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Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4461)

dip / drucksache 23.03.2026 · WP 21 · 21/4873 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4461) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4873 21. Wahlperiode 23.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Adam Balten, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4461 – Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen A. Problem Die Fraktion der AfD ist der Auffassung, es sei ein schwerwiegender Fehler gewesen, die Kernkraftwerke abzuschalten. Deutschland sei nun auf Importe und wetterabhängige Wind- und Solarenergie angewiesen. Dies führe insbesondere zu steigenden Strompreisen, Abhängigkeiten und sinkender Netzstabilität. Die antragstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energiequelle anzuerkennen, Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Reaktortechnologien zu intensivieren und innovative Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle zu fördern. Außerdem sollten eine Informationskampagne zu hohen Sicherheitsstandards und Umweltvorteilen der modernen Kernenergie durchgeführt und die Netzstabilität sowie Versorgungssicherheit als zentrale Kriterien in der Energiepolitik verankert werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4461 abzulehnen. Berlin, den 18. März 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Hans Koller Berichterstatter Dr. Alaa Alhamwi Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Hans Koller und Dr. Alaa Alhamwi I. Überweisung Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4461 wurde in der 62. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. März 2026 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion der AfD ist der Auffassung, Deutschland müsse seine Energiestrategie neu ausrichten und dafür auf stabile, heimische und nachhaltige Energiequellen wie die Kernenergie setzen. Auch Nachbarstaaten wie Frankreich und Tschechien setzten erfolgreich auf Kernkraft. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen europäischer und nationaler Politik, die die Kohärenz und Effektivität der deutschen Energiepolitik erheblich beeinträchtige. Die antragstellende Fraktion möchte die Bundesregierung auffordern, Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energiequelle gemäß der EU-Energie-Taxonomie anzuerkennen. Außerdem sollten die Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Reaktortechnologien intensiviert und innovative Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle gefördert werden. Wichtig sei zudem die Durchführung einer Informationskampagne zu hohen Sicherheitsstandards und Umweltvorteilen der Kernenergie. Die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit sollten als zentrale Kriterien in der Energiepolitik verankert und eine sachliche Neubewertung der Energiequellen nach Effizienz vorgenommen werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4461 in seiner 27. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/4461 in seiner 29. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag auf Drucksache 21/4461 in seiner 17. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 21/4461 in seiner 20. Sitzung am 18. März 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf den Drucksache 21/4461 in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD erläuterte, die Bundesregierung habe grundlegende strategische Fehler zu verantworten. Dazu zählten unter anderem die CO2-Steuer, das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, das Energieeffizienzgesetz und die Bezeichnung der Kernenergie als Hochrisikotechnologie. Der volkswirtschaftliche Schaden des Ausstiegs aus der Kernenergie werde auf mehrere hundert Milliarden Euro geschätzt. Mit Kernenergie wäre man signifikant unabhängiger und resilienter. Die Fraktion der CDU/CSU führte an, man könne über politische Neubewertungen zum jetzigen Zeitpunkt diskutieren. In den nächsten Jahren werde es in erster Linie um Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gehen. Fraglich sei, welche kurzfristigen und realistisch verfügbaren Instrumente die Bundesregierung vor diesem Hintergrund priorisiere und inwiefern eine politische Neubewertung der Kernenergie hieran etwas ändern würde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass weder Kernkraftwerke noch SMR (Small Modular Reactors) zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz beitragen könnten. Stattdessen solle die Bundesregierung sich auf erneuerbare Energien fokussieren. Der Neubau von Kernkraftwerken würde Jahrzehnte dauern und sei nicht sinnvoll. Die Fraktion der SPD kritisierte, dass ein Wiedereinstieg in die Kernenergie nicht zu so günstigen Preisen führen würde wie die Fraktion der AfD behaupte. Die Fraktion verweist auf den Merit-Order-Mechanismus und die Grenzkraftwerke, die den Preis bestimmten. Ein Wiedereinstieg in die Kernenergie würde die Preise für die Verbraucher und Verbraucherinnen nicht reduzieren. Die Fraktion Die Linke erklärte, sie lehne den Antrag der Fraktion der AfD ab. Im Hinblick auf das neue Kernkraftwerk in Frankreich sei festzustellen, dass der Neubau extrem teuer gewesen sei und zwölf Jahre später als geplant fertiggestellt worden sei. Atomkraft sei außerdem nicht versicherbar. Die Bundesregierung antwortete, sie setze weiterhin auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig hätte sie die Kraftwerksstrategie auf den Weg gebracht, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Für andere europäische Länder sei die Kernenergie weiterhin ein zentraler Baustein. Insofern sollte Deutschland sich den neu entstehenden Technologien nicht vollständig verschließen. Deshalb hätte sie ein neues Referat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschaffen, dass sich mit Kerntechnologien befasse und Entwicklungen beobachte. Allerdings wäre es, selbst im Fall eines komplett neuen Beschlusses der Bundesregierung, schlicht nicht möglich, neue Kernkraftwerke bis zum Jahr 2030 zu bauen und anzuschließen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4461 zu empfehlen. Berlin, den 18. März 2026 Hans Koller Berichterstatter Dr. Alaa Alhamwi Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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