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Bewährte Praxis im Weinbau erhalten - Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2042 · Antrag · Original ↗

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Bewährte Praxis im Weinbau erhalten - Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2042 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dario Seifert und der Fraktion der AfD Bewährte Praxis im Weinbau erhalten – Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Kalium- und Natriumhydrogencarbonat, auch bekannt als Backtriebmittel oder Backpulver, haben sich insbesondere im Weinbau als wirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Grundstoffe im Pflanzenschutz bewährt (https://moderner-land- wirt.de/backpulver-als-grundstoff-verboten/). Aufgrund regulatorischer Änderungen sind diese Substanzen in Deutschland nicht mehr als Grundstoffe zugelassen, während sie in anderen EU-Mitgliedstaaten weiterhin verwendet werden dürfen. Diese Entwicklung gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere ökologisch wirtschaftender Betriebe und zwingt viele dazu, auf kostenintensivere Alternativen mit identischem Wirkstoff auszuweichen. Der Deutsche Bundestag ist daher gefordert, dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken und sich für eine praxisnahe und wettbewerbsfaire Lösung im Sinne der Landwirte einzusetzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden; 2. dafür Sorge zu tragen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt werden; 3. auf nationaler Ebene sicherzustellen, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch die ungleiche Behandlung dieser Substanzen innerhalb der EU beseitigt werden; 4. Übergangsregelungen für bereits eingekaufte und gelagerte Produkte zu prüfen und die Anwendung bis zur Klärung auf europäischer Ebene zu ermöglichen. Berlin, den 7. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat, Hauptbestandteile von herkömmlichem Backpulver, sind bislang in Deutschland und Österreich erfolgreich als sogenannte „Grundstoffe“ im Pflanzenschutz eingesetzt worden, insbesondere im ökologischen und integrierten Weinbau zur Bekämpfung pilzlicher Krankheiten wie Echtem Mehltau. Diese Anwendung war kostengünstig, umweltfreundlich, rückstandsfrei und bewährt. Mit Wirkung zum April 2025 sind diese Substanzen in Deutschland und Österreich nicht mehr als Grundstoffe zugelassen, während andere EU-Mitgliedstaaten weiterhin auf diese Möglichkeit zurückgreifen können. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die betroffenen Betriebe, insbesondere im ökologischen Landbau. Zugleich müssen Winzer auf zugelassene Pflanzenschutzmittel wie „NatriSan“ ausweichen, die denselben Wirkstoff enthalten, jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden sind. Für gelagerte Mengen existieren keine Aufbrauchfristen. Wirtschaftliche Schäden sind damit vielfach vorprogrammiert.1 Die Gründe für den Wegfall der Zulassung liegen nicht in einer Neubewertung der Sicherheit oder Umweltverträglichkeit, sondern in der nationalen Zulassung eines Produkts mit identischem Wirkstoff. Dies wirft grundsätzliche Fragen nach dem Umgang mit Grundstoffen, der Bürokratiebelastung sowie der Handhabung bewährter Anwendungen auf. Um eine wettbewerbsfähige, praxisnahe und ökologisch nachhaltige Landwirtschaft sicherzustellen, muss die Bundesregierung hier auf europäischer Ebene tätig werden. Es braucht dringend eine Rückkehr zur praxisgerechten und kosteneffizienten Zulassung dieser Stoffe als Grundstoffe. 1 www.topagrar.com/acker/news/eu-verbietet-backpulver-gegen-echten-mehltau-im-weinbau-b-20014475.html#:~:text=Backpulver%20 verliert%20seine%20EU%2DKlassifikation,genauso%2C%20kostet%20aber%20das%20Sechsfache.&text=Winzer%20in%20Europa%20 setzen%20seit,gegen%20%22Echten%20Mehltau%22%20ein Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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