Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2040)
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Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2040)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3366
21. Wahlperiode 18.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn König, Thomas Korell, Lars Schieske,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2040 –
Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser
unterstützen
A. Problem
Die den Antrag einbringende Fraktion der AfD stellt fest, dass die Themen
Schwangerschaft und Mutterschaft für Athletinnen während der aktiven
Sportkarriere besondere Herausforderungen seien. Für die meisten Spitzenathletinnen sei
eine Entscheidung für Familie und Kinder in dieser Lebensphase unvorstellbar.
Es fehle an Strukturen und Ansprech- und Betreuungspersonen in den
Sportverbänden, die die Vereinbarkeit von sportlicher Karriere und Familiengründen
unterstützten. Gesetzliche Regelungen fänden zumeist nur Anwendung auf Frauen
in abhängiger Beschäftigung und nur wenige Sportverbände verfügten über
Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit. Gleichzeitig würden nach einer
Schwangerschaft eine schnelle Rückkehr und ein schnelles Erreichen des
ehemaligen Leistungsniveaus erwartet.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Für den geforderte Sonderfonds für Mütter im Leistungssport würden
Bundesmittel in Höhe von 3 Mio. Euro benötigt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2040 abzulehnen.
Berlin, den 12. November 2025
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt
Aydan Özoğuz
Vorsitzende
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk,
Dr. Ophelia Nick und Christian Görke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2040 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt und zur
Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion der AfD fordert zur Lösung der Probleme für Athletinnen mit Kinderwunsch, in der
Mutterschaft und bei der Rückkehr in den Spitzensportbereich unterstützende Maßnahmen sowohl der
Bundesregierung als auch der Sportverbände. Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, auf den
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hinzuwirken, einen verbindlichen Leitfaden zum Thema
„Schwangerschaft und Mutterschaft im Spitzensport“ zu erstellen. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, durch
Ansprechpersonen an den Olympiastützpunkten und Trainerschulungen die Situation von Athletinnen während und
nach der Schwangerschaft zu verbessern. Sportvereine und Sportverbände sollen bei der Einrichtung
familienfreundlicher Strukturen unterstützt werden. Außerdem solle sich die Bundesregierung für einen gesetzlichen
Mutterschutz für selbständige Athletinnen und die Weiterführung der Sportförderung nach der Geburt sowie
Schutzklauseln in Sponsorenverträgen einsetzen. Schließlich soll ein Sonderfonds für „Mütter im Leistungssport“ in
Höhe von 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/2040 in seiner 13. Sitzung am 12.
November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/2040
in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag
abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat den Antrag auf Drucksache 21/2040 in seiner 12. Sitzung am
12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. So unstreitig es sei, dass schwangere Athletinnen und Mütter
im Spitzensport jede gebotene Unterstützung erhalten sollten, so klar sei auch, dass dieser Antrag nicht geeignet
sei, diese Unterstützung sicherzustellen. Dass die Bundesregierung laut dem Antrag darauf hinwirken möge, vom
DOSB einen verbindlichen Leitfaden zum Thema „Schwangerschaft und Mutterschaft im Spitzensport“ erstellen
zu lassen, missachte zudem die verfassungsrechtlich abgesicherte Autonomie des Sports. Daran ändere auch der
Umstand nichts, dass diese laut dem Einleitungssatz des Antrags gewahrt werden solle. Auch die Behauptung, die
Trainer seien generell nicht ausreichend geschult, um schwangere Athletinnen zu trainieren, bleibe ohne
Begründung und sei daher geeignet, die fachliche Kompetenz der Trainer auf unangemessene Weise in Frage zu stellen.
Die Fraktion der AfD erklärte, dass sie Unterstützung der Sportverbände für schwangere Athletinnen und Mütter
im Leistungssport sowie konkrete politische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation durch einen Leitfaden
zu Schwangerschaft und Mutterschaft durch den DOSB fordere. Familienfreundliche Strukturen müssten in den
Verbänden geschaffen und ein gesetzlicher Mutterschutz eingeführt werden. Die Sportförderung müsse
unverändert für 15 Monate nach der Geburt fortgesetzt, ein Sonderfonds in Höhe von 3 Mio. Euro für Betreuungs- und
Organisationskosten müsse eingerichtet und die Sponsoren müssten sensibilisiert werden. Die
Spitzensportlerinnen stünden vor erheblichen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Schwangerschaft, Mutterschaft und
Leistungssport. Ohne Strukturreform seien viele Athletinnen gezwungen, ihre Karriere aufzugeben oder die
Familienplanung aufzuschieben. Die Themen Schwangerschaft und Mutterschaft würden in den Sportverbänden
weitgehend ignoriert. Es gebe keine umfassenden Beratungsangebote, Ansprechpersonen oder
Betreuungskonzepte für schwangere Athletinnen. Trainer seien nicht geschult, um Athletinnen während der Schwangerschaft
oder nach der Geburt trainingsmethodisch zu unterstützen. Selbständige Spitzensportlerinnen – die Mehrheit im
Leistungssport – fielen im Gegensatz zu den unselbständigen Beschäftigten nicht unter den gesetzlichen
Mutterschutz. Sponsorenverträge enthielten oft Ausschluss- oder Aussetzungsklauseln bei Schwangerschaften.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Antrag der AfD ein Familienbild zugrunde lege, das nach ihrer
Einschätzung nicht dem heutigen und vielfach gelebten Verständnis von partnerschaftlicher Elternschaft entspreche,
bei dem beide Elternteile Verantwortung für das Kind übernähmen. Dies ergebe sich insbesondere aus der im
Antrag enthaltenen Formulierung, wonach Eltern unter dem Druck stünden, gleichzeitig Höchstleistungen zu
erbringen und für ihr Kind sorgen zu müssen. Insgesamt bewertete die SPD-Fraktion den Antrag als überregulierend
und in Teilen verfassungsrechtlich problematisch, da er tief in die Autonomie des Sports und die Vertragsfreiheit
eingreife. Eine tatsächliche Verbesserung der Situation schwangerer Athletinnen sei damit nicht verbunden. Die
SPD-Fraktion lehnte den Antrag ab und verwies auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung
tragfähiger, struktureller Lösungen, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Bedingungen für Mütter und
schwangere Athletinnen abzielten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, der Antrag ignoriere bereits vorhandene Regelungen und
Instrumente, ohne eigene zu liefern. Mutterschutz- und Rückkehrrechte existierten in mehreren Verbänden, etwa
im Fußball nach den FIFA-Regeln oder in Programmen und Unterstützungsangeboten der Stiftung Deutsche
Sporthilfe. An Olympiastützpunkten setze man sich ebenfalls für Unterstützung ein. Außerdem würden
allgemeine Schutzrechte aus dem Mutterschutzrecht und der Mutterschafts-Richtlinie gelten. Der Antrag benenne
weder konkrete Defizite an diesen Stellen noch zeige er auf, wo genau zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe. Im
Übrigen verschleiere die antragstellende Fraktion ihre nicht übersehbaren Defizite in Grundsatzfragen der
Gleichstellungspolitik.
Die Fraktion Die Linke erklärte, der Antrag greife zu kurz, weil er Schwangerschaft und Mutterschaft isoliert
betrachte, während das eigentliche Problem die Prekarität aller Athletinnen und Athleten bei Verletzungen,
psychischer Belastung, Burnout oder längerer Krankheit sei. Statt eines ganzheitlichen Elternschutzes im Sport setze
er auf eine ideologisierte Geschlechterpolitik einer Partei, die Frauenrechte systematisch unterminiere. Aus diesen
Gründen sei der Antrag abzulehnen.
Berlin, den 12. November 2025
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Lars Schieske
Berichterstatter
Bettina Lugk
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Christian Görke
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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