polradar

Expertenkommission zur Strafprozessordnung (Antwort zu Drs. 21/2323)

dip / drucksache 03.11.2025 · WP 21 · 21/2517 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Expertenkommission zur Strafprozessordnung (Antwort zu Drs. 21/2323) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2517 21. Wahlperiode 03.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD – Drucksache 21/2323 – Expertenkommission zur Strafprozessordnung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. September 2025 ist die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig berufene Expertenkommission zur Strafprozessordnung (StPO) zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Reform des Strafprozesses erarbeiten. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter durchführen lassen – ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben (www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0 925_StPo_Expertenkommission.html). Circa 90 Personen aus Wissenschaft, Praxis und den Bundesländern sollen sich in den nächsten Monaten in sechs Arbeitsgruppen Reformvorschläge hinsichtlich der StPO erarbeiten. Der enger gefassten Kommission gehören insgesamt 22 Mitglieder an. Den Vorsitz führt die Ministerialdirektorin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Heike Neuhaus. Vom Bundesgerichtshof wurde der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Jürgen Schäfer entsandt, die Bundesanwaltschaft wird durch Dr. Hartmut Schneider vertreten. Aus der Wissenschaft nehmen die Strafrechtsprofessorinnen und Strafrechtsprofessoren Dr. Anna Albrecht (Potsdam), Dr. Katrin Höffler (Berlin), Dr. Hans Kudlich (Erlangen-Nürnberg) und Dr. Arndt Sinn (Osnabrück) teil. Hinzu kommen vier Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft, drei aus den Richterverbänden und dem Deutschen Juristinnenbund sowie acht Vertreter der Länder. Rund 70 weitere Fachleute sollen in sechs Arbeitsgruppen die inhaltliche Basisarbeit für die Reform übernehmen. Die Arbeitsgruppen tragen folgende Arbeitstitel: – Rechtsmittel und Instanzenzug, – Strafbefehl, Beschleunigtes Verfahren, Verfahren vor den Amtsgerichten, – Durchführung der Hauptverhandlung – Verhandlungsführung, – Beweistransfer und Unmittelbarkeit, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 3. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – Beweisaufnahme, – Zwischenverfahren, Verteidigung, Opferbeteiligung. Drei dieser Gruppen werden von Mitarbeitern des BMJV geleitet, die übrigen von Ländervertretern. Erste Sitzungstermine stehen Medienberichten zufolge bereits fest (www.lto.de/recht/hintergruende/h/eue-kommission-stpo-reform-b mjv-beschleunigung-strafprozess). 1. Welche Gründe gibt es für die Einsetzung einer Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordung? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht vor, zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und einer zügigen Verfahrensführung eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung vorzunehmen und zu diesem Zweck eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder einzusetzen. 2. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Auswahl der Mitglieder der enger gefassten Kommission, und durch wen erfolgte die Auswahl? Die beteiligten Verbände der Richterschaft (DRB, NRV), Anwaltschaft (BRAK, DAV, Verein Deutsche Strafverteidiger eingetragener Verein (e. V.) und Strafverteidigervereinigungen), des Deutschen Juristinnenbundes, sowie der Bundesgerichtshof und der Generalbundesanwalt haben Expertinnen und Experten zu ihrer jeweiligen Vertretung selbst ausgewählt und benannt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder wurden durch die Länder ausgewählt und benannt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft wurden durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Einvernehmen mit den Ländern aufgrund ihrer Sachkompetenz im Strafverfahrensrecht ausgewählt. 3. Welche sind die 70 weiteren Kommissionsmitglieder, und nach welchen Gesichtspunkten erfolgte deren Auswahl durch jeweils wen? Die weiteren beteiligten Personen wurden jeweils durch die Verbände, den Bundesgerichtshof, den Generalbundesanwalt und die Länder benannt, dabei wurden seitens der Bundesregierung keine Kriterien zur Auswahl vorgegeben. Die Namen und die benennende Organisation/das benennende Land sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. 1. Rechtsmittel und Instanzenzug 2. Strafbefehl, Beschleunigtes Verfahren, Verfahren vor den Amtsgerichten 3. Durchführung der Hauptverhandlung – Verhandlungsführung 4. Beweistransfer und Unmittelbarkeit 5. Beweisaufnahme 6. Zwischenverfahren, Verteidigung, Opferbeteiligung Vorsitz LMR Dr. Wuttke (BW) RiAG Kappes (HB) RDn Dr. Eickelmann, Ri Harger (BMJV) MR Dr. Berger (BY) SenR’in Barts (BE) MDgt Dr. Korte (BMJV) MR Dr. Damm (NI) MR Dr. Georgy (HE) OStA BGH Sabel (BMJV) Ländervertreter 1. Rechtsmittel und Instanzenzug 2. Strafbefehl, Beschleunigtes Verfahren, Verfahren vor den Amtsgerichten 3. Durchführung der Hauptverhandlung – Verhandlungsführung 4. Beweistransfer und Unmittelbarkeit 5. Beweisaufnahme 6. Zwischenverfahren, Verteidigung, Opferbeteiligung LOStA (sV) Hilkert (BW) Ri’inAG Vornefeld (BB) VRi’inOLG Haußmann (BW) VRiLG Baron (BE) DirAG Dr. Florstedt (HB) VRiLG Dr. Bock (BW) GStA Wimmer (BY) RiAG Dr. Thoma (BY) PräsLG Prof. Dr. Paul (HE) LOStA Ziegler (BY) VRiLG Dr. Dietz (HE) LOStA Dr. Beckstein (BY) Ri’inOLG Boyke (NW) LOStA Dr. Greier (NW) StA’in Lehwenich (MV) VRiOLG Dr. Sommer (HH) VRi’inLG Dr. Mumm (NI) LMR’in Böök (NI) RiLG Dr. Alsfasser (SL) OStA Ankenbrand (RP) VRiLG Dr. Schäfer (RP) VRi’inOLG Blohm (NI) OStA Mühlhoff (NW) VRi’inLG Gelber (NW) StA’in Gellert (TH) OStA’in Rüdiger (SN) VRi’inOLG Mertens (ST) VRiOLG Schlüter-Staats (SN) LOStA Prof. Dr. Güntge (SH) VPRäsLG Dr. Stollenwerk (NW) Wissenschaftler PD Dr. RiLG Kulhanek (LUH) Prof.in Dr. Höffler (HU Berlin) Prof. Dr. Prof. h.c. Sinn (Universität Osnabrück) Prof.in Dr. Albrecht (Universität Potsdam) Prof. Dr. Kudlich (FAU Erlangen-Nürnberg) Prof.in Dr. Geneuss, LL.M. (NYU) (Universität Potsdam) Verbände (DRB, DJB, NRV) VRi’inOLG Stockinger (DRB) OStA’in Dr. Özfirat (DRB) Bundesanwalt b. BGH Killmer (DRB) RA’in Dr. Wolf (DJB) RA’in Heßeler (DJB) RA’in Grimm (DJB) Ri’inLG Dr. Kolsch (NRV) StA Pschorr (NRV) Verbände der Anwaltschaft (BRAK, DAV, Strafverteidigervereinigungen, Deutsche Strafverteidiger e.V.) RA Prof. Dr. Neuhaus (BRAK) RA’in Dr. Arnemann (BRAK) RA Prof. Dr. Gubitz (BRAK) RA Prof. Dr. Matt (BRAK) RA Dr. Trüg (BRAK) RA Rubbert (DAV) RA Prof. Dr. Norouzi (DAV) RA’in Dr. Weyand (Strafverteidigervereinigungen) RA Funk (Deutsche Strafverteidiger e.V.) RA Conen (Strafverteidigervereinigungen) RA’in Pinar (DAV) RA’in Kirchner (Deutsche Strafverteidiger e.V.) Geschäftsbereich (BGH und GBA) VRiBGH Dr. Quentin VRinBGH Cirener VRinBGH Dr. Menges VRinBGH Dr. Bartel VRiBGH Prof. Dr. Jäger OStA b. BGH Dr. Merz OStAn b. BGH Dr. Maslow OStA b. BGH Prof. Dr. Moldenhauer Bundesanwalt b. BGH Prof. Dr. Schneider 4. In welcher Höhe werden Kosten durch die Einsetzung der Expertenkommission anfallen, und um welche Kosten handelt es sich (bitte nach Sachkosten [z. B. Catering], Reisekosten, Honorare, Sonstiges auflisten)? Die Kosten der Einsetzung der Expertenkommission zum Strafprozessrecht werden bewirtschaftet aus dem Haushaltskapitel 0711, Titel 526 02 (Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen), Voranmeldung in Höhe von circa 20 000 Euro, sowie aus dem Haushaltskapitel 0711, Titel 545 01 (Konferenzen, Tagungen, Messen), Voranmeldung in Höhe von circa 20 000 Euro. Die tatsächlichen Kosten werden voraussichtlich niedriger ausfallen. 5. Inwieweit stehen der Kommission Mitarbeiter zur Verfügung, und welche Kosten entstehen ggf. dadurch? Der Kommission stehen keine Mitarbeiter zur Verfügung. Organisatorische Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMJV sowie der Länder. 6. Welche sind die Hauptziele der Arbeit der Expertenkommission? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Welche weiteren Expertenkommissionen plant die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, in der aktuellen Legislaturperiode einzusetzen, und wie begründet die Bundesregierung jeweils die Notwendigkeit dieser? Im September 2025 wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Expertenkommission zum Mietrecht vom BMJV eingesetzt. Darüber hinaus sind keine weiteren Expertenkommissionen geplant. 8. Gibt es inhaltliche Vorgaben an die Kommission, und wenn ja, welche? Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter durchführen lassen – ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben. Die Kommission fokussiert sich dabei auf die strafgerichtliche Hauptverhandlung. Opferschutzaspekte und Digitalisierung sowie Auswirkungen etwaiger Vorschläge auf das Ermittlungsverfahren sollen in jeder Arbeitsgruppe bedacht werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen