Wieder in die Kernkraft einsteigen und strategische Fehler korrigieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4749)
Text
Wieder in die Kernkraft einsteigen und strategische Fehler korrigieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4749)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5892
21. Wahlperiode 11.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Dr. Rainer Kraft, Andreas
Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4749 –
Wieder in die Kernkraft einsteigen und strategische Fehler korrigieren
A. Problem
Die den Antrag stellende Fraktion verweist auf Äußerungen der Präsidentin der
Europäischen Kommission auf dem Kernenergiegipfel, die den Rückgang des
Anteils der Kernenergie am europäischen Strommix als strategischen Fehler
bezeichnet habe. Aus Sicht der Fraktion stelle Kernenergie eine anerkannte, technisch
ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromversorgung dar.
Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, die
rechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der
Kernkraft zur Stromerzeugung zu schaffen, den Stopp des Rückbaus der
Kernkraftwerke zu veranlassen, den Wiederaufbau der länger stillgelegten
Kernkraftwerke zu prüfen und sich an europäischen Programmen zur Entwicklung und
industriellen Nutzung neuer Reaktortypen zu beteiligen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4749 abzulehnen.
Berlin, den 6. Mai 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Hans Koller
Berichterstatter
Jörg Cezanne
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Hans Koller und Jörg Cezanne
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4749 wurde in der 65. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 19. März 2026 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie
an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die den Antrag stellende Fraktion verweist auf Äußerungen der Präsidentin der Europäischen Kommission auf
dem Kernenergiegipfel, die den Rückgang des Anteils der Kernenergie am europäischen Strommix als
strategischen Fehler bezeichnet habe. Die EU habe Kernenergie auch als nachhaltig eingestuft. Aus Sicht der Fraktion
stelle Kernenergie eine anerkannte, technisch ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromversorgung dar. Der
Kernenergieausstieg sei jedoch nicht irreversibel. Die Standorte der stillgelegten Kernkraftwerke verfügten über
Infrastruktur, darunter Netzanbindung, Anbindung an Straßen, Bahngleise und Schifffahrtswege,
Kraftwerksflächen, Kühlmöglichkeiten und hochqualifiziertes Personal. Die im Rückbau befindlichen Anlagen könnten
wiederhergestellt werden oder neue Kernkraftwerke würden sich an den bestehenden Standorten errichten lassen.
Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, die rechtlichen und
genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Kernkraft zur Stromerzeugung zu schaffen, den Stopp des
Rückbaus der Kernkraftwerke zu veranlassen, den Wiederaufbau der länger stillgelegten Kernkraftwerke zu prüfen,
den Bau sich noch in Entwicklung befindlicher Typen, z. B. SMR bei geringerer Anschlussleistung, zu prüfen
und sich an europäischen Programmen zur Entwicklung und industriellen Nutzung neuer Reaktortypen zu
beteiligen.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/4749 in seiner 36. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen
Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/4749 in seiner 33. Sitzung am 6. Mai
2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass der hohe Strompreis in Deutschland politische Gründe habe. Die Industrie
zahle heute 18 bis 20 Cent pro Kilowattstunde, amerikanische Wettbewerber zahlten nur 8 Cent. Zahlreiche
Gesetze würden den Strom in Deutschland verteuern, obwohl es im Jahr 2025 insgesamt 573 Stunden an 111 Tagen
mit negativen Strompreisen gegeben habe. Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen habe den
Atomausstieg als einen strategischen Fehler bezeichnet. In China würden 33 bis 36 neue Reaktoren gebaut, weshalb China
im Moment davonrenne. Der Rückbau der Kernkraftwerke müsse gestoppt und die Kernkraftwerke wieder in
Betrieb genommen werden.
Die Fraktion der CDU/CSU monierte die Verharmlosung der Risiken der Kernenergie im vorliegenden Antrag.
Es sei nicht so, dass es in Fukushima keine nennenswerten Schäden gegeben habe. Kernenergie sei risikobehaftet.
Dem Atomausstieg vor einigen Jahren nachzutrauern, bringe nichts, da der Rückbau nunmehr schon weit
fortgeschritten sei. Ein kurzfristiger Wiedereinstieg sei nicht möglich. Neue Bauprojekte z. B. im Vereinigten
Königreich hätten mit massiv steigenden Baukosten und jahrelangen Verzögerungen zu kämpfen. Der Wiedereinstieg
in die Atomkraft sei eine Schaufensterdiskussion. Stattdessen werde die Regierung eine sichere, resiliente und
kostengünstige Energieversorgung bereitstellen. Den Antrag lehne man daher ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die Darstellung der AfD und von Teilen der Union, die
eine Wiederinbetriebnahme der Atomkraftwerke für ein paar Milliarden Euro propagierten. Die immer wieder
genannte Studie der Radiant Energy Group sei pseudowissenschaftlich und basiere auf Zeitungsartikeln und
anonymen Aussagen. Sie beinhalte nicht eine wissenschaftliche Quelle. Dagegen sei der Rückbau so weit
fortgeschritten, dass eine Wiederinbetriebnahme technisch und ökonomisch faktisch ein Neubau wäre. Man brauche
jetzt in einer der schwersten Energiekrisen günstige und saubere Energien und keine unbezahlbaren
Hochrisikotechnologien.
Die Fraktion der SPD lehnte die Kernkraft durch Kernspaltung aufgrund der Risiken grundsätzlich ab. Zwar
stelle der Iran-Krieg mit seinen Auswirkungen einen veränderten Sachverhalt im Hinblick auf die
Energieversorgung dar. Kurz- bis mittelfristig sei der Wiedereinstieg in die Kernspaltung aber ohnehin keine Option, weil er in
solchen Zeiträumen nicht realisierbar sei. Die Debatte sei daher überflüssig. Das Wochenende mit negativen
Strompreisen und dem Überangebot an Strom zeige vielmehr, dass man sich dringend darum kümmern müsse,
das Überangebot besser zu verteilen und zu speichern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei die richtige
Reaktion auf den Iran-Krieg, um das Stromsystem resilienter zu machen. Uran verursache dagegen neue
Lieferabhängigkeiten, insbesondere von Russland, das 50 Prozent des Urans kontrolliere.
Die Fraktion Die Linke bekräftigte, dass der Ausstieg aus der Kernkraft ein richtiger und wegweisender
Entschluss gewesen sei, an dem sehr viele Leute, insbesondere die ehemalige Kanzlerin, mitgewirkt hätten. Der
Ausstieg sei im Interesse und mit Zustimmung der Mehrheit der deutschen Bevölkerung zustande gekommen. Der
Antrag sei daher abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/4749 zu empfehlen.
Berlin, den 6. Mai 2025
Hans Koller
Berichterstatter
Jörg Cezanne
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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