Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5479)
Text
Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5479)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6126
21. Wahlperiode 22.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Carolin Bachmann, Dr. Michael
Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5479 –
Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der
Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, eine Expertenkommission zur
Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke einzusetzen. Die
Expertenkommission soll insbesondere erforderliche Maßnahmen zur
Wiederinbetriebnahme prüfen und darauf aufbauend eine Reihenfolge der potenziellen
Wiederinbetriebnahme der betrachteten Kernkraftwerke erstellen. Des Weiteren
sollen die Rückbauarbeiten an den Atomkraftwerken Isar 2, Emsland, Grohnde,
Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, Krümmel und
Philippsburg 2 unverzüglich gestoppt werden. Die Landesregierungen sollen die
Genehmigungen zum Rückbau dieser Kernkraftwerke widerrufen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5479 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Michael Thews
Stellvertretender Vorsitzender
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Dr. Paul Schmidt
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Harald Ebner
Berichterstatter
Lorenz Gösta Beutin
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Anna Aeikens, Dr. Paul Schmidt, Jakob Blankenburg,
Harald Ebner und Lorenz Gösta Beutin
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5479 wurde in der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 22. April 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
und den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. den Rückbau für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland, Grohnde, Neckarwestheim II, Brokdorf,
Gundremmingen B und C, Krümmel und Philippsburg 2 unverzüglich zu stoppen und auf die Landesregierungen
hinzuwirken, die Genehmigungen zum Rückbau dieser Kernkraftwerke zu widerrufen;
2. eine Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke mit
folgenden Maßgaben einzusetzen.
Die Expertenkommission soll die zur Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten deutschen Kernkraftwerke
erforderlichen Maßnahmen eingehend und umgehend prüfen und darauf aufbauend eine Reihenfolge der potenziellen
Wiederinbetriebnahme der betrachteten Kernkraftwerke erstellen. Dazu soll die Expertenkommission
erschöpfend ermitteln, in welchem Zustand sich die nun stillgelegten Kernkraftwerke (KKW) Isar 2, Emsland, Grohnde,
Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, Krümmel und Philippsburg 2 und ggf. weitere befinden,
um für jedes dieser KKW die technisch-wirtschaftlichen Randbedingungen zur Wiederinbetriebnahme
aufzuzeigen. Unter der Annahme, dass das Atomgesetz und ggf. weitere betroffenen Vorschriften entsprechend angepasst
werden, soll dies insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Folgendes umfassen:
Die Expertenkommission soll mit Hilfe der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), des
Technischen Überwachungsvereins (TÜV), der Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie der einschlägig bekannten
Firmen im Bereich Kernenergie, unter anderem Framatome, Westinghouse und HochTief, die Prüfungen
durchführen und erste Vorab-Kostenschätzungen erstellen.
Dabei soll sichergestellt werden, dass
– eine möglichst vollständige, objektive Bewertung des Rückbaustandes ermittelt wird,
– aus den ermittelten Rückbauständen der Umfang der zu einer Wiederinbetriebsetzung nötigen Maßnahmen
abgeschätzt wird,
– für jedes betrachtete Kernkraftwerk eine realistische Kostenschätzung für die für eine Wiederinbetriebnahme
nötigen Maßnahmen erstellt wird und
– die Kommission eine Empfehlung ausspricht, in welchem Zeitrahmen und in welcher Reihenfolge die
einzelnen Kernkraftwerksblöcke zu einer etwaigen Wiederinbetriebnahme wiederhergerichtet werden sollen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat im Umlaufverfahren am
20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5479 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5479 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/5479 in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion der AfD erklärte, dass sie im Rahmen der letzten Regierungsbefragung den Bundeskanzler gefragt
habe, warum die Bundesregierung ihre Haltung zur Kernenergie nicht ändere, obwohl Betreiber und Verbände
eine Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Kernkraftwerke für möglich hielten. Zur Begründung verwies die
Fraktion auf unterschiedliche Einschätzungen aus der Branche. So habe der Verband Kerntechnik Deutschland
e. V. (KernD), der Kernkraftwerkzulieferer und ehemalige Betreiberunternehmen vereine, die Auffassung
vertreten, dass eine Wiederinbetriebnahme der zuletzt abgeschalteten Anlagen innerhalb von etwa drei Jahren und mit
Kosten im Bereich von 1 bis 3 Milliarden Euro pro Kraftwerk möglich sei. Auch sei auf eine Studie der Radiant
Energy Group mit Sitz in Chicago, USA zu verweisen, die entsprechende Potenziale auch für Deutschland
untersuche und bereits in Belgien politische Auswirkungen gehabt habe, nachdem dort der Rückbau von
Kernkraftwerken gestoppt worden sei. Auf dieser Grundlage forderte die Fraktion der AfD eine Priorisierung der deutschen
Anlagen: In Priorität A würden unter anderem Brokdorf, Emsland, Neckarwestheim II und Isar 2 genannt, in
Priorität B unter anderem Krümmel sowie Blöcke von Gundremmingen und Philippsburg 2. Insgesamt gehe es
um eine mögliche Leistung von rund 12 Gigawatt netto. Nach Angaben der Studie könne eine Reaktivierung etwa
18 Milliarden Euro kosten und damit im Vergleich zu geplanten Gaskraftwerkskapazitäten eine alternative Option
darstellen. Die Fraktion der AfD argumentierte zudem, dass Kernenergie im Vergleich zu Neubauten günstiger
sein könne, insbesondere bei bereits abgeschriebenen Anlagen, und gleichzeitig grundlast- sowie regelbar
verfügbar sei. Vor diesem Hintergrund forderte sie die Einsetzung einer Expertenkommission, die eine Rangliste der
Anlagen nach Wiederinbetriebnahme-Aufwand und Kosten erstellen solle.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass man sich in dieser Woche erneut mit dem Thema Kernenergie und
der Frage der möglichen Einsetzung einer Expertenkommission befasse. Eine technologieoffene Debatte sei
grundsätzlich wichtig. Es gebe unterschiedliche Quellen und Einschätzungen dazu, ob ein Wiedereinstieg in die
Kernenergie möglich und sinnvoll sei. Während einige Argumente diese Option stützten, zeigten andere
Analysen, dass sich ein Wiedereinstieg nicht lohne. Entscheidend sei daher weniger die gegenseitige Widerlegung
einzelner Positionen, sondern die grundlegende Frage, wie die zukünftige Energieversorgung in Deutschland
gestaltet werden solle. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass die Fraktion der AfD in der Debatte bewusst zentrale
Faktoren häufig nicht ausreichend berücksichtige, insbesondere Fragen der Endlagerung sowie der generellen
Sicherheit der bestehenden Infrastruktur. Außerdem werde angemerkt, dass der von der Fraktion der AfD
vorgeschlagene energiepolitische Pfad die erneuerbaren Energien erneut vernachlässige. Aus diesen Gründen lehne die
Fraktion der CDU/CSU den Antrag ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die Fraktion der AfD ein Zerrbild der Realität male.
Weltweit seien derzeit 408 Kernreaktoren in Betrieb. Das seien rund 30 weniger als noch vor 24 Jahren, während
der Anteil der Kernenergie an der globalen Stromerzeugung auf unter zehn Prozent gesunken sei, was einer
Halbierung seit 1996 entspreche. Die von der Fraktion der AfD behaupteten über 60 Bauprojekte entfielen nahezu
vollständig auf China oder auf russisch geführte Vorhaben. Dies könne nicht als „Renaissance“ der Kernenergie
bezeichnet werden, sondern vielmehr als eine staatlich-autoritäre Nischentechnologie. Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN verwies darauf, dass China im Jahr 2024 einhundertmal so hohe Kapazitäten im Bereich Wind-
und Solarenergie aufgebaut habe, wie Atomstrom ausgebaut werde. Daraus folge, dass Atomenergie global weiter
an Bedeutung verliere, auch dort, wo überhaupt noch Neubauten stattfänden. Deutschland sei im Jahr 2026 wieder
Netto-Exporteur von Strom, was auch für die Fraktion der AfD von Interesse sein könne. Es sei festzustellen, dass
die Rückbaugenehmigungen für die abgeschalteten Kernkraftwerke bereits erteilt seien und die Betreiber damit
einen rechtlich gesicherten Anspruch hätten, den Rückbau umzusetzen. Zudem habe sich gezeigt, dass die
Betreiber selbst gegen eine Abkehr vom Rückbau seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die
von der Fraktion der AfD angeführten Kostenschätzungen nicht von den Betreibern stammten, sondern
ausschließlich von Lobbyverbänden wie KernD e. V. und Radiant Energy Group. Des Weiteren sei auf das Beispiel
des französischen Kernkraftwerks Flamanville 3 zu verweisen, bei dem die ursprünglich veranschlagten
Baukosten von 3,3 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gestiegen seien. Vor diesem Hintergrund sei die Forderung
der Fraktion der AfD wirtschaftlich nicht tragfähig und komme faktisch einem Neubau von Kernkraftwerken
unter unwirtschaftlichen Bedingungen und an bereits rückgebauten Standorten gleich. Dies sei weder
wirtschaftlich noch im Sinne der nuklearen Sicherheit sinnvoll. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte
abschließend ausdrücklich, dass auch die Unionsfraktion diesen Forderungen eine Absage erteilt habe, und erklärte,
den Antrag ebenfalls ablehnen zu wollen.
Die Fraktion der SPD zeigte sich erstaunt, zu welchen Aussagen die Fraktion der AfD in ihren Anträgen ohne
Erläuterungen und Belege komme. Dies zeige sich bereits in der Einleitung des vorliegenden Antrags. Es werde
behauptet, dass die Abwägungen zur Sicherheit der Kernenergie, die zum Ausstieg Deutschlands aus der
Kernenergie geführt hätten, falsch gewesen seien. Die Fraktion der SPD fragte, was konkret falsch gewesen sein solle.
Es sei zutreffend, dass die im April 2023 vom Netz gegangenen Atomkraftwerke zu diesem Zeitpunkt bereits 14
Jahre lang nicht mehr in der Tiefe sicherheitstechnisch durchgeprüft worden seien, da keine periodischen
Sicherheitsüberprüfungen stattgefunden hätten. Die Fraktion der SPD fragte zudem, ob es nicht zutreffe, dass
Atomkraftwerke im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen Ziele von Angriffen werden könnten, wie es etwa im
Zusammenhang mit der Ukraine und dort eingesetzten Drohnen deutlich werde. Auch sei weiterhin kein Standort
für die tiefengeologische Endlagerung hochradioaktiver Abfälle vorhanden. Die Fraktion der AfD betreibe an
dieser Stelle erneut „Realitätsverweigerung“. Auch der weitere Vorschlag zur Einsetzung einer
Expertenkommission sei aus Sicht der Fraktion der SPD nicht notwendig und komme einer „Beschäftigungstherapie“ gleich. Die
vorgeschlagene Expertenkommission solle nach dem Antrag die für eine Wiederinbetriebnahme abgeschalteter
Kernkraftwerke erforderlichen Maßnahmen prüfen und eine Reihenfolge möglicher Wiederinbetriebnahmen
erstellen sowie den technischen Zustand der Anlagen umfassend bewerten. Hierfür sei jedoch keine zusätzliche
Expertenkommission erforderlich. Die Fraktion der SPD verwies stattdessen auf den am 17. November 2025
vorgelegten Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zum Stand des Rückbaus der Atomkraftwerke. Dort sei
Standort für Standort dargestellt, wie weit der Rückbau bereits fortgeschritten sei, und daraus werde deutlich, dass
eine Rückabwicklung mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Auch aktuelle Beispiele zeigten den
fortgeschrittenen Rückbau, etwa bei bereits brennstofffreien Anlagen, bei denen Reaktordruckbehälter und
Gebäudestrukturen bereits zurückgebaut würden, oder der Rückbau kurz bevorstehe. Die Fraktion der SPD verwies
zudem darauf, dass selbst bei den zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerken Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim
II der Rückbau bereits weit fortgeschritten sei, wie auch durch PStSn Rita Schwarzelühr-Sutter in einer Sitzung
am 6. Mai 2026 im Plenum ausgeführt worden sei. Es sei auch nachvollziehbar, dass Verbände wie KernD eine
andere Bewertung vornähmen, da dort wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stünden. Die Fraktion der SPD
führte aus, dass diejenigen, die am Bau oder an einer möglichen Wiederinbetriebnahme verdienen würden,
naturgemäß eine andere Perspektive hätten als diejenigen, die den laufenden Betrieb und die erforderlichen
Investitionen verantworten müssten. Die Fraktion der SPD kam zu dem Schluss, dass sich Atomkraftwerke nicht wieder in
Betrieb nehmen ließen, und es hierfür keiner zusätzlichen Expertenkommission bedürfe.
Die Fraktion Die Linke hielt die Wiederholungen von Forderungen im Politikbereich für wenig konstruktiv. Die
Atomkraft sei hoch riskant. Sie sei ethisch nicht vertretbar und unbezahlbar. Aus diesen Gründen lehne die
Fraktion Die Linke erneut die im Antrag der Fraktion der AfD aufgestellten Forderungen ab.
In ihrer Replik verwies die Fraktion der AfD auf die weltweiten Entwicklungen. Aktuell würden zahlreiche
Kernkraftwerksblöcke neu gebaut, insbesondere in China, aber auch in anderen Regionen. Unter Berufung auf
Berechnungen – etwa von Goldman Sachs – sei ein weltweiter weiterer Ausbau der Kernenergie festzustellen. Ferner
wies die Fraktion der AfD den Vorwurf zurück, dass Sicherheitsfragen unzureichend berücksichtigt würden. Auch
beim Thema Endlagerung sei betont worden, dass hierfür bereits politische Verantwortung bestanden habe und
entsprechende Lösungen bislang nicht umgesetzt worden seien.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5479 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Dr. Paul Schmidt
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Harald Ebner
Berichterstatter
Lorenz Gösta Beutin
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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