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Unterstützung des Bundes im Rahmen der Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/352 · Antrag · Original ↗

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Unterstützung des Bundes im Rahmen der Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/352 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antrag der Abgeordneten Jan Köstering, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Unterstützung des Bundes im Rahmen der Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Sommer 2022 hat die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) vor eine harte Probe gestellt. Im Sommer 2022 gab es so viele Waldbrände wie noch nie in Deutschland. Dabei waren mehrere tausend Feuerwehrleute und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des THW im Einsatz, um Wald- und Flächenbrände zu bekämpfen (vgl. Stern, 2022, stern.de/panorama/weltgeschehen/themen/waldbrand-417574- 8.html). Gerade großflächige Waldbrände sind vom Boden aus nur schwer unter Kontrolle zu bringen. Zudem bringen sich die Feuerwehrleute und Helferinnen und Helfer des THW bei einem Bodeneinsatz jederzeit selbst in Gefahr. Aus diesem Grund kamen bei vielen Waldbränden Löschhubschrauber zum Einsatz, die aus sicherer Höhe große Wassermengen gezielt auf ein betroffenes Gebiet abgeben können. Ein Waldbrand am Brocken im Jahr 2024 machte den Einsatz von Bundeswehrhubschraubern im Rahmen der Amtshilfe notwendig und wurde dem Land Sachsen-Anhalt mit über 1,35 Millionen Euro in Rechnung gestellt (vgl. MDR, 2025 mdr.de/nachrichten/sachsen- anhalt/landespolitik/bundeswehr-rechnung-waldbrand-harz-bundesweit-beispiellos- 102.html). Nachdem sich im letzten Jahr die Erderhitzung bereits auf über 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustrialisierten Zeit erhöht hatte und zudem in Europa sogar 2,5 Grad mehr gemessen wurden, wächst generell die Gefahr klimabedingter Schäden, insbesondere auch von Waldbränden. Ferner fielen sowohl die letzten Jahre insgesamt als auch in den ersten Monaten des Jahres 2025 viel zu geringe Niederschlagsmengen und gingen insofern mit einer extremen Dürre einher (vgl. Tagesschau, 2025, tages- schau.de/wirtschaft/landwirte-duerre-100.html). In manchen Regionen Deutschlands fielen lediglich 20 Prozent des sonst üblichen Niederschlags. So können regionale und lokale Wassermangellagen (vgl. Tagesspiegel, 2025, tagesspiegel.de/berlin/ berlinerwirtschaft/plan-fur-berlin-brandenburg-und-sachsen-wirtschaftsforscher-fordern-ho- here-preise-fur-spreewasser-13723534.html) zusätzlich dazu beitragen, dass die konventionellen Löschverfahren auf kommunaler Ebene in den Bundesländern die Anforderung von Spezialgerät im Rahmen der Amtshilfe nötig machen. Ferner sind viele Bäume durch jahrelangen Wassermangel und gleichzeitig höheren Temperaturen selbst stark geschädigt und entzünden sich daher viel schneller. Löschflugzeuge und Löschhubschrauber sind ein effektives Mittel bei der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden. Ein unersetzliches Einsatzmittel sind sie in Gebieten und Wäldern, in denen ein Einsatz der Feuerwehr am Boden nicht möglich ist, weil diese schwer zu erreichen sind oder sich in ihrer Nähe nicht ausreichend Löschwasser befindet. Deutschland besitzt derzeit kein Löschflugzeug in staatlicher Hand. Allerdings ist die Anschaffung zwingend erforderlich, um gegen Waldbrände mit hoher Ausbreitung vorgehen zu können. Ihr Einsatz bietet sich gerade da an, wo Hubschrauber durch den Abwind der Rotorblätter Feuer sogar anfachen können. Sowohl Hubschrauber als auch Löschflugzeuge sind ein unerlässliches Einsatzmittel in Konversionsgebieten (Altmunition), wo ein Einsatz der Feuerwehr lebensgefährlich wäre. Löschflugzeuge haben hier eine größere Wirkung in der Fläche als Hubschrauber. Von diversen Verbänden und Kommunen gibt es bereits Initiativen, die die Beschaffung von Löschflugzeugen fordern. Zudem wurden auf kommunaler Ebene auch schon Konzepte ausgearbeitet, auf die der Bund aufbauen kann. Erste Überlegungen zum Aufbau von Stützpunkten für Löschflugzeuge im Rahmen von RescEU, der strategischen Reserve europäischer Katastrophenabwehrkapazitäten, gibt es in Niedersachsen und Brandenburg, beispielsweise am Standort Welzow, Senftenberger See. Zwar liegt der Katastrophenschutz im Zuständigkeitsbereich der Länder (Art. 70 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 30 GG) und die schlussendliche Durchführung erfolgt auf kommunaler Ebene. Trotzdem kann der Bund nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG Amtshilfe leisten und somit die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Aufgabenbereich Brandschutz gemäß § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ergänzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ein personelles und materielles Konzept zur Bekämpfung von Wald-und Vegetationsbränden vorzulegen und in den Gemeinsamen Melde- und Lagezentren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorzuhalten; 2. eine luftverlegbare Brandbekämpfungseinheit aufzustellen, um eine effektive Bekämpfung von Waldbränden zu gewährleisten und die auch bereitsteht, um einen zusätzlichen Beitrag im Rahmen der europäischen RescEU zu leisten; 3. ein bundesweites Konzept zur Stationierung und zum Betrieb von Hubschraubern (bis Außenlast 4 t) und Löschflugzeugen vorzulegen; 4. Löschflugzeuge anzuschaffen, welche bei der Bekämpfung von Waldbränden in den Bundesländern und den europäischen Nachbarn eingesetzt werden; 5. eine Übergangslösung zu schaffen, um die derzeitigen Defizite auszugleichen. Als Übergangslösung sollte beispielsweise die Umrüstung von alten Agrarflugzeugen geprüft werden, um sie künftig für Löschflüge einzusetzen oder den Einsatz geeigneter Dienstleister vorzusehen; 6. die Kosten für die Brandbekämpfung, die mit Spezialgerät erfolgt, wann immer die Fähigkeiten und die Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren an ihre Grenzen geraten oder die Brandbekämpfung aus der Luft schneller und effizienter erfolgen kann, aus Bundesmitteln zu finanzieren und auf Rechnungsstellungen für Amtshilfe zu verzichten. Berlin, den 3. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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