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Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/714 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/714 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung In den vergangenen Jahren ist vermehrt Kritik an der Struktur, Finanzierung und Selbstwahrnehmung der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sowie ihrer Delegationen und Repräsentanzen laut geworden. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14398 hat wertvolle Einblicke geliefert, jedoch auch zahlreiche neue Fragen für die Fragesteller aufgeworfen, insbesondere hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, steuerlichen Pflichten, diplomatischen Sonderstellungen und der Vergabe von Bundesmitteln. Zugleich bestehen aus Sicht der Fragesteller erhebliche Zweifel an der rechtlichen Klarheit der Rollenbeschreibung der AHKs, insbesondere im Hinblick auf ihre Selbstdarstellung als „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ im Ausland. Trotz gegenteiliger Aussagen der Bundesregierung scheinen strukturelle Interessenkonflikte fortzubestehen, etwa zwischen dem öffentlichen Auftrag und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der AHKs. Auf der Website der AHKs neben acht anderen AHKs, z. B. von der AHK Honduras, wird behauptet, es handele sich um die „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ (www.ah k.de/en/locations/south-and-central-america/honduras). Gemäß Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7330 ist eine gesetzliche Grundlage für ein solches Mandat weder im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) noch in anderen einschlägigen Rechtsnormen erkennbar. § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) spricht lediglich davon, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die AHKs gemäß Kooperationsabkommen „fördern und koordinieren“ soll. Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2025 gravierende Mängel in der Finanzierung der AHKs festgestellt. Laut dem Bericht erhält der Deutsche Industrie- und Handelskammertag jährlich rund 50 Mio. bis 60 Mio. Euro an Bundesmitteln – und das trotz erheblicher eigener Einnahmen. Kritisiert wurden unter anderem intransparente Gehaltsstrukturen, fehlerhafte Buchführungen (in etwa einem Drittel der geprüften Fälle) sowie fehlende, veraltete oder unbrauchbare Wirtschaftlichkeits- und Performancemessungen (www.bundesrechnungsho f.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/auslandshandelskammen-berat ungsbericht-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Fordert die Bundesregierung als aufsichtführende und finanzierende Stelle jährlich aktuelle Registerauszüge aller Delegationen, AHKs und Repräsentanzen an?  2. Sind AHKs nach Ansicht der Bundesregierung staatliche Stellen oder stehen AHKs im Eigentum der Bundesregierung?  3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Gesamtausgaben aller AHKs der letzten zehn Jahre (bitte Gesamtausgaben jährlich aufschlüsseln)?  4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Haushaltsmittel zur Außenwirtschaftsförderung im Bundeshaushalt der letzten zehn Jahre (bitte jährlich aufschlüsseln sowie die fünf größten Empfänger samt Fördersumme nennen)?  5. Nach welchem Verfahren erfolgt die Vergabe von öffentlich-rechtlichen Projekten wie öffentlichen Aufträgen an AHKs (bitte erläutern)?  6. Ist eine Ausschreibung für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen Projekten erforderlich oder gibt es Institutionen mit privilegiertem Zugang, und wenn ja, worauf basiert dieser bevorzugte Zugang?  7. Wer ist antragsberechtigt für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen Projekten, welche gesetzlichen Grundlagen gelten dafür, welche Abteilung in welchem Bundesministerium ist zuständig, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?  8. Ist das Kooperationsabkommen zwischen dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem DIHK bzw. dem AHK-Netz öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Grundlagen, die die AHKs im Ausland legitimieren, als offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung aufzutreten, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 10. Wie schätzt die Bundesregierung Selbstbezeichnungen von privatrechtlich organisierten AHKs als „offizielle Vertretung“ rechtlich insbesondere hinsichtlich einer möglichen Amtsanmaßung im Sinne von § 132 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Hält die Bundesregierung es für notwendig, irreführende Selbstbezeichnungen der AHKs wie „offizielle Vertretung“ zu untersagen, klarzustellen oder ggf. zu sanktionieren, um unlautere Wettbewerbsvorteile – insbesondere bei Ausschreibungen oder beim Zugang zu diplomatischen Stellen – zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Sind der Bundesregierung Konflikte zwischen privat finanzierten Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs bekannt, wenn ja, worum ging es dabei, und welche Standorte des AHK-Netzes waren betroffen? 13. Wäre die Einrichtung einer neutralen Ombudsstelle (z. B. im Bundesministerium der Justiz oder im Bundesrechnungshof) nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, um Hinweise und Konflikte zwischen privat finanzierten Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs unabhängig und sachlich zu klären? 14. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ggf., um die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten Mängel zu beheben, ist eine Kürzung der Mittel vorgesehen, und welche der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs will die Bundesregierung umsetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 15. Hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit den vom Bundesrechnungshof festgestellten Mängeln eine regelmäßige statt stichprobenartige Bewertung von Personalstruktur, Code of Conduct, Compliance, Finanzierung und Rentabilität, etwa durch den Bundesrechnungshof selbst oder durch externe, private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, für einen geeigneten Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz von AHKs, und wenn nein, warum nicht? 16. Warum werden dem DIHK trotz erheblicher Eigenmittel weiterhin Bundesmittel gewährt, obwohl diese Mittel unter Umständen effizienter bei anderen Verbänden mit vergleichbaren Zielsetzungen hätten eingesetzt werden können, etwa zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit? Berlin, den 27. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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