Fördermittelvergabe an die Außenhandelskammer Irak (Antwort zu Drs. 21/1195)
Text
Fördermittelvergabe an die Außenhandelskammer Irak (Antwort zu Drs. 21/1195)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1368
21. Wahlperiode 27.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm,
Raimond Scheirich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1195 –
Fördermittelvergabe an die Außenhandelskammer Irak
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2011 existiert die Außenhandelskammer (AHK) Irak mit Büros in Bagdad
und Erbil (https://irak.ahk.de/de/Ueber-uns/ahk-irak-die-deutschen-auslandsha
ndelskammern). Die AHK Irak bezeichnet sich selbst als „offizielle
Repräsentanz der deutschen Wirtschaft im Irak“.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterhält im Irak eine
Delegation der deutschen Wirtschaft mit zwei Büros in Erbil und in Bagdad.
Bei der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak handelt es sich um eine
Außenstelle der DIHK und nicht um eine rechtlich selbstständige
Auslandshandelskammer (AHK).
1. Verfügt die Deutsche Auslandshandelskammer im Irak über eine
ordnungsgemäße Registrierung und damit über die erforderliche
Rechtsfähigkeit gemäß § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um rechtsverbindliche
Verträge abzuschließen und Fördermittel zu empfangen, und wenn ja, über
welche Registrierung verfügt sie?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Delegation
der deutschen Wirtschaft im Irak gehört rechtlich zur DIHK. Es handelt sich
dabei um eine unselbstständige Außenstelle der DIHK. Die DIHK ist als
Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 10b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur
vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, IHKG)
rechtsfähig und kann öffentliche Zuwendungen empfangen (§ 10b Absatz 3
Satz 5 IHKG).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 26. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die AHK Irak direkt oder indirekt seit 2011 Zuwendungen, Mittel oder
Vermögensgegenstände erhalten, und wenn ja, auf welcher rechtlichen
Grundlage erfolgte die Vergabe von Bundesmitteln an die AHK Irak, falls
diese nicht rechtsfähig oder nicht ordnungsgemäß registriert ist,
insbesondere im Hinblick auf § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO),
und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)?
Von 2011 bis 2024 – in einem Zeitraum von 14 Jahren – hat die DIHK für die
Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak Bundeszuwendungen in Höhe von
insgesamt rund 5,35 Mio. Euro erhalten.
3. Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
sicher, dass Fördermittel nur an Organisationen vergeben werden, die den
Anforderungen der §§ 7 und 44 BHO entsprechen, insbesondere
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Rechtsfähigkeit der
Fördermittelempfänger?
4. Welche Maßnahmen ergreift das BMWE, um Verstöße gegen §§ 7 und 44
BHO zu vermeiden, wenn Fördermittel an Organisationen vergeben
werden, die keine ordnungsgemäße Registrierung oder Rechtsfähigkeit
besitzen, und wie werden Rückforderungen im Falle von unrechtmäßigen
Förderungen realisiert?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Fragen zur Gewährung von Bundeszuwendungen an die
Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft inklusive der Kontrolle und
Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung sowie einer etwaigen
Rückforderung von Zuwendungsmitteln waren bereits Gegenstand Kleiner Anfragen
an die Bundesregierung. Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre
Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu „Staatliche
Zuwendungen für Auslandshandelskammern“ auf Bundestagsdrucksache 20/6228
sowie zur „ordnungsgemäßen Verwendung von staatlichen Mitteln im Netzwerk
der Auslandshandelskammern“ auf Bundestagsdrucksache 20/6656.
5. Sind dem BMWE Fälle bekannt, in denen Fördermittel an nicht
registrierte oder nicht rechtsfähige Organisationen (insbesondere die AHK
Irak) vergeben wurden, und wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies für
die jeweilige Organisation?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
kontinuierliche Vergabe von Bundesmitteln an eine im Gaststaat nicht
registrierte und somit rechtlich ungesicherte Organisation einen
Anfangsverdacht auf eine haushaltsrechtlich pflichtwidrige Mittelverwendung im
Sinne des § 266 des Strafgesetzbuches (Untreue) begründen könnte?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sind keine Fälle
bekannt, in denen Zuwendungsmittel an nicht rechtsfähige Organisationen im
AHK-Netz vergeben wurden. Die Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak
ist Teil der DIHK, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 10b Absatz 1
Satz 1 IHKG) rechtsfähig ist.
Eine etwaige Pflicht zur Registrierung von Auslandshandelskammern und
Delegationen der deutschen Wirtschaft richtet sich nach dem Recht des
jeweiligen Gastlandes. Das zentralirakische Recht kennt derzeit keine geeignete
Rechtsform, um eine Delegation der deutschen Wirtschaft juristisch zu
erfassen. Die Bundesregierung hat daher den zentralirakischen Behörden in Bagdad
ein Abkommen zur Festlegung des Rechtsstatus der Delegation vorgeschlagen.
Der Prozess zur Schließung eines entsprechenden Statusabkommens ist noch
nicht abgeschlossen.
7. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die irreführende
Selbstbezeichnungen der AHK Irak als „offizielle Repräsentanz der deutschen
Wirtschaft im Irak“ zu untersagen, klarzustellen oder ggf. zu
sanktionieren, um unlautere Wettbewerbsvorteile – insbesondere bei
Ausschreibungen oder beim Zugang zu diplomatischen Stellen – zu vermeiden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD „Transparenz und Wettbewerbsbedingungen
zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung“ auf Bundestagsdrucksache
21/924 wird verwiesen.
8. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die AHK Irak zuletzt
einer Wirtschaftsprüfung unterzogen?
Die Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak wurde zuletzt am 25. Mai
2025 einer Wirtschaftsprüfung unterzogen.
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ISSN 0722-8333]
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