Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung (Antwort zu Drs. 21/714)
Text
Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung (Antwort zu Drs. 21/714)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/924
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm,
Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/714 –
Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der
Außenwirtschaftsförderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren ist vermehrt Kritik an der Struktur, Finanzierung
und Selbstwahrnehmung der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)
sowie ihrer Delegationen und Repräsentanzen laut geworden.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14398 hat wertvolle Einblicke geliefert,
jedoch auch zahlreiche neue Fragen für die Fragesteller aufgeworfen,
insbesondere hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, steuerlichen Pflichten,
diplomatischen Sonderstellungen und der Vergabe von Bundesmitteln.
Zugleich bestehen aus Sicht der Fragesteller erhebliche Zweifel an der
rechtlichen Klarheit der Rollenbeschreibung der AHKs, insbesondere im Hinblick
auf ihre Selbstdarstellung als „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ im
Ausland. Trotz gegenteiliger Aussagen der Bundesregierung scheinen
strukturelle Interessenkonflikte fortzubestehen, etwa zwischen dem öffentlichen
Auftrag und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der AHKs. Auf der Website der
AHKs neben acht anderen AHKs, z. B. von der AHK Honduras, wird
behauptet, es handele sich um die „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ (www.a
hk.de/en/locations/south-and-central-america/honduras).
Gemäß Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7330 ist eine gesetzliche Grundlage für ein solches Mandat
weder im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) noch in anderen einschlägigen
Rechtsnormen erkennbar. § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen
Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) spricht lediglich
davon, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die
AHKs gemäß Kooperationsabkommen „fördern und koordinieren“ soll.
Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2025 gravierende Mängel in der
Finanzierung der AHKs festgestellt. Laut dem Bericht erhält der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag jährlich rund 50 Mio. bis 60 Mio. Euro an
Bundesmitteln – und das trotz erheblicher eigener Einnahmen. Kritisiert wurden
unter anderem intransparente Gehaltsstrukturen, fehlerhafte Buchführungen
(in etwa einem Drittel der geprüften Fälle) sowie fehlende, veraltete oder
unbrauchbare Wirtschaftlichkeits- und Performancemessungen (www.bundesrec
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
17. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/auslandshandelskam
men-beratungsbericht-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
1. Fordert die Bundesregierung als aufsichtführende und finanzierende
Stelle jährlich aktuelle Registerauszüge aller Delegationen, AHKs und
Repräsentanzen an?
Nein. Die Bundesregierung prüft anlassbezogen, insbesondere im Rahmen von
Vor-Ort-Prüfungen, die ordnungsgemäße Eintragung von
Außenhandelskammern (AHK), Delegationen und Repräsentanzen in das Handels- oder
Vereinsregister des Gastlandes, soweit eine solche Eintragung nach dem Recht des
jeweiligen Gastlands obligatorisch ist.
2. Sind AHKs nach Ansicht der Bundesregierung staatliche Stellen oder
stehen AHKs im Eigentum der Bundesregierung?
Nein. Bei AHK handelt es sich um nichtstaatliche Akteure. Die AHK stehen
nicht im Eigentum der Bundesregierung.
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Gesamtausgaben aller AHKs der letzten zehn Jahre (bitte Gesamtausgaben
jährlich aufschlüsseln)?
Die Gesamtausgaben des AHK-Netzes der letzten zehn Jahre beliefen sich auf:
2015: 192,5 Mio. Euro
2016: 195,4 Mio. Euro
2017: 202,9 Mio. Euro
2018: 208,8 Mio. Euro
2019: 266,1 Mio. Euro
2020: 195,6 Mio. Euro
2021: 194,9 Mio. Euro
2022: 237,9 Mio. Euro
2023: 243,5 Mio. Euro
2024: 247,6 Mio. Euro
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Haushaltsmittel
zur Außenwirtschaftsförderung im Bundeshaushalt der letzten zehn Jahre
(bitte jährlich aufschlüsseln sowie die fünf größten Empfänger samt
Fördersumme nennen)?
Die Haushaltsmittel für die Außenwirtschaftsförderung des Bundes werden im
Bundeshaushalt in folgenden Kapiteln veranschlagt: Kapitel 0904, Titel 687 02,
687 05 und 687 08 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE), Kapitel 1601, Titel 892 02 des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie Kapitel 1006,
Titel 687 01 des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH). Die Höhe der Außenwirtschaftsförderung in den jeweiligen
Haushaltsjahren ist einsehbar unter www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/d
ownload-portal.html.
5. Nach welchem Verfahren erfolgt die Vergabe von öffentlich-rechtlichen
Projekten wie öffentlichen Aufträgen an AHKs (bitte erläutern)?
6. Ist eine Ausschreibung für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen
Projekten erforderlich oder gibt es Institutionen mit privilegiertem Zugang, und
wenn ja, worauf basiert dieser bevorzugte Zugang?
7. Wer ist antragsberechtigt für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen
Projekten, welche gesetzlichen Grundlagen gelten dafür, welche Abteilung
in welchem Bundesministerium ist zuständig, und welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Vergabe von öffentlichen Projekten erfolgt gemäß den Regeln und
Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme. Für diese sind unterschiedliche
Abteilungen und unterschiedliche Ressorts (BMWE, BMLEH und BMUKN)
zuständig. So ist die Abteilung Außenwirtschaftspolitik des BMWE beispielsweise
für das KMU-Markterschließungsprogramm und die Exportinitiative Energie
zuständig, über die öffentliche Projekte vergeben werden.
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt deutsches und europäisches
Vergaberecht. Grundsätzlich ist hierfür eine öffentliche Ausschreibung erforderlich, die
auf der Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht wird. AHK beteiligen sich
– wie auch andere Akteure (z. B. Unternehmen, Ländervereine oder
Fachverbände) – an den Ausschreibungen für öffentliche Projekte.
Im deutschen und EU-Vergaberecht gibt es Ausnahmen vom Grundsatz der
öffentlichen Ausschreibung. So sind z. B. Inhouse-Vergaben an Unternehmen im
Eigentum des Bundes (z. B. die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit – GIZ) auch ohne Ausschreibung möglich. AHK profitieren hiervon
jedoch nicht, da sie nicht im Eigentum des Bundes stehen.
8. Ist das Kooperationsabkommen zwischen dem damaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem DIHK bzw.
dem AHK-Netz öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ein Kooperationsabkommen zwischen dem BMWE (vormals BMWK) und der
DIHK oder dem BMWE (BMWK) und dem AHK-Netz existiert nicht. Das
BMWE fördert das AHK-Netz mittels einer Zuwendung.
9. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Grundlagen,
die die AHKs im Ausland legitimieren, als offizielle deutsche
Wirtschaftsvertretung aufzutreten, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Der § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der
Industrie- und Handelskammern (Industriehandelskammergesetz – IHKG)
bezeichnet das Netzwerk der AHK, Delegationen und Repräsentanzen der
deutschen Wirtschaft als „Instrument der Außenwirtschaftsförderung der
Bundesrepublik Deutschland“. Es existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
jedoch keine rechtlichen Grundlagen, die die AHKs legitimieren würden, im
Ausland als staatliche oder quasi-staatliche Akteure aufzutreten. Nach Ansicht
der Bundesregierung behaupten die AHKs jedoch auch nicht, staatliche
Vertretungen oder Akteure zu sein, deren Handeln dem Staat zurechenbar wäre. Die
Bezeichnung „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ ist hierfür nach
Ansicht der Bundesregierung nicht ausreichend.
10. Wie schätzt die Bundesregierung Selbstbezeichnungen von
privatrechtlich organisierten AHKs als „offizielle Vertretung“ rechtlich
insbesondere hinsichtlich einer möglichen Amtsanmaßung im Sinne von § 132 des
Strafgesetzbuchs (StGB) ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung sieht in der Bezeichnung „offizielle Vertretung“ keine
Amtsanmaßung i. S. v. § 132 StGB.
11. Hält die Bundesregierung es für notwendig, irreführende
Selbstbezeichnungen der AHKs wie „offizielle Vertretung“ zu untersagen,
klarzustellen oder ggf. zu sanktionieren, um unlautere Wettbewerbsvorteile –
insbesondere bei Ausschreibungen oder beim Zugang zu diplomatischen
Stellen – zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung sieht insoweit keinen Handlungsbedarf.
12. Sind der Bundesregierung Konflikte zwischen privat finanzierten
Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs bekannt, wenn ja, worum ging es
dabei, und welche Standorte des AHK-Netzes waren betroffen?
Derartige Konflikte sind der Bundesregierung nicht bekannt.
13. Wäre die Einrichtung einer neutralen Ombudsstelle (z. B. im
Bundesministerium der Justiz oder im Bundesrechnungshof) nach Ansicht der
Bundesregierung sinnvoll, um Hinweise und Konflikte zwischen privat
finanzierten Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs unabhängig und
sachlich zu klären?
Die Bundesregierung geht im Rahmen ihrer Zuständigkeit jeglichen Hinweisen
auf Rechtsverstöße und Unregelmäßigkeiten nach. Für die Klärung rechtlich
relevanter Konflikte zwischen Privatrechtsubjekten gibt es zudem effektiven
staatlichen Rechtsschutz und unabhängige Gerichte.
14. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) ggf., um die vom Bundesrechnungshof
aufgezeigten Mängel zu beheben, ist eine Kürzung der Mittel vorgesehen,
und welche der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs will die
Bundesregierung umsetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMWE begrüßt den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (BRH) und
nimmt sämtliche Feststellungen und Empfehlungen des Bundesrechnungshofs
sehr ernst. Sie werden in die laufenden Überlegungen zu einer stetigen
Verbesserung und Modernisierung der Ausgestaltung der Bundeszuwendung an die
DIHK zugunsten des AHK-Netzes einbezogen.
15. Hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit den vom
Bundesrechnungshof festgestellten Mängeln eine regelmäßige statt stichprobenartige
Bewertung von Personalstruktur, Code of Conduct, Compliance,
Finanzierung und Rentabilität, etwa durch den Bundesrechnungshof selbst
oder durch externe, private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, für einen
geeigneten Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz von
AHKs, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit der DIHK als
Selbstverwaltungskörperschaft öffentlichen Rechts die ordnungsgemäße Verwendung der
öffentlichen Fördermittel für das AHK-Netz durch ein Bündel verschiedener
Maßnahmen (u. a. Prüfung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der AHKs,
Delegationen und Repräsentanzen, regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen). Sofern
erforderlich, können hierbei auch externe Wirtschaftsprüfer eingeschaltet werden.
Die Prüfung der AHK-Förderung durch den Bundesrechnungshof erfolgt im
Rahmen der dem BRH übertragenen gesetzlichen Prüfbefugnisse.
16. Warum werden dem DIHK trotz erheblicher Eigenmittel weiterhin
Bundesmittel gewährt, obwohl diese Mittel unter Umständen effizienter bei
anderen Verbänden mit vergleichbaren Zielsetzungen hätten eingesetzt
werden können, etwa zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und
Chancengleichheit?
Die Bundeszuwendung an die DIHK zugunsten des AHK-Netzes leistet einen
wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Exportwirtschaft und zur Internationalisierung insb. kleiner und mittlerer
Unternehmen. Exportorientierte deutsche Unternehmen werden in den 93 Ländern
des AHK-Netzes an 150 Standorten bei der Diversifizierung ihrer Handels- und
Lieferbeziehungen unterstützt. Hierzu bieten AHKs eine breite Palette
unternehmensspezifischer Dienstleistungen an (Markt- und Brancheninformationen,
Office-Lösungen, Unterstützung von Unternehmen bei der Markterschließung,
Geschäftsanbahnung, Geschäftspartner- sowie Fachkräftevermittlung). Die
Unterstützung der Geschäftsmöglichkeiten von KMU steht im Fokus der
Bundeszuwendung an die DIHK zugunsten des AHK-Netzes (u. a. kostenlose
Erstberatung). Das AHK-Netz unterstützt des Weiteren Unternehmen des
Gastlandes, die Geschäftsmöglichkeiten in Deutschland suchen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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