Unterstützung des Bundes im Rahmen der Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung
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Unterstützung des Bundes im Rahmen der Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/352
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Jan Köstering, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Unterstützung des Bundes im Rahmen der Waldbrand- und
Vegetationsbrandbekämpfung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Sommer 2022 hat die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) vor eine
harte Probe gestellt. Im Sommer 2022 gab es so viele Waldbrände wie noch nie in
Deutschland. Dabei waren mehrere tausend Feuerwehrleute und ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer des THW im Einsatz, um Wald- und Flächenbrände zu bekämpfen
(vgl. Stern, 2022, stern.de/panorama/weltgeschehen/themen/waldbrand-417574-
8.html). Gerade großflächige Waldbrände sind vom Boden aus nur schwer unter
Kontrolle zu bringen. Zudem bringen sich die Feuerwehrleute und Helferinnen und Helfer
des THW bei einem Bodeneinsatz jederzeit selbst in Gefahr. Aus diesem Grund kamen
bei vielen Waldbränden Löschhubschrauber zum Einsatz, die aus sicherer Höhe große
Wassermengen gezielt auf ein betroffenes Gebiet abgeben können. Ein Waldbrand am
Brocken im Jahr 2024 machte den Einsatz von Bundeswehrhubschraubern im Rahmen
der Amtshilfe notwendig und wurde dem Land Sachsen-Anhalt mit über 1,35
Millionen Euro in Rechnung gestellt (vgl. MDR, 2025 mdr.de/nachrichten/sachsen-
anhalt/landespolitik/bundeswehr-rechnung-waldbrand-harz-bundesweit-beispiellos-
102.html).
Nachdem sich im letzten Jahr die Erderhitzung bereits auf über 1,5 Grad Celsius
gegenüber der vorindustrialisierten Zeit erhöht hatte und zudem in Europa sogar 2,5 Grad
mehr gemessen wurden, wächst generell die Gefahr klimabedingter Schäden,
insbesondere auch von Waldbränden. Ferner fielen sowohl die letzten Jahre insgesamt als
auch in den ersten Monaten des Jahres 2025 viel zu geringe Niederschlagsmengen und
gingen insofern mit einer extremen Dürre einher (vgl. Tagesschau, 2025, tages-
schau.de/wirtschaft/landwirte-duerre-100.html). In manchen Regionen Deutschlands
fielen lediglich 20 Prozent des sonst üblichen Niederschlags. So können regionale und
lokale Wassermangellagen (vgl. Tagesspiegel, 2025, tagesspiegel.de/berlin/
berlinerwirtschaft/plan-fur-berlin-brandenburg-und-sachsen-wirtschaftsforscher-fordern-ho-
here-preise-fur-spreewasser-13723534.html) zusätzlich dazu beitragen, dass die
konventionellen Löschverfahren auf kommunaler Ebene in den Bundesländern die
Anforderung von Spezialgerät im Rahmen der Amtshilfe nötig machen. Ferner sind viele
Bäume durch jahrelangen Wassermangel und gleichzeitig höheren Temperaturen
selbst stark geschädigt und entzünden sich daher viel schneller.
Löschflugzeuge und Löschhubschrauber sind ein effektives Mittel bei der
Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden. Ein unersetzliches Einsatzmittel sind sie in
Gebieten und Wäldern, in denen ein Einsatz der Feuerwehr am Boden nicht möglich
ist, weil diese schwer zu erreichen sind oder sich in ihrer Nähe nicht ausreichend
Löschwasser befindet. Deutschland besitzt derzeit kein Löschflugzeug in staatlicher
Hand. Allerdings ist die Anschaffung zwingend erforderlich, um gegen Waldbrände
mit hoher Ausbreitung vorgehen zu können. Ihr Einsatz bietet sich gerade da an, wo
Hubschrauber durch den Abwind der Rotorblätter Feuer sogar anfachen können.
Sowohl Hubschrauber als auch Löschflugzeuge sind ein unerlässliches Einsatzmittel in
Konversionsgebieten (Altmunition), wo ein Einsatz der Feuerwehr lebensgefährlich
wäre. Löschflugzeuge haben hier eine größere Wirkung in der Fläche als
Hubschrauber.
Von diversen Verbänden und Kommunen gibt es bereits Initiativen, die die
Beschaffung von Löschflugzeugen fordern. Zudem wurden auf kommunaler Ebene auch schon
Konzepte ausgearbeitet, auf die der Bund aufbauen kann. Erste Überlegungen zum
Aufbau von Stützpunkten für Löschflugzeuge im Rahmen von RescEU, der
strategischen Reserve europäischer Katastrophenabwehrkapazitäten, gibt es in Niedersachsen
und Brandenburg, beispielsweise am Standort Welzow, Senftenberger See.
Zwar liegt der Katastrophenschutz im Zuständigkeitsbereich der Länder (Art. 70 Abs.
1 GG i. V. m. Art. 30 GG) und die schlussendliche Durchführung erfolgt auf
kommunaler Ebene. Trotzdem kann der Bund nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG Amtshilfe leisten
und somit die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Aufgabenbereich Brandschutz
gemäß § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ergänzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein personelles und materielles Konzept zur Bekämpfung von Wald-und
Vegetationsbränden vorzulegen und in den Gemeinsamen Melde- und Lagezentren des
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorzuhalten;
2. eine luftverlegbare Brandbekämpfungseinheit aufzustellen, um eine effektive
Bekämpfung von Waldbränden zu gewährleisten und die auch bereitsteht, um einen
zusätzlichen Beitrag im Rahmen der europäischen RescEU zu leisten;
3. ein bundesweites Konzept zur Stationierung und zum Betrieb von Hubschraubern
(bis Außenlast 4 t) und Löschflugzeugen vorzulegen;
4. Löschflugzeuge anzuschaffen, welche bei der Bekämpfung von Waldbränden in
den Bundesländern und den europäischen Nachbarn eingesetzt werden;
5. eine Übergangslösung zu schaffen, um die derzeitigen Defizite auszugleichen.
Als Übergangslösung sollte beispielsweise die Umrüstung von alten
Agrarflugzeugen geprüft werden, um sie künftig für Löschflüge einzusetzen oder den
Einsatz geeigneter Dienstleister vorzusehen;
6. die Kosten für die Brandbekämpfung, die mit Spezialgerät erfolgt, wann immer
die Fähigkeiten und die Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren an ihre Grenzen
geraten oder die Brandbekämpfung aus der Luft schneller und effizienter erfolgen
kann, aus Bundesmitteln zu finanzieren und auf Rechnungsstellungen für
Amtshilfe zu verzichten.
Berlin, den 3. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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