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Hintergründe des Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/7490)

dip / drucksache 20.08.2026 · WP 21 · 21/7679 · Antwort · Original ↗

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Hintergründe des Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/7490) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7679 21. Wahlperiode 20.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Dr. Rainer Rothfuß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7490 – Hintergründe des Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland zählt seit vielen Jahren zu den größten finanziellen Unterstützern des Systems der Vereinten Nationen. Im Jahr 2025 leistete die Bundesrepublik Deutschland erhebliche Zahlungen an das UN‑System, darunter einen Pflichtbeitrag von rund 5,7 Prozent zum regulären Haushalt der Vereinten Nationen sowie einen gleich hohen Anteil an den globalen Kosten der UN‑ Friedensmissionen (vgl. https://rom-io.diplo.de/fao-de/deutschland-und-die-vereinten-nati onen/2680892-2680892). Hinzu kamen umfangreiche freiwillige Beiträge im hohen dreistelligen Millionenbereich, die insbesondere humanitäre, entwicklungspolitische und menschenrechtliche Programme der UN‑Organisationen unterstützten. Deutschland gehörte damit im Jahr 2025 sowohl absolut als auch relativ zu den international führenden Beitragszahlern innerhalb des UN‑Systems (vgl. https://new-york-un.diplo.de/un-de/deutschland-un-381468 ?isLocal=false&isPreview=false). Parallel dazu stellte Deutschland im selben Jahr rund 26 Mrd. Euro für die internationale Entwicklungszusammenarbeit bereit und war damit weltweit größter Geber (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/oecd-bilan z-2025-298358). Diese außergewöhnlich hohen Leistungen erfolgten in einer Phase, in der die Bundesrepublik Deutschland zugleich mit einer anhaltenden Haushalts‑ und Wirtschaftskrise konfrontiert ist und zahlreiche Ressorts deutliche Einsparungen vornehmen müssen (vgl. www.br.de/nachrichten/deutschla nd-welt/klingbeil-mahnt-ministerien-zu-einsparungen,Ulct1va). Vor diesem Hintergrund wiegt in den Augen der Fragesteller das Scheitern der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat besonders schwer. Dass Deutschland trotz seiner herausragenden finanziellen Beiträge und seines langjährigen Engagements im multilateralen System nicht die notwendige Unterstützung durch die UN‑Mitgliedstaaten erhielt, wirft bei den Fragestellern grundlegende Fragen nach der Wirksamkeit deutscher Außen‑ und Entwicklungspolitik auf. Es stellt sich ihnen die Frage, ob strategische Fehleinschätzungen, unzureichende diplomatische Abstimmung oder kommunikative Fehltritte zu dem unerwartet schlechten Abschneiden beigetragen haben könnten. Darüber hinaus ist nach Auffassung der Fragesteller zu klären, ob die Bundesregierung mit der aktiven Unterstützung der Wahl von Annalena Baerbock zur Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Präsidentin der UN‑Generalversammlung – trotz ihrer im Vergleich zu langjährigen Berufsdiplomaten begrenzten diplomatischen Kompetenzen – eine Personalentscheidung begünstigt hat, die sich im internationalen Umfeld als nachteilig erwiesen haben könnte (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpoliti k/baerbock-un-new-york-100.html). Angesichts der erheblichen finanziellen und politischen Investitionen Deutschlands in das UN‑System besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Ursachen dieses Misserfolgs sowie an der Frage, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus für die zukünftige Ausrichtung deutscher Außen‑ und Entwicklungspolitik zieht.  1. Wann hat die Bundesregierung den Wahlkampf für die Bewerbung Deutschlands um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat offiziell begonnen, und welche strategischen Planungsunterlagen lagen diesem Zeitpunkt zugrunde? Deutschland hat die Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 2019 erklärt und in der Folge Wahlkampf hierfür betrieben. Die Entscheidung über die Kandidatur hat die Bundesregierung basierend auf dem Interesse Deutschlands an einer aktiven Rolle in der internationalen Politik sowie in den VN getroffen.  2. Welche finanziellen, projektbezogenen oder politischen Zusagen wurden im Rahmen der Bewerbung einzelnen Staaten oder Staatengruppen in Aussicht gestellt oder gewährt? Zur Sicherung der Integrität von Wahlen und des Wahlgeheimnisses macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben zu Absprachen bei geheimen Wahlen in internationalen Organisationen. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 3 verwiesen.  3. Welche Gesamtkosten sind im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden (bitte nach Personal‑, Reise‑, Kommunikations‑, Projekt‑ und Beratungskosten aufschlüsseln)? Die Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat war seit 2019 Vorhaben mehrerer Bundesregierungen, die sich jeweils in die Gesamtheit der außenpolitischen Vorhaben und Bemühungen einfügte. So wurde etwa im Rahmen von Besuchen oder außenpolitischen Aktivitäten die deutsche Sicherheitsratskandidatur prioritär angesprochen. Eine Berechnung von Gesamtkosten ist daher nicht möglich.  4. Welche externen Beratungs‑, Kommunikations‑ oder Lobbyagenturen wurden beauftragt, und welche Honorare wurden jeweils gezahlt? Die Bundesregierung hat die Agentur „Ahoy“ mit Dienstleistungen in einem Gesamtwert von 223.813,43 Euro im Zeitraum von 2023 bis 2026 beauftragt.  5. Welche Rückmeldungen haben Staaten, die Deutschland nicht unterstützt haben, gegenüber der Bundesregierung geäußert? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob öffentliche Äußerungen oder diplomatische Initiativen deutscher Repräsentantinnen und Repräsentanten das Abstimmungsverhalten einzelner Staaten beeinflusst haben könnten? Es ist unüblich, dass Staaten bei geheimen Wahlen in internationalen Gremien ihr Wahlverhalten offenlegen. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  7. Warum hat die Bundesregierung bei der Unterstützung der Kandidatur von Annalena Baerbock zur Präsidentin der UN‑Generalversammlung eine Kandidatin mit ministerieller, aber nicht langjähriger berufsdiplomatischer Laufbahn einer erfahrenen Berufsdiplomatin vorgezogen, und wie bewertet sie diese Personalentscheidung rückblickend im Lichte des Scheiterns der deutschen Sicherheitsratskandidatur (vgl. www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/baerbock-un-new-york-100.html)? Die Bundesregierung hat im März 2025 beschlossen, Annalena Baerbock für die Kandidatur für das Amt der Präsidentin der VN-Generalversammlung zu nominieren. Die VN‑Generalversammlung wählte sie am 2. Juni 2025 in einer geheimen Abstimmung zu ihrer Präsidentin für die 80. Wahlperiode. Die Kandidatur zur Präsidentschaft der VN‑Generalversammlung war ein von der Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im VN‑Sicherheitsrat getrennter Vorgang.  8. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Deutschland trotz hoher ODA (Official Development Assistance)‑Leistungen und erheblicher Pflicht‑ und freiwilliger Beiträge an die UN nicht die erwartete Unterstützung erhielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nach Einschätzung der Bundesregierung entscheiden Staaten auf Grundlage einer Vielzahl von Beweggründen über ihre Stimmvergabe bei Wahlen für nichtständige Sitze des VN‑Sicherheitsrates.  9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass bedeutende Empfänger deutscher Entwicklungshilfe, wie Indien, Vietnam und Südafrika, in den Vereinten Nationen regelmäßig gegen oder nicht für die deutsche Position zur Verurteilung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stimmen, und inwieweit wird das Abstimmungsverhalten künftig als zwingendes Kriterium für die Vergabe dieser Leistungen herangezogen (vgl. https://digitallibrary.un.org/record/3959039, sowie https://dse rver.bundestag.de/btd/19/007/1900782.pdf) ? Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit aufstrebenden Volkswirtschaften liegt im Interesse der Bundesrepublik. Erwägungen, die künftige Vergabeentscheidungen betreffen, stellen aktuelles Regierungshandeln dar. Die Kontrollkompetenz des Parlaments im Rahmen des Fragewesens erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. 10. Plant die Bundesregierung, die Höhe und Zusammensetzung der deutschen Pflicht‑ und freiwilligen Beiträge an die UN vor dem Hintergrund des Wahlergebnisses zu überprüfen? Deutschland leistet an die VN sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige Leistungen. Die Pflichtbeiträge resultieren aus der Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization – UNO) und sind völkerrechtlich verbindlich. Die Bundesregierung wird weiterhin ihre Pflichtbeiträge an die VN zahlen und ein verlässlicher Partner bleiben. Entscheidungen über künftige freiwillige Beiträge an die VN orientieren sich an den politischen und inhaltlichen Prioritäten der Bundesregierung und stellen damit aktuelles Regierungshandeln dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung, die geografische und thematische Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Staaten, die Deutschland trotz umfangreicher Unterstützung nicht politisch unterstützen? Auf Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 12. Welche Lehren zieht die Bundesregierung für zukünftige Kandidaturen Deutschlands in internationalen Organisationen? Die Bundesregierung wird auch weiterhin Kandidaturen in internationalen Organisationen betreiben. Entscheidungen über einzelne Kandidaturen werden dabei an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ausgerichtet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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