polradar

Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder)

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 21/6481 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6481 21. Wahlperiode 12.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Isabelle Vandre, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Geplante Vollsperrung beim Regionalexpress 1 ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) Der Regionalexpress 1 (RE1) soll ab dem Jahr 2029 zwischen Berlin (Ostbahnhof/Ostkreuz) und Frankfurt (Oder) zeitweise voll gesperrt werden (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5352 und www.zeit.de/news/2026-05/18/sorgenkind-re1-mit-vielen-ausfaell en-sperrungen-angekuendigt, im Folgenden „geplante Vollsperrung“). Nachdem zunächst über eine neunmonatige Vollsperrung ab Januar 2029 berichtet worden war, sind gegenwärtig die genaue Dauer und die Zeiträume der geplanten Vollsperrung unklar (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/06/re1-vollsper rung-2029-vom-tisch-deutsche-bahn.html, im Folgenden „geplante Vollsperrung“). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Baumaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der geplanten Vollsperrung vorgesehen (bitte einzeln mit Abschnitten und Zeitraum auflisten)?  2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung schon klar, ob die geplante Vollsperrung die ganze geplante Zeit den ganzen Abschnitt von Berlin (Ostbahnhof/Ostkreuz) bis Frankfurt (Oder) trifft, oder wann genau ist welcher Teilabschnitt voraussichtlich gesperrt?  3. Warum ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich, die geplante Vollsperrung zu vermeiden und stattdessen eingleisig zu sanieren?  4. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung über die Bundesautobahn (A) 10 schon nach weniger als 30 Jahren nötig (siehe https://www.moz.de/nachrichten/brand enburg/sperrung-re1-das-alles-will-die-bahn-zwischen-berlin-und-frankfur t-bauen-79079988.html), und warum kann der Ersatzneubau nicht wie der Bau Ende der 1990er-Jahre nur mit geringen Unterbrechungen des gesamten Bahnverkehrs erfolgen?  5. Inwiefern und ggf. weshalb muss nach Kenntnis der Bundesregierung der Bahnhof Köpenick im Rahmen der geplanten Vollsperrung 2029 geschlossen werden, zumal er erst 2027 neu eröffnen soll?  6. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplante Vollsperrung für Beschäftigte bzw. Pendlerinnen und Pendler in Ostbrandenburg?  7. Welche Auswirkungen der geplanten Vollsperrung erwartet die Bundesregierung auf Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der Universitäten im Einzugsgebiet des RE1?  8. Mit welchen Fahrgastverlusten im Regionalverkehr durch die geplante Vollsperrung rechnet die Bundesregierung infolge der Baumaßnahmen?  9. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Vollsperrung für Ostbrandenburg ein? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der Güterbahnverbände, „monatelange Streckensperrungen […] rauben den Bahnen die Geschäftsgrundlage“ bzw. der daraus folgenden Forderung, „statt der kompletten Schließung kilometerlanger Abschnitte die Baustellen so einzurichten, dass der Verkehr teilweise weiter rollen kann“ (www.vdv-dasmagazin.de/sperrungen-und-fehlende-umleitungen-gueterb ahnen-befuerchten-den-ruin), und was bedeutet dies für die geplante Vollsperrung des RE1? 11. Wie ist die prozentuale Auslastung auf der Strecke der geplanten Vollsperrung, also von Berlin (Ostkreuz/Ostbahnhof) bis Frankfurt (Oder) derzeit? 12. Warum genau zählt nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante Vollsperrung nicht als sogenannte Korridorsanierung (www.bmv.de/SharedDo cs/DE/Artikel/E/korridorsanierung-fuer-die-schiene.html), obwohl sie zumindest als Vollsperrung und vom Zeitumfang her dieser Sanierungsart entspricht (bitte genau begründen, warum diese Strecke nicht zum Hochleistungsnetz gezählt wird, auch vor dem Hintergrund der internationalen Verbindung Richtung Polen)? 13. Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für den Ersatzverkehr im Fall der geplanten Vollsperrung tragen, und prüft die Bundesregierung, ob diese Kosten aufgrund des Umfangs der Sperrung wie bei den Korridorsanierungen aufgeteilt werden könnten? 14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die neue Abstellanlage am Bahnhof Frankfurt (Oder) schon aktuell für den Betrieb des Bahnverkehrs von Berlin über Frankfurt (Oder) von enormer Bedeutung wäre, und wenn ja, wie ist die Verschiebung dieses Baus auf das Jahr 2029 (siehe Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/5352) mit dieser Bedeutung vereinbar? 15. Welche Folgen hätte die geplante Vollsperrung nach Kenntnis der Bundesregierung für den internationalen Zugverkehr Richtung Polen? 16. War die Bundesregierung und/oder die Deutsche Bahn AG bereits mit Polen und ggf. mit anderen Ländern im Austausch zu der geplanten Vollsperrung, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? 17. Wie viele langfristig eingeplante „Instandhaltungscontainer“ (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/5352) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 auf der Strecke des RE1 gegeben? 18. Wie viele der in Frage 17 genannten „Instandhaltungscontainer“ wurden seit 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich von der DB InfraGO für Instandhaltungsarbeiten genutzt (bitte absolute Zahl und Prozentzahl angeben)? 19. Welche Umleiterstrecken und Ersatzverkehrskonzepte sind nach Kenntnis der Bundesregierung während der geplanten Vollsperrung vorgesehen? 20. Wie soll während der geplanten Vollsperrung die Anbindung von Frankfurt (Oder), Fürstenwalde/Spree und weiteren Kommunen an Berlin sichergestellt werden? 21. Bietet die Ostbahn als Umleitungsstrecke für die geplante Vollsperrung nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend Kapazität, oder müsste sie erst ertüchtigt werden, und wenn ja, wie? 22. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob während der geplanten Vollsperrung der parallel fahrende Regionalbahn (RB) 36 über Berlin – Königs Wusterhausen – Storkow – Frankfurt (Oder) als Ausweichstrecke aufgewertet werden könnte (z. B. durch einen 30-Minuten- Takt bzw. Schienenersatzverkehr von Briesen mit dem Bus nach Müllrose bzw. von Fürstenwalde nach Storkow), um die Anschlüsse zur Bahn zu sichern? 23. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für die gesamten Maßnahmen im Rahmen der geplanten Vollsperrung veranschlagt? 24. Welche Anteile der in der Frage zuvor genannten Kosten entfallen auf die Erneuerung der Infrastruktur, welche auf Erweiterungen und welche auf Maßnahmen im Zusammenhang mit Tesla? 25. Welche Abstimmungen gab es bislang zwischen Bund, Land Brandenburg, den betroffenen Kommunen, dem Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg, ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) und Deutscher Bahn zu der geplanten Vollsperrung? 26. Wann sollen Öffentlichkeit, Kommunen und Fahrgastverbände verbindlich über Art und Umfang der Einschränkungen durch die geplante Vollsperrung informiert werden? 27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan für die Fahrsteigverlängerung der Bahnhöfe des RE1, an denen bisher kein Einsatz der längeren Züge der Reihe „Desico HC 8-Teiler“ möglich ist (bitte pro Bahnhof einen Zeitplan angeben)? 28. Gibt es während der geplanten Vollsperrung auch umfangreiche Bauarbeiten auf der A12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder), und wenn ja, wann, und in welchem Abschnitt? 29. War die Bundesregierung oder die Deutsche Bahn AG im Austausch mit der Autobahn GmbH, um die geplante Vollsperrung so mit Baustellen auf der A12 abzustimmen, dass zumindest immer eine der beiden Verkehrswege voll nutzbar ist, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wann ist dies geplant? 30. Wie lange soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Strecke der geplanten Vollsperrung, also von Berlin (Ostkreuz/Ostbahnhof) bis Frankfurt (Oder), nach der Sperrung bzw. den Bauarbeiten baufrei bleiben? 31. Erwartet die Bundesregierung ein erhöhtes Passagieraufkommen auf der Linie RE1 (vor und/oder nach der geplanten Vollsperrung), und wenn ja, ist dann eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel geplant, bzw. wenn dies nicht geplant ist, welche Pläne hat die Bundesregierung, damit die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt trotz angespannter Haushaltslagen mit der Situation zurechtkommen? Berlin, den 28. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen