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Klimageld - Sofort und sozial gerecht (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/789)

dip / drucksache 26.02.2026 · WP 21 · 21/4377 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Klimageld - Sofort und sozial gerecht (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/789) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4377 21. Wahlperiode 26.02.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Fabian Fahl, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/789 – Klimageld – Sofort und sozial gerecht A. Problem Seit dem Jahr 2021 wird in Deutschland Kohlendioxid unter anderem in den Bereichen Heizöl, Erdgas, Kraftstoffe und Kohleverbrennung bepreist. Mit der schrittweisen Ausweitung und Anhebung des CO₂-Preises sind zusätzliche finanzielle Belastungen für private Haushalte verbunden. Nach Auffassung der Antragsteller entfaltet die CO₂-Bepreisung insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäude nur eine begrenzte Lenkungswirkung, da Mieterinnen und Mieter sowie Pendlerinnen und Pendler nur eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten haben. Zugleich sieht der Antrag sozialen Ausgleichsbedarf, insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Zwar bestehen Einnahmen aus der CO₂- Bepreisung und aus Emissionshandelssystemen, ein aus Sicht der Antragsteller ausreichender und sozial gerechter Rückverteilungsmechanismus in Form eines Klimageldes sei bislang jedoch nicht umgesetzt. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/789 abzulehnen. Berlin, den 25. Februar 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Michael Thews Stellvertretender Vorsitzender Mark Helfrich Berichterstatter Karsten Hilse Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Swantje Henrike Michaelsen Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Mark Helfrich, Karsten Hilse, Daniel Rinkert, Swantje Henrike Michaelsen und Dr. Fabian Fahl I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/789 wurde in der 20. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. September 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag fordert die Einführung eines sozialen Klimageldes als jährliche Direktzahlung pro Person. Vorgesehen ist eine rückwirkende Einführung zum 1. Januar 2025 in Höhe von 320 Euro jährlich pro Person. Die Höhe des Auszahlungsbetrags soll sich künftig an den Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen sowie an der Entwicklung des CO₂-Preises orientieren und jährlich angepasst werden. Nach dem Antrag soll die soziale Staffelung zunächst über die Besteuerung des Klimageldes entsprechend dem individuellen Einkommensteuersatz erfolgen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, den bestehenden Direktauszahlungsmechanismus technisch weiterzuentwickeln, um künftig eine unmittelbare, nach Einkommen gestaffelte Auszahlung zu ermöglichen. Ziel des Antrags ist es, die finanziellen Belastungen durch die CO₂-Bepreisung insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen auszugleichen und eine stärkere soziale Differenzierung der Rückverteilung sicherzustellen. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 26. Sitzung am 25. Februar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/789 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/789 in seiner 25. Sitzung am 25. Februar 2026 abschließend behandelt. Die Fraktion Die Linke stellte fest, dass Klimaschutz in der Bevölkerung grundsätzlich auf breite Zustimmung stoße, die mit der CO2-Bepreisung verbundenen finanziellen Belastungen jedoch insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen eine erhebliche Herausforderung darstellten. Wenn Klimaschutz über Preissignale wirke, müsse ein Sozialstaat einen entsprechenden Ausgleich schaffen. Das vorgeschlagene Klimageld solle daher soziale Härten abfedern und zugleich die Akzeptanz klimapolitischer Maßnahmen stärken. In diesem Zusammenhang wurde auf Erfahrungen anderer europäischer Staaten verwiesen. Kritisch hinterfragt wurde die Lenkungswirkung anderer Maßnahmen, insbesondere von Strompreissubventionen, die in erheblichem Umfang auch Unternehmen zugutekämen. Nach Auffassung der Fraktion gebe es unterschiedliche Wege der Rückverteilung, die sozial unterschiedlich wirkten. Das Klimageld sei in dem vorgelegten Konzept mehrfach sozial ausgestaltet. Vorgesehen sei zunächst eine pauschale Auszahlung von 320 Euro pro Person im ersten Jahr, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen. In einem weiteren Schritt solle eine stärkere soziale Staffelung erfolgen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Haushalte mit höherem Einkommen aufgrund höheren Konsums regelmäßig stärker von CO2-Kosten betroffen seien und das Klimageld über die Besteuerung progressiv wirke. Abschließend wurde betont, ein Klimageld könne soziale Entlastung schaffen und zugleich die gesellschaftliche Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. Bedauert wurde, dass die hierfür vorgesehenen Mittel nach Einschätzung der Fraktion anderweitig verplant würden. Gleichwohl wurde die Erwartung geäußert, dass ein entsprechendes Instrument künftig umgesetzt werde. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die CO2-Bepreisung aus ihrer Sicht stets mit einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger verbunden sein müsse. Neben der sozialen Dimension wurde auch die Akzeptanz des Klimaschutzes hervorgehoben. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat unter dem Deckmantel des Klimaschutzes zusätzliche Einnahmen generiere. Dabei wurde betont, dass unterschiedliche Wege zur Entlastung möglich seien, wobei die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung erhalten bleiben müsse. Das im Antrag vorgeschlagene Klimageld wurde nicht als vorrangiges Instrument angesehen. Stattdessen stellte die Fraktion auf einen Instrumentenmix ab, bei dem derzeit insbesondere Fördermaßnahmen im Vordergrund stünden. Genannt wurden Unterstützungen beim Umstieg auf CO2-arme Technologien, etwa beim Heizungstausch, bei energetischer Sanierung oder bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Diese Maßnahmen kämen sowohl Eigentümerinnen und Eigentümern als auch Mieterinnen und Mietern zugute. Darüber hinaus wurde die Senkung der Stromkosten als zentraler Ansatz hervorgehoben. Die Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie die geplante Senkung der Stromnetzentgelte sollten sowohl zur Sicherung von Arbeitsplätzen als auch zur Förderung der Elektrifizierung in Wirtschaft und privaten Haushalten beitragen. Dies wurde als Maßnahme mit klimapolitischem und wirtschaftlichem Nutzen bewertet. Zudem wurde auf die bürokratiearme Ausgestaltung dieser Entlastungen hingewiesen. Ergänzend verwies die Fraktion auf weitere bestehende Entlastungsinstrumente, darunter Verbesserungen bei der Entfernungspauschale, die Mobilitätsprämie für Fernpendlerinnen und Fernpendler mit niedrigem Einkommen sowie die Klimakomponente beim Wohngeld. Insgesamt wurde die Auffassung vertreten, dass bereits eine soziale Ausgewogenheit bei der CO2-Bepreisung gewährleistet sei. Die Fraktion der AfD übte grundsätzliche Kritik an der CO2-Bepreisung und stellte deren klimapolitische Wirksamkeit infrage. Sie verwies auf eine Passage im Antrag, wonach die CO2-Bepreisung insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäude nur eine begrenzte Klimawirkung entfalte, und verband dies mit einer weitergehenden Kritik an klimapolitischen Maßnahmen insgesamt. Nach Auffassung der Fraktion sei der Einfluss nationaler CO2-Minderungen auf die globale Temperaturentwicklung gering. Es wurde argumentiert, selbst ein vollständiger Verzicht Deutschlands auf CO2-Emissionen würde nur eine minimale Veränderung der prognostizierten globalen Temperaturentwicklung bewirken. Vor diesem Hintergrund bewertete die Fraktion die mit der Klimapolitik verbundenen Kosten als unverhältnismäßig. Die Fraktion führte zudem aus, dass die Klimapolitik aus ihrer Sicht negative wirtschaftliche Auswirkungen habe, insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung und industrielle Entwicklung. Sie sprach sich dafür aus, die CO2- Bepreisung grundsätzlich zu beenden. In diesem Zusammenhang wurde auf internationale Entwicklungen verwiesen und die Erwartung geäußert, dass eine Abkehr von klimapolitischen Regulierungen zu wirtschaftlicher Erholung beitragen könne. Ein Klimageld wurde vor diesem Hintergrund nicht als erforderlich angesehen. Die Fraktion der SPD hob hervor, dass Klimaschutz nicht nur eine ökologische und ökonomische, sondern insbesondere eine soziale Frage sei. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen sowie Menschen in strukturschwachen Regionen müssten bei der Transformation unterstützt werden. Klimapolitik dürfe nicht zu sozialer Spaltung führen, sondern müsse in eine solidarische Gesellschaftspolitik eingebettet sein. Zugleich wurde betont, dass Klimaschutz auch wirtschaftliche Chancen biete und insbesondere im Bereich der Klimatechnologien erhebliche Wachstumsimpulse setze. Als geeigneten Weg zur sozialen Abfederung nannte die Fraktion gezielte Förderinstrumente. Verwiesen wurde auf Unterstützungen im Bereich der Elektromobilität, der energetischen Sanierung und weiterer Transformationsmaßnahmen. Diese Instrumente seien sozial gestaffelt ausgestaltet und zielten darauf ab, insbesondere Haushalte mit Unterstützungsbedarf zu entlasten. Pauschale Zahlungen hingegen würden als wenig treffsicher bewertet. Nach Auffassung der Fraktion sei ein Klimageld in der vorgeschlagenen Form zu undifferenziert und entfalte keine ausreichende Steuerungswirkung. Stattdessen brauche es gezielte Förderprogramme mit sozialer Staffelung. Darüber hinaus wurde angeregt, stärker auch soziale Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen oder Kindertagesstätten in den Blick zu nehmen, um dort Investitionen in Klimaanpassung und Energieeffizienz zu ermöglichen. Abschließend sprach sich die Fraktion gegen den Antrag aus und bekräftigte, den eingeschlagenen Weg gezielter, sozial gestaffelter Förderinstrumente fortsetzen zu wollen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewertete die Zielrichtung des Antrags als grundsätzlich richtig. Ein sozialer Ausgleich bei der CO2-Bepreisung sei aus ihrer Sicht sinnvoll und notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen zu stärken. Es wurde darauf verwiesen, dass in der vergangenen Wahlperiode die Grundlagen für ein Klimageld geschaffen worden seien. Eine Auszahlung werde als geboten angesehen. Zugleich äußerte die Fraktion Zweifel an der im Antrag vorgesehenen Höhe des Betrags. Die Einnahmen aus nationaler und europäischer CO2-Bepreisung ließen nach ihrer Einschätzung eine Auszahlung in der vorgeschlagenen Höhe voraussichtlich nicht zu. Gleichwohl wurde der Antrag als politisches Signal unterstützt. In diesem Zusammenhang richtete die Fraktion Fragen an die Bundesregierung zur Einführung eines Klimageldes, zum Zeitplan sowie zur Einschätzung der bestehenden Entlastungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Mieterinnen und Mieter ohne Einfluss auf das Heizsystem. In ihrer Replik stellte die Fraktion Die Linke klar, dass im Antrag ausdrücklich eine soziale Staffelung des Klimageldes vorgesehen sei. Die zunächst pauschale Auszahlung im ersten Jahr diene allein der administrativ zügigen Umsetzung; anschließend solle eine sozial gestaffelte Ausgestaltung erfolgen. Der Vorwurf, der Antrag sei nicht sozial differenziert, wurde daher zurückgewiesen. Zudem wurde bekräftigt, dass die gegenwärtige Mittelverwendung aus Sicht der Fraktion stärker auf Unternehmen und Infrastruktur ausgerichtet sei, während eine unmittelbare Rückverteilung an die Bürgerinnen und Bürger ausbleibe. Abschließend verwies die Fraktion erneut auf die soziale Dimension der CO2-Bepreisung. Insbesondere Menschen im ländlichen Raum ohne Alternativen zum motorisierten Individualverkehr sowie Mieterinnen und Mieter ohne Einfluss auf das Heizsystem seien von steigenden Energiepreisen unmittelbar betroffen. Ohne einen sozialen Ausgleich bestehe die Gefahr sinkender gesellschaftlicher Akzeptanz für klimapolitische Maßnahmen. Ein Klimageld werde daher als notwendiges Instrument zur Sicherung dieser Akzeptanz angesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, den Antrag auf Drucksache 21/789 abzulehnen. Berlin, den 25. Februar 2026 Mark Helfrich Berichterstatter Karsten Hilse Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Swantje Henrike Michaelsen Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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