Hintergründe des Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/7490)
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Hintergründe des Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/7490)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7679
21. Wahlperiode 20.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland,
Dr. Rainer Rothfuß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7490 –
Hintergründe des Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen
Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland zählt seit vielen Jahren zu den größten finanziellen Unterstützern
des Systems der Vereinten Nationen. Im Jahr 2025 leistete die Bundesrepublik
Deutschland erhebliche Zahlungen an das UN‑System, darunter einen
Pflichtbeitrag von rund 5,7 Prozent zum regulären Haushalt der Vereinten Nationen
sowie einen gleich hohen Anteil an den globalen Kosten der UN‑
Friedensmissionen (vgl. https://rom-io.diplo.de/fao-de/deutschland-und-die-vereinten-nati
onen/2680892-2680892). Hinzu kamen umfangreiche freiwillige Beiträge im
hohen dreistelligen Millionenbereich, die insbesondere humanitäre,
entwicklungspolitische und menschenrechtliche Programme der UN‑Organisationen
unterstützten. Deutschland gehörte damit im Jahr 2025 sowohl absolut als
auch relativ zu den international führenden Beitragszahlern innerhalb des
UN‑Systems (vgl. https://new-york-un.diplo.de/un-de/deutschland-un-381468
?isLocal=false&isPreview=false).
Parallel dazu stellte Deutschland im selben Jahr rund 26 Mrd. Euro für die
internationale Entwicklungszusammenarbeit bereit und war damit weltweit
größter Geber (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/oecd-bilan
z-2025-298358). Diese außergewöhnlich hohen Leistungen erfolgten in einer
Phase, in der die Bundesrepublik Deutschland zugleich mit einer anhaltenden
Haushalts‑ und Wirtschaftskrise konfrontiert ist und zahlreiche Ressorts
deutliche Einsparungen vornehmen müssen (vgl. www.br.de/nachrichten/deutschla
nd-welt/klingbeil-mahnt-ministerien-zu-einsparungen,Ulct1va). Vor diesem
Hintergrund wiegt in den Augen der Fragesteller das Scheitern der deutschen
Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat besonders schwer.
Dass Deutschland trotz seiner herausragenden finanziellen Beiträge und seines
langjährigen Engagements im multilateralen System nicht die notwendige
Unterstützung durch die UN‑Mitgliedstaaten erhielt, wirft bei den Fragestellern
grundlegende Fragen nach der Wirksamkeit deutscher Außen‑ und
Entwicklungspolitik auf. Es stellt sich ihnen die Frage, ob strategische
Fehleinschätzungen, unzureichende diplomatische Abstimmung oder kommunikative
Fehltritte zu dem unerwartet schlechten Abschneiden beigetragen haben könnten.
Darüber hinaus ist nach Auffassung der Fragesteller zu klären, ob die
Bundesregierung mit der aktiven Unterstützung der Wahl von Annalena Baerbock zur
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Präsidentin der UN‑Generalversammlung – trotz ihrer im Vergleich zu
langjährigen Berufsdiplomaten begrenzten diplomatischen Kompetenzen – eine
Personalentscheidung begünstigt hat, die sich im internationalen Umfeld als
nachteilig erwiesen haben könnte (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpoliti
k/baerbock-un-new-york-100.html).
Angesichts der erheblichen finanziellen und politischen Investitionen
Deutschlands in das UN‑System besteht in den Augen der Fragesteller ein
erhebliches parlamentarisches Interesse an einer umfassenden Aufklärung der
Ursachen dieses Misserfolgs sowie an der Frage, welche Schlussfolgerungen
die Bundesregierung daraus für die zukünftige Ausrichtung deutscher Außen‑
und Entwicklungspolitik zieht.
1. Wann hat die Bundesregierung den Wahlkampf für die Bewerbung
Deutschlands um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat offiziell
begonnen, und welche strategischen Planungsunterlagen lagen diesem
Zeitpunkt zugrunde?
Deutschland hat die Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 2019 erklärt und in der Folge Wahlkampf
hierfür betrieben. Die Entscheidung über die Kandidatur hat die
Bundesregierung basierend auf dem Interesse Deutschlands an einer aktiven Rolle in der
internationalen Politik sowie in den VN getroffen.
2. Welche finanziellen, projektbezogenen oder politischen Zusagen wurden
im Rahmen der Bewerbung einzelnen Staaten oder Staatengruppen in
Aussicht gestellt oder gewährt?
Zur Sicherung der Integrität von Wahlen und des Wahlgeheimnisses macht die
Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben zu Absprachen bei geheimen
Wahlen in internationalen Organisationen. Im Übrigen wird auf Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
3. Welche Gesamtkosten sind im Zusammenhang mit der Bewerbung
entstanden (bitte nach Personal‑, Reise‑, Kommunikations‑, Projekt‑ und
Beratungskosten aufschlüsseln)?
Die Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat war seit
2019 Vorhaben mehrerer Bundesregierungen, die sich jeweils in die Gesamtheit
der außenpolitischen Vorhaben und Bemühungen einfügte. So wurde etwa im
Rahmen von Besuchen oder außenpolitischen Aktivitäten die deutsche
Sicherheitsratskandidatur prioritär angesprochen. Eine Berechnung von Gesamtkosten
ist daher nicht möglich.
4. Welche externen Beratungs‑, Kommunikations‑ oder Lobbyagenturen
wurden beauftragt, und welche Honorare wurden jeweils gezahlt?
Die Bundesregierung hat die Agentur „Ahoy“ mit Dienstleistungen in einem
Gesamtwert von 223.813,43 Euro im Zeitraum von 2023 bis 2026 beauftragt.
5. Welche Rückmeldungen haben Staaten, die Deutschland nicht unterstützt
haben, gegenüber der Bundesregierung geäußert?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob öffentliche Äußerungen oder diplomatische Initiativen deutscher
Repräsentantinnen und Repräsentanten das Abstimmungsverhalten
einzelner Staaten beeinflusst haben könnten?
Es ist unüblich, dass Staaten bei geheimen Wahlen in internationalen Gremien
ihr Wahlverhalten offenlegen. Der Bundesregierung liegen daher keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Warum hat die Bundesregierung bei der Unterstützung der Kandidatur
von Annalena Baerbock zur Präsidentin der UN‑Generalversammlung
eine Kandidatin mit ministerieller, aber nicht langjähriger
berufsdiplomatischer Laufbahn einer erfahrenen Berufsdiplomatin vorgezogen, und wie
bewertet sie diese Personalentscheidung rückblickend im Lichte des
Scheiterns der deutschen Sicherheitsratskandidatur (vgl. www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/baerbock-un-new-york-100.html)?
Die Bundesregierung hat im März 2025 beschlossen, Annalena Baerbock für
die Kandidatur für das Amt der Präsidentin der VN-Generalversammlung zu
nominieren. Die VN‑Generalversammlung wählte sie am 2. Juni 2025 in einer
geheimen Abstimmung zu ihrer Präsidentin für die 80. Wahlperiode. Die
Kandidatur zur Präsidentschaft der VN‑Generalversammlung war ein von der
Kandidatur für einen nicht-ständigen Sitz im VN‑Sicherheitsrat getrennter Vorgang.
8. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Deutschland trotz hoher ODA
(Official Development Assistance)‑Leistungen und erheblicher Pflicht‑
und freiwilliger Beiträge an die UN nicht die erwartete Unterstützung
erhielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung entscheiden Staaten auf Grundlage
einer Vielzahl von Beweggründen über ihre Stimmvergabe bei Wahlen für
nichtständige Sitze des VN‑Sicherheitsrates.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass
bedeutende Empfänger deutscher Entwicklungshilfe, wie Indien, Vietnam und
Südafrika, in den Vereinten Nationen regelmäßig gegen oder nicht für die
deutsche Position zur Verurteilung des russischen Angriffskriegs in der
Ukraine stimmen, und inwieweit wird das Abstimmungsverhalten
künftig als zwingendes Kriterium für die Vergabe dieser Leistungen
herangezogen (vgl. https://digitallibrary.un.org/record/3959039, sowie https://dse
rver.bundestag.de/btd/19/007/1900782.pdf) ?
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit aufstrebenden
Volkswirtschaften liegt im Interesse der Bundesrepublik. Erwägungen, die künftige
Vergabeentscheidungen betreffen, stellen aktuelles Regierungshandeln dar. Die
Kontrollkompetenz des Parlaments im Rahmen des Fragewesens erstreckt sich
grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge.
10. Plant die Bundesregierung, die Höhe und Zusammensetzung der
deutschen Pflicht‑ und freiwilligen Beiträge an die UN vor dem Hintergrund
des Wahlergebnisses zu überprüfen?
Deutschland leistet an die VN sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige
Leistungen. Die Pflichtbeiträge resultieren aus der Mitgliedschaft in der
Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization – UNO) und sind
völkerrechtlich verbindlich. Die Bundesregierung wird weiterhin ihre
Pflichtbeiträge an die VN zahlen und ein verlässlicher Partner bleiben.
Entscheidungen über künftige freiwillige Beiträge an die VN orientieren sich
an den politischen und inhaltlichen Prioritäten der Bundesregierung und stellen
damit aktuelles Regierungshandeln dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung, die geografische und thematische
Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen,
insbesondere im Hinblick auf Staaten, die Deutschland trotz umfangreicher
Unterstützung nicht politisch unterstützen?
Auf Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Welche Lehren zieht die Bundesregierung für zukünftige Kandidaturen
Deutschlands in internationalen Organisationen?
Die Bundesregierung wird auch weiterhin Kandidaturen in internationalen
Organisationen betreiben. Entscheidungen über einzelne Kandidaturen werden
dabei an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ausgerichtet.
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