Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung
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Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der Außenwirtschaftsförderung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/714
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Leif-Erik Holm, Raimond Scheirich und
der Fraktion der AfD
Transparenz und Wettbewerbsbedingungen zwischen Akteuren der
Außenwirtschaftsförderung
In den vergangenen Jahren ist vermehrt Kritik an der Struktur, Finanzierung
und Selbstwahrnehmung der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs)
sowie ihrer Delegationen und Repräsentanzen laut geworden.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 20/14398 hat wertvolle Einblicke geliefert, jedoch
auch zahlreiche neue Fragen für die Fragesteller aufgeworfen, insbesondere
hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, steuerlichen Pflichten, diplomatischen
Sonderstellungen und der Vergabe von Bundesmitteln.
Zugleich bestehen aus Sicht der Fragesteller erhebliche Zweifel an der
rechtlichen Klarheit der Rollenbeschreibung der AHKs, insbesondere im Hinblick
auf ihre Selbstdarstellung als „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ im
Ausland. Trotz gegenteiliger Aussagen der Bundesregierung scheinen
strukturelle Interessenkonflikte fortzubestehen, etwa zwischen dem öffentlichen
Auftrag und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der AHKs. Auf der Website der
AHKs neben acht anderen AHKs, z. B. von der AHK Honduras, wird
behauptet, es handele sich um die „offizielle deutsche Wirtschaftsvertretung“ (www.ah
k.de/en/locations/south-and-central-america/honduras).
Gemäß Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7330 ist eine gesetzliche Grundlage für ein solches Mandat
weder im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) noch in anderen einschlägigen
Rechtsnormen erkennbar. § 10a Absatz 2 des Gesetzes zur vorläufigen
Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) spricht lediglich
davon, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die AHKs
gemäß Kooperationsabkommen „fördern und koordinieren“ soll.
Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2025 gravierende Mängel in der
Finanzierung der AHKs festgestellt. Laut dem Bericht erhält der Deutsche Industrie-
und Handelskammertag jährlich rund 50 Mio. bis 60 Mio. Euro an
Bundesmitteln – und das trotz erheblicher eigener Einnahmen. Kritisiert wurden unter
anderem intransparente Gehaltsstrukturen, fehlerhafte Buchführungen (in etwa
einem Drittel der geprüften Fälle) sowie fehlende, veraltete oder unbrauchbare
Wirtschaftlichkeits- und Performancemessungen (www.bundesrechnungsho
f.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/auslandshandelskammen-berat
ungsbericht-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Fordert die Bundesregierung als aufsichtführende und finanzierende Stelle
jährlich aktuelle Registerauszüge aller Delegationen, AHKs und
Repräsentanzen an?
2. Sind AHKs nach Ansicht der Bundesregierung staatliche Stellen oder
stehen AHKs im Eigentum der Bundesregierung?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten
Gesamtausgaben aller AHKs der letzten zehn Jahre (bitte Gesamtausgaben
jährlich aufschlüsseln)?
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Haushaltsmittel
zur Außenwirtschaftsförderung im Bundeshaushalt der letzten zehn Jahre
(bitte jährlich aufschlüsseln sowie die fünf größten Empfänger samt
Fördersumme nennen)?
5. Nach welchem Verfahren erfolgt die Vergabe von öffentlich-rechtlichen
Projekten wie öffentlichen Aufträgen an AHKs (bitte erläutern)?
6. Ist eine Ausschreibung für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen
Projekten erforderlich oder gibt es Institutionen mit privilegiertem Zugang, und
wenn ja, worauf basiert dieser bevorzugte Zugang?
7. Wer ist antragsberechtigt für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen
Projekten, welche gesetzlichen Grundlagen gelten dafür, welche Abteilung in
welchem Bundesministerium ist zuständig, und welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?
8. Ist das Kooperationsabkommen zwischen dem damaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem DIHK bzw. dem
AHK-Netz öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
9. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Grundlagen, die
die AHKs im Ausland legitimieren, als offizielle deutsche
Wirtschaftsvertretung aufzutreten, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
10. Wie schätzt die Bundesregierung Selbstbezeichnungen von privatrechtlich
organisierten AHKs als „offizielle Vertretung“ rechtlich insbesondere
hinsichtlich einer möglichen Amtsanmaßung im Sinne von § 132 des
Strafgesetzbuchs (StGB) ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Hält die Bundesregierung es für notwendig, irreführende
Selbstbezeichnungen der AHKs wie „offizielle Vertretung“ zu untersagen, klarzustellen
oder ggf. zu sanktionieren, um unlautere Wettbewerbsvorteile –
insbesondere bei Ausschreibungen oder beim Zugang zu diplomatischen Stellen –
zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Sind der Bundesregierung Konflikte zwischen privat finanzierten
Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs bekannt, wenn ja, worum ging es
dabei, und welche Standorte des AHK-Netzes waren betroffen?
13. Wäre die Einrichtung einer neutralen Ombudsstelle (z. B. im
Bundesministerium der Justiz oder im Bundesrechnungshof) nach Ansicht der
Bundesregierung sinnvoll, um Hinweise und Konflikte zwischen privat
finanzierten Außenwirtschaftsdienstleistern und AHKs unabhängig und
sachlich zu klären?
14. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) ggf., um die vom Bundesrechnungshof
aufgezeigten Mängel zu beheben, ist eine Kürzung der Mittel vorgesehen,
und welche der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs will die
Bundesregierung umsetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit den vom
Bundesrechnungshof festgestellten Mängeln eine regelmäßige statt stichprobenartige
Bewertung von Personalstruktur, Code of Conduct, Compliance,
Finanzierung und Rentabilität, etwa durch den Bundesrechnungshof selbst oder
durch externe, private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, für einen
geeigneten Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz von AHKs,
und wenn nein, warum nicht?
16. Warum werden dem DIHK trotz erheblicher Eigenmittel weiterhin
Bundesmittel gewährt, obwohl diese Mittel unter Umständen effizienter bei
anderen Verbänden mit vergleichbaren Zielsetzungen hätten eingesetzt
werden können, etwa zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und
Chancengleichheit?
Berlin, den 27. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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