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Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten - Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2546 · Antrag · Original ↗

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Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten - Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2546 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dr. Ingo Hahn, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Dr. Paul Schmidt, Otto Strauß, Martina Uhr, Mathias Weiser, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten – Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Zugang der deutschen Landwirtschaft zu wirksamen Pflanzenschutzmitteln ist in den vergangenen Jahren massiv eingeschränkt worden. Während zwischen 2000 und 2010 jährlich rund zehn neue Wirkstoffe zugelassen wurden, kam der Zulassungsprozess seit 2019 faktisch zum Erliegen. Kein einzig neuer chemischer Wirkstoff wurde mehr zugelassen, seit 2022 auch kein neuer biologischer Wirkstoff. Gleichzeitig verloren im gleichen Zeitraum 76 chemische und 21 biologische Wirkstoffe ihre Zulassung (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-verlieren- wichtigepflanzenschutzmittel-631402). Die daraus resultierende Versorgungslücke zeigt sich auch am sprunghaften Anstieg von Notfallzulassungen auf mittlerweile 50 bis 60 pro Jahr (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-verlieren- wichtigepflanzenschutzmittel-631402). Dies ist ein deutliches Zeichen für das Versagen der aktuellen Zulassungspolitik. Diese Entwicklung ist die direkte Folge überzogener, häufig ideologisch motivierter Verschärfungen der Zulassungskriterien durch Bundesregierung und Behörden sowie eines lähmenden Bürokratismus, der Innovationen aktiv behindert. Inzwischen warnt selbst die Bundesregierung in amtlichen Dokumenten vor wachsenden Bekämpfungslücken und prognostiziert, dass in den kommenden zehn Jahren bis zu 40 Prozent der verbleibenden Pflanzenschutzsubstanzen ersatzlos vom Markt verschwinden könnten (Bundestagsdrucksache 21/743, Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD). Es besteht deshalb dringender politischer Handlungsbedarf, um das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel endlich zu entideologisieren und praxisnah so zu gestalten, dass die Versorgung der heimischen Landwirtschaft dauerhaft sichergestellt ist. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis zu sorgen, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten; 2. das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend zu entbürokratisieren, sämtliche über das Unionsrecht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abzuschaffen und das gesamte Verfahren an den unionsrechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) auszurichten; 3. Transparenz und Planungssicherheit bei Behördenentscheidungen zu gewährleisten, indem verbindliche Bearbeitungszeiten, das „One-in-one-out“-Prinzip für neue Regelungen und eine vollständige Veröffentlichung der wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen eingeführt werden; 4. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur zentralen koordinierenden Leitbehörde im Zulassungsverfahren zu machen und weitere Behörden auf klar definierte Zuarbeit zu beschränken, um Doppelstrukturen und Verzögerungen zu vermeiden; 5. Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung zu treffen, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden; 6. Forschung, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft gezielt zu fördern, insbesondere bei Präzisionslandwirtschaft und digital gestütztem Pflanzenschutz, und so Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der deutschen Landwirtschaft zu stärken; 7. die Umsetzung des Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 unverzüglich sicherzustellen, insbesondere durch organisatorische Unterstützung des BVL bei Notfallzulassungen und eine umfassende Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens; 8. ein Monitoring einzuführen, das die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig evaluiert, mit besonderem Augenmerk auf internationale Wettbewerbsbedingungen, um Importnachteile und einseitige Wettbewerbsverzerrungen („Importparadoxien“) zu verhindern. Berlin, den 4. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Eine starke heimische Landwirtschaft ist unverzichtbar, damit alle Bürger dauerhaft mit sicheren und bezahlbaren Lebensmitteln versorgt werden. Dafür brauchen unsere Landwirte faire Rahmenbedingungen, praxistaugliche Lösungen und verlässliche Verfahren beim Pflanzenschutz. Ein moderner, praxisnaher und wissenschaftlich fundierter Pflanzenschutz ist hierfür unverzichtbar. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Zunächst müssen die Wirkstoffe durch die EU-Kommission genehmigt werden, bevor eine nationale Zulassung erfolgen kann. Zentrales Kriterium ist dabei die Sicherheit für Mensch und Umwelt. Es werden nur solche Pflanzenschutzmittel zugelassen, die bei sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser oder den Naturhaushalt haben (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/ pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html). Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist die Entwicklung von Resistenzen. Werden Mittel mit demselben Wirkmechanismus zu häufig gegen denselben Schadorganismus eingesetzt, kann dies zu einem Selektionsdruck führen, durch den Resistenzen entstehen. Um dem entgegenzuwirken, sind wirksame Antiresistenzstrategien erforderlich, wozu insbesondere auch ein breites Wirkstoffspektrum gehört (www.nap-pflanzenschutz.de/indikatorenforschung/indikatoren-und-deutscher-pflanzenschutzindex/ deutscher-pflanzenschutzindex/verfuegbarkeit-von-pflanzenschutzmitteln). Nach der Genehmigung eines Wirkstoffs auf EU-Ebene folgt die nationale Zulassung des Pflanzenschutzmittels. Innerhalb dieses Verfahrens ist eine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen zwischen den EU- Mitgliedstaaten vorgesehen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern und den Zulassungsprozess zu vereinfachen. Dafür wurde das sogenannte Verfahren der zonalen Zulassung eingeführt. Die Europäische Union ist hierfür in drei geografische Zonen unterteilt: eine nördliche, eine mittlere und eine südliche Zone (Zone A – Norden, Zone B – Mitte, Zone C – Süden). Ein Antragsteller kann für eine oder mehrere dieser Zonen eine Zulassung beantragen. Innerhalb der jeweiligen Zone übernimmt ein Mitgliedstaat dann die federführende Bewertung des Zulassungsantrags. Diese Bewertung dient den anderen Staaten der Zone als Grundlage, auf deren Basis sie in einem verkürzten Verfahren ebenfalls eine nationale Zulassung erteilen können. Dieses koordinierte Verfahren innerhalb der Europäischen Union trägt wesentlich zur Harmonisierung der Zulassungsverfahren bei. Es ermöglicht eine einheitliche Bewertungspraxis in den Mitgliedstaaten, vermeidet Doppelarbeit und gewährleistet gleichzeitig, dass nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung zuständig. Es stützt sich dabei auf die Bewertungen und Stellungnahmen des Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Julius-Kühn-Instituts (JKI). In den vergangenen Jahren hat jedoch eine zunehmende Überregulierung im Bereich der Pflanzenschutzmittelzulassung dazu geführt, dass die gesetzlich vorgesehenen Verfahren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durch nationale Sonderauflagen, zusätzliche Prüfverfahren und intransparente Entscheidungswege unnötig bürokratisch, langwierig und kostenintensiv gemacht werden (www.topagrar.com/acker/news/iva-deutschland-ge- hen-die-pflanzenschutzmittel-aus-20010694.html). Dieser nationale Sonderweg schwächt nicht nur die Innovationskraft der Industrie, sondern entzieht deutschen Landwirten immer mehr praxistaugliche und bewährte Mittel. Die Folgen sind gravierende Wettbewerbsnachteile, Versorgungslücken auf den Höfen, eine wachsende Importabhängigkeit sowie ein deutlicher Rückgang an Produktion und Wertschöpfung insbesondere im ländlichen Raum. Das aktuelle Zulassungssystem ist unübersichtlich, langwierig und institutionell zersplittert. Verschiedene Bundesbehörden agieren ohne klare Führungsverantwortung, was zu unnötigen Verzögerungen durch Doppelstrukturen und mangelnde Transparenz führt. Auch die Agrarministerkonferenz hat diesen Zustand in ihrem Beschluss vom 28. März 2025 einhellig kritisiert und fordert eine grundlegende Entbürokratisierung, eine Rückkehr zu sachorientierten Verfahren sowie eine personelle und organisatorische Stärkung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergeb- nisprotokoll-amk-baden-baden_1744637431.pdf, S. 26 f.). Neben der strukturellen Zersplitterung und den langen Bearbeitungszeiten ist auch die inhaltliche Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel reformbedürftig. Zunehmend ist eine Abkehr von einer rein wissenschaftlich fundierten Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten abstrakter Gefahrenannahmen zu beobachten. Statt einer konkreten, praxisbezogenen Bewertung der tatsächlichen Risiken vor Ort reichen häufig pauschale Risikovermutungen aus, um bewährten Produkten die Zulassung zu entziehen, selbst dann, wenn keine gleichwertigen Alternativen verfügbar sind. Dies gefährdet nicht nur die Kulturartenvielfalt und die Versorgungssicherheit, sondern wirkt sich auch hemmend auf Innovationen in der Branche aus (www.iva.de/download/IVA- Stellungnahme_Zukunftsprogramm%20PS_final.pdf, S. 11). Vor dem Hintergrund wechselnder Witterungsbedingungen, wachsender Resistenzen und neuer Schadorganismen, aber auch mit Blick auf die Sicherung bezahlbarer Lebensmittel für die Verbraucher, ist ein schneller, unbürokratischer und innovationsfreundlicher Zugang zu Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich. Moderne Technologien wie Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft ermöglichen heute einen ressourcenschonenden und zielgerichteten Pflanzenschutz, doch Voraussetzung dafür ist ein transparentes, planbares und konsequent wissenschaftsbasiertes Zulassungsverfahren ohne nationale Sonderwege. Deutschland braucht eine Landwirtschaft, die auf Wissenschaft, Innovation und Verlässlichkeit bauen kann, statt auf nationale Alleingänge und praxisferne Regulierung. Nur so lassen sich Unabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit für Landwirte und Verbraucher nachhaltig sichern. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, sämtliche nationalen Sonderwege zu beenden, das Verfahren umfassend zu vereinfachen und das BVL als koordinierende Leitbehörde zu stärken, damit landwirtschaftlicher Fortschritt und Versorgungssicherheit nicht länger an bürokratischen Hürden scheitern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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