Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern - Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6009)
Text
Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern - Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6009)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7014
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge
Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6009 –
Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern – Schutzlücken für
selbstständige Spitzensportlerinnen schließen
A. Problem
Die den Antrag einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest,
dass Spitzensportlerinnen, die selbstständig oder in atypischen
Beschäftigungsformen tätig sind, bei Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht ausreichend
abgesichert sind. Da ihre Einkommen häufig aus Förderungen, Prämien,
Sponsoring und projektbezogenen Tätigkeiten bestünden, könnten Mutterschaft und
Schwangerschaft zu Einkommensverlusten, dem Wegfall von Förderungen und
Nachteilen beim Wiedereinstieg in den Leistungssport führen. Dadurch
entstünden strukturelle Benachteiligungen gegenüber anderen Erwerbstätigen und
Hürden für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Spitzensport. Es fehlten
bislang verlässliche Schutzregelungen, klare Zuständigkeiten und einheitliche
Standards, um Mutterschutz, finanzielle Absicherung und den Wiedereinstieg nach
einer Schwangerschaft für die Athletinnen sicherzustellen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6009 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt
Aydan Özoğuz
Vorsitzende
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Tina Winklmann
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk, Tina
Winklmann und Christian Görke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 80. Sitzung am 21. Mai 2026 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt und zur Mitberatung
an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zur Lösung der Schwierigkeiten für
Athletinnen mit Kinderwunsch, dass die Bundesregierung den angekündigten Mutterschutz für Selbstständige zügig
gesetzlich umsetzen und sicherstellen soll, dass auch selbstständige sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen
einbezogen würden. Der Schutz solle Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz umfassen. Dabei
sollten unregelmäßige Einkünfte, saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge angemessen
berücksichtigt werden. Mutterschutz sowie die Absicherung während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit seien
zentrale Voraussetzungen für die Gesundheit von Mutter und Kind und für die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen am Erwerbsleben. Besonders selbstständige oder nicht klassisch beschäftigte Frauen seien jedoch häufig
nicht ausreichend geschützt. Im Spitzensport betreffe dies viele Athletinnen, deren Einkommen sich aus
Fördermitteln, Prämien, Sponsoring, Honoraren oder selbstständigen Tätigkeiten zusammensetze. Schwangerschaft und
Mutterschaft könnten dadurch zu Einkommensverlusten, Förderabbrüchen und Nachteilen bei Qualifikation,
Kaderstatus oder Karriereplanung führen. Zudem solle die Spitzensportförderung des Bundes so ausgestaltet werden,
dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Versorgungslücken oder Förderabbrüchen führten.
Verbindliche Mindeststandards sollten in Förderrichtlinien, Förderverträgen und im Zuwendungsrecht verankert werden.
Gemeinsam mit Sportverbänden, Ligen und weiteren Organisationen solle die Bundesregierung Regelungen
entwickeln, die Athletinnen beim Wiedereinstieg vor strukturellen Nachteilen schützten. Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag ergänzend zu diesen Regelungen die Schaffung evidenzbasierter
Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb sowie eine sichtbare
Lotsenstruktur, die Athletinnen zu Mutterschutz, Förderfragen, Verträgen und Wiedereinstieg beraten solle. Ein
regelmäßiges Monitoring solle außerdem erfassen, wo Schutzlücken bestünden und welche Maßnahmen wirksam
seien. Ziel sei eine verlässliche, gleichstellungsorientierte und finanzielle Absicherung von Mutterschutz und dem
anschließenden Wiedereinstieg in den Spitzensport.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 46. Sitzung
am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten.
Als Ergebnis empfiehlt der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke,
den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in
seiner 27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag auf Drucksache 21/6009 in seiner 52. Sitzung am 8. Juli 2026
beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
Die Linke, den Antrag abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Antrag auf Drucksache 21/6009 war am 24. Juni 2026 mit in die Anhörung des federführenden Ausschusses
für Sport und Ehrenamt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Förderung des Spitzensports
und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport (Sportfördergesetz – SpoFöG) auf Drucksache
21/5921 einbezogen.
In seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 hat der Ausschuss für Sport und Ehrenamt den Antrag auf Drucksache
21/6009 beraten. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Sport und Ehrenamt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion die Linke, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, der Antrag sei abzulehnen, da er sich Ziele zu eigen mache, die von der
Bundesregierung bereits verfolgt würden, wie das Bekenntnis des Koalitionsvertrages zeige, den Mutterschutz zu
verankern. Die Bundesregierung fühle sich der Erreichung dieses Ziels verpflichtet. Darüber hinaus seien
zahlreiche Petita nicht von der Bundesregierung, sondern vom organisierten Sport zu erfüllen, dessen Autonomie auch
hier zu wahren sei.
Die Fraktion der AfD betonte, mit dem vorliegenden Antrag fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen. Das bedeute eine
deutliche Ausweitung staatlicher Einflussnahme auf Verbände, Vereine und Athleten, was der Autonomie des
Spitzensports widerspreche. Die Forderung nach einem umfassenden Monitoring mit regelmäßigen Berichten an
den Bundestag führe zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand, ohne dass konkrete, schnell umsetzbare Hilfen für
die betroffenen Athletinnen entstünden. Dagegen setze die Fraktion der AfD mit ihrem Antrag „Schwangere
Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen“ (Drucksache 21/2040) ausdrücklich auf die
Autonomie des Sports und auf konkrete, direkt wirkende Maßnahmen: Einen DOSB-Leitfaden, gezielte
Förderung von 15 Monaten, einen Sonderfonds für die Mehrkosten sowie Schutzregelungen beim Sponsoring. Dagegen
wolle der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiter bürokratisieren, statt im Sinne der Athletinnen
zu handeln. Der Antrag sei daher abzulehnen.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass die bessere Absicherung von Athletinnen während Schwangerschaft,
Mutterschutz und Wiedereinstieg ein wichtiges Anliegen sei. Der Antrag greife dabei jedoch Forderungen auf, die
bereits Gegenstand politischer Vorhaben und laufender Beratungen seien. Nach Auffassung der SPD-Fraktion
bedürfe es keiner zusätzlichen parlamentarischen Aufforderungen, sondern einer zielgerichteten Ausgestaltung
der vorgesehenen Regelungen. Vor diesem Hintergrund lehnte die SPD-Fraktion den Antrag ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte die Notwendigkeit von verbesserten
Mutterschutzregelungen für Athletinnen. Der Spitzensport habe hier eine deutliche Unterstützungs- und Förderlücke und bleibe hinter
fast allen Berufsbereichen in Deutschland zurück. Dies könne nicht die Realität in einer Sportnation wie
Deutschland bleiben. Man hätte sich daher eine noch bessere gesetzliche Absicherung im neuen Sportfördergesetz
gewünscht. Nur eine berufsähnliche Absicherung in den Sportkadern auf Bundesebene und eine individuelle
Sportförderung, die die besonderen Bedarfe und Belastungen von Schwangerschaft und Mutterschutz anerkenne, könne
eine Lösung für die Zukunft sein. Man werde sich daher auch weiter für verbesserte Unterstützung durch Staat,
Verbände, Universitäten und Arbeit gebende Stellen einsetzen.
Die Fraktion Die Linke erklärte, die im Antrag formulierten Forderungen seien nicht falsch, gingen aber nicht
weit genug. Mutterschutz sei richtig und wichtig, aber es brauche keine Lösung nur für Mütter, sondern eine
ganzheitliche Lösung, die jede Form von Elternschaft berücksichtige. Daher enthalte sich die Fraktion Die Linke
der Stimme.
Berlin, den 8. Juli 2026
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Tina Winklmann
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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