Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung
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Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/540
21. Wahlperiode 23.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung
Die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock ist am
2. Juni 2025 für die Dauer eines Jahres zur Präsidentin der UN-
Generalversammlung (UN = United Nations) in New York gewählt worden
(www.welt.de/politik/ausland/article256206282/annalena-baerbock-deutschlan
d-bezahlt-ihr-gehalt-bei-den-un-so-viel-erhaelt-die-ex-ministerin.html). Laut
Auskunft des Auswärtigen Amts werden die mit dem Posten im
Zusammenhang stehenden Kosten von dem jeweiligen Heimatland übernommen. Hierfür
habe das Bundesaußenministerium mit Billigung des Bundeskabinetts einen
Dienstvertrag mit Annalena Baerbock geschlossen. Neben einer Besoldung
nach der Gruppe B 9 i. H. v. gut 13 000 Euro brutto im Monat können auch
noch Auslandszuschlag, Mietzuschuss, Umzugskosten und die Kosten für eine
Haushaltshilfe anfallen (www.brisant.de/stars/annalena-baerbock-gehalt-10
2.html). Wie hoch die Gesamtausgaben sind, ist jedoch nicht öffentlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich voraussichtlich die Ausgaben
der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock
übernommenen einjährigen Amtsführung als Präsidentin der UN-
Generalversammlung entstehen werden?
2. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die monatlichen Ausgaben der
Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock
übernommenen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung entstehen?
3. Wird die Besoldung der Gruppe B 9, die Annalena Baerbock gewährt
wird, auf das ihr nach § 14 Absatz 1 des Bundesministergesetzes (BMinG)
zustehende Übergangsgeld angerechnet, wenn ja, nach welcher
Rechtsgrundlage bestimmt sich die Anrechnung, und inwieweit findet eine
Anrechnung genau statt?
4. Werden Annalena Baerbock für die Amtsführung als Präsidentin der UN-
Generalversammlung von der Bundesregierung Mitarbeiter zur Verfügung
gestellt, wenn ja, wie hoch ist das monatliche Maximalbudget für diese
Mitarbeiter, wie hoch sind aktuell die tatsächlich anfallenden monatlichen
Ausgaben für diese Mitarbeiter, wie viele Mitarbeiter sind aktuell für sie
tätig, und welcher Besoldungsstufe gehören diese jeweils aktuell an?
5. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die Amtsführung
als Präsidentin der UN-Generalversammlung neben der B-9-Besoldung
auch einen monatlichen Auslandszuschlag gezahlt, und wenn ja, wie hoch
ist dieser?
6. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die Amtsführung
als Präsidentin der UN-Generalversammlung einen monatlichen
Mietzuschuss gezahlt, und wenn ja, wie hoch ist dieser?
7. Wurden die Umzugskosten von Annalena Baerbock, die aufgrund der
Übernahme des Amtes der Präsidentin der UN-Generalversammlung
entstanden sind, von der Bundesregierung vollständig oder zum Teil
übernommen, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die Umzugskosten von
der Bundesregierung übernommen?
8. Übernimmt die Bundesregierung für Annalena Baerbock im
Zusammenhang mit der Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung
auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, und wenn ja, wie hoch sind die
monatlichen Kosten, die hierfür anfallen?
9. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung nach dem
Ausscheiden aus dem Amt als Präsidentin der UN-Generalversammlung ein
Übergangsgeld gezahlt, wenn ja, in welcher Höhe wird das Übergangsgeld für
wie lange gezahlt, und was ist die Rechtsgrundlage hierfür?
10. Erlangt Annalena Baerbock nach der Beendigung der Amtsführung als
Präsidentin der UN-Generalversammlung einen Anspruch auf Auszahlung
einer Pension oder sonstiger Ruhestandsbezüge, wenn ja, auf welche
Höhe beläuft sich dieser Anspruch, und was ist die Rechtsgrundlage
hierfür?
11. Werden von den in der Frage 2 erfragten monatlichen Ausgaben der
Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock übernommenen
Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung entstehen,
auch noch andere monatliche Ausgabeposten finanziert als diejenigen, die
bereits in den Fragen 4 bis 10 erfragt wurden, und wenn ja, welche
Ausgabeposten werden in jeweils welcher Höhe monatlich finanziert?
Berlin, den 23. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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