Bewährte Praxis im Weinbau erhalten - Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2042)
Text
Bewährte Praxis im Weinbau erhalten - Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2042)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2304
21. Wahlperiode 20.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2042 –
Bewährte Praxis im Weinbau erhalten – Backpulver wieder als Grundstoff im
Pflanzenschutz zulassen
A. Problem
Die Antragsteller legen dar, dass Kaliumhydrogencarbonat und
Natriumhydrogencarbonat, bekannt als Backpulver, wirksame, kostengünstige und
umweltfreundliche Grundstoffe im Pflanzenschutz seien. Mit der Zulassung eines neuen
Pflanzenschutzmittels in Deutschland und Österreich, das
Natriumhydrogencarbonat als Wirkstoff enthält, erlischt nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr.
1107/2009 seine Genehmigung als Grundstoff.
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert werden, sich
auf Ebene der EU dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und
Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
zugelassen werden können. Zudem soll sie Sorge dafür tragen, dass deutsche
Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt
werden sowie Übergangsregelungen für die Anwendung bereits gekaufter und
gelagerte Produkte prüfen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2042 abzulehnen.
Berlin, den 15. Oktober 2025
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Bernd Schattner
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Harald Ebner
Berichterstatter
Marcel Bauer
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Bernd Schattner, Isabel Mackensen-
Geis, Harald Ebner und Marcel Bauer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 den Antrag auf Drucksache 21/2042
erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung
sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller erklären, dass sich Kalium- und Natriumhydrogencarbonat, auch bekannt als Backtriebmittel
oder Backpulver, insbesondere im Weinbau als wirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Grundstoffe im
Pflanzenschutz bewährt hätten. Aufgrund regulatorischer Änderungen seien diese Substanzen mit Wirkung zum
April 2025 in Deutschland und Österreich nicht mehr als Grundstoffe zugelassen, während sie in anderen EU-
Mitgliedstaaten weiterhin verwendet werden dürften. Für gelagerte Mengen existierten keine Aufbrauchfristen.
Diese Entwicklung gefährde nach der Auffassung der Fraktion der AfD die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere
ökologisch wirtschaftender Betriebe und zwinge viele dazu, auf zugelassene, aber teurere Pflanzenschutzmittel
auszuweichen. Da die Gründe für den Wegfall der Zulassung nicht in einer Neubewertung der Sicherheit oder
Umweltverträglichkeit lägen, sondern in der nationalen Zulassung eines Produkts mit identischem Wirkstoff, sei
nach Auffassung der Antragsteller der Deutsche Bundestag gefordert, dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken
und sich für eine wettbewerbsfähige, praxisnahe und ökologisch nachhaltige Landwirtschaft einzusetzen.
Mit dem Antrag der Fraktion der AfD soll die Bundesregierung aufgefordert werden,
1. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und
Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden;
2. dafür Sorge zu tragen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU
benachteiligt werden;
3. auf nationaler Ebene sicherzustellen, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch die ungleiche
Behandlung dieser Substanzen innerhalb der EU beseitigt werden;
4. Übergangsregelungen für bereits eingekaufte und gelagerte Produkte zu prüfen und die Anwendung bis zur
Klärung auf europäischer Ebene zu ermöglichen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 15. Sitzung am
15. Oktober 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2042
abzulehnen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 9. Sitzung am 15. Oktober 2025 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen
der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2042 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/2042 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, Backpulver sei ein hervorragendes Produkt im Pflanzenschutz. Es gebe
aber auch ein Interesse daran, dass die eingesetzten Wirkstoffe einem bestimmten Reglement unterlägen. Die
Fraktion begrüße, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene bereits dafür stark mache, dass
Natriumhydrogenkarbonat als Grundstoff weiterhin erlaubt sei. Zudem brachte sie ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass sich
die Fraktion der AfD nun den Kampf für die Bio-Landwirtschaft auf die Fahne schreibe. Davon abgesehen könne
die aktuelle Krise im Weinbau nicht mit Backpulver gelöst werden, hier seien ganz andere Maßnahmen
erforderlich.
Die Fraktion der AfD hielt fest, dass die deutsche Landwirtschaft vor großen Herausforderungen stehe und
insbesondere den Weinbauern ein immenser Umbruch bevorstehe. Für Regionen wie der südlichen Weinstraße
werde vorausgesagt, dass 30 bis 40 Prozent der Betriebe in den nächsten zwei Jahren die Produktion einstellen
müssten. Das Verbot der Verwendung von Natriumhydrogencarbonat aufgrund einer Patentanmeldung in
Deutschland und Österreich sei ein Beispiel für die Überregulierung durch die EU, die den Landwirten das Leben
schwer mache und eine finanzielle Mehrbelastung von durchschnittlich 5.000 Euro im Monat bedeute. Die
Bundesregierung setze sich auf Ebene der EU für eine Rücknahme des Verbots ein, diese Bemühungen müssten aber
bis zum Frühjahr zum Erfolg führen, wenn üblicherweise im Mai Pflanzenschutzmittel gegen den echten Mehltau
gespritzt werden müssten.
Die Fraktion der SPD merkte an, dass sie das Anliegen teile, Winzerinnen und Winzer benötigten
kostengünstige, praxistaugliche und umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel. Für den ökologischen Weinbau sei das Thema
sehr wichtig. Der Antrag der Fraktion der AfD sei allerding schon überholt, da sich die Bundesregierung auf EU-
Ebene dafür einsetze, dass Natriumhydrogencarbonat weiterhin als Grundstoff eingesetzt werden dürfe. Dabei
werde sie von einer Reihe anderer Mitgliedstaaten, u. a. Frankreich, Österreich oder Ungarn unterstützt. Ein
Beschluss des Deutschen Bundestages sei nicht erforderlich, weil die Bundesregierung sich bereits dafür engagiere,
praxisgerechte Lösungen für Winzerinnen und Winzer zu finden, die gleichermaßen rechtssicher und nachhaltig
seien sowie die Wettbewerbsfähigkeit garantierten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass der zu Debatte stehende Sachverhalt nicht nur für
ökologische wirtschaftende Weinbaubetriebe mehr als ärgerlich sei. Das Grundproblem sehe sie aber in der
misslungenen Grundarchitektur der europäischen Pflanzenschutzmittelzulassung, die Pflanzenstärkungsmittel und
Grundstoffe gegenüber anderen Stoffen ins Hintertreffen stelle und damit den ökologischen Landbau vor
Schwierigkeiten. Im vorliegenden Fall hätte das entsprechende Unternehmen für seine Vorleistungen entschädigt werden
sollen, anstatt ihr ein Patent auszustellen. Die Fraktion der AfD beklage laufend, dass chemisch-synthetische
Pflanzenschutzmittel nicht schnell genug zugelassen würden. Mit dem vorliegenden Antrag stelle sie sich gegen
ihre eigene Position. Der Antrag könne daher nur als „Schaufensterantrag“ bewertet werden. Die Bundesregierung
müsse auf eine Reform des Zulassungsverfahrens hinwirken und den Winzern andere Unterstützung zukommen
lassen, z. B. bei der Neupflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten.
Die Fraktion Die Linke sah eine Inkonsistenz beim Verhalten der AfD-Fraktion hin, die sich normalerweise
für die Förderung des Wettbewerbs und das freie Unternehmertum stark mache. Mit dem vorliegenden Antrag
werde diese Position nur verlassen, um sich den Bäuerinnen und Bauern anzubiedern. Das könne die Fraktion
Die Linke nicht ernstnehmen.
Die Bundesregierung wies ebenfalls auf die ergriffene Initiative hin, um Änderungen auf Ebene der EU
anzustoßen. Im Sinne der Planungssicherheit für die Betroffenen solle es eine schnelle Lösung geben, die EU-
Kommission habe aktuell vorgeschlagen, die kritisierte Regelung mit der anstehenden Omnibus-Verordnung zu
ändern. Zur weiteren Unterstützung der Weinbaubetriebe arbeite die Bundesregierung bereits an guten Lösungen.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2042 abzulehnen.
Berlin, den 15. Oktober 2025
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Bernd Schattner
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Harald Ebner
Berichterstatter
Marcel Bauer
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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