Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg - Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG (Antwort zu Drs. 21/539)
Text
Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg - Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG (Antwort zu Drs. 21/539)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/896
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/539 –
Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin durch die Deutsche Bahn
InfraGO AG
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Presseberichten sollen sich die Kosten für die Generalsanierung der
Bahnstrecke Hamburg – Berlin und für andere Generalsanierungen gegenüber
den ursprünglichen Plänen deutlich erhöhen. Der Geschäftsführer des
Verbands „Die Güterbahnen“ Peter Westenberger nennt unter anderem die
schlechte Planung der Deutschen Bahn (DB) InfraGO AG als einen
maßgeblichen Grund für diese Mehrkosten (www.dvz.de/unternehmen/schiene/detail/
news/bahnsanierungen-teurer-als-geplant.html).
1. Mit welchen Gesamtkosten für die Generalsanierung der Bahnstrecke
Hamburg – Berlin rechnet die Bundesregierung aktuell?
Die aktuellen Projektkosten belaufen sich nach Auskunft der DB InfraGO AG
auf 2,2 Mrd. Euro.
2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Generalsanierung der
Bahnstrecke Hamburg – Berlin Maßnahmen, die ursprünglich vorgesehen
waren, jetzt aber aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht mehr
umgesetzt werden können (wenn ja, bitte auflisten und jeweils Gründe
nennen)?
Mit fortschreitender Planung kommt es zur Konkretisierung und ggf. zu
Anpassungen. Es entfällt unter anderem die kostenintensive Doppelausrüstung der
Strecke mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 mit Signalen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
14. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Was genau bedeutet es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn die
DB AG bei der Generalsanierung die Bahnstrecke Hamburg – Berlin nur
„auf den zukünftigen Einsatz von ETCS [European Train Control
System] vorbereiten“ will (siehe www.deutschebahn.com/de/presse/pressest
art_zentrales_uebersicht/Hamburg-Berlin-DB-vergibt-planmaessig-letzt
e-Bauauftraege-fuer-Generalsanierung--13379814; bitte genau auflisten
und erklären, welche technischen Maßnahmen die Vorbereitung
umfasst)?
Die DB InfraGO AG wird die Stellwerke sowie die Achszähltechnik auf den
Einsatz von ETCS vorbereiten (ETCS-ready). Die konventionellen
Zugsicherungssysteme PZB (punktförmige Zugbeeinflussung) und LZB (linienförmige
Zugbeeinflussung) bleiben in Betrieb.
4. Wie viele Überleitstellen bzw. Überholgleise waren nach Kenntnis der
Bundesregierung ursprünglich bei der Generalsanierung Hamburg –
Berlin geplant, und wie viele werden umgesetzt?
Von den ursprünglich geplanten 12 Überleitstellen sollen 6 umgesetzt werden.
5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe der Bauleistungen
für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen
aufgrund eines Mangels an Angeboten seitens der Bieter, aufgrund zu hoher
von den Bietern verlangter Preise und bzw. oder aufgrund einer
fehlenden Eignung der Bieter nicht wie geplant im April 2025 erfolgt, oder was
war sonst der Grund?
Die Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und
Büchen wurden im Mai 2025 vollständig vergeben.
6. Hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die späte Vergabe für die
Bauleistungen auf dem Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und
Büchen zur Folge, dass
a) eine Verteuerung der Generalsanierung erfolgt ist (ggf. in welcher
Höhe) und bzw. oder
b) Maßnahmen gestrichen werden mussten (ggf. bitte auflisten)?
Nein.
7. Kann die DB InfraGO AG nach Kenntnis der Bundesregierung
sicherstellen, dass trotz der verspäteten Vergabe der Bauleistungen für den
Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen eine längere
Sperrung der Strecke ausgeschlossen bleibt?
Ja.
8. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die umgeleiteten Fern- und Güterzüge auf der Umleitungsstrecke
Uelzen – Stelle trotz schon zum jetzigen Zeitpunkt bestehender Überlastung
nicht von weiteren Verspätungen betroffen sind (vgl. www.dbinfrag
o.com/resource/blob/9726442/251ff8a12a73c2bc8b5188576b113c11/pe
k_uelzen-Stelle-data.pdf)?
Die DB InfraGO AG plant Baumaßnahmen mit entsprechendem Vorlauf und
ermöglicht die Eintaktung aller Züge inkl. Fernverkehr in den Netzfahrplan/
Jahresfahrplan. Die Erfahrungen der Baumaßnahmen auf dem Korridor
Hamburg – Berlin in 2021 und 2024 zeigen, dass das Umleitungskonzept
funktioniert.
9. Mit welcher Rechtfertigung kann sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Aufgabenträger für die vier Stationen Schwanheide, Prizier,
Brahlsdorf und Boizenburg (Elbe) eine Bahnsteighöhe von 38 cm
wünschen, obwohl Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm über der
Schienenoberkante genormt sind und andere Baumaßnahmen an den Stationen
geplant sind (vgl. Frage 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/11673, § 13
Absatz 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO)?
Die beim Aufgabenträger vorhandenen Züge sind aktuell nicht für höhere
Bahnsteighöhen geeignet. Eine Änderung der Bahnsteighöhen würde zu einer
Verschlechterung der Einstiegssituation der Reisenden führen.
10. Aus welchem Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung die
Barrierefreiheit an der Station Werden nicht im Rahmen der
Generalsanierung Hamburg – Berlin hergestellt, sondern erst zu einem späteren
Zeitpunkt?
12. Wann plant nach Kenntnis der Bundesregierung die DB InfraGO AG
Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Station Werden Barrierefreiheit
herzustellen?
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Auf dem Korridor Hamburg – Berlin gibt es keine Station Werden.
11. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin die öffentliche WLAN-
Infrastruktur an den Verkehrsstationen ausgebaut?
Ein Ausbau ist nach Auskunft der DB InfraGO AG am Bahnhof Ludwigslust
vorgesehen.
13. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmensgruppe Eco-
Vista einen lückenlos barrierefreien Schienenersatzverkehr während der
Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin anbieten können?
Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Unternehmensgruppe ecoVista
den Schienenersatzverkehr wie vertraglich vereinbart umsetzt. Das schließt
auch die Barrierefreiheit ein.
14. Prüft die Bundesregierung, ob bei der Finanzierung eines Ersatzverkehrs
mit Zügen ab Wustermark von der grundsätzlich vereinbarten
Kostenteilung zwischen Bund, Bahn und Bundesländern abgewichen werden
kann, damit die Länder nicht auf den Kosten für diese Züge sitzenbleiben
(siehe www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bahnstrecke-berlin-ha
mburg-ab-august-gesperrt-fahrgaeste-muessen-leiden-wofuer-eigentlich-l
i.2328021)?
Es erfolgt keine Prüfung, da der § 11c Abs. 6 BSWAG eindeutig regelt, dass
entweder nur straßengebundene oder nur schienengebundene Ersatzverkehre
gefördert werden können.
15. Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen, die auf der
Ersatzverkehrsstrecke während der Generalsanierung der Bahnstrecke
Hamburg – Berlin deutlich länger fahren müssen als früher, eine
Reduktion bei den Fahrpreisen?
Nein.
16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung letztlich die Kosten
der Generalsanierung der Riedbahn, und in welcher Höhe waren sie
geplant?
Die Kosten belaufen sich aktuell auf rund 1,5 Mrd. Euro im Vergleich zu den
nach Vergaben geplanten Kosten von 1,2 Mrd. Euro.
17. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den etwaigen
Kostensteigerungen bei der Riedbahn für andere Strecken, die zur
Generalsanierung anstehen, insbesondere für die Strecke Hamburg – Berlin?
Bei der Korridorsanierung Hamburg – Berlin sind die Vergaben der
Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen
gewerkeweise erfolgt.
18. Welcher Leistungsumfang war bei der Generalsanierung der Riedbahn
vorgesehen, welcher wurde letztlich realisiert, und welche Gründe gab es
hierfür?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem etwaigen
geringen realisierten Leistungsumfang bei der Generalsanierung der
Riedbahn für andere Generalsanierungen von Strecken, insbesondere der
Strecke Hamburg – Berlin?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Es wurden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt.
20. Ab wann greift die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
(S. 26) festgeschriebene Finanzierung der Hochleistungskorridore (HLK)
durch das Sondervermögen Infrastruktur?
Die Finanzierung ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen.
21. In welcher Höhe plant die Bundesregierung aus dem Sondervermögen
Infrastruktur Gelder für die Generalsanierungen ein (bitte ggf. nach
Jahren aufschlüsseln)?
Aufgrund der der noch nicht abgeschlossenen Bedarfsermittlung für die LV
InfraGO kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
22. Welche Zeitpläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die im
Koalitionsvertrag (S. 26) angekündigte Überprüfung und Anpassung des
Sanierungskonzepts Hochleistungskorridore, und kommt dies bereits für
die Strecke Hamburg – Berlin zum Tragen?
Derzeit erarbeitet die DB InfraGo AG mit der Bauindustrie einen neuen
Zeitplan (vgl.: www.bmv.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2025/schnieder-
dvz-30-06-2025.html). Für die Korridorsanierung Hamburg – Berlin kommen
etwaige Anpassungen aufgrund des Baubeginns am 1. August 2025 nicht mehr
zum Tragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG (Antwort)