Zukunft, Weiterbetrieb und Infrastruktur des RE1 in Berlin-Brandenburg
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Zukunft, Weiterbetrieb und Infrastruktur des RE1 in Berlin-Brandenburg
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8085
21. Wahlperiode 21.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano,
David Schliesing, Isabelle Vandre, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Zukunft, Weiterbetrieb und Infrastruktur des Regionalexpresses RE1 in Berlin-
Brandenburg
Der Regionalexpress RE1 ist eine der wichtigsten Pendler- und
Wirtschaftsachsen in Berlin-Brandenburg. Vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte über
Überlegungen der Deutschen Bahn (DB) InfraGO AG zur vorübergehenden
oder teilweisen Einstellung des Zugangebots steht die Verlässlichkeit der Trasse
infrage (www.berliner-zeitung.de/article/regionalexpress-re1-vor-dem-aus-dan
n-wird-die-linie-mehr-oder-weniger-eingestellt-10251911). Während rund
59 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln des Landes Brandenburg in den Neubau
des Bahnhofs Fangschleuse (Tesla) fließen (www.moz.de/lokales/erkner/tesla-g
ruenheide-eurocity-halt-am-neuen-bahnhof-fangschleuse-kommt-er-7823538
3.html), drohen auf derselben Hauptachse kapazitätsmindernde Baustellen, für
Land und Eisenbahnverkehrsunternehmen unkompensierte Mehrkosten für
Schienenersatzverkehre, steigende Trassenpreise sowie erhebliche
Verzögerungen beim Ausbau für achtteilige Züge.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die DB InfraGO AG gegenüber der Bundesregierung bzw.
dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) Überlegungen oder
baubetriebliche Szenarien, die eine teilweise oder vorübergehende Aufgabe
bzw. faktische Einstellung des Betriebes auf Abschnitten der RE1‑Trasse
im Raum stehen lassen?
2. Welche konkreten wirtschaftlichen Faktoren (wie beispielsweise
Sanierungskosten, betriebliche Verluste oder Wirtschaftlichkeitsschwellen)
sowie bauseitigen Gründe (wie der bauliche Zustand von Stellwerken,
Brücken und Oberbau) führt die DB InfraGO AG für derartige Erwägungen
an?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit und
Verhältnismäßigkeit, den Bahnhof Fangschleuse („Teslabahnhof“) mit ca. 59 Mio. Euro
an öffentlichen Mitteln des Landes Brandenburg auszubauen, wenn
zeitgleich durch baubedingte Einschränkungen, Kapazitätsreduzierungen oder
Erwägungen zur Streckeneinstellung auf der RE1-Trasse die tatsächliche
Anbindung und Nutzbarkeit dieses Standorts entfällt oder massiv
entwertet wird?
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden einer
Diskrepanz zwischen dem Ausbau des Großbahnhofs Fangschleuse für
künftig 16 000 Fahrgäste täglich und der zeitgleichen zwischenzeitlichen
Einschränkung bzw. Lahmlegung der zugrunde liegenden RE1-Hauptachse,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, liegen dem nach Ansicht der
Bundesregierung Fehlplanungen oder mangelnde Abstimmungen zwischen
dem BMV und der DB InfraGO AG zugrunde, und wenn ja, welche?
5. Wie bewertet die Bundesregierung das wirtschaftliche Risiko für
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf der RE1-Trasse durch
unverschuldete baubedingte Ausfälle und Schienenersatzverkehre (SEV)?
6. Plant die Bundesregierung oder die DB AG, den betroffenen EVU die
Mehrkosten sowie Einnahmeausfälle im Zuge der Baumaßnahmen
vollständig zu erstatten und somit drohende Abbestellungen oder
Leistungseinschränkungen abzuwenden, wenn ja, welchem, und wenn nein, warum
nicht?
7. Inwiefern beabsichtigt das BMV, bei der Regulierung der Trassen- und
Stationspreise eine temporäre Absenkung oder Aussetzung von Entgelten
auf stark baustellenbelasteten Abschnitten der RE1-Strecke
durchzusetzen?
8. Welche gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Anpassungen zieht die
Bundesregierung in Betracht, um Trassenpreise an die tatsächliche
Qualität und Verfügbarkeit der Schieneninfrastruktur zu koppeln?
9. Welches konkrete Zugangebot (Anzahl der Fahrten pro Stunde und
Richtung) garantiert die DB InfraGO AG für den RE1 während der
anstehenden Teil- und eingleisigen Sperrungen im überarbeiteten Bauzeitenplan?
10. Welche Kapazitäten stehen für den Berufs- und Schülerverkehr in den
Hauptverkehrszeiten während der Bauphasen zur Verfügung, und wie
wird eine Überlastung des verbleibenden Schienen- sowie Ersatzverkehrs
verhindert?
11. Welche Übergangslösungen (wie beispielsweise die Zulassung einer
selektiven Türsteuerung) genehmigt der Bund bzw. das Eisenbahn-
Bundesamt, damit kurzfristig längere Züge an zu kurzen Bahnsteigen
halten und Kapazitätsengpässe abgedämpft werden können?
12. Werden die Bahnsteige entlang der RE1-Trasse zwingend während der
anstehenden Streckensperrungen verlängert, um erneute Folgesperrungen für
diese Infrastrukturmaßnahmen zu verhindern, und wenn nein, warum
nicht?
13. Bis zu welchem konkreten Datum schließt die DB InfraGO AG die
Ausbaustufen 2 und 3 verbindlich ab, um die infrastrukturellen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Betreiber Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
(ODEG) durchgehend achtteilige Züge einsetzen kann?
14. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko eines Kollapses des
Schienenersatzverkehrs auf der RE1-Achse aufgrund des bundesweiten
Mangels an Bussen und Busfahrern?
15. Werden seitens des Bundes oder der DB AG koordinierende Notfall- oder
Reservekapazitäten bereitgestellt, um Engpässe beim Ersatzverkehr
abzufangen?
16. Welche verbindlichen Absprachen wurden zwischen dem BMV, der
DB InfraGO AG, den Ländern Berlin und Brandenburg sowie den
betroffenen Industrieansiedlungen (u. a. Industriestandort Eisenhüttenstadt,
Tesla in Fangschleuse) zur Aufrechterhaltung des Güter- und Pendlerverkehrs
getroffen?
17. In welchem Umfang stehen Umleitungsstrecken für den Güterverkehr zur
Verfügung, und wie wird verhindert, dass der Güterverkehr auf die Straße
verlagert werden muss?
Berlin, den 11. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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