Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung (Antwort zu Drs. 21/540)
Text
Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung (Antwort zu Drs. 21/540)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/841
21. Wahlperiode 10.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Jan Wenzel
Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/540 –
Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock ist am
2. Juni 2025 für die Dauer eines Jahres zur Präsidentin der UN-
Generalversammlung (UN = United Nations) in New York gewählt worden (www.wel
t.de/politik/ausland/article256206282/annalena-baerbock-deutschland-
bezahltihr-gehalt-bei-den-un-so-viel-erhaelt-die-ex-ministerin.html). Laut Auskunft
des Auswärtigen Amts werden die mit dem Posten im Zusammenhang
stehenden Kosten von dem jeweiligen Heimatland übernommen. Hierfür habe das
Bundesaußenministerium mit Billigung des Bundeskabinetts einen
Dienstvertrag mit Annalena Baerbock geschlossen. Neben einer Besoldung nach der
Gruppe B 9 i. H. v. gut 13 000 Euro brutto im Monat können auch noch
Auslandszuschlag, Mietzuschuss, Umzugskosten und die Kosten für eine
Haushaltshilfe anfallen (www.brisant.de/stars/annalena-baerbock-gehalt-102.html).
Wie hoch die Gesamtausgaben sind, ist jedoch nicht öffentlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als sichtbaren Beitrag zur Stärkung des Multilateralismus hat sich die
Bundesrepublik Deutschland vor zehn Jahren dazu entschieden, für die Präsidentschaft
während der 80. Sitzungsperiode der Generalversammlung eine Kandidatin
oder einen Kandidaten für die Gruppe der Westeuropäischen und anderen
Staaten (sogenannte WEOG) zu nominieren. Die Präsidentin oder der Präsident der
Generalversammlung wird nicht aus dem Haushalt der Vereinten Nationen
bezahlt. Es ist daher übliche Praxis, dass das Herkunftsland für die Vergütung
aufkommt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
9. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich voraussichtlich die Ausgaben
der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock
übernommenen einjährigen Amtsführung als Präsidentin der UN-
Generalversammlung entstehen werden?
2. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die monatlichen Ausgaben der
Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock
übernommenen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung
entstehen?
11. Werden von den in der Frage 2 erfragten monatlichen Ausgaben der
Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock
übernommenen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung
entstehen, auch noch andere monatliche Ausgabeposten finanziert als
diejenigen, die bereits in den Fragen 4 bis 10 erfragt wurden, und wenn ja,
welche Ausgabeposten werden in jeweils welcher Höhe monatlich
finanziert?
Die Fragen 1, 2 und 11 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 des
Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt auf Bundestagsdrucksache 21/469 wird
verwiesen.
3. Wird die Besoldung der Gruppe B 9, die Annalena Baerbock gewährt
wird, auf das ihr nach § 14 Absatz 1 des Bundesministergesetzes
(BMinG) zustehende Übergangsgeld angerechnet, wenn ja, nach welcher
Rechtsgrundlage bestimmt sich die Anrechnung, und inwieweit findet
eine Anrechnung genau statt?
Die Anrechnung von Erwerbseinkünften auf das Übergangsgeld aus der
Tätigkeit als Bundesministerin erfolgt aufgrund von § 14 Absatz 6 des
Bundesministergesetzes.
4. Werden Annalena Baerbock für die Amtsführung als Präsidentin der UN-
Generalversammlung von der Bundesregierung Mitarbeiter zur
Verfügung gestellt, wenn ja, wie hoch ist das monatliche Maximalbudget für
diese Mitarbeiter, wie hoch sind aktuell die tatsächlich anfallenden
monatlichen Ausgaben für diese Mitarbeiter, wie viele Mitarbeiter sind
aktuell für sie tätig, und welcher Besoldungsstufe gehören diese jeweils
aktuell an?
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren regelmäßig Personal an
das Büro der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Generalversammlung der
Vereinten Nationen entsendet. Dieser Praxis folgend, wird die Bundesregierung
gemäß langfristiger Planung in der 80. Generalversammlung diesem Büro
Personal zur Verfügung stellen. Dafür ist geplant, drei Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Besoldungsstufe A13 bzw. A15 während der Amtszeit einzusetzen.
Das Büro für die 80. Generalversammlung befindet sich weiterhin im Aufbau
und die personelle Zusammensetzung wird auf der Webseite der Vereinten
Nationen veröffentlicht werden. Das Auswärtige Amt hat für die Vorbereitung der
Amtszeit eine der drei Mitarbeiter (Besoldungsstufe A13) eingesetzt.
5. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die
Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung neben der B-9-
Besoldung auch einen monatlichen Auslandszuschlag gezahlt, und wenn ja,
wie hoch ist dieser?
6. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die
Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung einen monatlichen
Mietzuschuss gezahlt, und wenn ja, wie hoch ist dieser?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
7. Wurden die Umzugskosten von Annalena Baerbock, die aufgrund der
Übernahme des Amtes der Präsidentin der UN-Generalversammlung
entstanden sind, von der Bundesregierung vollständig oder zum Teil
übernommen, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die Umzugskosten von
der Bundesregierung übernommen?
Ein Umzug hat noch nicht stattgefunden.
8. Übernimmt die Bundesregierung für Annalena Baerbock im
Zusammenhang mit der Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung
auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, und wenn ja, wie hoch sind die
monatlichen Kosten, die hierfür anfallen?
Die Bundesregierung übernimmt keine Kosten für eine Haushaltshilfe.
9. Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung nach dem
Ausscheiden aus dem Amt als Präsidentin der UN-Generalversammlung ein
Übergangsgeld gezahlt, wenn ja, in welcher Höhe wird das Übergangsgeld für
wie lange gezahlt, und was ist die Rechtsgrundlage hierfür?
Entsprechend der Bestimmungen nach § 14 des Bundesministergesetzes lebt
nach Annalena Baerbocks Ausscheiden aus dem Amt der Präsidentin der VN-
Generalversammlung der Anspruch auf Übergangsgeld als ehemalige
Bundesministerin wieder auf.
10. Erlangt Annalena Baerbock nach der Beendigung der Amtsführung als
Präsidentin der UN-Generalversammlung einen Anspruch auf
Auszahlung einer Pension oder sonstiger Ruhestandsbezüge, wenn ja, auf
welche Höhe beläuft sich dieser Anspruch, und was ist die
Rechtsgrundlage hierfür?
Die Bundesregierung zahlt Frau Baerbock für die Amtsführung als Präsidentin
der Generalversammlung der Vereinten Nationen keine Pension oder sonstige
Ruhestandsbezüge.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Ausgaben für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung (Antwort)