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Klimageld - Sofort und sozial gerecht

dip / drucksache 08.07.2025 · WP 21 · 21/789 · Antrag · Original ↗

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Klimageld - Sofort und sozial gerecht [Deutscher Bundestag Drucksache 21/789 21. Wahlperiode 08.07.2025 Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Fabian Fahl, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Klimageld – Sofort und sozial gerecht Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 2021 begann die CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte von Januar 2024 an. Dabei entfaltet die Bepreisung insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und hat problematische soziale Folgen, weil Mieter*innen auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren können und Pendler*innen nur unzureichende Alternativen im öffentlichen Verkehr finden. Wird aber die CO2-Abgabe erhoben, muss dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen. Dieses sozial gerechte Klimageld muss die Einkommens- und Vermögensungleichheit berücksichtigten, um insbesondere die Menschen, die darauf angewiesen sind, zu entlasten. Aktuell wäre es möglich, einmal jährlich direkt einen festen Pro-Kopf-Betrag auszuzahlen. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus des Bundesministeriums der Finanzen wurde hierfür die Voraussetzung geschaffen.1 Die Steuerpflichtigkeit des Klimageldes gemäß dem individuellen Einkommensteuersatz stellt die notwendige soziale Staffelung sicher. Um zukünftig ein noch gezielter auf sozialen Ausgleich ausgerichtetes Klimageld zu ermöglichen, muss der Direktauszahlungsmechanismus zeitnah dahingehend weiterentwickelt werden, dass bereits eine nach Einkommen sozial gestaffelte Auszahlung technisch möglich ist: Menschen mit niedrigen Einkommen bekommen so den stärksten Ausgleich über das Klimageld; mittlere Einkommen werden ebenfalls deutlich entlastet; bei hohen Einkommen verringert sich die Entlastung entsprechend stark. 1 Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Direktauszahlungsmechanismus fertiggestellt, aus dem BMF- Monatsbericht, April 2025, www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/ Kapitel-2b-Fokus/direktauszahlungsmechanismus-fertiggestellt.html Die Höhe und Entwicklung des Auszahlungsbetrages sollten sich an der Höhe und Entwicklung des CO2-Preises und den damit verbundenen Einnahmen orientieren. Die zu berücksichtigenden Einnahmen setzen sich unter anderem aus Einnahmen der verschiedenen Emissionshandelssysteme wie des EU-ETS 1 sowie des BEHG bzw. des künftigen EU-ETS 2 zusammen. Zuletzt wurde der CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid auf 55 Euro pro Tonne Kohlendioxid angehoben (vgl. WDR, CO2- Abgabe steigt: Höhere Kosten für Privathaushalte, 02.01.2025, www1.wdr.de/ nachrichten/co-zwei-abgabe-steigt-100.html). Wenn der CO2-Preis darüber hinaus in den kommenden Jahren tatsächlich wie geplant weiter ansteigt und die Anzahl der Zertifikate mit der Zeit verringert wird, muss entsprechend auch die Rückvergütung durch das Klimageld mit ansteigen. Um einen sozialen Ausgleich zu schaffen, ist die Höhe des Klimagelds daher jährlich entsprechend anzupassen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, 1. um rückwirkend zum 1. Januar 2025 ein soziales Klimageld von 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung einzuführen. Die Höhe ist einmal im Jahr entsprechend den Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen neu zu berechnen. Durch die Besteuerung des Klimageldes werden Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich stärker entlastet als hohe Einkommen; 2. den Direktauszahlungsmechanismus zeitnah technisch so weiterzuentwickeln, dass eine Auszahlung des Klimagelds sozial gestaffelt nach Einkommen vorgenommen werden kann. Berlin, den 7. Juli 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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