Klimageld - Sofort und sozial gerecht
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Klimageld - Sofort und sozial gerecht
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/789
21. Wahlperiode 08.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Fabian Fahl, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Christian Görke, Cem Ince, Cansin
Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner,
Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion
Die Linke
Klimageld – Sofort und sozial gerecht
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
2021 begann die CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte
die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in
die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte von
Januar 2024 an.
Dabei entfaltet die Bepreisung insbesondere in den Sektoren Verkehr und
Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und hat problematische soziale Folgen, weil
Mieter*innen auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur
reagieren können und Pendler*innen nur unzureichende Alternativen im öffentlichen
Verkehr finden. Wird aber die CO2-Abgabe erhoben, muss dringend zumindest ein
sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für
Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen.
Dieses sozial gerechte Klimageld muss die Einkommens- und Vermögensungleichheit
berücksichtigten, um insbesondere die Menschen, die darauf angewiesen sind, zu
entlasten. Aktuell wäre es möglich, einmal jährlich direkt einen festen Pro-Kopf-Betrag
auszuzahlen. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus des Bundesministeriums der
Finanzen wurde hierfür die Voraussetzung geschaffen.1 Die Steuerpflichtigkeit des
Klimageldes gemäß dem individuellen Einkommensteuersatz stellt die notwendige
soziale Staffelung sicher. Um zukünftig ein noch gezielter auf sozialen Ausgleich
ausgerichtetes Klimageld zu ermöglichen, muss der Direktauszahlungsmechanismus zeitnah
dahingehend weiterentwickelt werden, dass bereits eine nach Einkommen sozial
gestaffelte Auszahlung technisch möglich ist: Menschen mit niedrigen Einkommen
bekommen so den stärksten Ausgleich über das Klimageld; mittlere Einkommen werden
ebenfalls deutlich entlastet; bei hohen Einkommen verringert sich die Entlastung
entsprechend stark.
1 Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Direktauszahlungsmechanismus fertiggestellt, aus dem BMF-
Monatsbericht, April 2025, www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/
Kapitel-2b-Fokus/direktauszahlungsmechanismus-fertiggestellt.html
Die Höhe und Entwicklung des Auszahlungsbetrages sollten sich an der Höhe und
Entwicklung des CO2-Preises und den damit verbundenen Einnahmen orientieren. Die
zu berücksichtigenden Einnahmen setzen sich unter anderem aus Einnahmen der
verschiedenen Emissionshandelssysteme wie des EU-ETS 1 sowie des BEHG bzw. des
künftigen EU-ETS 2 zusammen. Zuletzt wurde der CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne
Kohlendioxid auf 55 Euro pro Tonne Kohlendioxid angehoben (vgl. WDR, CO2-
Abgabe steigt: Höhere Kosten für Privathaushalte, 02.01.2025, www1.wdr.de/
nachrichten/co-zwei-abgabe-steigt-100.html).
Wenn der CO2-Preis darüber hinaus in den kommenden Jahren tatsächlich wie geplant
weiter ansteigt und die Anzahl der Zertifikate mit der Zeit verringert wird, muss
entsprechend auch die Rückvergütung durch das Klimageld mit ansteigen. Um einen
sozialen Ausgleich zu schaffen, ist die Höhe des Klimagelds daher jährlich entsprechend
anzupassen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen,
1. um rückwirkend zum 1. Januar 2025 ein soziales Klimageld von 320 Euro
jährlich pro Person als Direktzahlung einzuführen. Die Höhe ist einmal im Jahr
entsprechend den Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen neu zu berechnen.
Durch die Besteuerung des Klimageldes werden Haushalte mit kleinen und
mittleren Einkommen deutlich stärker entlastet als hohe Einkommen;
2. den Direktauszahlungsmechanismus zeitnah technisch so weiterzuentwickeln,
dass eine Auszahlung des Klimagelds sozial gestaffelt nach Einkommen
vorgenommen werden kann.
Berlin, den 7. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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