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zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/26

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/6944 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/26 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6944 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/26 A. Problem In dem Organstreitverfahren mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 2 BvE 3/26 wenden sich einzelne Abgeordnete der sowie die Fraktion Die Linke als Antragstellerinnen insbesondere gegen die Behandlung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Drucksache 21/6278, im Folgenden, Gesetzentwurf). Antragsgegner sind die Bundesregierung (im Folgenden, die Antragsgegnerin 1) und der Deutsche Bundestag (im Folgenden, der Antragsgegner 2). Die Antragstellerinnen beantragen insbesondere festzustellen, dass • die Antragsgegnerin 1 bei der Einbringung des Gesetzentwurfs verfassungsrechtliche Beteiligungs- und Informationsrechte der Antragstellerinnen (Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes – GG – sowie Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG i. V. m. den Artikeln 42, 76 f. GG) und des Deutschen Bundestages (Artikel 20 Absatz 2 Satz 2, Artikel 42, Artikel 76 f. GG) verletzt habe, • die Antragsgegnerin 1 durch die Verweigerung von im Antrag genannten Informationen und weiteren hiermit zusammenhängenden Informationen auf parlamentarische Fragen verfassungsrechtliche Beteiligungs- und Informationsrechte der Antragstellerinnen (Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG sowie Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG i. V. m. den Artikeln 42, 77 Absatz 1 Satz 1 GG) und des Deutschen Bundestages (Artikel 20 Absatz 2 Satz 2, Artikel 42, Artikel 77 Absatz 1 Satz 1 GG) verletzt habe und • der Antragsgegner 2 durch die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die kurzfristige Terminierung der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs in der letzten Sitzungswoche (6. Juli bis 10. Juli 2026) vor der sitzungsfreien Zeit und ohne Vorliegen bestimmter, im Antrag genannter Informationen verfassungsrechtliche Beteiligungs- und Informationsrechte der Antragstellerinnen (Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG sowie Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG i. V. m. den Artikeln 42, 76 f. GG) und des Deutschen Bundestages (Artikel 20 Absatz 2 Satz 2, Artikel 42, Artikel 76 f. GG) verletze. B. Lösung Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/26 eine Stellungnahme abzugeben und die Präsidentin zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. C. Alternativen Keine. D. Kosten Kosten der Prozessvertretung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/26 eine Stellungnahme abzugeben sowie die Präsidentin zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Berlin, den 7. Juli 2026 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Carsten Müller (Braunschweig) Amtierender Vorsitzender Bericht des amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Carsten Müller (Braunschweig) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat im Umlaufverfahren am 6. Juli 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/26 eine Stellungnahme abzugeben sowie die Präsidentin zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Berlin, den 7. Juli 2026 Carsten Müller (Braunschweig) Amtierender Vorsitzender Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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