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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig (Antwort zu Drs. 21/241)

dip / drucksache 06.06.2025 · WP 21 · 21/429 · Antwort · Original ↗

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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig (Antwort zu Drs. 21/241) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/429 21. Wahlperiode 06.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/241 – Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei ihrer Amtsübernahme gab die Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig, einen ersten Ausblick auf die ersten geplanten Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz. Sie machte deutlich, dass ihr der Schutz der Justiz vor Verfassungsfeinden ein wichtiges Thema sein werde. Medienberichten zufolge soll die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre „besonders rasch umgesetzt“ werden und auch das Familienrecht bedürfe weiterer Reformen (www.lto.de/recht/justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizm inisterium-bmjv-volker-wissing-stefanie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz). Der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sei dem Bericht zufolge auch der Verbraucherschutz als Ausdruck von „Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit“ wichtig. Außerdem müsse der Nachwuchsmangel in der Justiz als Herausforderung angesprochen werden, genau wie der Einsatz von KI (künstliche Intelligenz) in Justiz und Verwaltung (ebd.). In diesem Zusammenhang sei auch die Verfahrensdauer an den Gerichten der Untersuchung wert. Die Qualität und Anspruch der Rechtsprechung müssten weiterhin hochgehalten werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die nachstehenden Antworten beziehen sich mit Blick auf den Titel der Kleinen Anfrage („Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig“) und die Vorbemerkung der Fragesteller auf die ersten Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Bundesministerien insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes noch zahlreiche weitere Vorhaben planen. Diesbezüglich wird auf den Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien verwiesen. Detaillierte Zeitpläne können nicht mitgeteilt werden, da sie noch Gegenstand laufender Abstimmungen sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Der Reformbedarf im Familienrecht besteht nach wie vor. Insbesondere die im Herbst 2024 auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlichten Diskussionsentwürfe zum Abstammungs- und Kindschaftsrecht sowie der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften bilden eine Grundlage, auf der die Diskussionen weitergeführt werden. Die Bundesregierung wird zudem zeitnah einen Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 – 1 BvR 2017/21 – zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter sowie einen Entwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft vorlegen. 2. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich des Verbraucherschutzes plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Die Bundesregierung verfolgt einen fairen und ausgewogenen Verbraucherschutz. In Situationen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen strukturell benachteiligt sind, muss Augenhöhe hergestellt werden. Gleichzeitig sollen Unternehmen nicht mit überbordender Bürokratie belastet werden. Zentrales Grundbedürfnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist bezahlbarerer Wohnraum. Deswegen hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Die Bundesregierung wird darüber hinaus noch in diesem Jahr weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter in den Blick nehmen. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes müssen Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik in erster Linie europäisch gedacht werden. Die konkret anstehenden Maßnahmen betreffen zunächst die Umsetzung europäischer verbraucherschützender Richtlinien in das innerstaatliche Recht. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Europäische Union(EU)-Richtlinien, die innerhalb der nächsten 18 Monate gestaffelt umgesetzt werden sollen: • Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG, • Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG, • Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken durch bessere Information, • Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Veränderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828, • Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates. Zudem wird die Bundesregierung bis zum Jahresende einen Vorschlag für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Dauerschuldverhältnisse vorlegen. 3. Welche Maßnahmen hinsichtlich des Nachwuchsmangels in der Justiz plant die Bundesregierung umzusetzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Die Personalausstattung der Justiz liegt weitestgehend im Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten wird das BMJV gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zur Stärkung der Justiz besprechen, mit dem Ziel entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen. 4. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Justiz sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? 5. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Nach Auffassung der Bundesregierung soll Künstliche Intelligenz (KI) in der Rechtspflege und Justizverwaltung in Bund und Ländern nach Maßgabe der im April 2025 verabschiedeten gemeinsamen KI-Strategie im geltenden Rechtsrahmen, zu dem insbesondere auch die europäische KI-Verordnung zählt, unterstützend eingesetzt werden. Im Koalitionsvertrag ist zudem vereinbart, unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern zu ermöglichen. Bei diesem Vorhaben sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verfahrensdauer an Gerichten zu verkürzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Die Verfahrensdauern werden wir in dieser Legislaturperiode durch einen Dreiklang aus konsequenter Digitalisierung, personeller Stärkung und Modernisierung der Verfahrensordnungen verkürzen. Insbesondere werden wir die Bundesjustizcloud gemeinsam mit den Ländern umsetzen und ein Justizportal mit Kommunikationsplattform, Vollstreckungsregister und weiteren Bürgerservices einrichten. Mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung sollen Verwaltungsgerichtsverfahren effektiviert, die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlastet und auf diese Weise verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigt werden. Zur Modernisierung der Zivilprozessordnung ist im Koalitionsvertrag vereinbart, die Impulse der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ aufzugreifen, weitere Maßnahmen zur Bewältigung von sogenannten Massenverfahren zu ergreifen und Schätzungs- und Pauschalierungsbefugnisse zu stärken; zudem schaffen wir Rechtsgrundlagen für Möglichkeiten der richterlichen Verfahrensstrukturierung, etwa durch frühzeitige Verfahrenskonferenzen oder Vorgaben zur Strukturierung des Parteivortrags. Mit einem Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung sollen auch Medienbrüche bei der Beurkundung vor Gericht abgebaut werden. Hierzu wird die Bundesregierung sehr zeitnah einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Für den Bereich des Strafverfahrensrechts ist zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und einer zügigen Verfahrensführung im Koalitionsvertrag eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung vereinbart, weshalb voraussichtlich noch im Sommer 2025 eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder eingesetzt wird. 7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „Qualität und Anspruch der Rechtsprechung weiter hochzuhalten“ (www.lto.de/rech t/justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizministerium-bmjv-volker-wissing-ste fanie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz), und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Die in den Antworten zu den Fragen 3 und 6 genannten Vorhaben dienen auch dazu, die Qualität und den Anspruch der Rechtsprechung weiter hochzuhalten. Das gilt auch für einen geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen, der zeitnah vorgelegt werden soll. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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