Stand des Ausbaus der Ostbahn Berlin Müncheberg (- Kostrzyn nad Odrą) und ihre Bedeutung als Projekt zur Stärkung der Resilienz im Bahnverkehr in Mitteleuropa (Antwort zu Drs. 21/6437)
Text
Stand des Ausbaus der Ostbahn Berlin Müncheberg (- Kostrzyn nad Odrą) und ihre Bedeutung als Projekt zur Stärkung der Resilienz im Bahnverkehr in Mitteleuropa (Antwort zu Drs. 21/6437)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6676
21. Wahlperiode 24.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Michael Kellner, Tarek
Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6437 –
Stand des Ausbaus der Ostbahn Berlin Müncheberg (– Kostrzyn nad Odrą)
und ihre Bedeutung als Projekt zur Stärkung der Resilienz im Bahnverkehr in
Mitteleuropa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ostbahn ist eine aktuell eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke. Sie
weist das Potenzial auf, eine zweite bedeutende Achse für den Güter- und
Personenverkehr parallel zur bereits elektrifizierten zweigleisigen Bahnstrecken
Berlin – Frankfurt (Oder) – Rzepin zu werden. Insbesondere bei der absehbar
hohen Auslastung dieser Strecke benötigt es aus Sicht der Fragestellenden
eine zweite elektrifizierte leistungsfähige parallele grenzüberschreitende
Bahnstrecke. Dazu kommen eine hohe Bedeutung für den Regionalverkehr
und absehbare Notwendigkeiten zur Taktverdichtung. Der Bundestag hatte in
der 20. Wahlperiode im Rahmen des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes
die Aufnahme der Ostbahn als Ausbaustrecke (ABS) Berlin – Müncheberg –
Grenze D/PL in den potenziellen Bedarf beschlossen. Bei positivem Nutzen-
Kosten-Verhältnis ist ein Aufstieg in den vordringlichen Bedarf möglich.
Nach Ansicht der Fragestellenden steigt die Bedeutung der Strecke angesichts
der notwendigen Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Mittel- und Osteuropas.
In Spannungsfällen ist eine redundante Schieneninfrastruktur elementar für
die glaubhafte Abschreckung möglicher Bedrohungen. Die polnische Seite hat
die Fortführung der Strecke auf ihrem Staatsgebiet zweigleisig ausgebaut, die
Elektrifizierung wird aktuell durchgeführt. Erneut droht der Fahrdraht an der
deutschen Grenze zu enden.
1. Welche konkreten Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Entwicklung bzw. zum Ausbau der Ostbahn bis zum Jahr 2036 geplant,
und mit welchen Mitteln sollen diese realisiert werden?
3. Welche Planungsaufträge hat die Deutsche Bahn bisher zum Ausbau der
Strecke von welcher Seite erhalten?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 24. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche Finanzierungsvereinbarungen in welcher Höhe sind für Planung
bzw. Baumaßnahmen entlang der Ostbahn beschlossen?
Die Fragen 1, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (DB AG) konnte nicht in der
gegebenen Frist eingeholt werden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Bundesländer Berlin und
Brandenburg den Beginn der Planung gemäß Leistungsphase 1 HOAI
(Grundlagenermittlung) beim Vorhabenträger DB InfraGO AG beauftragt. Details der
Vereinbarung sind dem Bund nicht bekannt.
Der Bund ist gerne bereit zu prüfen, ob eine anteilige finanzielle Beteiligung
des Bundes an einem Ausbau der Strecke für den Nahverkehr im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) möglich ist. Über das
GVFG-Bundesprogramm könnten bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen bis
zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch den Bund finanziert
werden. Die Oderbrücke bei Küstrin wurde vorsorglich bereits für eine
nachträgliche Elektrifizierung dimensioniert, der Bund beteiligte sich an den Kosten.
2. Liegt die Bahnstrecke im militärischen Eisenbahn-Grundnetz, und ist
eine Aufnahme geplant?
Für militärische Transporte auf europäischer Ebene ist das vom Rat am 26. Juni
2023 und 23. Oktober 2023 gebilligte europäische militärische Verkehrsnetz
relevant. Die Strecke Berlin–Küstrin ist darin nicht enthalten.
Das Militäreisenbahngrundnetz (MEGN) wird derzeit zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr (BMV), dem Bundesministerium der Verteidigung und
der DB AG erarbeitet. Inwiefern eine Aufnahme geplant ist, kann nicht
beantwortet werden.
5. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt Einzelplan 14 Verteidigung sind
für Planung und Bau von Maßnahmen entlang der Ostbahn vorgesehen?
Derzeit sind keine Mittel aus dem Bundeshaushalt Einzelplan 14 für Planung
und Bau von Maßnahmen entlang der Ostbahn vorgesehen.
6. Welche EU-Fördermittel sind für Planung und Bau der Strecke
vorgesehen?
Das einschlägige Förderinstrument der EU für Verkehrsinfrastrukturen ist die
Connecting Europe Facility (CEF). Es ist grundsätzlich nicht möglich, für ein
bestimmtes Projekt vorab Fördermittel aus der CEF zu bestimmen. Die CEF-
Fördermittel können nur beantragt werden, wenn die EU einen entsprechenden
Förderaufruf veröffentlicht. Die im Rahmen eines solchen Förderaufrufs
gestellten Förderantrage stehen zueinander im Wettbewerb. Die CEF-
Förderaufrufe sind regelmäßig mehrfach überzeichnet. In der Folge erhalten viele
grundsätzlich förderfähige Anträge keinen Zuschlag. Für nicht zum TEN-V
gehörende Verkehrsinfrastrukturen, wie die Ostbahn, können keine CEF-Förderanträge
gestellt werden. Ob es neben der CEF ggf. weitere EU-Förderinstrumente gibt,
über die seitens der Länder oder der DB InfraGO AG aus diesen
Förderinstrumenten EU-Mittel geplant oder beantragt wurden ist dem BMV nicht bekannt.
7. Welche konkreten Voraussetzungen müssten aus Sicht der
Bundesregierung erfüllt sein, damit die Ostbahn vom potenziellen Bedarf in den
vordringlichen Bedarf aufsteigen kann?
8. Erfolgte eine Bewertung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der Ostbahn
im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung, und wenn nein, warum nicht?
9. Sofern eine Bewertung bereits erfolgt ist, was ist das Ergebnis der
Nutzen-Kosten-Bewertung?
10. Sofern keine Bewertung bisher erfolgte, bis wann ist mit einer
Berechnung der Nutzen-Kosten-Bewertung zu rechnen?
11. Welche Bedeutung hat Resilienz, z. B. als Ausweichstrecke, bei der
Bewertung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses?
12. Welche konkreten Gründe sprechen gegen eine Priorisierung der
Ostbahn, obwohl die Strecke eine Ausweichfunktion für den hochbelasteten
Korridor Berlin – Frankfurt (Oder) – Rzepin übernehmen könnte?
16. Welche Rolle spielt die bereits laufende Elektrifizierung und
Modernisierung der Strecke auf polnischer Seite bei der Bewertung des deutschen
Streckenabschnitts?
17. Wie hoch ist der monetär bewertete Nutzen der Strecke als
Ausweichstrecke?
18. Inwieweit wurde bei einer möglichen Planung des Ausbaus der Strecke
berücksichtigt, dass die Stecke auf polnischer Seite bereits in die
TEN-T(Transeuropäisches Verkehrsnetz)-Planung aufgenommen worden
ist und die Elektrifizierung durchgeführt wird?
Die Fragen 7 bis 12 und 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Das Vorhaben „ABS Berlin–Müncheberg–Grenze D/PL“ (Ostbahn) befindet
sich im „Potenziellen Bedarf“ des Bedarfsplans für Bundesschienenwege.
Für einen Aufstieg in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ bedarf es einer
positiven volkswirtschaftlichen Bewertung nach BVWP-Methodik. Diese kann
durchgeführt werden, sofern eine ausreichende Nachfrage gemäß der geltenden
Verkehrsprognose des Bundes im Schienenpersonenfern- und -güterverkehr
gegeben ist. Sowohl i. R. d. Aufstellung des BVWP 2030, als auch auf Basis der
für die Bedarfsplanüberprüfung erstellten Verkehrsprognose 2040 besteht keine
ausreichende Nachfrage in diesen Segmenten. Die erwarteten Verkehrsmengen
können mit den im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans enthaltenen
Vorhaben umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Bewertung gemäß
BVWP-Methodik aufgrund der fehlenden Aussicht auf einen Nachweis der
gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit bisher nicht zielführend und daher
derzeit auch nicht vorgesehen. Aktuell werden im Rahmen der BVWP-
Bewertungen mit Ausnahme der aus der verkehrlichen Belastungssituation
hervorgehenden Störungen, keine Resilienzwirkungen bewertet.
Die Bedarfsplanüberprüfung von 2024 wurde auf Gesamtplanebene
durchgeführt, es wurden keine Einzelvorhaben geprüft. Die erfolgten bzw. geplanten
Infrastrukturmaßnahmen auf dem polnischen Schienennetz wurden im Rahmen
der Umlegungen der Eisenbahnverkehrsprognose unterstellt.
13. Hält die Bundesregierung die derzeitige starke Konzentration des
Verkehrs Richtung Polen auf den Korridor über Frankfurt (Oder) aus
sicherheitspolitischer Sicht für ausreichend resilient?
14. Wie wird aus sicherheitspolitischer Sicht die Überlegung der DB
InfraGO bewertet, die Bahnstrecke Berlin Ostbahnhof – Frankfurt (Oder)
für neun Monate vollständig zu sperren (vgl. www.rbb24.de/panorama/b
eitrag/2026/05/frankfurt-oder-fuerstenwalde-berlin-re1-vollsperrung-kriti
k-verkehr-mobilitaet.html)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Stellungnahme der DB AG konnte nicht in der gegebenen Frist eingeholt
werden.
Hinsichtlich Schieneninfrastruktur stützt sich die Bundeswehr in enger
Abstimmung mit dem BMV grundsätzlich auf das in Erarbeitung befindliche
Militäreisenbahngrundnetz (MEGN) ab. Für Transporte Richtung Osten stehen mehrere
leistungsfähige Verbindungen zur Verfügung.
15. Wird die sicherheitspolitische Relevanz einer Eisenbahnstrecke bei der
Einstufung im Bundesverkehrswegeplan systematisch berücksichtigt,
und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 3. August 2016 vom
Bundeskabinett beschlossen. Die Frage einer zukünftigen möglichen Berücksichtigung
der sicherheitspolitischen Relevanz erwogener Aus- und Neubauvorhaben in
den Verfahren und/oder Methoden der Bundesverkehrswegeplanung stellt sich
erst im Zuge der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans.
19. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission
für eine nachträgliche Aufnahme der deutschen Ostbahn in das TEN-T-
Kernnetz beziehungsweise das TEN-T-Netz eingesetzt, und wenn nein,
warum nicht?
Welche Verkehrsinfrastrukturen zum TEN-V gehören, ist über Karten im
Anhang der TEN-V-Verordnung festgelegt. Karten der TEN-V-Verordnung können
durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission geändert werden. Inhaltlich
sind solche Änderungen im Wesentlichen auf bestimmte Verkehrsknoten
beschränkt, z. B. die Einstufung von Häfen. In Bezug auf Eisenbahnstrecken
hingegen darf auch die EU-Kommission keine Änderungen vornehmen, die über
die Konkretisierung von Trassenführungen im Ergebnis von
Planfeststellungsbeschlüssen hinausgehen, vgl. Verordnung (EU) 2024/1679 Artikel 58 Absatz 1
Buchstabe g. Über den Rahmen delegierter Rechtsakte hinausgehende
Änderungen können erst mit der nächsten Revision der TEN-V-Verordnung erfolgen.
Diese ist für Ende 2033 vorgesehen, vgl. Verordnung (EU) 2024/1679
Artikel 63.
20. Welche Erwartungen hat die polnische Regierung gegenüber der
deutschen Bundesregierung zum Ausbau beziehungsweise zur Bedeutung der
Strecke vorgebracht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es auf polnischer Seite Überlegungen,
im Zuge des geplanten Hochgeschwindigkeitsnetzes zum Großflughafen „Port
Polska“ (ehemals CPK) die bereits in Planung befindliche sogenannte „Y-
Trasse“ zwischen Warszawa und Wroclaw/Poznan über Poznan hinaus nach
Gorzow Wielkopolski zu verlängern. Von Gorzow könnte ein Ast nach Szczecin
und ein anderer über die Ostbahn nach Berlin führen.
21. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2021 mit der
Europäischen Kommission, der polnischen Regierung und dem Land
Brandenburg zur europäischen Einordnung und Finanzierung der Ostbahn
geführt?
Mit der Europäischen Kommission wurden keine diesbezüglichen Gespräche
geführt.
Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit dem Land Brandenburg
zu unterschiedlichen Anlässen. Dabei wurde seitens des Landes auch der
Ausbau der Ostbahn thematisiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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