Status - Verkehrliche Bewertung und Finanzierung des Ausbaus der Ostbahn
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Status - Verkehrliche Bewertung und Finanzierung des Ausbaus der Ostbahn
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7976
21. Wahlperiode 10.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Status – Verkehrliche Bewertung und Finanzierung des Ausbaus der Ostbahn
Die eingleisige, nicht elektrifizierte Schienenstrecke Berlin–Küstrin-Kietz–
Grenze D/PL (Ostbahn, RB26) verbindet die Metropolregion Berlin/
Brandenburg mit der Republik Polen. Der durchgehende zweigleisige Ausbau der
Strecke und die Elektrifizierung der Trasse sind nach Auffassung der
Fragestellenden von hoher Bedeutung für den Pendlerverkehr, für einen nachhaltigen
Tourismus und für den Güterverkehr und somit auch für regionale Lieferketten.
Aus diesen Gründen fordern die Anrainerkommunen, das Land Brandenburg
sowie grenzüberschreitende Regionalinitiativen diese Maßnahmen schon seit
Jahren. Im Juli 2024 wurde die neue grenzüberschreitende Oderbrücke bei
Küstrin in Betrieb genommen und im März 2025 mit dem Deutschen
Brückenbaupreis 2025 ausgezeichnet. Das Bauwerk ist für eine zweigleisige und
elektrifizierte Nutzung ausgelegt. Der anschließende Streckenabschnitt auf
deutscher Seite verbleibt derzeit im eingleisigen Zustand ohne Oberleitung.
Hinsichtlich der strategischen Einordnung der Strecke liegen unterschiedliche
Bewertungen vor: Während die Bundesregierung die Einbindung der Ostbahn in
das nationale Militäreisenbahngrundnetz (MEGN) prüft bzw. vollzieht, ist die
Strecke nach Angaben der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6676) nicht im vom
Europäischen Rat gebilligten Militärverkehrsnetz der Transeuropäischen
Verkehrsnetze (TEN‑V) enthalten. Eine Finanzierung über Mittel der Europäischen Union
im Rahmen der zivil-militärischen Doppelnutzung (Military Mobility) scheidet
damit auf der derzeitigen Rechtsgrundlage aus. Verkehrsplanerisch verweist die
Bundesregierung zur Begründung der bisherigen Nichtaufnahme in den
Vordringlichen Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) auf die
Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040. Gleichzeitig stehen in den kommenden
Jahren umfassende Infrastruktur- und Instandhaltungsmaßnahmen auf der
parallelen Hauptachse Berlin–Frankfurt (Oder) an, für die Ausweich- und
Umleitungskapazitäten im Schienennetz erforderlich sind. Zudem verweist der Bund
bezüglich der Finanzierung von Planungs- und Ausbauleistungen auf das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), während das Land Brandenburg
die Zuständigkeit für die internationale Streckeninfrastruktur beim Bund sieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Eingangsdaten und Annahmen bezüglich des
grenzüberschreitenden Schienenpersonen- und Schienengüterverkehrs nach
Polen liegen der verkehrlichen Bewertung der Ostbahn in der
Verkehrsprognose 2040 zugrunde?
2. Inwiefern wurden bei den Modellrechnungen der Verkehrsprognose 2040
veränderte Güterverkehrsströme infolge der geopolitischen Lagen in
Osteuropa sowie veränderte Pendler- und Wirtschaftsverflechtungen im
östlichen Berliner Umland berücksichtigt?
3. Welches Kapazitätsniveau (gemessen in Trassen pro Tag und Richtung)
weist die Schienenmagistrale Berlin–Frankfurt (Oder) im Ist-Zustand
sowie in den Zielzuständen der laufenden Netzausbauplanungen auf?
4. Welches verkehrliche Umleitungskonzept sieht die Bundesregierung bzw.
die DB InfraGO AG für den Schienenpersonenfernverkehr sowie den
Schienengüterverkehr während der geplanten Korridorsanierungen und
zeitweisen Streckensperrungen auf der Achse Berlin–Frankfurt (Oder)
vor?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die technische Eignung der aktuellen
eingleisigen und nichtelektrifizierten Infrastruktur der Ostbahn zur
Übernahme dieser Umleitungsverkehre, insbesondere mit Blick auf den
Verkehr mit elektrisch betriebenen Standard-Güterzügen (740‑Meter-Länge)?
6. Welchen konkreten Status nimmt die Ostbahn (Strecke Berlin–Küstrin-
Kietz–Grenze D/PL) im nationalen Militäreisenbahngrundnetz (MEGN)
der Bundesrepublik Deutschland derzeit ein?
7. Welche technischen Mindestanforderungen (insbesondere bezüglich
Achslast, Meterlast, Lichtraumprofil, Elektrifizierung und Nutzlänge für
Güterzüge) ergeben sich aus der Einstufung im MEGN für die Infrastruktur des
deutschen Streckenabschnitts?
8. Aus welchen verkehrs- und sicherheitspolitischen Erwägungen heraus
erfolgte bisher keine Anmeldung des deutschen Abschnitts der Ostbahn für
das militärische Kern- bzw. Gesamtnetz im Rahmen der Überarbeitung
der TEN‑V-Verordnung auf EU-Ebene?
9. Prüft die Bundesregierung derzeit die rechtlichen und administrativen
Voraussetzungen, um im Wege künftiger Revisionen der TEN‑V-
Netzkarten eine Nachmeldung der Ostbahn vorzunehmen, um den Zugang
zum EU-Förderinstrument Connecting Europe Facility (CEF – Bereich
Military Mobility) zu ermöglichen?
10. Aus welchen rechtlichen und fachlichen Erwägungen stuft das
Bundesministerium für Verkehr den zweigleisigen Ausbau und die
Elektrifizierung der Ostbahn als Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ein, statt eine Aufnahme in das BSWAG bzw. den
Bedarfsplan Schiene vorzunehmen?
11. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr und dem Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg bezüglich der
Verwaltungsvereinbarung oder Kostenaufteilung für die weiteren Planungsphasen der Ostbahn?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die volle technische
Leistungsfähigkeit der im Jahr 2025 in Betrieb genommenen neuen
Oderbrücke bei Küstrin (Zweigleisigkeit und Auslegung für Oberleitung) auf
dem anschließenden deutschen Streckenabschnitt herzustellen?
13. In welcher Höhe wurden durch den Bund finanzielle Mittel in den
Haushaltsjahren 2024 bis 2026 für Planungs- oder Infrastrukturmaßnahmen
entlang der Ostbahn bereitgestellt bzw. verausgabt?
Berlin, den 31. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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