Infrastruktur für Cyberangriffe erhöhen zudem das Risiko von
Kaskadeneffekten und algorithmischen Notverkaufsspiralen, die die allgemeine Finanzstabilität bedrohen.
Eine zentralisierte europäische Kryptoaufsicht unter dem Dach der ESMA würde die aktuelle regulatorische
Arbitrage (vgl. www.finanzwende.de/standpunkte/standpunkt-krypto-europaeisch-beaufsichtigen) verhindern,
indem sie den bestehenden Flickenteppich nationaler Zuständigkeiten beendet und einheitliche Prüfstandards für
den gesamten EU-Binnenmarkt durchsetzt. Angesichts der zunehmenden Verflechtung von Kryptowerten mit
dem traditionellen Finanzsektor ist diese Harmonisierung zwingend erforderlich, um systemische Risiken
frühzeitig zu erkennen und die Finanzstabilität über Staatsgrenzen hinweg wirksam zu sichern.
Auch der Energieverbrauch ist enorm, Proof-of-Work-Coins wie Bitcoin verbrauchen global so viel Strom wie
das Land Thailand (vgl. https://digiconomist.net/bitcoin-energy-consumption) – dementsprechend sind auch
Verbote von besonders energieintensiven ‚proof of work‘ oder besonders geldwäscheanfälligen Coins durch eine zu
schaffende EU-Kryptoaufsicht zu prüfen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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