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Sofortige Senkung der Energiekosten - Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5322)

dip / drucksache 29.04.2026 · WP 21 · 21/5650 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Sofortige Senkung der Energiekosten - Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5322) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5650 21. Wahlperiode 29.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5322 – Sofortige Senkung der Energiekosten – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, alle hiesigen Klimaschutzmaßnahmen zu beenden. Angesichts der „aktuellen Energiekrise“ seien alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus aufzuheben, aus denen sich Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den Klimaschutz ergeben. Die Bundesregierung solle außerdem schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Auch hinsichtlich des europäischen Green Deal solle die Bundesregierung Änderungen des EU-Rechts anstreben. Das Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und das BEHG ermächtigten Verordnungen sollten aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und Wirtschaft und Bürger zu entlasten. Schließlich solle das Standortauswahlgesetz aufgehoben und das Atomgesetz mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung geändert werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Dr. Thomas Gebhart Berichterstatter Karsten Hilse Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Karsten Hilse, Jakob Blankenburg, Lisa Badum und Dr. Fabian Fahl I. Überweisung Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5322 wurde in der 71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. April 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Verkehrsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, 1. insbesondere aus Anlass der aktuellen Energiekrise, schnellstmöglich dem Bundestag Initiativen vorzulegen, in denen alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus aufgehoben werden, aus denen sich Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den „Klimaschutz“ ergeben; 2. schnellstmöglich die Kündigung aller internationalen Abkommen bzw. Vereinbarungen, aus denen sich für die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen mit Bezug auf den „Klimaschutz“ oder die Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, insbesondere des Klimaabkommens von Paris und des EU Green Deal, zu erklären und keine zukünftigen internationalen Verpflichtungen hierzu mehr einzugehen sowie auf entsprechende Änderungen des EU-Rechts hinzuwirken; 3. unabhängig von der Zustimmung der Europäischen Union, schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) aufgehoben wird und alle durch das TEHG ermächtigten Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die europäische CO2-Bepreisung zu beenden und damit Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten; 4. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) aufgehoben wird und alle durch das BEHG ermächtigten Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die nationale CO2- Bepreisung zu beenden und damit Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten; 5. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der der Artikel 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz – KAusG) aufgehoben wird sowie das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG) aufgehoben wird und alle durch das KVBG ermächtigten Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung in einer Art Notprogramm überhaupt erst wieder herzustellen; 6. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz, AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, wie folgt geändert wird: 6.1 § 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern, und einen geordneten Betrieb von Anlagen zur Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Bereitstellung von Energie (unter anderem die Erzeugung von Elektrizität, Prozesswärme und -kälte) sicherzustellen,“, b) es wird ein neuer Satz 2 wie folgt hinzugefügt: „Die in Satz 1 Nummer 1 formulierten Zwecke liegen im überragenden öffentlichen Interesse, welches bei der Anwendung dieses Gesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung zugrunde zu legen ist.“; 6.2 § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1a bis 1d werden aufgehoben, b) Absatz 1e wird wie folgt gefasst: „(1e) Sollten zukünftig Laufzeitbeschränkungen und Strommengenbegrenzungen für Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Kraft treten, welche der Betreiber nicht zu verantworten hat, so ist er für den Zeitraum nach der so erzwungenen Abschaltung bis mindestens dreißig Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes für den so entstandenen Gewinnausfall zu entschädigen. Durch Verordnung kann ein anderer anstelle des in Satz 1 genannten Zeitraums in Übereinkunft mit den Betreibern festgelegt werden.“, c) Nach Absatz 3 Satz 4 wird folgender Satz eingefügt: „Die Sätze 3 und 4 gelten nicht für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland, Grohnde, Gundremmingen C, Brokdorf und Neckarwestheim 2, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist.“; 6.3 § 9a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird „(direkte Endlagerung)“ gestrichen, b) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben, c) In Absatz 1b Satz 1 wird „zur Endlagerung“ durch „zur schadlosen Verwertung oder Entsorgung“ ersetzt; 6.4 in Anlage 3 Spalte 2 werden die Angaben zu den Elektrizitätsmengen ab 1. Januar 2000 hinsichtlich der Anlagen Isar 2, Emsland, Grohnde, Gundremmingen C, Brokdorf und Neckarwestheim 2 gestrichen; damit die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sichergestellt werden kann; 7. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) aufgehoben wird und alle durch das StandAG ermächtigten Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicher zu stellen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen. Der Finanzausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/5322 in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 abschließend behandelt. Die Fraktion der AfD trug einleitend die Forderungen ihres Antrags vor. Sie verlange den Ausstieg aus allen Verträgen, auch internationalen sowie aus dem Zertifikatehandel, dem Kohleausstiegsgesetz, die Abschaffung des Klimaschutzgesetzes, des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz). Zudem fordere sie für Deutschlands Stromsicherheit den Wiedereinstieg in die Kernenergie. Die Strom- und Energiepreise in Deutschland seien unter den höchsten weltweit. Im Jahr 2024 habe es 15.000 Eingriffe aufgrund von Netzinstabilität gegeben. Dies habe 4 Mrd. Euro inklusive der Vorhaltung von Reservekraftwerken gekostet. Im Vergleich habe Frankreich im selben Jahr 150 Mio. Euro für Redispatch-Maßnahmen ausgegeben. Der von der Fraktion der AfD eingebrachte Antrag ginge insbesondere darauf ein, dass menschengemachte CO2- Emissionen das Klima nicht maßgeblich beeinflussen würden. Klimaschwankungen gäbe es seit 100 Millionen Jahren. Die Erde sei 75 Prozent der Erdgeschichte komplett eisfrei gewesen. Seit 34 Millionen Jahren befände sich die Erde in einer Eiszeit, weshalb es Polklappen und Gletscher gäbe. Vor 120.000 Jahren habe es sehr warme Phasen mit weniger Eis und 6 bis 9 Meter höherem Meeresspiegel gegeben. Im Gegensatz dazu seien die Temperaturen vor 20.000 Jahren viel niedriger gewesen und der Meeresspiegel 140 Meter tiefer. Vor 12.000 Jahren habe das Eis wieder angefangen zu schmelzen, was zu dem heutigen Stand geführt habe. Der Meeresspiegel steige heute um ca. 10 Zentimeter pro Jahrhundert. Es zeige sich keine Korrelation zwischen CO2 und Temperatur in der Erdgeschichte, sondern nur in den letzten 150 Jahren. Dies entspreche nur einem geringfügigen Bruchteil der Erdgeschichte. Die Fraktion der CDU/CSU kündigte die Ablehnung des Antrags an, da eine komplette Einstellung des Klimaschutzes gefordert werde. Sie hielte es für eine unverantwortliche Position, denn das Problem der globalen Erderwärmung könne nicht ignoriert werden. Sie bat die Fraktion der AfD um eine Erklärung hinsichtlich eines Punktes. Der Antrag fordere eine Einstellung der Klimaschutzmaßnahmen aufgrund des überschaubaren Anteils deutscher CO2-Emissionen in Höhe von 2 Prozent im weltweiten Maßstab. Im nächsten Schritt verlange der Antrag eine Kündigung aller internationalen Klimaschutzabkommen. Diese Logik sei nicht nachvollziehbar. Es bedürfe für eine gemeinsame Lösung der Teilnahme aller Staaten, um die jeweiligen CO2-Anteile zu reduzieren. Zudem sei die Argumentation der Fraktion der AfD, dass die Temperaturen vor 34 Millionen Jahren wärmer gewesen seien, nicht nachvollziehbar, da es zu der Zeit noch keine Menschen gegeben habe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die wissenschaftlichen Grundlagen des Antrags nicht korrekt seien. Viele Fußnoten seien auf die „Critical Review of Impacts of Greenhouse Gas Emissions on the U.S. Climate“ gestützt, die in den USA gerichtlich als rechtwidrig eingestuft worden sei. Dieser Bericht enthalte zahlreiche falsche oder irreführende Behauptungen. Der Antrag behaupte, dass eine höhere CO2- Konzentration positive Effekte – wie zum Beispiel einen Düngungseffekt – für die Landwirtschaft habe. Die Begrenzung dieses Effekts durch Hitze, Dürren und Nährstoffmangel sei jedoch nicht erwähnt worden. Eine netto oder negative Ertragsbilanz sei aus vielen Studien nachweisbar. Arbeiten der im Antrag zitierten Studien seien laut den Autoreninnen und Autoren falsch zitiert worden. Zudem gäbe es einen Unterschied, ob sich das Klima über mehrere tausend Jahre ändere oder ob die Temperaturveränderungen über wenige Jahre erfolgt seien, wofür es früher mehrere Zehntausende Jahre gebraucht habe. Es seien Fakten nach Belieben aus den Studien herausgenommen worden. Die Fraktion der SPD betonte, dass der Antrag zentrale wissenschaftliche, physikalische und gesellschaftliche Realitäten verkenne. Die Ablehnung des Antrags stütze sich auf drei Punkte: Erstens sei hervorzuheben, dass der Klimawandel menschengemacht sei. Es sei kein Streitpunkt, sondern wissenschaftlicher Konsens, dass menschliche Aktivitäten die Hauptursache für die globale Erderwärmung seien. Hierüber seien sich mindestens 97 Prozent der Klimawissenschaftlerinnen und -wissenschaftler einig. Die Folgen des Klimawandels seien in Deutschland anhand zunehmender Extremwettereignisse, häufigerer Hitzeperioden und intensiverer Dürren bemerkbar. Diese Realität sei nicht zu verkennen. Zweitens sei die Rolle Deutschlands im Kampf gegen den Klimawandel tragend. Es bestehe eine historische Verantwortung. Seit der Industrialisierung sei Deutschland für 4,6 Prozent der weltweit kumulierten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Gemeinsam mit den europäischen Partnern gehöre Deutschland zu den größten Emittenten weltweit. Europa und Deutschland besäßen eine internationale Vorbildfunktion, die sich beispielhaft am Erneuerbare-Energien-Gesetz und am europäischen Emissionshandel zeige. Drittens sichere die Einstellung aller Klimaschutzmaßnahmen keinen Wohlstand. Die Kosten von Klimaschäden gingen weit über die Investitionen in einen ambitionierten Klimaschutz hinaus. Er sei nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll, da er Innovationen schaffe und zukunftsfähige Industrien und sichere Arbeitsplätze stärke. Die Fraktion Die Linke sah keine Neuheit im Begehren der Fraktion der AfD, jegliche Klimaschutzpolitik abschaffen und auf Atomkraft setzen zu wollen. Die Fraktion Die Linke lehne den Antrag deshalb ab. Ein Rückzug aus dem Weltklimarat sei nicht sinnvoll. Das Argument, dass Deutschland für 2 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich sei, sei richtig. Jedoch solle jeder seinen Beitrag leisten. Die Fraktion Die Linke wolle wissen, was man den Forstwirten, Landwirten und Küstenbewohnern sagen solle, die die Folgen des Klimawandels unmittelbar und wesentlich schneller als in der Erdgeschichte erlebten. Die Aussage der Fraktion der SPD, dass 3 Prozent der Klimawissenschaftler einen menschengemachten Klimawandel bestritten, sei falsch. Es sei eine irreführende Interpretation von Studien. Wichtig sei der Hinweis, dass es weltweit kein wissenschaftliches Institut gäbe, das den menschengemachten Klimawandel bestreite. Die Einhaltung des Pariser Abkommens und des Grundgesetzes sei unverzichtbar und eine stärkere Einbindung von Wissenschaft in Entscheidungen sei maßgeblich. Das Verursacherprinzip müsse gestärkt werden und eine entschlossene Energiewende müsse erfolgen. Die Verortung von Atomkraftwerken und deren Endlagern sei fragwürdig. Zudem seien die Errichtung und Instandhaltung von Atomkraftwerken zeitintensiv. Woher die zwischenzeitliche Energieversorgung herkommen solle, sei ebenfalls ungeklärt. Auch bleibe offen, wer angesichts der Absagen aller großen Energieversorger – auch RWE (Rheinisch Westfälisches Elektrizitätswerk) – neue Atomkraftwerke errichten oder alte Anlagen reaktivieren solle. Die Fraktion Die Linke fragte schließlich, ob eine Verstaatlichung der gesamten Branche erstrebt sei. In ihrer Replik betonte die Fraktion der AfD gegenüber der Fraktion der CDU/CSU, dass sie in ihrem Antrag die 34 Millionen Jahre erwähne, da es seitdem wieder eine Eiszeit gäbe. Die Erde sei 75 Prozent ihrer Geschichte eisfrei gewesen. Sie stütze sich beim Anteil der hiesigen Emissionen in Höhe von 1,4 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen auf die gesamte wissenschaftliche Grundlage. Es gäbe zudem zahlreiche Wissenschaftler weltweit, die den menschengemachten Klimawandel ablehnten. Der von der Fraktion der SPD zitierte 97-prozentige Konsens in der Wissenschaft sei nicht bedeutsam, da sich Wissenschaftler historisch über andere Themen einig waren, die sich als falsch herausgestellt hätten. Hierbei seien Beispiele wie die geminderte Intelligenz von Frauen, die Rassenidiologe und die Erde als Mittelpunkt des Universums zu zitieren, bei denen fälschlicherweise Einigkeit bestand. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5322 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Dr. Thomas Gebhart Berichterstatter Karsten Hilse Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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