polradar

Transparenz der Auslandshandelskammern in Dubai und Abu Dhabi (Antwort zu Drs. 21/759)

dip / drucksache 17.07.2025 · WP 21 · 21/929 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Transparenz der Auslandshandelskammern in Dubai und Abu Dhabi (Antwort zu Drs. 21/759) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/929 21. Wahlperiode 17.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/759 – Transparenz der Auslandshandelskammern in Dubai und Abu Dhabi V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage zu mehr Transparenz beitragen und gleichzeitig auf die Notwendigkeit hinweisen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Bereich der Außenwirtschaft tätigen Akteure zu gewährleisten – sei es durch die Klärung rechtlicher Grundlagen, die Offenlegung relevanter Verträge oder eine unabhängige Kontrolle von Strukturen und Privilegien der Auslandshandelskammern (AHKs) in Dubai und Abu Dhabi bzw. der AHK Golfregion. In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14694 heißt es, Dienstpässe würden ausgestellt, „wenn die Reise oder der Aufenthalt ohne Dienstpass nicht möglich oder wesentlich erschwert wäre“. Fraglich hinsichtlich der Rechts- und Haftungslage ist in den Augen der Fragesteller die Praxis der Registereintragungen im Ausland – zum Teil unter Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Da es im AHK-Netz keine „AHK Golfregion“ gibt und die Fragesteller zugleich auf die „AHK in Dubai und Abu Dhabi“ Bezug nehmen, geht die Bundesregierung im Folgenden davon aus, dass die Fragesteller, wenn von der „AHK Golfregion“ die Rede ist, die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer meinen, die nachfolgend als „AHK VAE“ bezeichnet wird. Die AHK VAE mit Sitz in Abu Dhabi und Dubai unterhält außerdem je ein Büro an den Standorten Katar, Kuwait und Oman. Der pakistanische Markt wird durch einen Regionalkoordinator ohne eigenständiges Büro betreut. Außerdem koordiniert die AHK VAE die Delegation der Deutschen Wirtschaft im Irak mit den Büros Erbil und Bagdad. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Ist die AHK Golfregion nach Kenntnis der Bundesregierung steuerpflichtig (bitte hinsichtlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. aufschlüsseln)? Die AHK unterliegen dem Steuerrecht ihrer jeweiligen Gastländer. Das gilt auch für die AHK VAE. Nach Kenntnis der Bundesregierung unterliegt die AHK VAE der Umsatzsteuer.  2. Welche Rechtsformen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die AHKs Dubai und Abu Dhabi gemäß dem jeweiligen Handelsregister? Die Handelsregistereintragungen von AHK richten sich nach dem Recht des jeweiligen Gastlandes. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der AHK- Standort Dubai derzeit als „Government Liaison Office“ und der Standort Abu Dhabi als „Establishment“ im Handelsregister eingetragen.  3. Ist der Geschäftsführer der AHK Golfregion nach Kenntnis der Bundesregierung in einer diplomatischen Liste eines Ministeriums der Vereinigten Arabische Emirate (VAE) eingetragen, wird dieser dort als Staatsbeamter registriert, und wenn ja, bei welchem Ministerium? Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis.  4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere AHKs weltweit, deren Geschäftsführer (von der Deutschen Industrie- und Handelskammer [DIHK] entsandt) über diplomatischen Status verfügen, wenn ja, in welchen Ländern, und auf welcher Grundlage? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es weltweit keine AHK, deren Geschäftsführerin oder Geschäftsführer über Diplomatenstatus verfügt.  5. Wie wird konkret nach Kenntnis der Bundesregierung begründet, dass ein Aufenthalt in den VAE ohne Dienstpass nicht oder nur erschwert möglich sei, insbesondere vor dem Hintergrund der visumsfreien Einreise deutscher Staatsbürger und der Tatsache, dass rund 10 000 Deutsche dauerhaft in den VAE leben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller und www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vereinigtearabische emiratesicherheit-202332 und uae.diplo.de/ae-de/service/leben-und-arbei ten-1389390)? Zu den Voraussetzungen der Ausstellung von Dienstpässen für Beschäftigte des AHK-Netzes hat sich die Bundesregierung bereits mehrfach ausführlich geäußert, siehe zuletzt die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12419. Hierauf wird verwiesen.  6. Ist die Bundesrepublik Deutschland als anteilige Eigentümerin der AHK Golfregion eingetragen? a) Wenn ja, besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der Vergabe von Dienstpässen und dem Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland anteilige Eigentümerin der AHK Golfregion ist? b) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil, und wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch Eigentümer? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesrepublik Deutschland ist im Handelsregister von Dubai als Eigentümerin des AHK-Standorts Dubai eingetragen. Diese Eintragung ist jedoch korrekturbedürftig, da die Bundesrepublik Deutschland keinerlei Eigentumsrechte an der AHK-Repräsentanz in Dubai innehat. Nach Kenntnis der Bundesregierung bemüht sich die AHK VAE aktuell um eine Korrektur der Eintragung. Ein Zusammenhang mit der Vergabe von Dienstpässen besteht nicht.  7. Werden für den Geschäftsführer der AHK in Dubai nach Kenntnis der Bundesregierung Steuern oder sonstige Abgaben auf Gehälter entrichtet, wenn nein, existiert ein entsprechendes öffentlich einsehbares Abkommen mit den VAE, und mit welcher emiratischen Behörde wurde dieses geschlossen? Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer des AHK-Netzes unterliegen dem Steuer- und Abgabenrecht ihrer jeweiligen Gastländer. Es besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten.  8. Kann die Bundesregierung den Gesellschaftervertrag oder andere Dokumente zur Verfügung stellen, die der Gründung und Registrierung der AHKs in Dubai und Abu Dhabi zugrunde liegen, und erläutern, welche Genehmigungsverfahren dafür durchlaufen wurden? Die Gründung und Registrierung von AHK folgt dem Recht des jeweiligen Gastlandes. Die Bundesregierung führt kein Register über Gründungsdokumente oder Registereintragungen von AHKs. Sofern es Grund zur Annahme gibt, dass AHK fehlerhaft in nationale Register eingetragen wurden, wirkt die Bundesregierung gemeinsam mit der DIHK und der betroffenen AHK auf eine Korrektur der Eintragung hin.  9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen durch die Eigentümerstruktur der AHK Golfregion benachteiligt und die deutsche vollständig privat finanzierte Außenwirtschaftsförderung gefährdet, die eine neutrale Plattform für alle darstellen soll, und wenn ja, um welche Firmen handelt es sich? Über derartige Benachteiligungen oder Gefährdungen hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Steuermittel von der AHK Golfregion zur Begünstigung Einzelner verwendet wurden? Der Bundesregierung ist eine derartige Begünstigung nicht bekannt. Die Bundesregierung kontrolliert gemeinsam mit der DIHK die ordnungsgemäße Verwendung der im Rahmen der AHK-Förderung ausgegebenen Steuermittel. Hinweisen auf eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von Steuermitteln geht die Bundesregierung ausnahmslos nach. Ausführlich zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuwendungsmitteln an das AHK-Netz, siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7330. 11. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die AHK Golfregion zuletzt einer Wirtschaftsprüfung unterzogen? Die AHK VAE wurde zuletzt am 10. April 2025 der Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen. 12. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf missbräuchliche Verwendung von Steuermitteln durch die AHK Golfregion vor, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 10. Der Bundesregierung liegen aktuell keine derartigen Hinweise vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen