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Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2040 · Antrag · Original ↗

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Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2040 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antrag der Abgeordneten Jörn König, Thomas Korell, Lars Schieske, Andreas Bleck, Edgar Naujok, Bastian Treuheit und der Fraktion der AfD Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Junge Leistungssportlerinnen stehen unter Druck. Während sich gleichaltrige Frauen für eine Familie und Kinder entscheiden, bleibt dies für die meisten Spitzenathletinnen in ihrer aktiven Sportkarriere unvorstellbar. Zudem wird erwartet, dass dem Leistungssport alles andere untergeordnet wird. Das geht so weit, dass man „als Spitzensportlerin angehalten ist, mit der Familiengründung zu warten, bis man seine Höchstleistung absolviert hat, also bis man Mitte 30, Anfang 40 ist“1 – so die Rennrodlerin Dajana Eitberger. Das Thema Schwangerschaft und Mutterschaft ist in den Verbänden noch nicht angekommen bzw. scheint eher ein Tabuthema zu sein, denn die Athletinnen erhalten selten Unterstützung. Immer wieder machen prominente Sportlerinnen über Missstände in diesem Bereich aufmerksam. Spitzensportlerinnen – wie die Para-Kanutin Edina Müller, die Langstreckenläuferin Fabienne Königstein, die Rennrodlerin Dajana Eitberger und die Beach-Volleyballerin Laura Ludwig –, die sich für eine Familie entschieden haben, berichten einstimmig, dass es an unterstützenden Strukturen fehlt. Aufgrund ihrer Erfahrungen richten sie einen dringenden Appell an die Politik, dass sich etwas ändern muss. Die Missstände beginnen bereits in den Verbänden. Es gibt keine Informationen oder Ansprech- und fachspezifische Betreuungspersonen, an die sich eine Athletin vor oder während der Schwangerschaft wenden kann. Trainer sind nicht geschult, Athletinnen trainingsmethodisch während oder nach der Schwangerschaft zu betreuen. Je nach Sportart gehen wichtige Kaderpunkte verloren. Hinzu kommt die Sorge um die finanzielle Situation. Zwar können Athletinnen seit einigen Jahren auch während der Schwangerschaft – zumindest über die #Comebackstronger-Förderung – finanziell gefördert werden, allerdings wird diese Regelung auch aufgrund der Tatsache, dass die jeweilige Athletin hierfür von ihrem Verein vorgeschlagen werden muss, ebenso wie die darüber hinaus gehende Unterstützung als unzureichend angesehen. Wer auf die Unterstützung von Sponsoren angewiesen ist, muss damit rechnen, dass das Sponsoring endet oder ausgesetzt wird. Denn noch heute enthalten Sponsorenverträge in eini- 1 www.sporthilfe.de/athletenfoerderung/foerderbeispiele/mama-ist-die-weltbeste gen Fällen Ausschluss- oder Aussetzungsklauseln im Falle einer Schwangerschaft – so wie bei der zweimaligen Paralympics-Gold-Gewinnerin Elena Semechin.2 Bundesgesetzliche Regelungen speziell zum Schutz von schwangeren Athletinnen existieren in Deutschland nicht, denn die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz sind in ihrer Anwendung abhängig vom Beschäftigtenstatus der werdenden Mutter. So finden die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium nur auf Frauen Anwendung, die abhängig beschäftigt sind. Unter diese Regelung fallen professionelle Sportlerinnen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen; für beamtete Sportlerinnen gelten die jeweiligen beamtenrechtlichen Vorgaben. Regelungen zum Mutterschutz und Elternzeit gibt es nur in ausgewählten Sportarten wie Basketball, Fußball, Reitsport, Tennis und Triathlon. Athletinnen anderer Sportarten haben keinen gesetzlichen Anspruch. Die Marathonläuferin Fabienne Königstein schied während der Schwangerschaft aus dem Bundeskader aus und hatte somit als selbständige Sportlerin keine Absicherung, wozu auch der fehlende Mutterschutz zählt. „Das zeige“ – so die Sportlerin – „wie groß das Abhängigkeitsverhältnis ist, in dem die Sportlerin gegenüber dem Verband steht und wie fragil die Sportkarriere ist.“3 Da eine schnelle Rückkehr „erwartet“ wird, kehren die Athletinnen meist viel zu früh zurück, um möglichst schnell wieder an das ehemalige Leistungsniveau anknüpfen zu können. Dabei muss die Sportlerin zwei extreme Herausforderungen miteinander vereinbaren: Sie steht unter dem Druck, Höchstleistungen abliefern und gleichzeitig für ihr Kind sorgen zu müssen. Das ist nicht nur sportlich, sondern auch organisatorisch und finanziell eine große Herausforderung. So müssen anfallende Extraausgaben für Reise- und Betreuungskosten von den Athletinnen nahezu allein getragen werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung unter Wahrung der Autonomie des Sports auf, 1. darauf hinzuwirken, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) einen verbindlichen Leitfaden zum Thema „Schwangerschaft und Mutterschaft im Spitzensport“ erstellt; 2. sich dafür einzusetzen, dass die Situation von Athletinnen während und nach der Schwangerschaft verbessert wird, indem a) Stellen für Ansprech- und Begleitpersonen an den Olympischen Stützpunkten geschaffen werden; b) Trainer geschult werden, trainingsmethodisch Athletinnen während und nach der Schwangerschaft zu begleiten; c) die Vereine/Verbände unterstützt werden, familienfreundliche Strukturen im Verband einzurichten; 3. sich für einen gesetzlich geregelten Mutterschutz – analog der Regelung für den gesetzlichen Mutterschutz für unselbständig Beschäftigte – für selbständige Athletinnen einzusetzen; 4. sich dafür einzusetzen, dass für einen Zeitraum von 15 Monaten nach der Geburt die Sportförderung unverändert weitergeführt wird; 2 www.rnd.de/sport/paralympics-siegerin-elena-semechin-verliert-sponsoren-wegen-schwangerschaft- ALOD3F75YVIKTKQWUKS5JICCBI.html#:~:text=Wegen%20 Schwangerschaft:%20Schwimm%2DAss%20verliert%20Sponsoren&text=Mainz.,der%20Paralympics%2D Abschlussfeier%20deutsche%20Fahnentr%C3%A4gerin 3 https://athleten-deutschland.org/athletenvertreterinnen-und-vertreter-fordern-in-gemeinsamer-erklae rungsubstanzielle-aenderungen-am-sportfoerdergesetz/ 5. im Rahmen der Spitzensportförderung einen Sonderfond für „Mütter im Leistungssport“ in Höhe von 3 Mio. Euro für Betreuungs- und Organisationskosten zur Verfügung zu stellen; 6. sich durch Aufklärung bei Unternehmen dafür einzusetzen, dass im Sponsorenvertrag eine sogenannte Schutzklausel für weibliche Athletinnen aufgenommen wird, die eine Frist von einigen Monaten beinhaltet, während derer die vereinbarten Vertragsleistungen seitens des Sponsors nicht gekürzt werden können. Berlin, den 7. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Leistungssport und Mutterschaft schließen sich nicht aus. Dennoch ist es für viele Athletinnen bis heute problematisch, Leistungssport, Familienplanung und Mutterschaft zu vereinbaren. Immer wieder berichten Spitzensportlerinnen von der schwierigen Entscheidung, während der aktiven Sportkarriere ein Kind zu bekommen. Für viele gibt es nur entweder Familie oder Leistungsportkarriere – deutlich zu sehen an den Zahlen bei den Olympischen Spielen. Von den 211 Athletinnen, die in Paris 2024 an den Start gegangen sind, sind lediglich dreizehn Sportlerinnen bereits Mutter. Gründe sind mangelnde Unterstützung durch die Verbände, finanzielle Unsicherheiten und der Druck, der auf die Sportlerinnen ausgeübt wird. Das zeigt auch eine Umfrage des SWR unter mehr als 700 Spitzensportlerinnen. Danach fühlt sich nur jede zehnte Athletin von ihrem Verband unterstützt, ein Kind zu bekommen und weiterhin an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen zu können.4 Zwölf Befragte haben sich der Umfrage zufolge schon einmal für eine Abtreibung entschieden, um ihre sportliche Karriere nicht zu gefährden. Andere beenden ihre Leistungssportkarriere vorzeitig. Galt es in den Verbänden immer noch Leistungssport oder Familie haben sich die Zeiten geändert. Inzwischen wächst der Druck der Athletinnen. Viele Beispiele zeigen, dass Leistungssport und Mutterschaft durchaus gut miteinander vereinbart werden können, allerdings sind Anpassungen und Bewusstsein für die individuellen Bedürfnisse der Athletinnen notwendig. Aktuell empfinden Sportlerinnen wie Edina Müller oft eine Ablehnung – „man habe das subjektive Gefühl, dass gehofft werde, die Mütter unter den Sportlerinnen mögen scheitern, um diese „Zusatzproblematik“ Mutterschaft und den logistischen Mehraufwand nicht mittragen zu müssen“.5 Die Veränderungen müssen bereits in den Vereinen beginnen. Die Athletinnen müssen sich ausreichend informieren können. Der DOSB als Dachverband aller olympischen und nicht olympischen Spitzenverbände hat dem Thema „Schwangerschaft und Spitzensport“ lediglich einen einzigen Artikel in der Fachzeitschrift „Leistungssport“ (Ausgabe 2/2023) gewidmet6, eine Fachzeitschrift, die nur abonniert und nicht öffentlich gekauft werden kann. Ähnlich wie das vom DOSB herausgegebenen „10-Punkte-Programm zur Dualen Karriere“ ist es daher dringend geboten, ein Programm als umfassende Information zum Thema „Schwangerschaft und Mutterschaft“ zu entwickeln und herauszugeben. Es muss ein Umdenken in den Spitzenverbänden stattfinden, in dem Ansprech- und Begleitpersonen Leistungssportlerinnen während und nach der Schwangerschaft begleiten. Trainer müssen besonders geschult werden. Dabei ist es für jeden Verband empfehlenswert, neben der Athletin und den Trainerstab auch die Verbands- und Teamärzte sowie den behandelnden Gynäkologen der Athletin beratend hinzuziehen. Familienfreundliche Strukturen – wie Tagesbetreuung der Kinder während der Trainingszeiten und Wettkämpfen – müssen in den Verbänden eingerichtet werden. Es muss einen gesetzlich geregelten Mutterschutz und mehr finanzielle Sicherheit für selbständige Athletinnen geben. Danach sollten schwangere Athletinnen für insgesamt maximal 15 Monate eine sogenannte Mutterschutzzeit in Anspruch nehmen können, d. h. maximal die gesamte Zeit der Schwangerschaft sowie sechs Monate nach der Geburt. Nimmt die Athletin vor Ablauf dieser Zeitspanne wieder an einem Wettkampf teil, endet die Mutterschutzfrist zum Zeitpunkt des jeweiligen Wettkampfes. Es muss – wie beim Deutschen Segler Verband – ein Sonderfonds für „Mütter im Leistungssport“ eingerichtet werden, aus dem Extrakosten wie Betreuungs- und Organisationskosten bezahlt werden. Neben der körperlichen Belastung sind es vor allem auch organisatorische und finanzielle Probleme, die die Athletin zu bewältigen hat. Die Para-Kanutin Edina Müller musste „allein im Jahr 2021 etwa 10.000 Euro aufwenden, um die Kinderbetreuung während ihrer Wettkampf- und Trainingsreisen zu gewährleisten.“7 Auch bei den Sponsoren muss ein Umdenken stattfinden. Oftmals sichern sich die Sponsoren für den Fall einer Schwangerschaft ab, indem ihnen vertraglich ein Kürzungs- oder Aussetzungsrecht zusteht. Eine Schwangerschaft muss aber nicht zwangsläufig negativ für Sponsoren sein, da sie auch Chancen für neue Zielgruppen und eine positiver Image-Entwicklung bieten kann. Sponsoren und Athletinnen müssen die Zeit einer Schwanger- 4 www.swr.de/sport/frauen-im-sport/swr-umfrageergebnisse-spitzensportlerinnen-im-schatten-der-maenner-100.html 5 www.sporthilfe.de/athletenfoerderung/foerderbeispiele/para-kanutin-edina-mueller-im-interview 6 www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/ausgabe-2-23-der-zeitschrift-leistungssport-erschienen 7 www.sporthilfe.de/ueber-uns/medien/pressemitteilungen/olympia-legende-birgit-fischer-im-sporthilfe-talk-wir-duerfen-frauen-die- mutterwerden-wollen-nicht-fuer-den-leistungssport-verlieren schaft vertraglich regeln, damit beide Seiten eine bessere Planungssicherheit haben. Mit einer sogenannten Schutzklausel könnte geregelt werden, dass die Athletin im Falle einer Schwangerschaft eine Karenzfrist von einigen Monaten bekommt, während dessen die vereinbarten Vertragsleistungen seitens des Sponsors nicht gekündigt werden können. Inzwischen wächst der Druck seitens der Athletinnen. Aufgrund zunehmender medialer und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit verstärken einzelne Verbände ihre Bemühungen zur Absicherung und Unterstützung schwangerer Athletinnen bzw. von Athletinnen mit Kindern. Das sind sicherlich erste Schritte, es fehlt aber einer einheitlichen Struktur. Will man verhindern, dass junge Athletinnen ihre Sportkarriere vorzeitig beenden, müssen Sicherheiten geschaffen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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