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Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern - Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6009)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7014 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern - Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6009) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7014 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6009 – Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern – Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen A. Problem Die den Antrag einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass Spitzensportlerinnen, die selbstständig oder in atypischen Beschäftigungsformen tätig sind, bei Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht ausreichend abgesichert sind. Da ihre Einkommen häufig aus Förderungen, Prämien, Sponsoring und projektbezogenen Tätigkeiten bestünden, könnten Mutterschaft und Schwangerschaft zu Einkommensverlusten, dem Wegfall von Förderungen und Nachteilen beim Wiedereinstieg in den Leistungssport führen. Dadurch entstünden strukturelle Benachteiligungen gegenüber anderen Erwerbstätigen und Hürden für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Spitzensport. Es fehlten bislang verlässliche Schutzregelungen, klare Zuständigkeiten und einheitliche Standards, um Mutterschutz, finanzielle Absicherung und den Wiedereinstieg nach einer Schwangerschaft für die Athletinnen sicherzustellen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6009 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt Aydan Özoğuz Vorsitzende Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Tina Winklmann Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk, Tina Winklmann und Christian Görke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 80. Sitzung am 21. Mai 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zur Lösung der Schwierigkeiten für Athletinnen mit Kinderwunsch, dass die Bundesregierung den angekündigten Mutterschutz für Selbstständige zügig gesetzlich umsetzen und sicherstellen soll, dass auch selbstständige sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen einbezogen würden. Der Schutz solle Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz umfassen. Dabei sollten unregelmäßige Einkünfte, saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge angemessen berücksichtigt werden. Mutterschutz sowie die Absicherung während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit seien zentrale Voraussetzungen für die Gesundheit von Mutter und Kind und für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben. Besonders selbstständige oder nicht klassisch beschäftigte Frauen seien jedoch häufig nicht ausreichend geschützt. Im Spitzensport betreffe dies viele Athletinnen, deren Einkommen sich aus Fördermitteln, Prämien, Sponsoring, Honoraren oder selbstständigen Tätigkeiten zusammensetze. Schwangerschaft und Mutterschaft könnten dadurch zu Einkommensverlusten, Förderabbrüchen und Nachteilen bei Qualifikation, Kaderstatus oder Karriereplanung führen. Zudem solle die Spitzensportförderung des Bundes so ausgestaltet werden, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Versorgungslücken oder Förderabbrüchen führten. Verbindliche Mindeststandards sollten in Förderrichtlinien, Förderverträgen und im Zuwendungsrecht verankert werden. Gemeinsam mit Sportverbänden, Ligen und weiteren Organisationen solle die Bundesregierung Regelungen entwickeln, die Athletinnen beim Wiedereinstieg vor strukturellen Nachteilen schützten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag ergänzend zu diesen Regelungen die Schaffung evidenzbasierter Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb sowie eine sichtbare Lotsenstruktur, die Athletinnen zu Mutterschutz, Förderfragen, Verträgen und Wiedereinstieg beraten solle. Ein regelmäßiges Monitoring solle außerdem erfassen, wo Schutzlücken bestünden und welche Maßnahmen wirksam seien. Ziel sei eine verlässliche, gleichstellungsorientierte und finanzielle Absicherung von Mutterschutz und dem anschließenden Wiedereinstieg in den Spitzensport. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 46. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 52. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Antrag auf Drucksache 21/6009 war am 24. Juni 2026 mit in die Anhörung des federführenden Ausschusses für Sport und Ehrenamt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport (Sportfördergesetz – SpoFöG) auf Drucksache 21/5921 einbezogen. In seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 hat der Ausschuss für Sport und Ehrenamt den Antrag auf Drucksache 21/6009 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Sport und Ehrenamt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion die Linke, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, der Antrag sei abzulehnen, da er sich Ziele zu eigen mache, die von der Bundesregierung bereits verfolgt würden, wie das Bekenntnis des Koalitionsvertrages zeige, den Mutterschutz zu verankern. Die Bundesregierung fühle sich der Erreichung dieses Ziels verpflichtet. Darüber hinaus seien zahlreiche Petita nicht von der Bundesregierung, sondern vom organisierten Sport zu erfüllen, dessen Autonomie auch hier zu wahren sei. Die Fraktion der AfD betonte, mit dem vorliegenden Antrag fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen. Das bedeute eine deutliche Ausweitung staatlicher Einflussnahme auf Verbände, Vereine und Athleten, was der Autonomie des Spitzensports widerspreche. Die Forderung nach einem umfassenden Monitoring mit regelmäßigen Berichten an den Bundestag führe zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand, ohne dass konkrete, schnell umsetzbare Hilfen für die betroffenen Athletinnen entstünden. Dagegen setze die Fraktion der AfD mit ihrem Antrag „Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen“ (Drucksache 21/2040) ausdrücklich auf die Autonomie des Sports und auf konkrete, direkt wirkende Maßnahmen: Einen DOSB-Leitfaden, gezielte Förderung von 15 Monaten, einen Sonderfonds für die Mehrkosten sowie Schutzregelungen beim Sponsoring. Dagegen wolle der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiter bürokratisieren, statt im Sinne der Athletinnen zu handeln. Der Antrag sei daher abzulehnen. Die Fraktion der SPD erklärte, dass die bessere Absicherung von Athletinnen während Schwangerschaft, Mutterschutz und Wiedereinstieg ein wichtiges Anliegen sei. Der Antrag greife dabei jedoch Forderungen auf, die bereits Gegenstand politischer Vorhaben und laufender Beratungen seien. Nach Auffassung der SPD-Fraktion bedürfe es keiner zusätzlichen parlamentarischen Aufforderungen, sondern einer zielgerichteten Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen. Vor diesem Hintergrund lehnte die SPD-Fraktion den Antrag ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte die Notwendigkeit von verbesserten Mutterschutzregelungen für Athletinnen. Der Spitzensport habe hier eine deutliche Unterstützungs- und Förderlücke und bleibe hinter fast allen Berufsbereichen in Deutschland zurück. Dies könne nicht die Realität in einer Sportnation wie Deutschland bleiben. Man hätte sich daher eine noch bessere gesetzliche Absicherung im neuen Sportfördergesetz gewünscht. Nur eine berufsähnliche Absicherung in den Sportkadern auf Bundesebene und eine individuelle Sportförderung, die die besonderen Bedarfe und Belastungen von Schwangerschaft und Mutterschutz anerkenne, könne eine Lösung für die Zukunft sein. Man werde sich daher auch weiter für verbesserte Unterstützung durch Staat, Verbände, Universitäten und Arbeit gebende Stellen einsetzen. Die Fraktion Die Linke erklärte, die im Antrag formulierten Forderungen seien nicht falsch, gingen aber nicht weit genug. Mutterschutz sei richtig und wichtig, aber es brauche keine Lösung nur für Mütter, sondern eine ganzheitliche Lösung, die jede Form von Elternschaft berücksichtige. Daher enthalte sich die Fraktion Die Linke der Stimme. Berlin, den 8. Juli 2026 Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Tina Winklmann Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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