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Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/220)

dip / drucksache 04.06.2025 · WP 21 · 21/386 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/220) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/386 21. Wahlperiode 04.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/220 – Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern soll, alle gesetzlichen Hürden, die einer Rückkehr Deutschlands zur Kernenergie entgegenstehen, zu beseitigen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/220 abzulehnen. Berlin, den 4. Juni 2025 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Alexander Engelhard Berichterstatter Dr. Rainer Kraft Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Harald Ebner Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Dr. Rainer Kraft, Jakob Blankenburg, Harald Ebner und Mareike Hermeier I. Überweisung Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/220 wurde in der 6. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller haben im Wesentlichen einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern soll, 1. die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im Allgemeinen durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes (AtG) aufzuheben, um so den Betreibern die Produktion kostengünstiger Energie zu ermöglichen; 2. den Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder als betriebstüchtig hergestellt werden können, unverzüglich zu stoppen und dazu die zuständigen Landesregierungen anzuweisen, die Genehmigungen zum Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen; 3. sich mit den zuständigen Landesregierungen ins Benehmen zu setzen, um auf die Betreiber hinzuwirken, dass für die abgeschalteten Kernkraftwerke Pläne erstellt werden, wie am schnellsten auf deren Wiederinbetriebnahme hingewirkt werden kann; 4. ihre rein voreingenommene ideologische Grundüberzeugung gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie aufzugeben und sich der „Atomallianz“ von 22 Staaten, die sich auf der Weltklimakonferenz in Dubai gegründet hat, beizutreten. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/220 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 abschließend behandelt. Die Fraktion der AfD stellte ihren Antrag vor und erklärte, dass Kernkraft sehr populär sei. Es sei immer wieder in den Nachrichten, dass Länder beschlossen hätten, wieder in Kernkraft einzusteigen oder neue Kraftwerke zu bauen. Große Technologiekonzerne, wie der Meta-Konzern mit einem Kernkraftwerk in Illinois, hätten beschlossen, langfristige Kernkraftproduktionen aufzukaufen. Die Behauptung, dass man in Deutschland keine Investoren finden könne, sei falsch. Dies liege daran, dass der Betrieb eines Kernkraftwerks in Deutschland nach dem Atomgesetz illegal sei, was Investoren abschrecke. Bei einer Legalisierung der Kernkraft in Deutschland könnten auch Investoren gefunden werden. Deshalb sehe der Antrag eine Änderung des Atomgesetzes vor. Als Beispiel führte die Fraktion der AfD das Kernkraftwerk Palisades in Michigan an, das nach der Stilllegung 2022 kürzlich die Genehmigung der „Nuclear Regulatory Commission“ (NRC) zur Wiederinbetriebnahme erhalten habe. Deutschland importiere wieder etwa zwei Gigawatt Strom aus Frankreich, das auf Kernkraft setze, um fossile Kraftwerke abzuschalten. Deutschland importiere daher Strom aus Kernkraft und werde auch in Zukunft auf Kernkraft setzen, um die Versorgung zu sichern. Deshalb sei es folgerichtig, wieder in Kernkraft zu investieren und die Anlagen selbst zu betreiben. Die Fraktion der CDU/CSU bemängelte, dass der Antrag nichts Neues enthalte und die Wirklichkeit verkenne. Es sei nun notwendig, sich an der Zukunft zu orientieren. Anstatt immer wieder rückwärtsgewandte Diskussionen zu führen, gelte es, zu prüfen, wie die Kraftwerkstandorte sinnvoll zu nutzen seien. Die Standorte mit der vorhandenen Infrastruktur seien eine wertvolle Ressource, die zu Innovationszentren werden könnten, um die Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft zu spannen. An dieser Stelle könne Deutschland eine Vorreiterrolle übernehmen. Hierfür müsse die Forschung spürbar gestärkt und das vorhandene Wissen weiter ausgebaut werden. Dieses Wissen im Bereich der Kerntechnologie sei nicht zuletzt für den Umgang mit den alten Brennstäben notwendig. Aus diesen Gründen sei der Antrag der Fraktion der AfD rückwärtsgewandt und daher abzulehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass die wiederholte Behauptung, ein Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke sei noch immer richtig, in der Sache falsch sei. Der Atomausstieg sei 2011 vereinbart und 2023 vollzogen worden, ohne Auswirkungen auf Preise oder Versorgungssicherheit. Das Atomgesetz regele den Rückbau, um Risiken zu minimieren. Die Panikmache mit einem Blackout sei zudem unbegründet. Deutschland sei bei der Stromzuverlässigkeit weltweit im oberen Bereich, mit einem „System Average Interruption Duration Index-Wert“ (SAIDI EnWG) von 12,8 Minuten im Jahre 2023, verglichen mit 21,53 Minuten im Jahre 2006 – damals mit 26 Prozent Atomkraft im Strommix. Frankreich, das mehr Atomkraft nutze, habe einen SAIDI-Wert von 60, was den Zusammenhang zwischen Atomkraft und Versorgungssicherheit widerlege. Der AfD-Antrag sei auch deshalb falsch, weil die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aus der 20. Wahlperiode verdreht würden. Die Entscheidung, die letzten drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 vorübergehend weiterlaufen zu lassen, sei eine Sicherheitsmaßnahme gewesen, die im Nachhinein nicht notwendig gewesen sei. Die Stilllegung habe weder Preise noch Versorgungssicherheit beeinflusst. Der Antrag sei schließlich abzulehnen, weil er auf Sicherheit verzichte und Sicherheitsüberprüfungen infrage stelle. Die Fraktion der SPD erinnerte an frühere ähnliche Anträge der AfD-Fraktion. Die Argumente hätten sich aber nicht verändert. Atomkraft sei eine Hochrisikotechnologie. Dies sei auch der Punkt, der im Ausschuss für nukleare Sicherheit am relevantesten sei. Dementsprechend sei das Festhalten am Atomausstieg folgerichtig. Nichtsdestotrotz gebe es auch weiterhin offene Fragen, beispielsweise beim Thema Energieversorgungssicherheit oder die Frage der ungelösten Endlagerung. Allein schon deshalb sei es schwierig, weiter auf Atomkraftenergie zu setzen. Deshalb sei es richtig, dass das Nationale Begleitgremium in einer der nächsten Ausschusssitzungen über die langwierige Suche nach einem Endlager berichten werde. Auch hätten die Betreiberkonzerne im Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode den unumkehrbaren Beginn des Rückbaus bestätigt. Es gebe nun lediglich Betonsilos, aber die Technik dahinter werde gerade zurückgebaut. Einzige Möglichkeit wäre ein Neubau, was jedoch eine teure Investition wäre, die sich nicht rentiere. Die Fraktion der SPD kritisierte schließlich den Antrag als Scheinantrag und signalisierte Ablehnung. Die Fraktion Die Linke betonte, dass sie Kernkraft kategorisch ablehne. Es sei nicht verwunderlich, dass keine Investoren zu finden seien, denn die Unwirtschaftlichkeit des Rückbaustopps sei für sie erkennbar. Der Antrag stütze sich außerdem auf eine fragwürdige Studie der „Radiant Energy Group“, eines US-amerikanischen Lobbyvereins, der die Kernkraft vorantreibe. Auch ignoriere der Antrag, dass das Vorhaben aufgrund der Gefährlichkeit der Kernkraft unversicherbar sei. Einige der im Antrag erwähnten Kernkraftwerke seien im Übrigen nicht mehr sicherheitstechnisch zertifiziert. Hinzu komme, dass die Rohstofffrage, nämlich u.a. der Uranabbau, gar nicht geklärt sei. Es werde mindestens ein Jahr dauern, um Brennstäbe wieder zu erhalten. Dies sei gar nicht schnell, wenn man bedenke, dass ein von erneuerbaren Energien unterstütztes und ungestörtes Netz bereits vorhanden sei. Die Versorgungssicherheit sei nämlich auch ohne Kernkraftwerke gewährleistet. Aus Vorfällen in Frankreich sei außerdem zu erkennen, dass Kernkraftwerke sogar problematisch für die Versorgungssicherheit sein könnten: Wenn das für die Kühlung notwendige Wasser in den Flüssen fehle, müsse unter anderem wieder Strom aus Deutschland importiert werden. Der Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke sei also derart unwirtschaftlich, dass sogar die Betreiber sich selbst davon abwendeten. Der Rückbau sei bereits zu weit fortgeschritten. In ihrer Replik wies die Fraktion der AfD darauf hin, dass die Standorte, an denen bereits Kernkraftwerke stünden, genutzt werden könnten, weil die Infrastruktur und die Kommunen dafür bereit seien. Das Wahlprogramm der Union unterstütze außerdem explizit die Wiederaufnahme der Kernkraft, auch wenn diese Forderung in den Koalitionsverhandlungen möglicherweise aufgegeben worden sei. Es sei außerdem auf die knappe Mehrheit des Ausstiegsbeschlusses von 2002 hinzuweisen. Die AfD-Fraktion warnte im Übrigen vor einer zu vorsichtigen Haltung. In Spanien habe man zunächst auf Erneuerbare Energien gesetzt und die Kraftwerke abgeschaltet, was zu Problemen geführt habe. Seitdem werde wieder auf stabile Grundlast gesetzt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Außerdem hätten die letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland in drei Monaten 1,5 Milliarden Euro Profit gemacht, weil sie von langfristigen Lieferverträgen befreit wären. Man müsse sich darüber hinaus das Endlager Olkiluoto in Finnland ansehen, um die Lösung für die Endlagerung zu verstehen. Abschließend sei darauf hinzuweisen, dass alle deutschen Kernkraftwerke durch Milliardenbeträge versichert worden seien, was auch wieder möglich wäre. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD zu empfehlen, den Antrag der Fraktion AfD auf Drucksache 21/220 abzulehnen. Berlin, den 4. Juni 2025 Alexander Engelhard Berichterstatter Dr. Rainer Kraft Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Harald Ebner Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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