Fördermittelvergabe an die Außenhandelskammer Irak
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Fördermittelvergabe an die Außenhandelskammer Irak
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1195
21. Wahlperiode 12.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich, Marc
Bernhard, Uwe Schulz, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Fördermittelvergabe an die Außenhandelskammer Irak
Seit 2011 existiert die Außenhandelskammer (AHK) Irak mit Büros in Bagdad
und Erbil (https://irak.ahk.de/de/Ueber-uns/ahk-irak-die-deutschen-auslandshan
delskammern). Die AHK Irak bezeichnet sich selbst als „offizielle
Repräsentanz der deutschen Wirtschaft im Irak“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Deutsche Auslandshandelskammer im Irak über eine
ordnungsgemäße Registrierung und damit über die erforderliche Rechtsfähigkeit
gemäß § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um rechtsverbindliche Verträge
abzuschließen und Fördermittel zu empfangen, und wenn ja, über welche
Registrierung verfügt sie?
2. Hat die AHK Irak direkt oder indirekt seit 2011 Zuwendungen, Mittel oder
Vermögensgegenstände erhalten, und wenn ja, auf welcher rechtlichen
Grundlage erfolgte die Vergabe von Bundesmitteln an die AHK Irak, falls
diese nicht rechtsfähig oder nicht ordnungsgemäß registriert ist,
insbesondere im Hinblick auf § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO),
und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)?
3. Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
sicher, dass Fördermittel nur an Organisationen vergeben werden, die den
Anforderungen der §§ 7 und 44 BHO entsprechen, insbesondere
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Rechtsfähigkeit der
Fördermittelempfänger?
4. Welche Maßnahmen ergreift das BMWE, um Verstöße gegen §§ 7 und 44
BHO zu vermeiden, wenn Fördermittel an Organisationen vergeben
werden, die keine ordnungsgemäße Registrierung oder Rechtsfähigkeit
besitzen, und wie werden Rückforderungen im Falle von unrechtmäßigen
Förderungen realisiert?
5. Sind dem BMWE Fälle bekannt, in denen Fördermittel an nicht registrierte
oder nicht rechtsfähige Organisationen (insbesondere die AHK Irak)
vergeben wurden, und wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies für die
jeweilige Organisation?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
kontinuierliche Vergabe von Bundesmitteln an eine im Gaststaat nicht registrierte
und somit rechtlich ungesicherte Organisation einen Anfangsverdacht auf
eine haushaltsrechtlich pflichtwidrige Mittelverwendung im Sinne des
§ 266 des Strafgesetzbuches (Untreue) begründen könnte?
7. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die irreführende
Selbstbezeichnungen der AHK Irak als „offizielle Repräsentanz der deutschen Wirtschaft
im Irak“ zu untersagen, klarzustellen oder ggf. zu sanktionieren, um
unlautere Wettbewerbsvorteile – insbesondere bei Ausschreibungen oder beim
Zugang zu diplomatischen Stellen – zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die AHK Irak zuletzt
einer Wirtschaftsprüfung unterzogen?
Berlin, den 7. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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