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Zukunft, Weiterbetrieb und Infrastruktur des RE1 in Berlin-Brandenburg

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8085 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zukunft, Weiterbetrieb und Infrastruktur des RE1 in Berlin-Brandenburg Deutscher Bundestag Drucksache 21/8085 21. Wahlperiode 21.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Isabelle Vandre, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Zukunft, Weiterbetrieb und Infrastruktur des Regionalexpresses RE1 in Berlin- Brandenburg Der Regionalexpress RE1 ist eine der wichtigsten Pendler- und Wirtschaftsachsen in Berlin-Brandenburg. Vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte über Überlegungen der Deutschen Bahn (DB) InfraGO AG zur vorübergehenden oder teilweisen Einstellung des Zugangebots steht die Verlässlichkeit der Trasse infrage (www.berliner-zeitung.de/article/regionalexpress-re1-vor-dem-aus-dan n-wird-die-linie-mehr-oder-weniger-eingestellt-10251911). Während rund 59 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln des Landes Brandenburg in den Neubau des Bahnhofs Fangschleuse (Tesla) fließen (www.moz.de/lokales/erkner/tesla-g ruenheide-eurocity-halt-am-neuen-bahnhof-fangschleuse-kommt-er-7823538 3.html), drohen auf derselben Hauptachse kapazitätsmindernde Baustellen, für Land und Eisenbahnverkehrsunternehmen unkompensierte Mehrkosten für Schienenersatzverkehre, steigende Trassenpreise sowie erhebliche Verzögerungen beim Ausbau für achtteilige Züge. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie begründet die DB InfraGO AG gegenüber der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) Überlegungen oder baubetriebliche Szenarien, die eine teilweise oder vorübergehende Aufgabe bzw. faktische Einstellung des Betriebes auf Abschnitten der RE1‑Trasse im Raum stehen lassen?  2. Welche konkreten wirtschaftlichen Faktoren (wie beispielsweise Sanierungskosten, betriebliche Verluste oder Wirtschaftlichkeitsschwellen) sowie bauseitigen Gründe (wie der bauliche Zustand von Stellwerken, Brücken und Oberbau) führt die DB InfraGO AG für derartige Erwägungen an?  3. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit, den Bahnhof Fangschleuse („Teslabahnhof“) mit ca. 59 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln des Landes Brandenburg auszubauen, wenn zeitgleich durch baubedingte Einschränkungen, Kapazitätsreduzierungen oder Erwägungen zur Streckeneinstellung auf der RE1-Trasse die tatsächliche Anbindung und Nutzbarkeit dieses Standorts entfällt oder massiv entwertet wird?  4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden einer Diskrepanz zwischen dem Ausbau des Großbahnhofs Fangschleuse für künftig 16 000 Fahrgäste täglich und der zeitgleichen zwischenzeitlichen Einschränkung bzw. Lahmlegung der zugrunde liegenden RE1-Hauptachse, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, liegen dem nach Ansicht der Bundesregierung Fehlplanungen oder mangelnde Abstimmungen zwischen dem BMV und der DB InfraGO AG zugrunde, und wenn ja, welche?  5. Wie bewertet die Bundesregierung das wirtschaftliche Risiko für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf der RE1-Trasse durch unverschuldete baubedingte Ausfälle und Schienenersatzverkehre (SEV)?  6. Plant die Bundesregierung oder die DB AG, den betroffenen EVU die Mehrkosten sowie Einnahmeausfälle im Zuge der Baumaßnahmen vollständig zu erstatten und somit drohende Abbestellungen oder Leistungseinschränkungen abzuwenden, wenn ja, welchem, und wenn nein, warum nicht?  7. Inwiefern beabsichtigt das BMV, bei der Regulierung der Trassen- und Stationspreise eine temporäre Absenkung oder Aussetzung von Entgelten auf stark baustellenbelasteten Abschnitten der RE1-Strecke durchzusetzen?  8. Welche gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Anpassungen zieht die Bundesregierung in Betracht, um Trassenpreise an die tatsächliche Qualität und Verfügbarkeit der Schieneninfrastruktur zu koppeln?  9. Welches konkrete Zugangebot (Anzahl der Fahrten pro Stunde und Richtung) garantiert die DB InfraGO AG für den RE1 während der anstehenden Teil- und eingleisigen Sperrungen im überarbeiteten Bauzeitenplan? 10. Welche Kapazitäten stehen für den Berufs- und Schülerverkehr in den Hauptverkehrszeiten während der Bauphasen zur Verfügung, und wie wird eine Überlastung des verbleibenden Schienen- sowie Ersatzverkehrs verhindert? 11. Welche Übergangslösungen (wie beispielsweise die Zulassung einer selektiven Türsteuerung) genehmigt der Bund bzw. das Eisenbahn- Bundesamt, damit kurzfristig längere Züge an zu kurzen Bahnsteigen halten und Kapazitätsengpässe abgedämpft werden können? 12. Werden die Bahnsteige entlang der RE1-Trasse zwingend während der anstehenden Streckensperrungen verlängert, um erneute Folgesperrungen für diese Infrastrukturmaßnahmen zu verhindern, und wenn nein, warum nicht? 13. Bis zu welchem konkreten Datum schließt die DB InfraGO AG die Ausbaustufen 2 und 3 verbindlich ab, um die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Betreiber Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) durchgehend achtteilige Züge einsetzen kann? 14. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko eines Kollapses des Schienenersatzverkehrs auf der RE1-Achse aufgrund des bundesweiten Mangels an Bussen und Busfahrern? 15. Werden seitens des Bundes oder der DB AG koordinierende Notfall- oder Reservekapazitäten bereitgestellt, um Engpässe beim Ersatzverkehr abzufangen? 16. Welche verbindlichen Absprachen wurden zwischen dem BMV, der DB InfraGO AG, den Ländern Berlin und Brandenburg sowie den betroffenen Industrieansiedlungen (u. a. Industriestandort Eisenhüttenstadt, Tesla in Fangschleuse) zur Aufrechterhaltung des Güter- und Pendlerverkehrs getroffen? 17. In welchem Umfang stehen Umleitungsstrecken für den Güterverkehr zur Verfügung, und wie wird verhindert, dass der Güterverkehr auf die Straße verlagert werden muss? Berlin, den 11. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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