zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 14/25
Text
zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 14/25
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1107
21. Wahlperiode 04.08.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
2 BvE 14/25
A. Problem
In dem Organstreitverfahren mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
2 BvE 14/25 wendet sich die Fraktion der AfD gegen den Beschluss des
Ältestenrates des Deutschen Bundestages vom 22. Mai 2025, mit dem der
Bundestagssitzungssaal 3S-001 und der Raum 3S-008 als Fraktionssitzungssaal an die SPD-
Fraktion vergeben wurden. Die Antragstellerin sieht sich in ihrem Recht auf
Gleichbehandlung sowie auf faire Anwendung der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt.
Antragsgegner sind der Deutsche Bundestag, der Ältestenrat des Deutschen
Bundestages und die Präsidentin des Deutschen Bundestages.
B. Lösung
Der Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der
Fraktion der AfD, in dem Streitverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht 2 BvE 14/25 eine Stellungnahme abzugeben und die Präsidentin zu
bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu
bestellen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Kosten der Prozessvertretung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 14/25 eine
Stellungnahme abzugeben sowie die Präsidentin zu bitten, eine
Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
Berlin, den 31. Juli 2025
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Carsten Müller (Braunschweig)
Amtierender Vorsitzender
Bericht des Amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz, Carsten Müller (Braunschweig)
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat im Umlaufverfahren am 30. Juli 2025 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion
der AfD beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, in dem Streitverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht 2 BvE 14/25 eine Stellungnahme abzugeben sowie die Präsidentin zu bitten, eine
Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
Berlin, den 31. Juli 2025
Carsten Müller (Braunschweig)
Amtierender Vorsitzender
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ISSN 0722-8333]
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