Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025
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Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3528
21. Wahlperiode 08.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla,
Martina Kempf, Ulrich von Zons, Peter Bonhof, Thomas Fetsch, Knuth Meyer-
Soltau, Lukas Rehm, Tobias Ebenberger, Dr. Christina Baum, Stefan Keuter,
Otto Strauß, Edgar Naujok, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann,
Mirco Hanker, Uwe Schulz, Bernd Schattner, René Bochmann, Kay-Uwe Ziegler,
Alexis L. Giersch, Thomas Korell, Jan Wenzel Schmidt, Erhard Brucker, Rocco
Kever, Hauke Finger und der Fraktion der AfD
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom
6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025
Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht „Jährliche
Berichterstattung über den Einsatz externer Berater“ (2023) deutlich hervorgehoben,
dass die derzeitige Beraterberichterstattung der Bundesregierung (https://fragde
nstaat.de/dokumente/256117-beraterbericht-2023/?page=1) nicht ausreicht, um
dem Deutschen Bundestag eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die
Kontrolle externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen
(www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/exte
rne-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In seinem Bericht
kritisiert der Bundesrechnungshof unter anderem fehlende oder unzureichende
Angaben zu Projektzielen, Auftragsinhalten, beteiligten Auftragnehmern und
Subunternehmern, Vergabeverfahren, Kostenstrukturen sowie Erfolgskontrollen
(ebd.). Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berichterstattung
grundlegende Transparenzanforderungen verfehlt und fordert daher eine Reform dieser
Berichterstattung, um deren Aussagekraft zu erhöhen (ebd.).
Aus Sicht der Fragesteller erzeugen die vom Bundesrechnungshof
festgestellten Mängel ein deutliches Demokratie- und Kontrolldefizit. Eine
Berichterstattung, die wesentliche Informationen über externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen nicht oder nur unzureichend enthält, beeinträchtigt die
parlamentarische Kontrolle und verhindert eine transparente Bewertung des
Einsatzes öffentlicher Mittel.
Zudem zeigen aktuelle Presseberichte eine deutliche Steigerung der Ausgaben
für externe Beratungsleistungen in der Bundesverwaltung. Der „Tagesspiegel“
berichtet für das Jahr 2023 von rund 239 Mio. Euro, die von den
Bundesministerien für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgewendet
wurden (www.tagesspiegel.de/politik/239-millionen-euro-bundesministerien-gebe
n-deutlich-mehr-fur-externe-berater-aus-12799040.html). Auch Heise Online
weist für denselben Zeitraum Ausgaben von über 230 Mio. Euro aus und
verweist auf den deutlichen Kostenanstieg insbesondere im Bereich digitaler
Modernisierungsprojekte (www.heise.de/news/Bundesregierung-zahlte-2023-uebe
r-230-Millionen-Euro-an-Beratungsfirmen-10186307.html). Ein Artikel des
„Spiegels“ vom 19. Juni 2025 hebt zusätzlich hervor, dass die von der
Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen bislang nicht ausreichen, um die vom
Bundesrechnungshof kritisierten strukturellen Probleme beim Beratereinsatz zu
beheben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesrechnungshof-
kritisiertteure-berater-fuer-regierung-a-15a358c3-1259-440f-bdd6-670360ac79be).
Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für notwendig, für den
Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 eine klare und detaillierte
Darstellung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu
erhalten. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie die neue Bundesregierung im
genannten Zeitraum mit öffentlichen Mitteln im Bereich externer Beratung
umgegangen ist und in welchem Umfang die vom Bundesrechnungshof
aufgezeigten strukturellen Probleme fortbestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025
vergeben oder fortgeführt (bitte für jedes Projekt beauftragende Stelle,
Projektbezeichnung, Zielsetzung, Auftragswert, Leistungszeitraum angeben)?
2. Welche dieser Leistungen (vgl. Frage 1) entfielen auf die Kategorien IT-
Beratung, Rechtsgutachten, Evaluationsleistungen, Organisations- und
Prozessberatung oder sonstige Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen
(bitte jeweils den konkreten Leistungsumfang darstellen)?
3. Welche Projekte (vgl. Frage 1) wurden im genannten Zeitraum vollständig
abgeschlossen, welche befinden sich weiterhin in Durchführung, und
welche wurden neu begonnen?
4. Welche Vergabeverfahren kamen bei der Beauftragung der externen
Beratungs- oder Unterstützungsleistungen zum Einsatz (vgl. Frage 1, z. B.
offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren,
freihändige Vergaben, Direktvergaben)?
5. Welche Auftragnehmer wurden im genannten Zeitraum (vgl. Frage 1)
beauftragt, und welche Subunternehmer oder Partnerunternehmen waren
jeweils beteiligt (bitte sämtliche beteiligten Unternehmen sowie ihre
jeweiligen Leistungsanteile benennen)?
6. In welchen Fällen kam es zu nachträglichen Änderungen der
ursprünglichen Verträge – etwa zu Verlängerungen des Leistungszeitraums,
Erweiterungen des Leistungsumfangs oder Erhöhungen des Auftragswertes –,
und wie wurden diese Änderungen begründet (vgl. Frage 1)?
7. Welche internen Steuerungs-, Monitoring- oder Controlling-Mechanismen
wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz im genannten Zeitraum angewandt, um die
Durchführung der externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu begleiten
und zu überwachen (vgl. Frage 1)?
8. Welche der vergebenen externen Beratungsprojekte wurden mit
messbaren Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs) hinterlegt,
welche Kennzahlen wurden jeweils definiert, und in welchem Umfang
wurden diese Ziele nach Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz erreicht (vgl. Frage 1)?
9. In welchen Fällen führten externe Beratungs- oder
Unterstützungsleistungen im genannten Zeitraum zu nachweisbaren strukturellen,
organisatorischen oder prozeduralen Veränderungen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, und wie wurden diese
Ergebnisse dokumentiert (vgl. Frage 1)?
10. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das im Rahmen externer
Beratungsprojekte gewonnene Fachwissen innerhalb des Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu verstetigen
(z. B. interne Schulungen, Dokumentationen, Prozesshandbücher,
Personalentwicklungsmaßnahmen)?
11. In welchen Fällen wurde externe Beratung beauftragt, obwohl die
erforderliche Expertise grundsätzlich innerhalb des Geschäftsbereichs
vorhanden gewesen wäre, und wie begründet das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz diese Entscheidungen (vgl. Frage 1)?
12. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz im genannten Zeitraum vorbereitet, jedoch noch nicht vergeben,
und auf welche Themenbereiche entfielen diese Vorbereitungen (vgl.
Frage 1)?
Berlin, den 5. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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