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Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4273 · Antrag · Original ↗

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Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Zugang zu Strom und Wärme ist eine Grundvoraussetzung für ein Leben in Würde. Doch in einem der reichsten Länder der Welt können Millionen Menschen ihre Wohnungen nicht mehr angemessen heizen, warm duschen oder ihre Haushaltsgeräte normal nutzen – weil sie sich die Energierechnung nicht leisten können (www.oe- ko.de/news/aktuelles/energiearmut-vulnerabilitaet-und-klimaschutz- massnahmenzur-unterstuetzung-betroffener-haushalte/). Während Energiekonzerne Milliardengewinne einfahren, leben nach allseits anerkannter Definition Menschen in über ein Viertel der Haushalte in Deutschland in Energiearmut, weil sie mehr als zehn Prozent ihres Einkommens für Heizen, Warmwasser und Strom ausgeben (www.iwkoeln.de/ fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2022/IW-Kurzbericht_2022-Energiear- mut.pdf). Auch wenn sich die Lage beim Strom gegenüber den Höchstpreisen für Energie im Jahr 2023 etwas entspannt hat, ist die Realität weiterhin alarmierend: Ein Durchschnittshaushalt zahlt heute rund 21 Prozent mehr für Strom als noch 2021 (www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/). Das hat fatale Folgen. Im Jahr 2023 wurde bei 3,8 Millionen Haushalten eine Stromsperrung angedroht, bei fast 740.000 Anschlüssen wurde der Strom tatsächlich abgestellt (https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Moni- toringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf, S. 181). Ein Leben ohne Strom bedeutet Isolation und Unsicherheit. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen im Bürgergeldbezug ihre Stromkosten aus einem ohnehin viel zu niedrigen Regelsatz bestreiten müssen (www.zeit.de/arbeit/2025-06/buergergeld-leben-verzicht-umfrage). Dabei ist die Umstellung auf Strom nicht nur eine soziale, sondern auch eine zentrale klimapolitische Aufgabe. Nur durch eine umfassende Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Industrie lässt sich der CO2-Ausstoß drastisch senken und die Klimaziele erreichen. Anstatt weiter auf marktförmige Lösungen und Gas als vermeintlich klimafreundliche Brückentechnologie zu setzen, braucht es endlich massive Investitionen in eine nachhaltige, öffentliche Energieinfrastruktur, eine soziale Absicherung der Grundversorgung mit Strom und ein sozial gestaffeltes Klimageld, um die Menschen zu entlasten und die Akzeptanz für Klimaschutz zu erhöhen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/4273 21. Wahlperiode 24.02.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf für die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privatpersonen und 0,05 Cent/kWh für Unternehmen vorzulegen, um auch kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Privathaushalte schnell und unkompliziert zu entlasten; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einrichtung einer öffentlichen Monitoring-Stelle und Preiskontrolle für Energieprodukte und -dienstleistungen, die sicherstellt, dass die Steuersenkungen durch geringere Preise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden, vorsieht; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, für Menschen im Grundsicherungsbezug die tatsächlichen Energiekosten außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig zu übernehmen und Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete, also inklusive Warmwasser und Heizkosten, zu berechnen; 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für schutzbedürftige Kundinnen und Kunden eine Grundversorgung mit Strom jederzeit zu gewährleisten und Stromsperren durch die Energieversorger aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich zu untersagen; 5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, sozial gestaffelte Strompreise mit preisgünstigen Sockeltarifen für den durchschnittlichen Grundverbrauch einzuführen, um eine bezahlbare Grundversorgung für alle Haushalte sicherzustellen; 6. an dem Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festzuhalten, im Jahr 2030 einen Anteil von Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 80 Prozent zu erreichen (bezogen auf das Referenzszenario von 750 Terawattstunden (TWh) Stromverbrauch); 7. eine auf die wirtschaftlichen Belange der einzelnen Stromerzeuger und Systemdienlichkeit ausgerichtete Reform des Strommarktdesigns anzustreben, die das Merit-Order-Prinzip in Zeiten der zunehmenden Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien überwindet, so dass Grenzkostenkraftwerke wie teure fossile Kraftwerke den Börsenstrompreis nicht unnötig in die Höhe treiben und für Übergewinne in der gesamten restlichen Stromerzeugungskette sorgen; 8. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, rückwirkend zum 1. Januar 2025 ein soziales Klimageld von 320 Euro jährlich pro Person als Direktzahlung einzuführen. Die Höhe ist einmal im Jahr entsprechend den Einnahmen aus den Emissionshandelssystemen neu zu berechnen. Durch die Besteuerung des Klimageldes werden Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich stärker entlastet als hohe Einkommen. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Voraussetzungen schafft, den Direktauszahlungsmechanismus zeitnah technisch so weiterzuentwickeln, dass eine Auszahlung des Klimagelds sozial gestaffelt nach Einkommen vorgenommen werden kann; 9. eine Reform der Netzentgeltsystematik vorzubereiten, die energieeffizientes Verhalten von Industriebetrieben anreizt und bestehende Ausnahmetatbestände auf ihre Wirkung auf Energieeffizienz hin überprüft und entsprechend anpasst; 10. die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der Stromübertragungsnetze voranzutreiben und die Überführung der Übertragungsnetze in öffentliche Hand vorzubereiten. Berlin, den 24. Februar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung In einem zunehmend elektrifizierten Energiesystem, das für die Klimaneutralität unerlässlich ist, nehmen die Stromkosten eine Schlüsselrolle ein. Günstiger Strom entlastet Haushalte, schützt vor Energiearmut und treibt die Elektrifizierung der Wirtschaft voran. Überhöhte Strompreise stellen wiederum ein erhebliches Hemmnis für die notwendige Transformation dar. Gerade Technologien wie Wärmepumpen, Elektroautos oder strombasierte Produktionsverfahren müssen dauerhaft günstiger sein als fossile Alternativen – sonst können sich nur wenige die Umstellung leisten, die Ungleichheit steigt und der sozial ökologische Umbau bleibt auf der Strecke. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist die Grundlage dauerhaft günstiger Strompreise. Aufgrund unzureichender Klimaschutzmaßnahmen ist der Stromverbrauch weniger stark gestiegen als erwartet. Das Ausbauziel für erneuerbare Energien an diesen trägen Status quo anzupassen, wäre jedoch ein Fehler – es würde den Teufelskreis verstärken, in dem fossile Energien genutzt werden, weil die notwendige elektrische Infrastruktur fehlt. Zudem zeigt eine aktuelle Studie von Agora Energiewende (Juni 2025, www.agora-energiewende.de/publikationen/ erneuerbare-energien-senken-strompreise-unabhaengig-von-der-nachfrage) „Erneuerbare Energien senken Strompreise unabhängig von der Nachfrage”. Der ehrgeizige Ausbau der Erneuerbaren ist eine No-Regret- Entscheidung und muss zusammen mit dem Ausbau von Batteriespeichern, Optionen für flexiblen und netzdienlichen Verbrauch sowie Stromsparmaßnahmen im Stromsystem kombiniert werden. Technisch ist eine Stromproduktion möglich, in der wir uns weitgehend unabhängig machen von einer Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Ein Zubau von neuen Gaskraftwerke für die Grundlast bei Strom an alten Standorten der Produktion von Strom aus Kohle wäre die teuerste Option. Flexible Gasreservekraftwerke sind an den Standorten einzusetzen, wo sie die Stromeinspeisung der Erneuerbaren bei Dunkelflauten ersetzen, aber nicht dort, wo Stromspeicher eingesetzt werden können. Steuern, Abgaben und Umlagen machen für Haushaltskunden ein Drittel des Strompreises aus. Sie sind auch der Teil des Strompreises, auf den die Bundesregierung unkompliziert Einfluss nehmen kann. So muss beispielsweise die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß herabgesetzt werden. Auch die Netzentgelte, die für Ausbau, Wartung und Betrieb des Stromnetzes anfallen und bisher gut ein Viertel des Strompreises ausmachen, wurden in den vergangenen Jahren stark heraufgesetzt. Im Jahr 2015 summierten sich die Netzentgelte für Haushalte mit einem durchschnittlichen Strompreis und einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh auf 6 Cent/kWh. Im Jahr 2025 betragen die Netzentgelte bereits 11 Cent/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, Juli 2025, www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/). Wird weiterhin nichts unternommen, um die Netzentgelte zu deckeln und stehen uns durchschnittliche Netzentgelte von 12,5 Cent/kWh ins Haus. Da die Netzentgelte pro kWh anfallen, wirken sie wie eine Konsumsteuer und belasten vor allem ärmere Haushalte überproportional. Menschen mit geringem Einkommen tragen also relativ stärker zur Finanzierung der Energieinfrastruktur bei. Eine Analyse des IMK kommt zu dem Schluss, dass bei angemessener Regulierung Netzentgelte von 7 Cent/kWh realistisch sind. Merklich höhere Netzentgelte deuten auf Übergewinne und Ineffizienzen im Stromnetzbetrieb hin und sind als Versagen der Politik zu bewerten (IMK, Januar 2025, www.imk-boeck- ler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009039). Gemäß der Studie summiert sich der Investitionsbedarf des gesamten Stromnetzes (Verteil- und Übertragungsnetze) bis 2045 auf insgesamt 651 Milliarden Euro. Sowohl die Finanzierung der Ausbaukosten aus den Eigenmitteln der Netzbetreiber – wie es derzeit der Fall ist – als auch die diskutierte Aufnahme von Kapital über private Investitionsfonds kommen den Menschen hier enorm teuer zu stehen. Die Eigenmittel-Variante würde eine dauerhafte Erhöhung der Netzentgelte um rund 7 Cent/kWh bedeuten, zusätzlich zu den 5 Cent/kWh aus dem Jahr 2021. Bei der Finanzierung über den Kapitalmarkt würden die hohen Renditen für Investoren wie BlackRock und Co. ebenfalls auf die Netzentgelte umgelegt. Bei weitem am günstigsten wäre die Ausweitung der Eigenkapitalbasis durch eine öffentliche Finanzierung. Hier wäre nur mit einem moderaten Anstieg der Netzentgelte von 1,7 Cent zu rechnen. Das grundsätzliche Problem auf Übertragungsnetzebene ist jedoch, dass der Netzausbau unter der Regie von vier großen gewinnorientierten Betreibern stattfindet, denen die Rendite staatlich garantiert wird. Bei einem natürlichen Monopol, insbesondere bei kritischer Infrastruktur, ist eine private Bewirtschaftung volkswirtschaftlich unsinnig. Wir setzen uns für eine Bündelung der wichtigen Netzinfrastruktur in öffentlicher Hand ein. Durch die Vergesellschaftung der Übertragungsnetze wird auch sichergestellt, dass keine Anreize für unnötigen Netzausbau bestehen bleiben. Auf Verteilnetzebene, wo die die Haushalte und Unternehmen mit Strom beliefert werden, ist die Variabilität unter den Energieunternehmen groß. Insgesamt gibt es 885 Anbieter, teils Stadtwerke, teils private Firmen. An der Regulatorik der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur läuft Grundsätzliches falsch. Während gesetzlich vorgesehene kalkulatorische Renditen bei ca. 5 bis 7 Prozent liegen, erzielen viele Verteilnetzbetreiber in der Praxis deutlich höhere Eigenkapitalrenditen, die rund die Hälfte aller Stromkunden unnötig stark belasten. Eine Analyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (Juli 2025, www.bne-online.de/analyse-zeigt- verteilnetzbetreiber-erzielen-zweistellige-renditen-auf-kosten-der-stromkunden/#downloads) zeigt, dass im Jahr 2023 die durchschnittliche handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von Verteilnetzbetreibern bei 20,2 Prozent lag. Es braucht eine transparente und strenge Kostenprüfung bei den Netzbetreibern, die zukünftig ihre realen Eigenkapitalrenditen veröffentlichen sollten. Die Bundesnetzagentur muss stärker im Sinne der Verbraucher agieren und übermäßige Gewinne unterbinden. Kommunen nutzen die Überschüsse aus dem Betrieb ihrer kommunalen Stromverteilnetze häufig zur Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben wie Nahverkehr, Bäder und Kultureinrichtungen. Hier bedarf es einer dauerhaften finanziellen Entlastung der Kommunen durch eine strukturelle Reform der kommunalen Finanzierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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