Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima
Text
Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima
Antrag
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser,
Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Zugang zu Strom und Wärme ist eine Grundvoraussetzung für ein Leben in Würde.
Doch in einem der reichsten Länder der Welt können Millionen Menschen ihre
Wohnungen nicht mehr angemessen heizen, warm duschen oder ihre Haushaltsgeräte
normal nutzen – weil sie sich die Energierechnung nicht leisten können (www.oe-
ko.de/news/aktuelles/energiearmut-vulnerabilitaet-und-klimaschutz-
massnahmenzur-unterstuetzung-betroffener-haushalte/). Während Energiekonzerne
Milliardengewinne einfahren, leben nach allseits anerkannter Definition Menschen in über ein
Viertel der Haushalte in Deutschland in Energiearmut, weil sie mehr als zehn Prozent ihres
Einkommens für Heizen, Warmwasser und Strom ausgeben (www.iwkoeln.de/
fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2022/IW-Kurzbericht_2022-Energiear-
mut.pdf).
Auch wenn sich die Lage beim Strom gegenüber den Höchstpreisen für Energie im
Jahr 2023 etwas entspannt hat, ist die Realität weiterhin alarmierend: Ein
Durchschnittshaushalt zahlt heute rund 21 Prozent mehr für Strom als noch 2021
(www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/). Das hat fatale
Folgen. Im Jahr 2023 wurde bei 3,8 Millionen Haushalten eine Stromsperrung
angedroht, bei fast 740.000 Anschlüssen wurde der Strom tatsächlich abgestellt
(https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Moni-
toringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf, S. 181). Ein Leben ohne Strom
bedeutet Isolation und Unsicherheit. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen im
Bürgergeldbezug ihre Stromkosten aus einem ohnehin viel zu niedrigen Regelsatz bestreiten
müssen (www.zeit.de/arbeit/2025-06/buergergeld-leben-verzicht-umfrage).
Dabei ist die Umstellung auf Strom nicht nur eine soziale, sondern auch eine zentrale
klimapolitische Aufgabe. Nur durch eine umfassende Elektrifizierung von Wärme,
Verkehr und Industrie lässt sich der CO2-Ausstoß drastisch senken und die Klimaziele
erreichen. Anstatt weiter auf marktförmige Lösungen und Gas als vermeintlich
klimafreundliche Brückentechnologie zu setzen, braucht es endlich massive Investitionen in
eine nachhaltige, öffentliche Energieinfrastruktur, eine soziale Absicherung der
Grundversorgung mit Strom und ein sozial gestaffeltes Klimageld, um die Menschen
zu entlasten und die Akzeptanz für Klimaschutz zu erhöhen.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4273
21. Wahlperiode 24.02.2026
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf für die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh auf
das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privatpersonen
und 0,05 Cent/kWh für Unternehmen vorzulegen, um auch kleine und mittelgroße
Unternehmen sowie Privathaushalte schnell und unkompliziert zu entlasten;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einrichtung einer öffentlichen
Monitoring-Stelle und Preiskontrolle für Energieprodukte und -dienstleistungen, die
sicherstellt, dass die Steuersenkungen durch geringere Preise an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden, vorsieht;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, für Menschen im
Grundsicherungsbezug die tatsächlichen Energiekosten außerhalb der Regelbedarfe in
angemessener Höhe vollständig zu übernehmen und Wohngeld auf Basis der
Bruttowarmmiete, also inklusive Warmwasser und Heizkosten, zu berechnen;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für schutzbedürftige Kundinnen und
Kunden eine Grundversorgung mit Strom jederzeit zu gewährleisten und
Stromsperren durch die Energieversorger aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von
Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich zu untersagen;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, sozial gestaffelte Strompreise mit
preisgünstigen Sockeltarifen für den durchschnittlichen Grundverbrauch
einzuführen, um eine bezahlbare Grundversorgung für alle Haushalte sicherzustellen;
6. an dem Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festzuhalten, im Jahr
2030 einen Anteil von Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 80
Prozent zu erreichen (bezogen auf das Referenzszenario von 750
Terawattstunden (TWh) Stromverbrauch);
7. eine auf die wirtschaftlichen Belange der einzelnen Stromerzeuger und
Systemdienlichkeit ausgerichtete Reform des Strommarktdesigns anzustreben, die
das Merit-Order-Prinzip in Zeiten der zunehmenden Vollversorgung aus
Erneuerbaren Energien überwindet, so dass Grenzkostenkraftwerke wie teure fossile
Kraftwerke den Börsenstrompreis nicht unnötig in die Höhe treiben und für
Übergewinne in der gesamten restlichen Stromerzeugungskette sorgen;
8. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, rückwirkend zum 1. Januar 2025
ein soziales Klimageld von 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung
einzuführen. Die Höhe ist einmal im Jahr entsprechend den Einnahmen aus den
Emissionshandelssystemen neu zu berechnen. Durch die Besteuerung des
Klimageldes werden Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich stärker
entlastet als hohe Einkommen. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Voraussetzungen schafft,
den Direktauszahlungsmechanismus zeitnah technisch so weiterzuentwickeln,
dass eine Auszahlung des Klimagelds sozial gestaffelt nach Einkommen
vorgenommen werden kann;
9. eine Reform der Netzentgeltsystematik vorzubereiten, die energieeffizientes
Verhalten von Industriebetrieben anreizt und bestehende Ausnahmetatbestände auf
ihre Wirkung auf Energieeffizienz hin überprüft und entsprechend anpasst;
10. die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der
Stromübertragungsnetze voranzutreiben und die Überführung der
Übertragungsnetze in öffentliche Hand vorzubereiten.
Berlin, den 24. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
In einem zunehmend elektrifizierten Energiesystem, das für die Klimaneutralität unerlässlich ist, nehmen die
Stromkosten eine Schlüsselrolle ein. Günstiger Strom entlastet Haushalte, schützt vor Energiearmut und treibt
die Elektrifizierung der Wirtschaft voran. Überhöhte Strompreise stellen wiederum ein erhebliches Hemmnis für
die notwendige Transformation dar. Gerade Technologien wie Wärmepumpen, Elektroautos oder strombasierte
Produktionsverfahren müssen dauerhaft günstiger sein als fossile Alternativen – sonst können sich nur wenige
die Umstellung leisten, die Ungleichheit steigt und der sozial ökologische Umbau bleibt auf der Strecke.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist die Grundlage dauerhaft günstiger Strompreise. Aufgrund unzureichender
Klimaschutzmaßnahmen ist der Stromverbrauch weniger stark gestiegen als erwartet. Das Ausbauziel für
erneuerbare Energien an diesen trägen Status quo anzupassen, wäre jedoch ein Fehler – es würde den Teufelskreis
verstärken, in dem fossile Energien genutzt werden, weil die notwendige elektrische Infrastruktur fehlt. Zudem
zeigt eine aktuelle Studie von Agora Energiewende (Juni 2025, www.agora-energiewende.de/publikationen/
erneuerbare-energien-senken-strompreise-unabhaengig-von-der-nachfrage) „Erneuerbare Energien senken
Strompreise unabhängig von der Nachfrage”. Der ehrgeizige Ausbau der Erneuerbaren ist eine No-Regret-
Entscheidung und muss zusammen mit dem Ausbau von Batteriespeichern, Optionen für flexiblen und netzdienlichen
Verbrauch sowie Stromsparmaßnahmen im Stromsystem kombiniert werden. Technisch ist eine
Stromproduktion möglich, in der wir uns weitgehend unabhängig machen von einer Stromerzeugung aus fossilen
Energieträgern. Ein Zubau von neuen Gaskraftwerke für die Grundlast bei Strom an alten Standorten der Produktion von
Strom aus Kohle wäre die teuerste Option. Flexible Gasreservekraftwerke sind an den Standorten einzusetzen,
wo sie die Stromeinspeisung der Erneuerbaren bei Dunkelflauten ersetzen, aber nicht dort, wo Stromspeicher
eingesetzt werden können.
Steuern, Abgaben und Umlagen machen für Haushaltskunden ein Drittel des Strompreises aus. Sie sind auch der
Teil des Strompreises, auf den die Bundesregierung unkompliziert Einfluss nehmen kann. So muss beispielsweise
die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß herabgesetzt werden. Auch die Netzentgelte, die für
Ausbau, Wartung und Betrieb des Stromnetzes anfallen und bisher gut ein Viertel des Strompreises ausmachen,
wurden in den vergangenen Jahren stark heraufgesetzt. Im Jahr 2015 summierten sich die Netzentgelte für
Haushalte mit einem durchschnittlichen Strompreis und einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh auf 6 Cent/kWh. Im
Jahr 2025 betragen die Netzentgelte bereits 11 Cent/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, Juli 2025,
www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/). Wird weiterhin nichts unternommen, um
die Netzentgelte zu deckeln und stehen uns durchschnittliche Netzentgelte von 12,5 Cent/kWh ins Haus. Da die
Netzentgelte pro kWh anfallen, wirken sie wie eine Konsumsteuer und belasten vor allem ärmere Haushalte
überproportional. Menschen mit geringem Einkommen tragen also relativ stärker zur Finanzierung der
Energieinfrastruktur bei. Eine Analyse des IMK kommt zu dem Schluss, dass bei angemessener Regulierung
Netzentgelte von 7 Cent/kWh realistisch sind. Merklich höhere Netzentgelte deuten auf Übergewinne und Ineffizienzen
im Stromnetzbetrieb hin und sind als Versagen der Politik zu bewerten (IMK, Januar 2025, www.imk-boeck-
ler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009039). Gemäß der Studie summiert sich der Investitionsbedarf des
gesamten Stromnetzes (Verteil- und Übertragungsnetze) bis 2045 auf insgesamt 651 Milliarden Euro. Sowohl
die Finanzierung der Ausbaukosten aus den Eigenmitteln der Netzbetreiber – wie es derzeit der Fall ist – als auch
die diskutierte Aufnahme von Kapital über private Investitionsfonds kommen den Menschen hier enorm teuer zu
stehen. Die Eigenmittel-Variante würde eine dauerhafte Erhöhung der Netzentgelte um rund 7 Cent/kWh
bedeuten, zusätzlich zu den 5 Cent/kWh aus dem Jahr 2021. Bei der Finanzierung über den Kapitalmarkt würden die
hohen Renditen für Investoren wie BlackRock und Co. ebenfalls auf die Netzentgelte umgelegt. Bei weitem am
günstigsten wäre die Ausweitung der Eigenkapitalbasis durch eine öffentliche Finanzierung. Hier wäre nur mit
einem moderaten Anstieg der Netzentgelte von 1,7 Cent zu rechnen.
Das grundsätzliche Problem auf Übertragungsnetzebene ist jedoch, dass der Netzausbau unter der Regie von vier
großen gewinnorientierten Betreibern stattfindet, denen die Rendite staatlich garantiert wird. Bei einem
natürlichen Monopol, insbesondere bei kritischer Infrastruktur, ist eine private Bewirtschaftung volkswirtschaftlich
unsinnig. Wir setzen uns für eine Bündelung der wichtigen Netzinfrastruktur in öffentlicher Hand ein. Durch die
Vergesellschaftung der Übertragungsnetze wird auch sichergestellt, dass keine Anreize für unnötigen Netzausbau
bestehen bleiben.
Auf Verteilnetzebene, wo die die Haushalte und Unternehmen mit Strom beliefert werden, ist die Variabilität
unter den Energieunternehmen groß. Insgesamt gibt es 885 Anbieter, teils Stadtwerke, teils private Firmen. An
der Regulatorik der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur läuft Grundsätzliches falsch. Während gesetzlich
vorgesehene kalkulatorische Renditen bei ca. 5 bis 7 Prozent liegen, erzielen viele Verteilnetzbetreiber in der
Praxis deutlich höhere Eigenkapitalrenditen, die rund die Hälfte aller Stromkunden unnötig stark belasten. Eine
Analyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (Juli 2025, www.bne-online.de/analyse-zeigt-
verteilnetzbetreiber-erzielen-zweistellige-renditen-auf-kosten-der-stromkunden/#downloads) zeigt, dass im Jahr 2023 die
durchschnittliche handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von Verteilnetzbetreibern bei 20,2 Prozent lag. Es
braucht eine transparente und strenge Kostenprüfung bei den Netzbetreibern, die zukünftig ihre realen
Eigenkapitalrenditen veröffentlichen sollten. Die Bundesnetzagentur muss stärker im Sinne der Verbraucher agieren und
übermäßige Gewinne unterbinden. Kommunen nutzen die Überschüsse aus dem Betrieb ihrer kommunalen
Stromverteilnetze häufig zur Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben wie Nahverkehr, Bäder und
Kultureinrichtungen. Hier bedarf es einer dauerhaften finanziellen Entlastung der Kommunen durch eine
strukturelle Reform der kommunalen Finanzierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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