Stand der Umsetzung des Nahverkehrskonzepts "i2030" in Berlin und Brandenburg (Antwort zu Drs. 21/2852)
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Stand der Umsetzung des Nahverkehrskonzepts "i2030" in Berlin und Brandenburg (Antwort zu Drs. 21/2852)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3326
21. Wahlperiode 17.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Andreas Audretsch,
Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2852 –
Stand der Umsetzung des Nahverkehrskonzepts „i2030“ in Berlin und
Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Infrastrukturprogramm „i2030“ soll wichtige verkehrliche
Verbesserungen vorrangig für den Nahverkehr im Großraum Berlin ermöglichen. Nach
Ansicht der Fragestellenden sind alle enthaltenen Maßnahmen – die
inzwischen auch im überragenden öffentlichen Interesse liegen – zentral für die
Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Berlin. Eine zeitnahe und unmittelbare
Umsetzung ist von großem Interesse.
1. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Bahnsteigkanten im Bahnhof Spandau im Rahmen des Korridors West für das
Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen
auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Vorhaben befindet sich in der Leistungsphase (Lph) 2 gemäß HOAI, der
Vorplanung. Ein förmlicher Planungsbeginn im Auftrag des Bundes ist bisher
nicht erfolgt.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die aktuell geschätzten Gesamtkosten betragen ca. 720 Mio. Euro inkl.
Bahnhofsvorfeld und Überwerfungsbauwerk auf der Ostseite des Fernbahnhofs
Spandau.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 17. Dezember
2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie
(Bundesverkehrswegeplan [BVWP], Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
[GVFG] etc.),
BSWAG.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Standardisierte Bewertung ist hier nicht einschlägig, da es sich nicht um
ein GVFG-Projekt handelt. Innerhalb des BSWAG liegt eine positive
Bewertung vor, deshalb dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Das Projekt ist derzeit bis Ende der Lph 2 finanziert, deshalb kann noch kein
konkreter Termin genannt werden.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Es gilt auch hier die Antwort zu Frage 1e.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten)?
Eine Finanzierung wurde bis einschließlich Lph 2 zwischen den Ländern Berlin
und Brandenburg sowie der DB AG vereinbart (Landesfinanzierung,
gezeichnet 08.2020; Vorleistung der Länder für eine Bundesmaßnahme).
2. Welche weiteren Maßnahmen zu Kapazitätserweiterungen im Bereich
des Bahnhofs Spandau für Regional-, Güter- und Fernverkehr befinden
sich in Planung bzw. Umsetzung, und was ist jeweils der aktuelle Stand
bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter
Bewertung,
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten)?
Nach Angaben der DB AG belaufen sich die Kosten zusätzlich zu den Angaben
zu Frage 1b auf 250 Mio. Euro.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Fernbahnausbau mit zusätzlichen Gleisen nach Nauen (gemäß
Deutschlandtakt) im Rahmen des Korridors West für das Projekt „i2030“ bezüglich
Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen, zusätzlich werden aktuell
ergänzende Nachtrassierungen in Bezug auf alternative Gleislayoutvarianten
durchgeführt.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Hierfür liegt derzeit noch kein Wert vor, da die Ermittlungen noch nicht
abgeschlossen sind.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
BSWAG.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten)?
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.
4. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben S-Bahn-
Verlängerung von Berlin-Spandau nach Falkensee im Rahmen des
Korridors West für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan,
insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
GVFG.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Verlängerung von Berlin-Spandau nach Falkensee wurde im
Zusammenhang und in Verbindung mit der S-Bahnverlängerung zur Falkenseer Chaussee
mit einem Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) > 1 bewertet.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Die Folgefinanzierung über die Lph 2 hinaus ist offen (Landesmittel), deshalb
liegt derzeit noch kein konkreter Termin vor.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten)?
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen.
5. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben S-Bahn-
Verlängerung von Berlin-Spandau ins Falkenhagener Feld im Rahmen
des Korridors West für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie
Zeitplan, insbesondere bezogen auf
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter
Bewertung,
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten)?
6. Ist die Prüfung der Machbarkeit einer möglichen Verlängerung bis
Berlin-Johannesstift geprüft, und wenn ja, was sind die wesentlichen
Ergebnisse (insbesondere Abschätzung zum Nutzen-Kosten-Verhältnis)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG handelt es sich hierbei um die
Eisenbahninfrastruktur der Havelländischen Eisenbahn AG. Der Bundesregierung liegen hierzu
keine Informationen vor.
7. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Taktverdichtung Velten – Neuruppin im Rahmen des Korridors Nord-West für
das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere
bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Vorhaben befindet sich in der Lph 4 (Genehmigungsplanung).
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
239 Mio. Euro.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
GVFG.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Nach aktueller Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) wird ein NKI >1
ausgewiesen.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Planrecht liegt überwiegend bestandskräftig vor. Ein letzter Beschluss wird
Anfang 2026 erwartet.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Hierzu ist keine Angabe möglich.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Eine Finanzierung ist aktuell bis einschließlich Lph 4 vorhanden
(Vertragspartner DB AG/ Land Brandenburg, Landesfinanzierung; Finanzierungsvertrag aus
12.2020).
8. Was ist das Ergebnis der Untersuchung der schnelleren
Regionalverkehrseinbindung des Prignitz-Expresses in die Berliner Innenstadt über
Spandau oder über Karower Kreuz (bitte genaue Maßnahmen benennen)?
Nach Auskunft der DB AG wurde für den Korridor Prignitz-Express zwischen
der DB AG und den Ländern Berlin und Brandenburg ein Zielangebotskonzept
abgestimmt. Es ist vorgesehen, Neuruppin sowohl Richtung Berlin-Spandau als
auch über eine neu zu errichtende „Kurve Hohenschöpping“ Richtung Berlin
Gesundbrunnen anzubinden, über beide Wege jeweils einstündlich. Der
Laufweg Neuruppin–Berlin-Gesundbrunnen weist dabei Fahrzeiten von knapp unter
1 Stunde auf.
9. Aus welchen genauen Gründen wird eine Einbindung des Regional-
Expresses (RE) über die Veltener Bahn nicht weiterverfolgt (bitte, soweit
vorliegend, alle Maßnahmen sowie Kosten für die Durchführung dieser
Streckenführung nennen)?
Nach Auskunft der DB AG soll der Regionalverkehr von Neuruppin über das
Karower Kreuz und nicht über eine Neubaustrecke Hennigsdorf–Berlin-Tegel–
Berlin-Gesundbrunnen in die Berliner Innenstadt eingebunden werden. Die
Machbarkeit über das Karower Kreuz wurde nachgewiesen. Die Infrastruktur
zur Herstellung des Laufwegs über das Karower Kreuz ist wesentlich
kostengünstiger als die einer Neubaustrecke und umfasst neben der Kurve
Hohenschöpping eine zusätzliche Blockverdichtung auf dem Berliner Außenring.
10. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben S-Bahn-
Ausbau: Schönholz – Hennigsdorf – Velten im Rahmen des Korridors
Nord-West für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan,
insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorentwurfsplanung (Lph 2).
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Es gibt eine abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung für die Lph 1 und 2
zwischen der DB AG, den Ländern Berlin und Brandenburg. Hinsichtlich der
Gesamtkosten des Projektes kann der Finanzierungspartner, in diesem Falle die
Länder Berlin und Brandenburg, Auskunft geben.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Die Planungskosten werden durch Ländermittel finanziert. Nach derzeitigem
Kenntnisstand planen die Länder Berlin und Brandenburg, eine GVFG-
Finanzierung des Projektes anzustoßen. Die mit den Ländern abgeschlossene
Finanzierungsvereinbarung umfasst derzeit die Lph 1 und 2.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Projektes gemäß standardisierter
Bewertung ist derzeit offen.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Es gibt aktuell keinen Termin für die Planfeststellung, da diese von einer noch
abzuschließenden Finanzierungsvereinbarung abhängt.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Es gilt auch hier die Antwort zu Frage 10e.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Es gibt eine abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung für die Lph 1 und 2
zwischen der DB AG, den Ländern Berlin und Brandenburg (Zeichnung der
ursprünglichen Finanzierungsvereinbarung in 12/2022, Zeichnung Nachtrag in
04/2025).
h) Welches Bedienkonzept wird für die Verlängerung der S-Bahn (S)
nach Velten verfolgt, werden dafür separate Gleise vorgesehen, und
wie ist dieses Vorgehen mit der geplanten Elektrifizierung für den
Regionalverkehr vereinbar?
Hinsichtlich des Bedienkonzeptes ist für die S-Bahn zwischen Hennigsdorf und
Velten ein separates Gleis geplant. Die Auskömmlichkeit dieser Eingleisigkeit
für einen 20-Min.-Takt der S-Bahn wurde nachgewiesen. S-Bahn und Fernbahn
sind damit technisch autark und eine Elektrifizierung der Fernbahn ist möglich.
i) Auf welchen Abschnitten zwischen Tegel und Hennigsdorf sind
zweigleisige Abschnitte geplant?
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung werden verschiedene Varianten
untersucht. Die umfangreichste Variante sieht eine durchgehende Zweigleisigkeit
vor. Eine Entscheidung wird im Zuge des Abschlusses der Vorplanung
getroffen. Die Verschiebung des Bahnhofs wird im Projekt im Rahmen der
Vorplanung mit untersucht.
j) Wann ist die Verlegung des Bahnhofs Berlin Karl-Bonhoeffer-
Nervenklinik geplant?
Der S-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik soll im Rahmen des geplanten
zweigleisigen Ausbaus der S25 an einen neuen Standort verlegt werden. Das
Vorhaben zum S25-Ausbau befindet sich derzeit in der Vorplanung, die
frühestens Ende 2027 abgeschlossen sein wird. In diesem Zusammenhang finden
zurzeit Vermessungsarbeiten im Gleisbereich statt. Zum Realisierungszeitraum
kann noch keine belastbare Aussage getroffen werden, da sich die
Bauplanungsunterlage zum zweigleisigen Ausbau der S25 noch in Prüfung bei der
Senatsverwaltung befindet.
11. Wird bei der möglicherweise neu zu bauenden Eisenbahnüberführung
über die Ollenhauer Straße die mögliche Tramstrecke mitberücksichtigt,
und wenn nein, bitte begründen?
Nach Auskunft der DB AG wird die Umsetzbarkeit einer Tramstrecke bei den
Planungen berücksichtigt. Eine erste Abstimmung mit der Berlin
Verkehrsbetriebe AöR (BVG) hat bereits stattgefunden.
12. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Elektrifizierung: Hennigsdorf – Wittenberge im Rahmen des Korridors Nord-
West für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan,
insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorentwurfsplanung (Lph 2).
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Es gibt eine abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung für die Lph 1 bis 4
zwischen der DB AG und dem Land Brandenburg. Hinsichtlich der
Gesamtkosten des Projektes kann der Finanzierungspartner, in diesem Falle das Land
Brandenburg Auskunft geben.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Die Planungskosten werden durch Landesmittel finanziert. Nach derzeitigem
Kenntnisstand plant das Land Brandenburg, eine GVFG-Finanzierung des
Projektes anzustoßen.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist mit einem NKI > 1 nach jetzigem
Kenntnisstand gegeben.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Nach derzeitigen Grobterminplan soll die Planfeststellung des Vorhabens Ende
2032 vorliegen.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Da die mit dem Land abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung derzeit die
Lph 1 bis 4 umfasst, gibt es noch keinen Termin für die Inbetriebnahme.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten)?
Es gibt eine abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung für die Lph 1 bis 4
zwischen der DB AG und dem Land Brandenburg (Zeichnung der
ursprünglichen Finanzierungsvereinbarung in 01/2024, Zeichnung Nachtrag in
01/2025).
13. Was ist der Planungs- und Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Stammstrecke Heidekrautbahn im Rahmen des Korridors Heidekrautbahn für
das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere
bezogen auf
Es handelt sich um die Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer Eisenbahn-
AG (NEB). Nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: März 2025) wird
folgendes aufgeführt:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Lph 1-2 abgeschlossen, Lph 3-4 in Durchführung.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Im aktuellen GVFG-Bundesprogramm sind Gesamtkosten in Höhe von
72 Mio. Euro gelistet.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
GVFG.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeit ist nach NKU mit einem NKI >1 nachgewiesen.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Eine Aussage zum Termin der Planfeststellung liegt nicht vor.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Inbetriebnahme ist derzeit in 2028 geplant.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Ein Finanzierungsvertrag für die Lph 1-4 ist vorhanden, zudem sind für
Vorlaufmaßnahmen Lph 5-9 mit dem Land Berlin vereinbart.
14. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Einbindung Heidekrautbahn in die Nordbahn im Rahmen des Korridors
Heidekrautbahn für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan,
insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Die Lph 2 wurde abgeschlossen.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Aussagen zu den Gesamtkosten können derzeit noch nicht getroffen werden.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Das Projekt soll durch GVFG- und Landesmittel finanziert werden.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeit ist nach NKU mit einem NKI >1 nachgewiesen.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Eine Aussage zum Planrecht kann derzeit noch nicht getroffen werden, da das
Projekt bis einschließlich Lph 2 finanziert ist.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Aussagen zur Inbetriebnahme können derzeit noch nicht getroffen werden, da
das Projekt bis einschließlich Lph 2 finanziert ist.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Es ist kein Finanzierungsvertrag über die Lph 2 hinaus vorhanden.
15. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand der Abstell- und
Behandlungsanlagen von Deutsche Bahn (DB) Fernverkehr im Bahnhofsbereich
Schönholz?
Nach Auskunft der DB AG befindet sich das Projekt in der Planungsphase.
Anforderungen aus dem Nahverkehrskonzept i2030 wurden eingearbeitet. Aktuell
werden Voruntersuchungen durchgeführt, bauliche Maßnahmen sind bislang
nicht erfolgt.
16. Wer finanziert den Bau der Abstell- und Behandlungsanlagen von DB
Fernverkehr im Bahnhofsbereich Schönholz in welcher Höhe?
Nach Auskunft der DB AG ist es geplant die Finanzierung des Projektes mit
Eigenmitteln der DB Fernverkehr AG durchzuführen. Genaue Angaben zur
Investitionshöhe können noch nicht gemacht werden.
17. Wer finanziert die Elektrifizierung sowie die weiteren Maßnahmen für
den Abschnitt Gesundbrunnen – Schönholz in welcher Höhe?
Nach Auskunft der DB AG wird darunter die Elektrifizierung des Abschnittes,
welcher im Rahmen der Eisenbahnüberführung (EÜ) Wollankstraße umgesetzt
wird und somit eine Voraussetzung für die Nutzbarkeit/ Erreichbarkeit der
Abstellanlage in Schönholz für elektrische Züge (ICE) ist verstanden. Die
Erneuerung der EÜ Wollankstraße ist durch LuFV und Landesmittel finanziert.
Aufgrund des aktuellen Projektstandes kann keine Aussage zu den Kosten getätigt
werden.
18. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Lübbenau – Cottbus im Rahmen des Korridors Süd-Ost für das Projekt „i2030“
bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich in der Ausführungsplanung, Lph 5.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Aussage zu den Gesamtkosten des Vorhabens
möglich, da für das Projekt noch diverse Ausschreibungen und Vergaben
durchzuführen sind.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Das Projekt ist Teil des Investitionsgesetz Kohleregionen und wird ab Lph 5
darüber finanziert.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung gemäß standardisierter Bewertung erfolgt im
Rahmen der Projekte des Investitionsgesetz Kohleregionen nicht.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Seit Mai 2025 liegt das bestandskräftige Planrecht vor.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2027 geplant.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Die Baufinanzierungsvereinbarung wurde am 17. November 2023
schlussgezeichnet. Unterzeichner sind das Bundesministerium für Verkehr, das
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg und die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG (damals DB Netz AG
und DB Station&Service AG) und DB Energie GmbH. Im laufenden Jahr 2025
wurde eine Anpassungsvereinbarung beantragt, deren Entsperrung durch das
Bundesministerium der Finanzen noch nicht erfolgt ist.
19. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben Königs
Wusterhausen im Rahmen des Korridors Süd-Ost für das Projekt „i2030“
bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Auskunft der DB AG wird im Projekt i2030 der Umbau des Bahnhofs
verfolgt, damit die verschiedenen Verkehre und Linien unabhängig voneinander
fahren können. Der Umbau erfolgt stufenweise. Den Auftakt machte das
Kehrgleis auf der Südseite (fertig). Bis 2026 folgt die Erweiterung des nördlichen
Bereichs, um eine durchgehende Zweigleisigkeit für den Regionalverkehr zu
schaffen. Danach soll mit weiteren Baumaßnahmen, wie zusätzlichen
Oberleitungen und dem Einbau zusätzlicher Weichen der derzeit vorgesehene Umbau
beendet.
Die folgenden Antworten beziehen sich auf den Nordkopf.
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt KW Nordkopf: befindet sich derzeit in der Bauausführung und
damit in Lph 8.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Aussagen zu den Gesamtkosten können derzeit noch nicht getroffen werden.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Das Projekt wird durch Landesmittel und GVFG finanziert.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Hierzu kann eine Auskunft nur durch das Land Brandenburg erfolgen.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Für das Projekt KW Nordkopf liegt bereits ein Planrechtsbeschluss vor.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Es liegt eine Finanzierungsvereinbarung zur Realisierung einschließlich der
Planung (Lph 1 – 9) des Teilvorhabens KW – Anpassung Nordkopf (gezeichnet
01/2023) zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und der DB AG vor.
20. Was umfasst den perspektivischen gesamthaften Umbau des Knotens
Wittenberge, und bis wann ist diese Maßnahme vorgesehen?
Nach Auskunft der DB AG werden im Bereich Fahrweg in der aktuellen
Sperrpause der Generalsanierung Hamburg–Berlin folgende Maßnahmen im Knoten
Wittenberge umgesetzt:
– Verbesserung der Einfahrmöglichkeit in den Hafen Wittenberge per
Zugfahrt aus Berlin
– Errichtung eines zusätzlichen („fernverkehrslangen“) Bahnsteigs inklusive
Anbindung am Gleis 7
– Schaffung einer sicherungstechnischen Gleisteilung von Gleis 3 und 7 für
die Ermöglichung einer zeitgleichen beidseitigen Bedienung
– Schaffung einer zusätzlichen Weichenverbindung zur Ermöglichung von
gleichzeitigen Fahrten von Gleis 6 Richtung Stendal und Einfahrten nach
Gleis 4
– Schaffung zusätzlicher Weichenverbindungen zur Ermöglichung
gleichzeitiger Fahrten von Gleis 7 Richtung Perleberg und aus Gleis 3 Richtung
Hamburg.
Die Verkehrsstation Wittenberge wird derzeit im Rahmen der Sanierung der
Bahnstrecke Hamburg–Berlin ebenfalls umfassend saniert. Die Bahnsteige an
den Gleisen 1 bis 5 werden instandgesetzt und erhalten eine moderne
Ausstattung (u. a. Sitzmöbel, Vitrinen, Abfall- und Streugutbehälter), neue digitale
Anzeigen sowie eine energiesparende LED-Beleuchtung. Auch die Wegeleitung
wird überarbeitet. Zusätzlich entsteht ein neuer Regional- und Fernbahnsteig
mit 435 m Länge. Zusätzlich wird die Personenunterführung um ca. 22 Meter
erweitert. Die Arbeiten sollen im April 2026 abgeschlossen sein.
21. Was ist das genaue Ergebnis der Untersuchung der Verlängerung der
S-Bahn bis Rangsdorf (bitte alle Kosten- und Nutzenparameter
angeben)?
Nach Auskunft der DB AG konnte die Wirtschaftlichkeit nach der
Standardisierten Bewertung nicht nachgewiesen werden (< 0). Das Projekt wurde daher
nach der Lph 2 beendet.
22. Sieht die Bundesregierung den Bedarf oder die Notwendigkeit zur
Bewertung von Resilienz sowie Ausweichverbindungen bei
Störungsgeschehen sowie Baufahrplänen im Rahmen der volkswirtschaftlichen
Bewertungsverfahren wie etwa der Standardisierten Bewertung oder dem
BVWP-Bewertungsverfahren?
Die zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Rahmen des GVFG
heranzuziehende Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung bietet die
Möglichkeit, Aspekte der Netzresilienz bei auftretenden Störungen auf
Schienenstrecken über die Quantifizierung des Nutzens nicht-ausfallender Fahrten dank
alternativer Fahrtmöglichkeiten bzw. Fahrtrouten abzubilden.
23. Wieso erfolgt keine gesamthafte Bewertung des Projekts „i2030“ mit
einer einzigen Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU), wie das
beispielsweise bei Bedarfsplanprojekten durch die Projektbündel üblich ist?
Nach Auskunft der DB AG bezieht i2030 sich auf die Verbesserung des
Verkehrsangebots in diversen Korridoren. Die Korridore werden in ihrer jeweiligen
verkehrlichen Wirkung betrachtet, da sie untereinander teilweise nicht
verflochten sind. Daher kann eine Bündelung methodisch nicht valide berechnet
werden.
24. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Potsdamer Stammbahn: Griebnitzsee – Potsdamer Platz im Rahmen des
Korridors Süd-West für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie
Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich in der Lph 2.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die Vorplanungsergebnisse liegen noch nicht vor. Auf Basis der
Grundlagenermittlung sind 873 Mio. Euro für die Maßnahme kalkuliert.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Aktuell wird im Rahmen einer Standardisierten Bewertung geprüft, ob eine
Finanzierung aus dem GVFG möglich ist. Bewertungsergebnisse liegen bisher
nicht vor.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Ein Termin kann aktuell nicht genannt werden, da eine Finanzierung über die
Lph 2 hinaus noch erfolgen muss.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Es gilt die Antwort zu Frage 24d.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Die Finanzierung der aktuell laufenden Planung zwischen den Ländern Berlin
und Brandenburg sowie der DB AG wurde 02.2023 vereinbart
(Länderfinanzierung).
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
25. Was ist der aktuelle Stand bezüglich der Verkehrsstationen im Rahmen
der Reaktivierung der Potsdamer Stammbahn?
Die Fragen 24g und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurden die im Rahmen der Planung zu
berücksichtigenden Verkehrsstationen zwischen der DB AG und den Ländern Berlin und
Brandenburg abgestimmt. Die Verkehrsstationen werden gemeinsam mit der
übrigen Infrastruktur beplant. Grundsätzlich sind folgende neue Stationen für
den Regionalverkehr geplant: Dreilinden (Europarc), Düppel-Kleinmachnow,
Berlin-Zehlendorf, Rathaus Steglitz und Berlin-Schöneberg.
26. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Südlicher Berliner Innenring (einschließlich Tempelhofer Kurve) im Rahmen
des Korridors Süd-West für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie
Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Die Planung befindet sich in der Lph 2.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die Vorplanungsergebnisse liegen noch nicht vor. Auf Basis der
Grundlagenermittlung sind 785 Mio. Euro für die Maßnahme kalkuliert.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Aktuell wird im Rahmen einer Standardisierten Bewertung geprüft, ob eine
Finanzierung aus dem GVFG möglich ist. Bewertungsergebnisse liegen bisher
nicht vor.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Ein Termin kann derzeit nicht genannt werden, da eine Finanzierung über die
Lph 2 hinaus noch erfolgen muss.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Es gilt die Antwort zu Frage 26d.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Ein Finanzierungsvertrag der aktuell laufenden Planungen Lph 2 wurde
zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der DB AG in 09.2023
abgeschlossen (Landesfinanzierung).
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Es werden die Varianten nahverkehrslang (= 220 m) und fernverkehrslang
(= 420 m) untersucht/ beplant.
h) Welche Bahnsteiglänge ist für den Bahnhof Südkreuz (Ringbahn,
Regionalverkehr) geplant?
Hierzu kann eine Auskunft nur durch das Land Berlin erfolgen.
i) Was ist der Stand bezüglich der Potenzialuntersuchungen für den
geplanten Bahnhof Neukölln bzw. Hermannstraße (insbesondere
bezüglich des größeren Fahrgastpotenzials)?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch kein finaler Trassierungsentwurf erstellt
bzw. freigegeben. Grundsätzlich ist die bestehende, sich in Betrieb befindliche
Infrastruktur durch das Bauvorhaben Ertüchtigung Südlicher Berliner Innenring
nicht ersatzlos zurückzubauen. Die DB AG stimmt sich weiterhin mit dem
Land Berlin ab, um die verschiedenen infrastrukturellen Wünsche auf den zu
Verfügung stehenden Flächen bestmöglich umzusetzen.
j) Welche Änderungen am Spurplan der Güterbahnhöfe Tempelhof,
Neukölln und Treptow sind beabsichtigt, und sind Rückbauten auf diesen
Güterbahnhöfen geplant (wenn ja, bitte jeweils angeben, welche
Anpassungen geplant sind)?
Die DB AG plant im Auftrag und in Partnerschaft mit dem Land Berlin. Für
den Güterbahnhof Tempelhof ist im Bereich von Flächen Dritter (nicht DB AG
zugehörig) durch das Land Berlin die Errichtung einer City-Logistik-Fläche in
Prüfung.
k) Sind die Flächen am Güterbahnhof Tempelhof planungsrechtlich
insoweit gesichert, dass an diesem Standort perspektivisch eine
Nutzung für den Schienengüterverkehr (z. B. KV-Terminal [KV =
Kombinierter Verkehr]) möglich ist, und welche Vorsorge werden seitens
der Deutschen Bahn AG für den Güterbahnhof Tempelhof getroffen?
27. Was ist der aktuelle Stand bezüglich der Verkehrsstationen im Rahmen
der Elektrifizierung des südlichen Berliner Innenrings?
Die Fragen 26k und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurden die im Rahmen der Planung zu
berücksichtigenden Verkehrsstationen zwischen der DB AG und den Ländern Berlin und
Brandenburg abgestimmt. Untersucht wird die Errichtung von Bahnsteigen in
Berlin Südkreuz (Ringbahnebene) sowie in Berlin Hermannstraße oder
alternativ Berlin-Neukölln. Die Regionalbahnsteige in Berlin Ostkreuz
(Ringbahnebene) werden auf eine Verlängerung für eine Nutzlänge von zukünftig 220 m
untersucht.
28. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben S25
Süd: Teltow Stadt – Stahnsdorf im Rahmen des Korridors Süd-West für
das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere
bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich in der Lph 3.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die Entwurfsplanungsergebnisse liegen noch nicht vor. Auf Basis der
Ergebnisse der Vorplanung sind für den Abschnitt Berlin Südende–Lichterfelde Ost
156 Mio. Euro und für den Abschnitt Teltow Stadt–Stahnsdorf (Sputendorfer
Straße) 458 Mio. Euro kalkuliert.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
GVFG.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeit ist nach aktueller NKU mit einem NKI >1 gegeben.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Es wird angestrebt, Ende 2029, Anfang 2030 die erforderlichen
Planrechtsverfahren abzuschließen.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Ein Termin kann gegenwärtig nicht genannt werden, da eine Finanzierung ab
Lph 5 noch erfolgen muss.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Ein Finanzierungsvertrag zur Finanzierung der Lph 3 und 4 wurde zwischen
der DB AG und den Ländern Berlin und Brandenburg in 12.2023
abgeschlossen.
29. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Verlängerung der Bahnsteige an den relevanten Verkehrsstationen entlang der
Linie RE 1 im Rahmen des Korridors Süd-West für das Projekt „i2030“
bezüglich Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Im Rahmen der Betriebsstufe 1 wurden für die Betriebsaufnahme im Netz
Elbe-Spree Betriebsstufe 1 (Fahrplanwechsel 12/2022) Bahnsteige an sechs
Stationen auf eine Nutzlänge von 170 m (für 6-teilige Züge) verlängert:
Fangschleuse, Hangelsberg, Berkenbrück, Briesen, Jacobsdorf und Pillgram.
Außerdem wurden am Bahnhof Berlin Friedrichstraße Blindenleitstreifen angepasst.
In den Betriebsstufen 2 und 3 wurden und werden Bahnsteige auf eine
Nutzlänge von 220 m verlängert (für 8-teilige Züge). Die neun Verkehrsstationen der
Betriebsstufe 2 befinden sich in unterschiedlichen Lph, zwischen Lph 4 und
bereits fertiggestellt. Die Bahnsteige liegen in Götz, Groß Kreutz, Potsdam
Park Sanssouci, Hangelsberg, Berkenbrück, Briesen, Jacobsdorf, Pillgram und
Ziltendorf. In Betriebsstufe 3 sind Verlängerungen an den drei Stationen
Wusterwitz, Kirchmöser und Kraftwerk Finkenheerd vorgesehen, diese befinden
sich in Lph 1.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
133 Mio. Euro für Betriebsstufe 1+2; 80 Mio. Euro für Betriebsstufe 3.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
GVFG.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeit der Betriebsstufen 1+2 sind mit einem NKI >1
nachgewiesen.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
2027 (die planrechtsbehafteten Maßnahmen der Betriebsstufe 2).
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Betriebsstufe 1 in Betrieb, Betriebsstufe 2 sukzessive bis 2029; Betriebsstufe 3
offen, da eine Finanzierung über Lph 1 hinaus noch erfolgen muss.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Hierzu wurden verschiedene Verträge und Nachträge zwischen DB AG und
Land Brandenburg abgeschlossen.
30. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Siemensbahn für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten sowie Zeitplan,
insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich aktuell in der Lph 3-4.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Der aktuelle Gesamtumfang beläuft sich auf etwa 900 Mio. Euro.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Das Projekt wird durch GVFG- und Landesmittel finanziert.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird durch den Berliner Senat erstellt.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Der Planfeststellungsbeschluss PA 1.1 wird im Herbst 2026 erwartet.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Die Inbetriebnahme erfolgt vsl. Dezember 2029.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Finanzierungsvereinbarung Lph 1-2 (gez. 06/2019), Finanzierungsvereinbarung
Lph 2-4 (gez. 10/2020), Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV)
vorgezogene Maßnahmen (12/2023), RuFV Bauhauptleistungen (vsl. in 2026).
31. Ergeben sich durch den in Planung befindlichen Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke (Autobahn 100 [A 100]) für die Reaktivierung
der Siemensbahn Abhängigkeiten, die den geplanten
Inbetriebnahmetermin der Siemensbahn im Jahr 2029 gefährden, und wenn ja, welche?
Nein.
32. Ist es zutreffend, dass die DEGES als Vorhabenträgerin des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke (A 100) Flächen der Siemensbahn
bauzeitlich beanspruchen will, wenn ja, um welche Flächen handelt es sich
dabei (genaue Lage der Flurstücke im Verlauf der Siemensbahn), und für
welchen Zweck will die DEGES die Flächen nutzen?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes werden für das Vorhaben
Rudolf-Wissell-Brücke vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen für
die Errichtung und Nutzung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungen (u. a.
Lager- und Montageflächen, Kranstandorte, Zuwegungen, Flächen für den
Abbruch der vorhandenen Brücke) benötigt. Die Flächen liegen im Wesentlichen
unterhalb und westlich der Rudolf-Wissell-Brücke.
33. Für welchen Zeitraum ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach
aktuellem Zeitplan der DEGES eine bauzeitliche Inanspruchnahme von
Flächen der Siemensbahn vorgesehen, und welche Alternativen hat die DE-
GES nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang
geprüft?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes ist der Beginn der
bauzeitlichen Inanspruchnahme abhängig vom Vorliegen eines rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses, denn erst im Anschluss daran werden die Bauleistungen
zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke ausgeschrieben und beginnen.
Die bauzeitliche Inanspruchnahme der Flächen der Siemensbahn erfolgt nach
Auskunft der DEGES in zwei Phasen des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-
Brücke: 1,5 Jahre bzw. 4,5 bis 5 Jahre nach erzieltem rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschluss.
Im Ergebnis der von der DEGES geprüften Alternativen der bauzeitlichen
Umsetzung (u. a Lösungen über den Fürstenbrunner Weg, über den Nonnendamm
und eine temporäre Spreequerung im Norden) sind
Baustelleneinrichtungsflächen unter den vorhandenen und geplanten Brückenbauwerken sowie in deren
nahen Umfeld und Zuwegungen zu diesen Flächen zwingend erforderlich.
34. Wie hat sich die DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin der Reaktivierung
der Siemensbahn im laufenden Planfeststellungsverfahren für den
Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke in dieser Angelegenheit geäußert?
Nach Auskunft der DB AG hat sich die DB InfraGO AG im Rahmen der
Maßnahme der DEGES sowohl in Erörterungsterminen als auch in verschiedenen
Abstimmungsterminen eingebracht.
35. Zeichnet sich zwischen der DB InfraGO und der DEGES eine
einvernehmliche Lösung ab, sodass die Siemensbahn wie geplant 2029 in
Betrieb gehen kann, und wenn nein, bis wann soll eine Lösung gefunden
werden bzw. welche Auswirkungen hat der Konflikt auf den
Inbetriebnahmetermin der Siemensbahn?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes finden parallel zu den
laufenden Planfeststellungsverfahren für die jeweiligen Vorhaben Abstimmungen
zwischen DEGES und DB InfraGO statt. Nach Auskunft der DB AG wurde in
mehreren Abstimmungsterminen zwischen den Beteiligten eine Lösung erzielt,
die die Realisierung beider Projekte ermöglicht.
36. Welches Ergebnis hat in dieser Frage der Erörterungstermin im
Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke im
April 2025 gebracht?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes wurde der
Planfeststellungsantrag für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke knapp ein Jahr vor dem
der Reaktivierung Siemensbahn gestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Planfeststellungsbeschluss
für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes strebt die DEGES nach
aktuellem Stand den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2027 an.
38. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell Brücke (A 100) für den Neubau eines Rad- und Fußwegs
zu erweitern?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes besteht dem Radverkehrsplan
des Landes Berlin zufolge kein Bedarf für eine zusätzliche Radverkehrsführung
im Zuge der Rudolf-Wissell-Brücke. Das Land Berlin hat im Zuge der
Planungen keinen Bedarf angemeldet.
39. Wie sieht der aktualisierte Zeitplan zur Reaktivierung der Siemensbahn
aus?
Nach Auskunft der DB AG soll im Herbst 2026 das Planfeststellungsverfahren
PA 1.1 abgeschlossen sein. Ende 2026 soll der Baubeginn der
bauvorbereitenden Maßnahmen erfolgen. Die Inbetriebnahme der Strecke ist für Dezember
2029 vorgesehen.
40. Wie soll das in der Fahrplanuntersuchung im Rahmen der
Metropolraumstudie abgeleitete Vorhaben zusätzliches Gleis im Abschnitt zwischen
Berlin-Spandau und dem Berliner Innenring inklusive Blockverdichtung
bis Moabit umgesetzt werden, insbesondere in Bezug auf
a) die Finanzierungshöhe des Projekts,
b) den Umsetzungszeitraum des Projekts, und
c) die geplante Zuordnung des Projekts in eine Förderungskategorie
(BVWP, GVFG etc.)?
41. Wie soll das in der Fahrplanuntersuchung im Rahmen der
Metropolraumstudie abgeleitete Vorhaben Erweiterung der Infrastruktur am Bahnhof
Berlin Jungfernheide umgesetzt werden, insbesondere in Bezug auf
a) die genauen Maßnahmen des Projekts,
b) die Finanzierungshöhe des Projekts,
c) den Umsetzungszeitraum des Projekts, und
d) die geplante Zuordnung des Projekts in eine Förderungskategorie
(BVWP, GVFG etc.)?
Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurde die Machbarkeit eines Ausbaus der Strecke
mittels einer Trassierungsstudie untersucht und mögliche Lösungen
nachgewiesen. Im BSWAG ist der Ausbau des „Knotens Berlin“ im potenziellen Bedarf
platziert. Die Ergebnisse der Fahrplanuntersuchung und technischen
Machbarkeitsuntersuchung können in die weitere Betrachtung zum Knoten Berlin
eingebracht werden.
42. Was ist das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum zusätzlichen Kehrgleis
am Bahnhof Berlin Gesundbrunnen, und welche Maßnahmen werden
hier weiterverfolgt?
Nach Auskunft der DB AG konnte die technische Machbarkeit zur Errichtung
eines Kehrgleises nachgewiesen werden. Die mögliche Umsetzung ist abhängig
von einer weiteren Finanzierung und ist erst mit Erneuerung der
Stellwerkstechnik möglich.
43. Was ist das Ergebnis der Machbarkeitsstudie für Gleisteilungen,
Blockverdichtungen und zusätzliche Fahrmöglichkeiten im Nord-Süd-Tunnel,
und welche Maßnahmen werden hier weiterverfolgt?
Nach Auskunft der DB AG konnte die technische Machbarkeit für die
zusätzlichen Blocksignale, Gleisteilungen und Weichenverbindungen nachgewiesen
werden.
44. Welche weiteren Infrastrukturmaßnahmen wurden aus der
Metropolstudie abgeleitet?
Nach Auskunft der DB AG wurden bisher keine weiteren
Infrastrukturmaßnahmen abgeleitet.
45. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Weichenverbindung Hauptbahnhof Berlin für das Projekt „i2030“ bezüglich
Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Die Lph 3 ist für die S-Bahn Weichenverbindung im Hauptbahnhof Berlin
abgeschlossen.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Aussagen zu den Gesamtkosten können derzeit noch nicht getroffen werden.
c) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Das Projekt wird durch GVFG- und Landesmittel finanziert.
d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird durch das Land Berlin erstellt.
e) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Das Projekt ist planrechtsfrei.
f) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Aussagen zur Inbetriebnahme können derzeit noch nicht getroffen werden, da
das Projekt bis einschließlich Lph 3 finanziert ist.
g) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Es gilt die Antwort zu Frage 45 f.
46. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Sammelvereinbarung S-Bahn Tranche 1 für das Projekt „i2030“ bezüglich
Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) die beinhalteten Projekte (bitte auflisten),
b) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
e) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
f) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Projekt Lph NKU Planfeststellung
Werkstattanbindung (WA) Fredersdorf 3 Laut GVFG-Kriterien nicht
förderfähig
2027
WA Hennigsdorf 3 Laut GVFG-Kriterien nicht
förderfähig
2027
Nahverkehrstangente Wartenberg–Schönerlinder
Str. inkl. WA
2 NKI > 1 Nur bis Lph 2
finanziert
WA Waßmannsdorf 2 Laut GVFG-Kriterien nicht
förderfähig
2028
Abstell- und Behandlungsanlage (ABA)
Schönholz
3 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2028
ABA Südkreuz 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2029
Projekt Lph NKU Planfeststellung
ABA Lichterfelde West 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2029
ABA Bundesplatz 3 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2027
Zugbildungsanlage (ZBA) Tempelhof 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2029
Zweigleisigkeit Hoppegarten–Strausberg 2 In Bearbeitung Nur bis Lph 2
finanziert
c) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die geschätzten Gesamtkosten der SV S-Bahn Tranche 1 belaufen sich auf ca.
94,9 Mio. Euro.
d) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Alle förderfähigen Projekte werden der GVFG-Finanzierung zugeordnet.
g) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Alle Projekte sind derzeit nicht über die Lph 4 hinaus finanziert, daher sind
Inbetriebnahme-Termine offen.
h) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Alle Projekte der 1. Tranche sind Teil der Sammelvereinbarung
„Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes“, welche zwischen den
Ländern Berlin und Brandenburg sowie der DB AG im Februar 2021 gezeichnet
wurde.
47. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Sammelvereinbarung S-Bahn Tranche 2 für das Projekt „i2030“ bezüglich
Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) die beinhalteten Projekte (bitte auflisten),
b) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
e) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
f) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Projekt Lph NKU Planfeststellung
ABA Beusselstraße/Westhafen 4 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2026
Zweigleisiger Ausbau Buch–Bernau 2 In Bearbeitung 2032
ABA Frohnau 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2028
Umwandlung Hp Westkreuz (Ringbahn) in einen
Bahnhof
2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2031
Projekt Lph NKU Planfeststellung
ABA Waidmannslust 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2027
ABA Marzahn 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2028
ZBA Nordbahnhof 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
Nur bis Lph 2
finanziert
Dritte Bahnsteigkante Halensee 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2031
Dritte Bahnsteigkante Westend 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2032
Verkehrsstation Kamenzer Damm 1 NKI > 1 Nur bis Lph 2
finanziert
ABA Hundekehle 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
2028
c) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die geschätzten Gesamtkosten der SV S-Bahn Tranche 2 belaufen sich auf ca.
40,6 Mio. Euro.
d) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Alle förderfähigen Projekte werden der GVFG-Finanzierung zugeordnet.
g) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Alle Projekte sind derzeit nicht über die Lph 4 hinaus finanziert, daher sind
Inbetriebnahme-Termine offen.
h) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Alle Projekte der 2. Tranche sind Teil der Sammelvereinbarung
„Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes“, welche zwischen den
Ländern Berlin und Brandenburg, sowie der DB AG im Februar 2021 gezeichnet
wurde.
48. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Sammelvereinbarung S-Bahn Tranche 3 für das Projekt „i2030“ bezüglich
Kosten sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) die beinhalteten Projekte (bitte auflisten),
b) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
e) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
f) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Projekt Lph NKU Planfeststellung
Streckenausbau Frohnau–Oranienburg 2 NKI > 1 Nur bis Lph 2
finanziert
ABA Ahrensfelde 2 Förderfähigkeit nach GVFG
noch zu klären
Nur bis Lph 2
finanziert
Kapazitätserhöhung Ostring 2 offen Nur bis Lph 2
finanziert
Kapazitätserhöhung Südring 1 offen Nur bis Lph 2
finanziert
Kapazitätserhöhung Nordkreuz 1 offen Nur bis Lph 2
finanziert
Kapazitätserhöhung Ostkreuz–Erkner 1 offen Nur bis Lph 2
finanziert
c) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die geschätzten Gesamtkosten der SV S-Bahn Tranche 3 belaufen sich auf ca.
24,4 Mio. Euro.
d) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Alle förderfähigen Projekte werden der GVFG-Finanzierung zugeordnet.
g) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Alle Projekte sind derzeit nicht über die Lph 4 hinaus finanziert, daher sind
Inbetriebnahme-Termine offen.
h) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Alle Projekte der 3. Tranche sind Teil der Sammelvereinbarung
„Engpassbeseitigung und Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes“, welche zwischen den
Ländern Berlin und Brandenburg sowie der DB AG im Februar 2021 gezeichnet
wurde.
49. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben S 75
Wartenberg – Karower Kreuz für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten
sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) die beinhalteten Projekte (bitte auflisten),
Baustufe I (Bucher Straße bis Schönerlinder Straße inkl. Werkstattanbindung
und Anbindung an die Nord-Süd-Achse), Baustufe II (Wartenberg bis
Sellheimbrücke inkl. Blockverdichtung von Wartenberg bis Springpfuhl), Baustufe
III (Sellheimbrücke bis Bucher Straße inkl. Turmbahnhof Karower Kreuz).
b) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich aktuell in der Lph 2.
c) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die Finanzierung der Lph 1 bis 2; für Baustufe II bis Lph 4 ist gesichert;
Aussagen zu den Gesamtkosten können derzeit noch nicht getroffen werden.
d) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
Das Projekt wird durch GVFG- und Landesmittel finanziert.
e) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter Bewertung,
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird durch das Land Berlin erstellt.
f) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Planfeststellungsbeschlüsse werden wie folgt angestrebt: Baustufe I – 2034,
Baustufe II – 2032, Baustufe III – 2036.
g) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Die Inbetriebnahmen erfolgen voraussichtlich ab Mitte der 2030er Jahre.
h) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Das Projekt ist Teil der Sammelvereinbarung „Engpassbeseitigung und
Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes“, welche zwischen den Ländern Berlin und
Brandenburg sowie der DB AG im Februar 2021 gezeichnet wurde.
50. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei der Errichtung des
Turmbahnhofs Karower Kreuz bezüglich Kosten sowie Zeitplan,
insbesondere bezogen auf
Nach Angaben der DB AG liegt jeweils der folgende Stand vor:
a) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
Das Projekt befindet sich aktuell in der Lph 2.
b) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
Die Finanzierung der Lph 1 bis 2 ist gesichert; Aussagen zu den Gesamtkosten
können derzeit noch nicht getroffen werden.
c) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
Der Planfeststellungsbeschluss ist angestrebt für 2036.
d) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich 2040.
e) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Das Projekt ist Teil der Sammelvereinbarung „Engpassbeseitigung und
Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes“, welche zwischen den Ländern Berlin und
Brandenburg, sowie der DB AG im Februar 2021 gezeichnet wurde.
51. Was ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei dem Vorhaben
Betriebsstabilisierung Ringbahn für das Projekt „i2030“ bezüglich Kosten
sowie Zeitplan, insbesondere bezogen auf
a) die beinhalteten Projekte (bitte auflisten),
b) den aktuellen Planungsstand (bitte Leistungsphase angeben),
c) die aktuell geschätzten Gesamtkosten (bitte auch nach Anteilen der
Finanzierung der Projektpartner aufgliedern),
d) die Zuordnung des Projekts in die Förderungskategorie (BVWP,
GVFG etc.),
e) die Wirtschaftlichkeit des Projekts gemäß Standardisierter
Bewertung,
f) den Termin der Planfeststellung des Vorhabens,
g) die aktuell geplante Inbetriebnahme, und
h) die ggf. unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen (bitte jeweils
mit Datum, beteiligten Akteuren sowie jeweiliger Finanzierungshöhe
auflisten; für die Gesamtfrage ggf. in Unterprojekte aufteilen, sofern
sich die zeitlichen Inbetriebnahmen unterscheiden)?
Nach Auskunft der DB AG gibt es unter i2030 kein Projekt, das diesen Titel
trägt. Wesentliche Elemente mit Bezug zur Ringbahn sind in der
Sammelvereinbarung S-Bahn, Tranche 3 enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 48 verwiesen.
52. Was ist das Ergebnis für die Machbarkeit von Express-S-Bahnen, und auf
welchen Strecken soll dieses Modell angewendet werden (bitte angeben,
welche Infrastruktur dafür erforderlich ist)?
Nach Auskunft der DB AG ist die Prüfung der technischen Machbarkeit noch
in Bearbeitung. Die Umsetzung eines Expresszugkonzeptes soll im Korridor
Westkreuz–Spandau–Falkensee / Falkenseer Chaussee Anwendung finden.
53. Was ist das Ergebnis bei der Betrachtung von Bau- und Störungsfällen
für die Aufrechterhaltung des 10-min-Takts der S-Bahn in Berlin, und
welche Infrastrukturmaßnahmen wurden abgeleitet (bitte auch
Planungsstand sowie Finanzierungsquellen angeben)?
Nach Auskunft der DB AG wurde eine fahrplanerische Bewertung der Strecken
innerhalb der Grenzen der Ringbahn durchgeführt und untersucht, welche
zusätzliche Infrastruktur benötigt wird, um bei eingleisiger Betriebsführung einen
10-min-Takt zu ermöglichen. Daran schließend wurde mit der Bewertung der
Umsetzbarkeit begonnen:
– Trapez westlich Zoologischer Garten – technische Umsetzbarkeit nicht
gegeben, daher Maßnahmen verworfen
– Trapez westlich Hauptbahnhof – Projektstand siehe Antwort zu Frage 45
– Trapez östlich Gesundbrunnen – aktuell Lph 0/1
– Trapez westlich Greifswalder Str. – aktuell Lph 0/1
– Trapez nördlich Frankfurter Allee – Umsetzung im Zusammenhang EÜ
Gürtelstr.
– Trapez nördlich Sonnenallee – steht in Konkurrenz zu Trapez südlich
Treptower Park (Ziel: Resilienz operativer Betriebsführung)
– Trapez Treptower Park – aktuell Lph 0/1
– Trapez westlich Hermannstraße – aktuell Lph 0/1
– Trapez nordwestlich Hohenzollerndamm – aktuell Lph 0/1
– Trapez nördlich Westkreuz – steht in Konkurrenz zu möglicher 3.
Bahnsteigkante Messe Nord, daher aktuell bis Entscheidung zur 3.
Bahnsteigkante kein Projektaufsatz
– Dreigleisiger Bf Jungfernheide (wird im Projekt Siemensbahn realisiert)
– Dreigleisiger Bf Westhafen (wird im Projekt Siemensbahn realisiert).
– Wv südlich Bornholmer Str. – aktuell Lph 0/1
– Trapez nördlich Humboldthain – aktuell Lph 2 (steht im Zusammenhang
mit Zugbildungsanlage Nordbahnhof – Projektstopp)
– Trapez zwischen Friedrichstraße und Brandenburger Tor (wird im Zuge S21
2. BA realisiert)
– Trapez nördlich Yorckstraße (Großgörschenstr.) (wird im Zuge S21 BA 3a
realisiert).
54. Wird im Rahmen der Überarbeitung des Deutschlandtakts eine
Reaktivierung der Nordbahn erwähnt bzw. untersucht, welches Angebot ist
daraufhin geplant, und welche möglichen Halte werden untersucht (bitte
alle notwendigen Infrastrukturmaßnahmen aufführen)?
Die Fortschreibung des Zielfahrplans soll vsl. Mitte 2026 abgeschlossen sein..
55. Welche weiteren Infrastrukturmaßnahmen neben den genannten
Projekten von „i2030“ sind im Bereich der Metropole Berlin vorgesehen?
Neben den Projekten von „i2030“ sind im Bereich der Metropole Berlin
nachstehende Infrastrukturvorhaben des Schienenpersonennahverkehrs im aktuellen
GVFG-Bundeprogramm 2025 – 2029 enthalten:
• S-Bahn, S 21
• S-Bahn, Bahnhof Ostkreuz
• S-Bahn, Lückenschluss (Lichtenrade)–Blankenfelde, Bf Blankenfelde.
56. Wie soll durch „i2030“ und weitere Maßnahmen im Raum Berlin der
Bezirk Berlin-Reinickendorf an den Regionalverkehr angebunden werden?
Die DB AG begleitet die Aktivitäten zur Einbindung der Heidekrautbahn nach
Berlin Gesundbrunnen. Weitere Projekte bestehen im Raum Reinickendorf
nicht.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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