Expertenkommission zur Strafprozessordnung
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Expertenkommission zur Strafprozessordnung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2323
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons,
Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bonhof, Martina Kempf,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Expertenkommission zur Strafprozessordnung
Am 25. September 2025 ist die von der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig berufene Expertenkommission zur
Strafprozessordnung (StPO) zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die
Expertenkommission soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Reform des
Strafprozesses erarbeiten. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage
stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter
durchführen lassen – ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze
preiszugeben (www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0925_StPo_
Expertenkommission.html).
Circa 90 Personen aus Wissenschaft, Praxis und den Bundesländern sollen sich
in den nächsten Monaten in sechs Arbeitsgruppen Reformvorschläge
hinsichtlich der StPO erarbeiten. Der enger gefassten Kommission gehören insgesamt
22 Mitglieder an.
Den Vorsitz führt die Ministerialdirektorin des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Heike Neuhaus. Vom
Bundesgerichtshof wurde der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Jürgen Schäfer entsandt, die
Bundesanwaltschaft wird durch Dr. Hartmut Schneider vertreten. Aus der
Wissenschaft nehmen die Strafrechtsprofessorinnen und Strafrechtsprofessoren
Dr. Anna Albrecht (Potsdam), Dr. Katrin Höffler (Berlin), Dr. Hans Kudlich
(Erlangen-Nürnberg) und Dr. Arndt Sinn (Osnabrück) teil. Hinzu kommen vier
Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft, drei aus den Richterverbänden
und dem Deutschen Juristinnenbund sowie acht Vertreter der Länder. Rund 70
weitere Fachleute sollen in sechs Arbeitsgruppen die inhaltliche Basisarbeit für
die Reform übernehmen.
Die Arbeitsgruppen tragen folgende Arbeitstitel:
– Rechtsmittel und Instanzenzug,
– Strafbefehl, Beschleunigtes Verfahren, Verfahren vor den Amtsgerichten,
– Durchführung der Hauptverhandlung – Verhandlungsführung,
– Beweistransfer und Unmittelbarkeit,
– Beweisaufnahme,
– Zwischenverfahren, Verteidigung, Opferbeteiligung.
Drei dieser Gruppen werden von Mitarbeitern des BMJV geleitet, die übrigen
von Ländervertretern. Erste Sitzungstermine stehen Medienberichten zufolge
bereits fest (www.lto.de/recht/hintergruende/h/eue-kommission-stpo-reform-b
mjv-beschleunigung-strafprozess).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gründe gibt es für die Einsetzung einer Expertenkommission zur
Reform der Strafprozessordung?
2. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Auswahl der Mitglieder der
enger gefassten Kommission, und durch wen erfolgte die Auswahl?
3. Welche sind die 70 weiteren Kommissionsmitglieder, und nach welchen
Gesichtspunkten erfolgte deren Auswahl durch jeweils wen?
4. In welcher Höhe werden Kosten durch die Einsetzung der
Expertenkommission anfallen, und um welche Kosten handelt es sich (bitte nach
Sachkosten [z. B. Catering], Reisekosten, Honorare, Sonstiges auflisten)?
5. Inwieweit stehen der Kommission Mitarbeiter zur Verfügung, und welche
Kosten entstehen ggf. dadurch?
6. Welche sind die Hauptziele der Arbeit der Expertenkommission?
7. Welche weiteren Expertenkommissionen plant die Bundesministerin der
Justiz und für Verbraucherschutz, in der aktuellen Legislaturperiode
einzusetzen, und wie begründet die Bundesregierung jeweils die Notwendigkeit
dieser?
8. Gibt es inhaltliche Vorgaben an die Kommission, und wenn ja, welche?
Berlin, den 16. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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