Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
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Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1487
21. Wahlperiode 04.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich, Bernd
Schattner, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Stefan Henze, Stefan Keuter, Jan Wenzel
Schmidt, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Rocco Kever, Denis Pauli,
Matthias Rentzsch, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Industrie- und
Handelskammer bzw. den Auslandshandelskammern und der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat laut Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache
21/1324 eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) unterzeichnet, um
zusammen mit den Außenhandelskammern (AHKs) im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zusammenzuarbeiten. Die Kooperationsvereinbarung ist
allerdings nicht öffentlich einsehbar (ebd.). Die Fragesteller halten mehr
Transparenz in der Kooperation zwischen den AHKs und der GIZ GmbH für
geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der
GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen?
2. Welche Ziele und Laufzeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH
festgelegt?
3. Warum ist die Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der
GIZ GmbH bisher nicht öffentlich einsehbar?
4. Wurde das Parlament über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung
zwischen der DIHK und der GIZ GmbH informiert?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Ist die Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung zwischen der
DIHK und der GIZ GmbH durch die Bundesregierung geplant?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Welche rechtliche Grundlage sieht die Bundesregierung für die
Einbindung der DIHK als Kooperationspartner im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit, obwohl es sich dabei nicht um eine
Durchführungsorganisation im Sinne der Vergaberichtlinien des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) handelt (www.bm
z.de/resource/blob/85392/fz-tz-leitlinien.pdf)?
7. Welche konkreten Projekte oder Programme wurden seit Abschluss der
Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit den AHKs umgesetzt oder
befinden sich aktuell in Vorbereitung, und wie hoch sind die jeweiligen
Kosten des Programms oder des Projekts (bitte auflisten und jährlich
aufschlüsseln)?
8. In welcher Höhe wurden seit Bestehen der Kooperationsvereinbarung
Mittel des BMZ im Rahmen dieser Vereinbarung mittelbar oder
unmittelbar an die AHKs vergeben (bitte nach Jahr, AHK und Projekt
aufschlüsseln)?
9. Welche Auswahlkriterien gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Einbindung von AHKs als Partnerorganisationen im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen der GIZ GmbH und der DIHK gemäß
Kooperationsvereinbarung?
10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die formelle Registrierung einer
AHK im Gastland Voraussetzung für ihre Teilnahme an Projekten im
Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ
GmbH?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen der DIHK und der GIZ GmbH nicht zu einer
Doppelförderung derselben AHK durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) und das BMZ kommt?
12. Welche interministeriellen Abstimmungsmechanismen bestehen zwischen
dem BMWE und dem BMZ, um Doppelförderungen zu vermeiden?
13. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beschluss der
Kooperationsvereinbarung zwischen der DIHK und der GIZ GmbH zu
Doppelförderungen von AHKs, wenn ja, in wie vielen Fällen, welche AHKs waren
betroffen, und wie hoch war die Doppelförderung jeweils (bitte
aufschlüsseln)?
14. Gab es seit dem Beschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der
DIHK und der GIZ GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Evaluation der Kooperation?
a) Wenn ja, wann, und durch wen wurde die Zusammenarbeit zwischen
der DIHK und der GIZ GmbH zuletzt evaluiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
15. Plant die Bundesregierung, diese Kooperation zwischen der DIHK und
der GIZ GmbH auf Basis der Vereinbarung erneut zu evaluieren, wenn ja,
wann, und durch wen?
Berlin, den 28. August.2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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