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Bewährte Praxis im Weinbau erhalten - Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2042)

dip / drucksache 20.10.2025 · WP 21 · 21/2304 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Bewährte Praxis im Weinbau erhalten - Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2042) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2304 21. Wahlperiode 20.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2042 – Bewährte Praxis im Weinbau erhalten – Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen A. Problem Die Antragsteller legen dar, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat, bekannt als Backpulver, wirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Grundstoffe im Pflanzenschutz seien. Mit der Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels in Deutschland und Österreich, das Natriumhydrogencarbonat als Wirkstoff enthält, erlischt nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 seine Genehmigung als Grundstoff. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert werden, sich auf Ebene der EU dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden können. Zudem soll sie Sorge dafür tragen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt werden sowie Übergangsregelungen für die Anwendung bereits gekaufter und gelagerte Produkte prüfen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2042 abzulehnen. Berlin, den 15. Oktober 2025 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Artur Auernhammer Berichterstatter Bernd Schattner Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Harald Ebner Berichterstatter Marcel Bauer Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Bernd Schattner, Isabel Mackensen- Geis, Harald Ebner und Marcel Bauer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 den Antrag auf Drucksache 21/2042 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller erklären, dass sich Kalium- und Natriumhydrogencarbonat, auch bekannt als Backtriebmittel oder Backpulver, insbesondere im Weinbau als wirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Grundstoffe im Pflanzenschutz bewährt hätten. Aufgrund regulatorischer Änderungen seien diese Substanzen mit Wirkung zum April 2025 in Deutschland und Österreich nicht mehr als Grundstoffe zugelassen, während sie in anderen EU- Mitgliedstaaten weiterhin verwendet werden dürften. Für gelagerte Mengen existierten keine Aufbrauchfristen. Diese Entwicklung gefährde nach der Auffassung der Fraktion der AfD die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere ökologisch wirtschaftender Betriebe und zwinge viele dazu, auf zugelassene, aber teurere Pflanzenschutzmittel auszuweichen. Da die Gründe für den Wegfall der Zulassung nicht in einer Neubewertung der Sicherheit oder Umweltverträglichkeit lägen, sondern in der nationalen Zulassung eines Produkts mit identischem Wirkstoff, sei nach Auffassung der Antragsteller der Deutsche Bundestag gefordert, dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken und sich für eine wettbewerbsfähige, praxisnahe und ökologisch nachhaltige Landwirtschaft einzusetzen. Mit dem Antrag der Fraktion der AfD soll die Bundesregierung aufgefordert werden, 1. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden; 2. dafür Sorge zu tragen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt werden; 3. auf nationaler Ebene sicherzustellen, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch die ungleiche Behandlung dieser Substanzen innerhalb der EU beseitigt werden; 4. Übergangsregelungen für bereits eingekaufte und gelagerte Produkte zu prüfen und die Anwendung bis zur Klärung auf europäischer Ebene zu ermöglichen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 15. Sitzung am 15. Oktober 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2042 abzulehnen. Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2042 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2042 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, Backpulver sei ein hervorragendes Produkt im Pflanzenschutz. Es gebe aber auch ein Interesse daran, dass die eingesetzten Wirkstoffe einem bestimmten Reglement unterlägen. Die Fraktion begrüße, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene bereits dafür stark mache, dass Natriumhydrogenkarbonat als Grundstoff weiterhin erlaubt sei. Zudem brachte sie ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass sich die Fraktion der AfD nun den Kampf für die Bio-Landwirtschaft auf die Fahne schreibe. Davon abgesehen könne die aktuelle Krise im Weinbau nicht mit Backpulver gelöst werden, hier seien ganz andere Maßnahmen erforderlich. Die Fraktion der AfD hielt fest, dass die deutsche Landwirtschaft vor großen Herausforderungen stehe und insbesondere den Weinbauern ein immenser Umbruch bevorstehe. Für Regionen wie der südlichen Weinstraße werde vorausgesagt, dass 30 bis 40 Prozent der Betriebe in den nächsten zwei Jahren die Produktion einstellen müssten. Das Verbot der Verwendung von Natriumhydrogencarbonat aufgrund einer Patentanmeldung in Deutschland und Österreich sei ein Beispiel für die Überregulierung durch die EU, die den Landwirten das Leben schwer mache und eine finanzielle Mehrbelastung von durchschnittlich 5.000 Euro im Monat bedeute. Die Bundesregierung setze sich auf Ebene der EU für eine Rücknahme des Verbots ein, diese Bemühungen müssten aber bis zum Frühjahr zum Erfolg führen, wenn üblicherweise im Mai Pflanzenschutzmittel gegen den echten Mehltau gespritzt werden müssten. Die Fraktion der SPD merkte an, dass sie das Anliegen teile, Winzerinnen und Winzer benötigten kostengünstige, praxistaugliche und umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel. Für den ökologischen Weinbau sei das Thema sehr wichtig. Der Antrag der Fraktion der AfD sei allerding schon überholt, da sich die Bundesregierung auf EU- Ebene dafür einsetze, dass Natriumhydrogencarbonat weiterhin als Grundstoff eingesetzt werden dürfe. Dabei werde sie von einer Reihe anderer Mitgliedstaaten, u. a. Frankreich, Österreich oder Ungarn unterstützt. Ein Beschluss des Deutschen Bundestages sei nicht erforderlich, weil die Bundesregierung sich bereits dafür engagiere, praxisgerechte Lösungen für Winzerinnen und Winzer zu finden, die gleichermaßen rechtssicher und nachhaltig seien sowie die Wettbewerbsfähigkeit garantierten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass der zu Debatte stehende Sachverhalt nicht nur für ökologische wirtschaftende Weinbaubetriebe mehr als ärgerlich sei. Das Grundproblem sehe sie aber in der misslungenen Grundarchitektur der europäischen Pflanzenschutzmittelzulassung, die Pflanzenstärkungsmittel und Grundstoffe gegenüber anderen Stoffen ins Hintertreffen stelle und damit den ökologischen Landbau vor Schwierigkeiten. Im vorliegenden Fall hätte das entsprechende Unternehmen für seine Vorleistungen entschädigt werden sollen, anstatt ihr ein Patent auszustellen. Die Fraktion der AfD beklage laufend, dass chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nicht schnell genug zugelassen würden. Mit dem vorliegenden Antrag stelle sie sich gegen ihre eigene Position. Der Antrag könne daher nur als „Schaufensterantrag“ bewertet werden. Die Bundesregierung müsse auf eine Reform des Zulassungsverfahrens hinwirken und den Winzern andere Unterstützung zukommen lassen, z. B. bei der Neupflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten. Die Fraktion Die Linke sah eine Inkonsistenz beim Verhalten der AfD-Fraktion hin, die sich normalerweise für die Förderung des Wettbewerbs und das freie Unternehmertum stark mache. Mit dem vorliegenden Antrag werde diese Position nur verlassen, um sich den Bäuerinnen und Bauern anzubiedern. Das könne die Fraktion Die Linke nicht ernstnehmen. Die Bundesregierung wies ebenfalls auf die ergriffene Initiative hin, um Änderungen auf Ebene der EU anzustoßen. Im Sinne der Planungssicherheit für die Betroffenen solle es eine schnelle Lösung geben, die EU- Kommission habe aktuell vorgeschlagen, die kritisierte Regelung mit der anstehenden Omnibus-Verordnung zu ändern. Zur weiteren Unterstützung der Weinbaubetriebe arbeite die Bundesregierung bereits an guten Lösungen. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2042 abzulehnen. Berlin, den 15. Oktober 2025 Artur Auernhammer Berichterstatter Bernd Schattner Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Harald Ebner Berichterstatter Marcel Bauer Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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