Halbzeit der Mietrechtskommission - Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse (Antwort zu Drs. 21/7523)
Text
Halbzeit der Mietrechtskommission - Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse (Antwort zu Drs. 21/7523)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7718
21. Wahlperiode 25.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Till
Steffen, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7523 –
Halbzeit der Mietrechtskommission – Arbeitsweise, Zielerreichung und
Zwischenergebnisse
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht wurde von der
Bundesregierung eingesetzt, um Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mietrechts zu
erarbeiten. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller verfolgt die
Gruppe insbesondere zwei zentrale Reformziele: die Einführung einer
Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, und die
Überarbeitung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG).
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen spätestens zum
Ende des Jahres 2026 Ergebnisse vorgelegt werden. Zur Halbzeit wollen die
Fragestellerinnen und Fragesteller wissen, wie die Kommission arbeitet, wie
der weitere Zeitplan ist und ob es schon Zwischenstände gibt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass bis zum
31. Dezember 2026 eine Expertinnen- und Expertengruppe mit Mieter- und
Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften,
eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im
Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse
vorbereiten soll. Die Expertinnen- und Expertengruppe hat ihre Arbeit am 16.
September 2025 aufgenommen und noch nicht abgeschlossen.
Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Die Expertinnen-
und Expertengruppe stellt Überlegungen an, die Grundlage für weitere
Entscheidungen der Bundesregierung darstellen sollen. Diese Beratungen erfolgen
grundsätzlich vertraulich. Hierdurch soll ein offener Gedankenaustausch in der
Gruppe gefördert werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 24. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen
Stands der Arbeiten und fachlicher Wertungen könnte die Arbeit der
Expertinnen- und Expertengruppe erheblich beeinträchtigen. Zu Verstößen gegen die
vereinbarte Vertraulichkeit äußert sich die Bundesregierung nicht.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nimmt
für die Expertinnen- und Expertengruppe in erster Linie eine unterstützende
Funktion wahr und steht der Gruppe sowohl organisatorisch als auch in
fachlicher Hinsicht zur Verfügung.
1. Wie viele Sitzungen der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht
sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt vorgesehen?
2. Welche konkreten Sitzungstermine wurden seit Einsetzung der
Expertinnen- und Expertengruppe festgelegt?
3. Welche weiteren Sitzungstermine sind für die kommenden Monate
geplant?
4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Terminplanung (z. B. thematische
Blöcke, monatlicher Rhythmus, Abhängigkeit von Zuarbeiten)?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum jetzigen Stand sind insgesamt neun Termine der Expertinnen- und
Expertengruppe Mietrecht vorgesehen (16. September 2025, 5. Dezember 2025,
29. Januar 2026, 26. März 2026 und 20. Mai 2026, 15. September 2026,
14. Oktober 2026 sowie 6. und 18. November 2026). Es wurden zunächst fünf
Termine vereinbart und sodann aufgrund absehbarer Bedarfe nachträglich
weitere Termine festgelegt. Daneben tagen regelmäßig Unterarbeitsgruppen zu
verschiedenen Themen.
5. Wie viele Mitglieder der Expertinnen- und Expertengruppe haben an den
bisherigen Sitzungen vollständig teilgenommen?
6. Welche Mitglieder konnten an einzelnen Terminen nicht teilnehmen, und
aus welchen Gründen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung, ob alle Mitglieder die geplanten
Termine realistisch wahrnehmen können?
8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Teilnahme aller Mitglieder
sicherzustellen (z. B. frühzeitige Terminabstimmung, digitale
Zuschaltung)?
Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Gruppe setzt sich gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag
insbesondere aus von Mieter- und Vermieterorganisationen entsandten Expertinnen und
Experten zusammen, die sich im Rahmen ihrer Organisation vertreten lassen
können. Auch soweit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Justiz
persönlich zur Teilnahme an der Gruppe eingeladen wurden, besteht die
Möglichkeit, für einzelne Termine Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, sofern
die übrigen Mitglieder der Expertinnen- und Expertengruppe hiergegen keine
Einwände erheben. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben, so dass
die Mitglieder der Gruppe bis auf einzelne Ausnahmen bei allen Sitzungen
vertreten sind. Die Sitzungen der Unterarbeitsgruppen finden in einem hybriden
Format statt.
9. Sind nach Auffassung der Bundesregierung in der aktuellen Expertinnen-
und Expertengruppe die Perspektiven von Vermieterinnen und
Mieterinnen gleichberechtigt vertreten?
Bei der Auswahl der Mitglieder der Expertinnen- und Expertengruppe wurde
auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mieter- und Vermieterperspektive
geachtet.
10. Wie oft hat die Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5 WiStrG
bereits getagt?
11. Wer ist Mitglied der Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5
WiStrG?
12. Welche Mitglieder konnten an einzelnen Terminen der
Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5 WiStrG nicht teilnehmen, und aus welchen
Gründen?
13. Inwiefern liegen der Bundesregierung Zwischenstände oder
Zwischenergebnisse aus der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht vor?
14. Inwiefern bewertet die Bundesregierung, ob der Arbeitsprozess bisher
zielführend verläuft, und mit welchem Ergebnis?
15. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der
Zielerreichung (z. B. Zeitplan, Qualität der Beiträge, Konsensfähigkeit)?
16. Gab es im Sinne der Frage 15 Verzögerungen, und wenn ja, welche
Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt?
Die Fragen 10 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Auf welcher Ebene (z. B. Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung,
Referatsleitung) erfolgt die Sitzungsleitung der Expertinnen- und
Expertengruppe Mietrecht?
18. Welche Person führt aktuell die Sitzungsleitung?
19. Ist ein Wechsel der Sitzungsleitung vorgesehen oder bereits erfolgt?
20. Nach welchen Kriterien wird die Sitzungsleitung besetzt?
Die Fragen 17 bis 20 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Leitung der Sitzungen der Expertinnen- und Expertengruppe wird von der
Leitung der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für das
Mietrecht zuständigen Abteilung I – im Vertretungsfall durch die Leitung der
Unterabteilung I B – wahrgenommen.
21. Welche Rolle spielt die Sitzungsleitung bei der inhaltlichen Steuerung
der Expertinnen- und Expertengruppe?
22. Welche Protokolle, Ergebnisdokumente oder Arbeitsstände wurden
bisher erstellt?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
23. Welche dieser Dokumente plant die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag zur Verfügung zu stellen?
24. Welche weiteren Transparenzmaßnahmen plant die Bundesregierung im
Hinblick auf die Arbeit der Expertinnen- und Expertengruppe?
25. Welche Art der Dokumentation der Ergebnisse ist geplant, und werden
diese nach bisheriger Planung und unter welchen Voraussetzungen
veröffentlicht?
26. Inwiefern wird der Abschlussbericht kontroverse Themen, bei denen es
gegebenenfalls keine Einigung gab, darstellen?
Die Fragen 23 bis 26 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Veröffentlichung interner Arbeitsdokumente der Expertinnen- und
Expertengruppe im Rahmen der laufenden Beratungen ist nicht vorgesehen. Ein
Abschlussbericht wird dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt. Die
Ausgestaltung des Abschlussberichts erfolgt in Absprache mit den Mitgliedern der
Expertinnen- und Expertengruppe.
27. Welche Modelle zur Einführung einer Bußgeldbewehrung bei Verstößen
gegen die Mietpreisbremse wurden bisher diskutiert?
28. Welche Vor- und Nachteile der verschiedenen Sanktionsmodelle wurden
benannt?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
29. Welche Behörden sollen nach Auffassung der Bundesregierung nach
einer möglichen Reform für die Verhängung und Durchsetzung von
Bußgeldern im Bereich Mietrecht zuständig sein?
30. Welche rechtlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der Einführung
einer Bußgeldbewehrung der Mietpreisbremse?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der Expertinnen- und Expertengruppe sind zunächst
abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
31. Welche empirischen Grundlagen (z. B. Daten zu Verstößen,
Vollzugsdefiziten) wurden der Expertinnen- und Expertengruppe seitens der
Bundesregierung zur Verfügung gestellt?
Der Expertinnen- und Expertengruppe gehören sowohl Vertreterinnen und
Vertreter von Mieter- und Vermieterorganisationen, als auch Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Praxis an. Die Expertinnen- und Expertengruppe
verfügt damit über einen breiten Sachverstand.
Sofern sie dies für erforderlich erachtet, kann die Gruppe darüber hinaus
externe Fachleute hinzuziehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
32. Sofern dies nicht dem Beratungsgeheimnis unterliegt, da die Äußerungen
bereits öffentlich geworden sind, welche Positionen vertreten die
verschiedenen Mitgliedergruppen (z. B. Wissenschaft, Verbände, Praxis) zur
Bußgeldbewehrung?
33. Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu welchen
Themenkomplexen vor?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
34. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung für die Vorlage eines
Regelungsvorschlags zur Bußgeldbewehrung der Mietpreisbremse?
Insofern sind zunächst die Ergebnisse der Expertinnen- und Expertengruppe
abzuwarten.
35. Welche Reformoptionen für § 5 WiStrG wurden bisher erarbeitet oder
diskutiert?
36. Welche Probleme des geltenden § 5 WiStrG sieht die Bundesregierung
als besonders dringlich an?
37. Welche Alternativmodelle zur Regulierung überhöhter Mieten wurden
geprüft (z. B. zivilrechtliche, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche
Ansätze)?
38. Welche internationalen Regelungen wurden als Vergleich herangezogen?
Die Fragen 35 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
39. Welche Auswirkungen auf Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen
und Mieter sowie Behörden erwartet die Bundesregierung bei einer
Reform von § 5 WiStrG?
Die Auswirkungen einer Reform hängen von deren Ausgestaltung ab. Die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind daher zunächst abzuwarten.
40. Welche Ressorts sind an der fachlichen Bewertung beteiligt, und wie
erfolgt die Abstimmung?
An den Sitzungen der Expertinnen- und Expertengruppen nehmen neben
BMJV als Sitzungsleitung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das
Bundesministerium der Finanzen und das Bundeskanzleramt als Zuhörende
teil. Die Ressorts haben im Rahmen der Expertinnen- und Expertengruppe
keine bewertende Funktion. Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse der
Expertinnen- und Expertengruppe werden zu gegebener Zeit mit allen fachlich
betroffenen Ressorts abgestimmt werden.
41. Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu diesem
Themenfeld vor?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
42. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung für die Vorlage eines
Reformvorschlags zu § 5 WiStrG?
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind zunächst abzuwarten. Die Zeitplanung
für ein Reformvorhaben hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab.
43. Bei wie vielen der bisher stattgefundenen Gesamtsitzungen der
Expertinnen- und Expertenkommission stand die Beratung der Kernthemen
Mietwucher und Bußgeldtatbestände (Sanktionierung von Verstößen gegen
die Mietpreisbremse) im Zentrum der Tagesordnung?
44. Wie verteilt sich der zeitliche Anteil der bisherigen Beratungen
(gemessen in Sitzungsstunden oder prozentual) schätzungsweise auf die beiden
genannten Kernthemen im Vergleich zu den übrigen, neu eingebrachten
oder sekundären Reformthemen?
45. In wie vielen Sitzungen der jeweiligen Unterarbeitsgruppen wurden die
Themen Mietwucher und Bußgelder isoliert behandelt?
Die Fragen 43 bis 45 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Themen „Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im
Wirtschaftsstrafgesetz“ und „Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der
Mietpreisbremse“ stellen einen Schwerpunkt der bisherigen Sitzungen der Expertinnen-
und Expertengruppe dar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
46. Welche weiteren Themenfelder werden in der Kommission beraten?
47. Wurde das in der Regierungsbefragung am 8. Juli 2026 angesprochene
Thema einer Änderung des § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),
um Mieterinnen und Mietern das Anbringen von außen liegendem
Sonnenschutz ohne Zustimmung des Vermieters zu ermöglichen, bereits in
der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht diskutiert – auf die
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig,
in ihrer Antwort bezüglich der Einbringung solcher Themen verwies –,
oder wird dies absehbar noch erfolgen?
48. Gibt es für das Einbringen solcher neuen Themen (vgl. Frage 47) durch
Kommissionsmitglieder formelle Fristen oder ein definiertes Verfahren
(z. B. Mehrheitsbeschlüsse im Gremium)?
Die Fragen 46 bis 48 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Expertinnen- und Expertengruppe hat sich zu Beginn ihrer Arbeit darauf
verständigt, wie sie insbesondere den im Koalitionsvertrag genannten Auftrag
zur Vorbereitung einer „Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften“
auszufüllen gedenkt.
Es steht der Expertinnen- und Expertengruppe frei, sich innerhalb des vom
Koalitionsvertrags vorgegebenen zeitlichen Rahmen mit weiteren Themen zu
befassen. Das BMJV prüft unabhängig von der Expertinnen- und
Expertengruppe derzeit eine Erweiterung des Anspruchs aus § 554 des Bürgerlichen
Gesetzbuches um Hitzeschutzmaßnahmen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
49. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich einer
gesetzlichen Regelung zu den Themen „Entfristung der
Mietpreisbremse“ und „Neubauregelung“, da diese laut dem in der Presse
veröffentlichten Protokoll der Sitzung der Expertinnen- und Expertengruppe
Mietrecht am 5. Dezember 2025 nicht Gegenstand der Expertinnen- und
Expertengruppe sein sollen aufgrund der gesonderten Erwähnung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, und bis wann ist hierbei mit
entsprechenden Gesetzentwürfen zu rechnen?
Gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrags wurde die Mietpreisbremse mit
Gesetz vom 17. Juli 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 163) bis zum
31. Dezember 2029 verlängert. Über den Zeitraum danach macht der
Koalitionsvertrag keine Angaben. Die Ergebnisse der Expertinnen- und
Expertengruppe könnten auch Auswirkungen auf die Mietpreisregulierung ab dem 1.
Januar 2030 haben; diese sind daher zunächst abzuwarten.
50. An wie vielen Sitzungsterminen wurde über die Bußgeldbewehrung bei
der Mietpreisbremse gesprochen?
51. An wie vielen Sitzungsterminen wurde über die Überarbeitung des § 5
WiStrG gesprochen?
Die Fragen 50 und 51 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 43 bis 45 verwiesen.
52. Wie bewertet die Bundesregierung, ob die Expertinnen- und
Expertengruppe bei beiden Hauptzielen im Zeitplan liegt?
53. Welche Meilensteine wurden für beide Themenkomplexe definiert?
54. Welche Risiken sieht die Bundesregierung für Verzögerungen oder
Zielverfehlungen?
55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, falls die Expertinnen-
und Expertengruppe die gesetzten Ziele nicht fristgerecht erreicht?
Die Fragen 52 bis 55 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die
Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass die Expertinnen- und Expertengruppe ihre
Arbeit bis Ende des Jahres beenden wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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