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Protokoll der 1051. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 14.02.2025 · WP 20 · 1051 · Original ↗

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Protokoll der 1051. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1051 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1051. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2025 I n h a l t : Gedenken an die Opfer der Anschläge der vergangenen Monate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Gedenken an den ehemaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler . . . . . . . . . . . . . . . 1 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturfragen – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 25/25) . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Minister Christian Tischner (Thüringen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . 2 2. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 26/25) . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Minister Detlef Tabbert (Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 2 3. Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) (Drucksache 34/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51* 4. Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (Drucksache 35/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 3 Satz 3, Absatz 5a Satz 3, Absatz 6 Satz 5, Artikel 107 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 GG . . . . 52* 5. Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (Drucksache 36/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 16 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 17 Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) . . . . . 54* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksache 37/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51* 7. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 38/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 18 Prof. Constanze Geiert (Sachsen) . . . . 19 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz . . . . . . . 20 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 8. a) Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (Drucksache 39/25) b) Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (Drucksache 40/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Beschluss zu a) und b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 21 9. Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 41/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 10. Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025) (Drucksache 42/25) . . . 21 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 11. Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz – AHStatG-ÄndG) (Drucksache 43/25) . . . . . 16 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51* 12. Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG- Europarechtsanpassungsgesetz 2024) (Drucksache 44/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . . 22 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 13. Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes und der KWK- Ausschreibungsverordnung (Drucksache 45/25) . 16 Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 53* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51* 14. Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau (Drucksache 46/25) 23 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 23 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 15. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Drucksache 47/25) 25 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 25 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 16. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (Drucksache 48/25) . . . . . . . . . . 16 Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 53* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51* 17. Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 22/25) . . . . 16 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51* 18. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 519/24) . . . . . 26 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 26 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 27 19. a) Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Berlin, Brandenburg – (Drucksache 606/24) b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 5/25) c) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Drucksache 6/25) . . . . . 27 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 27 Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 28 Beschluss zu a): Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Senatorin Karen Pein (Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR 29 Beschluss zu b): Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Beschluss zu c): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 29 20. Entschließung des Bundesrates zur Handlungs- und Rechtssicherheit für den Einsatz von selbständigen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden in den Einrichtungen der Weiterbildung und des Kulturbetriebs sowie an Hochschulen – Antrag der Länder Berlin und Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen – (Drucksache 577/24) . . . . . . . . 29 Katharina Günther-Wünsch (Berlin) . . . 29 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 30 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 31 21. Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Tierärztinnen und Tierärzten mit ausländischer Ausbildung – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 30/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 31 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 22. Entschließung des Bundesrates „Den europäischen Binnenmarkt stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (Gold-Plating) verhindern“ – Antrag der Länder Hessen und Bayern – (Drucksache 603/24) . . . . . . . . . . 31 Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 55* Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 55* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 32 23. Entschließung des Bundesrates „Regionale Dimension der EU-Haushaltspolitik erhalten“ – Antrag der Länder Hessen, Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen – (Drucksache 604/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 56* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 32 24. a) Entschließung des Bundesrates zu den Starkregen- und Hochwasserereignissen der vergangenen Monate – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 516/24) 16 b) Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung von Bundeshilfen bei der finanziellen Schadensbewältigung durch Extremwetterereignisse in Deutschland sowie zum verstärkten Hochwasserschutz – Antrag der Länder Saarland und Schleswig- Holstein – (Drucksache 538/24) . . . . . . . 32 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) . . . . . 56* Beschluss zu a) und b): Annahme der Entschließungen in der festgelegten Fassung . 52*, 32 25. Entschließung des Bundesrates zu einer gleichberechtigten Terminvergabe in Arztpraxen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 31/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 32 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 26. Entschließung des Bundesrates „Mehr aus dem Land – Maßnahmen für eine konsequente Rückführungspolitik“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 32/25) in Verbindung mit 27. Entschließung des Bundesrates „Weniger ins Land – Maßnahmen zur sofortigen Reduktion des Zuzugsgeschehens“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 33/25) . . . . . . . . . . . . . . 33 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 33 Mitteilung zu 26 und 27: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 34 28. Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung einer schuldangemessenen Bestrafung bei Einsatz psychotroper Substanzen zur Ermöglichung einer Sexualstraftat – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 28/25) . . . . . . . . . . . 34 Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 35 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 29. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Mitglieder von Verfassungsorganen sowie politischer und kommunaler Mandatsträger und ihren Unterstützungskräften vor tätlichen Angriffen – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 29/25) 35 Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 57* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 30. Entschließung des Bundesrates zur Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und zur Reform weiterer struktureller Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Antrag der Länder Bayern und Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 13/25) . . . . 35 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 35 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 31. Entschließung des Bundesrates „Luftverkehr in seiner sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung stärken und zukunftssicher machen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 51/25) 36 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 36 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Drucksache 2/25) . . . . . 43 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 33. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Drucksache 3/25) 43 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 34. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Drucksache 4/25) . . . . . . . . . . . . . 43 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 57* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 35. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (Drucksache 7/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 36. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung COM(2024) 497 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 592/24, zu Drucksache 592/24) 16 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 52* 37. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) – Stärkung von Forschung und Innovation in Europa: Der Weg des EFR und künftige Ausrichtungen COM(2024) 490 final; Ratsdok. 14908/24 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 583/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 45 38. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette COM(2024) 577 final; Ratsdok. 16779/24 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 11/25, zu Drucksache 11/25) . . 45 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 45 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 46 Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 46 Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 47 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 39. Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (Drucksache 614/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 54* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 40. Dritte Verordnung zur Änderung der AAÜG- Erstattungsverordnung (Drucksache 645/24) 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 41. Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 646/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 42. Vierte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (Drucksache 629/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 43. Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Drucksache 647/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 44. Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 648/24) . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 45. Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (Drucksache 649/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 46. Verordnung zur Änderung der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (Drucksache 10/25) . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 47. Zehnte Verordnung zur Änderung der Kriegswaffenliste (Drucksache 630/24) . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 48. Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung (Drucksache 8/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 49. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) (Drucksache 616/24, zu Drucksache 616/24) . . . . . . . 48 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 50. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission für ökologische/biologische Produktion (OPC) (Komitologieausschuss) und die Expertengruppe der Kommission für die ökologische/biologische Produktion (GREX) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 621/24) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe „Digitale Bildung: Lernen, Lehren und Beurteilen“ im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) („ET 2030“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 19/25) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission für die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (Richtlinie 2013/53/EU) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 21/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 621/1/24 . . . . . . . . . 52* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 19/1/25 . . . . . . . . . . 52* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 21/1/25 . . . . . . . . . . 52* 51. Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und § 7 Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 17/25) 16 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 17/1/25 . . . . . . . . . . . . . . 52* 52. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 18/25) . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 53* 53. Entschließung des Bundesrates zum 3. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag der Länder Baden- Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig- Holstein und Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 62/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 2 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 3 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 5 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 51* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 7 54. Entschließung des Bundesrates „Modernisierung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 63/25) . . . . . . . . . . . 37 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 37 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 55. Entschließung des Bundesrates „Priorisierung, auskömmliche Finanzierung und rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder – Neuausrichtung polizeilicher IT (P20) sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Bayern und Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 58/25) 14 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 15 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 56. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 67/25) . . . . . . . . . . . 48 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 57. Entschließung des Bundesrates: Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 68/25) . . . . . . . . . . . 38 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 38 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 58. Entschließung des Bundesrates: Zeitnah effektive Unterstützung für den Erhalt und die Transformation der energieintensiven Industrie erforderlich – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 69/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 39 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 59. Entschließung des Bundesrates „Finanzierung des Mittelstands sichern und stärken – Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz weiterentwickeln“ – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 70/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 40 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 60. Entschließung des Bundesrates zur Befreiung von Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Besteuerung bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Monat – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 72/25) . . . . . . 41 Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . 41 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 61. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 71/25) 16 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 71/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 62. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung Grüner Leitmärkte für Grundstoffe – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 73/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 42 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 63. Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Drucksache 74/25) . . . . . . . . . . . . . . . 7 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 9 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 10 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 11 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 12 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 13 Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 13, 51* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 64. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 27/25) 16 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 27/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 52* 65. Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen – Antrag der Länder Saarland und Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 76/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 58* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 49 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern – zeitweise – Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales B r e m e n : Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Prof. Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat und beim Bundesminister der Justiz Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Hartmut Höppner, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr 1051. Sitzung Berlin, den 14. Februar 2025 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1051. Sitzung des Bundesrates. Es ist unsere erste Bundesratssitzung in diesem Jahr. Sie steht unter dem Eindruck der schrecklichen Nachricht, die uns gestern aus München erreichte. Bei einem mutmaßlichen Anschlag fuhr ein Mann aus Afghanistan mit einem Auto in einen Demonstrationszug. Zahlreiche Personen wurden teils schwer verletzt. Diese schreckliche Tat folgte auf den grausamen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg im Dezember und den Angriff auf eine Gruppe von Kindern in Aschaffenburg im Januar, bei denen es mehrere Tote und zahllose Verletzte gab. All diese Ereignisse erschüttern uns. Es muss uns allen klar sein, dass diese Ereignisse nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfen. Das ist unsere politische Verantwortung, die wir alle haben, um ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Wir verurteilen diese Gewalttaten, wir trauern um die Toten, wir fühlen mit den Verletzten und den Angehörigen der Opfer, wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Februar dieses Jahres verstarb der ehemalige Bundespräsident, Professor Dr. Horst K ö h l e r . Geboren wurde Köhler 1943 in Polen. 1944 floh seine Familie vor der Roten Armee in die Nähe von Leipzig und ging später von dort in die Bundesrepublik, bis sie schließlich im schwäbischen Ludwigsburg ein neues Zuhause fand. Köhler studierte Volkswirtschaftslehre in Tübingen, promovierte und begann 1976 seine Laufbahn im öffentlichen Dienst im Bundeswirtschaftsministerium. Unter Bundeskanzler Helmut Kohl wurde Köhler 1990 Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und dessen wichtigster Berater in internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen. Ab 1993 stand Köhler an der Spitze verschiedener Finanzinstitutionen, unter anderem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie des Internationalen Währungsfonds. 2004 folgte dann der Wechsel in die Politik. Am 23. Mai wählte die Bundesversammlung Köhler zum Bundespräsidenten. Köhler kam von außen in das politische Berlin. Er war ein international geschätzter Finanzexperte, kein Berufspolitiker. Anders als seine Vorgänger bezog er immer wieder konkret Stellung zu gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftspolitischen Themen. Er mischte sich ein, forderte Reformen. Das war ein Novum im Schloss Bellevue. Als Person war Köhler offen und bürgernah. Er wollte ein Bundespräsident für alle Menschen in Deutschland sein. Mit Erfolg: Seine Zustimmungswerte in der Bevölkerung waren hoch. Im Mai 2009 wurde Köhler als Bundespräsident wiedergewählt. Nur ein Jahr später trat er nach anhaltender Kritik für Aussagen während eines Interviews von seinem Amt zurück, eine Entscheidung, die viele überraschte. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt war der Ökonom Köhler weiterhin international als Berater aktiv. Er arbeitete für die Afrikanische Entwicklungsbank, war Sondergesandter für die Westsahara. Bis zuletzt warb Köhler für eine stärkere Partnerschaft mit dem afrikanischen Kontinent, machte auf die ökologischen Krisen unseres Planeten aufmerksam und forderte von den Industriestaaten einen Wandel hin zu einer nachhaltigen und fairen Wirtschaft. Hierbei war es ihm als überzeugtem Antipopulisten wichtig, dass angesichts der komplexen und globalen Probleme unserer Zeit nicht jene Kräfte die Oberhand gewinnen dürften – ich zitiere –, „deren Antworten erstens simpel und zweitens national sind“. Am 1. Februar ist Horst Köhler im Alter von 81 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen, wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekannt zu geben: Herr Ministerialdirigent F r a n k e wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Bevollmächtigten des Freistaates Sachsen beim Bund bestellt. – Lieber Herr Kollege Franke, herzlichen Glückwunsch! (MD Markus Franke [Sachsen]: Danke schön!) Seinem Vorgänger, Herrn Staatsminister C l e - m e n s , danken wir für sein Engagement im Ständigen Beirat und wünschen ihm alles Gute für seine neue Funktion als sächsischer Kultusminister. Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 65 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 2 werden die Punkte 53, 63 und 55 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. TOP 26 wird verbunden mit Punkt 27 beraten. Nach TOP 31 werden die Punkte 54, 57, 58, 59, 60 und 62 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur vorgeschlagenen Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: TOP 1 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturfragen (Drucksache 25/25) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Christian T i s c h n e r (Thüringen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Einstimmig. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu TOP 2: TOP 2 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Drucksache 26/25) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Detlef T a b b e r t (Brandenburg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist das so beschlossen. Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu TOP 53: TOP 53 Entschließung des Bundesrates zum 3. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 62/25) Dem Antrag sind die Länder Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz und Sachsen-Anhalt beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger aus dem Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Alle, die spüren, dass Krieg falsch ist. Alle, die wie die Ukrainer überzeugt sind, dass Krieg ein Verbrechen gegen das Leben ist und die mit ganzem Herzen wollen, dass die Ukraine so schnell wie möglich Frieden erreicht.“ Diese Worte des ukrainischen Präsidenten Selenskyj aus seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag im letzten Jahr haben sich mir eingebrannt. Vor fast genau drei Jahren hat Putin die Ukraine angegriffen, und seither hat sich nichts an bestimmten Feststellungen geändert: Russland ist der Aggressor. Russland hat das Völkerrecht gebrochen. Die russische Armee führt Krieg gegen die Zivilbevölkerung, mit der Verschleppung von Kindern, mit der Zerstörung von Krankenhäusern, Energie- und Wasserversorgung. Butscha und Mariupol sind zu Chiffren für das unfassbare Leid des ukrainischen Volkes geworden. Und auch daran hat sich nichts geändert: Wir stehen solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes, durch politische Unterstützung, durch Sanktionen gegen Russland, durch zivile und militärische Hilfe und auch durch die Aufnahme von Geflüchteten. Und auch beim Wiederaufbau werden wir die Ukraine nicht alleinlassen. Wir fühlen uns den Menschen in der Ukraine zutiefst verbunden und uns mit ihnen im Schicksal der Bedrohung vereint. Meine sehr verehrten Damen und Herren, als ich vor etwas mehr als 24 Stunden die Nachrichten von der Pressekonferenz des US-Präsidenten Donald Trump las, musste ich an meinen bedrückenden Besuch in einem Krankenhaus in Lwiw denken. Ich sah dort junge Männer, die durch den Krieg Gliedmaßen verloren hatten. Zimmer für Zimmer, Etage für Etage voller Verwundeter. Für sie ist dieser Krieg eine lebenslange Realität mit Prothesen, Gehstützen, Rollstühlen und Narben. Dieses Krankenhaus ist 900 Straßenkilometer von hier entfernt. Natürlich: Nichts wünschen sich diese Männer mehr als Frieden. Nichts wünscht sich das ukrainische Volk mehr als Frieden. Ich habe erst in den letzten Tagen mit Herrn Botschafter Makejew dazu telefoniert. Ich darf ihn an dieser Stelle entschuldigen: Seine Anwesenheit heute hier war fest eingeplant. Allerdings muss er aus nachvollziehbaren tagesaktuellen Gründen bei der Münchner Sicherheitskonferenz anwesend sein. An seiner Stelle begrüße ich für die Botschaft Herrn Vadym Nagaychuk. Nichts wünschen sich die Ukrainer mehr als Frieden. Doch – so müssen wir seit den Äußerungen des US- Präsidenten fragen – was ist ein Friede wert, der vielleicht eine Kampfhandlung beendet, dabei aber die Integrität der Ukraine über deren Köpfe hinweg opfert und ganz Europa der Kriegsgefahr durch Putin aussetzt? Der US-Präsident droht, sich aus der jahrzehntelangen gemeinsamen Verantwortung für ein Europa in Frieden und Freiheit zurückzuziehen. Er stellt damit vieles infrage, worauf man sich in den transatlantischen Beziehungen immer verlassen konnte. Aber wir können dem Ganzen nicht nur entsetzt über den Atlantik oder auch nur nach Osten schauend begegnen. Europa wird aus sich selbst heraus stark sein müssen, auch um sich selbst zu schützen. Die EU kann im Ringen der USA, Chinas und Russlands nur ihre Rolle finden und die europäischen Interessen vertreten, wenn wir diese Kraft finden und wenn die EU geeint auftritt. Dafür stehen die Vorzeichen wahrlich nicht besonders gut; das weiß ich wohl. Aber es gibt keine Alternative dazu. Es gibt keine Alternative dazu, es zu versuchen. Was dies bedeutet, politisch, ökonomisch, militärisch, wird Deutschland und Europa die nächsten Jahre prägen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, alte Gewissheiten gelten nicht mehr. Die Gewissheit, dass Grenzen auf dem europäischen Kontinent nicht mehr mit Gewalt verschoben werden können, endete spätestens am 24. Februar 2022 mit der von Putin befohlenen Invasion der Ukraine. Wer keinen Krieg will, wer eine Zukunft der Ukraine als ein freies Land will und wer die Sicherheit Europas will, der muss sich Putin entgegenstellen. Russland muss seine Armee stoppen und aus der Ukraine zurückziehen. Wir alle begrüßen es, wenn eine faire Lösung am Verhandlungstisch gelingt – besser heute als morgen. Ein belastbarer Verhandlungsfriede kann aber nur herauskommen, wenn die Ukraine selbst daran beteiligt ist. Nur eine freie, auch militärisch eigenständige Ukraine kann dabei akzeptabel sein. Und ich sage auch: Europa gehört mit an den Tisch. Es geht nicht nur um die Beendigung der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung. Es geht auch um die dauerhafte Lösung, um Sicherheitsgarantien und eine Wiederherstellung des Völkerrechts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle tragen Verantwortung in unseren Ländern. Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. Ich wünsche allen, die danach im Bund Verantwortung tragen werden, das notwendige Maß an Besonnenheit, Klugheit und Tatkraft in dieser ausgesprochen schwierigen geopolitischen Lage. Möge der Friede in Freiheit und Selbstbestimmung gewinnen! – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Das Wort hat Herr Minister Strobl aus Baden-Württemberg. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau drei Jahren zerstörte Wladimir Putin mit einem brutalen Überfall auf die Ukraine die europäische Friedensordnung, die auf der Unverletzlichkeit der Grenzen beruht. Er stützt sich auf das Recht des Stärkeren statt auf die Stärke des Rechts – das Prinzip, das Europa über Jahrzehnte vor der Geißel des Krieges bewahrt hat. Dieses Prinzip verbindet Europa, und nicht nur Europa, sondern auch die gesamte westliche Welt. Freiheit, Demokratie und Menschenrechte bilden den Kern des vereinten Europas. Darauf aufbauend gelang in einem ersten Schritt die Integration Westeuropas. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs gelang dann in einem zweiten Schritt die Überwindung der europäischen Teilung. Die Osterweiterung der EU ist der sichtbarste Ausdruck dessen. Doch der Geschmack der Freiheit verbreitete sich weit über die EU hinaus – das war der dritte Schritt –, sodass auch die Ukraine mit der Maidan- Revolution den Weg nach Westen einschlug. Putin fürchtet nichts mehr als das. Denn wenn sich in dem großen Land in direkter Nachbarschaft mit einer langen gemeinsamen Geschichte und vielen freundschaftlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen plötzlich Demokratie, Freiheit und Wohlstand verbreiten, dann stellen natürlich auch die Menschen in Russland irgendwann die Frage: Warum nicht auch bei uns? Und genau vor dieser Frage haben Putin und seine Clique panische Angst. Denn dieses „Warum nicht auch bei uns?“ stellt für sie alles infrage: die herrschende Ordnung, ihre Kleptokratie, den russischen Imperialismus. Deshalb ist Putins Krieg gegen die Ukraine nicht nur ein Krieg, in dem es um ein Territorium geht. Nein, es ist ein Krieg gegen die Freiheit, gegen die liberalen Demokratien, gegen den Westen an sich, gegen die gesamte westliche Welt, die Demokratien, gegen die freie Welt. Putin will den Westen schwächen, um die Freiheit zu ersticken, um den Raum der Unfreiheit und ungehinderten Selbstbereicherung zu stärken und zu erweitern, mit brutaler Gewalt. Längst steht nicht mehr nur die Ukraine im Fadenkreuz Putins. Die Versuche, die Republik Moldau zu destabilisieren, die Wahlen in Rumänien zu beeinflussen, die Sabotageakte in der Ostsee und die massive Unterstützung extremer Parteien in Deutschland und in anderen europäischen Ländern – dies alles belegt: Russland überzieht nicht nur die Ukraine mit Krieg, sondern will auch Europa, ja die gesamte westliche Welt destabilisieren und auseinandertreiben. Vor allem ist ihm die europäische Integration, die Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinweg, ein Dorn im Auge. Und ihm ist fast jedes Mittel recht, um dagegen vorzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leidtragenden der Aggression Russlands sind vor allem die Ukraine und ihre Menschen. Die Zivilbevölkerung leidet unter den gezielten Angriffen auf die Energieversorgung, auf Krankenhäuser, auf Schulen. Putins Terror gegen das Land ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch deshalb stehen wir fest an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer. Wir lassen sie in ihrem Kampf um ihre Unabhängigkeit nicht allein. Wir werden sie auch in Zukunft nicht alleinlassen. Freilich handeln wir nicht nur aus Mitgefühl, sondern auch im eigenen Interesse. Schließlich sind das gemeinsame Europa und die Prinzipien, die es tragen, aufs Äußerste herausgefordert. Am heutigen Tag kommt die Münchner Sicherheitskonferenz zusammen. Wir nehmen wahr, dass es von verschiedenen Seiten Bemühungen um eine Friedenslösung gibt. Die Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Polens, Italiens, Spaniens, des Vereinigten Königsreichs und die EU-Außenbeauftragte haben in der Weimar+-Erklärung eine eindeutige Position bezogen. Wir unterstützen diese Bemühungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Hieran müssen die Ukraine und die europäischen Staaten freilich beteiligt sein. Es ist ebenfalls richtig, der Ukraine eine Perspektive für den Wiederaufbau nach dem Ende des Krieges zu bieten und eine Perspektive für eine Zukunft in der EU, auch wenn es dazu noch viele Hürden zu überwinden gilt. Auf diesem Weg spielen auch die Länder und die Kommunen eine wichtige Rolle. Lokale und regionale Partnerschaften, die bei akuten Notlagen helfen und die Bande zwischen der Ukraine und der EU enger knüpfen, sind ein wichtiger Baustein, um die Ukraine tatsächlich zu unterstützen. Die deutschen Länder leisten mit ihrer Verwaltungsexpertise einen wichtigen Beitrag zur Heranführung der Ukraine und der Republik Moldau an die EU. Ein gutes Beispiel ist die kürzlich ins Leben gerufene Gemischte Regierungskommission zwischen Baden- Württemberg und der Republik Moldau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in gut einer Woche wird ein neuer Deutscher Bundestag gewählt. Deswegen möchte ich den Wunsch äußern an alle, die danach die Bundesregierung bilden: Unterstützen wir die Ukraine weiter nach Kräften, militärisch, aber auch auf ihrem Weg nach Europa, in die EU! Lassen wir die Menschen dort nicht im Stich! Vergessen wir nicht, worum es dort geht: Es geht auch um uns, um ein friedliches und freies Europa, um die Demokratien in der westlichen Welt und um die Freiheit in der westlichen Welt. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Strobl! – Das Wort hat Herr Minister Liminski aus Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum dritten Mal jährt sich am 24. Februar der Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Drei Jahre sind schon vergangen, seit Präsident Putin den Befehl gegeben hat, nach der Annexion der Krim und nach der Gewalt in der Ostukraine nun das ganze Land mit Krieg und Terror zu überziehen. Der dritte Jahrestag bedeutet für die Menschen in der Ukraine drei Jahre unsagbar viel Leid, Tod und Zerstörung. Gleichzeitig stehen diese drei Jahre auch für den Abwehrkampf der Ukraine. Sie stehen für die Tapferkeit und die Entschlossenheit, mit der die Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Land und ihre Freiheit verteidigen. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Baden-Württemberg auch in diesem Jahr einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um ganz deutlich zu machen: Wir stehen weiter fest an der Seite der Ukraine. Die Menschen in der Ukraine verdienen unsere volle Solidarität. Es ist ein wichtiges und ein gutes Signal, dass sich so viele Länder dem Antrag angeschlossen haben. Damit machen wir hier im Bundesrat deutlich: Der russische Angriffskrieg ist ein andauerndes Unrecht. Ein Unrecht, mit dem wir uns nicht abfinden werden. Ein Unrecht – was wir für die Suche nach Frieden nicht einfach vergessen werden. Denn Frieden braucht nicht nur Macht, sondern Frieden braucht auch Gerechtigkeit. Russland hat ein friedliches, souveränes und demokratisches Land angegriffen. Es ist damit glasklar, wer der Angreifer und wer der Angegriffene ist. Eine klare Haltung zur Lage in der Ukraine ist in diesen Tagen auch deswegen so wichtig, weil die kommenden Wochen und Monate für das weitere Schicksal des Landes entscheidend sein werden. Der militärische Druck, der auf der Ukraine lastet, ist enorm. Die russische Kriegsführung nimmt weiter gezielt auch die Zivilbevölkerung ins Visier. Gleichzeitig hat die amerikanische Präsidentschaftswahl die politische Weltlage fundamental verändert. Die Wahl Donald Trumps ist eine weltpolitische Zäsur, deren Auswirkungen wir jetzt spüren. Die Meldungen über das Telefonat zwischen Trump und Putin sind besorgniserregend, wenn auch wenig überraschend. Wir müssen uns in Deutschland und Europa endlich darauf einstellen, dass Präsident Trump das tut, was er angekündigt hat, auch wenn das mitunter bitter ist. Er hat im Wahlkampf mehrfach gesagt, dass er nach seinem Amtsantritt einen „Deal“ mit Putin suchen werde, ohne dabei groß auf europäische Interessen einzugehen. Und wie es derzeit aussieht, geht die Entwicklung genau in diese Richtung. Wir müssen daher heute hier in Berlin und in den kommenden Tagen in München darauf pochen, dass der Frieden nur gemeinsam mit der Ukraine gesucht werden kann, dass die Friedensordnung nur gemeinsam mit Europa gestaltet werden kann. Europa selbst muss dafür allerdings endlich die Zeichen der Zeit erkennen und sich durch ein geeintes politisches Auftreten und die Stärkung der eigenen Verteidigungsfähigkeit Gehör verschaffen. Ohne eigene Stärke bleibt Europa ein Objekt der Weltpolitik. Deshalb müssen wir genau in diesen Bereich deutlich mehr investieren als bisher. Gegen unsere wirtschaftliche Stärke, gegen unsere politische Stabilität kämpft Wladimir Putin. Er möchte unsere Demokratien destabilisieren durch Desinformation, Manipulation und natürlich auch militärische Bedrohung. Auch deshalb ist unsere Unterstützung für die Ukraine so wichtig. Denn die Ukrainer kämpfen auch für die europäische Friedensordnung, für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es ist deshalb gut, dass wir als Länder unsere Ressourcen und unsere Kompetenzen nutzen, um die angegriffene Ukraine nach Kräften zu unterstützen, sei es mit Regionalpartnerschaften oder anderweitig. Wir unterstützen die Ukraine auch in ihrem Wunsch, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Das ist, jeder weiß es, ein langer Weg, der noch viele Reformen verlangt, die das Land erst einmal ergreifen und dann auch umsetzen und implementieren muss. Aber es braucht dieses Signal der Hoffnung für die Menschen in der Ukraine. Wir dürfen nicht vergessen: Der Wunsch, zu Europa zu gehören, war der Ursprung der Proteste auf dem Maidan in den Jahren 2013 und 2014. Diese Proteste konnte Wladimir Putin nicht ertragen. Es war offensichtlich, wie groß die Anziehungskraft der europäischen Idee ist, wie groß die Anziehungskraft von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist. Es ist diese Kraft, die von Europa ausgeht, die Diktatoren wie Putin am meisten fürchten. Es ist die leuchtende Alternative zur Gewaltherrschaft, zu Korruption und Unterdrückung. Auch deshalb stehen wir weiterhin gemeinsam an der Seite der Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriff. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister! – Um das Wort hat gebeten: Herr Staatsminister Pentz aus Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Den 24. Februar 2022 wird niemand von uns vergessen. Es ist richtig und wichtig, dass wir heute im Bundesrat nicht nur daran erinnern, sondern auch unsere tief empfundene und unverbrüchliche Solidarität ausdrücken. Das Telefongespräch zwischen dem US- amerikanischen Präsidenten und dem russischen Präsidenten wurde schon mehrfach erwähnt. Man fühlt sich ein Stück weit in den Kalten Krieg zurückversetzt. Und vermutlich sind wir über die letzten drei Jahre auch in einen zweiten Kalten Krieg hineingezogen worden. Fakt ist: Eines der Kriegsziele Putins war sicherlich, die alte Weltordnung vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion wiederherzustellen. Der amerikanische Präsident hat ihm nun genau dazu die Hand gereicht. Ich bin mir sicher, dass viele von uns – und das ist gerade schon zum Ausdruck gekommen – dabei ein ungutes Gefühl haben. Aus „Make America great again“ kann so nämlich schnell ein „Make Russia great again“ werden. An einem Russland, das strotzend vor wiedererlangter Bedeutung und frei von amerikanischen Interessen damit beginnt, seine Dinge in Europa neu zu regeln, meine Damen und Herren, können wir alle kein Interesse haben. Es würde den Bestand der EU gefährden, das möchte ich deutlich sagen. Wir Europäer haben eigene Interessen. Welche Rolle spielt die EU bei den Friedensverhandlungen und vor allem in einem möglichen Frieden danach? Donald Trump hat sich offensichtlich mit uns nicht abgestimmt, ja Europa noch nicht einmal zu den Gesprächen eingeladen. Selbst wenn das noch geschieht: Machen wir uns nichts vor! Sind wir dann nicht einfach nur Zuschauer am Katzentisch? Mehr als die Aufgabe, die Scherben aufzusammeln, wird bei einem ungebremsten Geschehensverlauf für Europa wohl kaum herauskommen. Das gilt im Grunde auch für die Ukraine selbst. Für sie besteht die Gefahr, dass sie unter die Räder gerät, dass ihr ein Frieden aufgezwungen wird, eine Lösung, bei der Russland das Narrativ und das Faktische selbst bestimmt. Ich möchte hier noch einmal klarstellen: Europa steht sehr solidarisch an der Seite der Ukraine. Doch wir sind es nicht, die den Krieg gegen Russland führen müssen. Wir werden den Willen der Ukraine akzeptieren, auch wenn dieser lautet: Wir wollen einer solchen Lösung zustimmen. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich warne: Russland verfolgt seit Jahrzehnten die Strategie eines Frozen Conflict. Das bedeutet: Russland spielt eine aktive Rolle beim Entstehen von bewaffneten Konflikten und schläfert beziehungsweise friert diese dann ein. Die Kampfhandlungen enden, und ein langfristiges Friedenskonzept wird gleichzeitig komplett verhindert. Diese Frozen Conflicts sind das Faustpfand eines neosowjetischen Imperialismus, denn je nach geopolitischer Lage kann Russland diese Konflikte quasi per Knopfdruck wieder zu blutigen Auseinandersetzungen machen. Denken wir an Südossetien in Georgien, an Transnistrien in der Republik Moldau, an den Konflikt in Bergkarabach oder auch die Situation der Krim-Halbinsel in 2014! Diese Art der Friedenslösung müssen wir um jeden Preis verhindern, denn darunter leidet nicht nur massiv die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Länder, sondern auch jede Art von politischer Entwicklung. Eine Ukraine mit laufenden Konflikten kann weder Mitglied in der Europäischen Union noch in der NATO werden. Sie kann sich noch nicht einmal selbst schützen. Putin hätte alle Kriegsziele erreicht. Und deshalb, meine Damen und Herren, muss Europa hier geschlossen seine Interessen verfolgen: die Schaffung eines nachhaltigen Friedens in der Ukraine, eines Friedens, der die Ukraine wieder vollständig souverän macht und die Entwicklung in eine positive Richtung führt. Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Um das Wort hat gebeten: Frau Ministerin Martin aus Mecklenburg-Vorpommern. Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Jahren sind russische Truppen in die Ukraine eingefallen. Seit drei Jahren hält das Land einem Gegner stand, den man anfangs für übermächtig hielt. Wir alle haben großen Respekt vor dem entschlossenen und fortdauernden Kampf der Ukrainerinnen und Ukrainer. Drei Jahre Krieg bedeuten: drei Jahre Kämpfe an den Fronten, drei Jahre Luft- und Raketenangriffe, drei Jahre Leid für die Menschen. Viele, viele sind getötet oder verletzt worden: Soldaten und Zivilisten, Männer, Frauen, Kinder. Unsere Ministerpräsidentin Manuela Schwesig war im vergangenen Jahr als Bundesratspräsidentin in der Ukraine, und ich selbst auch. Wir haben in Jahidne eine Schule gesehen, in deren Keller 367 Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner während der russischen Besatzung eingesperrt waren, darunter 70 Kinder. Wir haben ein vom Krieg geprägtes Land gesehen und gleichzeitig den festen Willen der Ukrainerinnen und Ukrainer erlebt, ihr Land zu verteidigen und neu aufzubauen. Auch in den Gesprächen der Bundesratspräsidentin mit den Verantwortlichen, mit Präsident Selenskyj ist diese Haltung deutlich zum Ausdruck gekommen. Mit unserer Entschließung heute signalisieren wir: Die deutschen Länder stehen weiterhin hinter der Ukraine. Wir verurteilen den Angriffskrieg Russlands entschieden. Wir fordern Russland auf, sofort alle Angriffshandlungen einzustellen und sich aus der gesamten Ukraine zurückzuziehen. Die Ukraine kämpft für die Werte, die uns in Europa verbinden, und für das Recht souveräner Staaten, über den eigenen Weg zu entscheiden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieser Weg in die Europäische Union führt. Die EU will schon in diesem Jahr die Beitrittsverhandlungen über einzelne Kapitel mit der Ukraine eröffnen. Wir sind weiter bereit, zu helfen. Sehr geehrte Damen und Herren, Deutschland ist heute der größte Unterstützer der Ukraine in Europa. Wir helfen finanziell, militärisch, humanitär und diplomatisch. Außerdem haben wir in Deutschland bisher rund 1,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Wir würdigen in unserer Entschließung ausdrücklich die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen aufzunehmen. Wir Länder sind uns einig, dass regionale Partnerschaften wichtige Instrumente sind, um in der jetzigen Notsituation zu helfen und die Ukraine bei der Heranführung an die Europäische Union zu unterstützen. Mittlerweile gibt es fast 250 Partnerschaften der unterschiedlichsten Art mit Deutschland, etwa dreimal so viele wie vor drei Jahren. Auch wir in Mecklenburg-Vorpommern haben von Beginn an geholfen. Bürgerinnen, Bürger und Kommunen unseres Landes haben Hilfsgüter gesammelt, Hilfstransporte auf den Weg gebracht und Geflüchtete unterstützt. Dafür sind wir dankbar. Seit gut einem Jahr ist Mecklenburg-Vorpommern in einer festen Regionalpartnerschaft mit der Region Tschernihiw verbunden. Wir wollen wirtschaftlich zusammenarbeiten, in der Wissenschaft, im Tourismus und in der Kultur. Es geht um Projekte wie zum Beispiel die psychologische Unterstützung von Kriegstraumatisierten. Es geht um Schutzräume für Schulen, um ein Feriencamp für Kinder aus der Ukraine, das wir im vergangenen Jahr im Sommer angeboten haben und auch in diesem Jahr wieder anbieten werden. Für uns ist wichtig: Wir wollen die Beziehungen zu den Menschen vor Ort pflegen, Kontakte aufbauen, gerade jetzt, in Zeiten dieses furchtbaren Krieges. Sehr geehrte Damen und Herren, am 4. Januar ist Tschernihiw wieder einmal Ziel eines russischen Angriffs geworden. Ein Zivilist wurde getötet und mehrere verletzt, als die Stadt mit Raketen beschossen wurde. Wir wollen und dürfen uns an diesen Krieg nicht gewöhnen. Wir sind in diesen Tagen, drei Jahre nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges, mit unseren Gedanken und unseren Herzen bei den Menschen in der Ukraine. Wir sagen gemeinsam: Wir stehen an der Seite der Ukraine. Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung der Ukraine sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir werden in unserer Unterstützung nicht nachlassen, denn wir sind eng verbunden als Menschen, die in Freiheit leben wollen. Ich danke allen, die mit uns an dieser Entschließung gearbeitet haben, und ich wünsche allen Menschen in der Ukraine Gesundheit, Wohlergehen und Frieden. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin! – Um das Wort hat gebeten: Frau Staatsministerin Keul aus dem Auswärtigen Amt. Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit mittlerweile drei Jahren führt Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine – mit unfassbarem Leid für Millionen von Menschen. Die Ukrainer/-innen verteidigen sich mutig an der Front und gegen Luftangriffe im ganzen Land und verteidigen damit letztlich auch unsere Freiheit. Seit Tag eins des russischen Angriffskrieges unterstützen wir die Ukraine politisch, militärisch, wirtschaftlich und humanitär. Weltweit sind wir der zweitgrößte Unterstützer der Ukraine nach den USA. So haben wir bislang 15 Milliarden Euro an militärischer Unterstützung geleistet. Noch zum Jahreswechsel haben wir zwei zusätzliche Patriot-Trägerraketen, ein vollständiges IRIS-T- Luftverteidigungssystem und mehrere Gepard-Flugabwehrpanzer geliefert. Die militärische Unterstützung ist aber längst nicht alles. So arbeiten wir in der EU intensiv an einem weiteren Sanktionspaket und an einer besseren Durchsetzung der bestehenden Sanktionen. Mit Blick auf die große Brutalität und Härte der Kriegsführung ist mir besonders wichtig, dass Kriegsverbrechen nicht unbestraft bleiben. Wir helfen daher bei der Dokumentation und rechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen, wie beispielsweise der Deportation von Kindern. Zugleich unterstützen wir die psychosoziale Betreuung für Betroffene – eine wichtige Investition in die Zukunft des Landes und seiner Menschen. Die Grausamkeiten und die Zermürbungstaktik Russlands treiben weiter Tausende Ukrainer/-innen in die Flucht. Wir unterstützen daher die Ukraine bei der Versorgung von Binnenflüchtlingen im Land selbst sowie durch die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland. Mir ist bewusst, dass die Länder und Kommunen hier einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Dafür möchte ich sehr herzlich danken. Ebenso danken möchte ich für die zahlreichen regionalen und städtischen Partnerschaften zwischen Deutschland und der Ukraine. Aus vielen Besuchen wissen wir, wie sehr dieser konkrete Austausch und die gezielte Unterstützung geschätzt werden. Die Reaktionen der ukrainischen Partner sind vielfach geradezu überschwänglich. Bitte bauen Sie dies weiter aus! Gerade auch mit Blick auf die Heranführung der Ukraine an eine EU-Mitgliedschaft sind diese regionalen und lokalen Partnerschaften wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren, durch unablässige Angriffe auf die Energieinfrastruktur versucht Russland, den Widerstand der Ukraine zu brechen. Dieses Kalkül ist bislang nicht aufgegangen. Das ist auch ein Erfolg unserer Unterstützung. Über 750 Millionen Euro sind seit 2022 in den Energiesektor geflossen. Hinzu kommt unsere Winterhilfe für die Bevölkerung. Auch die deutsche Wirtschaft hat über 15 000 Güter gespendet, und zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen, Gemeinden, Kirchen und Einzelne tragen hierzu bei. Hier helfen wir alle gemeinsam und vermeiden gleichzeitig, dass weitere Menschen in die Flucht gezwungen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, niemand wünscht sich den Frieden so sehr wie die Ukrainer/-innen selbst. Doch mussten wir in diesen drei Kriegsjahren lernen: Einen Frieden kann man sich nicht herbeiwünschen. Die hochrangigen Telefonate der letzten Tage zwischen der Ukraine, den USA und Russland zeigen, wie Russland Maximalforderungen zu Voraussetzungen für Verhandlungen macht. Auch darum ist unsere kontinuierliche und verlässliche Unterstützung so wichtig. Mit ihr tragen wir dazu bei, dass die Ukraine in eine Position der Stärke gebracht wird. Denn nur so kann sie nach drei Jahren des brutalen Krieges am Verhandlungstisch souverän und gleichberechtigt über ihre Zukunft mitentscheiden. Klar ist uns auch: Der Ausgang dieses Krieges und das Ergebnis möglicher Verhandlungen wird beträchtliche Konsequenzen für unsere Sicherheit in Europa haben. Daher ist auch unsere Rolle in der Ausgestaltung des Friedens unverzichtbar, und wir werden uns im eigenen Interesse in dessen Absicherung intensiv einbringen müssen. Nur so kann ein dauerhafter Frieden gelingen. Und diesen möchten wir. Insbesondere ersehnen ihn aber die Ukrainer/-innen. Wir werden sie in diesem Streben weiter unterstützen, wo wir nur können. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein). Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu fassen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 63: TOP 63 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Drucksache 74/25) Dazu gibt es eine Reihe von Wortmeldungen. Es beginnt Frau Ministerpräsidentin Schwesig für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. – Bitte sehr! Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 2023 sind in Deutschland 360 Frauen Opfer eines Femizids geworden. Sie sind getötet worden, weil sie Frauen sind. Beinahe jeden Tag passiert das – so, wie jeden Tag etwa 140 Frauen und Mädchen Opfer einer Sexualstraftat werden. Und im Schnitt alle drei Minuten 1 Anlage 1 erlebt eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt, also auch während der Zeit, in der wir diese Debatte führen. Gewalt gegen Frauen ist kein Überbleibsel traditioneller Weltanschauung, kein Merkmal bestimmter sozialer Schichten oder Kulturen. Wahrscheinlich kennen wir alle eine oder mehrere Betroffene. Und es kann jede Frau treffen. Gewalt gegen Frauen tötet und verletzt. Gewalt macht Angst davor, rauszugehen, und davor, in den eigenen vier Wänden mit dem Partner allein zu sein. Gewalt zerstört Familien, und Gewalt zerstört Kindheit. Allein unser Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern berichtet von 4 363 Kindern und Jugendlichen pro Jahr als Mitbetroffenen von häuslicher Gewalt. Das ist traurige und schreckliche Wirklichkeit in Deutschland. Und besonders schlimm ist, dass diese tägliche Gewalt oft nicht in der Öffentlichkeit sichtbar ist. Wir diskutieren jeden Tag wichtige, manchmal auch weniger wichtige Themen hoch und runter. Aber diese brutale Gewalt gegen Frauen und Kinder in unserem Land ist oft nicht sichtbar. Und sie findet für viele Frauen und Kinder dort statt, wo eigentlich der Raum der größten Sicherheit und des größten Schutzes sein sollte: zu Hause, in den eigenen vier Wänden. Als ich Bundesfrauenministerin war, hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Wir haben das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ausgebaut und das Sexualstrafrecht reformiert. Nein heißt nein. Wer ein Nein der Frau ignoriert, macht sich strafbar. Wir haben damals darüber beraten, und ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir einen Pakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen bekommen, damit die Finanzierung für das Hilfesystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, endlich auf sicheren Füßen steht. Damals war in den Diskussionen schon sichtbar: Wir bohren ein dickes Brett. Ich bin meinen Nachfolgerinnen und ganz besonders der heutigen, aktuellen Bundesfrauenministerin Lisa Paus und dem Team im Bundesfrauenministerium dankbar, dass sie weiter gebohrt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Riesenfortschritt, dass sich der Bund in den nächsten Jahren erstmals an der Finanzierung eines umfassenden und kostenfreien Hilfenetzes für betroffene Frauen und ihre Kinder beteiligt. Mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro können wir bis 2036 gemeinsam eine Menge machen, damit Frauenhäuser und Beratungsstellen weiter ausgebaut werden und wir genügend Angebote haben. Mich hat 2004, als ich frisch gewählte Kommunalpolitikerin war und wir in unserer Stadt – wie viele andere an vielen anderen Orten in Deutschland – für die Finanzierung, für das Überleben des Frauenhauses gekämpft haben, das erste Gespräch, das ich mit einer Frau, die häusliche Gewalt erlebt und Kinder hatte, bewegt. Ich habe es noch heute in Erinnerung, als wäre es ganz frisch. Sie hat mir gesagt: Hätte sie früher gewusst, dass es einen Ort gibt, wo sie hingehen kann, wo es Menschen gibt, die ihr glauben, die ihr helfen, dann wäre sie viel früher aus dieser Spirale ausgebrochen. Dieses und viele weitere Gespräche, und insbesondere die Arbeit unseres Hilfetelefons, haben mir gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir diese Angebote haben. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern seit der Gründung unseres Bundeslandes, seit 1990, ein Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut mit Frauenhäusern, Beratungsstellen überwiegend für den ländlichen Raum und Interventionsstellen, die Betroffene direkt nach einem Polizeieinsatz kontaktieren und Hilfe anbieten. Wir finanzieren dieses Hilfesystem als Land gemeinsam mit Kommunen und auch Trägern. Wir arbeiten an dieser Stelle eng mit Kommunen und Trägern zusammen. Die bestehenden Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes werden auch die Grundlage der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sein. In unserem Hilfenetz leisten viele Menschen kompetente und engagierte Arbeit. An dieser Stelle möchte ich den vielen Frauen – vor allem – und auch Männern, die bei der Polizei, in Interventionsstellen, in Beratungsstellen, am bundesweiten Hilfetelefon diese wichtige Arbeit machen, ganz herzlich danken. Sie sind oft die ersten Menschen, die Frauen und Kinder erleben, die für sie da sind, die sie da rausholen, die ihnen glauben. Und diese Arbeit geht nicht spurlos an den Menschen vorbei. Deshalb herzlichen Dank an alle, die sich hier einsetzen, helfen, arbeiten und beraten! Mit unseren Landesmitteln und mit der finanziellen Beteiligung des Bundes können wir jetzt die Zahl der Plätze in unseren Frauenhäusern deutlich steigern. Und das ist auch nötig, denn leider steigt die Zahl der Frauen und Kinder, die sich an die Hilfs- und Beratungseinrichtungen wenden: von 2022 bis 2023 um etwa 18 Prozent. Das zeigt, wie weit verbreitet häusliche Gewalt ist. Das zeigt auch, dass Betroffene eher Hilfe suchen und dass das Hilfenetz bekannter wird. Wir sind bereit, den nächsten Schritt zu gehen. Wir werden das Hilfenetz weiter ausbauen, mit mehr Personal, besserer Bezahlung und mehr Plätzen. Und wenn auch alle anderen Länder in ihre Hilfenetze investieren, brauchen wir in Mecklenburg- Vorpommern weniger Frauen aus anderen Ländern aufzunehmen. Das tun wir nämlich immer wieder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mecklenburg- Vorpommern wird dem Gewalthilfegesetz zustimmen, weil es ein wichtiges Anliegen ist, betroffene Frauen und Kinder stärker vor Gewalt zu schützen. Ich will aber auch sagen: Wir sind zum wiederholten Mal in einer Situation, in der der Bund ein wichtiges Gesetz auf den Weg bringt und uns Ländern Aufgaben zuweist, ohne sich dauerhaft an deren Finanzierung zu beteiligen. Ich sehe sehr wohl, Frau Bundesministerin, dass die finanzielle Unterstützung weitergehend ist als nur über drei Jahre. Sie geht bis 2036. Aber wir brauchen uns alle nichts vorzumachen. Es wäre schön, wenn wir 2036 hier stehen und sagen könnten: Wir brauchen das Geld gar nicht mehr. Es gibt weniger Bedarfe. – Aber es ist unwahrscheinlich, dass das passiert, denn Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote führen ja dazu, dass sich mehr Betroffene Hilfe suchen. Und genau das ist es, was wir wollen. Deshalb ist es wichtig, dass der Bund sich dauerhaft, verbindlich und genügend finanziell engagiert. Das ist auch meine Erwartung an die neue Bundesregierung, egal wer sie stellt und wie sie zusammengesetzt ist. Deshalb treten wir dem Entschließungsantrag des Landes Hessen bei. Aufgrund der hohen Umsetzungskosten brauchen wir eine dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes über 2036 hinaus. Nur so schaffen wir die Planungssicherheit, die die Länder, die Kommunen, aber vor allem die Beratungsstellen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern brauchen. Nur so schaffen wir dauerhaft ein verlässliches Hilfesystem, in dem keine Frau mehr abgewiesen wird, und nur so schaffen wir dauerhaften Schutz vor Gewalt. Ich werbe dafür, dem Gesetz zuzustimmen und mit einer neuen Bundesregierung sofort in die Verhandlungen einzusteigen, damit wir zu einer dauerhaften finanziellen Lösung kommen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! – Es hat jetzt das Wort: Herr Ministerpräsident Schweitzer für das Land Rheinland-Pfalz. – Bitte sehr, Herr Schweitzer! Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank, lieber Herr Vorsitzender! – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht weniger als ein Meilenstein im Kampf gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, den wir heute vor uns haben. Es geht um einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Es geht um die Verpflichtung zu einem bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in ganz Deutschland, in den Ländern und in den Regionen. Und es geht um kostenfreie, niedrigschwellige Angebote auf einem qualitativ hohen Niveau. Meine Vorrednerin, Kollegin Schwesig, hat es schon ausgeführt: Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftlicher Missstand, den wir nicht dulden dürfen und den wir womöglich zu lange geduldet haben. Die Zahlen, die uns regelmäßig, auch durch jüngste Veröffentlichungen, zur Kenntnis gegeben werden, sind nicht weniger als bedrückend. Allein im Jahr 2023 sind 360 Tötungen zu vermelden gewesen. Täglich müssen wir von rund 500 Taten häuslicher Gewalt ausgehen. Und wie wir alle wissen: Das sind eben nur die Zahlen, die uns zur Kenntnis gebracht werden. Auch mein Land, Rheinland-Pfalz, ist betroffen. Wir hatten allein im Jahr 2023 nach den uns zugänglichen Daten davon auszugehen, dass wir rund 9 700 solcher Taten häuslicher Gewalt zu verzeichnen hatten. Deshalb ist es gut und notwendig, womöglich auch überfällig, dass wir uns mit einer bundesgesetzlichen Regelung dieses Themas und dieses eklatanten und furchtbaren gesellschaftlichen Missstands annehmen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns schon seit geraumer Zeit. Sie ist nicht weniger als eine völkerrechtliche Grundlage. Dieser Vertrag von 2011 hat den Beitritt von 38 Staaten zur Folge gehabt. Übrigens ist auch auf der Ebene der Europäischen Union durch das Engagement der Kommission und durch die Entscheidungen auf der Ebene der Union Rechtsverbindlichkeit eingetreten. Das heißt, wir reden hier nicht über einen Rahmen, den wir je nach Kassen- und Haushaltslage gestalten können. Vielmehr sind wir verpflichtet, uns entsprechend zu engagieren. Das Gewalthilfegesetz, das ich ausdrücklich begrüße, schafft die Grundlage für einen verbindlichen Umsetzungsrahmen der Istanbul-Konvention. Mein Land Rheinland-Pfalz setzt die Istanbul- Konvention um. Wir haben jüngst im Januar 2025 einen Aktionsplan mit 117 Einzelmaßnahmen beschlossen. Wie Mecklenburg-Vorpommern setzen wir auch in Rheinland-Pfalz insbesondere die Priorität auf den Ausbau der Plätze in den Frauenhäusern. Wir haben seit 25 Jahren ein Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, RIGG genannt, das tatsächlich eine enge Vernetzung – und entsprechende Unterstützung – der jeweiligen staatlichen und kommunalen Ebenen, der Polizei und weiterer Dienste mit sich bringt. Ich will der Bundesregierung danken, dass sie sozusagen auf den letzten Metern ihrer Amtszeit und der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dieses Gesetz noch auf den Weg gebracht hat. Ich will auch dafür danken, dass es die Fraktionen der demokratischen Mitte im Deutschen Bundestag entgegen mancher Debatte, die wir leider auch führen mussten mit Blick auf den Deutschen Bundestag, geschafft haben, in großer Gemeinsamkeit dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich bin ganz bei Manuela Schwesig, wenn es darum geht, der Bundesregierung Anerkennung auszusprechen, insbesondere beim Punkt der finanziellen Unterstützung. Sie ist notwendig, sie ist geboten, und sie ist wirklich bemerkenswert stark. Denn all das, was wir uns vornehmen, wozu wir schon jetzt in den Ländern verpflichtet sind und was wir uns darüber hinaus vornehmen werden, geht einher mit einer hohen finanziellen Belastung. Insofern ist es bemerkenswert, dass der Bund sich so stark engagiert. Aber natürlich ist eine offene Frage: Wie wird es denn über die Laufzeit, die schon genannt wurde, hinaus gehen? Es ist nämlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das Schutzversprechen des Staates einzulösen, welches nicht jeden Tag und in jeder Situation in Deutschland eingelöst wird. Es ist ein Signal an Bürgerinnen, aber auch an Bürger: Der Staat handelt. Der Staat schaut nicht weg. Der Staat macht Angebote zur Unterstützung, zur Begleitung. – Genau darauf kommt es an. Ich will auch noch einmal hervorheben: Es ist auch ein wichtiges Signal der Funktionsfähigkeit unseres parlamentarischen Systems, dass in diesen Debatten, über die ich eben gesprochen habe, erreicht wurde, dass solch ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Das ist ein Signal der Handlungsfähigkeit und der Verantwortungsfähigkeit der demokratischen Mitte, und ich glaube, auf die kommt es an – nicht nur bei diesem Thema – in diesen Zeiten. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir auf der Strecke bis zum heutigen Tage, in den Vorberatungen festgestellt haben, dass wir auch im Bundesrat absehbar eine starke Mehrheit dafür bekommen. Das ist das richtige Signal mit Blick auf das Thema, mit Blick auf die betroffenen Frauen, aber auch das richtige Signal mit Blick auf den demokratischen Konsens in diesen Zeiten. Insofern bin ich Ihnen sehr dankbar, dass wir heute darüber sprechen und dieses Gesetz auf den Weg bringen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Schweitzer! – Das Wort hat jetzt Herr Minister Lucha für das Bundesland Baden-Württemberg. – Bitte sehr, Herr Lucha! Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau oder ein Mädchen getötet, und das, weil sie eine Frau oder ein Mädchen ist. Genau das dürfen wir nicht tolerieren. Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen und eine Menschenrechtsverletzung. Wir müssen handeln. Ich und wir freuen uns daher, dass der Bundestag noch in der laufenden Wahlperiode erkannt hat, wie wichtig und notwendig ein effektiver Gewaltschutz ist, und dem Vorschlag von Frau Bundesfrauenministerin Paus gefolgt ist. Ein Leben ohne Gewalt ist auch die Grundlage für eine starke Demokratie, für das friedliche und freie Miteinander. Wir setzen mit dem Gewalthilfegesetz das klare Signal: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt und einen Anspruch auf Beratung. Ein Blick in die Zahlen zeigt – es wurde schon erwähnt –, wie wichtig das ist. Fast jeden Tag wird hierzulande eine Frau oder ein Mädchen getötet. Hinzu kommt: Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt, und jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Diese Zahlen sind schlicht erschreckend, aber auch beschämend. Gewalt gegen Frauen findet oft im Verborgenen statt. Allzu oft wird geschwiegen, allzu oft wird weggesehen. Wir wissen: Die Hürden, Schutz und Beratung anzunehmen, sind hoch. Es ist gut, wenn dann viele mutige Frauen den Weg in die Beratung finden. Aber eines ist klar: Die Zahl der betroffenen Frauen ist leider zu hoch, und die vorhandenen Schutzplätze und Beratungsstellen reichen nicht aus. Daher stehen zu viele Frauen allein da und müssen Gewalt einfach weiter aushalten. Ja, Frau Ministerpräsidentin Schwesig, oberstes Ziel ist, aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld zu geraten, und auch, nicht zu erschrecken, wenn die Zahl der angezeigten Straftaten hoch ist. Denn dann sind wir raus aus dem Verborgenen und dokumentieren als Gesellschaft, dass wir alles ahnden und eben auch gewahr werden. Die wichtige Botschaft ist, dass das Gewalthilfegesetz jetzt die Grundlage zum Ausbau der notwendigen Hilfsangebote schafft. Wir als Land Baden-Württemberg gehen voran. Wir bekennen uns klar und deutlich zum Handeln gegen Gewalt an Frauen. Unsere Richtschnur ist die Istanbul- Konvention. Sie verpflichtet uns auf allen staatlichen Ebenen, Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen. Wir haben in Baden-Württemberg als grün-schwarze Landesregierung die Landesmittel für diesen Bereich innerhalb weniger Jahre auf 16 Millionen Euro verdreifacht. Und, Frau Bundesministerin, auch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat für uns wichtige Impulse gesetzt. Einige Kommunen und Landkreise bauen neue Frauen- und Kinderschutzhäuser, wollen diese bauen trotz der bekannten schwierigen Haushaltslage und auch ohne finanzielle Unterstützung des Bundes. Wir lassen unsere Kommunen nicht allein. Deswegen haben wir unsere Haushaltsmittel für den Bau und Kauf von Frauen- und Kinderschutzhäusern im aktuellen Doppelhaushalt erhöht. Es wurde schon von Herrn Ministerpräsident Schweitzer und Frau Ministerpräsidentin Schwesig angesprochen: Das Gewalthilfegesetz wird die Länder vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Wir müssen das betonen. Sowohl die zeitliche Begrenzung der Bundesbeteiligung wie auch die Begrenzung in der Höhe sind – auch wenn diese so hoch ist wie nie zuvor – in Bezug auf Bedeutung und Umfang der Aufgabe noch nicht ausreichend und angemessen. Eine Vereinbarung, die mindestens dazu führt, dass die Kosten für den Ausbau des Hilfesystems zwischen Bund und Ländern hälftig aufgeteilt werden, hätte eine große Dynamik auslösen können. Letztendlich bleibt es derzeit den Ländern allein überlassen, den Weg zu einer stabilen und dauerhaften Finanzierung gemeinsam mit ihren Kommunen zu gehen. So müssen wir als Länder selbst die Dynamik auslösen und für die dauerhafte Finanzierung aufkommen. Hier reicht die vom Bund angekündigte Protokollerklärung leider nicht aus. Wir brauchen ein klares Bekenntnis des Bundes, mehr zu tun als das, was in den letzten Monaten im zugegebenermaßen schwierigen Umfeld der Minderheitsregierung ermöglicht wurde. Demgegenüber liegt in der Waagschale die große Chance, Schaden an Leib und Seele von vielen Frauen und deren Kindern zu verhindern. Natürlich kommt es in dieser Gewichtung heute zu einer Zustimmung zum Gesetz. Selbstverständlich! Aber die neue Bundesregierung wird sich schnell und konzentriert mit der Finanzierung des Frauen- und Kinderschutzes befassen müssen. Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Mit dem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung heben wir den Kampf gegen Gewalt in Deutschland auf eine neue Stufe und nutzen damit die Chance, den Kreislauf von Gewalt endlich nachhaltig zu durchbrechen. Wir sind überzeugt: Nur mit einem individuellen Schutzanspruch haben wir die Chance, Frauen und Kindern die Unterstützung zu geben, die sie tatsächlich benötigen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Lucha! – Als Nächster hat das Wort: Herr Bürgermeister Fecker aus Bremen. Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz wird Leben retten, um nichts weniger als das geht es hier. Mit dem Gewalthilfegesetz verpflichten wir uns gemeinschaftlich zu etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Jede gewaltbetroffene Frau, jedes gewaltbetroffene Mädchen soll Hilfe und Zuflucht bekommen, wenn diese gebraucht werden. Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland trauriger Alltag. Der jüngste Lagebericht des Bundeskriminalamtes wies für 2023 weithin einen gravierenden Anstieg bei geschlechtsspezifischer Gewalt aus. Über 52 000 Mädchen und Frauen wurden deutschlandweit Opfer von Sexualstraftaten. Im Bereich häuslicher Gewalt wurden über 180 000 weibliche Opfer gezählt. Und fast jeden Tag gibt es einen Femizid in Deutschland. Diese Zahlen sind mehr als bedrückend und fordern politisches Handeln. In den Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen bei uns im Land Bremen, ebenso in anderen Kommunen in der Bundesrepublik, wird Tag und Nacht gearbeitet, um zu helfen, wo es nur geht. Trotz des großen Einsatzes der Mitarbeitenden kommt das System bei einem gestiegenen Bedarf an seine Grenzen. Die Vorstellung, dass Frauen in höchster Not durch Hilfseinrichtungen abgewiesen werden, ist unerträglich, aber aktuell bittere Realität. Dies zeigt uns, wie dringend wir das Gewalthilfegesetz brauchen. Es ist höchste Zeit, dass wir einen Rechtsanspruch auf Hilfe einführen und mit gemeinsamen Kräften in unser Hilfesystem investieren. Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir trotz unseres komplexen Föderalsystems und angespannter Haushalte diese fundamentale Verbesserung ermöglichen wollen. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Für den Erfolg war es notwendig, dass sich alle Seiten aufeinander zubewegen. Es war gut und richtig, dass das Bundesfamilienministerium frühzeitig auf die Länder zugegangen ist und unsere Perspektiven im Gesetz berücksichtigt hat. Es ist ein wichtiger Schritt, dass der Bund bereits finanzielle Zusagen getroffen hat, ohne die wir Länder dem Gesetz nicht zustimmen könnten. Jedoch besorgt mich mit Blick auf die künftigen Haushalte, dass die zugesicherte Unterstützung voraussichtlich nicht ausreichen wird. Als Finanzsenator muss ich daher einige Risiken des Gesetzes betonen, die mit der heutigen Befassung nicht gelöst werden: Der Rechtsanspruch löst logischerweise Kosten für den Staat aus, denn dieser muss Einrichtungen unterhalten und zusätzlich benötigte Fachkräfte finden und bezahlen, um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Neben beratenden Anlaufstellen muss ein Netz an Frauenhäusern geschaffen werden, das von Gewalt bedrohten Frauen einen sicheren Ort bietet. Bisher existiert dieses Netz schlicht nicht im ausreichenden Maße. Es ist völlig richtig, diese Lücke zu schließen, aber auch offensichtlich, dass für die Bereitstellung und den Betrieb eines bedarfsgerechten Hilfsangebots neue finanzielle Belastungen auf die Kommunen und Länder zukommen. Mich besorgt als Finanzsenator des Landes und als Kämmerer der Stadt Bremen, dass der Bund hier erneut nur mit Festbeträgen unterstützt. Zwei Aspekte möchte ich näher erläutern: Erstens liegen bei den Festbeträgen die finanziellen Risiken beim bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems zu 100 Prozent bei den Ländern und Kommunen. Jeder Euro, der mehr benötigt wird, schlägt bei uns zu Buche. Der Bund scheut hier, angemessen in die Mitverantwortung zu gehen. Zweitens stellt der Bund die Mittel zeitlich befristet bis 2036 bereit. Von dauerhafter Mitfinanzierung kein Wort auf der Bundesebene! Im Gegenteil: In der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme aus dem ersten Durchgang betont der Bund, dass er nicht die Absicht hat, eine dauerhafte Mitfinanzierung zu gewährleisten, weil dies eigentlich eine Landesaufgabe sei. Da macht es sich der Bund aus meiner Sicht dann doch zu leicht. Das ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch führt der Bund hier einen Rechtsanspruch ein, aus dem, wie auch schon bei den Themen Ganztagsschule und Kitaplätze, eine Mitverantwortung zur auskömmlichen Finanzierung für den Bund entsteht. Mit Blick darauf habe ich als Finanzsenator eines Landes mit drohender Haushaltsnotlage zwei wesentliche Forderungen an den Bund: Der Bund trägt hier wesentlich zur Einführung einer wichtigen Sozialleistung bei und sollte sich daher auch dynamisch an der Kostenentwicklung beteiligen, und zwar dauerhaft, auch über das Jahr 2036 hinaus. Daher unterstützt Bremen ausdrücklich den Plenarantrag aus Hessen. Auch für Bremen wird, sollte die Haushaltslage in Zukunft angespannt bleiben, die Umsetzung dieses Gesetzes zu einer enormen finanziellen Herausforderung werden. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Protokollerklärung der Bundesregierung, in vier Jahren, noch bevor der Rechtsanspruch in Kraft tritt, die finanzielle Lage zu evaluieren. Sollte ein Mehrbedarf erkennbar sein, wäre es aus unserer Sicht vonseiten des Bundes angezeigt, einen finanziell angemessenen Teil beizusteuern. Wir werden die neue Bundesregierung an diese Verantwortung erinnern. Meine Damen und Herren, 2022 hat Bremen einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul- Konvention beschlossen. Wir sind entschlossen, umfassenden Schutz, weitreichende Prävention und passgenaue Hilfen zu ermöglichen. Das mit dem Gewalthilfegesetz verfolgte Ziel unterstützen wir deswegen – auch ich persönlich – aus voller Überzeugung. In den letzten Wochen wurde hart dafür gekämpft, dass wir heute im Bundesrat über das Gewalthilfegesetz abstimmen. Mehr als einmal galt das Gesetz als gescheitert. Aber wir haben es hierhin geschafft. Dafür möchte ich Ihnen, Frau Ministerin Paus, meinen Dank aussprechen. Mich stimmt dieser unbedingte politische Wille, die Situation von Frauen und Mädchen in Deutschland spürbar zu verbessern, optimistisch. Behalten wir diesen Willen bei, werden wir auch noch die bestehenden Hürden gemeinsam als Bund und Länder meistern. Bremen wird diesem wichtigen Gesetz heute zustimmen. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Bürgermeister Fecker! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Paul aus Nordrhein-Westfalen. Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein für den Gewaltschutz und die Gewalthilfe für Frauen und Mädchen. Jahrzehnte haben die engagierten Frauen, die in den Frauenhäusern, den Beratungsstellen und Notrufen arbeiten, für ein solches Gesetz gekämpft. Wenn wir heute dieses Gesetz beschließen, dann ist das zu einem ganz großen Teil auch ihr Verdienst. Und deshalb gilt mein großer Dank auch ihnen, für den Kampf für die Rechte von Frauen und Mädchen und für ihren täglichen Einsatz zum Schutz von Frauen und Mädchen. Wir sind mit diesem Gesetz längst nicht bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention oder gar bei der Einlösung des Rechts auf ein gewaltfreies Leben angekommen. Aber wir machen einen wichtigen Schritt, und wir erkennen an, dass Schutz und Hilfe bei Gewalt ein Recht ist. Durch dieses Gesetz wird daraus nun auch ein Rechtsanspruch. Der Bund stärkt mit der Verständigung auf einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch und mit der Beteiligung an der Finanzierung den Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in unserem Land. Darum haben wir lange politisch gerungen. Deshalb gilt mein Dank natürlich auch Frau Bundesministerin Paus für ihren Einsatz, dass dieses Gesetz heute tatsächlich noch so auf den Weg kommen kann. Der Bund dokumentiert mit diesem Gesetz und der finanziellen Beteiligung an den Strukturen der Gewalthilfe, dass der Kampf gegen Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Diese gemeinsame Aufgabe wird nicht nach zehn Jahren enden, auch wenn wir uns natürlich alle gemeinsam wünschen würden, dass wir Gewalt gegen Frauen und Mädchen in erheblichem Maße in unserer Gesellschaft bekämpfen und damit für Frauen und Mädchen mehr Sicherheit schaffen könnten. Die vorgesehene finanzielle Unterstützung bis 2036 ist ein guter, ein anerkennenswerter und wichtiger Schritt. Wir werden aber darüber hinaus auch gemeinsam Verantwortung finanzieller Art übernehmen müssen. Gewalthilfe braucht Planungssicherheit. Vor allem steht aber bei diesem Gesetz die Sicherheit gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder im Mittelpunkt. Zu Recht diskutieren wir aktuell sehr intensiv über Sicherheit. Dazu gehört aber auch, dass wir über die Sicherheit von Frauen diskutieren. Denn die Zahl der Straftaten gegen Frauen und Mädchen steigt in allen Deliktsbereichen, sei es bei häuslicher Gewalt, bei sexualisierter Gewalt, digitaler Gewalt oder Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung. 938 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2023 Opfer von vollendeten oder versuchten Femiziden; 360 Frauen starben dabei. Das bedeutet, dass jeden Tag eine Frau Opfer eines Tötungsdeliktes durch einen Partner oder Ex-Partner wird. Jeden Tag wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Hinter all diesen Zahlen stehen betroffene Menschen, stehen betroffene Frauen und ihre Kinder, stehen Schicksale. Denn Gewalt ist nichts Abstraktes, und Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist angesichts dieser Zahlen auch eine Frage der inneren Sicherheit. Frauen und Mädchen müssen sich sicher fühlen können, immer und überall, im öffentlichen Raum, im Internet, am Arbeitsplatz und in den eigenen vier Wänden. Das Lagebild des Bundes zeigt sehr deutlich, dass dieses Sicherheitsversprechen für viele Frauen und Mädchen eben nicht eingelöst wird. Gerade dazu verpflichtet uns aber zum einen das seit Mai 2011 vom Europarat verabschiedete Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention –, das in Deutschland im Jahr 2018 in Kraft getreten ist, sowie ganz aktuell die EU-Gewaltschutzrichtlinie, die 2024 verabschiedet wurde. Wir sind verpflichtet, für die Umsetzung der Richtlinie erforderliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis 2027 in Kraft treten zu lassen. Diese gesetzliche Vereinbarung vollzieht nach, was wir zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern über Jahrzehnte bereits in den Ländern, in den Kommunen mit den Trägern gemeinsam aufgebaut haben, teils – und das gehört zur Wahrheit dazu – unter prekären finanziellen Bedingungen, die durchaus bis heute anhalten. Gewaltschutz ist aber keine freiwillige Leistung. Vielmehr ist und muss er Bestandteil sowohl unserer sozialen Infrastruktur als auch unserer Sicherheitsarchitektur sein. Nordrhein-Westfalen kann auf ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hoch differenziertes Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen, Mädchen und die betroffenen Kinder zurückgreifen. Bei allen Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte bleibt trotzdem zu konstatieren, dass wir in der Prävention von Gewalt, aber auch beim Hilfesystem noch Weiterentwicklungsbedarfe haben. Wir haben nach wie vor weiße Flecken oder Frauen und Mädchen, die eben nicht immer sofort ein Schutz- und Hilfeangebot erhalten können. Und auch im Bereich der Prävention sind wir längst nicht an dem Punkt, dass Gewalt gar nicht erst entsteht. Mit dem Gesetz, über das wir heute abstimmen, ist es gelungen, dass Bund und Länder an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet haben und nun einen wichtigen Schritt beim Schutz vor und der Unterstützung bei Gewalt gehen. Für den Gewaltschutz haben sich Bund und Länder in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich aufeinander zubewegt – ein wichtiger Schritt. Wir haben es gemeinsam geschafft, dass das Gesetz tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode des Bundes verabschiedet werden kann – für das wichtige Thema und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung des Schutzes vor Gewalt und einen weiteren Schritt zur Einlösung des Versprechens auf ein gewaltfreies Leben. Das ist ein Meilenstein für Frauen und Mädchen. Und es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Ebenen und Parteien gemeinsam zu Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen kommen können. Auch das kann vielleicht ein Meilenstein und beispielgebend sein. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin Paul! – Als Nächstes darf ich aufrufen: Frau Staatsministerin Hofmann aus Hessen. Heike Hofmann (Hessen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast täglich stirbt in Deutschland eine Frau infolge eines Femizids. Über 180 000 weibliche Opfer häuslicher Gewalt mussten wir im Jahr 2023 deutschlandweit verzeichnen. Über 52 000 weibliche Opfer von Sexualstraftaten gab es im selben Jahr. Leider sind diese Zahlen mit steigender Tendenz zu verzeichnen, und die Dunkelziffer ist hoch. Gewalt an Frauen und Mädchen geht uns alle an. Denn was zu Hause, unterwegs, in Beziehungen, in Familien passiert, betrifft uns insgesamt als Gesellschaft. Wir wissen: Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt kennt keine Herkunft, keinen sozialen Status, keine Bildung, kein Alter. Sie kann also fast jede betreffen und betrifft potenziell fast jede, und sie geschieht an allen Orten. Es ist über diesen wichtigen Meilenstein, den wir heute mit diesem Gesetz erreichen, hinaus noch einiges zu tun. Wir müssen es schaffen, dass das Dunkelfeld aufgehellt wird, damit wir noch mehr im präventiven Bereich erreichen, etwa bei der Täterarbeit – Hessen investiert jetzt mehr in Täterarbeit –, aber auch im Bereich der Prävention, um Mädchen und Frauen stark zu machen, das bestehende Beratungs- und Interventionsstellennetz noch bekannter zu machen, zu sensibilisieren und transparent zu machen: Es gibt Hilfe. Es gibt niedrigschwellige Hilfe. Ich möchte all denjenigen danken, den Fraueninitiativen und Verbänden und Organisationen, die seit Jahrzehnten für einen effektiven Gewaltschutz gekämpft haben. Mit dem heutigen Tage und dem entsprechenden Beschluss des Gesetzes haben wir etwas Großes erreicht und sind auf einem weiteren wichtigen Weg, damit es keine Gewalt an Frauen und Mädchen mehr gibt. Denn diese ist ein Anschlag auf Leib, Leben und die Seelen von Mädchen und Frauen. Und oft verwundet Gewalt die Seelen der Frauen und Mädchen ein Leben lang. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nach hartem Ringen und einer Verständigung zwischen Bund und Ländern dem Grunde nach mit der heutigen Einigung eine Sternstunde unserer Demokratie erleben. Denn die gemeinsame Verabschiedung zeigt, dass wir auch im Bundesrat in einer zentralen Frage unserer Gesellschaft eine Mehrheit in der Mitte unserer Demokratie, unseres Parlamentes erreichen können. Ich möchte einen wichtigen Punkt ansprechen, auf den meine Vorredner bereits eingegangen sind: den Entschließungsantrag unseres Bundeslandes, dem sich glücklicherweise viele weitere Bundesländer anschließen. Es ist gut und richtig, dass der Bund hier erstmalig – und da danke ich auch Ihnen, Frau Paus, als Bundesministerin – mit dem Sicherstellungsauftrag, mit dem Rechtsanspruch in die Finanzierung einsteigt. Das ist ganz wichtig. Aber wir brauchen auch nach 2036 eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung, um das Hilfesystem, um diese Strukturen weiter zu professionalisieren und deutschlandweit in der Fläche auszurollen. Das muss dauerhaft gesichert werden. Ja, auch wir in Hessen haben ein breites Netz an Beratungs- und Interventionsstellen. Wir haben trotz schwieriger Haushaltslage die Mittel für die Frauenhausplätze weiter erhöht, und wir haben an wichtigen klinischen Standorten das Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“. Das ist nicht nur für die Frauen als Anlaufstelle wichtig, um gesundheitlich versorgt zu werden, sondern auch zur Beweissicherung, um, wenn die Frauen das möchten, entsprechende Taten strafrechtlich erfolgreich verfolgen zu können. Auch wir als Länder dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, aber wir brauchen hier im Bündnis mit dem Bund in finanzieller Hinsicht Unterstützung. Zum Wohle der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder in diesem Land sage ich deutlich: Lassen Sie uns dieses Gesetz jetzt gemeinsam auf den Weg bringen! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Hofmann! Da Sie sich ganz vorbildlich an die Redezeitbegrenzung gehalten haben, will ich das zum Anlass nehmen, andere ebenfalls dazu zu ermuntern. Denn wir haben noch 40 Redewünsche und kämen natürlich ein bisschen besser durch, wenn wir das gemeinsam für uns als kleine Richtschnur nehmen würden. Ich darf jetzt aber unabhängig davon als Nächstes der Frau Bundesministerin Paus das Wort erteilen. Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Hamburg tötet ein Mann seine 38- jährige Frau vor den Augen ihres dreijährigen Kindes. In Dortmund tötet ein Mann seine 32-jährige Ex-Freundin. In Emden ermordet ein 67-Jähriger seine 65-jährige Ehefrau nach einem Streit. Das sind nur drei Beispiele für Femizide, die alle im Januar dieses Jahres stattgefunden haben. Und vorgestern erst drohte der Angeklagte in einem laufenden Femizidprozess in Berlin-Zehlendorf im Gerichtssaal der Schwester seiner ermordeten Ex-Frau mit den Worten: „Und du bist die Nächste.“ Allein 2023 wurden in Deutschland 360 Frauen und Mädchen getötet, weil sie Frauen oder Mädchen sind. Fast 400 Frauen und Mädchen erleben Gewalt Tag für Tag. Geprügelt, bedroht, geschlagen wird an allen Orten und durch alle Schichten. Wir wissen nicht, wie viele dieser Fälle tatsächlich hätten verhindert werden können. Wir wissen aber, dass unsere Frauenhäuser und unsere Beratungsstellen am Limit arbeiten. Denn 2022 mussten sie 15 000-mal Schutzsuchende abweisen. Es gibt also wahrlich dringenden Handlungsbedarf. Ich weiß: Viele von Ihnen teilen diese Analyse. Viele haben zu diesem Punkt geredet. Herzlichen Dank dafür! Ich möchte zwei Länder nennen: Hessen hat im November ein Frauensicherheitspaket beschlossen, und Rheinland-Pfalz verabschiedete vor zwei Wochen einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Bundesregierung hat ihrerseits nach umfassenden Beratungen mit allen Ländern Ende letzten Jahres den Entwurf eines Gewalthilfegesetzes vorgelegt: ein Gesetz, mit dem Frauen erstmals ein Recht auf kostenlose Beratung und Schutz bekommen, ein Gesetz, mit dem bundesweit das Hilfesystem ausgebaut werden kann und Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden können. Mit dem Gesetz beteiligt sich der Bund nun auch substanziell an der Finanzierung des Hilfesystems: von 2027 bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro. Nachdem der Bundesrat im Dezember zu diesem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen hatte, sind nun wesentliche Forderungen der Länder im heute vorliegenden Gesetz berücksichtigt. Um die Umsetzung des Gesetzes zu erleichtern, wurden Handlungsspielräume der Länder erweitert, und es wurden Fristen angepasst. Damit ist nun noch klarer gewährleistet, dass Verpflichtungen der Länder und Finanzzusagen des Bundes Hand in Hand gehen. Ich verstehe, dass die Länder wissen wollen, wie sich die Kosten weiter entwickeln werden. Daher legt die Bundesregierung bei Zustimmung zum Gesetz eine Protokollerklärung vor, die beinhaltet, dass die Kosten der Umsetzung des Gesetzes vier Jahre nach Inkrafttreten überprüft werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, kommt mit der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Handlungsbedarf auf die Länder zu. Mit diesem Gesetz bekommen Sie nun die Möglichkeit, sich dafür erhebliche finanzielle Mittel des Bundes zu sichern. Der Deutsche Bundestag hat seine Entscheidung am 31. Januar getroffen. Die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU haben das vorliegende Gewalthilfegesetz gemeinsam beschlossen – und das am Ende eines sehr kontroversen Plenartages. Diese drei Fraktionen der Mitte haben an jenem Abend noch einmal zusammengefunden für dieses so wichtige Thema. Heute bitte ich Sie, dem Gesetz zuzustimmen – als gutes Signal, dass unterschiedliche politische Lager, dass Bund und Länder sich gemeinsam auf gute Lösungen verständigen, als wichtiges Signal an alle Frauen, die Schutz und Unterstützung brauchen. Heute ist der 14. Februar. Sie wissen, heute ist Valentinstag. Heute ist aber auch der Tag, an dem weltweit Millionen Frauen auf die Straße gehen gegen Gewalt an Frauen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, nach gründlicher gemeinsamer Vorarbeit, dann ist das wahrlich ein historischer Moment. Es ist an uns, das Leben Tausender Frauen und Mädchen zu schützen, ihnen gute Beratung und eine sichere Unterkunft zu bieten. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam ergreifen! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Bundesministerin Paus! Damit sind wir am Ende der Liste der Wortmeldungen angekommen. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Zur Abstimmung liegt ein Mehrländerantrag für eine Entschließung vor, dem Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beigetreten sind. Zunächst ist über die Zustimmung zu dem Gesetz zu entscheiden. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wie eben schon angekündigt: Frau Bundesministerin Lisa Paus (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Wir haben noch über den Landesantrag für eine Entschließung abzustimmen. Wer stimmt dem Landesantrag zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 55 auf: TOP 55 Entschließung des Bundesrates „Priorisierung, auskömmliche Finanzierung und rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder – Neuausrichtung polizeilicher IT (P20) sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung 1 Anlage 2 einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder Sachsen- Anhalt, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 58/25) Dem Antrag ist Berlin beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Ministerpräsident Dr. Haseloff, Sachsen-Anhalt, das Wort. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anschlag am 20. Dezember 2024 auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sowie der Messerangriff am 22. Januar 2025 in Aschaffenburg und der gestrige Anschlag auf den Demonstrationszug in München haben das gesamte Land tief getroffen und erschüttert. Unsere Anteilnahme gilt allen Opfern, Verletzten und Angehörigen, die durch die furchtbaren Gewalttaten körperliche und seelische Schäden davongetragen haben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, nochmals den Helfern, Rettungskräften, Einsatzkräften zu danken, die durch ihren schnellen und aufopferungsvollen Einsatz die Versorgung von Verletzten vor Ort und später in Krankenhäusern professionell und engagiert sichergestellt und die schnelle Festnahme der Tatverdächtigen ermöglicht haben. Der Dank gebührt auch allen, die sich bei der Unterstützung und Hilfe für die Opfer engagieren. Es wird lange brauchen, das Geschehene zu verarbeiten. Dabei sind wir es besonders den Opfern und Betroffenen der Anschläge schuldig, diese Taten umfassend aufzuarbeiten, die aus diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse zusammenzutragen und zu beleuchten, um die richtigen sowie notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dieser Prozess steht erst am Anfang und muss zügig erfolgen. Unabhängig von dieser Aufbereitung und Aufarbeitung ist es wichtig, schon jetzt den Blick auf Veränderungen zu legen, wo dies notwendig erscheint. In der Migrationspolitik müssen Ordnung, Steuerung, Begrenzung und konsequent Rückführungen durchgesetzt werden. Dies muss eine der Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung sein, sonst, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir alle die politische Quittung bekommen. Es zeichnet sich ab, dass der Tatverdächtige, dem das ungeheure Verbrechen mit sechs Toten und vielen Schwerstverletzten auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt vorgeworfen wird, in einer langen Chronologie bei unterschiedlichsten Behörden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene vor der Tat in Erscheinung getreten ist beziehungsweise dort Informationen zu ihm eingegangen waren. Das waren nicht nur Sicherheitsbehörden oder die Justiz. Vielmehr betraf das auch über diese klassischen Bereiche hinausgehende Einrichtungen. Bei der Einstellung des Tatverdächtigen als Psychiater im Maßregelvollzug des Landes Sachsen- Anhalt gab es keine Möglichkeit, die bis dahin bei vielen Stellen angefallenen Erkenntnisse zu erlangen. Die bisherigen Feststellungen zeigen eindringlich auf, dass die heterogene IT-Landschaft der Polizeien und anderer Sicherheitsbehörden nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen genügt. Hier muss jetzt entschlossen angesetzt werden. Es ist wichtig, dass der Datenaustausch zwischen den Behörden des Bundes und der Länder verbessert wird, horizontal wie vertikal. Zukünftig müssen vorliegende Informationen ebenen- und fachübergreifend besser zusammengeführt werden können, um eine effektive und fundierte Gefährdungsbewertung und schnelles staatliches Handeln zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Fokus unserer gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eingebrachten Bundesratsinitiative, der das Land Berlin beigetreten ist, darauf, dass Bund und Länder die bestehenden Informationsstrukturen, datenschutzrechtlichen Anforderungen und Ermächtigungsgrundlagen überprüfen. Das gilt gleichermaßen für die Verarbeitung, Zusammenführung und den Austausch von Daten. In diese Prüfung einzubeziehen sind dabei nicht nur Informationen bei Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, sondern zwingend auch sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur Einschätzung eines möglichen Gewaltpotenzials einzelner aus anderen Verwaltungsfachbereichen, zum Beispiel Ausländerbehörden, Ordnungsbehörden und Waffenbehörden. In unserem gemeinsamen Entschließungsantrag geht es darum, dass sich die Bundesregierung der drängenden Verantwortung für die umgehende Evaluierung und Optimierung der aktuellen Sicherheitsarchitektur stellt und zügig handelt, damit solche entsetzlichen Gewalttaten zukünftig besser abgewendet und vermieden werden können. Die von den Innenministern des Bundes und der Länder bereits 2016 beschlossene Saarbrücker Agenda, die eine gemeinsame moderne und einheitliche Informationsarchitektur festlegt, ist im Rahmen des Programms „Polizei 20/20“ immer noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb ist an die Bundesregierung zu appellieren, den begonnenen Aufbau des gemeinsamen Datenhauses weiter mit höchster Priorität voranzutreiben. Hierzu zählt, die bereits im Jahr 2023 geplanten Aktivitäten einer Interimslösung für eine automatisierte Datenanalyseplattform erneut aufzunehmen und zeitnah bereitzustellen. Für die Umsetzung müssen zudem die finanziellen Mittel von Bund und Ländern bereitgestellt und spezialgesetzliche Regelungen für den Einsatz des späteren gemeinsamen Datenhauses sowie eine automatisierte Datenanalyse für den repressiven Bereich geschaffen werden. Es muss geprüft werden, wie der Datenaustausch über sicherheitsrelevante Einzelerkenntnisse weiter optimiert werden kann. Mit dem heute vorliegenden Antrag sollten wir Länder ein wichtiges Signal und die Aufforderung in Richtung Bundesregierung senden, alle erforderlichen und notwendigen Maßnahmen für eine zeitgemäße Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu ergreifen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Haseloff. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu. Damit kommen wir zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20251 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 4, 6, 11, 13, 16, 17, 24 a), 35, 36, 39 bis 42, 44 bis 48, 50 bis 52, 61 und 64. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist also so beschlossen. Je eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu Punkt 13 Herr Minister Barke (Saarland), zu Punkt 16 Herr Staatsminister Jung (Hessen) und zu Punkt 39 Herr Staatssekretär Bischoff (Saarland). Damit rufe ich Tagesordnungspunkt 5 auf: TOP 5 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (Drucksache 36/25) Ich erteile als erstem Redner Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg das Wort. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich und wir hatten uns viel vom Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, abgekürzt GVSG, erhofft. Groß und vollmundig waren die Ankündigungen von Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Groß ist nun auch meine und unsere Enttäuschung, nachdem der Gesetzentwurf immer weiter gekürzt und auf wenige Punkte eingestampft wurde. Ich verhehle nicht, dass ich an meine Lebenszeit denke im Vorsitzjahr der Gesundheitsministerinnen- und -ministerkonferenz. Da wäre ich wohl manchmal besser joggen gegangen. Was ist im Ergebnis vom Gesetzentwurf übrig geblieben? Leider nicht viel. Geblieben sind die Regelungen zu einem schnelleren Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen bei schweren Krankheiten oder Behinde- 1 Anlage 3 2 Anlagen 4 bis 6 rungen, die Entbudgetierung der Hausärzteschaft, die quartalsübergreifende Versorgungspauschale und Vorhaltepauschale in der hausärztlichen Versorgung. Die Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung wird durch eine Fristverlängerung bis Dezember 2025 sichergestellt. Und künftig entfällt die Altersbeschränkung für Leistungen von Notfallkontrazeptiva in Fällen, in denen Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung besteht. Ich möchte einen Punkt kurz aufgreifen: Natürlich ist die Entbudgetierung für die Hausärzteschaft ein wichtiges Signal. Aber dieser Schritt hat bereits viel zu lange gedauert. Und ich verstehe nicht, warum der Bund die Regelung so unnötig kompliziert konstruiert. Eine Regelung wie bei Kinder- und Jugendärzten hätte als Botschaft an die niedergelassene Ärzteschaft gereicht. Stattdessen müssen wir uns jetzt kritisch fragen, ob diese Regelung nicht sogar im bestehenden Vergütungssystem systemfremd ist, ob die Finanzierung von Fördermaßnahmen gefährdet ist und ob sie am Ende zu einer Honorarumverteilung führt, was wir gar nicht wünschen könnten. Diese Entbudgetierung greift nicht rückwirkend. Und Sie alle kennen die Versorgungslage vor allem in den ländlich strukturierten Regionen. Natürlich sind wir über jede positive Neuerung, die unserem Gesundheitssystem hilft, froh. Aber in Anbetracht der anfänglichen Versprechungen und des Handlungsdrucks ist das hier viel zu wenig und, wie so häufig aus diesem Hause, handwerklich schlecht umgesetzt – das KHVVG lässt grüßen. Aus der ursprünglichen Fassung ist sehr viel, ja viel zu viel gestrichen worden. Ich möchte nur einige wenige der Regelungen, die wichtig gewesen wären, nennen, die heute nicht enthalten sind: Primärversorgungszentren fehlen; die Einteilung in Gesundheitsregionen; die notwendige Regulierung von Investoren für medizinische Versorgungszentren und die größeren Erleichterungen für Kommunen, solche Zentren gründen zu können; eine gesonderte Bedarfsplanung für ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen; der Abbau von Bürokratie für Ärztinnen und Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen. Und letztendlich wirklich sehr enttäuschend: Der Einstieg in die sektorenübergreifende Versorgung wurde versäumt, und das trotz wirklich vieler guter Gelegenheiten. – Kollege Philippi, Sie sitzen hier direkt vis-à-vis. Wir hatten dazu eigentlich gute Ansätze schon mal niedergeschrieben. Die Liste der Streichungen ist leider deutlich länger als die der verbliebenen Inhalte, und es ist klar, in diesem Fall gilt: „Mut zur Lücke“ ist der absolut falsche Ansatz. Deswegen appellieren wir, appelliere ich an eine künftige Bundesregierung, die vorhandenen Lücken zu schließen. Es muss nachgebessert werden, und es muss eine echte Reform angepackt werden mit innovativen Ansätzen zur sektorenübergreifenden Versorgung – haben wir alles aufgeschrieben, haben wir alles durchdekliniert –, um für ländliche und strukturheterogenere Regionen Antworten zu finden. Wir müssen die Ursachen für die Versorgungsengpässe beseitigen, und dafür bedarf es grundlegender Reformen. Eine Reform, die wir schon lange fordern, ist ein breiter, koordinierter sektorenübergreifender Ansatz mit starker Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und vor allem auch nichtärztlichen Gesundheitsberufen und natürlich dem größten Player, der Pflege. Nur so kann die Gesundheitsversorgung dauerhaft zukunftssicher gemacht werden, und nur so können die Menschen im Land auch in Zukunft eine Versorgung in Anspruch nehmen, wir eine Versorgung bieten, die sie benötigen – auch als wesentlicher Bestandteil für den gesellschaftlichen und sozialen Frieden. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Lucha! – Als Nächstes hat Frau Ministerin Müller aus Brandenburg das Wort. Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von den angekündigten weitreichenden Strukturveränderungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ist im Ergebnis der abschließenden Beratung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag nicht mehr viel übrig geblieben. Eine bessere Zusammenarbeit aller Akteure der Gesundheitsversorgung und der Kommunen beziehungsweise der Regionen, die in Richtung sektorübergreifende Versorgung führen sollte, war eines der großen Ziele dieses Gesetzes. Besonders bitter für das Flächenland Brandenburg: Die versprochenen Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren, die für eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung in ländlichen Regionen im Zusammenhang mit dem Umbau stationärer Kapazitäten von zentraler Bedeutung sind, sind aus dem Gesetz verschwunden. Ein großer, mutiger Schritt ist zu einem Tippeln geworden. Ich gehe noch etwas mehr ins Detail: Eine wichtige Regelung für Brandenburg, die leider nicht mehr enthalten ist, wären die erleichterten Zulassungsvoraussetzungen für medizinische Versorgungszentren in Rechtsform der GmbH durch Begrenzung der gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsleistungen. Diese müssen endlich geschaffen und umgesetzt werden, um mehr kommunale MVZ- Strukturen aufbauen zu können. Die eigene Haus- und Facharztpraxis ist nicht mehr der Traum aller jungen Ärztinnen und Ärzte. Umfragen belegen den Trend zur Anstellung in MVZ-Strukturen, Stichwort „Work-Life- Balance“. Hier gab es in den ersten Entwürfen bereits Erfolg versprechende Ansätze. Leider wurden diese wie viele andere wichtige Punkte ersatzlos gestrichen. Dies erschwert die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren, die jedoch einen wichtigen Baustein zur vertragsärztlichen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum darstellen. Auch mit Gesundheitsregionen haben wir in Brandenburg gute Erfahrungen gemacht und bedauern, dass sich dies nicht mehr im Gesetz wiederfindet. Ein Musterbeispiel für gute Zusammenarbeit in einer Region ist das inzwischen deutschlandweit bekannte Ambulant Stationäre Zentrum, kurz ASZ, am Sana Krankenhauses Templin, wo übergreifende Unterstützung und Beratungsangebote unter einem Dach angeboten werden. Das Sana Krankenhaus Templin, das Arztnetz „Gesund in Templin“, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und die Stadt Templin verfolgen gemeinsam das Ziel, die Gesundheitsversorgung vor Ort zu verbessern und nachhaltig sicherzustellen. Die Förderung über den Innovationsfonds ist mittlerweile ausgelaufen. Der Gesetzgeber hat es bislang versäumt, dies in eine regelhafte Finanzierung im SGB V zu überführen. Für eine reibungslose Weiterführung brauchen wir jetzt die Hybrid-DRG. Darüber hinaus benötigen wir einen erweiterten Instrumentenkasten für die sektorübergreifende Bedarfsplanung und Versorgung. Viele wichtige Maßnahmen und Instrumente, auf die sich Bund und Länder bereits verständigt hatten, stehen jetzt nicht mehr im GVSG. Auch hier lässt uns der Bund im Stich beziehungsweise am ausgestreckten Arm des SGB-V-Dschungels verhungern. Umfassende Stambulantisierungen, also stationär-ambulante Strukturen, im GVSG gedacht, geplant und umgesetzt – das wäre der Weg gewesen. Wir müssen uns jetzt selbst Lösungen suchen und auf den Weg machen, um die sektorübergreifende Bedarfsplanung umsetzen zu können. Brandenburg hat sich gemeinsam mit dem Gremium für sektorübergreifende Versorgungsfragen nach § 90a SGB V Ende 2024 mit einem Beschluss schon auf den Weg gemacht, um in die ambulant-stationäre Versorgungsplanung einzusteigen. Das KHVVG lässt hier lediglich Möglichkeiten der Stambulantisierung erahnen, deren rechtliche Möglichkeiten noch individuell auszuarbeiten sind. Durch das KHVVG haben wir als Land nun beispielsweise die Möglichkeit, dass wir Fachärzten an Klinikstandorten mit einer Institutsermächtigung die Möglichkeit geben, ambulant tätig zu werden. Das sind gute und wichtige Schritte für die Länder. Hier hätten wir uns aber in der Ausgestaltung des GVSG weitere Möglichkeiten und mehr Mut vom Bund gewünscht als in dem, was nun vorliegt, erkennbar. Geblieben sind letztendlich die Regelungen zur Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte und eine kleinteilige, aber notwendige Regelung für die Versorgung von chronisch Kranken. Die Entbudgetierung bei Hausärztinnen und Hausärzten steht jedoch auch im Spannungsverhältnis zwischen der aus fachlicher Sicht notwendigen Anerkennung der Tätigkeit der Hausärztinnen und Hausärzte und der zunehmend prekären Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl dürfte unbestritten sein, dass Hausärzte im Vergleich zu anderen Fachärzten eine deutlich geringere Vergütung erhalten. Hier bedarf es eindeutig einer Anerkennung, wenngleich das grundsätzliche Problem der sich verschlechternden Versorgungssituation damit nicht gelöst werden kann. Ob es dann zu einer Verbesserung der Versorgung und zu mehr Terminvergaben kommen wird, bleibt abzuwarten. Ich vermute, eher nicht. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass Vorgaben im Gesetz fehlen, die sicherstellen, dass anderen Leistungsbereichen der ambulanten Versorgung keine Mittel entzogen werden. Meine Damen und Herren, die geplanten Neuregelungen in der hausärztlichen Versorgung sind überfällig. Wenn jedoch jahrelang verschleppte Reformen, die weitgehend unumstritten sind, weiter aufgegeben werden, vergrößern sich nur die Probleme. Die Versorgungslandschaft muss sich den geänderten Bedarfen anpassen. Klares Ziel – und das nicht nur für Brandenburg – muss es sein, allen Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare, qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin Müller! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Frau Staatsministerin Ahnen (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Empfehlungen und Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anruft. Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer möchte zustimmen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 38/25) Dazu erteile ich in der Aussprache Herrn Minister Gruhner aus Thüringen das Wort. Stefan Gruhner (Thüringen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar ein klares, ein notwendiges 1 Anlage 7 Signal für die Opfer der SED-Diktatur gesetzt. Mit dem neuen Gesetz zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR werden grundlegende Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das ist das Ergebnis von sehr intensiven und vor allem auch parteiübergreifenden Verhandlungen zwischen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Es war allen Beteiligten wichtig, für die Betroffenen noch vor der Bundestagswahl ein entsprechendes Signal zu setzen. Das ist gelungen, und das ist ein gutes Zeichen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten und wird die Entschädigungsleistungen für die Opfer der SED-Diktatur dann spürbar erhöhen und auch deren Erlangung erleichtern. Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung der sogenannten Opferrente. Sie steigt um 70 Euro auf 400 Euro monatlich und wird künftig an die allgemeine Rentenentwicklung angepasst. Außerdem fällt die Bedürftigkeitsprüfung weg. Das ist eine Entlastung von Bürokratie für die Betroffenen und macht das Leben der Betroffenen tatsächlich einfacher und leichter. Allein in Thüringen wird das Leben von 4 118 Haftopfern damit spürbar verbessert. Und weitere rehabilitierte Haftopfer, die mindestens 90 Tage in SED-Haft waren, können die Opferrente nun beantragen. Für Thüringen von besonderer Bedeutung ist die Einmalzahlung an die Opfer der Zwangsaussiedlungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Mit 760 Kilometern Mauer und Stacheldraht war Thüringen besonders betroffen. Viele Menschen wurden damals willkürlich aus ihrer Heimat vertrieben. Das Leid, das die Zwangsaussiedlung über die Betroffenen brachte, bedeutete für diese den Verlust ihres Eigentums, ihrer sozialen Bindungen und ihrer vertrauten Umgebung. Es ist deshalb wichtig, dass wir hier mit Einmalzahlungen von über 7 500 Euro pro Person entschädigen. Bereits in den späten 1990er-Jahren zahlte die Stiftung „Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen“ 4 000 D-Mark als Anerkennung. Wichtig ist nun, dass die frühere Zahlung nicht mit der neuen Entschädigung verrechnet wird. Nach aktuellen Zahlen können im Freistaat Thüringen 479 rehabilitierte Zwangsausgesiedelte diese Einmalzahlung beantragen. Ein weiterer Fortschritt ist die neue Vermutungsregelung für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden. Wer in der DDR politischer Verfolgung ausgesetzt war und unter bestimmten Krankheitsbildern leidet, soll künftig leichter eine Entschädigung erhalten. In Thüringen wurden bis 2023 rund 2 000 Anträge auf Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden gestellt, über 700 wurden anerkannt. 210 Betroffene erhalten bereits monatliche Entschädigungszahlungen. Mit der neuen Regelung wird die Durchsetzung dieser Ansprüche nun künftig deutlich einfacher. Wichtig ist ebenso, dass es für ehemalige DDR- Heimkinder nun Verbesserungen gibt. Sie können erneut einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung stellen. Bislang war hier die Rechtslage uneinheitlich. Jetzt wird klar geregelt, dass ehemalige Heimkinder, die aufgrund der Verfolgung ihrer Eltern in staatliche Heime eingewiesen wurden, ihre Rehabilitierung beantragen können. Auch das ist ein außerordentlich wichtiges Signal. Wie viele Betroffene davon insgesamt profitieren, ist nicht exakt bekannt. Was wir aber wissen, ist, dass über 4 700 ehemalige DDR-Heimkinder bereits Hilfsleistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ erhalten und sich mehr als 1 000 weitere Personen an Beratungsstellen gewandt haben. Ich will für die Thüringer Landesregierung sagen: CDU, BSW und SPD haben in ihrem Regierungsvertrag vereinbart, sich weiterhin für eine Unterstützung der Betroffenen einzusetzen, sowohl im Land als auch gegenüber dem Bund. Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht außerdem die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für Opfer des SED-Regimes vor. Auch das ist ein wichtiger Schritt. Was offen bleibt, ist, ob Dopingopfer des DDR- Leistungssports über den bisherigen Hilfsfonds hinaus weitere Versorgungsleistungen erhalten können. Der Deutsche Bundestag hat dazu einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem die Bundesregierung beauftragt wird, eine ergänzende gesetzliche Entschädigungsregelung zu prüfen. Wir unterstützen das als Thüringer Landesregierung ausdrücklich. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz gehen wir im Wiedergutmachungsprozess für die Opfer der SED- Diktatur einen großen Schritt nach vorn. Wir würdigen den Mut der Menschen, die sich unter schwierigsten Bedingungen gegen das SED-Regime gestellt haben. Ihr Widerstand hat letztlich den Weg zur Freiheit geebnet. Im 35. Jahr der deutschen Einheit ist dieses Gesetz deshalb genau das richtige Signal. Jetzt kommt es darauf an, dass die Umsetzung schnell, unbürokratisch und vor allem im Sinne der Betroffenen erfolgt. Für den Freistaat Thüringen kann ich Ihnen versichern, dass wir dazu unseren Beitrag leisten werden. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Gruhner! – Es hat das Wort: Frau Staatsministerin Professor Geiert aus Sachsen. Prof. Constanze Geiert (Sachsen): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jedes Gesetz, das diesem Hohen Haus vorgelegt wird, hat seine eigene Vorgeschichte. Das, über das ich heute spreche, hat eine ganz besondere, denn diese berührt das Leben vieler Menschen in unserem Land. Zu dieser Vorgeschichte gehören die DDR, ein Staat, der nicht mehr existiert, und die SED, eine Partei, die ihre jahrzehntelange Alleinherrschaft mittels zahlreicher Menschenrechtsverletzungen sicherte. Auch sie existiert nicht mehr, und das verheerende Wirken der Sozialistischen Einheitspartei ist Geschichte. Dennoch ist ihr Vermächtnis immer noch präsent. Es wirkt nach in zahllosen Familiengeschichten, in Erzählungen von Betroffenen und Zeitzeugen. Auch in meiner eigenen Familie ist das Thema bis heute präsent, und auch ich habe die DDR noch erlebt und kenne viele Geschichten und Lebensläufe, in denen die Erfahrung der DDR-Diktatur Spuren hinterlassen hat. So erinnere ich mich, wie ich im Alter von neun Jahren das erste Mal völlig überraschend auf dem Gang in der Schule von einer Lehrerin unter Druck gesetzt wurde. Grund? Ich war katholisch – bin es auch immer noch. Ich erinnere mich, wie ich mit 13 Jahren von allen Veranstaltungen ausgeschlossen wurde, weil ich mich entschieden hatte, nicht zur Jugendweihe zu gehen, und wie mir schon als Kind eingeschärft wurde, dass ich draußen nicht erzählen darf, was in meiner eigenen Familie gesprochen wird. Ich habe Familienmitglieder, die als sogenannte Totalverweigerer inhaftiert waren, einen langen Kampf um ihre Ausreise, immer in der Angst vor staatlicher Verfolgung, geführt haben und schließlich von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft worden sind. Mir ist bewusst, dass das vergleichsweise harmlose Beispiele sind. Sie zeigen aber, dass die DDR nicht verharmlost werden darf, denn das war Alltag in der DDR. Das vergessen heute leider viele. Es war für viele Menschen tatsächlich Alltag, und dessen sollten sich alle bewusst sein. In unserem Land leiden bis heute Tausende von Menschen unter dem, was ihnen zu DDR-Zeiten an Verfolgung und Entrechtung zugemutet wurde. Darunter lässt sich nicht ohne Weiteres ein Schlussstrich ziehen. Was die Betroffenen erlitten haben, ist dem Körper genauso unauslöschlich eingeschrieben wie dem Gedächtnis. Und es belastet sie aufs Schwerste, nicht zuletzt, was die eigene Erwerbsbiografie angeht. Viele der damals Verfolgten leben heute an der Grenze zur Armutsgefährdung. Die Geschichte hat längst ihr Urteil gesprochen über das SED-Regime, diesen Staat, der seine eigenen Bürgerinnen und Bürger unterdrückt, bevormundet und drangsaliert hat. Er ist untergegangen und als Unrechtsstaat entlarvt worden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diejenigen, die sich diesem Staat widersetzt haben, auch nach der friedlichen Revolution zu lange alleingelassen worden sind. Denn lange Zeit ist umstritten geblieben, wie eine angemessene Entschädigung für die damals Verfolgten ausfallen sollte. Die bestehenden Rehabilitierungsgesetze hinken dem Wissensstand hinterher, den wir der gründlichen Forschung zur DDR mittlerweile verdanken. Dabei dürfen wir nicht vergessen, wie viel die Betroffenen als Zeitzeugen zu diesem Wissensstand beigetragen haben, indem sie sich ihren Erinnerungen gestellt und sehr persönliche und sehr schmerzhafte Erzählungen geteilt haben: von gescheiterter Republikflucht, Inhaftierung, Folter und vielem mehr. Inzwischen sind wir detailliert im Bilde über die Verheerungen, die das SED-Regime angerichtet hat. Wir wissen um große Opfer, die viele Menschen gebracht haben. Dennoch ist zu lange versäumt worden, sie angemessen zu entschädigen. Vor diesem Hintergrund kann gar nicht hoch genug bewertet werden, was für einen Durchbruch das vorliegende Gesetz tatsächlich darstellt. Künftig werden die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR wirtschaftlich sehr viel bessergestellt werden. Die Erhöhung der Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen bedeutet nicht nur eine Anerkennung ihres Leidensweges, sie trägt auch den Bestimmungen des Einigungsvertrages Rechnung. Eingerichtet wird ein bundesweiter Härtefallfonds bei der „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“, die in diesem Zug in „Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt und deren Wirken in einem neu geschaffenen Gesetz geregelt wird. Auch die Zusammensetzung des neuen Stiftungsrats verspricht, die Perspektive der Betroffenen zu berücksichtigen, denn diese sollen im Rat angemessen vertreten sein. Eine weitere wesentliche Verbesserung betrifft die erleichterte Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, was ein jahrelanges zentrales Anliegen der Betroffenen gewesen ist. Da Näheres durch Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums beziehungsweise des Bundesinnenministeriums bestimmt werden soll, muss jetzt auch im Anschluss ohne Aufschub Klarheit für die Betroffenen geschaffen werden. Hinzu kommen die Einführung eines Zweitantragsrechts bei der strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigungsleistungen für Zwangsausgesiedelte. Und die sogenannte Opferrente nach § 17a wird dynamisiert, also an die gesetzlichen Renten gekoppelt und einmalig um 21 Prozent erhöht. Ganz wichtig ist auch, dass die Opferrente und die Unterstützungsleistungen nicht mehr von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit des Einzelnen abhängig gemacht werden. Dadurch soll unabhängig vom Einkommen das politische Leid endlich anerkannt werden. Außerdem werden die monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte entsprechend erhöht und dynamisiert. Dass für diesen Gesetzentwurf mit den genannten Verbesserungen für die Verfolgten ein überparteilicher Konsens erarbeitet wurde, ist sehr bedeutsam – als überfällige Anerkennung der Lebensleistung vieler couragierter Männer und Frauen, als Zeichen der Solidarität mit denjenigen, die dringend Solidarität benötigen und denen 35 Jahre nach dem Ende der DDR nun tatsächlich die Zeit davonläuft. Ich freue mich daher sehr, wenn die Länder heute im Bundesrat dieses wichtige Gesetz einstimmig beschließen, sodass das Gesetz bald in Kraft treten kann. Wir unterstützen damit Menschen, die für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, Menschen, die als Vorkämpfer der Ereignisse im Herbst 1989 gewirkt haben, als Hunderttausende DDR-Bürgerinnen und -Bürger auf die Straße gegangen sind. Das Unrecht können wir nicht ungeschehen machen, doch wir können unserer Verantwortung nachkommen und denjenigen, an denen das Unrecht verübt wurde, zu einer würdevollen Existenz verhelfen. Damit zeigen wir auch, dass wir um die Vorgeschichte wissen. Und damit meine ich nicht nur die Vorgeschichte dieses Gesetzes, sondern auch jene unseres wiedervereinigten Rechtsstaats. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Staatsministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff, Bundesministerium der Justiz. Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Moin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 13. August letzten Jahres, also genau 63 Jahre nach dem Beginn des Mauerbaus und zum 35. Jubiläum der friedlichen Revolution und des Mauerfalls, hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Nur knapp sechs Monate später hat der Deutsche Bundestag diesen Gesetzentwurf mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit verabschiedet. Und heute wird hoffentlich – dafür möchte ich mit Nachdruck werben – der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Das wäre ein starkes Zeichen an die Betroffenen, dass die Bundesrepublik Deutschland zu ihrem Wort im Einigungsvertrag steht, wonach die Rehabilitierung der Opfer des SED- Unrechtsregimes mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden ist. Zugleich wäre dies aber auch ein Erfolg unserer parlamentarischen Demokratie: Auch in unsicheren Zeiten ist es möglich, jenseits von Parteipolitik tragfähige Kompromisse zu finden, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern. Lassen Sie es mich in meiner Heimatsprache sagen: In sture Tiden, neet gerad in sture Tiden, bruukt man starke Minschen. Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf wichtige Impulse für weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren gegeben, von denen ein Großteil aufgegriffen wurde. Damit steht jetzt ein Gesamtpaket zur Abstimmung, das die Situation der SED-Opfer nachhaltig verbessern wird. Der Deutsche Bundestag ist über die Vorschläge im Regierungsentwurf hinausgegangen. Im Regierungsentwurf waren im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen: die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro, die Dynamisierung der besonderen Zuwendungen für Haftopfer – der sogenannten Opferrente – und der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte, die Einführung einer einmaligen Leistung für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR und der Verzicht auf die bisher vorgesehene Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt. Diese Verbesserungen sind im parlamentarischen Verfahren noch um einige wichtige Punkte ergänzt worden, die auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf befürwortet hatte, zum Beispiel die Erhöhung der Opferrente von monatlich 330 Euro auf 400 Euro sowie die Erhöhung der Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte von monatlich 240 Euro auf 291 Euro ab dem 1. Juli dieses Jahres, die Aufnahme einer Vermutungsregelung zur Erleichterung der Geltendmachung gesundheitlicher Folgeschäden, die Einführung eines sogenannten Zweitantragsrechts im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, der Verzicht auf die Feststellung einer besonderen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage als Voraussetzung für die Gewährung der Opferrente und der Unterstützungsleistung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Das ist im Übrigen nicht nur eine Entbürokratisierung oder eine bürokratische Entlastung, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Des Weiteren: Verkürzung der Mindestverfolgungszeit als Voraussetzung für die Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte von drei Jahren auf zwei Jahre. Außerdem die Erhöhung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Einmalleistung für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Gebiet der früheren DDR auf 7 500 Euro und die Einführung einer Einmalleistung in Höhe von 1 500 Euro auch für solche Personen, die außerhalb des Beitrittsgebiets Opfer einer Zersetzungsmaßnahme wurden. Auf das Gesamtergebnis können wir alle miteinander wirklich stolz sein. Ganz besonders gilt das für die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn Zupke. Ich möchte Frau Zupke ausdrücklich danken für ihren Einsatz und das Engagement für die Interessen der Betroffenen, von dem ich mich auch in einem persönlichen Gespräch überzeugen durfte. Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz geht in wesentlichen Teilen auf ihre Arbeit zurück. Es ist in Zeiten knapper Haushaltsmittel alles andere als selbstverständlich, dass sowohl Bund als auch Länder Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe zustimmen. Aber man darf nicht vergessen, worum es hier geht: um die mutigen Menschen, die sich dem Unrechtsregime der SED entgegengestellt und so ganz maßgeblich den Weg zur deutschen Einheit und in die Demokratie geebnet haben. Ein Rechtsstaat wie der unsrige sperrt seine Bürgerinnen und Bürger nicht aus politischen Gründen ein, zersetzt sie nicht, siedelt sie nicht zwangsweise um oder benachteiligt sie beruflich. Das sind Methoden eines Unrechtsregimes, die wir missbilligen. Und weil wir ein verantwortungsvoller demokratischer Rechtsstaat sind, unterstützen wir die Opfer des SED-Regimes auch noch mehr als 30 Jahre nach dem Mauerfall. Wir weiten unsere bisherige Unterstützung sogar noch substanziell aus. Ich bin froh und dankbar, in einem solchen demokratischen Rechtsstaat leben zu dürfen. Dieses Gesetz ist auch ein starkes Zeichen einer starken Demokratie, gerade in diesen Zeiten, in denen einige die Demokratie für selbstverständlich halten, was sie natürlich nicht ist, und in denen unsere Demokratie besonders verteidigt werden muss. In diesen Zeiten ist dieses Gesetz aus einer Demokratie heraus gegen die Gräueltaten der Diktatur von besonderer Wichtigkeit. Und deshalb bitte ich Sie, dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 8 a) und b): TOP 8a) a) Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (Drucksache 39/25) TOP 8b) b) Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (Drucksache 40/25) Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Zu den Tagesordnungspunkten 8 a) und 8 b) liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu beiden Gesetzen den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 41/25) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025) (Drucksache 42/25) Ebenfalls keine Wortmeldungen. Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG- Europarechtsanpassungsgesetz 2024) (Drucksache 44/25) Hier haben wir Wortmeldungen vorliegen. Als Erstes möchte ich Herrn Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt das Wort geben. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor 20 Jahren begann die erste Phase des europäischen Emissionshandels als ein elementarer Baustein der Transformation, und in 20 Jahren wird Deutschland weiterhin führendes Industrieland sein, wenn es klimaneutral geworden ist. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, hat sich Europa mit dem Emissionshandel für ein tragfähiges marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument entschieden, denn wir alle wissen: Die Ära der Erneuerbaren hat begonnen, das Ende des fossilen Geschäftsmodells ist in Sicht. Entsprechend müssen wir unsere Gesetze fit machen, um die nächste Etappe der Energiewende, deren Notwendigkeit seriöse Politik ja nicht bestreitet, voranzutreiben. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam am 31. Januar im Bundestag ein bemerkenswertes Last-minute-Energiepaket, so darf man wohl sagen, beschlossen haben, welches drei wichtige Gesetze beinhaltet, über die heute zu reden sein wird. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes wird die 2023 in Kraft getretene Reform des europäischen Emissionshandels in deutsches Recht umgesetzt. Die Gesamtemissionsmengen für ortsfeste Anlagen und den Luftverkehr werden gesenkt, der Seeverkehr aufgenommen und die Brennstoffeinsätze in den Bereichen Verkehr und Wärme, in denen bisher bekanntermaßen zu wenig passiert ist, über die umfassende Reform des ETS 2 erfasst. Das ist ein lang geplanter, ein sinnvoller Schritt. Leider ist die Bundesre

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