Sofortige Senkung der Energiekosten - Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5322)
Text
Sofortige Senkung der Energiekosten - Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5322)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5650
21. Wahlperiode 29.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Ingo Hahn, Andreas Bleck,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5322 –
Sofortige Senkung der Energiekosten – Beendigung aller deutschen
Klimaschutzmaßnahmen
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, alle hiesigen
Klimaschutzmaßnahmen zu beenden. Angesichts der „aktuellen Energiekrise“ seien alle Gesetze und
Verordnungen oder Teile daraus aufzuheben, aus denen sich Anforderungen und
Verpflichtungen mit Bezug auf den Klimaschutz ergeben. Die Bundesregierung
solle außerdem schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und
Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder
zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser
Klimaabkommen. Auch hinsichtlich des europäischen Green Deal solle die
Bundesregierung Änderungen des EU-Rechts anstreben. Das Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch
TEHG und das BEHG ermächtigten Verordnungen sollten aufgehoben werden,
um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und Wirtschaft
und Bürger zu entlasten. Schließlich solle das Standortauswahlgesetz aufgehoben
und das Atomgesetz mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur
Energiegewinnung geändert werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Karsten Hilse, Jakob Blankenburg,
Lisa Badum und Dr. Fabian Fahl
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5322 wurde in der 71. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 16. April 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie und den Verkehrsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. insbesondere aus Anlass der aktuellen Energiekrise, schnellstmöglich dem Bundestag Initiativen vorzulegen,
in denen alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus aufgehoben werden, aus denen sich
Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den „Klimaschutz“ ergeben;
2. schnellstmöglich die Kündigung aller internationalen Abkommen bzw. Vereinbarungen, aus denen sich für
die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen mit Bezug auf den „Klimaschutz“ oder die Reduzierung
von CO2-Emissionen ergeben, insbesondere des Klimaabkommens von Paris und des EU Green Deal, zu
erklären und keine zukünftigen internationalen Verpflichtungen hierzu mehr einzugehen sowie auf
entsprechende Änderungen des EU-Rechts hinzuwirken;
3. unabhängig von der Zustimmung der Europäischen Union, schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative
vorzulegen, mit der das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
(Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) aufgehoben wird und alle durch das TEHG ermächtigten
Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die europäische CO2-Bepreisung zu beenden und damit Wirtschaft
und Bürger nachhaltig zu entlasten;
4. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der das Gesetz über einen nationalen
Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) aufgehoben wird und
alle durch das BEHG ermächtigten Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die nationale CO2-
Bepreisung zu beenden und damit Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten;
5. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der der Artikel 1 des Gesetzes zur
Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz
– KAusG) aufgehoben wird sowie das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
(Kohleverstromungsbeendigungsgesetz – KVBG) aufgehoben wird und alle durch das KVBG ermächtigten
Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in
der Energieversorgung in einer Art Notprogramm überhaupt erst wieder herzustellen;
6. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der das Gesetz über die friedliche
Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz, AtG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember
2022 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, wie folgt geändert wird:
6.1 § 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der
Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern, und einen geordneten Betrieb von Anlagen zur
Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Bereitstellung von Energie (unter anderem die Erzeugung
von Elektrizität, Prozesswärme und -kälte) sicherzustellen,“,
b) es wird ein neuer Satz 2 wie folgt hinzugefügt: „Die in Satz 1 Nummer 1 formulierten Zwecke
liegen im überragenden öffentlichen Interesse, welches bei der Anwendung dieses Gesetzes, des
Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung zugrunde zu legen ist.“;
6.2 § 7 wird wie folgt geändert:
a) Die Absätze 1a bis 1d werden aufgehoben,
b) Absatz 1e wird wie folgt gefasst: „(1e) Sollten zukünftig Laufzeitbeschränkungen und
Strommengenbegrenzungen für Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen
Erzeugung von Elektrizität in Kraft treten, welche der Betreiber nicht zu verantworten hat, so ist
er für den Zeitraum nach der so erzwungenen Abschaltung bis mindestens dreißig Jahre nach
Inkrafttreten dieses Gesetzes für den so entstandenen Gewinnausfall zu entschädigen. Durch
Verordnung kann ein anderer anstelle des in Satz 1 genannten Zeitraums in Übereinkunft mit den
Betreibern festgelegt werden.“,
c) Nach Absatz 3 Satz 4 wird folgender Satz eingefügt: „Die Sätze 3 und 4 gelten nicht für die
Kernkraftwerke Isar 2, Emsland, Grohnde, Gundremmingen C, Brokdorf und Neckarwestheim 2, deren
Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist.“;
6.3 § 9a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird „(direkte Endlagerung)“ gestrichen,
b) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben,
c) In Absatz 1b Satz 1 wird „zur Endlagerung“ durch „zur schadlosen Verwertung oder Entsorgung“
ersetzt;
6.4 in Anlage 3 Spalte 2 werden die Angaben zu den Elektrizitätsmengen ab 1. Januar 2000 hinsichtlich der
Anlagen Isar 2, Emsland, Grohnde, Gundremmingen C, Brokdorf und Neckarwestheim 2 gestrichen;
damit die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig
sichergestellt werden kann;
7. schnellstmöglich dem Bundestag eine Initiative vorzulegen, mit der das Gesetz zur Suche und Auswahl eines
Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) aufgehoben
wird und alle durch das StandAG ermächtigten Verordnungen ebenso aufgehoben werden, um die
Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicher zu stellen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/5322 in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion der AfD trug einleitend die Forderungen ihres Antrags vor. Sie verlange den Ausstieg aus allen
Verträgen, auch internationalen sowie aus dem Zertifikatehandel, dem Kohleausstiegsgesetz, die Abschaffung des
Klimaschutzgesetzes, des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und des BEHG
(Brennstoffemissionshandelsgesetz). Zudem fordere sie für Deutschlands Stromsicherheit den Wiedereinstieg in die Kernenergie. Die Strom-
und Energiepreise in Deutschland seien unter den höchsten weltweit. Im Jahr 2024 habe es 15.000 Eingriffe
aufgrund von Netzinstabilität gegeben. Dies habe 4 Mrd. Euro inklusive der Vorhaltung von Reservekraftwerken
gekostet. Im Vergleich habe Frankreich im selben Jahr 150 Mio. Euro für Redispatch-Maßnahmen ausgegeben.
Der von der Fraktion der AfD eingebrachte Antrag ginge insbesondere darauf ein, dass menschengemachte CO2-
Emissionen das Klima nicht maßgeblich beeinflussen würden. Klimaschwankungen gäbe es seit 100 Millionen
Jahren. Die Erde sei 75 Prozent der Erdgeschichte komplett eisfrei gewesen. Seit 34 Millionen Jahren befände
sich die Erde in einer Eiszeit, weshalb es Polklappen und Gletscher gäbe. Vor 120.000 Jahren habe es sehr warme
Phasen mit weniger Eis und 6 bis 9 Meter höherem Meeresspiegel gegeben. Im Gegensatz dazu seien die
Temperaturen vor 20.000 Jahren viel niedriger gewesen und der Meeresspiegel 140 Meter tiefer. Vor 12.000 Jahren habe
das Eis wieder angefangen zu schmelzen, was zu dem heutigen Stand geführt habe. Der Meeresspiegel steige
heute um ca. 10 Zentimeter pro Jahrhundert. Es zeige sich keine Korrelation zwischen CO2 und Temperatur in
der Erdgeschichte, sondern nur in den letzten 150 Jahren. Dies entspreche nur einem geringfügigen Bruchteil der
Erdgeschichte.
Die Fraktion der CDU/CSU kündigte die Ablehnung des Antrags an, da eine komplette Einstellung des
Klimaschutzes gefordert werde. Sie hielte es für eine unverantwortliche Position, denn das Problem der globalen
Erderwärmung könne nicht ignoriert werden. Sie bat die Fraktion der AfD um eine Erklärung hinsichtlich eines
Punktes. Der Antrag fordere eine Einstellung der Klimaschutzmaßnahmen aufgrund des überschaubaren Anteils
deutscher CO2-Emissionen in Höhe von 2 Prozent im weltweiten Maßstab. Im nächsten Schritt verlange der Antrag
eine Kündigung aller internationalen Klimaschutzabkommen. Diese Logik sei nicht nachvollziehbar. Es bedürfe
für eine gemeinsame Lösung der Teilnahme aller Staaten, um die jeweiligen CO2-Anteile zu reduzieren. Zudem
sei die Argumentation der Fraktion der AfD, dass die Temperaturen vor 34 Millionen Jahren wärmer gewesen
seien, nicht nachvollziehbar, da es zu der Zeit noch keine Menschen gegeben habe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die wissenschaftlichen Grundlagen des Antrags
nicht korrekt seien. Viele Fußnoten seien auf die „Critical Review of Impacts of Greenhouse Gas Emissions on
the U.S. Climate“ gestützt, die in den USA gerichtlich als rechtwidrig eingestuft worden sei. Dieser Bericht
enthalte zahlreiche falsche oder irreführende Behauptungen. Der Antrag behaupte, dass eine höhere CO2-
Konzentration positive Effekte – wie zum Beispiel einen Düngungseffekt – für die Landwirtschaft habe. Die Begrenzung
dieses Effekts durch Hitze, Dürren und Nährstoffmangel sei jedoch nicht erwähnt worden. Eine netto oder
negative Ertragsbilanz sei aus vielen Studien nachweisbar. Arbeiten der im Antrag zitierten Studien seien laut den
Autoreninnen und Autoren falsch zitiert worden. Zudem gäbe es einen Unterschied, ob sich das Klima über
mehrere tausend Jahre ändere oder ob die Temperaturveränderungen über wenige Jahre erfolgt seien, wofür es früher
mehrere Zehntausende Jahre gebraucht habe. Es seien Fakten nach Belieben aus den Studien herausgenommen
worden.
Die Fraktion der SPD betonte, dass der Antrag zentrale wissenschaftliche, physikalische und gesellschaftliche
Realitäten verkenne. Die Ablehnung des Antrags stütze sich auf drei Punkte: Erstens sei hervorzuheben, dass der
Klimawandel menschengemacht sei. Es sei kein Streitpunkt, sondern wissenschaftlicher Konsens, dass
menschliche Aktivitäten die Hauptursache für die globale Erderwärmung seien. Hierüber seien sich mindestens 97
Prozent der Klimawissenschaftlerinnen und -wissenschaftler einig. Die Folgen des Klimawandels seien in
Deutschland anhand zunehmender Extremwettereignisse, häufigerer Hitzeperioden und intensiverer Dürren bemerkbar.
Diese Realität sei nicht zu verkennen. Zweitens sei die Rolle Deutschlands im Kampf gegen den Klimawandel
tragend. Es bestehe eine historische Verantwortung. Seit der Industrialisierung sei Deutschland für 4,6 Prozent
der weltweit kumulierten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Gemeinsam mit den europäischen Partnern
gehöre Deutschland zu den größten Emittenten weltweit. Europa und Deutschland besäßen eine internationale
Vorbildfunktion, die sich beispielhaft am Erneuerbare-Energien-Gesetz und am europäischen Emissionshandel zeige.
Drittens sichere die Einstellung aller Klimaschutzmaßnahmen keinen Wohlstand. Die Kosten von Klimaschäden
gingen weit über die Investitionen in einen ambitionierten Klimaschutz hinaus. Er sei nicht nur ökologisch
notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll, da er Innovationen schaffe und zukunftsfähige Industrien und sichere
Arbeitsplätze stärke.
Die Fraktion Die Linke sah keine Neuheit im Begehren der Fraktion der AfD, jegliche Klimaschutzpolitik
abschaffen und auf Atomkraft setzen zu wollen. Die Fraktion Die Linke lehne den Antrag deshalb ab. Ein Rückzug
aus dem Weltklimarat sei nicht sinnvoll. Das Argument, dass Deutschland für 2 Prozent der weltweiten
Emissionen verantwortlich sei, sei richtig. Jedoch solle jeder seinen Beitrag leisten. Die Fraktion Die Linke wolle wissen,
was man den Forstwirten, Landwirten und Küstenbewohnern sagen solle, die die Folgen des Klimawandels
unmittelbar und wesentlich schneller als in der Erdgeschichte erlebten. Die Aussage der Fraktion der SPD, dass
3 Prozent der Klimawissenschaftler einen menschengemachten Klimawandel bestritten, sei falsch. Es sei eine
irreführende Interpretation von Studien. Wichtig sei der Hinweis, dass es weltweit kein wissenschaftliches Institut
gäbe, das den menschengemachten Klimawandel bestreite. Die Einhaltung des Pariser Abkommens und des
Grundgesetzes sei unverzichtbar und eine stärkere Einbindung von Wissenschaft in Entscheidungen sei
maßgeblich. Das Verursacherprinzip müsse gestärkt werden und eine entschlossene Energiewende müsse erfolgen. Die
Verortung von Atomkraftwerken und deren Endlagern sei fragwürdig. Zudem seien die Errichtung und
Instandhaltung von Atomkraftwerken zeitintensiv. Woher die zwischenzeitliche Energieversorgung herkommen solle,
sei ebenfalls ungeklärt. Auch bleibe offen, wer angesichts der Absagen aller großen Energieversorger – auch
RWE (Rheinisch Westfälisches Elektrizitätswerk) – neue Atomkraftwerke errichten oder alte Anlagen
reaktivieren solle. Die Fraktion Die Linke fragte schließlich, ob eine Verstaatlichung der gesamten Branche erstrebt sei.
In ihrer Replik betonte die Fraktion der AfD gegenüber der Fraktion der CDU/CSU, dass sie in ihrem Antrag die
34 Millionen Jahre erwähne, da es seitdem wieder eine Eiszeit gäbe. Die Erde sei 75 Prozent ihrer Geschichte
eisfrei gewesen. Sie stütze sich beim Anteil der hiesigen Emissionen in Höhe von 1,4 Prozent der weltweiten
CO2-Emissionen auf die gesamte wissenschaftliche Grundlage. Es gäbe zudem zahlreiche Wissenschaftler
weltweit, die den menschengemachten Klimawandel ablehnten. Der von der Fraktion der SPD zitierte 97-prozentige
Konsens in der Wissenschaft sei nicht bedeutsam, da sich Wissenschaftler historisch über andere Themen einig
waren, die sich als falsch herausgestellt hätten. Hierbei seien Beispiele wie die geminderte Intelligenz von Frauen,
die Rassenidiologe und die Erde als Mittelpunkt des Universums zu zitieren, bei denen fälschlicherweise Einigkeit
bestand.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5322 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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