Mietpreisbremse verschärfen - Mieten stoppen
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Mietpreisbremse verschärfen - Mieten stoppen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/355
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Caren Lay, Katalin Gennburg, Sahra Mirow, Marcel Bauer,
Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner
und der Fraktion Die Linke
Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Mietenkrise spitzt sich weiter zu und belastet immer mehr Menschen. Besonders
deutlich wird dies an den Zahlen: Allein im Jahr 2023 stieg die Angebotsmiete in
Großstädten wie Berlin oder Potsdam um 27 bzw. 31 Prozent. Auch ländliche Kreise
und Kleinstädte verzeichneten 2023 Höchstwerte in der Mietsteigerung. Im
oberpfälzischen Landkreis Tirschenreuth waren es 24 Prozent (Antwort auf die Schriftliche
Frage 140 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 20/11578).
Die Lohnentwicklung kann mit solchen Sprüngen nicht mithalten. In den Jahren 2014
bis 2023 betrug sie 28,2 Prozent. Die Angebotsmieten sind im gleichen Zeitraum in
den größten deutschen Städten um durchschnittlich 48 Prozent gestiegen (Antwort auf
die Schriftliche Frage 168 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache
20/13684).
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht als einzige konkrete
Maßnahme der Mietpreisregulierung die Verlängerung der Mietpreisbremse vor.
Mietsteigerungen von bis zu 30 Prozent in einem Jahr verdeutlichen jedoch, dass die aktuell
geltende Mietpreisbremse nicht ausreichend wirksam ist. Eigentlich soll sie die
Angebotsmieten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen.
Die zahlreichen Ausnahmen und Bedingungen, das intransparente Verfahren zur
Festsetzung des Mietpreises sowie die Benachteiligung der Mieterinnen und Mieter bei
einer möglichen Rückerstattung zu viel gezahlter Miete verhindern, dass die
Mietpreisbremse tatsächlich wirkt.
Wenn Mieterinnen und Mieter klagen, kann die Mietpreisbremse individuell ein
hilfreiches Instrument sein, aber als gesellschaftliches Instrument reicht es nicht aus. Mit
einer einfachen Verlängerung des Instruments sind weitere drastische
Mietsteigerungen vorprogrammiert.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
umgehend einen Gesetzentwurf für einen sofortigen Mietenstopp vorzulegen, in dem
festgeschrieben wird, dass
1. die bisherige Mietpreisbremse nachgeschärft wird, sodass
a) die Mietpreisbremse entfristet wird und flächendeckend gilt;
b) in Gebieten „mit angespannten Wohnungsmärkten“ die
Wiedervermietungsmieten maximal auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. die
ggf. niedrigere Vormiete begrenzt werden. In Gebieten mit „nicht
angespannten Wohnungsmärkten“ dürfen die Wiedervermietungsmieten die
ortsüblichen Vergleichsmieten sowie auch die jeweilige Vormiete um maximal
sechs Prozent überschreiten;
c) die Ausnahmen für modernisierte Wohnungen und zuvor überhöhte Mieten
gestrichen werden, sodass auch diese unter den Regelungsbereich der
Mietpreisbremse fallen;
d) Ausnahmen bei Neubauwohnungen für bis zu fünf Jahre nach ihrer
Fertigstellung gestattet werden, sodass auch die Neubauten, die in den Jahren 2014
bis 2019 erstellt wurden, künftig unter den Regelungsbereich der
Mietpreisbremse fallen;
e) die Vermietung möblierter Wohnungen reguliert wird. Es wird eine
Genehmigungs- und Transparenzverpflichtung für möblierte Wohnungen
gegenüber der lokalen Wohnungsaufsicht eingeführt, sodass die Einhaltung
mietrechtlicher Vorschriften überprüfbar wird. Der Möblierungszuschlag wird
auf maximal 1 Prozent des Zeitwertes festgelegt und muss gesondert
ausgewiesen werden;
f) Verstöße gegen die Mietpreisbremse sanktioniert werden und mit
Bußgeldern sowie einer Rückzahlungspflicht der zu viel gezahlten Miete belegt
werden. Die dafür zuständigen Behörden werden in die Lage versetzt,
Mieten auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse für die Mieterinnen und Mieter
zu überprüfen und Verstöße zu ahnden;
2. auch Bestandsmieten gedeckelt und stärker reguliert werden. In angespannten
Wohnungsmärkten werden Bestandsmieten für sechs Jahre eingefroren und
dürfen nicht erhöht werden.
Berlin, den 3. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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