Klimageld - Sofort und sozial gerecht (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/789)
Text
Klimageld - Sofort und sozial gerecht (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/789)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4377
21. Wahlperiode 26.02.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Fabian Fahl, Janine Wissler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/789 –
Klimageld – Sofort und sozial gerecht
A. Problem
Seit dem Jahr 2021 wird in Deutschland Kohlendioxid unter anderem in den
Bereichen Heizöl, Erdgas, Kraftstoffe und Kohleverbrennung bepreist. Mit der
schrittweisen Ausweitung und Anhebung des CO₂-Preises sind zusätzliche
finanzielle Belastungen für private Haushalte verbunden. Nach Auffassung der
Antragsteller entfaltet die CO₂-Bepreisung insbesondere in den Sektoren Verkehr und
Gebäude nur eine begrenzte Lenkungswirkung, da Mieterinnen und Mieter sowie
Pendlerinnen und Pendler nur eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten haben.
Zugleich sieht der Antrag sozialen Ausgleichsbedarf, insbesondere für Haushalte
mit niedrigen und mittleren Einkommen. Zwar bestehen Einnahmen aus der CO₂-
Bepreisung und aus Emissionshandelssystemen, ein aus Sicht der Antragsteller
ausreichender und sozial gerechter Rückverteilungsmechanismus in Form eines
Klimageldes sei bislang jedoch nicht umgesetzt.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/789 abzulehnen.
Berlin, den 25. Februar 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Michael Thews
Stellvertretender Vorsitzender
Mark Helfrich
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Swantje Henrike Michaelsen
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Mark Helfrich, Karsten Hilse, Daniel Rinkert,
Swantje Henrike Michaelsen und Dr. Fabian Fahl
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/789 wurde in der 20. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. September 2025
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag fordert die Einführung eines sozialen Klimageldes als jährliche Direktzahlung pro Person. Vorgesehen
ist eine rückwirkende Einführung zum 1. Januar 2025 in Höhe von 320 Euro jährlich pro Person. Die Höhe des
Auszahlungsbetrags soll sich künftig an den Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen sowie an der
Entwicklung des CO₂-Preises orientieren und jährlich angepasst werden.
Nach dem Antrag soll die soziale Staffelung zunächst über die Besteuerung des Klimageldes entsprechend dem
individuellen Einkommensteuersatz erfolgen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, den
bestehenden Direktauszahlungsmechanismus technisch weiterzuentwickeln, um künftig eine unmittelbare, nach
Einkommen gestaffelte Auszahlung zu ermöglichen.
Ziel des Antrags ist es, die finanziellen Belastungen durch die CO₂-Bepreisung insbesondere für Haushalte mit
niedrigen und mittleren Einkommen auszugleichen und eine stärkere soziale Differenzierung der Rückverteilung
sicherzustellen.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 26. Sitzung am 25. Februar 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/789 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache
21/789 in seiner 25. Sitzung am 25. Februar 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion Die Linke stellte fest, dass Klimaschutz in der Bevölkerung grundsätzlich auf breite Zustimmung
stoße, die mit der CO2-Bepreisung verbundenen finanziellen Belastungen jedoch insbesondere für Haushalte mit
geringem Einkommen eine erhebliche Herausforderung darstellten. Wenn Klimaschutz über Preissignale wirke,
müsse ein Sozialstaat einen entsprechenden Ausgleich schaffen. Das vorgeschlagene Klimageld solle daher
soziale Härten abfedern und zugleich die Akzeptanz klimapolitischer Maßnahmen stärken. In diesem Zusammenhang
wurde auf Erfahrungen anderer europäischer Staaten verwiesen.
Kritisch hinterfragt wurde die Lenkungswirkung anderer Maßnahmen, insbesondere von Strompreissubventionen,
die in erheblichem Umfang auch Unternehmen zugutekämen. Nach Auffassung der Fraktion gebe es
unterschiedliche Wege der Rückverteilung, die sozial unterschiedlich wirkten.
Das Klimageld sei in dem vorgelegten Konzept mehrfach sozial ausgestaltet. Vorgesehen sei zunächst eine
pauschale Auszahlung von 320 Euro pro Person im ersten Jahr, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen. In einem
weiteren Schritt solle eine stärkere soziale Staffelung erfolgen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Haushalte
mit höherem Einkommen aufgrund höheren Konsums regelmäßig stärker von CO2-Kosten betroffen seien und
das Klimageld über die Besteuerung progressiv wirke.
Abschließend wurde betont, ein Klimageld könne soziale Entlastung schaffen und zugleich die gesellschaftliche
Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. Bedauert wurde, dass die hierfür vorgesehenen Mittel nach
Einschätzung der Fraktion anderweitig verplant würden. Gleichwohl wurde die Erwartung geäußert, dass ein
entsprechendes Instrument künftig umgesetzt werde.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die CO2-Bepreisung aus ihrer Sicht stets mit einer Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger verbunden sein müsse. Neben der sozialen Dimension wurde auch die Akzeptanz des
Klimaschutzes hervorgehoben. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat unter dem Deckmantel des
Klimaschutzes zusätzliche Einnahmen generiere. Dabei wurde betont, dass unterschiedliche Wege zur Entlastung
möglich seien, wobei die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung erhalten bleiben müsse.
Das im Antrag vorgeschlagene Klimageld wurde nicht als vorrangiges Instrument angesehen. Stattdessen stellte
die Fraktion auf einen Instrumentenmix ab, bei dem derzeit insbesondere Fördermaßnahmen im Vordergrund
stünden. Genannt wurden Unterstützungen beim Umstieg auf CO2-arme Technologien, etwa beim
Heizungstausch, bei energetischer Sanierung oder bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Diese Maßnahmen kämen
sowohl Eigentümerinnen und Eigentümern als auch Mieterinnen und Mietern zugute.
Darüber hinaus wurde die Senkung der Stromkosten als zentraler Ansatz hervorgehoben. Die Absenkung der
Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie die geplante Senkung der Stromnetzentgelte sollten sowohl
zur Sicherung von Arbeitsplätzen als auch zur Förderung der Elektrifizierung in Wirtschaft und privaten
Haushalten beitragen. Dies wurde als Maßnahme mit klimapolitischem und wirtschaftlichem Nutzen bewertet. Zudem
wurde auf die bürokratiearme Ausgestaltung dieser Entlastungen hingewiesen.
Ergänzend verwies die Fraktion auf weitere bestehende Entlastungsinstrumente, darunter Verbesserungen bei der
Entfernungspauschale, die Mobilitätsprämie für Fernpendlerinnen und Fernpendler mit niedrigem Einkommen
sowie die Klimakomponente beim Wohngeld. Insgesamt wurde die Auffassung vertreten, dass bereits eine soziale
Ausgewogenheit bei der CO2-Bepreisung gewährleistet sei.
Die Fraktion der AfD übte grundsätzliche Kritik an der CO2-Bepreisung und stellte deren klimapolitische
Wirksamkeit infrage. Sie verwies auf eine Passage im Antrag, wonach die CO2-Bepreisung insbesondere in den
Sektoren Verkehr und Gebäude nur eine begrenzte Klimawirkung entfalte, und verband dies mit einer weitergehenden
Kritik an klimapolitischen Maßnahmen insgesamt.
Nach Auffassung der Fraktion sei der Einfluss nationaler CO2-Minderungen auf die globale
Temperaturentwicklung gering. Es wurde argumentiert, selbst ein vollständiger Verzicht Deutschlands auf CO2-Emissionen würde
nur eine minimale Veränderung der prognostizierten globalen Temperaturentwicklung bewirken. Vor diesem
Hintergrund bewertete die Fraktion die mit der Klimapolitik verbundenen Kosten als unverhältnismäßig.
Die Fraktion führte zudem aus, dass die Klimapolitik aus ihrer Sicht negative wirtschaftliche Auswirkungen habe,
insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung und industrielle Entwicklung. Sie sprach sich dafür aus, die CO2-
Bepreisung grundsätzlich zu beenden. In diesem Zusammenhang wurde auf internationale Entwicklungen
verwiesen und die Erwartung geäußert, dass eine Abkehr von klimapolitischen Regulierungen zu wirtschaftlicher
Erholung beitragen könne.
Ein Klimageld wurde vor diesem Hintergrund nicht als erforderlich angesehen.
Die Fraktion der SPD hob hervor, dass Klimaschutz nicht nur eine ökologische und ökonomische, sondern
insbesondere eine soziale Frage sei. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen sowie Menschen in
strukturschwachen Regionen müssten bei der Transformation unterstützt werden. Klimapolitik dürfe nicht zu sozialer Spaltung
führen, sondern müsse in eine solidarische Gesellschaftspolitik eingebettet sein. Zugleich wurde betont, dass
Klimaschutz auch wirtschaftliche Chancen biete und insbesondere im Bereich der Klimatechnologien erhebliche
Wachstumsimpulse setze.
Als geeigneten Weg zur sozialen Abfederung nannte die Fraktion gezielte Förderinstrumente. Verwiesen wurde
auf Unterstützungen im Bereich der Elektromobilität, der energetischen Sanierung und weiterer
Transformationsmaßnahmen. Diese Instrumente seien sozial gestaffelt ausgestaltet und zielten darauf ab, insbesondere Haushalte
mit Unterstützungsbedarf zu entlasten. Pauschale Zahlungen hingegen würden als wenig treffsicher bewertet.
Nach Auffassung der Fraktion sei ein Klimageld in der vorgeschlagenen Form zu undifferenziert und entfalte
keine ausreichende Steuerungswirkung. Stattdessen brauche es gezielte Förderprogramme mit sozialer Staffelung.
Darüber hinaus wurde angeregt, stärker auch soziale Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen oder
Kindertagesstätten in den Blick zu nehmen, um dort Investitionen in Klimaanpassung und Energieeffizienz zu ermöglichen.
Abschließend sprach sich die Fraktion gegen den Antrag aus und bekräftigte, den eingeschlagenen Weg gezielter,
sozial gestaffelter Förderinstrumente fortsetzen zu wollen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewertete die Zielrichtung des Antrags als grundsätzlich richtig. Ein
sozialer Ausgleich bei der CO2-Bepreisung sei aus ihrer Sicht sinnvoll und notwendig, um die gesellschaftliche
Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen zu stärken. Es wurde darauf verwiesen, dass in der vergangenen
Wahlperiode die Grundlagen für ein Klimageld geschaffen worden seien. Eine Auszahlung werde als geboten
angesehen.
Zugleich äußerte die Fraktion Zweifel an der im Antrag vorgesehenen Höhe des Betrags. Die Einnahmen aus
nationaler und europäischer CO2-Bepreisung ließen nach ihrer Einschätzung eine Auszahlung in der
vorgeschlagenen Höhe voraussichtlich nicht zu. Gleichwohl wurde der Antrag als politisches Signal unterstützt.
In diesem Zusammenhang richtete die Fraktion Fragen an die Bundesregierung zur Einführung eines Klimageldes,
zum Zeitplan sowie zur Einschätzung der bestehenden Entlastungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf
Mieterinnen und Mieter ohne Einfluss auf das Heizsystem.
In ihrer Replik stellte die Fraktion Die Linke klar, dass im Antrag ausdrücklich eine soziale Staffelung des
Klimageldes vorgesehen sei. Die zunächst pauschale Auszahlung im ersten Jahr diene allein der administrativ
zügigen Umsetzung; anschließend solle eine sozial gestaffelte Ausgestaltung erfolgen. Der Vorwurf, der Antrag sei
nicht sozial differenziert, wurde daher zurückgewiesen.
Zudem wurde bekräftigt, dass die gegenwärtige Mittelverwendung aus Sicht der Fraktion stärker auf
Unternehmen und Infrastruktur ausgerichtet sei, während eine unmittelbare Rückverteilung an die Bürgerinnen und Bürger
ausbleibe.
Abschließend verwies die Fraktion erneut auf die soziale Dimension der CO2-Bepreisung. Insbesondere
Menschen im ländlichen Raum ohne Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sowie Mieterinnen und Mieter
ohne Einfluss auf das Heizsystem seien von steigenden Energiepreisen unmittelbar betroffen. Ohne einen sozialen
Ausgleich bestehe die Gefahr sinkender gesellschaftlicher Akzeptanz für klimapolitische Maßnahmen. Ein
Klimageld werde daher als notwendiges Instrument zur Sicherung dieser Akzeptanz angesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke, den Antrag auf Drucksache 21/789 abzulehnen.
Berlin, den 25. Februar 2026
Mark Helfrich
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Swantje Henrike Michaelsen
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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