Status - Verkehrliche Bewertung und Finanzierung des Ausbaus der Ostbahn (Antwort zu Drs. 21/7976)
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Status - Verkehrliche Bewertung und Finanzierung des Ausbaus der Ostbahn (Antwort zu Drs. 21/7976)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8266
21. Wahlperiode 29.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Violetta Bock, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7976 –
Status – Verkehrliche Bewertung und Finanzierung des Ausbaus der Ostbahn
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die eingleisige, nicht elektrifizierte Schienenstrecke Berlin–Küstrin-Kietz–
Grenze D/PL (Ostbahn, RB26) verbindet die Metropolregion Berlin/
Brandenburg mit der Republik Polen. Der durchgehende zweigleisige Ausbau der
Strecke und die Elektrifizierung der Trasse sind nach Auffassung der
Fragestellenden von hoher Bedeutung für den Pendlerverkehr, für einen nachhaltigen
Tourismus und für den Güterverkehr und somit auch für regionale Lieferketten.
Aus diesen Gründen fordern die Anrainerkommunen, das Land Brandenburg
sowie grenzüberschreitende Regionalinitiativen diese Maßnahmen schon seit
Jahren. Im Juli 2024 wurde die neue grenzüberschreitende Oderbrücke bei
Küstrin in Betrieb genommen und im März 2025 mit dem Deutschen
Brückenbaupreis 2025 ausgezeichnet. Das Bauwerk ist für eine zweigleisige und
elektrifizierte Nutzung ausgelegt. Der anschließende Streckenabschnitt auf
deutscher Seite verbleibt derzeit im eingleisigen Zustand ohne Oberleitung.
Hinsichtlich der strategischen Einordnung der Strecke liegen unterschiedliche
Bewertungen vor: Während die Bundesregierung die Einbindung der Ostbahn
in das nationale Militäreisenbahngrundnetz (MEGN) prüft bzw. vollzieht, ist
die Strecke nach Angaben der Bundesregierung (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6676) nicht im
vom Europäischen Rat gebilligten Militärverkehrsnetz der Transeuropäischen
Verkehrsnetze (TEN‑V) enthalten. Eine Finanzierung über Mittel der
Europäischen Union im Rahmen der zivil-militärischen Doppelnutzung (Military
Mobility) scheidet damit auf der derzeitigen Rechtsgrundlage aus.
Verkehrsplanerisch verweist die Bundesregierung zur Begründung der bisherigen
Nichtaufnahme in den Vordringlichen Bedarf des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) auf die Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040.
Gleichzeitig stehen in den kommenden Jahren umfassende Infrastruktur- und
Instandhaltungsmaßnahmen auf der parallelen Hauptachse Berlin–
Frankfurt (Oder) an, für die Ausweich- und Umleitungskapazitäten im Schienennetz
erforderlich sind. Zudem verweist der Bund bezüglich der Finanzierung von
Planungs- und Ausbauleistungen auf das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), während das Land Brandenburg die Zuständigkeit für die
internationale Streckeninfrastruktur beim Bund sieht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 29. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Eingangsdaten und Annahmen bezüglich des
grenzüberschreitenden Schienenpersonen- und Schienengüterverkehrs nach
Polen liegen der verkehrlichen Bewertung der Ostbahn in der
Verkehrsprognose 2040 zugrunde?
In der Eisenbahnverkehrsprognose 2040 beruht die Eisenbahninfrastruktur in
Deutschland auf dem Analysezustand des Jahres 2019 zuzüglich vollständiger
Realisierung der Maßnahmen des Zielfahrplans sowie weiterer
Infrastrukturmaßnahmen aus aktuelleren Investitionsprogrammen.
2. Inwiefern wurden bei den Modellrechnungen der Verkehrsprognose 2040
veränderte Güterverkehrsströme infolge der geopolitischen Lagen in
Osteuropa sowie veränderte Pendler- und Wirtschaftsverflechtungen im
östlichen Berliner Umland berücksichtigt?
Im Rahmen der Erstellung der Strategischen-Langfrist-Verkehrsprognose 2040
wurden alle zum Bearbeitungszeitpunkt bekannten Rand- und
Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Details sind dem Berichtswesen der
Verkehrsprognose 2040 zu entnehmen. Die Berichte sind veröffentlicht unter: www.bm
v.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-2040.html.
3. Welches Kapazitätsniveau (gemessen in Trassen pro Tag und Richtung)
weist die Schienenmagistrale Berlin–Frankfurt (Oder) im Ist-Zustand
sowie in den Zielzuständen der laufenden Netzausbauplanungen auf?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) liegt die Streckenbelegung
der Strecke 6153 Berlin–Frankfurt, vor Beginn der Baumaßnahme in Berlin-
Köpenick (Zugzahlenbasis 2024), bei 110 Zügen pro Tag je Richtung. Gemäß
der aktuell gültigen Prognose wird die tägliche Anzahl an Zügen auf 115 Züge
pro Tag je Richtung steigen. Die zu erwartenden Zugzahlen auf der Strecke
können in Abhängigkeit neuerer Prognosen und der konkreten Nachfrage
abweichen.
4. Welches verkehrliche Umleitungskonzept sieht die Bundesregierung
bzw. die DB InfraGO AG für den Schienenpersonenfernverkehr sowie
den Schienengüterverkehr während der geplanten Korridorsanierungen
und zeitweisen Streckensperrungen auf der Achse Berlin–
Frankfurt (Oder) vor?
Nach Auskunft der DB AG werden im Schienenpersonenfernverkehr
unterschiedliche Umleitungsrouten in die Planung einbezogen. Ziele im nördlichen
Polen orientieren sich dabei auf die Strecke Berlin–Küstrin–Rzepin. Ziele im
südlichen Polen orientieren sich auf die Strecke Berlin–Horka–Wroclaw.
Güterverkehre werden auf den Grenzübergang Horka orientiert. Sofern der
Grenzübergang Oderbrücke befahrbar ist, wird ein Teil des Fern- und Güterverkehrs
über die Strecken Berlin–Doberlug-Kirchhain/Lübbenau–Cottbus–Frankfurt
(O) mit Fahrtrichtungswechsel geleitet.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die technische Eignung der aktuellen
eingleisigen und nichtelektrifizierten Infrastruktur der Ostbahn zur
Übernahme dieser Umleitungsverkehre, insbesondere mit Blick auf den
Verkehr mit elektrisch betriebenen Standard-Güterzügen (740‑Meter-
Länge)?
Nach Auskunft der DB AG ist die Ostbahn – nicht elektrifiziert und im
Wesentlichen eingleisig – wenig bis nicht zur Aufnahme von Umleitungsverkehren der
Strecke Berlin–Frankfurt (Oder) geeignet. Zudem bedeutet die Umleitung über
die Ostbahn einen nicht unbedeutenden Umweg für die klassisch bedienten
Relationen im Transitverkehr. In der Struktur des vorhandenen
Schienenpersonennahverkehrs mit Halbstundentakt bis Müncheberg (Mark) sind keine
zusätzlichen Trassen aus Umleiterverkehren im Tageszeitraum möglich. In Bezug auf
Güterzüge mit einer Länge von 740 m verfügen die Kreuzungsbahnhöfe
zwischen den eingleisigen Abschnitten bis auf wenige Ausnahmen nicht über die
erforderlichen Gleisnutzlängen. Für den Zeitpunkt der Sperrungen zwischen
Berlin und Frankfurt (Oder) unterstellen die aktuellen Konzepte lediglich die
Umleitung einzelner Fernverkehrszüge. Hierfür wären anteilig
Bestandsverkehre zu reduzieren.
6. Welchen konkreten Status nimmt die Ostbahn (Strecke Berlin–Küstrin-
Kietz–Grenze D/PL) im nationalen Militäreisenbahngrundnetz (MEGN)
der Bundesrepublik Deutschland derzeit ein?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stand
des Ausbaus der Ostbahn Berlin Müncheberg (– Kostrzyn nad Odrą) und ihre
Bedeutung als Projekt zur Stärkung der Resilienz im Bahnverkehr in
Mitteleuropa“ auf Bundestagsdrucksache 21/6676 verwiesen.
7. Welche technischen Mindestanforderungen (insbesondere bezüglich
Achslast, Meterlast, Lichtraumprofil, Elektrifizierung und Nutzlänge für
Güterzüge) ergeben sich aus der Einstufung im MEGN für die
Infrastruktur des deutschen Streckenabschnitts?
Derzeit gelten die europäischen Vorgaben zur militärischen Mobilität (u. a.
Dual-Use im Rahmen der TEN-V-Richtlinien, beispielsweise TSI) sowie die
nationale Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
8. Aus welchen verkehrs- und sicherheitspolitischen Erwägungen heraus
erfolgte bisher keine Anmeldung des deutschen Abschnitts der Ostbahn für
das militärische Kern- bzw. Gesamtnetz im Rahmen der Überarbeitung
der TEN‑V-Verordnung auf EU-Ebene?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stand
des Ausbaus der Ostbahn Berlin Müncheberg (– Kostrzyn nad Odrą) und ihre
Bedeutung als Projekt zur Stärkung der Resilienz im Bahnverkehr in
Mitteleuropa“ auf Bundestagsdrucksache 21/6676 verwiesen.
9. Prüft die Bundesregierung derzeit die rechtlichen und administrativen
Voraussetzungen, um im Wege künftiger Revisionen der TEN‑V-
Netzkarten eine Nachmeldung der Ostbahn vorzunehmen, um den Zugang
zum EU-Förderinstrument Connecting Europe Facility (CEF – Bereich
Military Mobility) zu ermöglichen?
Die TEN-V-Verordnung setzt in Artikel 58 Grenzen für Änderungen am
TEN-V, die einer Aufnahme neuer Eisenbahnstrecken in den nächsten Jahren
entgegenstehen. Die in Artikel 63 geplante Überprüfung der TEN-V-
Verordnung bis Ende des Jahres 2033 bietet einen Anlass, einen weitergehenden
Anpassungsbedarf des TEN-V mit der Europäischen Kommission zu erörtern. Es
würde aber von deren Entscheidung abhängen, ob sie im Anschluss an die
Überprüfung nach Artikel 63 einen Legislativvorschlag einbringt, tatsächlich
weitergehende Netzanpassungen zu ermöglichen. Ob dann konkret auch die
Ostbahn für solch eine weitergehende Netzanpassung vorgeschlagen und in
einem Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird, wäre zu diesem späteren
Zeitpunkt entsprechend den aktuellen Entwicklungen zu prüfen.
10. Aus welchen rechtlichen und fachlichen Erwägungen stuft das
Bundesministerium für Verkehr den zweigleisigen Ausbau und die
Elektrifizierung der Ostbahn als Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ein, statt eine Aufnahme in das BSWAG bzw. den
Bedarfsplan Schiene vorzunehmen?
11. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr und dem Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg bezüglich der
Verwaltungsvereinbarung oder Kostenaufteilung für die weiteren Planungsphasen der
Ostbahn?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die volle technische
Leistungsfähigkeit der im Jahr 2025 in Betrieb genommenen neuen
Oderbrücke bei Küstrin (Zweigleisigkeit und Auslegung für Oberleitung)
auf dem anschließenden deutschen Streckenabschnitt herzustellen?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß Zielfahrplan sind künftig keine Bedienungen der Strecke durch Züge
des Schienenpersonenfernverkehrs zu erwarten. Eine Bedeutung für den
(überregionalen) Schienengüterverkehr weist die Strecke in der
Eisenbahnverkehrsprognose 2040 nicht auf, lediglich zwischen Biesdorfer Kreuz Ost und
Fredersdorf verkehrt nennenswert lokaler Schienengüterverkehr. Der
Schienengüterverkehr in Richtung Poznan nutzt überwiegend die Strecke Berlin–Frankfurt
(Oder)–Grenze D/PL, welche aufgrund der in der Verkehrsprognose 2040
unterstellten Prämissen noch weitere Kapazitäten aufweist. Mit der derzeit im
Ausbau befindlichen Strecke von Berlin über Angermünde in Richtung
Szczecin besteht darüber hinaus künftig ein weiterer elektrisch befahrbarer
Streckenabschnitt in Richtung Nordwestpolen. Ein Ausbau der Strecke würde daher
nahezu vollständig dem Schienenpersonennahverkehr dienen.
Verwaltungsvereinbarungen bzw. Kostenaufteilungen zwischen Bund und Land bestehen derzeit
nicht. Der Bund hat die 2024 fertiggestellte Oderbrücke bei Küstrin aufgrund
des seitens des Landes Brandenburgs geplanten Ausbaus vorsorglich
zweigleisig und für eine spätere Elektrifizierung umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Stand des Ausbaus der Ostbahn Berlin Müncheberg (– Kostrzyn nad Odrą)
und ihre Bedeutung als Projekt zur Stärkung der Resilienz im Bahnverkehr in
Mitteleuropa“ auf Bundestagsdrucksache 21/6676 verwiesen.
13. In welcher Höhe wurden durch den Bund finanzielle Mittel in den
Haushaltsjahren 2024 bis 2026 für Planungs- oder Infrastrukturmaßnahmen
entlang der Ostbahn bereitgestellt bzw. verausgabt?
Der Bund hat in dem genannten Zeitraum keine Bundesmittel bereitgestellt
bzw. verausgabt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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