Protokoll der 1051. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1051. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1051
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1051. Sitzung
Berlin, Freitag, den 14. Februar 2025
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer der Anschläge der
vergangenen Monate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Gedenken an den ehemaligen
Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler . . . . . . . . . . . . . . . 1
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses
für Kulturfragen – gemäß § 12 Absatz 3 GO
BR – (Drucksache 25/25) . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Minister Christian Tischner
(Thüringen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . 2
2. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses
für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – gemäß § 12 Absatz 3 GO
BR – (Drucksache 26/25) . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Minister Detlef Tabbert
(Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 2
3. Gesetz zur Anpassung des
Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf
Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
(Mutterschutzanpassungsgesetz)
(Drucksache 34/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51*
4. Gesetz für dringliche Änderungen im
Finanzmarkt- und Steuerbereich
(Drucksache 35/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 106 Absatz 3 Satz 3,
Absatz 5a Satz 3, Absatz 6 Satz 5, Artikel 107
Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 GG . . . . 52*
5. Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsversorgung in der Kommune
(Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)
(Drucksache 36/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 16
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 17
Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) . . . . . 54*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
6. Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes
zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“
(Drucksache 37/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51*
7. Gesetz zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der
politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 38/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 18
Prof. Constanze Geiert (Sachsen) . . . . 19
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz . . . . . . . 20
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
8. a) Gesetz zu dem Abkommen vom 13.
September 2024 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Litauen über die
Zusammenarbeit im
Verteidigungsbereich (Drucksache 39/25)
b) Gesetz zur weiteren Stärkung der
personellen Einsatzbereitschaft und zur
Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
(Drucksache 40/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Beschluss zu a) und b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 21
9. Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung
von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie
zur Änderung soldatenrechtlicher und
soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 41/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
10. Gesetz über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr
2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 –
ERPWiPlanG 2025) (Drucksache 42/25) . . . 21
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
11. Gesetz zur Änderung des
Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze
(Außenhandelsstatistikänderungsgesetz –
AHStatG-ÄndG) (Drucksache 43/25) . . . . . 16
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51*
12. Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetzes an die Änderung
der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-
Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
(Drucksache 44/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . . 22
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
13. Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes und der KWK-
Ausschreibungsverordnung (Drucksache 45/25) . 16
Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 53*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51*
14. Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz
beim Windenergieausbau (Drucksache 46/25) 23
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 23
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
15. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären
Erzeugungsüberschüssen (Drucksache 47/25) 25
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 25
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
16. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von
Biogasanlagen und Sicherung der
Anschlussförderung (Drucksache 48/25) . . . . . . . . . . 16
Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 53*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51*
17. Gesetz zur Änderung des Abkommens über
die Internationale Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (Drucksache 22/25) . . . . 16
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51*
18. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs – Verbesserung des
Schutzes vor sexueller Belästigung – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 519/24) . . . . . 26
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 26
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 27
19. a) Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung
der Mietpreisbremse – Antrag der Länder
Hamburg, Bremen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen und Berlin,
Brandenburg – (Drucksache 606/24)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von
Regelungen des Rechts der
Wohnraummiete – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 5/25)
c) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Regelungen über die zulässige Miethöhe
bei Mietbeginn (Drucksache 6/25) . . . . . 27
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 27
Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 28
Beschluss zu a): Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Senatorin Karen Pein (Hamburg) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR 29
Beschluss zu b): Eine Stellungnahme wird
nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Beschluss zu c): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 29
20. Entschließung des Bundesrates zur
Handlungs- und Rechtssicherheit für den
Einsatz von selbständigen Lehrkräften,
Lehrbeauftragten und Dozierenden in den
Einrichtungen der Weiterbildung und des
Kulturbetriebs sowie an Hochschulen – Antrag der
Länder Berlin und Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein,
Thüringen – (Drucksache 577/24) . . . . . . . . 29
Katharina Günther-Wünsch (Berlin) . . . 29
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 30
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 31
21. Entschließung des Bundesrates zur
Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von
Tierärztinnen und Tierärzten mit
ausländischer Ausbildung – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 30/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 31
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
22. Entschließung des Bundesrates „Den
europäischen Binnenmarkt stärken und die
Übererfüllung von EU-Recht (Gold-Plating)
verhindern“ – Antrag der Länder Hessen und
Bayern – (Drucksache 603/24) . . . . . . . . . . 31
Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 55*
Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 55*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 32
23. Entschließung des Bundesrates „Regionale
Dimension der EU-Haushaltspolitik
erhalten“ – Antrag der Länder Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen –
(Drucksache 604/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 56*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 32
24. a) Entschließung des Bundesrates zu den
Starkregen- und Hochwasserereignissen
der vergangenen Monate – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 516/24) 16
b) Entschließung des Bundesrates zur
Erleichterung von Bundeshilfen bei der
finanziellen Schadensbewältigung durch
Extremwetterereignisse in Deutschland sowie
zum verstärkten Hochwasserschutz –
Antrag der Länder Saarland und Schleswig-
Holstein – (Drucksache 538/24) . . . . . . . 32
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) . . . . . 56*
Beschluss zu a) und b): Annahme der
Entschließungen in der festgelegten Fassung . 52*, 32
25. Entschließung des Bundesrates zu einer
gleichberechtigten Terminvergabe in
Arztpraxen – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 31/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 32
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
26. Entschließung des Bundesrates „Mehr aus
dem Land – Maßnahmen für eine
konsequente Rückführungspolitik“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 32/25)
in Verbindung mit
27. Entschließung des Bundesrates „Weniger ins
Land – Maßnahmen zur sofortigen
Reduktion des Zuzugsgeschehens“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 33/25) . . . . . . . . . . . . . . 33
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 33
Mitteilung zu 26 und 27: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 34
28. Entschließung des Bundesrates zur
Sicherstellung einer schuldangemessenen
Bestrafung bei Einsatz psychotroper Substanzen
zur Ermöglichung einer Sexualstraftat –
Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 28/25) . . . . . . . . . . . 34
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 35
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
29. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
des strafrechtlichen Schutzes der
Mitglieder von Verfassungsorganen sowie
politischer und kommunaler Mandatsträger und
ihren Unterstützungskräften vor tätlichen
Angriffen – Antrag des Landes Berlin gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 29/25) 35
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 57*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
30. Entschließung des Bundesrates zur Reform
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG) und zur Reform weiterer
struktureller Rahmenbedingungen bei der Finanzierung
von Infrastruktur für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – Antrag der Länder
Bayern und Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 13/25) . . . . 35
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 35
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
31. Entschließung des Bundesrates „Luftverkehr
in seiner sozialen und wirtschaftlichen
Bedeutung stärken und zukunftssicher
machen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 51/25) 36
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 36
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Pflegekompetenz (Drucksache 2/25) . . . . . 43
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
33. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
nationalen Suizidprävention (Drucksache 3/25) 43
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
34. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gerichtsverfassungsgesetzes und zur
Vererblichkeit bei
Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Drucksache 4/25) . . . . . . . . . . . . . 43
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 57*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
35. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
(Drucksache 7/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
36. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die
Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
COM(2024) 497 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 592/24, zu Drucksache 592/24) 16
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 52*
37. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Umsetzung des
Europäischen Forschungsraums (EFR) –
Stärkung von Forschung und Innovation in
Europa: Der Weg des EFR und künftige
Ausrichtungen
COM(2024) 490 final; Ratsdok. 14908/24
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 583/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 45
38. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013,
(EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116
hinsichtlich der Stärkung der Position der
Landwirtinnen und Landwirte in der
Lebensmittelversorgungskette
COM(2024) 577 final; Ratsdok. 16779/24
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 11/25, zu Drucksache 11/25) . . 45
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 45
Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 46
Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 46
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 47
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
39. Sechste Verordnung zur Änderung der
Berufskrankheiten-Verordnung
(Drucksache 614/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 54*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
40. Dritte Verordnung zur Änderung der AAÜG-
Erstattungsverordnung (Drucksache 645/24) 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
41. Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-
Ausdehnungsverordnung
(Drucksache 646/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
42. Vierte Verordnung zur Änderung der
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
(Drucksache 629/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
43. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
(Drucksache 647/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
44. Zweiundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 648/24) . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
45. Erste Verordnung zur Änderung der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(Drucksache 649/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
46. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über nationale Verpflichtungen zur
Reduktion der Emissionen bestimmter
Luftschadstoffe (Drucksache 10/25) . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
47. Zehnte Verordnung zur Änderung der
Kriegswaffenliste (Drucksache 630/24) . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
48. Erste Verordnung zur Änderung der
Versicherungsvermittlungsverordnung
(Drucksache 8/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
49. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Ausführung des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV)
(Drucksache 616/24, zu Drucksache 616/24) . . . . . . . 48
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
50. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ausschuss der
Kommission für ökologische/biologische
Produktion (OPC) (Komitologieausschuss)
und die Expertengruppe der Kommission
für die ökologische/biologische Produktion
(GREX) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 621/24)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Arbeitsgruppe
„Digitale Bildung: Lernen, Lehren und
Beurteilen“ im Rahmen der Offenen Methode
der Koordinierung zu einem strategischen
Rahmen für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und
beruflichen Bildung mit Blick auf den
europäischen Bildungsraum und darüber
hinaus (2021–2030) („ET 2030“) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 19/25)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ausschuss der
Kommission für die Angleichung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten über Sportboote
(Richtlinie 2013/53/EU) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 21/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 621/1/24 . . . . . . . . . 52*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 19/1/25 . . . . . . . . . . 52*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 21/1/25 . . . . . . . . . . 52*
51. Bestellung eines Mitglieds des
Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau –
gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und § 7
Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 17/25) 16
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 17/1/25 . . . . . . . . . . . . . . 52*
52. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 18/25) . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 53*
53. Entschließung des Bundesrates zum 3.
Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine – Antrag der Länder Baden-
Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-
Holstein und Bayern, Berlin, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachen, Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 62/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 2
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 3
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 5
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Katja Keul, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 51*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 7
54. Entschließung des Bundesrates
„Modernisierung des Morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleichs“ – Antrag des Landes
Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 63/25) . . . . . . . . . . . 37
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 37
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
55. Entschließung des Bundesrates
„Priorisierung, auskömmliche Finanzierung und
rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen
Datenhauses für die Informationsverarbeitung
der Polizeien des Bundes und der Länder –
Neuausrichtung polizeilicher IT (P20)
sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung
einer gemeinsam betriebenen automatisierten
Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder
Sachsen-Anhalt, Bayern und Berlin gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 58/25) 14
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 15
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
56. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes: Einführung der
Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den
Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 67/25) . . . . . . . . . . . 48
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
57. Entschließung des Bundesrates: Sozialere
Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung
wegen Eigenbedarfs – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 68/25) . . . . . . . . . . . 38
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 38
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
58. Entschließung des Bundesrates: Zeitnah
effektive Unterstützung für den Erhalt und die
Transformation der energieintensiven
Industrie erforderlich – Antrag des Landes
Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 69/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 39
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
59. Entschließung des Bundesrates
„Finanzierung des Mittelstands sichern und stärken –
Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz
weiterentwickeln“ – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 70/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 40
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
60. Entschließung des Bundesrates zur Befreiung
von Bezügen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung von der Besteuerung bis zu
einer Höhe von 2.000 Euro im Monat – Antrag
des Landes Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 72/25) . . . . . . 41
Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . 41
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
61. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag
des Freistaates Sachsen – (Drucksache 71/25) 16
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 71/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
62. Entschließung des Bundesrates zur
Schaffung Grüner Leitmärkte für Grundstoffe –
Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 73/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 42
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
63. Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei
geschlechtsspezifischer und häuslicher
Gewalt (Drucksache 74/25) . . . . . . . . . . . . . . . 7
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 9
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 10
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 11
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 12
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 13
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 13, 51*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106
Absatz 3 Satz 3 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
64. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 27/25) 16
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 27/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 52*
65. Entschließung des Bundesrates zum Schutz
der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen –
Antrag der Länder Saarland und
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 76/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 58*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 49
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . D i e t m a r
W o i d k e , Ministerpräsident des Landes
Brandenburg – zeitweise –
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau
und Verkehr
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung,
Jugend und Familie
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
B r e m e n :
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und
Wissenschaft
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation,
Digitales und Energie
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz
Prof. Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat und beim
Bundesminister der Justiz
Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Leonie Gebers, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hartmut Höppner, Staatssekretär im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1051. Sitzung
Berlin, den 14. Februar 2025
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1051. Sitzung des Bundesrates.
Es ist unsere erste Bundesratssitzung in diesem Jahr.
Sie steht unter dem Eindruck der schrecklichen
Nachricht, die uns gestern aus München erreichte. Bei einem
mutmaßlichen Anschlag fuhr ein Mann aus Afghanistan
mit einem Auto in einen Demonstrationszug. Zahlreiche
Personen wurden teils schwer verletzt. Diese schreckliche
Tat folgte auf den grausamen Anschlag auf den
Weihnachtsmarkt in Magdeburg im Dezember und den Angriff
auf eine Gruppe von Kindern in Aschaffenburg im
Januar, bei denen es mehrere Tote und zahllose Verletzte gab.
All diese Ereignisse erschüttern uns. Es muss uns allen
klar sein, dass diese Ereignisse nicht ohne Konsequenzen
bleiben dürfen. Das ist unsere politische Verantwortung,
die wir alle haben, um ein friedliches Miteinander in
unserer Gesellschaft zu gewährleisten.
Wir verurteilen diese Gewalttaten, wir trauern um die
Toten, wir fühlen mit den Verletzten und den
Angehörigen der Opfer, wir sprechen ihnen unser tief
empfundenes Beileid aus.
Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens
von Ihren Plätzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Februar dieses
Jahres verstarb der ehemalige Bundespräsident,
Professor Dr. Horst K ö h l e r . Geboren wurde Köhler 1943 in
Polen. 1944 floh seine Familie vor der Roten Armee in
die Nähe von Leipzig und ging später von dort in die
Bundesrepublik, bis sie schließlich im schwäbischen
Ludwigsburg ein neues Zuhause fand. Köhler studierte
Volkswirtschaftslehre in Tübingen, promovierte und
begann 1976 seine Laufbahn im öffentlichen Dienst im
Bundeswirtschaftsministerium. Unter Bundeskanzler
Helmut Kohl wurde Köhler 1990 Staatssekretär im
Bundesfinanzministerium und dessen wichtigster Berater in
internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen. Ab 1993
stand Köhler an der Spitze verschiedener
Finanzinstitutionen, unter anderem der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung sowie des Internationalen
Währungsfonds. 2004 folgte dann der Wechsel in die Politik.
Am 23. Mai wählte die Bundesversammlung Köhler zum
Bundespräsidenten.
Köhler kam von außen in das politische Berlin. Er war
ein international geschätzter Finanzexperte, kein
Berufspolitiker. Anders als seine Vorgänger bezog er immer
wieder konkret Stellung zu gesellschaftlichen, sozialen
und wirtschaftspolitischen Themen. Er mischte sich ein,
forderte Reformen. Das war ein Novum im Schloss
Bellevue. Als Person war Köhler offen und bürgernah. Er
wollte ein Bundespräsident für alle Menschen in
Deutschland sein. Mit Erfolg: Seine Zustimmungswerte in der
Bevölkerung waren hoch.
Im Mai 2009 wurde Köhler als Bundespräsident
wiedergewählt. Nur ein Jahr später trat er nach anhaltender
Kritik für Aussagen während eines Interviews von
seinem Amt zurück, eine Entscheidung, die viele
überraschte.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt war der
Ökonom Köhler weiterhin international als Berater aktiv. Er
arbeitete für die Afrikanische Entwicklungsbank, war
Sondergesandter für die Westsahara. Bis zuletzt warb
Köhler für eine stärkere Partnerschaft mit dem
afrikanischen Kontinent, machte auf die ökologischen Krisen
unseres Planeten aufmerksam und forderte von den
Industriestaaten einen Wandel hin zu einer nachhaltigen
und fairen Wirtschaft. Hierbei war es ihm als
überzeugtem Antipopulisten wichtig, dass angesichts der
komplexen und globalen Probleme unserer Zeit nicht jene Kräfte
die Oberhand gewinnen dürften – ich zitiere –, „deren
Antworten erstens simpel und zweitens national sind“.
Am 1. Februar ist Horst Köhler im Alter von 81 Jahren
nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Unsere
Gedanken sind bei seinen Angehörigen, wir sprechen ihnen
unser tief empfundenes Beileid aus.
Ich bitte Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen von den
Plätzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir
uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23
unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der
Mitgliedschaft bekannt zu geben:
Herr Ministerialdirigent F r a n k e wurde mit
Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Bevollmächtigten des
Freistaates Sachsen beim Bund bestellt. – Lieber Herr
Kollege Franke, herzlichen Glückwunsch!
(MD Markus Franke [Sachsen]: Danke schön!)
Seinem Vorgänger, Herrn Staatsminister C l e -
m e n s , danken wir für sein Engagement im Ständigen
Beirat und wünschen ihm alles Gute für seine neue
Funktion als sächsischer Kultusminister.
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 65 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 2 werden die Punkte 53,
63 und 55 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. TOP 26
wird verbunden mit Punkt 27 beraten. Nach TOP 31
werden die Punkte 54, 57, 58, 59, 60 und 62 – in dieser
Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur
vorgeschlagenen Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung:
TOP 1
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Kulturfragen (Drucksache 25/25)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Christian T i s c h n e r
(Thüringen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um ein Handzeichen. – Einstimmig.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu TOP 2:
TOP 2
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
(Drucksache 26/25)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Detlef T a b b e r t
(Brandenburg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für
das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um ein Handzeichen. – Einstimmig.
Damit ist das so beschlossen.
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Guten
Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir kommen zu TOP 53:
TOP 53
Entschließung des Bundesrates zum 3. Jahrestag des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine –
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Mecklenburg-
Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 62/25)
Dem Antrag sind die Länder Bayern, Berlin,
Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-
Pfalz und Sachsen-Anhalt beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort:
Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger aus dem
Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Meine sehr verehrten
Damen und Herren! „Alle, die spüren, dass Krieg falsch
ist. Alle, die wie die Ukrainer überzeugt sind, dass Krieg
ein Verbrechen gegen das Leben ist und die mit ganzem
Herzen wollen, dass die Ukraine so schnell wie möglich
Frieden erreicht.“ Diese Worte des ukrainischen
Präsidenten Selenskyj aus seiner Rede vor dem Deutschen
Bundestag im letzten Jahr haben sich mir eingebrannt.
Vor fast genau drei Jahren hat Putin die Ukraine
angegriffen, und seither hat sich nichts an bestimmten
Feststellungen geändert: Russland ist der Aggressor.
Russland hat das Völkerrecht gebrochen. Die russische Armee
führt Krieg gegen die Zivilbevölkerung, mit der
Verschleppung von Kindern, mit der Zerstörung von
Krankenhäusern, Energie- und Wasserversorgung. Butscha
und Mariupol sind zu Chiffren für das unfassbare Leid
des ukrainischen Volkes geworden.
Und auch daran hat sich nichts geändert: Wir stehen
solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes, durch
politische Unterstützung, durch Sanktionen gegen
Russland, durch zivile und militärische Hilfe und auch durch
die Aufnahme von Geflüchteten. Und auch beim
Wiederaufbau werden wir die Ukraine nicht alleinlassen. Wir
fühlen uns den Menschen in der Ukraine zutiefst
verbunden und uns mit ihnen im Schicksal der Bedrohung
vereint.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als ich vor
etwas mehr als 24 Stunden die Nachrichten von der
Pressekonferenz des US-Präsidenten Donald Trump las,
musste ich an meinen bedrückenden Besuch in einem
Krankenhaus in Lwiw denken. Ich sah dort junge
Männer, die durch den Krieg Gliedmaßen verloren hatten.
Zimmer für Zimmer, Etage für Etage voller Verwundeter.
Für sie ist dieser Krieg eine lebenslange Realität mit
Prothesen, Gehstützen, Rollstühlen und Narben. Dieses
Krankenhaus ist 900 Straßenkilometer von hier entfernt.
Natürlich: Nichts wünschen sich diese Männer mehr als
Frieden. Nichts wünscht sich das ukrainische Volk mehr
als Frieden.
Ich habe erst in den letzten Tagen mit Herrn
Botschafter Makejew dazu telefoniert. Ich darf ihn an dieser Stelle
entschuldigen: Seine Anwesenheit heute hier war fest
eingeplant. Allerdings muss er aus nachvollziehbaren
tagesaktuellen Gründen bei der Münchner
Sicherheitskonferenz anwesend sein. An seiner Stelle begrüße ich
für die Botschaft Herrn Vadym Nagaychuk.
Nichts wünschen sich die Ukrainer mehr als Frieden.
Doch – so müssen wir seit den Äußerungen des US-
Präsidenten fragen – was ist ein Friede wert, der
vielleicht eine Kampfhandlung beendet, dabei aber die
Integrität der Ukraine über deren Köpfe hinweg opfert und
ganz Europa der Kriegsgefahr durch Putin aussetzt? Der
US-Präsident droht, sich aus der jahrzehntelangen
gemeinsamen Verantwortung für ein Europa in Frieden und
Freiheit zurückzuziehen. Er stellt damit vieles infrage,
worauf man sich in den transatlantischen Beziehungen
immer verlassen konnte. Aber wir können dem Ganzen
nicht nur entsetzt über den Atlantik oder auch nur nach
Osten schauend begegnen. Europa wird aus sich selbst
heraus stark sein müssen, auch um sich selbst zu
schützen. Die EU kann im Ringen der USA, Chinas und
Russlands nur ihre Rolle finden und die europäischen
Interessen vertreten, wenn wir diese Kraft finden und wenn die
EU geeint auftritt. Dafür stehen die Vorzeichen wahrlich
nicht besonders gut; das weiß ich wohl. Aber es gibt
keine Alternative dazu. Es gibt keine Alternative dazu, es
zu versuchen. Was dies bedeutet, politisch, ökonomisch,
militärisch, wird Deutschland und Europa die nächsten
Jahre prägen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alte
Gewissheiten gelten nicht mehr. Die Gewissheit, dass Grenzen
auf dem europäischen Kontinent nicht mehr mit Gewalt
verschoben werden können, endete spätestens am
24. Februar 2022 mit der von Putin befohlenen Invasion
der Ukraine. Wer keinen Krieg will, wer eine Zukunft der
Ukraine als ein freies Land will und wer die Sicherheit
Europas will, der muss sich Putin entgegenstellen.
Russland muss seine Armee stoppen und aus der Ukraine
zurückziehen. Wir alle begrüßen es, wenn eine faire
Lösung am Verhandlungstisch gelingt – besser heute als
morgen. Ein belastbarer Verhandlungsfriede kann aber
nur herauskommen, wenn die Ukraine selbst daran
beteiligt ist. Nur eine freie, auch militärisch eigenständige
Ukraine kann dabei akzeptabel sein. Und ich sage auch:
Europa gehört mit an den Tisch. Es geht nicht nur um die
Beendigung der aktuellen kriegerischen
Auseinandersetzung. Es geht auch um die dauerhafte Lösung, um
Sicherheitsgarantien und eine Wiederherstellung des
Völkerrechts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle tragen
Verantwortung in unseren Ländern. Am 23. Februar findet
die Bundestagswahl statt. Ich wünsche allen, die danach
im Bund Verantwortung tragen werden, das notwendige
Maß an Besonnenheit, Klugheit und Tatkraft in dieser
ausgesprochen schwierigen geopolitischen Lage. Möge
der Friede in Freiheit und Selbstbestimmung gewinnen! –
Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Frau Ministerpräsidentin! – Das Wort hat Herr
Minister Strobl aus Baden-Württemberg.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Sehr verehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor
fast genau drei Jahren zerstörte Wladimir Putin mit einem
brutalen Überfall auf die Ukraine die europäische
Friedensordnung, die auf der Unverletzlichkeit der Grenzen
beruht. Er stützt sich auf das Recht des Stärkeren statt auf
die Stärke des Rechts – das Prinzip, das Europa über
Jahrzehnte vor der Geißel des Krieges bewahrt hat.
Dieses Prinzip verbindet Europa, und nicht nur Europa,
sondern auch die gesamte westliche Welt.
Freiheit, Demokratie und Menschenrechte bilden den
Kern des vereinten Europas. Darauf aufbauend gelang in
einem ersten Schritt die Integration Westeuropas. Nach
dem Fall des Eisernen Vorhangs gelang dann in einem
zweiten Schritt die Überwindung der europäischen
Teilung. Die Osterweiterung der EU ist der sichtbarste
Ausdruck dessen. Doch der Geschmack der Freiheit
verbreitete sich weit über die EU hinaus – das war der dritte
Schritt –, sodass auch die Ukraine mit der Maidan-
Revolution den Weg nach Westen einschlug. Putin
fürchtet nichts mehr als das. Denn wenn sich in dem großen
Land in direkter Nachbarschaft mit einer langen
gemeinsamen Geschichte und vielen freundschaftlichen und
verwandtschaftlichen Beziehungen plötzlich Demokratie,
Freiheit und Wohlstand verbreiten, dann stellen natürlich
auch die Menschen in Russland irgendwann die Frage:
Warum nicht auch bei uns? Und genau vor dieser Frage
haben Putin und seine Clique panische Angst. Denn
dieses „Warum nicht auch bei uns?“ stellt für sie alles
infrage: die herrschende Ordnung, ihre Kleptokratie, den
russischen Imperialismus. Deshalb ist Putins Krieg gegen
die Ukraine nicht nur ein Krieg, in dem es um ein
Territorium geht. Nein, es ist ein Krieg gegen die Freiheit,
gegen die liberalen Demokratien, gegen den Westen an
sich, gegen die gesamte westliche Welt, die Demokratien,
gegen die freie Welt. Putin will den Westen schwächen,
um die Freiheit zu ersticken, um den Raum der Unfreiheit
und ungehinderten Selbstbereicherung zu stärken und zu
erweitern, mit brutaler Gewalt.
Längst steht nicht mehr nur die Ukraine im
Fadenkreuz Putins. Die Versuche, die Republik Moldau zu
destabilisieren, die Wahlen in Rumänien zu beeinflussen,
die Sabotageakte in der Ostsee und die massive
Unterstützung extremer Parteien in Deutschland und in anderen
europäischen Ländern – dies alles belegt: Russland
überzieht nicht nur die Ukraine mit Krieg, sondern will auch
Europa, ja die gesamte westliche Welt destabilisieren und
auseinandertreiben. Vor allem ist ihm die europäische
Integration, die Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen
hinweg, ein Dorn im Auge. Und ihm ist fast jedes Mittel
recht, um dagegen vorzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Leidtragenden
der Aggression Russlands sind vor allem die Ukraine und
ihre Menschen. Die Zivilbevölkerung leidet unter den
gezielten Angriffen auf die Energieversorgung, auf
Krankenhäuser, auf Schulen. Putins Terror gegen das Land ist
ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch deshalb
stehen wir fest an der Seite der Ukrainerinnen und
Ukrainer. Wir lassen sie in ihrem Kampf um ihre
Unabhängigkeit nicht allein. Wir werden sie auch in Zukunft nicht
alleinlassen. Freilich handeln wir nicht nur aus Mitgefühl,
sondern auch im eigenen Interesse. Schließlich sind das
gemeinsame Europa und die Prinzipien, die es tragen,
aufs Äußerste herausgefordert.
Am heutigen Tag kommt die Münchner
Sicherheitskonferenz zusammen. Wir nehmen wahr, dass es von
verschiedenen Seiten Bemühungen um eine
Friedenslösung gibt. Die Außenministerinnen und -minister
Deutschlands, Frankreichs, Polens, Italiens, Spaniens, des
Vereinigten Königsreichs und die EU-Außenbeauftragte
haben in der Weimar+-Erklärung eine eindeutige Position
bezogen. Wir unterstützen diese Bemühungen für einen
gerechten und dauerhaften Frieden. Hieran müssen die
Ukraine und die europäischen Staaten freilich beteiligt
sein.
Es ist ebenfalls richtig, der Ukraine eine Perspektive
für den Wiederaufbau nach dem Ende des Krieges zu
bieten und eine Perspektive für eine Zukunft in der EU,
auch wenn es dazu noch viele Hürden zu überwinden gilt.
Auf diesem Weg spielen auch die Länder und die
Kommunen eine wichtige Rolle. Lokale und regionale
Partnerschaften, die bei akuten Notlagen helfen und die
Bande zwischen der Ukraine und der EU enger knüpfen, sind
ein wichtiger Baustein, um die Ukraine tatsächlich zu
unterstützen. Die deutschen Länder leisten mit ihrer
Verwaltungsexpertise einen wichtigen Beitrag zur
Heranführung der Ukraine und der Republik Moldau an die
EU. Ein gutes Beispiel ist die kürzlich ins Leben
gerufene Gemischte Regierungskommission zwischen Baden-
Württemberg und der Republik Moldau.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in gut einer Woche
wird ein neuer Deutscher Bundestag gewählt. Deswegen
möchte ich den Wunsch äußern an alle, die danach die
Bundesregierung bilden: Unterstützen wir die Ukraine
weiter nach Kräften, militärisch, aber auch auf ihrem
Weg nach Europa, in die EU! Lassen wir die Menschen
dort nicht im Stich! Vergessen wir nicht, worum es dort
geht: Es geht auch um uns, um ein friedliches und freies
Europa, um die Demokratien in der westlichen Welt und
um die Freiheit in der westlichen Welt. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Minister Strobl! – Das Wort hat Herr Minister
Liminski aus Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zum dritten Mal jährt sich am 24. Februar der Beginn des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Drei Jahre
sind schon vergangen, seit Präsident Putin den Befehl
gegeben hat, nach der Annexion der Krim und nach der
Gewalt in der Ostukraine nun das ganze Land mit Krieg
und Terror zu überziehen. Der dritte Jahrestag bedeutet
für die Menschen in der Ukraine drei Jahre unsagbar viel
Leid, Tod und Zerstörung. Gleichzeitig stehen diese drei
Jahre auch für den Abwehrkampf der Ukraine. Sie stehen
für die Tapferkeit und die Entschlossenheit, mit der die
Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Land und ihre Freiheit
verteidigen. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen
gemeinsam mit Baden-Württemberg auch in diesem Jahr einen
Antrag in den Bundesrat eingebracht, um ganz deutlich
zu machen: Wir stehen weiter fest an der Seite der
Ukraine. Die Menschen in der Ukraine verdienen unsere volle
Solidarität.
Es ist ein wichtiges und ein gutes Signal, dass sich so
viele Länder dem Antrag angeschlossen haben. Damit
machen wir hier im Bundesrat deutlich: Der russische
Angriffskrieg ist ein andauerndes Unrecht. Ein Unrecht,
mit dem wir uns nicht abfinden werden. Ein Unrecht –
was wir für die Suche nach Frieden nicht einfach
vergessen werden. Denn Frieden braucht nicht nur Macht,
sondern Frieden braucht auch Gerechtigkeit. Russland hat
ein friedliches, souveränes und demokratisches Land
angegriffen. Es ist damit glasklar, wer der Angreifer und
wer der Angegriffene ist.
Eine klare Haltung zur Lage in der Ukraine ist in
diesen Tagen auch deswegen so wichtig, weil die
kommenden Wochen und Monate für das weitere Schicksal des
Landes entscheidend sein werden. Der militärische
Druck, der auf der Ukraine lastet, ist enorm. Die
russische Kriegsführung nimmt weiter gezielt auch die
Zivilbevölkerung ins Visier. Gleichzeitig hat die
amerikanische Präsidentschaftswahl die politische Weltlage
fundamental verändert. Die Wahl Donald Trumps ist eine
weltpolitische Zäsur, deren Auswirkungen wir jetzt
spüren. Die Meldungen über das Telefonat zwischen Trump
und Putin sind besorgniserregend, wenn auch wenig
überraschend. Wir müssen uns in Deutschland und
Europa endlich darauf einstellen, dass Präsident Trump das
tut, was er angekündigt hat, auch wenn das mitunter bitter
ist. Er hat im Wahlkampf mehrfach gesagt, dass er nach
seinem Amtsantritt einen „Deal“ mit Putin suchen werde,
ohne dabei groß auf europäische Interessen einzugehen.
Und wie es derzeit aussieht, geht die Entwicklung genau
in diese Richtung. Wir müssen daher heute hier in Berlin
und in den kommenden Tagen in München darauf
pochen, dass der Frieden nur gemeinsam mit der Ukraine
gesucht werden kann, dass die Friedensordnung nur
gemeinsam mit Europa gestaltet werden kann. Europa
selbst muss dafür allerdings endlich die Zeichen der Zeit
erkennen und sich durch ein geeintes politisches
Auftreten und die Stärkung der eigenen Verteidigungsfähigkeit
Gehör verschaffen. Ohne eigene Stärke bleibt Europa ein
Objekt der Weltpolitik. Deshalb müssen wir genau in
diesen Bereich deutlich mehr investieren als bisher.
Gegen unsere wirtschaftliche Stärke, gegen unsere
politische Stabilität kämpft Wladimir Putin. Er möchte
unsere Demokratien destabilisieren durch
Desinformation, Manipulation und natürlich auch militärische
Bedrohung. Auch deshalb ist unsere Unterstützung für die
Ukraine so wichtig. Denn die Ukrainer kämpfen auch für
die europäische Friedensordnung, für Freiheit,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – nicht mehr, aber auch nicht
weniger. Es ist deshalb gut, dass wir als Länder unsere
Ressourcen und unsere Kompetenzen nutzen, um die
angegriffene Ukraine nach Kräften zu unterstützen, sei es
mit Regionalpartnerschaften oder anderweitig.
Wir unterstützen die Ukraine auch in ihrem Wunsch,
Mitglied der Europäischen Union zu werden. Das ist,
jeder weiß es, ein langer Weg, der noch viele Reformen
verlangt, die das Land erst einmal ergreifen und dann
auch umsetzen und implementieren muss. Aber es
braucht dieses Signal der Hoffnung für die Menschen in
der Ukraine. Wir dürfen nicht vergessen: Der Wunsch, zu
Europa zu gehören, war der Ursprung der Proteste auf
dem Maidan in den Jahren 2013 und 2014. Diese Proteste
konnte Wladimir Putin nicht ertragen. Es war
offensichtlich, wie groß die Anziehungskraft der europäischen Idee
ist, wie groß die Anziehungskraft von Freiheit,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist. Es ist diese Kraft, die von
Europa ausgeht, die Diktatoren wie Putin am meisten
fürchten. Es ist die leuchtende Alternative zur
Gewaltherrschaft, zu Korruption und Unterdrückung. Auch
deshalb stehen wir weiterhin gemeinsam an der Seite der
Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriff. –
Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Minister! – Um das Wort hat gebeten: Herr
Staatsminister Pentz aus Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Den 24. Februar 2022 wird niemand von uns vergessen.
Es ist richtig und wichtig, dass wir heute im Bundesrat
nicht nur daran erinnern, sondern auch unsere tief
empfundene und unverbrüchliche Solidarität ausdrücken.
Das Telefongespräch zwischen dem US-
amerikanischen Präsidenten und dem russischen
Präsidenten wurde schon mehrfach erwähnt. Man fühlt sich
ein Stück weit in den Kalten Krieg zurückversetzt. Und
vermutlich sind wir über die letzten drei Jahre auch in
einen zweiten Kalten Krieg hineingezogen worden. Fakt
ist: Eines der Kriegsziele Putins war sicherlich, die alte
Weltordnung vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion
wiederherzustellen. Der amerikanische Präsident hat ihm
nun genau dazu die Hand gereicht. Ich bin mir sicher,
dass viele von uns – und das ist gerade schon zum
Ausdruck gekommen – dabei ein ungutes Gefühl haben. Aus
„Make America great again“ kann so nämlich schnell ein
„Make Russia great again“ werden. An einem Russland,
das strotzend vor wiedererlangter Bedeutung und frei von
amerikanischen Interessen damit beginnt, seine Dinge in
Europa neu zu regeln, meine Damen und Herren, können
wir alle kein Interesse haben. Es würde den Bestand der
EU gefährden, das möchte ich deutlich sagen.
Wir Europäer haben eigene Interessen. Welche Rolle
spielt die EU bei den Friedensverhandlungen und vor
allem in einem möglichen Frieden danach? Donald
Trump hat sich offensichtlich mit uns nicht abgestimmt,
ja Europa noch nicht einmal zu den Gesprächen
eingeladen. Selbst wenn das noch geschieht: Machen wir uns
nichts vor! Sind wir dann nicht einfach nur Zuschauer am
Katzentisch? Mehr als die Aufgabe, die Scherben
aufzusammeln, wird bei einem ungebremsten
Geschehensverlauf für Europa wohl kaum herauskommen.
Das gilt im Grunde auch für die Ukraine selbst. Für sie
besteht die Gefahr, dass sie unter die Räder gerät, dass ihr
ein Frieden aufgezwungen wird, eine Lösung, bei der
Russland das Narrativ und das Faktische selbst bestimmt.
Ich möchte hier noch einmal klarstellen: Europa steht
sehr solidarisch an der Seite der Ukraine. Doch wir sind
es nicht, die den Krieg gegen Russland führen müssen.
Wir werden den Willen der Ukraine akzeptieren, auch
wenn dieser lautet: Wir wollen einer solchen Lösung
zustimmen.
Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich
warne: Russland verfolgt seit Jahrzehnten die Strategie
eines Frozen Conflict. Das bedeutet: Russland spielt eine
aktive Rolle beim Entstehen von bewaffneten Konflikten
und schläfert beziehungsweise friert diese dann ein. Die
Kampfhandlungen enden, und ein langfristiges
Friedenskonzept wird gleichzeitig komplett verhindert. Diese
Frozen Conflicts sind das Faustpfand eines
neosowjetischen Imperialismus, denn je nach geopolitischer Lage
kann Russland diese Konflikte quasi per Knopfdruck
wieder zu blutigen Auseinandersetzungen machen.
Denken wir an Südossetien in Georgien, an Transnistrien in
der Republik Moldau, an den Konflikt in Bergkarabach
oder auch die Situation der Krim-Halbinsel in 2014!
Diese Art der Friedenslösung müssen wir um jeden Preis
verhindern, denn darunter leidet nicht nur massiv die
wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Länder,
sondern auch jede Art von politischer Entwicklung.
Eine Ukraine mit laufenden Konflikten kann weder
Mitglied in der Europäischen Union noch in der NATO
werden. Sie kann sich noch nicht einmal selbst schützen.
Putin hätte alle Kriegsziele erreicht. Und deshalb, meine
Damen und Herren, muss Europa hier geschlossen seine
Interessen verfolgen: die Schaffung eines nachhaltigen
Friedens in der Ukraine, eines Friedens, der die Ukraine
wieder vollständig souverän macht und die Entwicklung
in eine positive Richtung führt.
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Staatsminister! – Um das Wort hat gebeten:
Frau Ministerin Martin aus Mecklenburg-Vorpommern.
Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Vor drei Jahren sind russische Truppen in die
Ukraine eingefallen. Seit drei Jahren hält das Land einem
Gegner stand, den man anfangs für übermächtig hielt.
Wir alle haben großen Respekt vor dem entschlossenen
und fortdauernden Kampf der Ukrainerinnen und
Ukrainer. Drei Jahre Krieg bedeuten: drei Jahre Kämpfe an den
Fronten, drei Jahre Luft- und Raketenangriffe, drei Jahre
Leid für die Menschen. Viele, viele sind getötet oder
verletzt worden: Soldaten und Zivilisten, Männer,
Frauen, Kinder.
Unsere Ministerpräsidentin Manuela Schwesig war im
vergangenen Jahr als Bundesratspräsidentin in der
Ukraine, und ich selbst auch. Wir haben in Jahidne eine Schule
gesehen, in deren Keller 367 Dorfbewohnerinnen und
Dorfbewohner während der russischen Besatzung
eingesperrt waren, darunter 70 Kinder. Wir haben ein vom
Krieg geprägtes Land gesehen und gleichzeitig den festen
Willen der Ukrainerinnen und Ukrainer erlebt, ihr Land
zu verteidigen und neu aufzubauen. Auch in den
Gesprächen der Bundesratspräsidentin mit den
Verantwortlichen, mit Präsident Selenskyj ist diese Haltung deutlich
zum Ausdruck gekommen.
Mit unserer Entschließung heute signalisieren wir: Die
deutschen Länder stehen weiterhin hinter der Ukraine.
Wir verurteilen den Angriffskrieg Russlands entschieden.
Wir fordern Russland auf, sofort alle Angriffshandlungen
einzustellen und sich aus der gesamten Ukraine
zurückzuziehen. Die Ukraine kämpft für die Werte, die uns in
Europa verbinden, und für das Recht souveräner Staaten,
über den eigenen Weg zu entscheiden. Wir begrüßen
ausdrücklich, dass dieser Weg in die Europäische Union
führt. Die EU will schon in diesem Jahr die
Beitrittsverhandlungen über einzelne Kapitel mit der Ukraine
eröffnen. Wir sind weiter bereit, zu helfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Deutschland ist heute
der größte Unterstützer der Ukraine in Europa. Wir
helfen finanziell, militärisch, humanitär und diplomatisch.
Außerdem haben wir in Deutschland bisher rund
1,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen.
Wir würdigen in unserer Entschließung ausdrücklich die
großen Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen
aufzunehmen.
Wir Länder sind uns einig, dass regionale
Partnerschaften wichtige Instrumente sind, um in der jetzigen
Notsituation zu helfen und die Ukraine bei der
Heranführung an die Europäische Union zu unterstützen.
Mittlerweile gibt es fast 250 Partnerschaften der
unterschiedlichsten Art mit Deutschland, etwa dreimal so viele wie
vor drei Jahren. Auch wir in Mecklenburg-Vorpommern
haben von Beginn an geholfen. Bürgerinnen, Bürger und
Kommunen unseres Landes haben Hilfsgüter gesammelt,
Hilfstransporte auf den Weg gebracht und Geflüchtete
unterstützt. Dafür sind wir dankbar. Seit gut einem Jahr
ist Mecklenburg-Vorpommern in einer festen
Regionalpartnerschaft mit der Region Tschernihiw verbunden.
Wir wollen wirtschaftlich zusammenarbeiten, in der
Wissenschaft, im Tourismus und in der Kultur. Es geht
um Projekte wie zum Beispiel die psychologische
Unterstützung von Kriegstraumatisierten. Es geht um
Schutzräume für Schulen, um ein Feriencamp für Kinder aus der
Ukraine, das wir im vergangenen Jahr im Sommer
angeboten haben und auch in diesem Jahr wieder anbieten
werden. Für uns ist wichtig: Wir wollen die Beziehungen
zu den Menschen vor Ort pflegen, Kontakte aufbauen,
gerade jetzt, in Zeiten dieses furchtbaren Krieges.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 4. Januar ist
Tschernihiw wieder einmal Ziel eines russischen Angriffs
geworden. Ein Zivilist wurde getötet und mehrere
verletzt, als die Stadt mit Raketen beschossen wurde. Wir
wollen und dürfen uns an diesen Krieg nicht gewöhnen.
Wir sind in diesen Tagen, drei Jahre nach dem Beginn
des russischen Angriffskrieges, mit unseren Gedanken
und unseren Herzen bei den Menschen in der Ukraine.
Wir sagen gemeinsam: Wir stehen an der Seite der
Ukraine. Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung der
Ukraine sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir werden in
unserer Unterstützung nicht nachlassen, denn wir sind eng
verbunden als Menschen, die in Freiheit leben wollen.
Ich danke allen, die mit uns an dieser Entschließung
gearbeitet haben, und ich wünsche allen Menschen in der
Ukraine Gesundheit, Wohlergehen und Frieden. – Vielen
Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Frau Ministerin! – Um das Wort hat gebeten: Frau
Staatsministerin Keul aus dem Auswärtigen Amt.
Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Seit mittlerweile drei Jahren führt Russland
seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die
Ukraine – mit unfassbarem Leid für Millionen von Menschen.
Die Ukrainer/-innen verteidigen sich mutig an der Front
und gegen Luftangriffe im ganzen Land und verteidigen
damit letztlich auch unsere Freiheit.
Seit Tag eins des russischen Angriffskrieges
unterstützen wir die Ukraine politisch, militärisch, wirtschaftlich
und humanitär. Weltweit sind wir der zweitgrößte
Unterstützer der Ukraine nach den USA. So haben wir bislang
15 Milliarden Euro an militärischer Unterstützung
geleistet. Noch zum Jahreswechsel haben wir zwei zusätzliche
Patriot-Trägerraketen, ein vollständiges IRIS-T-
Luftverteidigungssystem und mehrere Gepard-Flugabwehrpanzer
geliefert. Die militärische Unterstützung ist aber längst
nicht alles. So arbeiten wir in der EU intensiv an einem
weiteren Sanktionspaket und an einer besseren
Durchsetzung der bestehenden Sanktionen. Mit Blick auf die
große Brutalität und Härte der Kriegsführung ist mir
besonders wichtig, dass Kriegsverbrechen nicht unbestraft
bleiben. Wir helfen daher bei der Dokumentation und
rechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen, wie
beispielsweise der Deportation von Kindern. Zugleich
unterstützen wir die psychosoziale Betreuung für Betroffene –
eine wichtige Investition in die Zukunft des Landes und
seiner Menschen.
Die Grausamkeiten und die Zermürbungstaktik
Russlands treiben weiter Tausende Ukrainer/-innen in die
Flucht. Wir unterstützen daher die Ukraine bei der
Versorgung von Binnenflüchtlingen im Land selbst sowie
durch die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland.
Mir ist bewusst, dass die Länder und Kommunen hier
einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Dafür möchte
ich sehr herzlich danken. Ebenso danken möchte ich für
die zahlreichen regionalen und städtischen
Partnerschaften zwischen Deutschland und der Ukraine. Aus vielen
Besuchen wissen wir, wie sehr dieser konkrete Austausch
und die gezielte Unterstützung geschätzt werden. Die
Reaktionen der ukrainischen Partner sind vielfach
geradezu überschwänglich. Bitte bauen Sie dies weiter aus!
Gerade auch mit Blick auf die Heranführung der Ukraine
an eine EU-Mitgliedschaft sind diese regionalen und
lokalen Partnerschaften wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch unablässige
Angriffe auf die Energieinfrastruktur versucht Russland,
den Widerstand der Ukraine zu brechen. Dieses Kalkül
ist bislang nicht aufgegangen. Das ist auch ein Erfolg
unserer Unterstützung. Über 750 Millionen Euro sind seit
2022 in den Energiesektor geflossen. Hinzu kommt
unsere Winterhilfe für die Bevölkerung. Auch die deutsche
Wirtschaft hat über 15 000 Güter gespendet, und
zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen, Gemeinden,
Kirchen und Einzelne tragen hierzu bei. Hier helfen wir alle
gemeinsam und vermeiden gleichzeitig, dass weitere
Menschen in die Flucht gezwungen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, niemand wünscht
sich den Frieden so sehr wie die Ukrainer/-innen selbst.
Doch mussten wir in diesen drei Kriegsjahren lernen:
Einen Frieden kann man sich nicht herbeiwünschen. Die
hochrangigen Telefonate der letzten Tage zwischen der
Ukraine, den USA und Russland zeigen, wie Russland
Maximalforderungen zu Voraussetzungen für
Verhandlungen macht. Auch darum ist unsere kontinuierliche und
verlässliche Unterstützung so wichtig. Mit ihr tragen wir
dazu bei, dass die Ukraine in eine Position der Stärke
gebracht wird. Denn nur so kann sie nach drei Jahren des
brutalen Krieges am Verhandlungstisch souverän und
gleichberechtigt über ihre Zukunft mitentscheiden. Klar
ist uns auch: Der Ausgang dieses Krieges und das
Ergebnis möglicher Verhandlungen wird beträchtliche
Konsequenzen für unsere Sicherheit in Europa haben. Daher ist
auch unsere Rolle in der Ausgestaltung des Friedens
unverzichtbar, und wir werden uns im eigenen Interesse
in dessen Absicherung intensiv einbringen müssen. Nur
so kann ein dauerhafter Frieden gelingen. Und diesen
möchten wir. Insbesondere ersehnen ihn aber die
Ukrainer/-innen. Wir werden sie in diesem Streben weiter
unterstützen, wo wir nur können. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Es gibt noch
eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister
Goldschmidt (Schleswig-Holstein).
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu
fassen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 63:
TOP 63
Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
(Drucksache 74/25)
Dazu gibt es eine Reihe von Wortmeldungen. Es
beginnt Frau Ministerpräsidentin Schwesig für das
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. – Bitte sehr!
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! 2023 sind in Deutschland 360 Frauen
Opfer eines Femizids geworden. Sie sind getötet worden,
weil sie Frauen sind. Beinahe jeden Tag passiert das – so,
wie jeden Tag etwa 140 Frauen und Mädchen Opfer einer
Sexualstraftat werden. Und im Schnitt alle drei Minuten
1 Anlage 1
erlebt eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt, also
auch während der Zeit, in der wir diese Debatte führen.
Gewalt gegen Frauen ist kein Überbleibsel
traditioneller Weltanschauung, kein Merkmal bestimmter sozialer
Schichten oder Kulturen. Wahrscheinlich kennen wir alle
eine oder mehrere Betroffene. Und es kann jede Frau
treffen. Gewalt gegen Frauen tötet und verletzt. Gewalt
macht Angst davor, rauszugehen, und davor, in den
eigenen vier Wänden mit dem Partner allein zu sein. Gewalt
zerstört Familien, und Gewalt zerstört Kindheit.
Allein unser Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern
berichtet von 4 363 Kindern und Jugendlichen pro Jahr
als Mitbetroffenen von häuslicher Gewalt. Das ist
traurige und schreckliche Wirklichkeit in Deutschland. Und
besonders schlimm ist, dass diese tägliche Gewalt oft
nicht in der Öffentlichkeit sichtbar ist. Wir diskutieren
jeden Tag wichtige, manchmal auch weniger wichtige
Themen hoch und runter. Aber diese brutale Gewalt
gegen Frauen und Kinder in unserem Land ist oft nicht
sichtbar. Und sie findet für viele Frauen und Kinder dort
statt, wo eigentlich der Raum der größten Sicherheit und
des größten Schutzes sein sollte: zu Hause, in den
eigenen vier Wänden.
Als ich Bundesfrauenministerin war, hat Deutschland
die Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Wir
haben das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
ausgebaut und das Sexualstrafrecht reformiert. Nein heißt
nein. Wer ein Nein der Frau ignoriert, macht sich
strafbar. Wir haben damals darüber beraten, und ich habe
mich dafür eingesetzt, dass wir einen Pakt zwischen
Bund, Ländern und Kommunen bekommen, damit die
Finanzierung für das Hilfesystem für Frauen, die von
Gewalt betroffen sind, endlich auf sicheren Füßen steht.
Damals war in den Diskussionen schon sichtbar: Wir
bohren ein dickes Brett. Ich bin meinen Nachfolgerinnen
und ganz besonders der heutigen, aktuellen
Bundesfrauenministerin Lisa Paus und dem Team im
Bundesfrauenministerium dankbar, dass sie weiter gebohrt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein
Riesenfortschritt, dass sich der Bund in den nächsten Jahren
erstmals an der Finanzierung eines umfassenden und
kostenfreien Hilfenetzes für betroffene Frauen und ihre Kinder
beteiligt. Mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro können wir
bis 2036 gemeinsam eine Menge machen, damit
Frauenhäuser und Beratungsstellen weiter ausgebaut werden
und wir genügend Angebote haben.
Mich hat 2004, als ich frisch gewählte
Kommunalpolitikerin war und wir in unserer Stadt – wie viele andere an
vielen anderen Orten in Deutschland – für die
Finanzierung, für das Überleben des Frauenhauses gekämpft
haben, das erste Gespräch, das ich mit einer Frau, die
häusliche Gewalt erlebt und Kinder hatte, bewegt. Ich habe es
noch heute in Erinnerung, als wäre es ganz frisch. Sie hat
mir gesagt: Hätte sie früher gewusst, dass es einen Ort
gibt, wo sie hingehen kann, wo es Menschen gibt, die ihr
glauben, die ihr helfen, dann wäre sie viel früher aus
dieser Spirale ausgebrochen. Dieses und viele weitere
Gespräche, und insbesondere die Arbeit unseres
Hilfetelefons, haben mir gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir
diese Angebote haben.
Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern seit der
Gründung unseres Bundeslandes, seit 1990, ein
Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut mit Frauenhäusern,
Beratungsstellen überwiegend für den ländlichen Raum und
Interventionsstellen, die Betroffene direkt nach einem
Polizeieinsatz kontaktieren und Hilfe anbieten. Wir
finanzieren dieses Hilfesystem als Land gemeinsam mit
Kommunen und auch Trägern. Wir arbeiten an dieser
Stelle eng mit Kommunen und Trägern zusammen. Die
bestehenden Einrichtungen des Beratungs- und
Hilfenetzes werden auch die Grundlage der Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes sein.
In unserem Hilfenetz leisten viele Menschen
kompetente und engagierte Arbeit. An dieser Stelle möchte ich
den vielen Frauen – vor allem – und auch Männern, die
bei der Polizei, in Interventionsstellen, in
Beratungsstellen, am bundesweiten Hilfetelefon diese wichtige Arbeit
machen, ganz herzlich danken. Sie sind oft die ersten
Menschen, die Frauen und Kinder erleben, die für sie da
sind, die sie da rausholen, die ihnen glauben. Und diese
Arbeit geht nicht spurlos an den Menschen vorbei.
Deshalb herzlichen Dank an alle, die sich hier einsetzen,
helfen, arbeiten und beraten!
Mit unseren Landesmitteln und mit der finanziellen
Beteiligung des Bundes können wir jetzt die Zahl der
Plätze in unseren Frauenhäusern deutlich steigern. Und
das ist auch nötig, denn leider steigt die Zahl der Frauen
und Kinder, die sich an die Hilfs- und
Beratungseinrichtungen wenden: von 2022 bis 2023 um etwa 18 Prozent.
Das zeigt, wie weit verbreitet häusliche Gewalt ist. Das
zeigt auch, dass Betroffene eher Hilfe suchen und dass
das Hilfenetz bekannter wird. Wir sind bereit, den
nächsten Schritt zu gehen. Wir werden das Hilfenetz weiter
ausbauen, mit mehr Personal, besserer Bezahlung und
mehr Plätzen. Und wenn auch alle anderen Länder in ihre
Hilfenetze investieren, brauchen wir in Mecklenburg-
Vorpommern weniger Frauen aus anderen Ländern
aufzunehmen. Das tun wir nämlich immer wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mecklenburg-
Vorpommern wird dem Gewalthilfegesetz zustimmen,
weil es ein wichtiges Anliegen ist, betroffene Frauen und
Kinder stärker vor Gewalt zu schützen. Ich will aber auch
sagen: Wir sind zum wiederholten Mal in einer Situation,
in der der Bund ein wichtiges Gesetz auf den Weg bringt
und uns Ländern Aufgaben zuweist, ohne sich dauerhaft
an deren Finanzierung zu beteiligen. Ich sehe sehr wohl,
Frau Bundesministerin, dass die finanzielle
Unterstützung weitergehend ist als nur über drei Jahre. Sie geht bis
2036. Aber wir brauchen uns alle nichts vorzumachen. Es
wäre schön, wenn wir 2036 hier stehen und sagen
könnten: Wir brauchen das Geld gar nicht mehr. Es gibt
weniger Bedarfe. – Aber es ist unwahrscheinlich, dass das
passiert, denn Öffentlichkeitsarbeit und
Beratungsangebote führen ja dazu, dass sich mehr Betroffene Hilfe
suchen. Und genau das ist es, was wir wollen. Deshalb ist
es wichtig, dass der Bund sich dauerhaft, verbindlich und
genügend finanziell engagiert. Das ist auch meine
Erwartung an die neue Bundesregierung, egal wer sie stellt und
wie sie zusammengesetzt ist. Deshalb treten wir dem
Entschließungsantrag des Landes Hessen bei. Aufgrund
der hohen Umsetzungskosten brauchen wir eine
dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes über 2036
hinaus. Nur so schaffen wir die Planungssicherheit, die
die Länder, die Kommunen, aber vor allem die
Beratungsstellen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
brauchen. Nur so schaffen wir dauerhaft ein verlässliches
Hilfesystem, in dem keine Frau mehr abgewiesen wird,
und nur so schaffen wir dauerhaften Schutz vor Gewalt.
Ich werbe dafür, dem Gesetz zuzustimmen und mit
einer neuen Bundesregierung sofort in die Verhandlungen
einzusteigen, damit wir zu einer dauerhaften finanziellen
Lösung kommen. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! –
Es hat jetzt das Wort: Herr Ministerpräsident Schweitzer
für das Land Rheinland-Pfalz. – Bitte sehr, Herr
Schweitzer!
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank, lieber Herr Vorsitzender! – Meine Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht
weniger als ein Meilenstein im Kampf gegen häusliche
und geschlechtsspezifische Gewalt, den wir heute vor uns
haben. Es geht um einen Rechtsanspruch auf Schutz und
Beratung. Es geht um die Verpflichtung zu einem
bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in ganz
Deutschland, in den Ländern und in den Regionen. Und
es geht um kostenfreie, niedrigschwellige Angebote auf
einem qualitativ hohen Niveau.
Meine Vorrednerin, Kollegin Schwesig, hat es schon
ausgeführt: Gewalt gegen Frauen ist ein
gesellschaftlicher Missstand, den wir nicht dulden dürfen und den wir
womöglich zu lange geduldet haben. Die Zahlen, die uns
regelmäßig, auch durch jüngste Veröffentlichungen, zur
Kenntnis gegeben werden, sind nicht weniger als
bedrückend. Allein im Jahr 2023 sind 360 Tötungen zu
vermelden gewesen. Täglich müssen wir von rund 500 Taten
häuslicher Gewalt ausgehen. Und wie wir alle wissen:
Das sind eben nur die Zahlen, die uns zur Kenntnis
gebracht werden. Auch mein Land, Rheinland-Pfalz, ist
betroffen. Wir hatten allein im Jahr 2023 nach den uns
zugänglichen Daten davon auszugehen, dass wir rund
9 700 solcher Taten häuslicher Gewalt zu verzeichnen
hatten. Deshalb ist es gut und notwendig, womöglich
auch überfällig, dass wir uns mit einer
bundesgesetzlichen Regelung dieses Themas und dieses eklatanten und
furchtbaren gesellschaftlichen Missstands annehmen.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns schon seit
geraumer Zeit. Sie ist nicht weniger als eine
völkerrechtliche Grundlage. Dieser Vertrag von 2011 hat den Beitritt
von 38 Staaten zur Folge gehabt. Übrigens ist auch auf
der Ebene der Europäischen Union durch das
Engagement der Kommission und durch die Entscheidungen auf
der Ebene der Union Rechtsverbindlichkeit eingetreten.
Das heißt, wir reden hier nicht über einen Rahmen, den
wir je nach Kassen- und Haushaltslage gestalten können.
Vielmehr sind wir verpflichtet, uns entsprechend zu
engagieren. Das Gewalthilfegesetz, das ich ausdrücklich
begrüße, schafft die Grundlage für einen verbindlichen
Umsetzungsrahmen der Istanbul-Konvention.
Mein Land Rheinland-Pfalz setzt die Istanbul-
Konvention um. Wir haben jüngst im Januar 2025 einen
Aktionsplan mit 117 Einzelmaßnahmen beschlossen. Wie
Mecklenburg-Vorpommern setzen wir auch in
Rheinland-Pfalz insbesondere die Priorität auf den Ausbau der
Plätze in den Frauenhäusern. Wir haben seit 25 Jahren
ein Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, RIGG
genannt, das tatsächlich eine enge Vernetzung – und
entsprechende Unterstützung – der jeweiligen staatlichen
und kommunalen Ebenen, der Polizei und weiterer
Dienste mit sich bringt.
Ich will der Bundesregierung danken, dass sie
sozusagen auf den letzten Metern ihrer Amtszeit und der
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dieses Gesetz
noch auf den Weg gebracht hat. Ich will auch dafür
danken, dass es die Fraktionen der demokratischen Mitte im
Deutschen Bundestag entgegen mancher Debatte, die wir
leider auch führen mussten mit Blick auf den Deutschen
Bundestag, geschafft haben, in großer Gemeinsamkeit
dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.
Ich bin ganz bei Manuela Schwesig, wenn es darum
geht, der Bundesregierung Anerkennung auszusprechen,
insbesondere beim Punkt der finanziellen Unterstützung.
Sie ist notwendig, sie ist geboten, und sie ist wirklich
bemerkenswert stark. Denn all das, was wir uns
vornehmen, wozu wir schon jetzt in den Ländern verpflichtet
sind und was wir uns darüber hinaus vornehmen werden,
geht einher mit einer hohen finanziellen Belastung.
Insofern ist es bemerkenswert, dass der Bund sich so stark
engagiert. Aber natürlich ist eine offene Frage: Wie wird
es denn über die Laufzeit, die schon genannt wurde,
hinaus gehen? Es ist nämlich eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das Schutzversprechen des Staates
einzulösen, welches nicht jeden Tag und in jeder Situation in
Deutschland eingelöst wird. Es ist ein Signal an
Bürgerinnen, aber auch an Bürger: Der Staat handelt. Der Staat
schaut nicht weg. Der Staat macht Angebote zur
Unterstützung, zur Begleitung. – Genau darauf kommt es an.
Ich will auch noch einmal hervorheben: Es ist auch ein
wichtiges Signal der Funktionsfähigkeit unseres
parlamentarischen Systems, dass in diesen Debatten, über die
ich eben gesprochen habe, erreicht wurde, dass solch ein
wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Das ist
ein Signal der Handlungsfähigkeit und der
Verantwortungsfähigkeit der demokratischen Mitte, und ich glaube,
auf die kommt es an – nicht nur bei diesem Thema – in
diesen Zeiten. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir auf der
Strecke bis zum heutigen Tage, in den Vorberatungen
festgestellt haben, dass wir auch im Bundesrat absehbar
eine starke Mehrheit dafür bekommen. Das ist das
richtige Signal mit Blick auf das Thema, mit Blick auf die
betroffenen Frauen, aber auch das richtige Signal mit
Blick auf den demokratischen Konsens in diesen Zeiten.
Insofern bin ich Ihnen sehr dankbar, dass wir heute
darüber sprechen und dieses Gesetz auf den Weg bringen
können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Schweitzer! –
Das Wort hat jetzt Herr Minister Lucha für das
Bundesland Baden-Württemberg. – Bitte sehr, Herr Lucha!
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau oder
ein Mädchen getötet, und das, weil sie eine Frau oder ein
Mädchen ist. Genau das dürfen wir nicht tolerieren.
Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen und eine
Menschenrechtsverletzung. Wir müssen handeln. Ich und wir
freuen uns daher, dass der Bundestag noch in der
laufenden Wahlperiode erkannt hat, wie wichtig und notwendig
ein effektiver Gewaltschutz ist, und dem Vorschlag von
Frau Bundesfrauenministerin Paus gefolgt ist.
Ein Leben ohne Gewalt ist auch die Grundlage für
eine starke Demokratie, für das friedliche und freie
Miteinander. Wir setzen mit dem Gewalthilfegesetz das klare
Signal: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Schutz vor
Gewalt und einen Anspruch auf Beratung. Ein Blick in
die Zahlen zeigt – es wurde schon erwähnt –, wie wichtig
das ist. Fast jeden Tag wird hierzulande eine Frau oder
ein Mädchen getötet. Hinzu kommt: Alle drei Minuten
erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland
häusliche Gewalt, und jeden Tag werden mehr als 140 Frauen
und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat.
Diese Zahlen sind schlicht erschreckend, aber auch
beschämend.
Gewalt gegen Frauen findet oft im Verborgenen statt.
Allzu oft wird geschwiegen, allzu oft wird weggesehen.
Wir wissen: Die Hürden, Schutz und Beratung
anzunehmen, sind hoch. Es ist gut, wenn dann viele mutige
Frauen den Weg in die Beratung finden. Aber eines ist klar:
Die Zahl der betroffenen Frauen ist leider zu hoch, und
die vorhandenen Schutzplätze und Beratungsstellen
reichen nicht aus. Daher stehen zu viele Frauen allein da
und müssen Gewalt einfach weiter aushalten. Ja, Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, oberstes Ziel ist, aus dem
Dunkelfeld ins Hellfeld zu geraten, und auch, nicht zu
erschrecken, wenn die Zahl der angezeigten Straftaten
hoch ist. Denn dann sind wir raus aus dem Verborgenen
und dokumentieren als Gesellschaft, dass wir alles
ahnden und eben auch gewahr werden. Die wichtige
Botschaft ist, dass das Gewalthilfegesetz jetzt die Grundlage
zum Ausbau der notwendigen Hilfsangebote schafft.
Wir als Land Baden-Württemberg gehen voran. Wir
bekennen uns klar und deutlich zum Handeln gegen
Gewalt an Frauen. Unsere Richtschnur ist die Istanbul-
Konvention. Sie verpflichtet uns auf allen staatlichen
Ebenen, Gewalt gegen Frauen aktiv zu bekämpfen. Wir
haben in Baden-Württemberg als grün-schwarze
Landesregierung die Landesmittel für diesen Bereich innerhalb
weniger Jahre auf 16 Millionen Euro verdreifacht. Und,
Frau Bundesministerin, auch das
Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat für
uns wichtige Impulse gesetzt. Einige Kommunen und
Landkreise bauen neue Frauen- und Kinderschutzhäuser,
wollen diese bauen trotz der bekannten schwierigen
Haushaltslage und auch ohne finanzielle Unterstützung
des Bundes. Wir lassen unsere Kommunen nicht allein.
Deswegen haben wir unsere Haushaltsmittel für den Bau
und Kauf von Frauen- und Kinderschutzhäusern im
aktuellen Doppelhaushalt erhöht.
Es wurde schon von Herrn Ministerpräsident
Schweitzer und Frau Ministerpräsidentin Schwesig
angesprochen: Das Gewalthilfegesetz wird die Länder vor große
finanzielle Herausforderungen stellen. Wir müssen das
betonen. Sowohl die zeitliche Begrenzung der
Bundesbeteiligung wie auch die Begrenzung in der Höhe sind –
auch wenn diese so hoch ist wie nie zuvor – in Bezug auf
Bedeutung und Umfang der Aufgabe noch nicht
ausreichend und angemessen. Eine Vereinbarung, die
mindestens dazu führt, dass die Kosten für den Ausbau des
Hilfesystems zwischen Bund und Ländern hälftig aufgeteilt
werden, hätte eine große Dynamik auslösen können.
Letztendlich bleibt es derzeit den Ländern allein
überlassen, den Weg zu einer stabilen und dauerhaften
Finanzierung gemeinsam mit ihren Kommunen zu gehen. So
müssen wir als Länder selbst die Dynamik auslösen und
für die dauerhafte Finanzierung aufkommen. Hier reicht
die vom Bund angekündigte Protokollerklärung leider
nicht aus. Wir brauchen ein klares Bekenntnis des
Bundes, mehr zu tun als das, was in den letzten Monaten im
zugegebenermaßen schwierigen Umfeld der
Minderheitsregierung ermöglicht wurde. Demgegenüber liegt in der
Waagschale die große Chance, Schaden an Leib und
Seele von vielen Frauen und deren Kindern zu
verhindern. Natürlich kommt es in dieser Gewichtung heute zu
einer Zustimmung zum Gesetz. Selbstverständlich! Aber
die neue Bundesregierung wird sich schnell und
konzentriert mit der Finanzierung des Frauen- und
Kinderschutzes befassen müssen.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Mit
dem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung heben wir
den Kampf gegen Gewalt in Deutschland auf eine neue
Stufe und nutzen damit die Chance, den Kreislauf von
Gewalt endlich nachhaltig zu durchbrechen. Wir sind
überzeugt: Nur mit einem individuellen Schutzanspruch
haben wir die Chance, Frauen und Kindern die
Unterstützung zu geben, die sie tatsächlich benötigen. –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Lucha! – Als Nächster hat das Wort: Herr
Bürgermeister Fecker aus Bremen.
Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz wird
Leben retten, um nichts weniger als das geht es hier. Mit
dem Gewalthilfegesetz verpflichten wir uns
gemeinschaftlich zu etwas, das eigentlich selbstverständlich sein
sollte: Jede gewaltbetroffene Frau, jedes gewaltbetroffene
Mädchen soll Hilfe und Zuflucht bekommen, wenn diese
gebraucht werden.
Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen
Frauen ist in Deutschland trauriger Alltag. Der jüngste
Lagebericht des Bundeskriminalamtes wies für 2023
weithin einen gravierenden Anstieg bei
geschlechtsspezifischer Gewalt aus. Über 52 000 Mädchen und Frauen
wurden deutschlandweit Opfer von Sexualstraftaten. Im
Bereich häuslicher Gewalt wurden über 180 000
weibliche Opfer gezählt. Und fast jeden Tag gibt es einen
Femizid in Deutschland. Diese Zahlen sind mehr als
bedrückend und fordern politisches Handeln.
In den Frauenhäusern, Schutzwohnungen und
Beratungsstellen bei uns im Land Bremen, ebenso in anderen
Kommunen in der Bundesrepublik, wird Tag und Nacht
gearbeitet, um zu helfen, wo es nur geht. Trotz des
großen Einsatzes der Mitarbeitenden kommt das System bei
einem gestiegenen Bedarf an seine Grenzen. Die
Vorstellung, dass Frauen in höchster Not durch
Hilfseinrichtungen abgewiesen werden, ist unerträglich, aber aktuell
bittere Realität. Dies zeigt uns, wie dringend wir das
Gewalthilfegesetz brauchen. Es ist höchste Zeit, dass wir
einen Rechtsanspruch auf Hilfe einführen und mit
gemeinsamen Kräften in unser Hilfesystem investieren.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir trotz
unseres komplexen Föderalsystems und angespannter
Haushalte diese fundamentale Verbesserung ermöglichen
wollen. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein im Kampf
gegen Gewalt an Frauen. Für den Erfolg war es
notwendig, dass sich alle Seiten aufeinander zubewegen. Es war
gut und richtig, dass das Bundesfamilienministerium
frühzeitig auf die Länder zugegangen ist und unsere
Perspektiven im Gesetz berücksichtigt hat. Es ist ein
wichtiger Schritt, dass der Bund bereits finanzielle Zusagen
getroffen hat, ohne die wir Länder dem Gesetz nicht
zustimmen könnten. Jedoch besorgt mich mit Blick auf
die künftigen Haushalte, dass die zugesicherte
Unterstützung voraussichtlich nicht ausreichen wird. Als
Finanzsenator muss ich daher einige Risiken des Gesetzes
betonen, die mit der heutigen Befassung nicht gelöst werden:
Der Rechtsanspruch löst logischerweise Kosten für
den Staat aus, denn dieser muss Einrichtungen
unterhalten und zusätzlich benötigte Fachkräfte finden und
bezahlen, um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Neben
beratenden Anlaufstellen muss ein Netz an Frauenhäusern
geschaffen werden, das von Gewalt bedrohten Frauen
einen sicheren Ort bietet. Bisher existiert dieses Netz
schlicht nicht im ausreichenden Maße. Es ist völlig
richtig, diese Lücke zu schließen, aber auch offensichtlich,
dass für die Bereitstellung und den Betrieb eines
bedarfsgerechten Hilfsangebots neue finanzielle Belastungen auf
die Kommunen und Länder zukommen. Mich besorgt als
Finanzsenator des Landes und als Kämmerer der Stadt
Bremen, dass der Bund hier erneut nur mit Festbeträgen
unterstützt. Zwei Aspekte möchte ich näher erläutern:
Erstens liegen bei den Festbeträgen die finanziellen
Risiken beim bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems
zu 100 Prozent bei den Ländern und Kommunen. Jeder
Euro, der mehr benötigt wird, schlägt bei uns zu Buche.
Der Bund scheut hier, angemessen in die
Mitverantwortung zu gehen.
Zweitens stellt der Bund die Mittel zeitlich befristet
bis 2036 bereit. Von dauerhafter Mitfinanzierung kein
Wort auf der Bundesebene! Im Gegenteil: In der
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme aus
dem ersten Durchgang betont der Bund, dass er nicht die
Absicht hat, eine dauerhafte Mitfinanzierung zu
gewährleisten, weil dies eigentlich eine Landesaufgabe sei. Da
macht es sich der Bund aus meiner Sicht dann doch zu
leicht. Das ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch führt der
Bund hier einen Rechtsanspruch ein, aus dem, wie auch
schon bei den Themen Ganztagsschule und Kitaplätze,
eine Mitverantwortung zur auskömmlichen Finanzierung
für den Bund entsteht.
Mit Blick darauf habe ich als Finanzsenator eines
Landes mit drohender Haushaltsnotlage zwei wesentliche
Forderungen an den Bund: Der Bund trägt hier
wesentlich zur Einführung einer wichtigen Sozialleistung bei
und sollte sich daher auch dynamisch an der
Kostenentwicklung beteiligen, und zwar dauerhaft, auch über das
Jahr 2036 hinaus. Daher unterstützt Bremen ausdrücklich
den Plenarantrag aus Hessen. Auch für Bremen wird,
sollte die Haushaltslage in Zukunft angespannt bleiben,
die Umsetzung dieses Gesetzes zu einer enormen
finanziellen Herausforderung werden. Daher begrüßen wir
ausdrücklich die Protokollerklärung der Bundesregierung, in
vier Jahren, noch bevor der Rechtsanspruch in Kraft tritt,
die finanzielle Lage zu evaluieren. Sollte ein Mehrbedarf
erkennbar sein, wäre es aus unserer Sicht vonseiten des
Bundes angezeigt, einen finanziell angemessenen Teil
beizusteuern. Wir werden die neue Bundesregierung an
diese Verantwortung erinnern.
Meine Damen und Herren, 2022 hat Bremen einen
Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention beschlossen. Wir sind entschlossen,
umfassenden Schutz, weitreichende Prävention und passgenaue
Hilfen zu ermöglichen. Das mit dem Gewalthilfegesetz
verfolgte Ziel unterstützen wir deswegen – auch ich
persönlich – aus voller Überzeugung. In den letzten Wochen
wurde hart dafür gekämpft, dass wir heute im Bundesrat
über das Gewalthilfegesetz abstimmen. Mehr als einmal
galt das Gesetz als gescheitert. Aber wir haben es hierhin
geschafft. Dafür möchte ich Ihnen, Frau Ministerin Paus,
meinen Dank aussprechen. Mich stimmt dieser
unbedingte politische Wille, die Situation von Frauen und
Mädchen in Deutschland spürbar zu verbessern, optimistisch.
Behalten wir diesen Willen bei, werden wir auch noch
die bestehenden Hürden gemeinsam als Bund und Länder
meistern. Bremen wird diesem wichtigen Gesetz heute
zustimmen. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Bürgermeister Fecker! – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Ministerin Paul aus Nordrhein-Westfalen.
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das
Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein für den
Gewaltschutz und die Gewalthilfe für Frauen und Mädchen.
Jahrzehnte haben die engagierten Frauen, die in den
Frauenhäusern, den Beratungsstellen und Notrufen
arbeiten, für ein solches Gesetz gekämpft. Wenn wir heute
dieses Gesetz beschließen, dann ist das zu einem ganz
großen Teil auch ihr Verdienst. Und deshalb gilt mein
großer Dank auch ihnen, für den Kampf für die Rechte
von Frauen und Mädchen und für ihren täglichen Einsatz
zum Schutz von Frauen und Mädchen.
Wir sind mit diesem Gesetz längst nicht bei der
vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention oder gar
bei der Einlösung des Rechts auf ein gewaltfreies Leben
angekommen. Aber wir machen einen wichtigen Schritt,
und wir erkennen an, dass Schutz und Hilfe bei Gewalt
ein Recht ist. Durch dieses Gesetz wird daraus nun auch
ein Rechtsanspruch. Der Bund stärkt mit der
Verständigung auf einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch
und mit der Beteiligung an der Finanzierung den
Gewaltschutz von Frauen und Mädchen in unserem Land.
Darum haben wir lange politisch gerungen. Deshalb gilt
mein Dank natürlich auch Frau Bundesministerin Paus
für ihren Einsatz, dass dieses Gesetz heute tatsächlich
noch so auf den Weg kommen kann.
Der Bund dokumentiert mit diesem Gesetz und der
finanziellen Beteiligung an den Strukturen der Gewalthilfe,
dass der Kampf gegen Gewalt eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Diese gemeinsame Aufgabe wird nicht
nach zehn Jahren enden, auch wenn wir uns natürlich alle
gemeinsam wünschen würden, dass wir Gewalt gegen
Frauen und Mädchen in erheblichem Maße in unserer
Gesellschaft bekämpfen und damit für Frauen und
Mädchen mehr Sicherheit schaffen könnten. Die vorgesehene
finanzielle Unterstützung bis 2036 ist ein guter, ein
anerkennenswerter und wichtiger Schritt. Wir werden aber
darüber hinaus auch gemeinsam Verantwortung
finanzieller Art übernehmen müssen. Gewalthilfe braucht
Planungssicherheit.
Vor allem steht aber bei diesem Gesetz die Sicherheit
gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder im
Mittelpunkt. Zu Recht diskutieren wir aktuell sehr intensiv über
Sicherheit. Dazu gehört aber auch, dass wir über die
Sicherheit von Frauen diskutieren. Denn die Zahl der
Straftaten gegen Frauen und Mädchen steigt in allen
Deliktsbereichen, sei es bei häuslicher Gewalt, bei
sexualisierter Gewalt, digitaler Gewalt oder Menschenhandel
zum Zwecke sexueller Ausbeutung. 938 Frauen und
Mädchen wurden im Jahr 2023 Opfer von vollendeten
oder versuchten Femiziden; 360 Frauen starben dabei.
Das bedeutet, dass jeden Tag eine Frau Opfer eines
Tötungsdeliktes durch einen Partner oder Ex-Partner wird.
Jeden Tag wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist.
Hinter all diesen Zahlen stehen betroffene Menschen,
stehen betroffene Frauen und ihre Kinder, stehen
Schicksale. Denn Gewalt ist nichts Abstraktes, und Gewalt ist
keine Privatangelegenheit. Gewalt gegen Frauen und
Mädchen ist angesichts dieser Zahlen auch eine Frage der
inneren Sicherheit. Frauen und Mädchen müssen sich
sicher fühlen können, immer und überall, im öffentlichen
Raum, im Internet, am Arbeitsplatz und in den eigenen
vier Wänden.
Das Lagebild des Bundes zeigt sehr deutlich, dass
dieses Sicherheitsversprechen für viele Frauen und Mädchen
eben nicht eingelöst wird. Gerade dazu verpflichtet uns
aber zum einen das seit Mai 2011 vom Europarat
verabschiedete Übereinkommen zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt –
die Istanbul-Konvention –, das in Deutschland im
Jahr 2018 in Kraft getreten ist, sowie ganz aktuell die
EU-Gewaltschutzrichtlinie, die 2024 verabschiedet
wurde. Wir sind verpflichtet, für die Umsetzung der
Richtlinie erforderliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften
bis 2027 in Kraft treten zu lassen. Diese gesetzliche
Vereinbarung vollzieht nach, was wir zum Schutz von
gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern über
Jahrzehnte bereits in den Ländern, in den Kommunen mit den
Trägern gemeinsam aufgebaut haben, teils – und das
gehört zur Wahrheit dazu – unter prekären finanziellen
Bedingungen, die durchaus bis heute anhalten.
Gewaltschutz ist aber keine freiwillige Leistung. Vielmehr ist
und muss er Bestandteil sowohl unserer sozialen
Infrastruktur als auch unserer Sicherheitsarchitektur sein.
Nordrhein-Westfalen kann auf ein seit Jahrzehnten
gewachsenes und hoch differenziertes Schutz- und
Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen, Mädchen und
die betroffenen Kinder zurückgreifen. Bei allen
Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte bleibt trotzdem
zu konstatieren, dass wir in der Prävention von Gewalt,
aber auch beim Hilfesystem noch
Weiterentwicklungsbedarfe haben. Wir haben nach wie vor weiße Flecken oder
Frauen und Mädchen, die eben nicht immer sofort ein
Schutz- und Hilfeangebot erhalten können. Und auch im
Bereich der Prävention sind wir längst nicht an dem
Punkt, dass Gewalt gar nicht erst entsteht.
Mit dem Gesetz, über das wir heute abstimmen, ist es
gelungen, dass Bund und Länder an einer gemeinsamen
Lösung gearbeitet haben und nun einen wichtigen Schritt
beim Schutz vor und der Unterstützung bei Gewalt
gehen. Für den Gewaltschutz haben sich Bund und Länder
in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich
aufeinander zubewegt – ein wichtiger Schritt. Wir haben es
gemeinsam geschafft, dass das Gesetz tatsächlich noch in
dieser Legislaturperiode des Bundes verabschiedet
werden kann – für das wichtige Thema und die
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung des Schutzes vor
Gewalt und einen weiteren Schritt zur Einlösung des
Versprechens auf ein gewaltfreies Leben. Das ist ein
Meilenstein für Frauen und Mädchen. Und es ist ein
wichtiges Zeichen, dass die Ebenen und Parteien
gemeinsam zu Lösungen für zentrale gesellschaftliche
Herausforderungen kommen können. Auch das kann vielleicht
ein Meilenstein und beispielgebend sein.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Ministerin Paul! – Als Nächstes darf ich aufrufen: Frau
Staatsministerin Hofmann aus Hessen.
Heike Hofmann (Hessen): Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Fast täglich stirbt in Deutschland
eine Frau infolge eines Femizids. Über 180 000 weibliche
Opfer häuslicher Gewalt mussten wir im Jahr 2023
deutschlandweit verzeichnen. Über 52 000 weibliche
Opfer von Sexualstraftaten gab es im selben Jahr. Leider
sind diese Zahlen mit steigender Tendenz zu verzeichnen,
und die Dunkelziffer ist hoch. Gewalt an Frauen und
Mädchen geht uns alle an. Denn was zu Hause,
unterwegs, in Beziehungen, in Familien passiert, betrifft uns
insgesamt als Gesellschaft. Wir wissen: Häusliche und
geschlechtsspezifische Gewalt kennt keine Herkunft,
keinen sozialen Status, keine Bildung, kein Alter. Sie
kann also fast jede betreffen und betrifft potenziell fast
jede, und sie geschieht an allen Orten.
Es ist über diesen wichtigen Meilenstein, den wir
heute mit diesem Gesetz erreichen, hinaus noch einiges zu
tun. Wir müssen es schaffen, dass das Dunkelfeld
aufgehellt wird, damit wir noch mehr im präventiven Bereich
erreichen, etwa bei der Täterarbeit – Hessen investiert
jetzt mehr in Täterarbeit –, aber auch im Bereich der
Prävention, um Mädchen und Frauen stark zu machen,
das bestehende Beratungs- und Interventionsstellennetz
noch bekannter zu machen, zu sensibilisieren und
transparent zu machen: Es gibt Hilfe. Es gibt
niedrigschwellige Hilfe.
Ich möchte all denjenigen danken, den
Fraueninitiativen und Verbänden und Organisationen, die seit
Jahrzehnten für einen effektiven Gewaltschutz gekämpft
haben. Mit dem heutigen Tage und dem entsprechenden
Beschluss des Gesetzes haben wir etwas Großes erreicht
und sind auf einem weiteren wichtigen Weg, damit es
keine Gewalt an Frauen und Mädchen mehr gibt. Denn
diese ist ein Anschlag auf Leib, Leben und die Seelen
von Mädchen und Frauen. Und oft verwundet Gewalt die
Seelen der Frauen und Mädchen ein Leben lang.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nach hartem
Ringen und einer Verständigung zwischen Bund und
Ländern dem Grunde nach mit der heutigen Einigung
eine Sternstunde unserer Demokratie erleben. Denn die
gemeinsame Verabschiedung zeigt, dass wir auch im
Bundesrat in einer zentralen Frage unserer Gesellschaft
eine Mehrheit in der Mitte unserer Demokratie, unseres
Parlamentes erreichen können.
Ich möchte einen wichtigen Punkt ansprechen, auf den
meine Vorredner bereits eingegangen sind: den
Entschließungsantrag unseres Bundeslandes, dem sich
glücklicherweise viele weitere Bundesländer anschließen. Es
ist gut und richtig, dass der Bund hier erstmalig – und da
danke ich auch Ihnen, Frau Paus, als Bundesministerin –
mit dem Sicherstellungsauftrag, mit dem Rechtsanspruch
in die Finanzierung einsteigt. Das ist ganz wichtig. Aber
wir brauchen auch nach 2036 eine dauerhafte,
verlässliche Finanzierung, um das Hilfesystem, um diese
Strukturen weiter zu professionalisieren und deutschlandweit in
der Fläche auszurollen. Das muss dauerhaft gesichert
werden.
Ja, auch wir in Hessen haben ein breites Netz an
Beratungs- und Interventionsstellen. Wir haben trotz
schwieriger Haushaltslage die Mittel für die Frauenhausplätze
weiter erhöht, und wir haben an wichtigen klinischen
Standorten das Projekt „Medizinische Soforthilfe nach
Vergewaltigung“. Das ist nicht nur für die Frauen als
Anlaufstelle wichtig, um gesundheitlich versorgt zu
werden, sondern auch zur Beweissicherung, um, wenn die
Frauen das möchten, entsprechende Taten strafrechtlich
erfolgreich verfolgen zu können.
Auch wir als Länder dürfen in unseren Anstrengungen
nicht nachlassen, aber wir brauchen hier im Bündnis mit
dem Bund in finanzieller Hinsicht Unterstützung. Zum
Wohle der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer
Kinder in diesem Land sage ich deutlich: Lassen Sie uns
dieses Gesetz jetzt gemeinsam auf den Weg bringen!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Staatsministerin Hofmann! Da Sie sich ganz vorbildlich
an die Redezeitbegrenzung gehalten haben, will ich das
zum Anlass nehmen, andere ebenfalls dazu zu ermuntern.
Denn wir haben noch 40 Redewünsche und kämen
natürlich ein bisschen besser durch, wenn wir das gemeinsam
für uns als kleine Richtschnur nehmen würden.
Ich darf jetzt aber unabhängig davon als Nächstes der
Frau Bundesministerin Paus das Wort erteilen.
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Damen und Herren! In Hamburg tötet ein Mann seine 38-
jährige Frau vor den Augen ihres dreijährigen Kindes. In
Dortmund tötet ein Mann seine 32-jährige Ex-Freundin.
In Emden ermordet ein 67-Jähriger seine 65-jährige
Ehefrau nach einem Streit. Das sind nur drei Beispiele für
Femizide, die alle im Januar dieses Jahres stattgefunden
haben. Und vorgestern erst drohte der Angeklagte in
einem laufenden Femizidprozess in Berlin-Zehlendorf im
Gerichtssaal der Schwester seiner ermordeten Ex-Frau
mit den Worten: „Und du bist die Nächste.“
Allein 2023 wurden in Deutschland 360 Frauen und
Mädchen getötet, weil sie Frauen oder Mädchen sind.
Fast 400 Frauen und Mädchen erleben Gewalt Tag für
Tag. Geprügelt, bedroht, geschlagen wird an allen Orten
und durch alle Schichten. Wir wissen nicht, wie viele
dieser Fälle tatsächlich hätten verhindert werden können.
Wir wissen aber, dass unsere Frauenhäuser und unsere
Beratungsstellen am Limit arbeiten. Denn 2022 mussten
sie 15 000-mal Schutzsuchende abweisen. Es gibt also
wahrlich dringenden Handlungsbedarf.
Ich weiß: Viele von Ihnen teilen diese Analyse. Viele
haben zu diesem Punkt geredet. Herzlichen Dank dafür!
Ich möchte zwei Länder nennen: Hessen hat im
November ein Frauensicherheitspaket beschlossen, und
Rheinland-Pfalz verabschiedete vor zwei Wochen einen
Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Die Bundesregierung hat ihrerseits nach umfassenden
Beratungen mit allen Ländern Ende letzten Jahres den
Entwurf eines Gewalthilfegesetzes vorgelegt: ein Gesetz,
mit dem Frauen erstmals ein Recht auf kostenlose
Beratung und Schutz bekommen, ein Gesetz, mit dem
bundesweit das Hilfesystem ausgebaut werden kann und
Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen
geschlossen werden können. Mit dem Gesetz beteiligt
sich der Bund nun auch substanziell an der Finanzierung
des Hilfesystems: von 2027 bis 2036 mit 2,6 Milliarden
Euro.
Nachdem der Bundesrat im Dezember zu diesem
Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen hatte, sind
nun wesentliche Forderungen der Länder im heute
vorliegenden Gesetz berücksichtigt. Um die Umsetzung des
Gesetzes zu erleichtern, wurden Handlungsspielräume
der Länder erweitert, und es wurden Fristen angepasst.
Damit ist nun noch klarer gewährleistet, dass
Verpflichtungen der Länder und Finanzzusagen des Bundes Hand
in Hand gehen. Ich verstehe, dass die Länder wissen
wollen, wie sich die Kosten weiter entwickeln werden.
Daher legt die Bundesregierung bei Zustimmung zum
Gesetz eine Protokollerklärung vor, die beinhaltet, dass
die Kosten der Umsetzung des Gesetzes vier Jahre nach
Inkrafttreten überprüft werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen,
kommt mit der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Handlungsbedarf auf die Länder zu. Mit diesem Gesetz bekommen Sie
nun die Möglichkeit, sich dafür erhebliche finanzielle
Mittel des Bundes zu sichern. Der Deutsche Bundestag
hat seine Entscheidung am 31. Januar getroffen. Die
Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
CDU/CSU haben das vorliegende Gewalthilfegesetz
gemeinsam beschlossen – und das am Ende eines sehr
kontroversen Plenartages. Diese drei Fraktionen der Mitte
haben an jenem Abend noch einmal zusammengefunden
für dieses so wichtige Thema. Heute bitte ich Sie, dem
Gesetz zuzustimmen – als gutes Signal, dass
unterschiedliche politische Lager, dass Bund und Länder sich
gemeinsam auf gute Lösungen verständigen, als wichtiges
Signal an alle Frauen, die Schutz und Unterstützung
brauchen.
Heute ist der 14. Februar. Sie wissen, heute ist
Valentinstag. Heute ist aber auch der Tag, an dem weltweit
Millionen Frauen auf die Straße gehen gegen Gewalt an
Frauen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Wenn
wir heute dieses Gesetz verabschieden, nach gründlicher
gemeinsamer Vorarbeit, dann ist das wahrlich ein
historischer Moment. Es ist an uns, das Leben Tausender
Frauen und Mädchen zu schützen, ihnen gute Beratung und
eine sichere Unterkunft zu bieten. Lassen Sie uns diese
Chance gemeinsam ergreifen!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Bundesministerin Paus!
Damit sind wir am Ende der Liste der Wortmeldungen
angekommen.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Zur
Abstimmung liegt ein Mehrländerantrag für eine
Entschließung vor, dem Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
und Thüringen beigetreten sind.
Zunächst ist über die Zustimmung zu dem Gesetz zu
entscheiden. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wie eben schon angekündigt: Frau Bundesministerin
Lisa Paus (Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend) gibt eine Erklärung zu Protokoll1.
Wir haben noch über den Landesantrag für eine
Entschließung abzustimmen. Wer stimmt dem Landesantrag
zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 55 auf:
TOP 55
Entschließung des Bundesrates „Priorisierung,
auskömmliche Finanzierung und rechtssichere
Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die
Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes
und der Länder – Neuausrichtung polizeilicher IT
(P20) sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung
1 Anlage 2
einer gemeinsam betriebenen automatisierten
Datenanalyseplattform“ – Antrag der Länder Sachsen-
Anhalt, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 58/25)
Dem Antrag ist Berlin beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn
Ministerpräsident Dr. Haseloff, Sachsen-Anhalt, das Wort.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Der Anschlag am 20. Dezember 2024 auf den
Magdeburger Weihnachtsmarkt sowie der Messerangriff am
22. Januar 2025 in Aschaffenburg und der gestrige
Anschlag auf den Demonstrationszug in München haben das
gesamte Land tief getroffen und erschüttert. Unsere
Anteilnahme gilt allen Opfern, Verletzten und Angehörigen,
die durch die furchtbaren Gewalttaten körperliche und
seelische Schäden davongetragen haben.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, nochmals den
Helfern, Rettungskräften, Einsatzkräften zu danken, die
durch ihren schnellen und aufopferungsvollen Einsatz die
Versorgung von Verletzten vor Ort und später in
Krankenhäusern professionell und engagiert sichergestellt und
die schnelle Festnahme der Tatverdächtigen ermöglicht
haben. Der Dank gebührt auch allen, die sich bei der
Unterstützung und Hilfe für die Opfer engagieren.
Es wird lange brauchen, das Geschehene zu
verarbeiten. Dabei sind wir es besonders den Opfern und
Betroffenen der Anschläge schuldig, diese Taten umfassend
aufzuarbeiten, die aus diesem Prozess gewonnenen
Erkenntnisse zusammenzutragen und zu beleuchten, um die
richtigen sowie notwendigen Schlussfolgerungen zu
ziehen. Dieser Prozess steht erst am Anfang und muss
zügig erfolgen. Unabhängig von dieser Aufbereitung und
Aufarbeitung ist es wichtig, schon jetzt den Blick auf
Veränderungen zu legen, wo dies notwendig erscheint. In
der Migrationspolitik müssen Ordnung, Steuerung,
Begrenzung und konsequent Rückführungen durchgesetzt
werden. Dies muss eine der Hauptaufgaben der neuen
Bundesregierung sein, sonst, sehr geehrte Damen und
Herren, werden wir alle die politische Quittung
bekommen.
Es zeichnet sich ab, dass der Tatverdächtige, dem das
ungeheure Verbrechen mit sechs Toten und vielen
Schwerstverletzten auf dem Magdeburger
Weihnachtsmarkt vorgeworfen wird, in einer langen Chronologie bei
unterschiedlichsten Behörden und öffentlich-rechtlichen
Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene vor der Tat
in Erscheinung getreten ist beziehungsweise dort
Informationen zu ihm eingegangen waren. Das waren nicht
nur Sicherheitsbehörden oder die Justiz. Vielmehr betraf
das auch über diese klassischen Bereiche hinausgehende
Einrichtungen. Bei der Einstellung des Tatverdächtigen
als Psychiater im Maßregelvollzug des Landes Sachsen-
Anhalt gab es keine Möglichkeit, die bis dahin bei vielen
Stellen angefallenen Erkenntnisse zu erlangen. Die
bisherigen Feststellungen zeigen eindringlich auf, dass die
heterogene IT-Landschaft der Polizeien und anderer
Sicherheitsbehörden nicht mehr den gegenwärtigen
Anforderungen genügt. Hier muss jetzt entschlossen
angesetzt werden.
Es ist wichtig, dass der Datenaustausch zwischen den
Behörden des Bundes und der Länder verbessert wird,
horizontal wie vertikal. Zukünftig müssen vorliegende
Informationen ebenen- und fachübergreifend besser
zusammengeführt werden können, um eine effektive und
fundierte Gefährdungsbewertung und schnelles
staatliches Handeln zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund
richtet sich der Fokus unserer gemeinsam mit dem
Freistaat Bayern eingebrachten Bundesratsinitiative, der das
Land Berlin beigetreten ist, darauf, dass Bund und
Länder die bestehenden Informationsstrukturen,
datenschutzrechtlichen Anforderungen und
Ermächtigungsgrundlagen überprüfen. Das gilt gleichermaßen für die
Verarbeitung, Zusammenführung und den Austausch von Daten.
In diese Prüfung einzubeziehen sind dabei nicht nur
Informationen bei Sicherheitsbehörden von Bund und
Ländern, sondern zwingend auch sicherheitsrelevante
Erkenntnisse zur Einschätzung eines möglichen
Gewaltpotenzials einzelner aus anderen Verwaltungsfachbereichen,
zum Beispiel Ausländerbehörden, Ordnungsbehörden
und Waffenbehörden.
In unserem gemeinsamen Entschließungsantrag geht
es darum, dass sich die Bundesregierung der drängenden
Verantwortung für die umgehende Evaluierung und
Optimierung der aktuellen Sicherheitsarchitektur stellt und
zügig handelt, damit solche entsetzlichen Gewalttaten
zukünftig besser abgewendet und vermieden werden
können. Die von den Innenministern des Bundes und der
Länder bereits 2016 beschlossene Saarbrücker Agenda,
die eine gemeinsame moderne und einheitliche
Informationsarchitektur festlegt, ist im Rahmen des Programms
„Polizei 20/20“ immer noch nicht vollständig umgesetzt.
Deshalb ist an die Bundesregierung zu appellieren, den
begonnenen Aufbau des gemeinsamen Datenhauses
weiter mit höchster Priorität voranzutreiben. Hierzu zählt, die
bereits im Jahr 2023 geplanten Aktivitäten einer
Interimslösung für eine automatisierte Datenanalyseplattform
erneut aufzunehmen und zeitnah bereitzustellen. Für die
Umsetzung müssen zudem die finanziellen Mittel von
Bund und Ländern bereitgestellt und spezialgesetzliche
Regelungen für den Einsatz des späteren gemeinsamen
Datenhauses sowie eine automatisierte Datenanalyse für
den repressiven Bereich geschaffen werden. Es muss
geprüft werden, wie der Datenaustausch über
sicherheitsrelevante Einzelerkenntnisse weiter optimiert werden
kann.
Mit dem heute vorliegenden Antrag sollten wir Länder
ein wichtiges Signal und die Aufforderung in Richtung
Bundesregierung senden, alle erforderlichen und
notwendigen Maßnahmen für eine zeitgemäße Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung zu ergreifen. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Dr. Haseloff.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem
Rechtsausschuss – mitberatend – zu.
Damit kommen wir zur Grünen Liste: Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20251
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 4, 6, 11, 13, 16, 17, 24 a), 35, 36, 39 bis 42,
44 bis 48, 50 bis 52, 61 und 64.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist also so beschlossen.
Je eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu
Punkt 13 Herr Minister Barke (Saarland), zu Punkt 16
Herr Staatsminister Jung (Hessen) und zu Punkt 39
Herr Staatssekretär Bischoff (Saarland).
Damit rufe ich Tagesordnungspunkt 5 auf:
TOP 5
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in
der Kommune
(Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (Drucksache 36/25)
Ich erteile als erstem Redner Herrn Minister Lucha aus
Baden-Württemberg das Wort.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
und wir hatten uns viel vom
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, abgekürzt GVSG, erhofft. Groß und
vollmundig waren die Ankündigungen von Herrn
Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Groß ist nun auch
meine und unsere Enttäuschung, nachdem der
Gesetzentwurf immer weiter gekürzt und auf wenige Punkte
eingestampft wurde. Ich verhehle nicht, dass ich an
meine Lebenszeit denke im Vorsitzjahr der
Gesundheitsministerinnen- und -ministerkonferenz. Da wäre ich wohl
manchmal besser joggen gegangen.
Was ist im Ergebnis vom Gesetzentwurf übrig
geblieben? Leider nicht viel. Geblieben sind die Regelungen zu
einem schnelleren Bewilligungsverfahren für
Hilfsmittelversorgungen bei schweren Krankheiten oder Behinde-
1 Anlage 3
2 Anlagen 4 bis 6
rungen, die Entbudgetierung der Hausärzteschaft, die
quartalsübergreifende Versorgungspauschale und
Vorhaltepauschale in der hausärztlichen Versorgung. Die
Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung
wird durch eine Fristverlängerung bis Dezember 2025
sichergestellt. Und künftig entfällt die
Altersbeschränkung für Leistungen von Notfallkontrazeptiva in Fällen,
in denen Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder
Vergewaltigung besteht.
Ich möchte einen Punkt kurz aufgreifen: Natürlich ist
die Entbudgetierung für die Hausärzteschaft ein
wichtiges Signal. Aber dieser Schritt hat bereits viel zu lange
gedauert. Und ich verstehe nicht, warum der Bund die
Regelung so unnötig kompliziert konstruiert. Eine
Regelung wie bei Kinder- und Jugendärzten hätte als
Botschaft an die niedergelassene Ärzteschaft gereicht.
Stattdessen müssen wir uns jetzt kritisch fragen, ob diese
Regelung nicht sogar im bestehenden Vergütungssystem
systemfremd ist, ob die Finanzierung von
Fördermaßnahmen gefährdet ist und ob sie am Ende zu einer
Honorarumverteilung führt, was wir gar nicht wünschen könnten.
Diese Entbudgetierung greift nicht rückwirkend. Und Sie
alle kennen die Versorgungslage vor allem in den
ländlich strukturierten Regionen.
Natürlich sind wir über jede positive Neuerung, die
unserem Gesundheitssystem hilft, froh. Aber in
Anbetracht der anfänglichen Versprechungen und des
Handlungsdrucks ist das hier viel zu wenig und, wie so häufig
aus diesem Hause, handwerklich schlecht umgesetzt –
das KHVVG lässt grüßen. Aus der ursprünglichen
Fassung ist sehr viel, ja viel zu viel gestrichen worden. Ich
möchte nur einige wenige der Regelungen, die wichtig
gewesen wären, nennen, die heute nicht enthalten sind:
Primärversorgungszentren fehlen; die Einteilung in
Gesundheitsregionen; die notwendige Regulierung von
Investoren für medizinische Versorgungszentren und die
größeren Erleichterungen für Kommunen, solche Zentren
gründen zu können; eine gesonderte Bedarfsplanung für
ambulante psychotherapeutische und psychiatrische
Versorgung von Kindern und Jugendlichen; der Abbau von
Bürokratie für Ärztinnen und Ärzte in der
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen. Und
letztendlich wirklich sehr enttäuschend: Der Einstieg in die
sektorenübergreifende Versorgung wurde versäumt, und
das trotz wirklich vieler guter Gelegenheiten. – Kollege
Philippi, Sie sitzen hier direkt vis-à-vis. Wir hatten dazu
eigentlich gute Ansätze schon mal niedergeschrieben.
Die Liste der Streichungen ist leider deutlich länger als
die der verbliebenen Inhalte, und es ist klar, in diesem
Fall gilt: „Mut zur Lücke“ ist der absolut falsche Ansatz.
Deswegen appellieren wir, appelliere ich an eine künftige
Bundesregierung, die vorhandenen Lücken zu schließen.
Es muss nachgebessert werden, und es muss eine echte
Reform angepackt werden mit innovativen Ansätzen zur
sektorenübergreifenden Versorgung – haben wir alles
aufgeschrieben, haben wir alles durchdekliniert –, um für
ländliche und strukturheterogenere Regionen Antworten
zu finden.
Wir müssen die Ursachen für die
Versorgungsengpässe beseitigen, und dafür bedarf es grundlegender
Reformen. Eine Reform, die wir schon lange fordern, ist ein
breiter, koordinierter sektorenübergreifender Ansatz mit
starker Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen
ärztlichen und vor allem auch nichtärztlichen
Gesundheitsberufen und natürlich dem größten Player, der Pflege. Nur
so kann die Gesundheitsversorgung dauerhaft
zukunftssicher gemacht werden, und nur so können die Menschen
im Land auch in Zukunft eine Versorgung in Anspruch
nehmen, wir eine Versorgung bieten, die sie benötigen –
auch als wesentlicher Bestandteil für den
gesellschaftlichen und sozialen Frieden. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Lucha! – Als Nächstes hat Frau Ministerin
Müller aus Brandenburg das Wort.
Britta Müller (Brandenburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von den
angekündigten weitreichenden Strukturveränderungen im
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ist im Ergebnis
der abschließenden Beratung zum Gesetzentwurf im
Deutschen Bundestag nicht mehr viel übrig geblieben.
Eine bessere Zusammenarbeit aller Akteure der
Gesundheitsversorgung und der Kommunen beziehungsweise der
Regionen, die in Richtung sektorübergreifende
Versorgung führen sollte, war eines der großen Ziele dieses
Gesetzes. Besonders bitter für das Flächenland
Brandenburg: Die versprochenen Gesundheitsregionen und
Primärversorgungszentren, die für eine flächendeckende
wohnortnahe medizinische Versorgung in ländlichen
Regionen im Zusammenhang mit dem Umbau stationärer
Kapazitäten von zentraler Bedeutung sind, sind aus dem
Gesetz verschwunden. Ein großer, mutiger Schritt ist zu
einem Tippeln geworden.
Ich gehe noch etwas mehr ins Detail: Eine wichtige
Regelung für Brandenburg, die leider nicht mehr
enthalten ist, wären die erleichterten
Zulassungsvoraussetzungen für medizinische Versorgungszentren in Rechtsform
der GmbH durch Begrenzung der gesetzlich
vorgesehenen Sicherheitsleistungen. Diese müssen endlich
geschaffen und umgesetzt werden, um mehr kommunale MVZ-
Strukturen aufbauen zu können. Die eigene Haus- und
Facharztpraxis ist nicht mehr der Traum aller jungen
Ärztinnen und Ärzte. Umfragen belegen den Trend zur
Anstellung in MVZ-Strukturen, Stichwort „Work-Life-
Balance“. Hier gab es in den ersten Entwürfen bereits
Erfolg versprechende Ansätze. Leider wurden diese wie
viele andere wichtige Punkte ersatzlos gestrichen. Dies
erschwert die Gründung kommunaler medizinischer
Versorgungszentren, die jedoch einen wichtigen Baustein
zur vertragsärztlichen Versorgung insbesondere im
ländlichen Raum darstellen.
Auch mit Gesundheitsregionen haben wir in
Brandenburg gute Erfahrungen gemacht und bedauern, dass sich
dies nicht mehr im Gesetz wiederfindet. Ein
Musterbeispiel für gute Zusammenarbeit in einer Region ist das
inzwischen deutschlandweit bekannte Ambulant
Stationäre Zentrum, kurz ASZ, am Sana Krankenhauses
Templin, wo übergreifende Unterstützung und
Beratungsangebote unter einem Dach angeboten werden. Das Sana
Krankenhaus Templin, das Arztnetz „Gesund in
Templin“, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und
die Stadt Templin verfolgen gemeinsam das Ziel, die
Gesundheitsversorgung vor Ort zu verbessern und
nachhaltig sicherzustellen. Die Förderung über den
Innovationsfonds ist mittlerweile ausgelaufen. Der Gesetzgeber
hat es bislang versäumt, dies in eine regelhafte
Finanzierung im SGB V zu überführen. Für eine reibungslose
Weiterführung brauchen wir jetzt die Hybrid-DRG.
Darüber hinaus benötigen wir einen erweiterten
Instrumentenkasten für die sektorübergreifende Bedarfsplanung
und Versorgung.
Viele wichtige Maßnahmen und Instrumente, auf die
sich Bund und Länder bereits verständigt hatten, stehen
jetzt nicht mehr im GVSG. Auch hier lässt uns der Bund
im Stich beziehungsweise am ausgestreckten Arm des
SGB-V-Dschungels verhungern. Umfassende
Stambulantisierungen, also stationär-ambulante Strukturen, im
GVSG gedacht, geplant und umgesetzt – das wäre der
Weg gewesen.
Wir müssen uns jetzt selbst Lösungen suchen und auf
den Weg machen, um die sektorübergreifende
Bedarfsplanung umsetzen zu können. Brandenburg hat sich
gemeinsam mit dem Gremium für sektorübergreifende
Versorgungsfragen nach § 90a SGB V Ende 2024 mit
einem Beschluss schon auf den Weg gemacht, um in die
ambulant-stationäre Versorgungsplanung einzusteigen.
Das KHVVG lässt hier lediglich Möglichkeiten der
Stambulantisierung erahnen, deren rechtliche
Möglichkeiten noch individuell auszuarbeiten sind. Durch das
KHVVG haben wir als Land nun beispielsweise die
Möglichkeit, dass wir Fachärzten an Klinikstandorten mit
einer Institutsermächtigung die Möglichkeit geben,
ambulant tätig zu werden. Das sind gute und wichtige
Schritte für die Länder. Hier hätten wir uns aber in der
Ausgestaltung des GVSG weitere Möglichkeiten und
mehr Mut vom Bund gewünscht als in dem, was nun
vorliegt, erkennbar.
Geblieben sind letztendlich die Regelungen zur
Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte und eine
kleinteilige, aber notwendige Regelung für die
Versorgung von chronisch Kranken. Die Entbudgetierung bei
Hausärztinnen und Hausärzten steht jedoch auch im
Spannungsverhältnis zwischen der aus fachlicher Sicht
notwendigen Anerkennung der Tätigkeit der
Hausärztinnen und Hausärzte und der zunehmend prekären
Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gleichwohl dürfte unbestritten sein, dass Hausärzte im
Vergleich zu anderen Fachärzten eine deutlich geringere
Vergütung erhalten. Hier bedarf es eindeutig einer
Anerkennung, wenngleich das grundsätzliche Problem der
sich verschlechternden Versorgungssituation damit nicht
gelöst werden kann. Ob es dann zu einer Verbesserung
der Versorgung und zu mehr Terminvergaben kommen
wird, bleibt abzuwarten. Ich vermute, eher nicht.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass Vorgaben im
Gesetz fehlen, die sicherstellen, dass anderen
Leistungsbereichen der ambulanten Versorgung keine Mittel
entzogen werden.
Meine Damen und Herren, die geplanten
Neuregelungen in der hausärztlichen Versorgung sind überfällig.
Wenn jedoch jahrelang verschleppte Reformen, die
weitgehend unumstritten sind, weiter aufgegeben werden,
vergrößern sich nur die Probleme. Die
Versorgungslandschaft muss sich den geänderten Bedarfen anpassen.
Klares Ziel – und das nicht nur für Brandenburg – muss
es sein, allen Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin
eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare,
qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Ministerin Müller!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 gibt Frau Staatsministerin Ahnen
(Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Empfehlungen und Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss nicht anruft.
Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung abzustimmen. Wer möchte zustimmen? –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Gesetz zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 38/25)
Dazu erteile ich in der Aussprache Herrn Minister
Gruhner aus Thüringen das Wort.
Stefan Gruhner (Thüringen): Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Deutsche
Bundestag hat am 30. Januar ein klares, ein notwendiges
1 Anlage 7
Signal für die Opfer der SED-Diktatur gesetzt. Mit dem
neuen Gesetz zur Rehabilitierung von Opfern politischer
Verfolgung in der DDR werden grundlegende
Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das ist das Ergebnis von
sehr intensiven und vor allem auch parteiübergreifenden
Verhandlungen zwischen CDU/CSU, SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Es war allen Beteiligten
wichtig, für die Betroffenen noch vor der
Bundestagswahl ein entsprechendes Signal zu setzen. Das ist
gelungen, und das ist ein gutes Zeichen.
Das Gesetz soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten und
wird die Entschädigungsleistungen für die Opfer der
SED-Diktatur dann spürbar erhöhen und auch deren
Erlangung erleichtern. Ein zentraler Punkt ist die
Erhöhung der sogenannten Opferrente. Sie steigt um 70 Euro
auf 400 Euro monatlich und wird künftig an die
allgemeine Rentenentwicklung angepasst. Außerdem fällt die
Bedürftigkeitsprüfung weg. Das ist eine Entlastung von
Bürokratie für die Betroffenen und macht das Leben der
Betroffenen tatsächlich einfacher und leichter. Allein in
Thüringen wird das Leben von 4 118 Haftopfern damit
spürbar verbessert. Und weitere rehabilitierte Haftopfer,
die mindestens 90 Tage in SED-Haft waren, können die
Opferrente nun beantragen.
Für Thüringen von besonderer Bedeutung ist die
Einmalzahlung an die Opfer der Zwangsaussiedlungen an
der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Mit
760 Kilometern Mauer und Stacheldraht war Thüringen
besonders betroffen. Viele Menschen wurden damals
willkürlich aus ihrer Heimat vertrieben. Das Leid, das die
Zwangsaussiedlung über die Betroffenen brachte,
bedeutete für diese den Verlust ihres Eigentums, ihrer sozialen
Bindungen und ihrer vertrauten Umgebung. Es ist
deshalb wichtig, dass wir hier mit Einmalzahlungen von über
7 500 Euro pro Person entschädigen. Bereits in den
späten 1990er-Jahren zahlte die Stiftung
„Zwangsausgesiedelten-Hilfe Thüringen“ 4 000 D-Mark als Anerkennung.
Wichtig ist nun, dass die frühere Zahlung nicht mit der
neuen Entschädigung verrechnet wird. Nach aktuellen
Zahlen können im Freistaat Thüringen 479 rehabilitierte
Zwangsausgesiedelte diese Einmalzahlung beantragen.
Ein weiterer Fortschritt ist die neue
Vermutungsregelung für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden. Wer
in der DDR politischer Verfolgung ausgesetzt war und
unter bestimmten Krankheitsbildern leidet, soll künftig
leichter eine Entschädigung erhalten. In Thüringen
wurden bis 2023 rund 2 000 Anträge auf Anerkennung
verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden gestellt, über 700
wurden anerkannt. 210 Betroffene erhalten bereits
monatliche Entschädigungszahlungen. Mit der neuen Regelung
wird die Durchsetzung dieser Ansprüche nun künftig
deutlich einfacher.
Wichtig ist ebenso, dass es für ehemalige DDR-
Heimkinder nun Verbesserungen gibt. Sie können erneut
einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung stellen.
Bislang war hier die Rechtslage uneinheitlich. Jetzt wird
klar geregelt, dass ehemalige Heimkinder, die aufgrund
der Verfolgung ihrer Eltern in staatliche Heime
eingewiesen wurden, ihre Rehabilitierung beantragen können.
Auch das ist ein außerordentlich wichtiges Signal. Wie
viele Betroffene davon insgesamt profitieren, ist nicht
exakt bekannt. Was wir aber wissen, ist, dass über
4 700 ehemalige DDR-Heimkinder bereits
Hilfsleistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“
erhalten und sich mehr als 1 000 weitere Personen an
Beratungsstellen gewandt haben. Ich will für die Thüringer
Landesregierung sagen: CDU, BSW und SPD haben in
ihrem Regierungsvertrag vereinbart, sich weiterhin für
eine Unterstützung der Betroffenen einzusetzen, sowohl
im Land als auch gegenüber dem Bund.
Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht außerdem
die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für
Opfer des SED-Regimes vor. Auch das ist ein wichtiger
Schritt. Was offen bleibt, ist, ob Dopingopfer des DDR-
Leistungssports über den bisherigen Hilfsfonds hinaus
weitere Versorgungsleistungen erhalten können. Der
Deutsche Bundestag hat dazu einen Entschließungsantrag
verabschiedet, mit dem die Bundesregierung beauftragt
wird, eine ergänzende gesetzliche
Entschädigungsregelung zu prüfen. Wir unterstützen das als Thüringer
Landesregierung ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz gehen wir
im Wiedergutmachungsprozess für die Opfer der SED-
Diktatur einen großen Schritt nach vorn. Wir würdigen
den Mut der Menschen, die sich unter schwierigsten
Bedingungen gegen das SED-Regime gestellt haben. Ihr
Widerstand hat letztlich den Weg zur Freiheit geebnet.
Im 35. Jahr der deutschen Einheit ist dieses Gesetz
deshalb genau das richtige Signal. Jetzt kommt es darauf an,
dass die Umsetzung schnell, unbürokratisch und vor
allem im Sinne der Betroffenen erfolgt. Für den Freistaat
Thüringen kann ich Ihnen versichern, dass wir dazu
unseren Beitrag leisten werden. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Gruhner! – Es hat das Wort: Frau
Staatsministerin Professor Geiert aus Sachsen.
Prof. Constanze Geiert (Sachsen): Sehr geehrte
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jedes
Gesetz, das diesem Hohen Haus vorgelegt wird, hat seine
eigene Vorgeschichte. Das, über das ich heute spreche,
hat eine ganz besondere, denn diese berührt das Leben
vieler Menschen in unserem Land. Zu dieser
Vorgeschichte gehören die DDR, ein Staat, der nicht mehr
existiert, und die SED, eine Partei, die ihre
jahrzehntelange Alleinherrschaft mittels zahlreicher
Menschenrechtsverletzungen sicherte. Auch sie existiert nicht
mehr, und das verheerende Wirken der Sozialistischen
Einheitspartei ist Geschichte. Dennoch ist ihr
Vermächtnis immer noch präsent. Es wirkt nach in zahllosen
Familiengeschichten, in Erzählungen von Betroffenen und
Zeitzeugen.
Auch in meiner eigenen Familie ist das Thema bis
heute präsent, und auch ich habe die DDR noch erlebt
und kenne viele Geschichten und Lebensläufe, in denen
die Erfahrung der DDR-Diktatur Spuren hinterlassen hat.
So erinnere ich mich, wie ich im Alter von neun Jahren
das erste Mal völlig überraschend auf dem Gang in der
Schule von einer Lehrerin unter Druck gesetzt wurde.
Grund? Ich war katholisch – bin es auch immer noch. Ich
erinnere mich, wie ich mit 13 Jahren von allen
Veranstaltungen ausgeschlossen wurde, weil ich mich entschieden
hatte, nicht zur Jugendweihe zu gehen, und wie mir schon
als Kind eingeschärft wurde, dass ich draußen nicht
erzählen darf, was in meiner eigenen Familie gesprochen
wird. Ich habe Familienmitglieder, die als sogenannte
Totalverweigerer inhaftiert waren, einen langen Kampf
um ihre Ausreise, immer in der Angst vor staatlicher
Verfolgung, geführt haben und schließlich von der
Bundesrepublik Deutschland freigekauft worden sind. Mir ist
bewusst, dass das vergleichsweise harmlose Beispiele
sind. Sie zeigen aber, dass die DDR nicht verharmlost
werden darf, denn das war Alltag in der DDR. Das
vergessen heute leider viele. Es war für viele Menschen
tatsächlich Alltag, und dessen sollten sich alle bewusst
sein.
In unserem Land leiden bis heute Tausende von
Menschen unter dem, was ihnen zu DDR-Zeiten an
Verfolgung und Entrechtung zugemutet wurde. Darunter lässt
sich nicht ohne Weiteres ein Schlussstrich ziehen. Was
die Betroffenen erlitten haben, ist dem Körper genauso
unauslöschlich eingeschrieben wie dem Gedächtnis. Und
es belastet sie aufs Schwerste, nicht zuletzt, was die
eigene Erwerbsbiografie angeht. Viele der damals Verfolgten
leben heute an der Grenze zur Armutsgefährdung.
Die Geschichte hat längst ihr Urteil gesprochen über
das SED-Regime, diesen Staat, der seine eigenen
Bürgerinnen und Bürger unterdrückt, bevormundet und
drangsaliert hat. Er ist untergegangen und als Unrechtsstaat
entlarvt worden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass
diejenigen, die sich diesem Staat widersetzt haben, auch
nach der friedlichen Revolution zu lange alleingelassen
worden sind. Denn lange Zeit ist umstritten geblieben,
wie eine angemessene Entschädigung für die damals
Verfolgten ausfallen sollte. Die bestehenden
Rehabilitierungsgesetze hinken dem Wissensstand hinterher, den wir
der gründlichen Forschung zur DDR mittlerweile
verdanken. Dabei dürfen wir nicht vergessen, wie viel die
Betroffenen als Zeitzeugen zu diesem Wissensstand
beigetragen haben, indem sie sich ihren Erinnerungen
gestellt und sehr persönliche und sehr schmerzhafte
Erzählungen geteilt haben: von gescheiterter Republikflucht,
Inhaftierung, Folter und vielem mehr. Inzwischen sind
wir detailliert im Bilde über die Verheerungen, die das
SED-Regime angerichtet hat. Wir wissen um große
Opfer, die viele Menschen gebracht haben. Dennoch ist zu
lange versäumt worden, sie angemessen zu entschädigen.
Vor diesem Hintergrund kann gar nicht hoch genug
bewertet werden, was für einen Durchbruch das vorliegende
Gesetz tatsächlich darstellt.
Künftig werden die Opfer der politischen Verfolgung
in der ehemaligen DDR wirtschaftlich sehr viel
bessergestellt werden. Die Erhöhung der Leistungen nach den
Rehabilitierungsgesetzen bedeutet nicht nur eine
Anerkennung ihres Leidensweges, sie trägt auch den
Bestimmungen des Einigungsvertrages Rechnung. Eingerichtet
wird ein bundesweiter Härtefallfonds bei der „Stiftung
für ehemalige politische Häftlinge“, die in diesem Zug in
„Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte“ umbenannt
und deren Wirken in einem neu geschaffenen Gesetz
geregelt wird. Auch die Zusammensetzung des neuen
Stiftungsrats verspricht, die Perspektive der Betroffenen
zu berücksichtigen, denn diese sollen im Rat angemessen
vertreten sein.
Eine weitere wesentliche Verbesserung betrifft die
erleichterte Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden, was ein jahrelanges zentrales Anliegen
der Betroffenen gewesen ist. Da Näheres durch
Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums
beziehungsweise des Bundesinnenministeriums bestimmt werden
soll, muss jetzt auch im Anschluss ohne Aufschub
Klarheit für die Betroffenen geschaffen werden.
Hinzu kommen die Einführung eines
Zweitantragsrechts bei der strafrechtlichen Rehabilitierung und
Entschädigungsleistungen für Zwangsausgesiedelte. Und die
sogenannte Opferrente nach § 17a wird dynamisiert, also
an die gesetzlichen Renten gekoppelt und einmalig um
21 Prozent erhöht. Ganz wichtig ist auch, dass die
Opferrente und die Unterstützungsleistungen nicht mehr von
der wirtschaftlichen Bedürftigkeit des Einzelnen
abhängig gemacht werden. Dadurch soll unabhängig vom
Einkommen das politische Leid endlich anerkannt werden.
Außerdem werden die monatlichen Ausgleichsleistungen
für beruflich Verfolgte entsprechend erhöht und
dynamisiert.
Dass für diesen Gesetzentwurf mit den genannten
Verbesserungen für die Verfolgten ein überparteilicher
Konsens erarbeitet wurde, ist sehr bedeutsam – als
überfällige Anerkennung der Lebensleistung vieler
couragierter Männer und Frauen, als Zeichen der Solidarität mit
denjenigen, die dringend Solidarität benötigen und denen
35 Jahre nach dem Ende der DDR nun tatsächlich die
Zeit davonläuft. Ich freue mich daher sehr, wenn die
Länder heute im Bundesrat dieses wichtige Gesetz
einstimmig beschließen, sodass das Gesetz bald in Kraft
treten kann. Wir unterstützen damit Menschen, die für
Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ihre
Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben,
Menschen, die als Vorkämpfer der Ereignisse im Herbst 1989
gewirkt haben, als Hunderttausende DDR-Bürgerinnen
und -Bürger auf die Straße gegangen sind. Das Unrecht
können wir nicht ungeschehen machen, doch wir können
unserer Verantwortung nachkommen und denjenigen, an
denen das Unrecht verübt wurde, zu einer würdevollen
Existenz verhelfen. Damit zeigen wir auch, dass wir um
die Vorgeschichte wissen. Und damit meine ich nicht nur
die Vorgeschichte dieses Gesetzes, sondern auch jene
unseres wiedervereinigten Rechtsstaats. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Staatsministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff,
Bundesministerium der Justiz.
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz: Moin! Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am
13. August letzten Jahres, also genau 63 Jahre nach dem
Beginn des Mauerbaus und zum 35. Jubiläum der
friedlichen Revolution und des Mauerfalls, hat das
Bundeskabinett den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der
politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen.
Nur knapp sechs Monate später hat der Deutsche
Bundestag diesen Gesetzentwurf mit einer breiten
parlamentarischen Mehrheit verabschiedet. Und heute wird
hoffentlich – dafür möchte ich mit Nachdruck werben – der
Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Das wäre ein starkes
Zeichen an die Betroffenen, dass die Bundesrepublik
Deutschland zu ihrem Wort im Einigungsvertrag steht,
wonach die Rehabilitierung der Opfer des SED-
Unrechtsregimes mit einer angemessenen Entschädigungsregelung
zu verbinden ist. Zugleich wäre dies aber auch ein Erfolg
unserer parlamentarischen Demokratie: Auch in
unsicheren Zeiten ist es möglich, jenseits von Parteipolitik
tragfähige Kompromisse zu finden, die das Leben der
Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern. Lassen Sie es
mich in meiner Heimatsprache sagen: In sture Tiden, neet
gerad in sture Tiden, bruukt man starke Minschen.
Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme zum
Regierungsentwurf wichtige Impulse für weitere
Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren gegeben, von
denen ein Großteil aufgegriffen wurde. Damit steht jetzt
ein Gesamtpaket zur Abstimmung, das die Situation der
SED-Opfer nachhaltig verbessern wird. Der Deutsche
Bundestag ist über die Vorschläge im Regierungsentwurf
hinausgegangen. Im Regierungsentwurf waren im
Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgesehen: die
Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer
mit einem Fördervolumen von 1 Million Euro, die
Dynamisierung der besonderen Zuwendungen für Haftopfer –
der sogenannten Opferrente – und der
Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte, die Einführung einer
einmaligen Leistung für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus
dem Grenzgebiet der früheren DDR und der Verzicht auf
die bisher vorgesehene Absenkung der monatlichen
Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte bei
Renteneintritt.
Diese Verbesserungen sind im parlamentarischen
Verfahren noch um einige wichtige Punkte ergänzt worden,
die auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum
Regierungsentwurf befürwortet hatte, zum Beispiel die
Erhöhung der Opferrente von monatlich 330 Euro auf
400 Euro sowie die Erhöhung der Ausgleichsleistung für
beruflich Verfolgte von monatlich 240 Euro auf 291 Euro
ab dem 1. Juli dieses Jahres, die Aufnahme einer
Vermutungsregelung zur Erleichterung der Geltendmachung
gesundheitlicher Folgeschäden, die Einführung eines
sogenannten Zweitantragsrechts im Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz, der Verzicht auf die Feststellung
einer besonderen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen
Lage als Voraussetzung für die Gewährung der
Opferrente und der Unterstützungsleistung nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Das ist im Übrigen nicht nur
eine Entbürokratisierung oder eine bürokratische
Entlastung, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Des
Weiteren: Verkürzung der Mindestverfolgungszeit als
Voraussetzung für die Ausgleichsleistung für beruflich
Verfolgte von drei Jahren auf zwei Jahre. Außerdem die
Erhöhung der im Regierungsentwurf vorgesehenen
Einmalleistung für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem
Gebiet der früheren DDR auf 7 500 Euro und die
Einführung einer Einmalleistung in Höhe von 1 500 Euro auch
für solche Personen, die außerhalb des Beitrittsgebiets
Opfer einer Zersetzungsmaßnahme wurden.
Auf das Gesamtergebnis können wir alle miteinander
wirklich stolz sein. Ganz besonders gilt das für die
Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn
Zupke. Ich möchte Frau Zupke ausdrücklich danken für
ihren Einsatz und das Engagement für die Interessen der
Betroffenen, von dem ich mich auch in einem
persönlichen Gespräch überzeugen durfte. Das heute zur
Abstimmung stehende Gesetz geht in wesentlichen Teilen
auf ihre Arbeit zurück.
Es ist in Zeiten knapper Haushaltsmittel alles andere
als selbstverständlich, dass sowohl Bund als auch Länder
Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe
zustimmen. Aber man darf nicht vergessen, worum es hier geht:
um die mutigen Menschen, die sich dem Unrechtsregime
der SED entgegengestellt und so ganz maßgeblich den
Weg zur deutschen Einheit und in die Demokratie
geebnet haben. Ein Rechtsstaat wie der unsrige sperrt seine
Bürgerinnen und Bürger nicht aus politischen Gründen
ein, zersetzt sie nicht, siedelt sie nicht zwangsweise um
oder benachteiligt sie beruflich. Das sind Methoden eines
Unrechtsregimes, die wir missbilligen. Und weil wir ein
verantwortungsvoller demokratischer Rechtsstaat sind,
unterstützen wir die Opfer des SED-Regimes auch noch
mehr als 30 Jahre nach dem Mauerfall. Wir weiten unsere
bisherige Unterstützung sogar noch substanziell aus.
Ich bin froh und dankbar, in einem solchen
demokratischen Rechtsstaat leben zu dürfen. Dieses Gesetz ist auch
ein starkes Zeichen einer starken Demokratie, gerade in
diesen Zeiten, in denen einige die Demokratie für
selbstverständlich halten, was sie natürlich nicht ist, und in
denen unsere Demokratie besonders verteidigt werden
muss. In diesen Zeiten ist dieses Gesetz aus einer
Demokratie heraus gegen die Gräueltaten der Diktatur von
besonderer Wichtigkeit. Und deshalb bitte ich Sie, dem
vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz
zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss
für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem
Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den
bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 8 a)
und b):
TOP 8a)
a) Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September
2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik
Litauen über die Zusammenarbeit im
Verteidigungsbereich (Drucksache 39/25)
TOP 8b)
b) Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen
Einsatzbereitschaft und zur Änderung von
Vorschriften für die Bundeswehr (Drucksache 40/25)
Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Zu den Tagesordnungspunkten 8 a) und 8 b) liegen
weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu beiden
Gesetzen den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen
hat.
Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von
Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung
soldatenrechtlicher und
soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 41/25)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025)
(Drucksache 42/25)
Ebenfalls keine Wortmeldungen.
Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie
2003/87/EG (TEHG-
Europarechtsanpassungsgesetz 2024) (Drucksache 44/25)
Hier haben wir Wortmeldungen vorliegen. Als Erstes
möchte ich Herrn Minister Professor Dr. Willingmann
aus Sachsen-Anhalt das Wort geben.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor 20
Jahren begann die erste Phase des europäischen
Emissionshandels als ein elementarer Baustein der Transformation,
und in 20 Jahren wird Deutschland weiterhin führendes
Industrieland sein, wenn es klimaneutral geworden ist.
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, hat sich
Europa mit dem Emissionshandel für ein tragfähiges
marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument
entschieden, denn wir alle wissen: Die Ära der Erneuerbaren hat
begonnen, das Ende des fossilen Geschäftsmodells ist in
Sicht. Entsprechend müssen wir unsere Gesetze fit
machen, um die nächste Etappe der Energiewende, deren
Notwendigkeit seriöse Politik ja nicht bestreitet,
voranzutreiben. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass die
Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die
Grünen gemeinsam am 31. Januar im Bundestag ein
bemerkenswertes Last-minute-Energiepaket, so darf man
wohl sagen, beschlossen haben, welches drei wichtige
Gesetze beinhaltet, über die heute zu reden sein wird.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetzes wird die 2023 in Kraft
getretene Reform des europäischen Emissionshandels in
deutsches Recht umgesetzt. Die Gesamtemissionsmengen für
ortsfeste Anlagen und den Luftverkehr werden gesenkt,
der Seeverkehr aufgenommen und die Brennstoffeinsätze
in den Bereichen Verkehr und Wärme, in denen bisher
bekanntermaßen zu wenig passiert ist, über die
umfassende Reform des ETS 2 erfasst. Das ist ein lang
geplanter, ein sinnvoller Schritt.
Leider ist die Bundesre
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung
- spoke_in ← Robert Crumbach (Rede)
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)