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Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2040)

dip / drucksache 18.12.2025 · WP 21 · 21/3366 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2040) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3366 21. Wahlperiode 18.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Sport und Ehrenamt (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn König, Thomas Korell, Lars Schieske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2040 – Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen A. Problem Die den Antrag einbringende Fraktion der AfD stellt fest, dass die Themen Schwangerschaft und Mutterschaft für Athletinnen während der aktiven Sportkarriere besondere Herausforderungen seien. Für die meisten Spitzenathletinnen sei eine Entscheidung für Familie und Kinder in dieser Lebensphase unvorstellbar. Es fehle an Strukturen und Ansprech- und Betreuungspersonen in den Sportverbänden, die die Vereinbarkeit von sportlicher Karriere und Familiengründen unterstützten. Gesetzliche Regelungen fänden zumeist nur Anwendung auf Frauen in abhängiger Beschäftigung und nur wenige Sportverbände verfügten über Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit. Gleichzeitig würden nach einer Schwangerschaft eine schnelle Rückkehr und ein schnelles Erreichen des ehemaligen Leistungsniveaus erwartet. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Für den geforderte Sonderfonds für Mütter im Leistungssport würden Bundesmittel in Höhe von 3 Mio. Euro benötigt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2040 abzulehnen. Berlin, den 12. November 2025 Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt Aydan Özoğuz Vorsitzende Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Lars Schieske, Bettina Lugk, Dr. Ophelia Nick und Christian Görke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/2040 in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion der AfD fordert zur Lösung der Probleme für Athletinnen mit Kinderwunsch, in der Mutterschaft und bei der Rückkehr in den Spitzensportbereich unterstützende Maßnahmen sowohl der Bundesregierung als auch der Sportverbände. Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, auf den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hinzuwirken, einen verbindlichen Leitfaden zum Thema „Schwangerschaft und Mutterschaft im Spitzensport“ zu erstellen. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, durch Ansprechpersonen an den Olympiastützpunkten und Trainerschulungen die Situation von Athletinnen während und nach der Schwangerschaft zu verbessern. Sportvereine und Sportverbände sollen bei der Einrichtung familienfreundlicher Strukturen unterstützt werden. Außerdem solle sich die Bundesregierung für einen gesetzlichen Mutterschutz für selbständige Athletinnen und die Weiterführung der Sportförderung nach der Geburt sowie Schutzklauseln in Sponsorenverträgen einsetzen. Schließlich soll ein Sonderfonds für „Mütter im Leistungssport“ in Höhe von 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/2040 in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Drucksache 21/2040 in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat den Antrag auf Drucksache 21/2040 in seiner 12. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. So unstreitig es sei, dass schwangere Athletinnen und Mütter im Spitzensport jede gebotene Unterstützung erhalten sollten, so klar sei auch, dass dieser Antrag nicht geeignet sei, diese Unterstützung sicherzustellen. Dass die Bundesregierung laut dem Antrag darauf hinwirken möge, vom DOSB einen verbindlichen Leitfaden zum Thema „Schwangerschaft und Mutterschaft im Spitzensport“ erstellen zu lassen, missachte zudem die verfassungsrechtlich abgesicherte Autonomie des Sports. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass diese laut dem Einleitungssatz des Antrags gewahrt werden solle. Auch die Behauptung, die Trainer seien generell nicht ausreichend geschult, um schwangere Athletinnen zu trainieren, bleibe ohne Begründung und sei daher geeignet, die fachliche Kompetenz der Trainer auf unangemessene Weise in Frage zu stellen. Die Fraktion der AfD erklärte, dass sie Unterstützung der Sportverbände für schwangere Athletinnen und Mütter im Leistungssport sowie konkrete politische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation durch einen Leitfaden zu Schwangerschaft und Mutterschaft durch den DOSB fordere. Familienfreundliche Strukturen müssten in den Verbänden geschaffen und ein gesetzlicher Mutterschutz eingeführt werden. Die Sportförderung müsse unverändert für 15 Monate nach der Geburt fortgesetzt, ein Sonderfonds in Höhe von 3 Mio. Euro für Betreuungs- und Organisationskosten müsse eingerichtet und die Sponsoren müssten sensibilisiert werden. Die Spitzensportlerinnen stünden vor erheblichen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Schwangerschaft, Mutterschaft und Leistungssport. Ohne Strukturreform seien viele Athletinnen gezwungen, ihre Karriere aufzugeben oder die Familienplanung aufzuschieben. Die Themen Schwangerschaft und Mutterschaft würden in den Sportverbänden weitgehend ignoriert. Es gebe keine umfassenden Beratungsangebote, Ansprechpersonen oder Betreuungskonzepte für schwangere Athletinnen. Trainer seien nicht geschult, um Athletinnen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt trainingsmethodisch zu unterstützen. Selbständige Spitzensportlerinnen – die Mehrheit im Leistungssport – fielen im Gegensatz zu den unselbständigen Beschäftigten nicht unter den gesetzlichen Mutterschutz. Sponsorenverträge enthielten oft Ausschluss- oder Aussetzungsklauseln bei Schwangerschaften. Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Antrag der AfD ein Familienbild zugrunde lege, das nach ihrer Einschätzung nicht dem heutigen und vielfach gelebten Verständnis von partnerschaftlicher Elternschaft entspreche, bei dem beide Elternteile Verantwortung für das Kind übernähmen. Dies ergebe sich insbesondere aus der im Antrag enthaltenen Formulierung, wonach Eltern unter dem Druck stünden, gleichzeitig Höchstleistungen zu erbringen und für ihr Kind sorgen zu müssen. Insgesamt bewertete die SPD-Fraktion den Antrag als überregulierend und in Teilen verfassungsrechtlich problematisch, da er tief in die Autonomie des Sports und die Vertragsfreiheit eingreife. Eine tatsächliche Verbesserung der Situation schwangerer Athletinnen sei damit nicht verbunden. Die SPD-Fraktion lehnte den Antrag ab und verwies auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung tragfähiger, struktureller Lösungen, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Bedingungen für Mütter und schwangere Athletinnen abzielten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, der Antrag ignoriere bereits vorhandene Regelungen und Instrumente, ohne eigene zu liefern. Mutterschutz- und Rückkehrrechte existierten in mehreren Verbänden, etwa im Fußball nach den FIFA-Regeln oder in Programmen und Unterstützungsangeboten der Stiftung Deutsche Sporthilfe. An Olympiastützpunkten setze man sich ebenfalls für Unterstützung ein. Außerdem würden allgemeine Schutzrechte aus dem Mutterschutzrecht und der Mutterschafts-Richtlinie gelten. Der Antrag benenne weder konkrete Defizite an diesen Stellen noch zeige er auf, wo genau zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe. Im Übrigen verschleiere die antragstellende Fraktion ihre nicht übersehbaren Defizite in Grundsatzfragen der Gleichstellungspolitik. Die Fraktion Die Linke erklärte, der Antrag greife zu kurz, weil er Schwangerschaft und Mutterschaft isoliert betrachte, während das eigentliche Problem die Prekarität aller Athletinnen und Athleten bei Verletzungen, psychischer Belastung, Burnout oder längerer Krankheit sei. Statt eines ganzheitlichen Elternschutzes im Sport setze er auf eine ideologisierte Geschlechterpolitik einer Partei, die Frauenrechte systematisch unterminiere. Aus diesen Gründen sei der Antrag abzulehnen. Berlin, den 12. November 2025 Artur Auernhammer Berichterstatter Lars Schieske Berichterstatter Bettina Lugk Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Christian Görke Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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