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Mietpreisbremse verschärfen - Mieten stoppen

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/355 · Antrag · Original ↗

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Mietpreisbremse verschärfen - Mieten stoppen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/355 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Katalin Gennburg, Sahra Mirow, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Mietenkrise spitzt sich weiter zu und belastet immer mehr Menschen. Besonders deutlich wird dies an den Zahlen: Allein im Jahr 2023 stieg die Angebotsmiete in Großstädten wie Berlin oder Potsdam um 27 bzw. 31 Prozent. Auch ländliche Kreise und Kleinstädte verzeichneten 2023 Höchstwerte in der Mietsteigerung. Im oberpfälzischen Landkreis Tirschenreuth waren es 24 Prozent (Antwort auf die Schriftliche Frage 140 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 20/11578). Die Lohnentwicklung kann mit solchen Sprüngen nicht mithalten. In den Jahren 2014 bis 2023 betrug sie 28,2 Prozent. Die Angebotsmieten sind im gleichen Zeitraum in den größten deutschen Städten um durchschnittlich 48 Prozent gestiegen (Antwort auf die Schriftliche Frage 168 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 20/13684). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht als einzige konkrete Maßnahme der Mietpreisregulierung die Verlängerung der Mietpreisbremse vor. Mietsteigerungen von bis zu 30 Prozent in einem Jahr verdeutlichen jedoch, dass die aktuell geltende Mietpreisbremse nicht ausreichend wirksam ist. Eigentlich soll sie die Angebotsmieten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Die zahlreichen Ausnahmen und Bedingungen, das intransparente Verfahren zur Festsetzung des Mietpreises sowie die Benachteiligung der Mieterinnen und Mieter bei einer möglichen Rückerstattung zu viel gezahlter Miete verhindern, dass die Mietpreisbremse tatsächlich wirkt. Wenn Mieterinnen und Mieter klagen, kann die Mietpreisbremse individuell ein hilfreiches Instrument sein, aber als gesellschaftliches Instrument reicht es nicht aus. Mit einer einfachen Verlängerung des Instruments sind weitere drastische Mietsteigerungen vorprogrammiert. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf für einen sofortigen Mietenstopp vorzulegen, in dem festgeschrieben wird, dass 1. die bisherige Mietpreisbremse nachgeschärft wird, sodass a) die Mietpreisbremse entfristet wird und flächendeckend gilt; b) in Gebieten „mit angespannten Wohnungsmärkten“ die Wiedervermietungsmieten maximal auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. die ggf. niedrigere Vormiete begrenzt werden. In Gebieten mit „nicht angespannten Wohnungsmärkten“ dürfen die Wiedervermietungsmieten die ortsüblichen Vergleichsmieten sowie auch die jeweilige Vormiete um maximal sechs Prozent überschreiten; c) die Ausnahmen für modernisierte Wohnungen und zuvor überhöhte Mieten gestrichen werden, sodass auch diese unter den Regelungsbereich der Mietpreisbremse fallen; d) Ausnahmen bei Neubauwohnungen für bis zu fünf Jahre nach ihrer Fertigstellung gestattet werden, sodass auch die Neubauten, die in den Jahren 2014 bis 2019 erstellt wurden, künftig unter den Regelungsbereich der Mietpreisbremse fallen; e) die Vermietung möblierter Wohnungen reguliert wird. Es wird eine Genehmigungs- und Transparenzverpflichtung für möblierte Wohnungen gegenüber der lokalen Wohnungsaufsicht eingeführt, sodass die Einhaltung mietrechtlicher Vorschriften überprüfbar wird. Der Möblierungszuschlag wird auf maximal 1 Prozent des Zeitwertes festgelegt und muss gesondert ausgewiesen werden; f) Verstöße gegen die Mietpreisbremse sanktioniert werden und mit Bußgeldern sowie einer Rückzahlungspflicht der zu viel gezahlten Miete belegt werden. Die dafür zuständigen Behörden werden in die Lage versetzt, Mieten auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse für die Mieterinnen und Mieter zu überprüfen und Verstöße zu ahnden; 2. auch Bestandsmieten gedeckelt und stärker reguliert werden. In angespannten Wohnungsmärkten werden Bestandsmieten für sechs Jahre eingefroren und dürfen nicht erhöht werden. Berlin, den 3. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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