Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig (Antwort zu Drs. 21/241)
Text
Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig (Antwort zu Drs. 21/241)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/429
21. Wahlperiode 06.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/241 –
Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei ihrer Amtsübernahme gab die Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie
Hubig, einen ersten Ausblick auf die ersten geplanten Vorhaben des
Bundesministeriums der Justiz. Sie machte deutlich, dass ihr der Schutz der Justiz vor
Verfassungsfeinden ein wichtiges Thema sein werde.
Medienberichten zufolge soll die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier
Jahre „besonders rasch umgesetzt“ werden und auch das Familienrecht
bedürfe weiterer Reformen (www.lto.de/recht/justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizm
inisterium-bmjv-volker-wissing-stefanie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz).
Der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sei dem Bericht zufolge auch
der Verbraucherschutz als Ausdruck von „Rechtsstaatlichkeit und
Gerechtigkeit“ wichtig. Außerdem müsse der Nachwuchsmangel in der Justiz als
Herausforderung angesprochen werden, genau wie der Einsatz von KI
(künstliche Intelligenz) in Justiz und Verwaltung (ebd.). In diesem Zusammenhang sei
auch die Verfahrensdauer an den Gerichten der Untersuchung wert. Die
Qualität und Anspruch der Rechtsprechung müssten weiterhin hochgehalten
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nachstehenden Antworten beziehen sich mit Blick auf den Titel der
Kleinen Anfrage („Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie
Hubig“) und die Vorbemerkung der Fragesteller auf die ersten Vorhaben des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Es ist aber
darauf hinzuweisen, dass die Bundesministerien insbesondere im Bereich des
Verbraucherschutzes noch zahlreiche weitere Vorhaben planen. Diesbezüglich
wird auf den Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien
verwiesen. Detaillierte Zeitpläne können nicht mitgeteilt werden, da sie noch
Gegenstand laufender Abstimmungen sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 5. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts
plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
Der Reformbedarf im Familienrecht besteht nach wie vor. Insbesondere die im
Herbst 2024 auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz
veröffentlichten Diskussionsentwürfe zum Abstammungs- und Kindschaftsrecht sowie
der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von
gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung
des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
bilden eine Grundlage, auf der die Diskussionen weitergeführt werden.
Die Bundesregierung wird zudem zeitnah einen Entwurf zur Umsetzung der
Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 –
1 BvR 2017/21 – zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter sowie einen Entwurf
zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
vorlegen.
2. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich des Verbraucherschutzes plant
die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
Die Bundesregierung verfolgt einen fairen und ausgewogenen
Verbraucherschutz. In Situationen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber
Unternehmen strukturell benachteiligt sind, muss Augenhöhe hergestellt
werden. Gleichzeitig sollen Unternehmen nicht mit überbordender Bürokratie
belastet werden.
Zentrales Grundbedürfnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist
bezahlbarerer Wohnraum. Deswegen hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur
Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Die
Bundesregierung wird darüber hinaus noch in diesem Jahr weitere Verbesserungen für
Mieterinnen und Mieter in den Blick nehmen.
Vor dem Hintergrund des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes müssen
Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik in erster Linie europäisch gedacht
werden. Die konkret anstehenden Maßnahmen betreffen zunächst die
Umsetzung europäischer verbraucherschützender Richtlinien in das innerstaatliche
Recht. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Europäische
Union(EU)-Richtlinien, die innerhalb der nächsten 18 Monate gestaffelt
umgesetzt werden sollen:
• Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der
Richtlinie 2008/48/EG,
• Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf
im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur
Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG,
• Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und
2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen
Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken durch bessere
Information,
• Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur
von Waren und zur Veränderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der
Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828,
• Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur
Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates.
Zudem wird die Bundesregierung bis zum Jahresende einen Vorschlag für eine
Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Dauerschuldverhältnisse
vorlegen.
3. Welche Maßnahmen hinsichtlich des Nachwuchsmangels in der Justiz
plant die Bundesregierung umzusetzen, und welchen Zeitplan sieht sie
hierfür vor?
Die Personalausstattung der Justiz liegt weitestgehend im
Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten wird das
BMJV gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen zur Stärkung der Justiz
besprechen, mit dem Ziel entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen.
4. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Justiz
sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie
diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie
hierfür vor?
5. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der
Verwaltung sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie
diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht
sie hierfür vor?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung soll Künstliche Intelligenz (KI) in der
Rechtspflege und Justizverwaltung in Bund und Ländern nach Maßgabe der im
April 2025 verabschiedeten gemeinsamen KI-Strategie im geltenden
Rechtsrahmen, zu dem insbesondere auch die europäische KI-Verordnung zählt,
unterstützend eingesetzt werden.
Im Koalitionsvertrag ist zudem vereinbart, unter bestimmten, eng definierten
Voraussetzungen bei schweren Straftaten den Strafverfolgungsbehörden eine
retrograde biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen
und Tätern zu ermöglichen. Bei diesem Vorhaben sieht die Bundesregierung
Möglichkeiten für den Einsatz von künstlicher Intelligenz.
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Verfahrensdauer an Gerichten zu verkürzen, und welchen Zeitplan sieht sie
hierfür vor?
Die Verfahrensdauern werden wir in dieser Legislaturperiode durch einen
Dreiklang aus konsequenter Digitalisierung, personeller Stärkung und
Modernisierung der Verfahrensordnungen verkürzen. Insbesondere werden wir die
Bundesjustizcloud gemeinsam mit den Ländern umsetzen und ein Justizportal mit
Kommunikationsplattform, Vollstreckungsregister und weiteren Bürgerservices
einrichten.
Mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Novelle der
Verwaltungsgerichtsordnung sollen Verwaltungsgerichtsverfahren effektiviert, die
Verwaltungsgerichtsbarkeit entlastet und auf diese Weise verwaltungsgerichtliche Verfahren
beschleunigt werden.
Zur Modernisierung der Zivilprozessordnung ist im Koalitionsvertrag
vereinbart, die Impulse der Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“
aufzugreifen, weitere Maßnahmen zur Bewältigung von sogenannten Massenverfahren
zu ergreifen und Schätzungs- und Pauschalierungsbefugnisse zu stärken; zudem
schaffen wir Rechtsgrundlagen für Möglichkeiten der richterlichen
Verfahrensstrukturierung, etwa durch frühzeitige Verfahrenskonferenzen oder Vorgaben
zur Strukturierung des Parteivortrags.
Mit einem Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
sollen auch Medienbrüche bei der Beurkundung vor Gericht abgebaut werden.
Hierzu wird die Bundesregierung sehr zeitnah einen neuen Gesetzentwurf
vorlegen.
Für den Bereich des Strafverfahrensrechts ist zur Gewährleistung einer
effektiven Strafverfolgung und einer zügigen Verfahrensführung im Koalitionsvertrag
eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung vereinbart, weshalb
voraussichtlich noch im Sommer 2025 eine Kommission aus Wissenschaft und
Praxis unter Beteiligung der Länder eingesetzt wird.
7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „Qualität
und Anspruch der Rechtsprechung weiter hochzuhalten“ (www.lto.de/rech
t/justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizministerium-bmjv-volker-wissing-ste
fanie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz), und welchen Zeitplan sieht sie
hierfür vor?
Die in den Antworten zu den Fragen 3 und 6 genannten Vorhaben dienen auch
dazu, die Qualität und den Anspruch der Rechtsprechung weiter hochzuhalten.
Das gilt auch für einen geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des
Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zum Ausbau der Spezialisierung der
Justiz in Zivilsachen, der zeitnah vorgelegt werden soll.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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