Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten - Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern
Text
Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten - Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2546
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners,
Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann,
Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert,
Lars Schieske, Stefan Schröder, Dr. Ingo Hahn, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr,
Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch,
René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Alexis
L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze,
Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch,
Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Dr. Paul Schmidt, Otto
Strauß, Martina Uhr, Mathias Weiser, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der
Fraktion der AfD
Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten – Wettbewerbsfähigkeit
der heimischen Landwirtschaft sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Zugang der deutschen Landwirtschaft zu wirksamen Pflanzenschutzmitteln ist in
den vergangenen Jahren massiv eingeschränkt worden. Während zwischen 2000 und
2010 jährlich rund zehn neue Wirkstoffe zugelassen wurden, kam der
Zulassungsprozess seit 2019 faktisch zum Erliegen. Kein einzig neuer chemischer Wirkstoff wurde
mehr zugelassen, seit 2022 auch kein neuer biologischer Wirkstoff. Gleichzeitig
verloren im gleichen Zeitraum 76 chemische und 21 biologische Wirkstoffe ihre
Zulassung (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-verlieren-
wichtigepflanzenschutzmittel-631402). Die daraus resultierende Versorgungslücke zeigt sich
auch am sprunghaften Anstieg von Notfallzulassungen auf mittlerweile 50 bis 60 pro
Jahr (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/deutsche-bauern-verlieren-
wichtigepflanzenschutzmittel-631402). Dies ist ein deutliches Zeichen für das Versagen der
aktuellen Zulassungspolitik.
Diese Entwicklung ist die direkte Folge überzogener, häufig ideologisch motivierter
Verschärfungen der Zulassungskriterien durch Bundesregierung und Behörden sowie
eines lähmenden Bürokratismus, der Innovationen aktiv behindert. Inzwischen warnt
selbst die Bundesregierung in amtlichen Dokumenten vor wachsenden
Bekämpfungslücken und prognostiziert, dass in den kommenden zehn Jahren bis zu 40 Prozent der
verbleibenden Pflanzenschutzsubstanzen ersatzlos vom Markt verschwinden könnten
(Bundestagsdrucksache 21/743, Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD). Es besteht deshalb dringender politischer
Handlungsbedarf, um das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel endlich zu
entideologisieren und praxisnah so zu gestalten, dass die Versorgung der heimischen Landwirtschaft
dauerhaft sichergestellt ist.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz nach guter
fachlicher Praxis zu sorgen, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit
Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche
Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu
gewährleisten;
2. das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend zu
entbürokratisieren, sämtliche über das Unionsrecht hinausgehenden nationalen Auflagen,
Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abzuschaffen und das gesamte
Verfahren an den unionsrechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009)
auszurichten;
3. Transparenz und Planungssicherheit bei Behördenentscheidungen zu
gewährleisten, indem verbindliche Bearbeitungszeiten, das „One-in-one-out“-Prinzip für
neue Regelungen und eine vollständige Veröffentlichung der wissenschaftlichen
Entscheidungsgrundlagen eingeführt werden;
4. das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur
zentralen koordinierenden Leitbehörde im Zulassungsverfahren zu machen und
weitere Behörden auf klar definierte Zuarbeit zu beschränken, um
Doppelstrukturen und Verzögerungen zu vermeiden;
5. Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten
Nutzen-Risiko-Abwägung zu treffen, bei der Vorteile für Ertrag,
Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier
berücksichtigt und transparent bewertet werden;
6. Forschung, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft gezielt zu
fördern, insbesondere bei Präzisionslandwirtschaft und digital gestütztem
Pflanzenschutz, und so Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der deutschen
Landwirtschaft zu stärken;
7. die Umsetzung des Beschlusses der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025
unverzüglich sicherzustellen, insbesondere durch organisatorische Unterstützung
des BVL bei Notfallzulassungen und eine umfassende Entbürokratisierung des
Zulassungsverfahrens;
8. ein Monitoring einzuführen, das die Umsetzung und Wirksamkeit der
Maßnahmen regelmäßig evaluiert, mit besonderem Augenmerk auf internationale
Wettbewerbsbedingungen, um Importnachteile und einseitige
Wettbewerbsverzerrungen („Importparadoxien“) zu verhindern.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Eine starke heimische Landwirtschaft ist unverzichtbar, damit alle Bürger dauerhaft mit sicheren und bezahlbaren
Lebensmitteln versorgt werden. Dafür brauchen unsere Landwirte faire Rahmenbedingungen, praxistaugliche
Lösungen und verlässliche Verfahren beim Pflanzenschutz. Ein moderner, praxisnaher und wissenschaftlich
fundierter Pflanzenschutz ist hierfür unverzichtbar.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Zunächst müssen die
Wirkstoffe durch die EU-Kommission genehmigt werden, bevor eine nationale Zulassung erfolgen kann. Zentrales
Kriterium ist dabei die Sicherheit für Mensch und Umwelt. Es werden nur solche Pflanzenschutzmittel
zugelassen, die bei sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und
Tier, das Grundwasser oder den Naturhaushalt haben (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/
pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html).
Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist die Entwicklung von
Resistenzen. Werden Mittel mit demselben Wirkmechanismus zu häufig gegen denselben Schadorganismus
eingesetzt, kann dies zu einem Selektionsdruck führen, durch den Resistenzen entstehen. Um dem
entgegenzuwirken, sind wirksame Antiresistenzstrategien erforderlich, wozu insbesondere auch ein breites Wirkstoffspektrum
gehört (www.nap-pflanzenschutz.de/indikatorenforschung/indikatoren-und-deutscher-pflanzenschutzindex/
deutscher-pflanzenschutzindex/verfuegbarkeit-von-pflanzenschutzmitteln).
Nach der Genehmigung eines Wirkstoffs auf EU-Ebene folgt die nationale Zulassung des Pflanzenschutzmittels.
Innerhalb dieses Verfahrens ist eine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen zwischen den EU-
Mitgliedstaaten vorgesehen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern und den Zulassungsprozess zu vereinfachen.
Dafür wurde das sogenannte Verfahren der zonalen Zulassung eingeführt. Die Europäische Union ist hierfür in drei
geografische Zonen unterteilt: eine nördliche, eine mittlere und eine südliche Zone (Zone A – Norden, Zone B –
Mitte, Zone C – Süden). Ein Antragsteller kann für eine oder mehrere dieser Zonen eine Zulassung beantragen.
Innerhalb der jeweiligen Zone übernimmt ein Mitgliedstaat dann die federführende Bewertung des
Zulassungsantrags. Diese Bewertung dient den anderen Staaten der Zone als Grundlage, auf deren Basis sie in einem
verkürzten Verfahren ebenfalls eine nationale Zulassung erteilen können. Dieses koordinierte Verfahren innerhalb
der Europäischen Union trägt wesentlich zur Harmonisierung der Zulassungsverfahren bei. Es ermöglicht eine
einheitliche Bewertungspraxis in den Mitgliedstaaten, vermeidet Doppelarbeit und gewährleistet gleichzeitig,
dass nationale Besonderheiten berücksichtigt werden.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung
zuständig. Es stützt sich dabei auf die Bewertungen und Stellungnahmen des Umweltbundesamtes (UBA), des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Julius-Kühn-Instituts (JKI).
In den vergangenen Jahren hat jedoch eine zunehmende Überregulierung im Bereich der
Pflanzenschutzmittelzulassung dazu geführt, dass die gesetzlich vorgesehenen Verfahren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
durch nationale Sonderauflagen, zusätzliche Prüfverfahren und intransparente Entscheidungswege unnötig
bürokratisch, langwierig und kostenintensiv gemacht werden (www.topagrar.com/acker/news/iva-deutschland-ge-
hen-die-pflanzenschutzmittel-aus-20010694.html). Dieser nationale Sonderweg schwächt nicht nur die
Innovationskraft der Industrie, sondern entzieht deutschen Landwirten immer mehr praxistaugliche und bewährte Mittel.
Die Folgen sind gravierende Wettbewerbsnachteile, Versorgungslücken auf den Höfen, eine wachsende
Importabhängigkeit sowie ein deutlicher Rückgang an Produktion und Wertschöpfung insbesondere im ländlichen
Raum.
Das aktuelle Zulassungssystem ist unübersichtlich, langwierig und institutionell zersplittert. Verschiedene
Bundesbehörden agieren ohne klare Führungsverantwortung, was zu unnötigen Verzögerungen durch
Doppelstrukturen und mangelnde Transparenz führt. Auch die Agrarministerkonferenz hat diesen Zustand in ihrem Beschluss
vom 28. März 2025 einhellig kritisiert und fordert eine grundlegende Entbürokratisierung, eine Rückkehr zu
sachorientierten Verfahren sowie eine personelle und organisatorische Stärkung des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergeb-
nisprotokoll-amk-baden-baden_1744637431.pdf, S. 26 f.).
Neben der strukturellen Zersplitterung und den langen Bearbeitungszeiten ist auch die inhaltliche Ausgestaltung
des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel reformbedürftig. Zunehmend ist eine Abkehr von einer rein
wissenschaftlich fundierten Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten abstrakter Gefahrenannahmen zu beobachten.
Statt einer konkreten, praxisbezogenen Bewertung der tatsächlichen Risiken vor Ort reichen häufig pauschale
Risikovermutungen aus, um bewährten Produkten die Zulassung zu entziehen, selbst dann, wenn keine
gleichwertigen Alternativen verfügbar sind. Dies gefährdet nicht nur die Kulturartenvielfalt und die
Versorgungssicherheit, sondern wirkt sich auch hemmend auf Innovationen in der Branche aus (www.iva.de/download/IVA-
Stellungnahme_Zukunftsprogramm%20PS_final.pdf, S. 11).
Vor dem Hintergrund wechselnder Witterungsbedingungen, wachsender Resistenzen und neuer
Schadorganismen, aber auch mit Blick auf die Sicherung bezahlbarer Lebensmittel für die Verbraucher, ist ein schneller,
unbürokratischer und innovationsfreundlicher Zugang zu Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich. Moderne
Technologien wie Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft ermöglichen heute einen ressourcenschonenden
und zielgerichteten Pflanzenschutz, doch Voraussetzung dafür ist ein transparentes, planbares und konsequent
wissenschaftsbasiertes Zulassungsverfahren ohne nationale Sonderwege.
Deutschland braucht eine Landwirtschaft, die auf Wissenschaft, Innovation und Verlässlichkeit bauen kann, statt
auf nationale Alleingänge und praxisferne Regulierung. Nur so lassen sich Unabhängigkeit,
Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit für Landwirte und Verbraucher nachhaltig sichern. Die Bundesregierung ist daher
aufgefordert, sämtliche nationalen Sonderwege zu beenden, das Verfahren umfassend zu vereinfachen und das
BVL als koordinierende Leitbehörde zu stärken, damit landwirtschaftlicher Fortschritt und
Versorgungssicherheit nicht länger an bürokratischen Hürden scheitern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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