Transparenz der Auslandshandelskammern in Dubai und Abu Dhabi (Antwort zu Drs. 21/759)
Text
Transparenz der Auslandshandelskammern in Dubai und Abu Dhabi (Antwort zu Drs. 21/759)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/929
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm,
Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/759 –
Transparenz der Auslandshandelskammern in Dubai und Abu Dhabi
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage zu mehr Transparenz
beitragen und gleichzeitig auf die Notwendigkeit hinweisen, gleiche
Wettbewerbsbedingungen für alle im Bereich der Außenwirtschaft tätigen Akteure zu
gewährleisten – sei es durch die Klärung rechtlicher Grundlagen, die
Offenlegung relevanter Verträge oder eine unabhängige Kontrolle von Strukturen und
Privilegien der Auslandshandelskammern (AHKs) in Dubai und Abu Dhabi
bzw. der AHK Golfregion.
In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14694 heißt es, Dienstpässe würden ausgestellt,
„wenn die Reise oder der Aufenthalt ohne Dienstpass nicht möglich oder
wesentlich erschwert wäre“. Fraglich hinsichtlich der Rechts- und
Haftungslage ist in den Augen der Fragesteller die Praxis der Registereintragungen im
Ausland – zum Teil unter Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland als
Eigentümerin.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Da es im AHK-Netz keine „AHK Golfregion“ gibt und die Fragesteller
zugleich auf die „AHK in Dubai und Abu Dhabi“ Bezug nehmen, geht die
Bundesregierung im Folgenden davon aus, dass die Fragesteller, wenn von der
„AHK Golfregion“ die Rede ist, die Deutsch-Emiratische Industrie- und
Handelskammer meinen, die nachfolgend als „AHK VAE“ bezeichnet wird.
Die AHK VAE mit Sitz in Abu Dhabi und Dubai unterhält außerdem je ein
Büro an den Standorten Katar, Kuwait und Oman. Der pakistanische Markt
wird durch einen Regionalkoordinator ohne eigenständiges Büro betreut.
Außerdem koordiniert die AHK VAE die Delegation der Deutschen Wirtschaft
im Irak mit den Büros Erbil und Bagdad.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
17. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Ist die AHK Golfregion nach Kenntnis der Bundesregierung
steuerpflichtig (bitte hinsichtlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc.
aufschlüsseln)?
Die AHK unterliegen dem Steuerrecht ihrer jeweiligen Gastländer. Das gilt
auch für die AHK VAE. Nach Kenntnis der Bundesregierung unterliegt die
AHK VAE der Umsatzsteuer.
2. Welche Rechtsformen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
AHKs Dubai und Abu Dhabi gemäß dem jeweiligen Handelsregister?
Die Handelsregistereintragungen von AHK richten sich nach dem Recht des
jeweiligen Gastlandes. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der AHK-
Standort Dubai derzeit als „Government Liaison Office“ und der Standort Abu Dhabi
als „Establishment“ im Handelsregister eingetragen.
3. Ist der Geschäftsführer der AHK Golfregion nach Kenntnis der
Bundesregierung in einer diplomatischen Liste eines Ministeriums der
Vereinigten Arabische Emirate (VAE) eingetragen, wird dieser dort als
Staatsbeamter registriert, und wenn ja, bei welchem Ministerium?
Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere AHKs weltweit,
deren Geschäftsführer (von der Deutschen Industrie- und
Handelskammer [DIHK] entsandt) über diplomatischen Status verfügen, wenn ja, in
welchen Ländern, und auf welcher Grundlage?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es weltweit keine AHK, deren
Geschäftsführerin oder Geschäftsführer über Diplomatenstatus verfügt.
5. Wie wird konkret nach Kenntnis der Bundesregierung begründet, dass
ein Aufenthalt in den VAE ohne Dienstpass nicht oder nur erschwert
möglich sei, insbesondere vor dem Hintergrund der visumsfreien
Einreise deutscher Staatsbürger und der Tatsache, dass rund 10 000
Deutsche dauerhaft in den VAE leben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller
und www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vereinigtearabische
emiratesicherheit-202332 und uae.diplo.de/ae-de/service/leben-und-arbei
ten-1389390)?
Zu den Voraussetzungen der Ausstellung von Dienstpässen für Beschäftigte des
AHK-Netzes hat sich die Bundesregierung bereits mehrfach ausführlich
geäußert, siehe zuletzt die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12419. Hierauf wird
verwiesen.
6. Ist die Bundesrepublik Deutschland als anteilige Eigentümerin der AHK
Golfregion eingetragen?
a) Wenn ja, besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein
Zusammenhang zwischen der Vergabe von Dienstpässen und dem Umstand,
dass die Bundesrepublik Deutschland anteilige Eigentümerin der
AHK Golfregion ist?
b) Wenn ja, wie hoch ist der Anteil, und wer ist nach Kenntnis der
Bundesregierung noch Eigentümer?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Handelsregister von Dubai als
Eigentümerin des AHK-Standorts Dubai eingetragen. Diese Eintragung ist jedoch
korrekturbedürftig, da die Bundesrepublik Deutschland keinerlei
Eigentumsrechte an der AHK-Repräsentanz in Dubai innehat. Nach Kenntnis der
Bundesregierung bemüht sich die AHK VAE aktuell um eine Korrektur der
Eintragung.
Ein Zusammenhang mit der Vergabe von Dienstpässen besteht nicht.
7. Werden für den Geschäftsführer der AHK in Dubai nach Kenntnis der
Bundesregierung Steuern oder sonstige Abgaben auf Gehälter entrichtet,
wenn nein, existiert ein entsprechendes öffentlich einsehbares
Abkommen mit den VAE, und mit welcher emiratischen Behörde wurde dieses
geschlossen?
Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer des AHK-Netzes unterliegen
dem Steuer- und Abgabenrecht ihrer jeweiligen Gastländer. Es besteht derzeit
kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
8. Kann die Bundesregierung den Gesellschaftervertrag oder andere
Dokumente zur Verfügung stellen, die der Gründung und Registrierung der
AHKs in Dubai und Abu Dhabi zugrunde liegen, und erläutern, welche
Genehmigungsverfahren dafür durchlaufen wurden?
Die Gründung und Registrierung von AHK folgt dem Recht des jeweiligen
Gastlandes. Die Bundesregierung führt kein Register über
Gründungsdokumente oder Registereintragungen von AHKs. Sofern es Grund zur Annahme gibt,
dass AHK fehlerhaft in nationale Register eingetragen wurden, wirkt die
Bundesregierung gemeinsam mit der DIHK und der betroffenen AHK auf eine
Korrektur der Eintragung hin.
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen durch die
Eigentümerstruktur der AHK Golfregion benachteiligt und die deutsche
vollständig privat finanzierte Außenwirtschaftsförderung gefährdet, die
eine neutrale Plattform für alle darstellen soll, und wenn ja, um welche
Firmen handelt es sich?
Über derartige Benachteiligungen oder Gefährdungen hat die Bundesregierung
keine Kenntnis.
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Steuermittel von
der AHK Golfregion zur Begünstigung Einzelner verwendet wurden?
Der Bundesregierung ist eine derartige Begünstigung nicht bekannt. Die
Bundesregierung kontrolliert gemeinsam mit der DIHK die ordnungsgemäße
Verwendung der im Rahmen der AHK-Förderung ausgegebenen Steuermittel.
Hinweisen auf eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von Steuermitteln geht die
Bundesregierung ausnahmslos nach. Ausführlich zur Kontrolle der
ordnungsgemäßen Verwendung von Zuwendungsmitteln an das AHK-Netz, siehe die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7330.
11. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die AHK Golfregion
zuletzt einer Wirtschaftsprüfung unterzogen?
Die AHK VAE wurde zuletzt am 10. April 2025 der Prüfung durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
12. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf
missbräuchliche Verwendung von Steuermitteln durch die AHK Golfregion vor, und
wenn ja, welche?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 10. Der
Bundesregierung liegen aktuell keine derartigen Hinweise vor.
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