polradar

Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung

dip / drucksache 23.06.2025 · WP 21 · 21/540 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/540 21. Wahlperiode 23.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung Die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock ist am 2. Juni 2025 für die Dauer eines Jahres zur Präsidentin der UN- Generalversammlung (UN = United Nations) in New York gewählt worden (www.welt.de/politik/ausland/article256206282/annalena-baerbock-deutschlan d-bezahlt-ihr-gehalt-bei-den-un-so-viel-erhaelt-die-ex-ministerin.html). Laut Auskunft des Auswärtigen Amts werden die mit dem Posten im Zusammenhang stehenden Kosten von dem jeweiligen Heimatland übernommen. Hierfür habe das Bundesaußenministerium mit Billigung des Bundeskabinetts einen Dienstvertrag mit Annalena Baerbock geschlossen. Neben einer Besoldung nach der Gruppe B 9 i. H. v. gut 13 000 Euro brutto im Monat können auch noch Auslandszuschlag, Mietzuschuss, Umzugskosten und die Kosten für eine Haushaltshilfe anfallen (www.brisant.de/stars/annalena-baerbock-gehalt-10 2.html). Wie hoch die Gesamtausgaben sind, ist jedoch nicht öffentlich. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich voraussichtlich die Ausgaben der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock übernommenen einjährigen Amtsführung als Präsidentin der UN- Generalversammlung entstehen werden?  2. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die monatlichen Ausgaben der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock übernommenen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung entstehen?  3. Wird die Besoldung der Gruppe B 9, die Annalena Baerbock gewährt wird, auf das ihr nach § 14 Absatz 1 des Bundesministergesetzes (BMinG) zustehende Übergangsgeld angerechnet, wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage bestimmt sich die Anrechnung, und inwieweit findet eine Anrechnung genau statt?  4. Werden Annalena Baerbock für die Amtsführung als Präsidentin der UN- Generalversammlung von der Bundesregierung Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, wenn ja, wie hoch ist das monatliche Maximalbudget für diese Mitarbeiter, wie hoch sind aktuell die tatsächlich anfallenden monatlichen Ausgaben für diese Mitarbeiter, wie viele Mitarbeiter sind aktuell für sie tätig, und welcher Besoldungsstufe gehören diese jeweils aktuell an?  5. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung neben der B-9-Besoldung auch einen monatlichen Auslandszuschlag gezahlt, und wenn ja, wie hoch ist dieser?  6. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung einen monatlichen Mietzuschuss gezahlt, und wenn ja, wie hoch ist dieser?  7. Wurden die Umzugskosten von Annalena Baerbock, die aufgrund der Übernahme des Amtes der Präsidentin der UN-Generalversammlung entstanden sind, von der Bundesregierung vollständig oder zum Teil übernommen, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die Umzugskosten von der Bundesregierung übernommen?  8. Übernimmt die Bundesregierung für Annalena Baerbock im Zusammenhang mit der Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, und wenn ja, wie hoch sind die monatlichen Kosten, die hierfür anfallen?  9. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung nach dem Ausscheiden aus dem Amt als Präsidentin der UN-Generalversammlung ein Übergangsgeld gezahlt, wenn ja, in welcher Höhe wird das Übergangsgeld für wie lange gezahlt, und was ist die Rechtsgrundlage hierfür? 10. Erlangt Annalena Baerbock nach der Beendigung der Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung einen Anspruch auf Auszahlung einer Pension oder sonstiger Ruhestandsbezüge, wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich dieser Anspruch, und was ist die Rechtsgrundlage hierfür? 11. Werden von den in der Frage 2 erfragten monatlichen Ausgaben der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock übernommenen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung entstehen, auch noch andere monatliche Ausgabeposten finanziert als diejenigen, die bereits in den Fragen 4 bis 10 erfragt wurden, und wenn ja, welche Ausgabeposten werden in jeweils welcher Höhe monatlich finanziert? Berlin, den 23. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen