Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder)
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Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6481
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Isabelle Vandre, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin
Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David
Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen
Berlin und Frankfurt (Oder)
Der Regionalexpress 1 (RE1) soll ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin
(Ostbahnhof/Ostkreuz) und Frankfurt (Oder) zeitweise voll gesperrt werden (s. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/5352 und www.zeit.de/news/2026-05/18/sorgenkind-re1-mit-vielen-ausfaell
en-sperrungen-angekuendigt, im Folgenden „geplante Vollsperrung“).
Nachdem zunächst über eine neunmonatige Vollsperrung ab Januar 2029 berichtet
worden war, sind gegenwärtig die genaue Dauer und die Zeiträume der
geplanten Vollsperrung unklar (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/06/re1-vollsper
rung-2029-vom-tisch-deutsche-bahn.html, im Folgenden „geplante
Vollsperrung“).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Baumaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der geplanten Vollsperrung vorgesehen (bitte einzeln mit Abschnitten
und Zeitraum auflisten)?
2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung schon klar, ob die geplante
Vollsperrung die ganze geplante Zeit den ganzen Abschnitt von Berlin
(Ostbahnhof/Ostkreuz) bis Frankfurt (Oder) trifft, oder wann genau ist welcher
Teilabschnitt voraussichtlich gesperrt?
3. Warum ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich, die
geplante Vollsperrung zu vermeiden und stattdessen eingleisig zu sanieren?
4. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante Ersatzneubau
der Eisenbahnüberführung über die Bundesautobahn (A) 10 schon nach
weniger als 30 Jahren nötig (siehe https://www.moz.de/nachrichten/brand
enburg/sperrung-re1-das-alles-will-die-bahn-zwischen-berlin-und-frankfur
t-bauen-79079988.html), und warum kann der Ersatzneubau nicht wie der
Bau Ende der 1990er-Jahre nur mit geringen Unterbrechungen des
gesamten Bahnverkehrs erfolgen?
5. Inwiefern und ggf. weshalb muss nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bahnhof Köpenick im Rahmen der geplanten Vollsperrung 2029
geschlossen werden, zumal er erst 2027 neu eröffnen soll?
6. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante
Vollsperrung für Beschäftigte bzw. Pendlerinnen und Pendler in
Ostbrandenburg?
7. Welche Auswirkungen der geplanten Vollsperrung erwartet die
Bundesregierung auf Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der
Universitäten im Einzugsgebiet des RE1?
8. Mit welchen Fahrgastverlusten im Regionalverkehr durch die geplante
Vollsperrung rechnet die Bundesregierung infolge der Baumaßnahmen?
9. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der
geplanten Vollsperrung für Ostbrandenburg ein?
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen
der Güterbahnverbände, „monatelange Streckensperrungen […] rauben
den Bahnen die Geschäftsgrundlage“ bzw. der daraus folgenden
Forderung, „statt der kompletten Schließung kilometerlanger Abschnitte die
Baustellen so einzurichten, dass der Verkehr teilweise weiter rollen kann“
(www.vdv-dasmagazin.de/sperrungen-und-fehlende-umleitungen-gueterb
ahnen-befuerchten-den-ruin), und was bedeutet dies für die geplante
Vollsperrung des RE1?
11. Wie ist die prozentuale Auslastung auf der Strecke der geplanten
Vollsperrung, also von Berlin (Ostkreuz/Ostbahnhof) bis Frankfurt (Oder) derzeit?
12. Warum genau zählt nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante
Vollsperrung nicht als sogenannte Korridorsanierung (www.bmv.de/SharedDo
cs/DE/Artikel/E/korridorsanierung-fuer-die-schiene.html), obwohl sie
zumindest als Vollsperrung und vom Zeitumfang her dieser Sanierungsart
entspricht (bitte genau begründen, warum diese Strecke nicht zum
Hochleistungsnetz gezählt wird, auch vor dem Hintergrund der internationalen
Verbindung Richtung Polen)?
13. Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für den
Ersatzverkehr im Fall der geplanten Vollsperrung tragen, und prüft die
Bundesregierung, ob diese Kosten aufgrund des Umfangs der Sperrung wie bei
den Korridorsanierungen aufgeteilt werden könnten?
14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die neue Abstellanlage am
Bahnhof Frankfurt (Oder) schon aktuell für den Betrieb des Bahnverkehrs
von Berlin über Frankfurt (Oder) von enormer Bedeutung wäre, und wenn
ja, wie ist die Verschiebung dieses Baus auf das Jahr 2029 (siehe Antwort
zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/5352) mit dieser Bedeutung
vereinbar?
15. Welche Folgen hätte die geplante Vollsperrung nach Kenntnis der
Bundesregierung für den internationalen Zugverkehr Richtung Polen?
16. War die Bundesregierung und/oder die Deutsche Bahn AG bereits mit
Polen und ggf. mit anderen Ländern im Austausch zu der geplanten
Vollsperrung, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
17. Wie viele langfristig eingeplante „Instandhaltungscontainer“ (siehe
Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/5352) hat es nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2022 auf der Strecke des RE1 gegeben?
18. Wie viele der in Frage 17 genannten „Instandhaltungscontainer“ wurden
seit 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich von der DB
InfraGO für Instandhaltungsarbeiten genutzt (bitte absolute Zahl und
Prozentzahl angeben)?
19. Welche Umleiterstrecken und Ersatzverkehrskonzepte sind nach Kenntnis
der Bundesregierung während der geplanten Vollsperrung vorgesehen?
20. Wie soll während der geplanten Vollsperrung die Anbindung von
Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und weiteren Kommunen an Berlin
sichergestellt werden?
21. Bietet die Ostbahn als Umleitungsstrecke für die geplante Vollsperrung
nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend Kapazität, oder müsste
sie erst ertüchtigt werden, und wenn ja, wie?
22. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob während der
geplanten Vollsperrung der parallel fahrende Regionalbahn (RB) 36 über
Berlin – Königs Wusterhausen – Storkow – Frankfurt (Oder) als
Ausweichstrecke aufgewertet werden könnte (z. B. durch einen 30-Minuten-
Takt bzw. Schienenersatzverkehr von Briesen mit dem Bus nach Müllrose
bzw. von Fürstenwalde nach Storkow), um die Anschlüsse zur Bahn zu
sichern?
23. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für die
gesamten Maßnahmen im Rahmen der geplanten Vollsperrung
veranschlagt?
24. Welche Anteile der in der Frage zuvor genannten Kosten entfallen auf die
Erneuerung der Infrastruktur, welche auf Erweiterungen und welche auf
Maßnahmen im Zusammenhang mit Tesla?
25. Welche Abstimmungen gab es bislang zwischen Bund, Land
Brandenburg, den betroffenen Kommunen, dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg, ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) und Deutscher Bahn zu der
geplanten Vollsperrung?
26. Wann sollen Öffentlichkeit, Kommunen und Fahrgastverbände
verbindlich über Art und Umfang der Einschränkungen durch die geplante
Vollsperrung informiert werden?
27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan für die
Fahrsteigverlängerung der Bahnhöfe des RE1, an denen bisher kein Einsatz der
längeren Züge der Reihe „Desico HC 8-Teiler“ möglich ist (bitte pro
Bahnhof einen Zeitplan angeben)?
28. Gibt es während der geplanten Vollsperrung auch umfangreiche
Bauarbeiten auf der A12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder), und wenn ja,
wann, und in welchem Abschnitt?
29. War die Bundesregierung oder die Deutsche Bahn AG im Austausch mit
der Autobahn GmbH, um die geplante Vollsperrung so mit Baustellen auf
der A12 abzustimmen, dass zumindest immer eine der beiden
Verkehrswege voll nutzbar ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
wann ist dies geplant?
30. Wie lange soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Strecke der
geplanten Vollsperrung, also von Berlin (Ostkreuz/Ostbahnhof) bis Frankfurt
(Oder), nach der Sperrung bzw. den Bauarbeiten baufrei bleiben?
31. Erwartet die Bundesregierung ein erhöhtes Passagieraufkommen auf der
Linie RE1 (vor und/oder nach der geplanten Vollsperrung), und wenn ja,
ist dann eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel geplant, bzw. wenn
dies nicht geplant ist, welche Pläne hat die Bundesregierung, damit die
Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt trotz angespannter
Haushaltslagen mit der Situation zurechtkommen?
Berlin, den 28. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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