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Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG

dip / drucksache 23.06.2025 · WP 21 · 21/539 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG [Deutscher Bundestag Drucksache 21/539 21. Wahlperiode 23.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG Laut Presseberichten sollen sich die Kosten für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin und für andere Generalsanierungen gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich erhöhen. Der Geschäftsführer des Verbands „Die Güterbahnen“ Peter Westenberger nennt unter anderem die schlechte Planung der Deutschen Bahn (DB) InfraGO AG als einen maßgeblichen Grund für diese Mehrkosten (www.dvz.de/unternehmen/schiene/detail/news/bahnsanierun gen-teurer-als-geplant.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Mit welchen Gesamtkosten für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin rechnet die Bundesregierung aktuell?  2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin Maßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren, jetzt aber aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht mehr umgesetzt werden können (wenn ja, bitte auflisten und jeweils Gründe nennen)?  3. Was genau bedeutet es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn die DB AG bei der Generalsanierung die Bahnstrecke Hamburg – Berlin nur „auf den zukünftigen Einsatz von ETCS [European Train Control System] vorbereiten“ will (siehe www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_ze ntrales_uebersicht/Hamburg-Berlin-DB-vergibt-planmaessig-letzte-Bauau ftraege-fuer-Generalsanierung--13379814; bitte genau auflisten und erklären, welche technischen Maßnahmen die Vorbereitung umfasst)?  4. Wie viele Überleitstellen bzw. Überholgleise waren nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich bei der Generalsanierung Hamburg – Berlin geplant, und wie viele werden umgesetzt?  5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen aufgrund eines Mangels an Angeboten seitens der Bieter, aufgrund zu hoher von den Bietern verlangter Preise und bzw. oder aufgrund einer fehlenden Eignung der Bieter nicht wie geplant im April 2025 erfolgt, oder was war sonst der Grund?  6. Hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die späte Vergabe für die Bauleistungen auf dem Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen zur Folge, dass a) eine Verteuerung der Generalsanierung erfolgt ist (ggf. in welcher Höhe) und bzw. oder b) Maßnahmen gestrichen werden mussten (ggf. bitte auflisten)?  7. Kann die DB InfraGO AG nach Kenntnis der Bundesregierung sicherstellen, dass trotz der verspäteten Vergabe der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen eine längere Sperrung der Strecke ausgeschlossen bleibt?  8. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die umgeleiteten Fern- und Güterzüge auf der Umleitungsstrecke Uelzen – Stelle trotz schon zum jetzigen Zeitpunkt bestehender Überlastung nicht von weiteren Verspätungen betroffen sind (vgl. www.dbinfrago.com/ resource/blob/9726442/251ff8a12a73c2bc8b5188576b113c11/pek_uelze n-Stelle-data.pdf)?  9. Mit welcher Rechtfertigung kann sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufgabenträger für die vier Stationen Schwanheide, Prizier, Brahlsdorf und Boizenburg (Elbe) eine Bahnsteighöhe von 38 cm wünschen, obwohl Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm über der Schienenoberkante genormt sind und andere Baumaßnahmen an den Stationen geplant sind (vgl. Frage 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/11673, § 13 Absatz 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO)? 10. Aus welchem Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Barrierefreiheit an der Station Werden nicht im Rahmen der Generalsanierung Hamburg – Berlin hergestellt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt? 11. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin die öffentliche WLAN- Infrastruktur an den Verkehrsstationen ausgebaut? 12. Wann plant nach Kenntnis der Bundesregierung die DB InfraGO AG Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Station Werden Barrierefreiheit herzustellen? 13. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmensgruppe Eco- Vista einen lückenlos barrierefreien Schienenersatzverkehr während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin anbieten können? 14. Prüft die Bundesregierung, ob bei der Finanzierung eines Ersatzverkehrs mit Zügen ab Wustermark von der grundsätzlich vereinbarten Kostenteilung zwischen Bund, Bahn und Bundesländern abgewichen werden kann, damit die Länder nicht auf den Kosten für diese Züge sitzenbleiben (siehe www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bahnstrecke-berlin- hamburgab-august-gesperrt-fahrgaeste-muessen-leiden-wofuer-eigentlich-li.232 8021)? 15. Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen, die auf der Ersatzverkehrsstrecke während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin deutlich länger fahren müssen als früher, eine Reduktion bei den Fahrpreisen? 16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung letztlich die Kosten der Generalsanierung der Riedbahn, und in welcher Höhe waren sie geplant? 17. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den etwaigen Kostensteigerungen bei der Riedbahn für andere Strecken, die zur Generalsanierung anstehen, insbesondere für die Strecke Hamburg – Berlin? 18. Welcher Leistungsumfang war bei der Generalsanierung der Riedbahn vorgesehen, welcher wurde letztlich realisiert, und welche Gründe gab es hierfür? 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem etwaigen geringen realisierten Leistungsumfang bei der Generalsanierung der Riedbahn für andere Generalsanierungen von Strecken, insbesondere der Strecke Hamburg – Berlin? 20. Ab wann greift die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (S. 26) festgeschriebene Finanzierung der Hochleistungskorridore (HLK) durch das Sondervermögen Infrastruktur? 21. In welcher Höhe plant die Bundesregierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur Gelder für die Generalsanierungen ein (bitte ggf. nach Jahren aufschlüsseln)? 22. Welche Zeitpläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die im Koalitionsvertrag (S. 26) angekündigte Überprüfung und Anpassung des Sanierungskonzepts Hochleistungskorridore, und kommt dies bereits für die Strecke Hamburg – Berlin zum Tragen? Berlin, den 20. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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